Tuning am Auspuff: Sound und Leistung optimieren durch Modifikationen?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Auspuff-Tuning: Was ist erlaubt?

Auspuff-Tuning: Was ist erlaubt, was nicht?
Auspuff-Tuning: Was ist erlaubt, was nicht?

Vor allem die Optimierung vom Sound des Fahrzeuges ist Ziel beim Auspuff-Tuning. Doch viele Tuningfans glauben auch an die Versprechen einiger “Experten”, die ihnen erzählen, dass über die Arbeiten am Auspuffsystem auch eine Leistungssteigerung des Motors möglich ist.

Aber nicht alles ist erlaubt. Änderungen am Auspuff fürs Sound-Tuning können schnell zu folgenschweren Sanktionen führen. Doch welche Umbauten am Auspuff sind zulässig, welche verboten? Dies und mehr können Sie im folgenden Ratgeber in Erfahrung bringen.

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FAQ: Auspuff-Tuning

Wie kann ich meine Auspuffanlage verändern?

Ein Tuning ist grundsätzlich an den Schalldämpfern, am Endrohr und am Katalysator möglich.

Darf ich den dB-Killer ausbauen?

Nein. Ohne dB-Killer ist der Auspuff in der Regel zu laut, weswegen er vorgeschrieben ist.

Was passiert, wenn mein Auspuff zu laut ist?

Halten Sie sich nicht an die Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), erlischt in der Regel Ihre Betriebserlaubnis.

Die Bestandteile der Auspuffanlage

Die Auspuffanlage umfasst nicht nur das sichbare Endrohr, sondern noch zahlreiche weitere Bestandteile. Über dieses komplexe System werden die Abgase, die bei der Kraftstoffverbrennung entstehen, gefiltert und an die Umwelt abgegeben. Folgende Teile kann das Abgassystem umfassen:

  • Abgaskrümmer
  • Katalysator
  • Vorschalldämpfer
  • Mittelschalldämpfer
  • Endschalldämpfer
  • Endrohr

Der Abgaskrümmer

Der Abgaskrümmer ist dabei das eigentliche Verbindungsstück zwischen Verbrennungsmotor und Auspuff. Er ist direkt am Motor angebracht und leitet die durch die Kraftstoffverbrennung entstehenden Abgase in das Auspuffsystem. In der Regel besteht der Krümmer aus besonders hitzebeständigen Metallen (Gusseisen oder Edelstahl).

Er hat meist die Form eines einfachen, leicht gekrümmten Rohres, kann aber auch kompliziertere Strukturen aufweisen. Im Rennsport oder bei sportlichen und hochpreisigen Fahrzeugen finden sich etwa sogenannte Fächerkrümmer. Diese – recht teuren – Krümmer sind besonders gut auf die hohe Motorleistung der jeweiligen Kfz angepasst und können leichter mehr Abgase abführen.

Der Katalysator

Der Katalysator – kurz Kat – ist wichtiger Bestandteil der Abgasanlage. Die Verbrennungsgase werden in diesem Kfz-Bauteil gefiltert und so weit wie möglich von schädlichen Bestandteilen befreit. Dies geschieht über chemische Umwandlungsprozesse innerhalb des Katalysatorgehäuses. Dabei funktionieren die Katalysatoren von Benzinern und Dieselmotoren in der Regel unterschiedlich.

Der sogenannte Drei-Wege-Katalysator (G-Kat) z. B. findet bei Fahrzeugen mit Ottomotor Anwendung. Oxidation (chemischer Prozess mit Sauerstoff) und Reduktion des Abgasgemischs finden hier parallel zueinander statt.

Chemische Prozesse im Kat:

BeschreibungFormel
Oxidation von Kohlenstoffmonoxid (CO) zu Kohlenstoffdioxid (CO2)2 CO + O2 → 2 CO2
Oxidation von Kohlenwasserstoff (CmHn) zu Kohlenstoffdioxid und Wasser (H2O)2 C2H6 + 7 O2 → 4 CO2 + 6 H2O
Reduktion von Stickoxiden (NO) in Kohlenstoffdioxid und Stickstoff (N2)2 NO + 2 CO → N2 + 2 CO2

Bei der Verbrennung in Dieselmotoren entsteht häufig ein großer Luftüberschuss. Der Restsauerstoff wird in sogenannten Dieseloxidationskatalysatoren sodann für die Oxidation von Kohlenstoffmonoxid und Kohlenwasserstoffen genutzt. Die Reduktion von Stickoxiden ist hingegen bei Dieselkats nicht möglich. Hierzu bedarf es zusätzlicher Einrichtungen wie beispielsweise Stickoxid-Speicherkatalysatoren. Aus diesem Grunde sind die steuerlichen Abgaben bei Dieselfahrzeugen in der Regel höher. Dafür liegen die Kraftstoffpreise jedoch weit unter der Marke von Super.

Die Schalldämpfer

Bei Auspuffsystemen finden sich unterschiedliche Schalldämpfer, die die Mündungsgeräusche minimieren und so die Lärmemission senken sollen. Die einzelnen Elemente, sind dabei über das gesamte Rohrsystem der Abgasanlage verteilt. Es gibt Vorschall-, Mittelschall- und Endschalldämpfer. Der Endschalldämpfer befindet sich dabei unmittelbar vor dem Endrohr.

Welche Schalldämpfertypen gibt es?

