Tuning am Auspuff: Sound und Leistung optimieren durch Modifikationen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Auspuff-Tuning: Was ist erlaubt?

Auspuff-Tuning: Was ist erlaubt, was nicht?
Auspuff-Tuning: Was ist erlaubt, was nicht?

Vor allem die Optimierung vom Sound des Fahrzeuges ist Ziel beim Auspuff-Tuning. Doch viele Tuningfans glauben auch an die Versprechen einiger “Experten”, die ihnen erzählen, dass über die Arbeiten am Auspuffsystem auch eine Leistungssteigerung des Motors möglich ist.

Aber nicht alles ist erlaubt. Änderungen am Auspuff fürs Sound-Tuning können schnell zu folgenschweren Sanktionen führen. Doch welche Umbauten am Auspuff sind zulässig, welche verboten? Dies und mehr können Sie im folgenden Ratgeber in Erfahrung bringen.

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FAQ: Auspuff-Tuning

Wie kann ich meine Auspuffanlage verändern?

Ein Tuning ist grundsätzlich an den Schalldämpfern, am Endrohr und am Katalysator möglich.

Darf ich den dB-Killer ausbauen?

Nein. Ohne dB-Killer ist der Auspuff in der Regel zu laut, weswegen er vorgeschrieben ist.

Was passiert, wenn mein Auspuff zu laut ist?

Halten Sie sich nicht an die Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), erlischt in der Regel Ihre Betriebserlaubnis.

Die Bestandteile der Auspuffanlage

Die Auspuffanlage umfasst nicht nur das sichbare Endrohr, sondern noch zahlreiche weitere Bestandteile. Über dieses komplexe System werden die Abgase, die bei der Kraftstoffverbrennung entstehen, gefiltert und an die Umwelt abgegeben. Folgende Teile kann das Abgassystem umfassen:

  • Abgaskrümmer
  • Katalysator
  • Vorschalldämpfer
  • Mittelschalldämpfer
  • Endschalldämpfer
  • Endrohr

Der Abgaskrümmer

Der Abgaskrümmer ist dabei das eigentliche Verbindungsstück zwischen Verbrennungsmotor und Auspuff. Er ist direkt am Motor angebracht und leitet die durch die Kraftstoffverbrennung entstehenden Abgase in das Auspuffsystem. In der Regel besteht der Krümmer aus besonders hitzebeständigen Metallen (Gusseisen oder Edelstahl).

Er hat meist die Form eines einfachen, leicht gekrümmten Rohres, kann aber auch kompliziertere Strukturen aufweisen. Im Rennsport oder bei sportlichen und hochpreisigen Fahrzeugen finden sich etwa sogenannte Fächerkrümmer. Diese – recht teuren – Krümmer sind besonders gut auf die hohe Motorleistung der jeweiligen Kfz angepasst und können leichter mehr Abgase abführen.

Der Katalysator

Der Katalysator – kurz Kat – ist wichtiger Bestandteil der Abgasanlage. Die Verbrennungsgase werden in diesem Kfz-Bauteil gefiltert und so weit wie möglich von schädlichen Bestandteilen befreit. Dies geschieht über chemische Umwandlungsprozesse innerhalb des Katalysatorgehäuses. Dabei funktionieren die Katalysatoren von Benzinern und Dieselmotoren in der Regel unterschiedlich.

Der sogenannte Drei-Wege-Katalysator (G-Kat) z. B. findet bei Fahrzeugen mit Ottomotor Anwendung. Oxidation (chemischer Prozess mit Sauerstoff) und Reduktion des Abgasgemischs finden hier parallel zueinander statt.

Chemische Prozesse im Kat:

BeschreibungFormel
Oxidation von Kohlenstoffmonoxid (CO) zu Kohlenstoffdioxid (CO2)2 CO + O2 → 2 CO2
Oxidation von Kohlenwasserstoff (CmHn) zu Kohlenstoffdioxid und Wasser (H2O)2 C2H6 + 7 O2 → 4 CO2 + 6 H2O
Reduktion von Stickoxiden (NO) in Kohlenstoffdioxid und Stickstoff (N2)2 NO + 2 CO → N2 + 2 CO2

Bei der Verbrennung in Dieselmotoren entsteht häufig ein großer Luftüberschuss. Der Restsauerstoff wird in sogenannten Dieseloxidationskatalysatoren sodann für die Oxidation von Kohlenstoffmonoxid und Kohlenwasserstoffen genutzt. Die Reduktion von Stickoxiden ist hingegen bei Dieselkats nicht möglich. Hierzu bedarf es zusätzlicher Einrichtungen wie beispielsweise Stickoxid-Speicherkatalysatoren. Aus diesem Grunde sind die steuerlichen Abgaben bei Dieselfahrzeugen in der Regel höher. Dafür liegen die Kraftstoffpreise jedoch weit unter der Marke von Super.

Die Schalldämpfer

Bei Auspuffsystemen finden sich unterschiedliche Schalldämpfer, die die Mündungsgeräusche minimieren und so die Lärmemission senken sollen. Die einzelnen Elemente, sind dabei über das gesamte Rohrsystem der Abgasanlage verteilt. Es gibt Vorschall-, Mittelschall- und Endschalldämpfer. Der Endschalldämpfer befindet sich dabei unmittelbar vor dem Endrohr.

Welche Schalldämpfertypen gibt es?

  • Reflexionsschalldämpfer
  • Absorptionsschalldämpfer
  • Sportschalldämpfer

Reflexionsschalldämpfer bestehen in der Regel aus mehreren Kammern, durch die der Schall hindurchgeht. Die Schallwellen werden gewissermaßen von den einzelnen Wänden zurückgeworfen und heben sich teilweise gegeneinander auf.

Endschalldämpfer-Tuning: Bei Verstößen gegen den Lärmschutz drohen Strafen.
Endschalldämpfer-Tuning: Bei Verstößen gegen den Lärmschutz drohen Strafen.

