Ausnahmen von der Maskenpflicht in Deutschland

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 31. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Für wen gilt eine Ausnahme bei der Maskenpflicht?

Maskenpflicht: Gibt es Ausnahmen von der Mundschutzpflicht, etwa für Busfahrer?
Maskenpflicht: Gibt es Ausnahmen von der Mundschutzpflicht, etwa für Busfahrer?

Seit dem 27. April gilt fast bundesweit eine Maskenpflicht beim Einkauf und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch Berlin erweitert ab dem 29. April 2020 die Maskenpflicht auf Geschäfte (war bisher das einzige Bundesland, in dem eine Mund-Nasen-Bedeckung nur im öffentlichen Nahverkehr vorgeschrieben ist).

Doch wie sieht es eigentlich aus: Wer muss wirklich einen Mundschutz im Einzelhandel und im ÖPNV tragen? Gilt die Maskenpflicht auch schon für Kinder? Was gilt für Fahrer und Verkäufer? Und was, wenn aufgrund gesundheitlicher Probleme das Tragen einer Maske unzumutbar wäre – weil es etwa zu schweren Atembeschwerden käme? Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht?

Wir informieren im Folgenden über die allgemeinen Altersgrenzen in den einzelnen Bundesländern und wer von der Maskenpflicht ggf. ausgenommen ist. Wir orientieren uns hierbei an den Vorgaben der Länder und versuchen den aktuellsten Stand widerzugeben. Eine Gewähr können wir jedoch nicht übernehmen.

FAQ: Ausnahmen von der Maskenpflicht

Gilt die Maskenpflicht auch für Kinder?

Ja. Die Bundesländer haben jedoch teils abweichende Altersgrenzen festgelegt. Eine Übersicht zu den einzelnen Regelungen finden Sie hier.

Müssen auch Angestellte im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften der Maskenpflicht nachkommen?

Auch hier treffen die Bundesländer unterschiedliche Vorgaben. Eine Zusammenfassung der derzeit geltenden Ausnahmen für Beschäftigte finden Sie hier.

Was droht bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht?

Ein Bußgeld beim Verstoß gegen die Maskenpflicht droht bislang noch nicht in allen Bundesländern. Eine Übersicht zu den bisher geplanten Sanktionen finden Sie hier. Zusätzlich können Betreiber von Geschäften und Nahverkehr ggf. Personen ohne Maske ein Betretungsverbot aussprechen.

Im Video: Dürfen Sie eigentlich mit Maske hinters Steuer?

Video: Maske am Steuer
Im Video erklären wir, ob ihr auch beim Fahren eine Maske tragen dürft.

Für kleine Kinder gelten bei der Maskenpflicht häufig Ausnahmen

Da die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes in den Händen der Bundesländer liegt, gelten bei der Maskenpflicht für Kinder teils abweichende Regelungen. In der folgenden Übersicht finden Sie die derzeit in den einzelnen Ländern geltenden Altersgrenzen. Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten dann für Kinder, die das entsprechende Alter noch nicht erreicht haben.

BundeslandAb welchem Alter gilt die Maskenpflicht?
Baden-Württemberg6 Jahre
Bayern6 Jahre
Berlin6 Jahre
Brandenburg6 Jahre
Bremen6 Jahre
Hamburg7 Jahre
Hessen6 Jahre
Mecklenburg-Vorpommern6 Jahre
Niedersachsen6 Jahre
Nordrhein-Westfalen6 Jahre
Rheinland-Pfalz6 Jahre
Saarland6 Jahre
Sachsen6 Jahre
Sachsen-Anhalt2 Jahre
Schleswig-Holstein6 Jahre
Thüringen6 Jahre

Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht für Verkäufer, Bus- und Taxifahrer?