  • Reflexionsschalldämpfer
  • Absorptionsschalldämpfer
  • Sportschalldämpfer

Reflexionsschalldämpfer bestehen in der Regel aus mehreren Kammern, durch die der Schall hindurchgeht. Die Schallwellen werden gewissermaßen von den einzelnen Wänden zurückgeworfen und heben sich teilweise gegeneinander auf.

Endschalldämpfer-Tuning: Bei Verstößen gegen den Lärmschutz drohen Strafen.
Endschalldämpfer-Tuning: Bei Verstößen gegen den Lärmschutz drohen Strafen.

Beim Absorptionsschalldämpfer wird der Abgasschall durch eine Kammer geleitet, die mit Materialien wie Glaswolle oder -fasern gefüllt ist. Diese porösen Strukturen absorbieren den Schalldruck – nehmen ihn auf – und die Lautstärke wird gemindert. Auch eine Kombination mit mehreren Reflexionskammern ist möglich, wodurch der Lärmpegel stark abgesenkt werden kann.

Bei Fahrzeugen finden sich in der Regel parallel beide Systeme. Sie können dabei sowohl getrennt voneinander angebracht sein – etwa als Mittelschall- und Endschalldämpfer – oder aber im Endschalldämpfer kombiniert vorkommen – wie es vor allem bei Motorrädern der Fall ist.

Sportschalldämpfer erfreuen sich vor allem im Tuningbereich großer Beliebtheit. Sie lassen besonders die tieferen Tonfrequenzen durch und erzeugen so einen sportlicheren Fahrzeugsound. Dieser wiederum erzeugt die subjektive Empfindung, dass die Leistung des Autos gesteigert sei. Auch der optische Aspekt spielt bei diesen Schalldämpfern eine große Rolle.

Insbesondere bei Motorrädern ist zudem ein sogenannter Dezibel- bzw. dB-Killer – auch dB-Eater oder -Absorber – im Sportschalldämpfer verbaut. Sie sind austauschbar, dürfen jedoch nicht komplett ausgebaut werden. Sie sorgen im Straßenverkehr dafür, dass die sonst so lauten Sportschalldämpfer die gesetzlichen Richtlinien zum Schutz vor Lärmemissionen erfüllen.

Dezibel (dB):
Ein Dezibel ist der zehnte Teil von einem sogenannten Bel – einer nach Alexander Graham Bell benannten physikalischen Größe. In der Akustik bezeichnet diese Einheit die Intensität der Schallwellenausbreitung. Je höher der Zahlenwert, desto weiter breiten sich der Schall aus, das Geräusch ist – laienhaft gesprochen – lauter.

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Das Vorhandensein von funktionsfähigen Abgasschalldämpfern ist im deutschen Straßenverkehr verpflichtend. Grund hierfür ist vor allem der Lärmschutz. Ist Ihr Fahrzeug zu laut, können Sie mit Strafen und Problemen rechnen, sollten die Behörden oder der TÜV Entsprechendes feststellen.

Besonders für Tuner (oder auch Autoposer) ist jedoch der Umbau oder die Manipulation an den Schalldämpfern von Interesse. Viele möchten über derlei Anpassungen einen besseren Sound und tieferes Röhren der Fahrzeuge gestalten. Allerdings sollten Sie bei diesen Maßnahmen stets darauf achten, dass Sie die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einhalten. Andernfalls können Sie die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug verlieren. Auch die Nutzungsuntersagung ist möglich, bis Sie die Veränderungen wieder rückgängig gemacht haben.

Auspuffanlagen: Welches Tuning ist möglich?

Modifikationen am Fahrzeug sind im Bereich des Tunings zahlreich vertreten. Es gibt dabei unterschiedliche Ansätze – abhängig von der jeweiligen Zielführung. Veränderungen sind an den Schalldämpfern, dem Endrohr oder auch dem Katalysator möglich. Doch was ist erlaubt? Und wann müssen Sie mit Sanktionen rechnen?

Bußgeldtabelle Auspuff-Tuning

BeschreibungBußgeldPunkte
Belästigung anderer durch unnötigen Lärm- und Abgasausstoß80 Euro
Fehlen von ABE oder Bauartgenehmigung10 Euro
Auspuffrohr ragt seitlich/nach hinten über Fahrzeugrand hinaus20 Euro
Fahren ohne Betriebserlaubnis50 Euro
Überschreitung der Abmessungen60 Euro1
Fahren ohne KatBußgeld und Steuerverfahren

Endrohr-Tuning: Auspuffblende – Austauschendrohr – Sportauspuff

Neben leistungsorientierten und akustischen Veränderungen sind vielen Tunern auch optische Aspekte wichtig. In diesen Bereich fällt auch das Tuning des sogenannten Endrohrs – den eigentlich Auspuff. Dieser Teil ist bei der Abgasanlage der einzig eindeutig sichtbare. Normalerweise ist die serienmäßige Einrichtung der Anlagen eher unscheinbar. Aus diesem Grunde finden sich für Tuner auf dem Markt zahlreiche Möglichkeiten, die Optik ihres Fahrzeughecks zu verschönern. Breiter, mehr, länger, glänzender – den Wünschen sind oftmals keine Grenzen gesetzt.

Zweck und mögliche Folgen

Der einfachste Weg bei optischen Anpassung von Ihrem Kfz-Auspuff ist die Anbringung einer sogenannten Auspuffblende. Diese fungiert gewissermaßen als Maskierung für das eigentliche Endrohr und wird lediglich über dieses montiert. Eine Auswirkung auf den Sound des Fahrzeuges ist dabei in der Regel nicht gegeben.