Beim Absorptionsschalldämpfer wird der Abgasschall durch eine Kammer geleitet, die mit Materialien wie Glaswolle oder -fasern gefüllt ist. Diese porösen Strukturen absorbieren den Schalldruck – nehmen ihn auf – und die Lautstärke wird gemindert. Auch eine Kombination mit mehreren Reflexionskammern ist möglich, wodurch der Lärmpegel stark abgesenkt werden kann.

Bei Fahrzeugen finden sich in der Regel parallel beide Systeme. Sie können dabei sowohl getrennt voneinander angebracht sein – etwa als Mittelschall- und Endschalldämpfer – oder aber im Endschalldämpfer kombiniert vorkommen – wie es vor allem bei Motorrädern der Fall ist.

Sportschalldämpfer erfreuen sich vor allem im Tuningbereich großer Beliebtheit. Sie lassen besonders die tieferen Tonfrequenzen durch und erzeugen so einen sportlicheren Fahrzeugsound. Dieser wiederum erzeugt die subjektive Empfindung, dass die Leistung des Autos gesteigert sei. Auch der optische Aspekt spielt bei diesen Schalldämpfern eine große Rolle.

Insbesondere bei Motorrädern ist zudem ein sogenannter Dezibel- bzw. dB-Killer – auch dB-Eater oder -Absorber – im Sportschalldämpfer verbaut. Sie sind austauschbar, dürfen jedoch nicht komplett ausgebaut werden. Sie sorgen im Straßenverkehr dafür, dass die sonst so lauten Sportschalldämpfer die gesetzlichen Richtlinien zum Schutz vor Lärmemissionen erfüllen.

Dezibel (dB):
Ein Dezibel ist der zehnte Teil von einem sogenannten Bel – einer nach Alexander Graham Bell benannten physikalischen Größe. In der Akustik bezeichnet diese Einheit die Intensität der Schallwellenausbreitung. Je höher der Zahlenwert, desto weiter breiten sich der Schall aus, das Geräusch ist – laienhaft gesprochen – lauter.

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Das Vorhandensein von funktionsfähigen Abgasschalldämpfern ist im deutschen Straßenverkehr verpflichtend. Grund hierfür ist vor allem der Lärmschutz. Ist Ihr Fahrzeug zu laut, können Sie mit Strafen und Problemen rechnen, sollten die Behörden oder der TÜV Entsprechendes feststellen.

Besonders für Tuner (oder auch Autoposer) ist jedoch der Umbau oder die Manipulation an den Schalldämpfern von Interesse. Viele möchten über derlei Anpassungen einen besseren Sound und tieferes Röhren der Fahrzeuge gestalten. Allerdings sollten Sie bei diesen Maßnahmen stets darauf achten, dass Sie die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einhalten. Andernfalls können Sie die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug verlieren. Auch die Nutzungsuntersagung ist möglich, bis Sie die Veränderungen wieder rückgängig gemacht haben.

Auspuffanlagen: Welches Tuning ist möglich?

Modifikationen am Fahrzeug sind im Bereich des Tunings zahlreich vertreten. Es gibt dabei unterschiedliche Ansätze – abhängig von der jeweiligen Zielführung. Veränderungen sind an den Schalldämpfern, dem Endrohr oder auch dem Katalysator möglich. Doch was ist erlaubt? Und wann müssen Sie mit Sanktionen rechnen?

Bußgeldtabelle Auspuff-Tuning

BeschreibungBußgeldPunkte
Belästigung anderer durch unnötigen Lärm- und Abgasausstoß80 Euro
Fehlen von ABE oder Bauartgenehmigung10 Euro
Auspuffrohr ragt seitlich/nach hinten über Fahrzeugrand hinaus20 Euro
Fahren ohne Betriebserlaubnis50 Euro
Überschreitung der Abmessungen60 Euro1
Fahren ohne KatBußgeld und Steuerverfahren

Endrohr-Tuning: Auspuffblende – Austauschendrohr – Sportauspuff

Neben leistungsorientierten und akustischen Veränderungen sind vielen Tunern auch optische Aspekte wichtig. In diesen Bereich fällt auch das Tuning des sogenannten Endrohrs – den eigentlich Auspuff. Dieser Teil ist bei der Abgasanlage der einzig eindeutig sichtbare. Normalerweise ist die serienmäßige Einrichtung der Anlagen eher unscheinbar. Aus diesem Grunde finden sich für Tuner auf dem Markt zahlreiche Möglichkeiten, die Optik ihres Fahrzeughecks zu verschönern. Breiter, mehr, länger, glänzender – den Wünschen sind oftmals keine Grenzen gesetzt.

Zweck und mögliche Folgen

Der einfachste Weg bei optischen Anpassung von Ihrem Kfz-Auspuff ist die Anbringung einer sogenannten Auspuffblende. Diese fungiert gewissermaßen als Maskierung für das eigentliche Endrohr und wird lediglich über dieses montiert. Eine Auswirkung auf den Sound des Fahrzeuges ist dabei in der Regel nicht gegeben.

Hierbei sollten Sie jedoch unbedingt darauf achten, dass die Blende nicht über das eigentliche Endrohrende am Auspuff übersteht. Dadurch wäre ein Verstoß gegen die festgelegten Fahrzeugmaße wahrscheinlich. Die für Ihr Auto zulässigen Werte finden Sie in der Regel in den Angaben der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Bei einem Verstoß gegen die zulässigen Abmessungen von Fahrzeugen – ohne entsprechende Erlaubnis – können ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und sogar ein Punkt in Flensburg drohen. Für Fahrer in der Probezeit: Dies stellt einen A-Verstoß dar!

Die Anbringung von einem Austauschendrohr ist eine weitere Möglichkeit der Änderung vom Auspuff. Hierbei wird das werkseigene Endrohr abgenommen und ein anderes Endrohr angeschweißt. Auch hier ist die Optik im Fokus des Tunings, doch auch akustische Wandlung ist so möglich.

Auspuff-Tuning: Die Polizei kann Verstöße recht schnell feststellen.
Auspuff-Tuning: Die Polizei kann Verstöße recht schnell feststellen.

