Ausnahmen von der Maskenpflicht in Deutschland

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 31. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Für wen gilt eine Ausnahme bei der Maskenpflicht?

Maskenpflicht: Gibt es Ausnahmen von der Mundschutzpflicht, etwa für Busfahrer?
Maskenpflicht: Gibt es Ausnahmen von der Mundschutzpflicht, etwa für Busfahrer?

Seit dem 27. April gilt fast bundesweit eine Maskenpflicht beim Einkauf und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch Berlin erweitert ab dem 29. April 2020 die Maskenpflicht auf Geschäfte (war bisher das einzige Bundesland, in dem eine Mund-Nasen-Bedeckung nur im öffentlichen Nahverkehr vorgeschrieben ist).

Doch wie sieht es eigentlich aus: Wer muss wirklich einen Mundschutz im Einzelhandel und im ÖPNV tragen? Gilt die Maskenpflicht auch schon für Kinder? Was gilt für Fahrer und Verkäufer? Und was, wenn aufgrund gesundheitlicher Probleme das Tragen einer Maske unzumutbar wäre – weil es etwa zu schweren Atembeschwerden käme? Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht?

Wir informieren im Folgenden über die allgemeinen Altersgrenzen in den einzelnen Bundesländern und wer von der Maskenpflicht ggf. ausgenommen ist. Wir orientieren uns hierbei an den Vorgaben der Länder und versuchen den aktuellsten Stand widerzugeben. Eine Gewähr können wir jedoch nicht übernehmen.

FAQ: Ausnahmen von der Maskenpflicht

Gilt die Maskenpflicht auch für Kinder?

Ja. Die Bundesländer haben jedoch teils abweichende Altersgrenzen festgelegt. Eine Übersicht zu den einzelnen Regelungen finden Sie hier.

Müssen auch Angestellte im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften der Maskenpflicht nachkommen?

Auch hier treffen die Bundesländer unterschiedliche Vorgaben. Eine Zusammenfassung der derzeit geltenden Ausnahmen für Beschäftigte finden Sie hier.

Was droht bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht?

Ein Bußgeld beim Verstoß gegen die Maskenpflicht droht bislang noch nicht in allen Bundesländern. Eine Übersicht zu den bisher geplanten Sanktionen finden Sie hier. Zusätzlich können Betreiber von Geschäften und Nahverkehr ggf. Personen ohne Maske ein Betretungsverbot aussprechen.

Im Video: Dürfen Sie eigentlich mit Maske hinters Steuer?

Video: Maske am Steuer
Im Video erklären wir, ob ihr auch beim Fahren eine Maske tragen dürft.

Für kleine Kinder gelten bei der Maskenpflicht häufig Ausnahmen

Da die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes in den Händen der Bundesländer liegt, gelten bei der Maskenpflicht für Kinder teils abweichende Regelungen. In der folgenden Übersicht finden Sie die derzeit in den einzelnen Ländern geltenden Altersgrenzen. Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten dann für Kinder, die das entsprechende Alter noch nicht erreicht haben.

BundeslandAb welchem Alter gilt die Maskenpflicht?
Baden-Württemberg6 Jahre
Bayern6 Jahre
Berlin6 Jahre
Brandenburg6 Jahre
Bremen6 Jahre
Hamburg7 Jahre
Hessen6 Jahre
Mecklenburg-Vorpommern6 Jahre
Niedersachsen6 Jahre
Nordrhein-Westfalen6 Jahre
Rheinland-Pfalz6 Jahre
Saarland6 Jahre
Sachsen6 Jahre
Sachsen-Anhalt2 Jahre
Schleswig-Holstein6 Jahre
Thüringen6 Jahre

Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht für Verkäufer, Bus- und Taxifahrer?

Auch hier ist eine einheitliche Regelung nicht gegeben. In der folgenden Übersicht finden Sie Hinweise der einzelnen Bundesländer, ob die Maskenpflicht auch für Fahrer öffentlicher Verkehrsmittel sowie das Personal in Geschäften gilt:

Achtung! Städte und Gemeinden können abweichende bzw. ergänzende Regelungen treffen. So gilt in Jena etwa auch an Arbeitsplätzen ohne Publikumsverkehr eine Maskenpflicht, wenn sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält und der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch in Schulen sollen Schüler hier ab dem 04.05.2020 Masken während des Unterrichts tragen. Prüfen Sie daher auch die örtlichen Bestimmungen für Ihren Wohn- bzw. Arbeitsort (aktualisierte Infos finden sich in aller Regel auf den Portalen der Städte und Gemeinden).