Auch hier ist eine einheitliche Regelung nicht gegeben. In der folgenden Übersicht finden Sie Hinweise der einzelnen Bundesländer, ob die Maskenpflicht auch für Fahrer öffentlicher Verkehrsmittel sowie das Personal in Geschäften gilt:

Achtung! Städte und Gemeinden können abweichende bzw. ergänzende Regelungen treffen. So gilt in Jena etwa auch an Arbeitsplätzen ohne Publikumsverkehr eine Maskenpflicht, wenn sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält und der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch in Schulen sollen Schüler hier ab dem 04.05.2020 Masken während des Unterrichts tragen. Prüfen Sie daher auch die örtlichen Bestimmungen für Ihren Wohn- bzw. Arbeitsort (aktualisierte Infos finden sich in aller Regel auf den Portalen der Städte und Gemeinden).

Was gilt im Einzelhandel: Besteht eine Ausnahme von der Maskenpflicht z. B. für Angestellte?
Was gilt im Einzelhandel: Besteht eine Ausnahme von der Maskenpflicht z. B. für Angestellte?
  • Baden-Württemberg: Eine Pflicht, einen Mundschutz zu tragen, gilt nicht, wenn es einen anderen baulichen Schutz gibt (z. B. Plexiglasscheiben).
  • Bayern: Für Personal des Einzelhandels gilt keine Ausnahme von der Maskenpflicht (außer in Kassen- oder Thekenbereichen, sofern andere bauliche Schutzmaßnahmen getroffen wurden). Fahrer hingegen müssen keine Maske tragen, Kontroll- und Servicepersonal hingegen schon.
  • Berlin: Eine Maskenpflicht ist laut Verordnung nur für die “Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs” sowie Kunden in Ladengeschäften vorgesehen. Mittlerweile gilt die Maskenpflicht auch für nicht fahrzeugführendes Personal (z. B. Kontrolleure). Darüber hinaus müssen auch Angestellte in Friseurbetrieben und ähnlichen Betrieben im Bereich der Körperpflege eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ebenso müssen Angestellte in Gaststätten, die Kundekontakt haben, einen Mundschutz tragen.
  • Brandenburg: Fahrer des ÖPNV sind von der Maskenpflicht ausgenommen. In Verkaufsstellen gilt die Maskenpflicht für “alle Personen”.
  • Bremen: Für das Personal in Geschäften und Einrichtungen sowie Fahrer im öffentlichen Nahverkehr gilt eine Ausnahme von der Maskenpflicht.
  • Hamburg: Die Maskenpflicht gilt auch für das Fahrpersonal und Verkäufer, soweit keine anderen Einrichtungen einen angemessenen Schutz gewährleisten können (z. B. Plexiglasscheiben).
  • Hessen: Eine Maskenpflicht gilt nicht auch für das Personal, sofern andere wirksame Einrichtungen – insbesondere Trennvorrichtungen – vorhanden sind.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten für Fahrer im ÖPNV (Pflicht explizit nur für Fahrgäste), nicht jedoch für Angestellte in Verkaufsstellen.
  • Niedersachsen: Eine Pflicht gilt nicht für Angestellte und Fahrpersonal. Einzige Ausnahme: Frisöre müssen bei Wiedereröffnung ebenso wie ihre Kunden einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • NRW: In NRW gelten keine Ausnahmen von der Maskenpflicht für Beschäftigte. Auch Handwerker und Dienstleister, die einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kunden bei der Tätigkeit nicht einhalten können, müssen Masken tragen. Ausgenommen hiervon sind einzig Fahrzeugführer.
  • Rheinland-Pfalz: Auch Verkäufer sind zum Tragen von einem Mundschutz verpflichtet (ebenso andere Mitarbeiter in Bereichen mit Publikumsverkehr), sofern keine anderen geeigneten Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Im ÖPNV gilt die Maskenpflicht nicht für die Fahrer.
  • Saarland: Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Fahrer im öffentlichen Nahverkehr. Auch Angestellte in Einrichtungen und Verkaufsstellen mit Publikumsverkehr müssen keinen Mundschutz tragen, sofern andere wirksame Schutzmaßnahmen ergriffen wurden.
  • Sachsen: In Geschäften muss auch das Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Fahrpersonal im öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr ist von der Mundschutzpflicht ausgenommen.
  • Sachsen-Anhalt: Fahrer im ÖPNV sind nicht verpflichtet Masken zu tragen. Für Verkäufer hingegen gelten keine Ausnahmen von der Maskenpflicht.
  • Schleswig-Holstein: Für Verkäufer sowie Fahrpersonal gilt keine Pflicht, einen Mundschutz zu tragen.
  • Thüringen: Fahrer im ÖPNV und Verkäufer müssen keinen Mundschutz tragen.