Hierbei sollten Sie jedoch unbedingt darauf achten, dass die Blende nicht über das eigentliche Endrohrende am Auspuff übersteht. Dadurch wäre ein Verstoß gegen die festgelegten Fahrzeugmaße wahrscheinlich. Die für Ihr Auto zulässigen Werte finden Sie in der Regel in den Angaben der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Bei einem Verstoß gegen die zulässigen Abmessungen von Fahrzeugen – ohne entsprechende Erlaubnis – können ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und sogar ein Punkt in Flensburg drohen. Für Fahrer in der Probezeit: Dies stellt einen A-Verstoß dar!

Die Anbringung von einem Austauschendrohr ist eine weitere Möglichkeit der Änderung vom Auspuff. Hierbei wird das werkseigene Endrohr abgenommen und ein anderes Endrohr angeschweißt. Auch hier ist die Optik im Fokus des Tunings, doch auch akustische Wandlung ist so möglich.

Auspuff-Tuning: Die Polizei kann Verstöße recht schnell feststellen.
Auspuff-Tuning: Die Polizei kann Verstöße recht schnell feststellen.

In jedem Falle bedarf es bei der Änderung jedoch gewisser Voraussetzungen, um nicht die Betriebserlaubnis aufs Spiel zu setzen. Neben der Betriebszulassung für Fahrzeugteile benötigen Ersatzrohr und Blende ein beim Kauf beigefügtes Teilegutachten. Dieses muss sodann bei der Abnahme durch eine staatlich anerkannten Prüforganisation vorgelegt werden.

Der Prüfer erstellt ein Prüfzeugnis, das darüber Auskunft gibt, dass alle Vorschriften eingehalten und der Anbau des Zubehörs entsprechend vorgenommen wurde. Das Gutachten sollte stets von einer namhaften und seriösen Prüforganisation stammen. Eine Komplettabnahme des Kfz ist – anders als bei der Einzelabnahme – nicht notwendig.

Das Prüfzeugnis sollten Sie stets bei sich führen, wenn Sie mit Ihrem modifizierten Fahrzeug unterwegs sind. Das Fehlen einer entsprechenden Bescheinigung kann Sie nicht nur 10 Euro Verwarnungsgeld kosten, sondern auch den Verlust der Fahrzeugzulassung nach sich ziehen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie das Zeugnis bei der zuständigen Zulassungsstelle vorlegen und die Änderungen in den Fahrzeugschein übertragen lassen.

Die Änderung bei der Anbringung eines neuen Endrohrs muss jedoch durch TÜV, DEKRA o.a. abgenommen werden. Bei Auspuffblenden ist die Abnahme in der Regel nicht zwingend notwendig.

Selbst wenn ein gültiges Gutachten vorliegt und der Anbau legal ist, gilt: Lassen Sie die baulichen Änderungen durch Wechsel des Endrohres nicht abnehmen und eintragen, können Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz erlöschen.

Besonders auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Lärmschutz muss mittels eines Prüfzeugnisses nachgewiesen sein. Stellt der Sachverständige etwa fest, dass durch das Auspuff-Tuning ein Verstoß gegen das Emissionsschutzgesetz vorliegt, kann er die Erteilung eines Prüfzeugnisses verweigern.

Tuning mit Sportauspuff
Wenn im Tuning von einem Sportauspuff die Rede ist, dann ist zumeist nur der Endtopf gemeint. Streng genommen handelt es sich jedoch dabei um den Wechsel der gesamten Abgasanlage.

Der Sportauspuff ist beim Tuning besonders beliebt. Er garantiert einen satteren Sound und soll gar die Leistung des Fahrzeuges steigern. Um dieses Ziel jedoch wirklich zu erreichen, bedarf es in der Regel des Wechsels des gesamten Systems gegen Sportauspuffanlagen. Schalldämpfer einer Sportauspuffanlage sind meist mit Stahlwolle (oder anderen Metallen) gefüllt.

Das macht sie widerstandsfähiger und auch die Ableitung der entstehenden Wärme ist optimiert. Zudem sind die Endrohre oftmals angebohrt wodurch der Luftdruck in dem Rohrsystem insgesamt gemindert ist. Dadurch geht weniger Kraft verloren, die die Kolben für das Ablassen der Abgase aufbringen müssen.

Je weniger Kraft für das Abpumpen der Gase vonnöten ist, desto mehr Energie kann für die Fahrtleistung aufgebracht werden.

Der Austausch einzelner Komponenten der Auspuffanlage von Fahrzeugen ist dabei in den seltensten Fällen sinnvoll. Die Fahrzeughersteller haben diese nämliche zumeist auf die jeweiligen Motoren angepasst und dahingehend optimiert. Der Sportauspuff sollte daher im Ganzen neu montiert werden. Oftmals ist auch in diesen Fällen eine zusätzliche Anpassung über das Chiptuning vonnöten.

Der Umstieg auf den Sportauspuff (i. S. v. Endtopf) ist in der Regel unkompliziert. Solange die notwendigen Belege – vor allem ABE und Teilegutachten – beigefügt sind, dürfen Sie die Vorrichtung montieren. Die Abnahme des Anbaus kann möglich sein. Doch ist die leistungssteigernde Wirkung dadurch verringert, dass das restliche Auspuffsystem und neuer Endtpf nicht ideal aufeinander abgestimmt sind. So ist eine tatsächlich Steigerung der Motorenleistung kaum spürbar. In der Regel wird vor allem die Akustik des Autos an das persönliche Empfinden von Tunern angepasst.