Was gilt im Einzelhandel: Besteht eine Ausnahme von der Maskenpflicht z. B. für Angestellte?
Was gilt im Einzelhandel: Besteht eine Ausnahme von der Maskenpflicht z. B. für Angestellte?
  • Baden-Württemberg: Eine Pflicht, einen Mundschutz zu tragen, gilt nicht, wenn es einen anderen baulichen Schutz gibt (z. B. Plexiglasscheiben).
  • Bayern: Für Personal des Einzelhandels gilt keine Ausnahme von der Maskenpflicht (außer in Kassen- oder Thekenbereichen, sofern andere bauliche Schutzmaßnahmen getroffen wurden). Fahrer hingegen müssen keine Maske tragen, Kontroll- und Servicepersonal hingegen schon.
  • Berlin: Eine Maskenpflicht ist laut Verordnung nur für die “Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs” sowie Kunden in Ladengeschäften vorgesehen. Mittlerweile gilt die Maskenpflicht auch für nicht fahrzeugführendes Personal (z. B. Kontrolleure). Darüber hinaus müssen auch Angestellte in Friseurbetrieben und ähnlichen Betrieben im Bereich der Körperpflege eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ebenso müssen Angestellte in Gaststätten, die Kundekontakt haben, einen Mundschutz tragen.
  • Brandenburg: Fahrer des ÖPNV sind von der Maskenpflicht ausgenommen. In Verkaufsstellen gilt die Maskenpflicht für “alle Personen”.
  • Bremen: Für das Personal in Geschäften und Einrichtungen sowie Fahrer im öffentlichen Nahverkehr gilt eine Ausnahme von der Maskenpflicht.
  • Hamburg: Die Maskenpflicht gilt auch für das Fahrpersonal und Verkäufer, soweit keine anderen Einrichtungen einen angemessenen Schutz gewährleisten können (z. B. Plexiglasscheiben).
  • Hessen: Eine Maskenpflicht gilt nicht auch für das Personal, sofern andere wirksame Einrichtungen – insbesondere Trennvorrichtungen – vorhanden sind.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten für Fahrer im ÖPNV (Pflicht explizit nur für Fahrgäste), nicht jedoch für Angestellte in Verkaufsstellen.
  • Niedersachsen: Eine Pflicht gilt nicht für Angestellte und Fahrpersonal. Einzige Ausnahme: Frisöre müssen bei Wiedereröffnung ebenso wie ihre Kunden einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • NRW: In NRW gelten keine Ausnahmen von der Maskenpflicht für Beschäftigte. Auch Handwerker und Dienstleister, die einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kunden bei der Tätigkeit nicht einhalten können, müssen Masken tragen. Ausgenommen hiervon sind einzig Fahrzeugführer.
  • Rheinland-Pfalz: Auch Verkäufer sind zum Tragen von einem Mundschutz verpflichtet (ebenso andere Mitarbeiter in Bereichen mit Publikumsverkehr), sofern keine anderen geeigneten Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Im ÖPNV gilt die Maskenpflicht nicht für die Fahrer.
  • Saarland: Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Fahrer im öffentlichen Nahverkehr. Auch Angestellte in Einrichtungen und Verkaufsstellen mit Publikumsverkehr müssen keinen Mundschutz tragen, sofern andere wirksame Schutzmaßnahmen ergriffen wurden.
  • Sachsen: In Geschäften muss auch das Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Fahrpersonal im öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr ist von der Mundschutzpflicht ausgenommen.
  • Sachsen-Anhalt: Fahrer im ÖPNV sind nicht verpflichtet Masken zu tragen. Für Verkäufer hingegen gelten keine Ausnahmen von der Maskenpflicht.
  • Schleswig-Holstein: Für Verkäufer sowie Fahrpersonal gilt keine Pflicht, einen Mundschutz zu tragen.
  • Thüringen: Fahrer im ÖPNV und Verkäufer müssen keinen Mundschutz tragen.