In jedem Falle bedarf es bei der Änderung jedoch gewisser Voraussetzungen, um nicht die Betriebserlaubnis aufs Spiel zu setzen. Neben der Betriebszulassung für Fahrzeugteile benötigen Ersatzrohr und Blende ein beim Kauf beigefügtes Teilegutachten. Dieses muss sodann bei der Abnahme durch eine staatlich anerkannten Prüforganisation vorgelegt werden.

Der Prüfer erstellt ein Prüfzeugnis, das darüber Auskunft gibt, dass alle Vorschriften eingehalten und der Anbau des Zubehörs entsprechend vorgenommen wurde. Das Gutachten sollte stets von einer namhaften und seriösen Prüforganisation stammen. Eine Komplettabnahme des Kfz ist – anders als bei der Einzelabnahme – nicht notwendig.

Das Prüfzeugnis sollten Sie stets bei sich führen, wenn Sie mit Ihrem modifizierten Fahrzeug unterwegs sind. Das Fehlen einer entsprechenden Bescheinigung kann Sie nicht nur 10 Euro Verwarnungsgeld kosten, sondern auch den Verlust der Fahrzeugzulassung nach sich ziehen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie das Zeugnis bei der zuständigen Zulassungsstelle vorlegen und die Änderungen in den Fahrzeugschein übertragen lassen.

Die Änderung bei der Anbringung eines neuen Endrohrs muss jedoch durch TÜV, DEKRA o.a. abgenommen werden. Bei Auspuffblenden ist die Abnahme in der Regel nicht zwingend notwendig.

Selbst wenn ein gültiges Gutachten vorliegt und der Anbau legal ist, gilt: Lassen Sie die baulichen Änderungen durch Wechsel des Endrohres nicht abnehmen und eintragen, können Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz erlöschen.

Besonders auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Lärmschutz muss mittels eines Prüfzeugnisses nachgewiesen sein. Stellt der Sachverständige etwa fest, dass durch das Auspuff-Tuning ein Verstoß gegen das Emissionsschutzgesetz vorliegt, kann er die Erteilung eines Prüfzeugnisses verweigern.

Tuning mit Sportauspuff
Wenn im Tuning von einem Sportauspuff die Rede ist, dann ist zumeist nur der Endtopf gemeint. Streng genommen handelt es sich jedoch dabei um den Wechsel der gesamten Abgasanlage.

Der Sportauspuff ist beim Tuning besonders beliebt. Er garantiert einen satteren Sound und soll gar die Leistung des Fahrzeuges steigern. Um dieses Ziel jedoch wirklich zu erreichen, bedarf es in der Regel des Wechsels des gesamten Systems gegen Sportauspuffanlagen. Schalldämpfer einer Sportauspuffanlage sind meist mit Stahlwolle (oder anderen Metallen) gefüllt.

Das macht sie widerstandsfähiger und auch die Ableitung der entstehenden Wärme ist optimiert. Zudem sind die Endrohre oftmals angebohrt wodurch der Luftdruck in dem Rohrsystem insgesamt gemindert ist. Dadurch geht weniger Kraft verloren, die die Kolben für das Ablassen der Abgase aufbringen müssen.

Je weniger Kraft für das Abpumpen der Gase vonnöten ist, desto mehr Energie kann für die Fahrtleistung aufgebracht werden.

Der Austausch einzelner Komponenten der Auspuffanlage von Fahrzeugen ist dabei in den seltensten Fällen sinnvoll. Die Fahrzeughersteller haben diese nämliche zumeist auf die jeweiligen Motoren angepasst und dahingehend optimiert. Der Sportauspuff sollte daher im Ganzen neu montiert werden. Oftmals ist auch in diesen Fällen eine zusätzliche Anpassung über das Chiptuning vonnöten.

Der Umstieg auf den Sportauspuff (i. S. v. Endtopf) ist in der Regel unkompliziert. Solange die notwendigen Belege – vor allem ABE und Teilegutachten – beigefügt sind, dürfen Sie die Vorrichtung montieren. Die Abnahme des Anbaus kann möglich sein. Doch ist die leistungssteigernde Wirkung dadurch verringert, dass das restliche Auspuffsystem und neuer Endtpf nicht ideal aufeinander abgestimmt sind. So ist eine tatsächlich Steigerung der Motorenleistung kaum spürbar. In der Regel wird vor allem die Akustik des Autos an das persönliche Empfinden von Tunern angepasst.

Anbohren des Endrohrs

Vielen Tunern fehlt das nötige Kleingeld – oder aber sie wollen nicht unnötig Geld ausgeben, für etwas, dass sie auch selbst erledigen könnten: Durch das Anbohren vom Endrohr wollen sie den Effekt eines Sportauspuffs kostengünstig nachahmen.

Doch seien Sie gewarnt: Derartige Veränderung sind illegal. Die Modifikation einzelner Bauteile ist unzulässig und führt zum Verlust der Fahrzeugzulassung.

Sowohl Manipulationen an zulässigen Bauteilen als auch selbstgebaute Ersatzteile sind laut StVZO nicht zulässig. Nehmen Sie entsprechende Veränderungen an Ihrem Fahrzeug vor, kann bei der nächsten Verkehrskontrolle oder auch bei der regelmäßigen Hauptuntersuchung Ärger drohen.

Katalysator-Tuning

Immer häufiger stellen die zuständigen Prüforganisationen fest, dass viele Fahrzeughalter den eigentlichen Katalysator ausbauen und zum Teil sogar gegen Attrappen austauschen. Das Problem hierbei liegt vor allem darin, dass der Schadstoffausstoß der Fahrzeuge auf diese Weise nicht mehr reguliert werden kann.

Die Grenzwerte in Deutschland liegen jedoch so hoch, dass die Feststellung von Manipulationen am Katalysator im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU) – mittlerweile Teil der Hauptuntersuchung (HU) – nur schwer feststellbar sind. Dennoch können Verstöße und die besondere Luftverschmutzung zu Sanktionen führen. Selbst durch den erhöhten Schadstoffausstoß halten derart getunte Fahrzeuge die gesetzlichen Bestimmungen zumeist noch ein. Doch warum ist der Ausbau des Katalysators so beliebt bei Tunern?