Maskenpflicht: Ausnahme auch bei gesundheitlichen Einschränkungen möglich

Darüber hinaus gelten in allen Bundesländern auch dann Ausnahmen von der Maskenpflicht, wenn das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund gesundheitlicher oder psychischer Einschränkungen nicht zumutbar bzw. nicht möglich ist. Das kann etwa Asthma oder anderen schweren Lungen- aber auch Herzerkrankungen gelten, bei denen die Sauerstoffversorgung bereits eingeschränkt ist. Wichtig: In aller Regel sollte die Erkrankung durch ein ärztliches Attest belegt sein, um einen entsprechenden Nachweis hierüber zu haben. Das Mitführen einer entsprechenden Bescheinigung kann Probleme bei Kontrollen verhindern. Auch für Hörgeschädigte und Gehörlose Personen gilt die Maskenpflicht mittlerweile in den meisten Bundesländern nicht (ebenso für deren Begleitpersonen, die mit ihnen kommunizieren).

Bußgeldkatalog: Wie hoch ist das Bußgeld bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht?

BundeslandBußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht
Baden-Württemberg100 - 250 €
Bayern150 € (bei Kindern unter 14 Jahren für die - strafmündige - Begleitperson)
Berlin50 - 500 €
Brandenburg50 - 250 €
Bremen50 €
Hamburg80 €
Hessen50 €
Mecklenburg-Vorpommern50 - 150 €
Niedersachsen150 €
NRW150 €
Rheinland-Pfalz50 €
Saarland50 - 100 €
Sachsen60 €
Sachsen-Anhaltzunächst kein Bußgeld festgelegt
Schleswig-Holstein150 €
Thüringen60 €

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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143 Kommentare

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  1. Paula
    Am 5. Mai 2020 um 20:30

    Hallo, ich arbeite in einer kleinen Postfiliale in Rheinland-Pfalz, wir sind durch eine Scheibe geschützt, muss ich trotzdem eine Maske tragen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Mai 2020 um 16:44

      Hallo Paula,

      nach derzeitiger Rechtsverordnung ist das Tragen einer Maske für Verkäufer/Angestellte in der Regel nur Pflicht, wenn keine ähnlich oder entsprechend wirksamen Maßnahmen getroffen wurden (Angaben ohne Gewähr). Prüfen Sie ggf. noch einmal die aktuellste Fassung der Rechtsverordnung sowie mögliche Sonderregelungen für Ihren Kreis/Ihre Stadt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Vincent
    Am 4. Mai 2020 um 10:53

    Entweder ich bin zu doof und hab’s Ned gefunden oder ihr habt es hier nicht stehen: Wie sieht’s mit Krankheiten aus? Ich zum Beispiel habe Asthma und beim Einkaufen eben, fast einen Anfall bekommen und Panik, aufgrund dessen, dass ich nur sehr schwer Luft bekam. Kann ich von der Maskenpflicht ausgenommen werden? Und falls ja, reicht eine Diagnose vom Arzt zum Beweis? Danke und MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Mai 2020 um 10:27