Anbohren des Endrohrs

Vielen Tunern fehlt das nötige Kleingeld – oder aber sie wollen nicht unnötig Geld ausgeben, für etwas, dass sie auch selbst erledigen könnten: Durch das Anbohren vom Endrohr wollen sie den Effekt eines Sportauspuffs kostengünstig nachahmen.

Doch seien Sie gewarnt: Derartige Veränderung sind illegal. Die Modifikation einzelner Bauteile ist unzulässig und führt zum Verlust der Fahrzeugzulassung.

Sowohl Manipulationen an zulässigen Bauteilen als auch selbstgebaute Ersatzteile sind laut StVZO nicht zulässig. Nehmen Sie entsprechende Veränderungen an Ihrem Fahrzeug vor, kann bei der nächsten Verkehrskontrolle oder auch bei der regelmäßigen Hauptuntersuchung Ärger drohen.

Katalysator-Tuning

Immer häufiger stellen die zuständigen Prüforganisationen fest, dass viele Fahrzeughalter den eigentlichen Katalysator ausbauen und zum Teil sogar gegen Attrappen austauschen. Das Problem hierbei liegt vor allem darin, dass der Schadstoffausstoß der Fahrzeuge auf diese Weise nicht mehr reguliert werden kann.

Die Grenzwerte in Deutschland liegen jedoch so hoch, dass die Feststellung von Manipulationen am Katalysator im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU) – mittlerweile Teil der Hauptuntersuchung (HU) – nur schwer feststellbar sind. Dennoch können Verstöße und die besondere Luftverschmutzung zu Sanktionen führen. Selbst durch den erhöhten Schadstoffausstoß halten derart getunte Fahrzeuge die gesetzlichen Bestimmungen zumeist noch ein. Doch warum ist der Ausbau des Katalysators so beliebt bei Tunern?

Zweck und mögliche Folgen

Über den Ausbau des Katalysators soll der Luftwiderstand im Abgaskreislauf verringert werden. Die Kolben des Motors müssen dann nicht mehr so viel Arbeit leisten, um die Verbrennungsgase zum Auspuff abzuleiten. Die Leistung des Motors soll sich so verbessern.

Doch die Ausbeute der Leistungssteigerung ist nur relativ gering und angesichts der drohenden Sanktionen im Falle der Entdeckung in der Regel nicht sinnvoll.

Es ist gesetzlich untersagt, den Katalysator auszubauen.

Neben dem Verlust der Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug und der Nutzungsuntersagung kann Ihnen auch das Finanzamt zu Leibe rücken. Ein Steuerverfahren ist in derlei Fällen häufige Konsequenz. Der Grund liegt darin, als Ihr Fahrzeug durch die Manipulationen nicht mehr der angegebenen Schadstoffklasse entspricht, die bei der Kfz-Steuerberechnung zugrundegelegt war.

Dadurch ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung (AO) gegeben: Sie haben eine geringere Kfz-Steuer abgeführt, als aufgrund der veränderten Schadstoffklasse Ihres getunten Autos anzusetzen gewesen wäre. Für eine entsprechende Steuerstraftat können die Gerichte hohe Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf – in besonders schweren Fällen bis zu zehn – Jahren verhängen.

Beim Ausbau des Katalysators verstoßen Sie nicht nur gegen die StVZO und das Bundesimmissionsschutzgesetz, sondern gegebenenfalls auch gegen das deutsche Steuerrecht.
Schadet der Auspuff der Umwelt, drohen strenge Sanktionen.
Schadet der Auspuff der Umwelt, drohen strenge Sanktionen.

Dieses Auspuff-Tuning ist besonders häufig bei Mopedfahrern anzutreffen. Doch auch Autofahrer greifen auf diesen Trick zurück. Da die Ausbeute an mehr Motorkraft jedoch in der Regel zu vernachlässigen ist – und die Sanktionen hingegen ungleich schwer wiegen – , sollten Sie nicht auf eine entsprechende Modifikation zurückgreifen.

In seriösen Tuning-Werkstätten werden Sie auf entsprechende Folgen und die Gesetzeswidrigkeit eines solchen Vorhabens stets informiert.

Schalldämpfer-Tuning

Im Vordergrund des Schalldämpfer-Tunings steht insbesondere die akustische Anpassung des Fahrzeuges. Der Sound soll sportlicher, voller und satter werden. Doch auch die Leistungssteigerung ist dabei im Visier der Tuner.

Durch die Verminderung des Luftwiderstands durch schalldurchlässigere Dämpfermodelle verringert sich auch die aufzubringende Kraft der Kolben beim Einpressen der Abgase in das Auspuffleitsystem. Bei den Veränderungen ist allerdings besondere Vorsicht geboten, wenn Sie die Betriebserlaubnis Ihres Autos nicht in Gefahr bringen wollen.

Welche Lärmschutz-Grenzwerte gelten in Deutschland und der EU?