Zweck und mögliche Folgen

Über den Ausbau des Katalysators soll der Luftwiderstand im Abgaskreislauf verringert werden. Die Kolben des Motors müssen dann nicht mehr so viel Arbeit leisten, um die Verbrennungsgase zum Auspuff abzuleiten. Die Leistung des Motors soll sich so verbessern.

Doch die Ausbeute der Leistungssteigerung ist nur relativ gering und angesichts der drohenden Sanktionen im Falle der Entdeckung in der Regel nicht sinnvoll.

Es ist gesetzlich untersagt, den Katalysator auszubauen.

Neben dem Verlust der Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug und der Nutzungsuntersagung kann Ihnen auch das Finanzamt zu Leibe rücken. Ein Steuerverfahren ist in derlei Fällen häufige Konsequenz. Der Grund liegt darin, als Ihr Fahrzeug durch die Manipulationen nicht mehr der angegebenen Schadstoffklasse entspricht, die bei der Kfz-Steuerberechnung zugrundegelegt war.

Dadurch ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung (AO) gegeben: Sie haben eine geringere Kfz-Steuer abgeführt, als aufgrund der veränderten Schadstoffklasse Ihres getunten Autos anzusetzen gewesen wäre. Für eine entsprechende Steuerstraftat können die Gerichte hohe Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf – in besonders schweren Fällen bis zu zehn – Jahren verhängen.

Beim Ausbau des Katalysators verstoßen Sie nicht nur gegen die StVZO und das Bundesimmissionsschutzgesetz, sondern gegebenenfalls auch gegen das deutsche Steuerrecht.
Schadet der Auspuff der Umwelt, drohen strenge Sanktionen.
Schadet der Auspuff der Umwelt, drohen strenge Sanktionen.

Dieses Auspuff-Tuning ist besonders häufig bei Mopedfahrern anzutreffen. Doch auch Autofahrer greifen auf diesen Trick zurück. Da die Ausbeute an mehr Motorkraft jedoch in der Regel zu vernachlässigen ist – und die Sanktionen hingegen ungleich schwer wiegen – , sollten Sie nicht auf eine entsprechende Modifikation zurückgreifen.

In seriösen Tuning-Werkstätten werden Sie auf entsprechende Folgen und die Gesetzeswidrigkeit eines solchen Vorhabens stets informiert.

Schalldämpfer-Tuning

Im Vordergrund des Schalldämpfer-Tunings steht insbesondere die akustische Anpassung des Fahrzeuges. Der Sound soll sportlicher, voller und satter werden. Doch auch die Leistungssteigerung ist dabei im Visier der Tuner.

Durch die Verminderung des Luftwiderstands durch schalldurchlässigere Dämpfermodelle verringert sich auch die aufzubringende Kraft der Kolben beim Einpressen der Abgase in das Auspuffleitsystem. Bei den Veränderungen ist allerdings besondere Vorsicht geboten, wenn Sie die Betriebserlaubnis Ihres Autos nicht in Gefahr bringen wollen.

Welche Lärmschutz-Grenzwerte gelten in Deutschland und der EU?

Im Jahre 2013 haben sich die EU-Mitgliedsstaaten darauf verständigt, die Geräusch-Grenzwerte innerhalb der Europäischen Union schrittweise zu drosseln. Bis zum Jahre 2028 sollen dann nur noch Neufahrzeuge mit einem Lärmausstoß von maximal 68 Dezibel zugelassen werden können. Die etappenweise Herabsenkung der Werte trat 2016 in Kraft:

  • 2016: Herabsenkung auf 72 Dezibel
  • 2024: Herabsenkung auf 70 Dezibel
  • 2028: Herabsenkung auf 68 Dezibel

Diese gesetzlichen Bestimmungen betreffen jedoch nur die Neuwagenproduktion. Ältere Modelle müssen sich an die derzeit geltenden Bestimmungen halten.

Heutzutage liegt der deutschlandweite Grenzwert des Lärmausstoßes durch Kraftfahrzeuge bei 74 Dezibel. Für leistungsstärkere Kfz liegt der Maximalwert bei 75 dB.

Wie laut Ihr Kfz tatsächlich sein darf, können Sie auch der Zulassungsbescheinigung Teil I (“Fahrzeugschein”) entnehmen.

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Überschreitet Ihr Fahrzeug durch die Umbauten an der Auspuffanlage diese Grenzwerte, kann die Betriebserlaubnis erlöschen.

Doch warum ist der Lärmschutz von so großem Interesse für die Gesellschaft? In den letzten Jahrzehnten haben zahlreiche Studien aufgezeigt, dass dauerhafter und enormer Lärm die Menschen auf Dauer krank machen kann. Mittlerweile finden sich jedoch auch umfangreiche Untersuchungen, die den Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit wesentlich weniger Bedeutung zumessen. Die fachliche Diskussion ist in vollem Gange.

Doch besonders Menschen, die im Einzugsgebiet von Flugzeugen bzw. an Bahnstrecken leben oder an Hauptverkehrsstraßen wohnen, können subjektiv nachempfinden, dass durch Lärm Stress entstehen kann. Besonders wenn rund um die Uhr zahlreiche Lärmquellen auf sie einprasseln. Und dass Stress zumindest psychisch zahlreiche gesundheitliche Schäden nach sich ziehen können, ist selbst unter wissenschaftlichem Aspekt nachvollziehbar.

Beispiele für unterschiedliche Geräusche und die zugehörige dB-Angaben:
  • Atemgeräusch: 10 dB
  • Gespräche: 55 dB
  • Großraumbüros: 70 dB
  • Rasenmäher: 70 dB
  • normaler Straßenlärm: 75 dB
  • Presslufthammer: 90-100 dB
  • Kettensäge: 110 dB

Die Schmerzgrenze liegt in der Regel bei 130 Dezibel. Das Lärmempfinden ist jedoch sehr subjektiv.