Maskenpflicht: Ausnahme auch bei gesundheitlichen Einschränkungen möglich

Darüber hinaus gelten in allen Bundesländern auch dann Ausnahmen von der Maskenpflicht, wenn das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund gesundheitlicher oder psychischer Einschränkungen nicht zumutbar bzw. nicht möglich ist. Das kann etwa Asthma oder anderen schweren Lungen- aber auch Herzerkrankungen gelten, bei denen die Sauerstoffversorgung bereits eingeschränkt ist. Wichtig: In aller Regel sollte die Erkrankung durch ein ärztliches Attest belegt sein, um einen entsprechenden Nachweis hierüber zu haben. Das Mitführen einer entsprechenden Bescheinigung kann Probleme bei Kontrollen verhindern. Auch für Hörgeschädigte und Gehörlose Personen gilt die Maskenpflicht mittlerweile in den meisten Bundesländern nicht (ebenso für deren Begleitpersonen, die mit ihnen kommunizieren).

Bußgeldkatalog: Wie hoch ist das Bußgeld bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht?

BundeslandBußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht
Baden-Württemberg100 - 250 €
Bayern150 € (bei Kindern unter 14 Jahren für die - strafmündige - Begleitperson)
Berlin50 - 500 €
Brandenburg50 - 250 €
Bremen50 €
Hamburg80 €
Hessen50 €
Mecklenburg-Vorpommern50 - 150 €
Niedersachsen150 €
NRW150 €
Rheinland-Pfalz50 €
Saarland50 - 100 €
Sachsen60 €
Sachsen-Anhaltzunächst kein Bußgeld festgelegt
Schleswig-Holstein150 €
Thüringen60 €

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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143 Kommentare

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  1. Bernd B
    Am 23. Oktober 2022 um 6:38

    Hallo! Meine Mutter ist 95 und hatte letztes Jahr eine Maskenbefreiung von unserem Hausarzt bekommen. Kürzlich mussten wir zu der gleichen Praxis (unser Hausarzt) und im Empfang sagte man meiner Mutter – keine Befreiung mehr ! Wie sieht da die Rechtslage aus ?
    MfG. Bernd B

  2. Marco
    Am 20. März 2021 um 19:14

    Hallo zusammen,

    ich lebe in Bayern und war heute auf dem Bauernmarkt in Aschaffenburg. Dort wurde ich natürlich prompt vom Ordnungsamt angehalten und kontrolliert. Das Attest von einem Facharzt habe ich widerstandslos vorgezeigt.
    In dem Attest ist keine Diagnose aufgeführt, obwohl es in der Verordnung so vorgegeben ist.
    Meine Frage:
    Es besteht ja eine ärztliche Schweigepflicht und eine Diagnose ist etwas sehr persönliches. Trotz Verordnung, welche ja nicht über allem steht, halte ich es fpr rechtswidrig und gegen gewisse Gesetze verstoßend, dass jedermann das Recht haben soll meine Diagnose zu erfahren.
    Kann mir diesbezüglich jemand Hilfestellung in Sachen Rechtslage geben?

    Vielen Dank

  3. Jeannette
    Am 23. Februar 2021 um 14:20

    Hallo
    Ich habe mal eine frage bezüglich dem Spuckschutz im Einzelhandel( Berlin). Müssen die Mitarbeiter hinter der Scheibe an der Kasse eine Maske tragen? Und welche Antwort ich auch immer erhalte, wo ich dazu was finde. . Soll neu in Berlin sein. Bislang brauchten sie das nicht an der Kasse.
    Ich freue mich auf eine positive Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen

  4. Micha
    Am 13. Februar 2021 um 2:01

    Keine Maskenpflicht für geimpfte Mitarbeiter?

    Gestern bei meinem Arzt:
    die Krankenschwestern tragen keinen Mund-Nasen-Schutz weil sie geimpft sind.
    Jedoch ich musste, obwohl ich der einzige Patient in der Praxis war und ein Attest habe, zum Schutz der Mitarbeiter die Räumlichkeiten verlassen.

    Bin ich jetzt als nicht geimpfter Mensch zweiter Klasse?