      Hallo Vincent,

      grundsätzlich können gesundheitliche Gründe eine Ausnahme von der Maskenpflicht bestimmen (mehr dazu finden Sie hier).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Silke
    Am 4. Mai 2020 um 9:56

    Wo finde ich die Originalquellen oder den Gestzestext für die Befreiung von der Maskentragepflicht bei gesundheitlichen, psychischen Problemen für NRW. Habe auf der Landtagsseite nichts dergleichen gefunden, nur hier.. aber leider ohne Gewährleistung der information. Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Mai 2020 um 10:33

      Hallo Silke,

      entsprechende Links finden Sie in den Quellenangaben dieses Textes (hier: “Pressemitteilung der Landesregierung in NRW vom 24.04.2020”).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Maskenschreck
    Am 3. Mai 2020 um 19:21

    Die haben se doch nicht mehr alle … . Jetzt wir dürfen auch noch mit Corona Kohle gezockt.

  5. Malte
    Am 3. Mai 2020 um 10:44

    Also gibt es in Hanburg kein Bußgeld für Privatpersonen, z.B. beim Nichttragen einer Maske in der Bahn, verstehe ich das richtig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Mai 2020 um 10:43

      Hallo Malte,

      Regelbußen hat die Regierung bislang nicht festgelegt. Es können jedoch auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes im Einzelfall Bußgelder verhängt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Melanie
    Am 2. Mai 2020 um 23:23

    Hallo, ich arbeite in NRW hinter der Verkaufstheke beim Bäcker. Zwischen den Kunden und uns ist eine ca. mind. 50 cm breite Glastheke + eine breite Arbeitsplatte. Dazu Absperrung vor der Theke für den Kunden.
    Müssen wir tatsächlich trotzdem Masken tragen ?
    Danke,
    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Mai 2020 um 10:46

      Hallo Melanie,

      eine Ausnahme für den Fall, dass andere wirksame Maßnahmen getroffen wurden, findet sich in der derzeitigen Fassung der Rechtsverordnung des Landes NRW nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Sonja
    Am 2. Mai 2020 um 22:37

    Hallo,
    Meine Frage,
    Ich habe ein attest meines lungen Arztes,das ich keinen mundschutz tragen darf(asthma und Angst und panik störung).
    Nun habe ich meinen Friseur dieses gesagt und er will mir aufgrund dieses,keine Haare schneiden,er hat Angst,das er Strafe zahlen muss und es würde blöd aussehen,seinen Kunden gegenüber,die müssen Schutz tragen und ich nicht,darf er mir den Termin verweigern
    Lieben Dank für die antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Mai 2020 um 10:48

      Hallo Sonja,

      Geschäftsinhaber können diesbezüglich von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Kunden im Zweifel auch ablehnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Tanja
    Am 2. Mai 2020 um 9:03

    Hallo
    Ich habe ein Attest von Arzt das ich keinen Mundschutz tragen kann da ich bronchal Asthma habe und keine Luft bekomm. Arbeite im Verkauf Kasse wo Spuk Schutz vorhanden ist. Mein chef sagt ich muss trotzdem Mundschutz anziehen obwohl ich Attest habe. Wie verhalte ich mich
    Bedanke mich im voraus für ihre Antwort

  9. Ursula
    Am 1. Mai 2020 um 17:58

    Entfall der Maskenpflicht aufgrund der Befreiung durch ärztliche Bescheinigung, muss der Ladeninhaber den Kunden akzeptieren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Mai 2020 um 11:00

      Hallo Ursula,

      Geschäftsinhaber können grundsätzlich von einem Hausrecht Gebrauch machen und einzelnen Kunden den Zugang verwehren. Wie sich dies bei nachvollziehbaren Ausnahmen gestaltet, muss im Endeffekt der Inhaber entscheiden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Anna-Lena
    Am 1. Mai 2020 um 13:58

    Nach der Änderung ist es auch deutlich verständlicher geschrieben, vielen Dank! 😊