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Weitere Ratgeber rund um den Auspuff

Wie muss ich mich verhalten, wenn der Auspuff abgefallen ist?

Wenn unterwegs der Auspuff abfällt, macht sich dies vor allem durch die veränderten Fahrzeuggeräusche bemerkbar. Welche Verhaltensregeln in dieser Situation gelten und wann Sanktionen drohen, lesen Sie hier. » Weiterlesen...

Ein Partikelfilter ist bei neu zugelassenen Fahrzeugen Pflicht.

Verbrennungsmototoren erzeugen neben schädlichen Abgasen ebenfalls weitere Rückstände. Diese sollen durch den Partikelfilter nicht in unsere Umwelt gelangen. Mehr dazu erfahren Sie hier. » Weiterlesen...

Die Abgasuntersuchung soll dazu beitragen die Umwelt zu schonen.

Autoabgase können schädlich für Umwelt und Gesundheit sein. Daher hat der Gesetzgeber Grenzwerte festgelegt, die im Zuge der Abgasuntersuchung überprüft werden. Doch wie oft ist diese notwendig? Was wird bei der Abgasuntersuchung überhaupt kontrolliert? Und welche Kosten müssen Autofahrer dafür einplanen? Die Antworten finden Sie hier! » Weiterlesen...

Auspuff-Tuning beim Motorrad: Sportschalldämpfer

Motorräder sind aufgrund der geringeren Maße in vielerlei Hinsicht anders gebaut als mehrspurige Fahrzeuge. Auch der Auspuff beim Motorrad ist dabei oft anders aufgebaut. Der Endschalldämpfer ist in der Regel im Endrohr integriert. Um beim Motorrad einen besseren Sound und eine vermeintliche Leistungssteigerung zu erzielen, greifen daher viele Tuningfans auf sogenannte Sportschalldämpfer zurück.

Diese sind – ähnlich wie bei Autos – oftmals durch Löcher in der Außenhülle gekennzeichnet. Die Akustik beim Abgasausstoß wird so verstärkt. Doch auch hier gilt es zahlreiche Aspekte zu beachten – besonders in Bezug auf den sogenannten dB-Killer. Er gleicht einem kurzen Rohr mit einem Durchmesser um 5 bis 8 Zentimetern und etwa 5 Zentimetern Länge.

Diese Vorrichtung ist im Sportschalldämpfer verbaut und passt die Lautstärke der Vorrichtungen an die Vorschriften der StVZO an. Sie dürfen den Sportschalldämpfer in der Regel an Ihrem Motorrad anbringen, jedoch nicht weiter manipulieren. Das bedeutet, dass auch der Ausbau vom dB-Killer nicht zulässig ist. Die so erzeugte Lautstärke würde gegen die erlaubten Grenzwerte verstoßen. Fallen Sie im Straßenverkehr durch ein zu lautes Motorrad ohne dB-Killer auf, dann kann die Betriebserlaubnis erlöschen.

Fahren ohne dB-Eater? Die Strafe kann hoch sein. Neben Fahren ohne Betriebserlaubnis – mit einem Bußgeld von 50 Euro veranschlagt – kommt auch ein Verstoß gegen den Lärmschutz hinzu, für denin der Regel meist weitere 10 Euro fällig sind. Zudem kann die Nutzung des manipulierten Motorrads untersagt werden, bis die entsprechenden Änderungen wieder rückgängig gemacht wurden.

Den dB-Killer zu entfernen, zieht eine Strafe nach sich: Neben Bußgeldern drohen auch die Nutzungsuntersagung und der Verlust der Fahrzeugzulassung.

Folgende Änderungen an einem Motorradschalldämpfer sind unzulässig:

  • dB-Killer/-Eater kürzen
  • dB-Killer/-Eater bearbeiten
  • dB-Killer/-Eater entfernen

Achten Sie beim Kauf eines Sportschalldämpfers für Ihr Motorrad daher stets darauf, dass die entsprechenden Bescheinigungen beigelegt sind. Hierzu gehören insbesondere die ABE und ein Gutachten für Fahrzeugteile. Diese beiden Nachweise sind in der Regel nur dann zugänglich, wenn der Sportschalldämpfer mit dem entsprechenden dB-Eater versehen ist.

Die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile sollten Sie stets bei sich führen, um bei einer möglichen Kontrolle die notwendigen Belege stets zur Hand zu haben. Haben Sie an Ihrem Motorrad einen Auspuff ohne entsprechende ABE montiert drohen ebenfalls Strafen. Nur zugelassene Bauteile dürfen im Rahmen des Tunings verbaut werden.

Das Teilegutachten müssen Sie bei TÜV, DEKRA und Co. vorzeigen um die Änderung an Ihrem Fahrzeug abnehmen zu lassen. Der Prüfer untersucht das Bauteil hinsichtlich der korrekten Anbringung am Fahrzeug und der korrekten Funktionsweise. Erst ein Prüfzeugnis bescheinigt Ihnen, dass alle Änderungen rechtskonform gestaltet sind.

Fahren Sie ein Motorrad ohne dB-Killer? Bei Feststellung des Verstoßes drohen Strafen.
Fahren Sie ein Motorrad ohne dB-Killer? Bei Feststellung des Verstoßes drohen Strafen.

Zweck und Folgen

Tuning-Fans, die den dB-Killer ausbauen, wollen vor allem eines dadurch erreichen: einen satteren Auspuff-Sound. Das Tuning soll jedoch auch noch eine Leistungssteigerung mit sich bringen. Ebenso wie bei Schalldämpfern am Auto soll der geringere Widerstand durch das Fehlen entsprechender Vorrichtungen verringert und die Motorleistung so optimiert werden.

Doch wie schon in diesem Bereich ist die tatsächliche Steigerung der Motorenleistung, wenn Sie ohne dB-Killer fahren, nur gering. Die drohende Nutzungsuntersagung ist so kaum gerechtfertigt. Und anders als in anderen Tuning-Bereichen ist die Manipulation am Auspuff auch nicht gerade unauffällig.