  5. Jan
    Am 12. Januar 2021 um 12:22

    Also ich muss ja Mal sagen, das es eine Unverschämtheit ist in Sachsen Kleinkinder ab 2 Jahren einen mundschutz zuzumuten, außerdem weiß man noch nicht wirklich was es für spät Folgen haben könnte, dauerhaft so ein Ding zu tragen.
    Es geht mir nicht um denn mundschutz für größere Kinder. Da verstehe ich es, aber ein Kind in dem Alter weiß es halt nicht besser.
    Bus Fahrer jedoch sind davon ausgeschlossen. Kann ich nicht nachvollziehen.
    Ich arbeite selbst täglich 8 Std mit einer Maske, hinter einer Plexiglas Scheibe.
    Habe ich absolut kein Verständnis für. Sorry

  6. I.
    Am 16. Dezember 2020 um 16:54

    In Sachsen-Anhalt wird man als Kunde im Lebensmittelgeschäft sogar angeraunzt, wenn man die Verkäufer, die dicht gedrängt zu mehreren Regale mit Lebensmitteln einräumen, darauf aufmerksam macht, doch bitte eine Maske aufzusetzen. Und dann wird das Ganze auch noch von der näcghsten Vorgesetzten bestätigt, es ginge einen nichts an.
    Von wegen, in Sachsen-Anhalt gilt Maskenpflicht für Verkäufer! Man darf aber von Verkäufern vollgehustete Lebensmittel kaufen, während man selbst Maske tragend, einen Einkaufswagen mitschleppen muss…

  7. Daiana
    Am 26. November 2020 um 21:42

    Hallo, bin ich als Verkäuferin im Einzelhandel (in Nds.) verpflichtet, durchgehend eine Maske zu tragen, auch wenn sich keine Kunden im Laden befinden? Oder darf ich die Maske abnehmen, bis Kunden den Laden betreten?
    Danke im Voraus für eine Antwort!

  8. Mummy to be 2021
    Am 2. November 2020 um 9:15

    Mir wurde jetzt mehrfach gesagt, dass schwangere von der Maskenpflicht befreit sind. Finde nur nix konkretes, bzw hier darüber gar nix.
    Weiß jemand mehr???

  9. Camilla
    Am 31. Oktober 2020 um 15:18

    Bislang mussten Taxifahrer (gehört zum ÖPNV) in RLP keine Maske tragen. Nur Fahrgäste.
    Hat man das für ab 02.11.2020 geändert?

    Ein Taxi ist zwar keine “Einrichtung” (lt. § 1 Abs 4 der 12. CoBeLVO) aber wenn eine sichere und geeignete Trennvorrichtung
    eingebaut ist, gilt dann im Zweifelsfall diese Befreiung auch für ein Auto? Sofern der Beifahrersitz leer bleibt.
    (8 Std.+ mit Maske Auto fahren ist nicht gerade Konzentrationsfördernd)
    Es ist bei Maskenpflicht die Rede von Verkehrsmittel “Nutzung”, aber der Taxifahrer “nutzt” ja das Verkehrsmittel nicht. Er fährt.

    Ich blicke da nicht ganz durch, da ich nichts finden konnte, was auf diese Berufsgruppe abgestimmt wäre.

  10. Theo P.
    Am 29. Oktober 2020 um 13:59

    Tja, jetzt geht es los mit der Diskriminierung.
    Meine Frau leidet unter Panikattacken und hat COPD. Vom Hausarzt hat sie ein Attest bekommen, dass sie von der Maskenpflicht befreit.
    Da sie einmal in der Woche einkauft, war es bis letzte Woche auch kein Problem. Sie versucht auch immer, ausreichend Abstand zu halten. Aber es gibt natürlich auch Kunden, die das nicht interessiert, obwohl sie zudem das Attest gefaltet in einer Klarsichtfolie sichtbar an der Jacke trägt.
    Heute war sie bei Real und ihr wurde der Zugang verwehrt. Der Filialleiter will das nicht und basta.
    Dies entspricht natürlich nicht den Regeln des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, aber das interessiert den Filialleiter anscheinend nicht.
    Die Ausgrenzung fangen schon an. Als ob meine Frau das absichtlich macht.
    Ich kann im Moment leider nicht einkaufen gehen. Ich bin selber auch Risikopatient mit Lungeennkrankheit. Ich trage eine Alltagsmaske, bei den FFP1ern oder höher bekomme ich auch schon Atemnot, wenn ich sie lange anziehen muss. Ich weiss also, wovon ich rede.
    Ich bekam auch schon Ärger bei zwei Ärzten, weil Alltagsmasken verboten sind (wurde so gesagt)
    Obwohl es in der Coronaschutzverordnung anders steht.
    Es wird nicht besser werden.

  11. Martin
    Am 27. Oktober 2020 um 23:30

    Hallo, welche Folgen hat es, wenn ich der Schule ein Attest meiner Tochter zur Befreiung der Maskenpflicht vorlege? Kann sie sich dann frei bewegen oder werden andere Schutzmaßnahmen verpflichtend, wie z. B. das Tragen eines Visiers oder Abschottung mittels Plexiglasscheibe?