  11. Jens
    Am 1. Mai 2020 um 12:51

    Müssen in Berlin Verkäufer einen Mundschutz tragen ? Abtrennung durch Plexiglas vorhanden. betreffen Discounter

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Mai 2020 um 11:13

      Hallo Jens,

      nach derzeitiger Kenntnis ist die Maskenpflicht zunächst nur auf Kunden beschränkt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Claudia
    Am 1. Mai 2020 um 8:15

    Hallo.
    Wie verhält es sich mit der maskenpflicht im berliner einzelhandel genau? Ich habe nur auf dieser seite nur den hinweis gefunden das der kunde MNS tragen muss.
    Was ist mit den mitarbeitern und angestellten im einzelhandel? Besonders wenn diese 8-10 stunden am tag arbeiten, ist das nicht zumutbar. Meine mitarbeiter klagen alle über kopfschmerzen, übelkeit und schwindel, weil wir zu wenig sauerstoff mit den masken bekommen. Gesundheitlich also nicht sinnvoll.
    Sind die mitarbeiter in den geschäften ( auf fläche und kasse) von der maskenpflicht befreit?
    Vielen dank und LG

  13. Hildegard
    Am 30. April 2020 um 9:56

    Ich habe Herz- und Kreislauferkrankungen und muss demnächst mit dem Zug fahren. Unter der Maske bekomme ich Beschwerden. Mein Arzt will aber erst etwas “Amtliches” haben, damit er mit ein Attest schreiben kann. Ich wohne in Köln.
    Können Sie mir da mit einem link weiterhelfen?

    Vielen Dank
    Hildegard

  14. S.
    Am 30. April 2020 um 9:42

    Alles nicht ausreichend beschrieben Was ist zum Beispiel mit den Hörgeschädigten die von den Lippen ablesen müssen ?
    aber das beweist nur das die “Herrschaften” völlig überfordert sind

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2020 um 14:17

      Hallo S.,

      in den meisten Bundesländern sind auch Hörgeschädigte sowie Gehörlose von der Maskenpflicht mittlerweile explizit ausgenommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Katrin
    Am 29. April 2020 um 16:39

    Hallo,
    ist der Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) berechtigt, das Tragen einer Maske vorzuschreiben, auch wenn dies die Verordnung nicht vorsieht?

  16. Simone
    Am 29. April 2020 um 16:26

    Hallo ich arbeite in Hessen in einer Bäckerei , wir sind geschützt mit Plexiglas und Mindestabstand müssen wir trotzdem Masken tragen

  17. Hans-Jörg
    Am 29. April 2020 um 14:53

    Thema: Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht für Verkäufer, Bus- und Taxifahrer?
    Sie schreiben: Bayern: Für Personal des öffentlichen Personennahverkehrs oder des Einzelhandels gilt keine Ausnahme von der Maskenpflicht.
    Im Bußgeldkatalog für Bayern steht aber für die Fahrgäste. Was stimmt?
    Eine weitere Frage: Wo steht, dass die Busfahrer in Bayern auch eine Tragepflicht haben?

    Vielen Dank im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2020 um 14:24

      Hallo Hans-Jörg,

      Fahrer von öffentlichen Verkehrsmitteln sind von der Maskenpflicht in Bayern ausgenommen.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Anna-Lena
    Am 29. April 2020 um 11:23

    Wie ist es im Saarland? Ich finde das etwas
    verwirrend geschrieben.
    Ich muss ab morgen wieder arbeiten, muss ich als Verkäuferin nun eine Maske tragen oder nicht? 😅

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. April 2020 um 16:01

      Hallo Anna-Lena,

      nach der Rechtsverordnung des Landes Saarland gilt eine Maskenpflicht für Verkäufer nicht, wenn andere angemessene Schutzmaßnahmen getroffen wurden (z. B. Abtrennung durch Plexiglasscheiben).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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