Wenn der sattere und sportlichere Sound dem Fahrer suggeriert, dass sein Gefährt wesentlich kräftiger ist, so macht eben dieser auch die Polizeibeamten schnell hellhörig. Ein Verstoß gegen den Lärmschutz ist leicht auch schon mit bloßen Ohren wahrzunehmen. Die Überprüfung bei einer zuständigen Kontrollinstanz kann dies dann auch rechtsgültig nachweisen.

Ob Defekt oder absichtliches Tuning am Auspuff: Oftmals ist es den Behörden ein Leichtes, den Verstoß gegen den Lärmschutz festzustellen.

Widerstehen Sie daher dem Drang, an Ihrem Motorrad den Auspuff unbegrenzt lauter machen zu wollen. Sofern Sie sich an die gesetzlichen Grenzwerte halten sind Modifikationen vollkommen regelkonform möglich, doch können Richtwerte schnell überschritten sein.

Sind ABE und Gutachten mit entsprechendem Prüfzeugnis vorliegend, so ist auch das Tuning der Auspuffanlagen zulässig. Weitere Manipulationen an den einzelnen Bestandteilen führen jedoch dazu, das die Belege nichtig sind. Die Zulassung ist nicht mehr gewährleistet.

Lassen Sie sich sicherheitshalber in einer professionellen und seriösen Tuning-Werkstatt beraten. Auch die amtlichen Prüforganisationen bieten zahlreiche Informationen rund um das Thema Tuning.

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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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162 Kommentare

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  1. Raffael
    Am 28. Februar 2023 um 23:40

    Ich habe mal eine Frage wenn ich mein Motorrad jemanden ausleihe ohne Db-killer werde ich dann für die Folgende Strafen büßen müssen oder Fahrer ?

    LG

  2. sören
    Am 2. September 2022 um 21:14

    Ich habe neulich einen gebrauchten Auspuff aus der Schweiz erworben und erst jetzt bemerkt, dass zwar ein DB-Killer verbaut ist, dass dieser aber nicht der Originale ist. Zieht das Konsequenzen mit sich, auch wenn die vorgegebene Lautstärke nicht überschritten wird?

  3. Lars
    Am 20. Juni 2022 um 17:49

    Moin,

    wie hoch kann die Strafe sein, wenn man in der Probezeit ein Motorrad mit einer Auspuffanlage fährt, die wegen Austausch eines nicht zugelassen Db- Killers nicht mehr zulässig ist ?

    Also eine Anlage die so legal ist, aber halt der Db-Killer ein Austausch Db-Killer ist, der so nicht legal ist.

    Wie hoch wäre die Strafe, wenn mein Motorrad 91Db eingetragen hat und mit dem Austausch Db-Killer 5-10Db( Ohne Toleranz) drüber ist.

    Werden immer die 5Db Toleranz abgezogen ?

    Wäre nett, wenn ich da ein Profi an die Hand bekommen könnte, der mir vielen Fragen beantworten kann :)

    Ich freue mich auf die Rückmeldungen.

    Lg

    Lars

  4. Aaron
    Am 14. Mai 2022 um 11:27

    “Belästigung anderer durch unnötigen Lärm- und Abgasausstoß”: Wer ohne dB-Killer fährt verursacht nicht mehr Abgasausstoß! Ist das ein Druckfehler oder hat der Gesetzgeber wirklich die Verknüpfung von Lärm- UND Abgasausstoß vorgesehen?
    “Fehlen von ABE oder Bauartgenehmigung”: Inwiefern ist dieser Punkt relevant? Führt eine Auspuff ohne Bauartgenehmigung oder ABE nicht immer zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und es liegt somit der Fall “Fahren ohne Betriebserlaubnis” vor?

  5. Marko S
    Am 24. Dezember 2021 um 0:24

    Heißt das auch wenn ich meine Endschalldämpfer beispielsweise bei ASG einer Tuningwerkstatt bearbeiten lasse die darauf spezialisiert sind Aupuffanlagen ,,umzubauen‘‘ verlier ich meine Zulassung oder kann ich solche Modifikationen auch beim TÜV eintragen lassen wenn diese innerhalb von bis zu 75 dB liegen? Es würde sich ja nur der Geräuschwert ändern sonst nichts. Die Werte würde in der Toleranz der eingetragenen Werte Theoretisch bleiben

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2022 um 11:22

      Hallo Marko S.,

      wenden Sie sich in diesem Fall am besten an eine TÜV-Prüfstelle oder eine geeignete Werkstatt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Moe
    Am 15. Oktober 2021 um 14:03

    Hallo darf ein Auto wegen einer nicht zugelassenen Abgasanlage Stillgelegt bzw. Sichergestellt werden ? Wenn ja warum ist ja nicht sicherheitsrelevant ?

    Falls nein mit welcher Strafe muss man rechnen ?

    Gruß

  7. Cris
    Am 17. Juni 2021 um 10:30

    Mach ihr einfach mal alles verboten, warum nicht, mann kauf sich eine auto und darf nicht enden und seine Traum auto zu haben wie die/der haben will. Ihr könnt auch auto und Motorrad auf dem Straße verboten machen und nur mit Fahrrad oder elektrische auto zulassen ( meine Meinung elektrische Autos sind keine Autos mehr die sind Spielzeug) (entfernt von der Redaktion)

  8. Samuel
    Am 22. Mai 2021 um 18:22

    Hallo,
    meine Frage wenn ich bei einem zugelassenen Auspuff mit E Prüfzeichen den DB-killer entferne erlischt ja die Betriebserlaubnis. Wenn dadurch die Betriebserlaubnis erlischt, erlischt dann auch der Versicherungsschutz bei einem Unfall etc.????
    LG

  9. Christian
    Am 2. November 2020 um 17:51

    Hallo zusammen,

    mich würde interessieren wie eine unmanipulierte Sportabgasanlage mit ECE Zulassung die (mit der Zeit) zu laut ist, zu bewerten ist? Zumal man dies nicht unbedingt wahrnehmen muss.
    Theoretisch muss sie die Grenzwerte einhalten. Wenn sie dies nicht (mehr) tut, ist dies dann wie ein defekter aber zulässiger Auspuff zu bewerten? Kann auch hierbei die Betriebserlaubnis erlöschen?