  12. U.
    Am 26. Oktober 2020 um 17:44

    Was nützt es dem Hörgeschädigtem, wenn ER von der Maske Pflicht befreit ist und die, bei denen er von den Lippen ablesen muss, aber eine Maske tragen? Ist doch völlig unüberlegt.

  13. Dieter
    Am 21. Oktober 2020 um 15:49

    Guten Tag,
    Ich bin in einem Großhandel im Lager tätig. Wir haben dort keinen Kundenverkehr und können den Mindestabstand einhalten. Muss ich trotzdem eine Maske tragen. PS die Arbeitsstätte befindet sich in Hannover. Vielen Dank

  14. Amelie
    Am 21. Oktober 2020 um 14:26

    Sachsen-Anhalt hat das Kindestalter für das Tragen einer Maske auf 6 Jahre festgelegt (siehe aktuelle (8.) Verordnung)! Die 2 Jahre sind falsch.

  15. N O A H
    Am 19. Oktober 2020 um 21:34

    Hey, wollte doch mal fragen wie das läuft.. bekomme starke Kopfschmerzen, wenn ich meine Mund-Nasen Bedekung über ca. 15 Minuten am Stück trage.. Jetzt wollte ich wissen, ob ich dafür ein Athest einfach von meinem Artzt beantragen kann, da mir mit Kopfschmerzen der Unterricht auch nicht wirklich was bringt..

    (Lebe in Baden-Würtemberg)
    MFG Noah

  16. manu
    Am 17. Oktober 2020 um 18:42

    einzelhandel: wenn ein kunde nach höflichem fragen sein attest zur befreiung des tragens eines atemschutzes nicht zeigen will, darf man uneingeschränkt hausrecht ausüben u ihn des ladens verweisen?

  17. Olli
    Am 16. Oktober 2020 um 13:08

    Hallo, danke für den ausführlichen Artikel.

    Eine Frage: In eurem Text steht “Wichtig: In aller Regel muss die Erkrankung durch ein ärztliches Attest belegt sein.” Ich finde allerdings keine Quelle/Regelung/Verordnung dazu.

    Woher habt ihr diese Aussage? Danke im voraus, Olli

  18. Sussan
    Am 14. Oktober 2020 um 13:59

    Kann mir jemand die Paragrafen geben fur die Gesetze?

  19. Ronny
    Am 9. Oktober 2020 um 11:24

    Hallo, muss ich als Busfahrer im Reiseverkehr während der Fahrt eine Maske tragen, unser Sitz ist in Sachsen?!

  20. christa
    Am 8. Oktober 2020 um 9:32

    muss eine verkäuferin,die einen kunden ohne maske bedient,strafe zahlen?

  21. Jasmina
    Am 1. Oktober 2020 um 18:45

    Hallo
    Meine Tochter geht in die 8. Klasse in NRW.
    Manche Lehrer nötigen Sie während des Unterrichts eine Maske zu tragen, andere wiederum nicht.
    Ist das richtig, dass ich als Mutter darauf bestehen kann, dass meine Tochter während des Unterrichts die Maske abnimmt.
    Mittlerweile hat sie Beschwerden im Brustbereich, ist ständig müde und Schlapp und ich mache mir große Sorgen.
    Kann ich den Lehrern die darauf trotzdem bestehen mit einer Anzeige drohen?

    MfG

  22. Kay
    Am 26. September 2020 um 20:26

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    in Bayern und Nordrhein-Westfalen haben Gerichte vor wenigen Tagen entschieden, dass bei Schülern Atteste zur Befreiung des Corona-Mund-Nasen-Schutzes nur dann anerkannt werden, wenn darauf die D i a g n o s e steht. Bislang scheint das wie gesagt nur für Schüler in diesen Bundesländern zu gelten, nicht für Erwachsene (z.B. im öffentlichen Nahvkehr).
    Ich lebe in Berlin und bin mit meinem Attest – ohne Diagnose, aber mit den üblichen Formulierungen – immer durchgekommen. Ist zu erwarten, dass die Diagnose überall zur Bedingung wird? Und ist das rechtlich überhaupt in Ordnung? Bislang wurde auch immer behauptet, dass die Diagnose gar nicht draufstehen darf! (…auf Krankschreibungen z. B. erfährt der Arbeitgeber ja auch nicht die Diagnose).