Im Jahre 2013 haben sich die EU-Mitgliedsstaaten darauf verständigt, die Geräusch-Grenzwerte innerhalb der Europäischen Union schrittweise zu drosseln. Bis zum Jahre 2028 sollen dann nur noch Neufahrzeuge mit einem Lärmausstoß von maximal 68 Dezibel zugelassen werden können. Die etappenweise Herabsenkung der Werte trat 2016 in Kraft:

  • 2016: Herabsenkung auf 72 Dezibel
  • 2024: Herabsenkung auf 70 Dezibel
  • 2028: Herabsenkung auf 68 Dezibel

Diese gesetzlichen Bestimmungen betreffen jedoch nur die Neuwagenproduktion. Ältere Modelle müssen sich an die derzeit geltenden Bestimmungen halten.

Heutzutage liegt der deutschlandweite Grenzwert des Lärmausstoßes durch Kraftfahrzeuge bei 74 Dezibel. Für leistungsstärkere Kfz liegt der Maximalwert bei 75 dB.

Wie laut Ihr Kfz tatsächlich sein darf, können Sie auch der Zulassungsbescheinigung Teil I (“Fahrzeugschein”) entnehmen.

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Überschreitet Ihr Fahrzeug durch die Umbauten an der Auspuffanlage diese Grenzwerte, kann die Betriebserlaubnis erlöschen.

Doch warum ist der Lärmschutz von so großem Interesse für die Gesellschaft? In den letzten Jahrzehnten haben zahlreiche Studien aufgezeigt, dass dauerhafter und enormer Lärm die Menschen auf Dauer krank machen kann. Mittlerweile finden sich jedoch auch umfangreiche Untersuchungen, die den Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit wesentlich weniger Bedeutung zumessen. Die fachliche Diskussion ist in vollem Gange.

Doch besonders Menschen, die im Einzugsgebiet von Flugzeugen bzw. an Bahnstrecken leben oder an Hauptverkehrsstraßen wohnen, können subjektiv nachempfinden, dass durch Lärm Stress entstehen kann. Besonders wenn rund um die Uhr zahlreiche Lärmquellen auf sie einprasseln. Und dass Stress zumindest psychisch zahlreiche gesundheitliche Schäden nach sich ziehen können, ist selbst unter wissenschaftlichem Aspekt nachvollziehbar.

Beispiele für unterschiedliche Geräusche und die zugehörige dB-Angaben:
  • Atemgeräusch: 10 dB
  • Gespräche: 55 dB
  • Großraumbüros: 70 dB
  • Rasenmäher: 70 dB
  • normaler Straßenlärm: 75 dB
  • Presslufthammer: 90-100 dB
  • Kettensäge: 110 dB

Die Schmerzgrenze liegt in der Regel bei 130 Dezibel. Das Lärmempfinden ist jedoch sehr subjektiv.

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Weitere Ratgeber rund um den Auspuff

Wie muss ich mich verhalten, wenn der Auspuff abgefallen ist?

Wenn unterwegs der Auspuff abfällt, macht sich dies vor allem durch die veränderten Fahrzeuggeräusche bemerkbar. Welche Verhaltensregeln in dieser Situation gelten und wann Sanktionen drohen, lesen Sie hier. » Weiterlesen...

Ein Partikelfilter ist bei neu zugelassenen Fahrzeugen Pflicht.

Verbrennungsmototoren erzeugen neben schädlichen Abgasen ebenfalls weitere Rückstände. Diese sollen durch den Partikelfilter nicht in unsere Umwelt gelangen. Mehr dazu erfahren Sie hier. » Weiterlesen...

Die Abgasuntersuchung soll dazu beitragen die Umwelt zu schonen.

Autoabgase können schädlich für Umwelt und Gesundheit sein. Daher hat der Gesetzgeber Grenzwerte festgelegt, die im Zuge der Abgasuntersuchung überprüft werden. Doch wie oft ist diese notwendig? Was wird bei der Abgasuntersuchung überhaupt kontrolliert? Und welche Kosten müssen Autofahrer dafür einplanen? Die Antworten finden Sie hier! » Weiterlesen...

Auspuff-Tuning beim Motorrad: Sportschalldämpfer

Motorräder sind aufgrund der geringeren Maße in vielerlei Hinsicht anders gebaut als mehrspurige Fahrzeuge. Auch der Auspuff beim Motorrad ist dabei oft anders aufgebaut. Der Endschalldämpfer ist in der Regel im Endrohr integriert. Um beim Motorrad einen besseren Sound und eine vermeintliche Leistungssteigerung zu erzielen, greifen daher viele Tuningfans auf sogenannte Sportschalldämpfer zurück.

Diese sind – ähnlich wie bei Autos – oftmals durch Löcher in der Außenhülle gekennzeichnet. Die Akustik beim Abgasausstoß wird so verstärkt. Doch auch hier gilt es zahlreiche Aspekte zu beachten – besonders in Bezug auf den sogenannten dB-Killer. Er gleicht einem kurzen Rohr mit einem Durchmesser um 5 bis 8 Zentimetern und etwa 5 Zentimetern Länge.

Diese Vorrichtung ist im Sportschalldämpfer verbaut und passt die Lautstärke der Vorrichtungen an die Vorschriften der StVZO an. Sie dürfen den Sportschalldämpfer in der Regel an Ihrem Motorrad anbringen, jedoch nicht weiter manipulieren. Das bedeutet, dass auch der Ausbau vom dB-Killer nicht zulässig ist. Die so erzeugte Lautstärke würde gegen die erlaubten Grenzwerte verstoßen. Fallen Sie im Straßenverkehr durch ein zu lautes Motorrad ohne dB-Killer auf, dann kann die Betriebserlaubnis erlöschen.