    Und welche Möglichkeiten hat die Polizei in diesem Fall bei einer Kontrolle? Kann sie das Auto stilllegen und beschlagnahmen oder nur eine Mängelkarte ausstellen?

    Schon mal vielen Dank!
    Gruß Chrissi

  10. Christian
    Am 29. Oktober 2020 um 22:06

    Hallo,

    wie verhält es sich mit einem richtig montiertem, unmanipuliertem Sportauspuff mit Ece Zulassung? Dieser muss ja die Grenzwerte einhalten.

    Wird dieser mit der Zeit lauter (was man ja nicht unbedingt merkt) und überschreitet die Grenzwerte, ist dies wie ein defekter Auspuff zu Werten bzw. welche Strafe steht darauf? Kann auch hier die Betriebselaubnis des Fahrzeuges erlöschen?

    Und darf die Polizei das Auto stilllegen oder beschlagnahmen?

    Vielen Dank schon mal!

  11. Mupsi
    Am 23. September 2020 um 17:06

    “Dadurch ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung (AO) gegeben”

    Alle Hauptzollämter bundesweit, ohne eine einzige Ausnahme, bestätigen das Gegenteil. Wem sollen wir nun glauben? Der Contentmill oder den für die Verfolgung von Steuerhinterziehung zuständigen Behörden?

  12. Kieron
    Am 21. August 2020 um 10:20

    Guten Tag,
    habt ihr Erfahrungswerte bei erstmaligem Auffallen in einer Polizeikontrolle mit einem 15 dB zu lautem Auspuff ?
    Konkret geht es um einen Sportauspuff an meinem Mustang, der nicht eingetragen ist und auch keine E-Nummer besitzt.

  13. Thomas
    Am 5. August 2020 um 15:34

    Ganz ehrlich kann man die Argumente beider Seiten teils verstehen, teils aber auch nicht.

    Paragraph 1 der StVO sagt:
    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird

    Würden sich alle Verkehrsteilnehmer, egal ob mit Auto, Motorrad oder was auch immer daran halten gäbe es weniger Unfäle, Tote oder Verletzte.

    Lautstärke ist kein Sicherheitsargument, sonst wären alle Fahrzeuge laut und auch Fahrradfahrer müssten sich einen Piepser montieren. Das ist schlichtweg Humbug. Fahrt vorsichtig, rechnet mit Fehlern anderer und nehmt euer Verhalten selbst einmal war (das gilt für alle) und reflektiert eure fahrweise, dann wird die Strasse sicherer für alle. Wenn es euch so keinen Spaß macht, geht auf eine Rennstrecke.

  14. Joe
    Am 9. Mai 2020 um 21:30

    Wenn ich mir für meinen sportendachalldämpfer der eine ABE hat einen anderen DB-Eater einbaue, der die lautstärke zwar erhöht, aber nicht zu laut (illegal) macht, ist das dann auch strafbar?

  15. RaceFace
    Am 14. April 2020 um 6:11

    Darf man einen Endschalldämpfer mit ECE-Prüfzeichen und einen Mittelschalldämpfer mit ECE-Prüfzeichen kombinieren, ohne diese Kombination vom TÜV abnehmen zu lassen?

    Ich kenne das nur von ABEs, dass hier erwähnt wird, dass alle anderen Komponenten vom Abgassystem dem Original entsprechen müssen, jedoch nicht von ECE-Prüfzeichen.

    Gibt es hierzu einen Gesetzestext?

  16. Martin
    Am 8. April 2020 um 15:50

    Hallo,
    beim Fahren eines Motorrads ohne Db-Killer erlischt die ABE. Das kostet ja 50€ plus 10€ wegen Lärmstörungen..Falls dann Vorsatz unterstellt wird, kostet es das doppelte. Wie verhält es sich aber nun, wenn man sich noch in der Probezeit(!) befindet? Sind dann weitere Folgen/Maßnahmen zu erwarten als das erwähnte?

  17. Ralf
    Am 10. September 2019 um 0:21

    Hi,

    habe eine gebrauchte Harley die einen offenen Luftfilter und eine „Sport“auspuffanlage mit Klappe besitzt. Luftfilter und Auspuffanlage haben beide eine ABE und sind im Fahrzeugschein eingetragen. Wurde letztens von der Polizei angehalten, welche mir eröffnet hat, dass offener Luftfilter und gleichzeitiger Verbau der Auspuffanlage automatisch den eingetragen Db Grenzwert übersteigt und damit die Betriebserlaubnis erlischt. Es ist kein Beweis erfolgt, sie haben gesagt sie könnten stilllegen, unabhängig davon was der Tüv eingetragen hat, haben es aber aus Ermessens Gründen und keiner Gefährdung des Straßenverkehrs nicht stillgelegt. Es wurde dennoch eine Strafe von 90 Euro angegeben (Punkt wurde nicht erwähnt, Musste nicht Vorort zahlen, durfte weiterfahren, lediglich der Rückbau wurde gefordert). Meine Frage, bedeutet die Strafe von 90 Euro automatisch auch 1 Punkt oder können auch nur die 90 Euro ohne Punkt verhängt werden, da ich ja wegen nicht Gefährdung weiterfahren durfte?

    Danke!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2019 um 14:43

      Hallo Ralf,
      eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Tom
    Am 22. Juli 2019 um 10:41

    Guten Tag,
    Ich habe in meinem BMW e46 einen Sport-ESD verbaut nachdem mir der originale durchgerostet ist. Die ABE ist vom Hersteller vorhanden und es wurden von mir keinerlei Veränderungen vorgenommen. Lediglich das Endrohr entspricht nicht dem “Original”, da der Hersteller hier eine Auswahl aus verschiedenen Endrohren gegeben hat. Dieses wurde aber ebenfalls vom Hersteller als “Wunschanfertigung” montiert. Habe ich hier etwas zu befürchten oder kann ich beruhigt weiterfahren?