  23. Eli
    Am 25. September 2020 um 22:08

    Hallo,
    Ich will demnächst den Führerschein machen, weil ich in eine Gegend ziehe, wo ich auf ein Auto angewiesen sein werde.
    Soweit ich informiert bin, gilt beim Fahrunterricht Maskenpflicht. Mein erstes Problem damit ist, dass ich schon beim Einkaufen nach 5-10 Minuten mit Maske benommen bin und danach eine Weile brauche, um zum Normalzustand zurückzukehren. Nein, ich stelle mich nicht an, bin eher robust, und ja, das ist wegen der CO2-Rückatmung durchaus erklärbar. Länger habe ich die Maske noch nicht getragen, weil ich es nicht riskieren will, dass mich jemand vom Fußweg aufsammeln muss. Wer übernimmt die Haftung, wenn ich wegen der Maske beim Fahren nicht voll konzentrationsfähig bin oder gar einen Kreislaufzusammenbruch bekomme?
    Und zum anderen kommt mir die Maske als Schutz nicht besonders sinnvoll vor, wenn jemand neben mir sitzt. Ohne Maske atme ich nach vorne, mit Maske entweicht die Luft seitlich, also genau in Richtung der Person, die geschützt werden soll (genauso wie wenn im Bus oder im Zug jemand neben mir sitzt oder steht). Das ist doch kontraproduktiv, oder?

  24. Uschi
    Am 9. September 2020 um 16:03

    Hallo,
    ich arbeite im Einzelhandel in NRW. Es kommen Kunden ohne Maske in unser Ladenlokal und sagen, daß sie ein Attest haben. Wenn wir das dann sehen möchten, wird das abgelehnt mit dem Hinweis auf Datenschutz. Ist das korrekt ?

  25. Katharina
    Am 7. September 2020 um 9:58

    Hallo, in unserem Vereinsheim wurde auch eine Scheibe aus Plexiglas an der Theke angebracht. Muss das Thekenpersonal trotzdem noch einen MNS tragen? Ich habe gehört, sobald mehr als eine Person am Ausschank ist, sei das Pflicht!? LG

  26. Nancy
    Am 2. September 2020 um 17:37

    Hallo, ich arbeite im Einzelhandel in NRW. Muß ich beim einräumen der Ware auch Mundschutz tragen? Auch wenn gerade kein Kunde im Laden ist?
    Oder besser: kann man zwischendurch die Maske am Kinn tragen, wenn keine Kundschaft da ist?

  27. Nicole
    Am 1. September 2020 um 1:26

    Ich habe ein Attest darf man mich trotzdem nötigen eine Maske zu tragen und mir ein Visier verweigern.

    Zb in Tankstellen, Krankenhaus, Therapien usw

  28. Patrick
    Am 30. August 2020 um 0:10

    Guten Abend,

    ich hab eine Frage, wenn ein Mitarbeiter im Einzelhandel durch einen Attest von der Maskenpflicht befreit ist, darf er trotzdem zwischen den Regalen Arbeiten oder muss er an der Kasse? Weil wenn ich ein Mitarbeiter sehe, der keine Maske trägt, dass würde mich schon abschrecken und würde den nicht annähern wollen.

  29. Johannes P.
    Am 28. August 2020 um 12:26

    Wir stellen uns die Frage bezüglich einer Ausübung eines Ehrenamts, von Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske (Attest) aber auch kein Visier für diese Zeit tragen können.
    Hierbei wird oft in kleinen Gruppen (3-6) bzw. auch unter Publikumsverkehr gearbeitet
    Diese ehrenamtliche Tätigkeit wurde, unter den Coronaverordnungen, rechtlich als “Einkaufssituation”-in Hamburg-zusammen gefasst.

    Hat ein ein Betroffener trotzdem das Recht, ohne Maske, ehrenamtlich mitzuwirken oder MUSS wenigstens ein Visier, zum Schutz möglicher Dritter, getragen werden.?

    Vielen Dank für Ihre Mühe.
    MfG Johannes

  30. Klaus- Dietrich
    Am 28. August 2020 um 10:51

    Kommt die Abweisung von maskenbefreiten Kunden im Einzelhandel nicht einer Diskriminierung gleich? Wer darf überhaupt das ärztliche Atest einsehen? Danke

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