Fahren ohne dB-Eater? Die Strafe kann hoch sein. Neben Fahren ohne Betriebserlaubnis – mit einem Bußgeld von 50 Euro veranschlagt – kommt auch ein Verstoß gegen den Lärmschutz hinzu, für denin der Regel meist weitere 10 Euro fällig sind. Zudem kann die Nutzung des manipulierten Motorrads untersagt werden, bis die entsprechenden Änderungen wieder rückgängig gemacht wurden.

Den dB-Killer zu entfernen, zieht eine Strafe nach sich: Neben Bußgeldern drohen auch die Nutzungsuntersagung und der Verlust der Fahrzeugzulassung.

Folgende Änderungen an einem Motorradschalldämpfer sind unzulässig:

  • dB-Killer/-Eater kürzen
  • dB-Killer/-Eater bearbeiten
  • dB-Killer/-Eater entfernen

Achten Sie beim Kauf eines Sportschalldämpfers für Ihr Motorrad daher stets darauf, dass die entsprechenden Bescheinigungen beigelegt sind. Hierzu gehören insbesondere die ABE und ein Gutachten für Fahrzeugteile. Diese beiden Nachweise sind in der Regel nur dann zugänglich, wenn der Sportschalldämpfer mit dem entsprechenden dB-Eater versehen ist.

Die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile sollten Sie stets bei sich führen, um bei einer möglichen Kontrolle die notwendigen Belege stets zur Hand zu haben. Haben Sie an Ihrem Motorrad einen Auspuff ohne entsprechende ABE montiert drohen ebenfalls Strafen. Nur zugelassene Bauteile dürfen im Rahmen des Tunings verbaut werden.

Das Teilegutachten müssen Sie bei TÜV, DEKRA und Co. vorzeigen um die Änderung an Ihrem Fahrzeug abnehmen zu lassen. Der Prüfer untersucht das Bauteil hinsichtlich der korrekten Anbringung am Fahrzeug und der korrekten Funktionsweise. Erst ein Prüfzeugnis bescheinigt Ihnen, dass alle Änderungen rechtskonform gestaltet sind.

Fahren Sie ein Motorrad ohne dB-Killer? Bei Feststellung des Verstoßes drohen Strafen.
Fahren Sie ein Motorrad ohne dB-Killer? Bei Feststellung des Verstoßes drohen Strafen.

Zweck und Folgen

Tuning-Fans, die den dB-Killer ausbauen, wollen vor allem eines dadurch erreichen: einen satteren Auspuff-Sound. Das Tuning soll jedoch auch noch eine Leistungssteigerung mit sich bringen. Ebenso wie bei Schalldämpfern am Auto soll der geringere Widerstand durch das Fehlen entsprechender Vorrichtungen verringert und die Motorleistung so optimiert werden.

Doch wie schon in diesem Bereich ist die tatsächliche Steigerung der Motorenleistung, wenn Sie ohne dB-Killer fahren, nur gering. Die drohende Nutzungsuntersagung ist so kaum gerechtfertigt. Und anders als in anderen Tuning-Bereichen ist die Manipulation am Auspuff auch nicht gerade unauffällig.

Wenn der sattere und sportlichere Sound dem Fahrer suggeriert, dass sein Gefährt wesentlich kräftiger ist, so macht eben dieser auch die Polizeibeamten schnell hellhörig. Ein Verstoß gegen den Lärmschutz ist leicht auch schon mit bloßen Ohren wahrzunehmen. Die Überprüfung bei einer zuständigen Kontrollinstanz kann dies dann auch rechtsgültig nachweisen.

Ob Defekt oder absichtliches Tuning am Auspuff: Oftmals ist es den Behörden ein Leichtes, den Verstoß gegen den Lärmschutz festzustellen.

Widerstehen Sie daher dem Drang, an Ihrem Motorrad den Auspuff unbegrenzt lauter machen zu wollen. Sofern Sie sich an die gesetzlichen Grenzwerte halten sind Modifikationen vollkommen regelkonform möglich, doch können Richtwerte schnell überschritten sein.

Sind ABE und Gutachten mit entsprechendem Prüfzeugnis vorliegend, so ist auch das Tuning der Auspuffanlagen zulässig. Weitere Manipulationen an den einzelnen Bestandteilen führen jedoch dazu, das die Belege nichtig sind. Die Zulassung ist nicht mehr gewährleistet.

Lassen Sie sich sicherheitshalber in einer professionellen und seriösen Tuning-Werkstatt beraten. Auch die amtlichen Prüforganisationen bieten zahlreiche Informationen rund um das Thema Tuning.

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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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162 Kommentare

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  1. Tim
    Am 16. Juli 2017 um 11:59

    Hallo, ich habe einen Sportauspuff ohne eingestanzte E Nummer und er ist auch nicht eingetragen, jedoch in diesem Zustand immer durch den TÜV gekommen. Drohen jetzt bei einer Kontrolle Strafen? Wenn ja, welche?
    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 9:47

      Hallo Tim,

      sind gewisse Teile nicht eingetragen, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlöschen. Dies zieht in der Regel ein Bußgeld von 50 Euro nach sich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Vronal
    Am 10. Juli 2017 um 13:21

    Hallo,
    Ich habe bei meiner Honda CBR jc 34 125 eine streesfighter auspuffanlage dran und meine db Killer Schraube fehlt db Killer ist aber fest drinnen und wollte fragen was mir blüht wenn sie mich bei Kontrolle aufhalten.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 8:50