    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juli 2019 um 16:41

      Hallo Tom,

      am besten wenden Sie sich damit an die Kollegen vom TÜV oder der DEKRA.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Werner
    Am 9. Juli 2019 um 8:46

    Oje oje. Als Rallyfahrer, und dazu noch geübt, vor Schreck auf´s Gaspedal getreten? Und sogar aufgefahren? Kommen Dir da nicht selbst Zweifel? Wie verhälst Du Dich, wenn ein Rettungswagen an Dir vorbeifährt? Der ist noch lauter. Bist Du dann wieder überfordert?

  20. Schumann
    Am 29. Juni 2019 um 14:17

    Mischa hat Recht, denn mir ging es ähnlich allerdings sogar mit Unfallfolge . In einer Staukolonne mit etwa 15 bis 20 kmh zudem offenes Fenster überholte mich mit einem Affenzahn so ein Krachmacher mit mit explosionsartigen Knall so dass ich vor Schreck selbst als geübter Rallye-Fahrer
    das Gaspedal durchtrat und auf den Vordermann auffuhr. Wer ist hier wohl der böse Onkel und sollte sich aus dem Straßenverkehr heraushalten?

  21. Henni
    Am 29. Mai 2019 um 17:20

    Guten Tag,

    Ich fahre eine originale Suzuki Bandit. Sie hat einen BOS-Sportauspuff welcher allerdings eine e-Nummer hat und einen DB-Killer drin. Einigen sagen er wäre nicht laut, ich empfinde aber dennoch als lauter. Welche Strafe würde diesbezüglich bei einer Kontrolle auf mich zu kommen, wenn er tatsächlich zu laut ist, trotz e-Nummer und DB-Killer? Würde ich eine Strafanzeige wegen irgendwas bekommen oder wäre es mit einem Bußgeld getan?

    Liebe Grüße

  22. Tobias
    Am 8. Mai 2019 um 1:01

    Guten Abend,

    ich hätte auch eine Frage für die Runde:

    1. Fahren ohne DB-Killer kostet ja 50€ (die originalen habe ich immer dabei, kann die also einbauen).
    2. Ich fahre bewusst mit lauteren (nicht zugelassenen) DB-Killern (führe aber die originalen mit, kann also vor Ort ebenfalls umbauen).

    Würde mich 2. “mehr Strafe” kosten, weil ich es ja mit Vorsatz gemacht habe?

    PS: Bei meiner Harley ist komplett ohne DB-Killer wirklich heavy, daher die Überlegung mit dem Mittelweg.
    … darf halt nur nicht mehr kosten xD xD

  23. Olly
    Am 6. Mai 2019 um 15:19

    Hallo , ich habe eine CBR 900 mit ein Bos Sportendtopf ….er ist Original so wie er gekauft worden ist…..nun nach den Jahren etwas lauter geworden ist …..was könnte bei beanstandung durch eine Polizei kontrolle auf mich zukommen?
    Gruß Olly

  24. Regal
    Am 29. April 2019 um 17:44

    Und Du musst damit rechnen das Dich Deine Mitbürger genau im Auge haben, weil Du Ihnen derbe auf die Nüsse gehst. Unterschätz sowas nicht. Das Wort “nachtragend” steht nicht umsonst im Duden.

  25. Thomas
    Am 29. April 2019 um 16:19

    Der neue Bußgeldkatalog 2019 ist da!!!
    Irrwitzig das ein ausgespucktes Kaugummi bis zu 250,- Euro kostet (Umweltverschmutzung)
    und Lärmbelästigung nur 20,- Euro.
    Wer eine teure Miete an solch Poserstrecken bezahlt, stellt den Hebesatz der Grundsteuer zu Recht in Frage.
    Dann müssen sich Gemeinden (Kommunen) die Knete eben bei den Söhnchen mit Aufmerksamkeitsdefizitstörung in 20,- Euro Schritten reinholen.
    Es sind zum Teil bemerkenswert lächerliche Dezibel-Pro-Kommentare zu lesen. Dabei solltet Ihr bedenken das Ihr uns auf den Sack geht. Glaubt nicht das dies einfach hingenommen wird. Machst Du nen lauten bei mir, mach ich Dir sicherlich keine Geschenke lieber Brüllaffe.

  26. K.Baum
    Am 23. April 2019 um 21:01

    Ihr sitzt auf euren Kisten mit nem Sturzhelm als Gehörschutz und belästigt den Rest der Welt mit eurem Lärm….und verkauft das als Argument fürs Überleben? Was für ein hirnloser Scheiß! Kein Verlust für die Welt, wenn solche Prolls von der Straße verschwinden!

  27. René
    Am 21. April 2019 um 1:01

    Hallo…

    Wie sieht die aktuelle Verkehrsrechtslage aus, wenn ich ohne eingebauten DB Killer am Motorrad kontrolliert werde? DB Killer wäre dabei und könnte Vorort eingebaut werden…

    Immer noch Erlischen der Betriebsergebnis mit 50,- Euro Bußgeld?

    Ggf.. Lärmbelästigung mit zusätzlichen 10,-Euro

    Danke & Gruß

  28. David
    Am 4. April 2019 um 22:47

    Und ich habe gehört, dass mein seinen Auspuff dann abgeben müsse, was hat das damit auf sich ?

  29. David
    Am 4. April 2019 um 22:38

    Guten Abend,
    Ich habe mir soeben ein Motorrad gekauft mit Sportauspuff (alles eingetragen usw..)
    Nur habe den verdacht, dass der DB-Eater gekürzt ist. 1.Woher weiß ich, dass er “manipuliert” wurde und 2. Wenn ich jetzt angehalten werde und es festgestellt wird, aber die Lautstärke NICHT überschritten wird, danke.

  30. Tobi
    Am 25. Februar 2019 um 0:37

    Welche Strafe würde auf einen zukommen, wenn man ein Motorrad mit einem Auspuff ohne e-Nummer fährt?

    Mfg Tobi

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