      Hallo Vronal,

      der dB-Killer muss ordnungsgemäß befestigt sein, da ansonsten die Gefahr besteht, dass er sich löst. Inwiefern eine fehlende schraube zu Sanktionen führt, können wir an dieser Stelle nicht genau beantworten. Unter Umständen könnte die unsachgemäße Befestigung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, was ein Bußgeld von 50 Euro nach sich ziehen würde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. nobbi
    Am 4. Juli 2017 um 14:22

    hallo

    ich fahre eine v rod…….esist eine kess tech anlage verbaut….das heißt…..sie ist mit e nummer aber ich kann sie mit einem imbusschlüssel lauter stellen. was passiert wenn ich laut erwischt werde?……darf ich weiter fahren wenn ich sie vor ort wieder leiser stelle?

    mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 10:59

      Hallo Nobbi,

      das kommt letztlich auf die Beamten an. Grundsätzlich müssen Sie das Bauteil ordnungsgemäß verbauen. Zumindest sollten Sie mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Nils
    Am 2. Juli 2017 um 16:46

    Hallo,

    Ich habe an meinem alten BMW E30 320i den Serienauspuff verbaut, welcher aber auch schon auf im Schein eingetragene 70db kommt. Was für strafen kommen auf mich mit dem Serien esd zu? Was würde passieren, wenn ich die Lautstärke am Auto verändere, aber keine Abgaswerte, also nichts am KAT?

    Danke und schöne Grüße

    Nils

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 9:43

      Hallo Nils,

      für die Belästigung anderer durch unnötigen Lärm- und Abgasaustoß wird ein Bußgeld von 10 Euro erhoben. Sollte durch die Modifikation der Betriebserlaubnis erlöschen, erhöht sich das Bußgeld auf 50 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Steffen
    Am 12. Juni 2017 um 12:36

    Hallo,

    wenn an einer Harley ein Auspuff verbaut ist, dessen Töpfe in den Papieren eingetragen sind, der aber auch noch über einen Schalter am Lenkrad verfügt (nicht eingetragen), um den Auspuff zu öffnen und mit lauterem Geräusch zu fahren, ist es dann auch illegal, selbst wenn man nur geschlossen fährt?
    Würde bei einer Kontrolle nur aufgrund des Vorhandenseins des Schalters und der Möglichkeit zum Öffnen schon eine Strafe anfallen und wenn ja, welche?

    Danke und beste Grüße

    Steffen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 11:22

      Hallo Steffen,

      ja, das ist möglich, da das Kfz durch die Umbauten nicht mehr den Vorgaben entspricht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Mario
    Am 4. Juni 2017 um 23:17

    Hallo,

    ich wohne derzeit in Belgien und habe auch belgische Zulassungspapiere fuer ein Motorrad (Eigentum). Nun ist in Belgien ein TUEV fuer Motorraeder nicht vorgesehen. Ich besitze eine Harley Davidson (US-Import), die bereits von Hause aus lauter ist. Eine Eintragung fuer die Anbau-Teile ist hier in Belgien nicht vorgesehen. Was passiert also, wenn ich mit einem Motorrad, dass definitiv lauter ist, als zugelassen, in eine deutsche Kontrolle komme. Muss ich dann – trotz Zulassungspapieren aus Belgien – ebenfalls mit einer Strafe rechnen, und wenn ja, warum? Vielleicht kann hier ja Jemand Licht ins Dunkle bringen.

    Mit freundlichen Gruessen,

    Mario

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 12:18

      Hallo Mario,

      sofern Sie Ihren Wohnsitz nicht nach Deutschland verlegen, können Sie auch mit einem fremden Fahrzeug gemäß den Bestimmungen des Zulassungslandes hierzulande fahren. Voraussetzung ist, dass Ihr Fahrzeug verkehrstauglich und -sicher ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Niklas
    Am 4. Juni 2017 um 18:38

    Hallo,

    wie ist das mit dem Überschreiten der Abmessungen gemeint sprich auf was ist es bezogen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 11:25

      Hallo Niklas,

      hierbei handelt es sich um die für Ihr Fahrzeug zulässigen Maße, welche durch Änderungen nicht überschritten werden dürfen. Die genauen Fahrzeugmaße sind in der Regel in der Zulassungsbescheinigung Teil I zu finden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Robin
    Am 2. Juni 2017 um 10:21

    gibt fahren ohne DB killer einen Punkt

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 10:56

      Hallo Robin,

      das Fahren ohne dB-Killer ist nicht erlaubt. In der Regel erlischt die Betriebserlaubnis. Das zieht ein Bußgeld von 50 Euro nach sich. Wurde dabei die Umwelt dabei wesentlich beeinträchtigt, erhöht sich das Bußgeld auf 90 Euro. Wird eine Gefährdung der Verkehrssicherheit festgestellt, fällt neben dem Bußgeld von 90 Euro außerdem ein Punkt in Flensburg an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Robin
    Am 30. Mai 2017 um 10:17

    ich habe momentan keine DB killer verbaut. was für strafen kommen da auf mich zu? bekomme ich da auch einen punkt? mein motorrad ist nun 10 db lauter als angegeben

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 13:45

      Hallo Robin,

      durch den fehlenden DB-Killer können Sie die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs verlieren. Hierfür droht ein Verwarngeld von 50 Euro. Zudem kann das Kfz stillgelegt werden, bis es entsprechend nachgerüstet wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Robin
        Am 31. Mai 2017 um 13:57

        muss es ein original DB killer sein?
        kann ich einen punkt bekommen wenn ich ohne db killer fahre?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 7. Juni 2017 um 10:06

          Hallo Robin,

          das Fahren ohne Betriebserlaubnis sieht neben einem Bußgeld keine Punkte vor.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Tim
    Am 23. Mai 2017 um 19:19

    Hey, was würden für Strafen auf mich zu kommen wenn ich an meiner 125er den DB-Killer ausbauen würde und anschließend erwischt werde, ich ihn aber vor Ort wieder einbauen könnte? Also wie viel Geld müsste ich bezahlen und würde ich Punkte bekommen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 9:07

      Hallo Tim,

      dadurch würde die Betriebserlaubnis erlöschen. Dafür wird in der Regel ein Bußgeld von 50 Euro fällig. Dieses kann jedoch auch höher ausfallen, wenn eine Gefährdung der Verkehrssicherheit vorliegt. In diesem Fall beträgt das Bußgeld normalerweise 90 Euro. Außerdem kommt ein Punkt in Flensburg hinzu.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Johnny
    Am 10. Mai 2017 um 0:11

    Hi,
    ich habe einen Sportauspuff mit E Nummer eingestanzt. Der ist trotzdem zu laut. Was kann mir schlimmstens passieren wenn die Polizei mich aufhält? Punkte? oder Geldstrafe?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Mai 2017 um 9:49

      Hallo Jonny,

      im schlimmsten Fall erhalten Sie Bußgelder sowie den Entzug der Betriebserlaubnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Christoph
        Am 22. Mai 2017 um 21:39

        Hi,
        hierzu hätte ich auch eine Frage. Wenn man eine Auspuffanlage mit E-Nummer kauf geht man als Kunde ja davon aus dass der Auspuff regelkonform ist. Wie sollte ich nun beurteilen ob der Auspuff zu laut ist?
        Kann hierbei die weiterfahrt untersagt werden wenn man kontrolliert wird?

        Danke!

        • bussgeldkatalog.org
          Am 24. Mai 2017 um 10:02

          Hallo Christoph,

          Sie können bei der Zulassungsstelle nachfragen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Patrick
    Am 16. April 2017 um 3:26

    Hallo hab eine Frage.

    Mir wurde zugetragen das man den Auspuff an einem Pkw verändern kann wie man will solange am kat nix is.
    Sprich man bekommt nur eine Geldstrafe und keine Punkt.

    Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. April 2017 um 9:09

      Hallo Patrick,
      alle baulichen Maßnahmen am Fahrzeug sollten vom TÜV abgenommen werden, um sicherzustellen, dass dieses auch weiterhin den Vorschriften der StVZO entspricht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Achim
    Am 26. März 2017 um 23:40

    Hallo , habe auch die Frage , habe meinen DB Killer ausgebaut ..ca. 20 Dezibel lauter lt. Tüv. Wenn ich nun kontrolliert werden und baue vor Ort den DB Killer wieder ein… Welche Strafe .. Geld … Punkte kommen auf mich zu..??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2017 um 10:58

      Hallo Achim,

      bei einem solchen Eingriff kommt es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Das zieht üblicherweise ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro nach sich. Liegt zudem eine Gefährdung der Verkehrssicherheit vor, können 90 Euro und ein Punkt in Flensburg folgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Kosta
    Am 21. März 2017 um 11:03

    GTI msd Attrappe was kann schlimmsten Fall auf mich zu kommen ? Dürfen die das Fahrzeug stilllegen ?

    • Rüdiger S.
      Am 20. November 2017 um 7:56

      Bei einem Unfall kann der entstandene Schaden unter Umständen von dir selbst bezahlt werden da die Versicherung nicht mehr verpflichtet ist dies zu tun (sie werden zwar Fremdschaden erstmal bezahlen, jedoch können sie es von Dir zurück holen).
      Da keine Betriebserlaubnis besteht, besteht such kein Versicherungsschutz

      • Simon
        Am 4. Februar 2018 um 23:53

        Das ist teils Unfug Teil Wahrheit.
        Ein Freund von mir hatte einen etwas teuren Parkrempler mit einer e klasse. Seine Abgasanlage war im Grunde nur ein Rohr mit Endschalldämpfer ohne e oder abe. Die Versicherung hat durch Prüfer festgestellt (vk ohne sb) das sein Auto ja garnichtmehr zulässig war und wollte ihn zahlen lassen. Ein netter Brief vom Anwalt hat gereicht das sie eingesehen haben das eine veränderte Abgasanlage nicht zu Parkremplern führt 😀

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2017 um 11:17

      Hallo Kosta,

      zum einen erlischt nach dem Einbau einer Mittelschalldämpfer-Attrappe die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Zudem müssen Sie mit einem Bußgeld wegen Lärmbelästigung rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. HamburgerJung
    Am 17. März 2017 um 19:22

    Moin Moin!
    Mich würde mal interessieren wie ich durch entnehmen meines db-eaters andere Fahrzeuge gefährden kann? Wenn ich in eine Kontrolle geraten würde und den eater dabei habe und Vorort anbauen kann, darf ich mein mopped wieder bewegen? Nachdem ich insgesamt nur 60€ ohne Punkte bezahlt habe?

    • Rüdiger S.
      Am 20. November 2017 um 7:51

      Auch das erhöhen des Geräuschpegels ist eine Gefährdung des Straßenverkehrs

      • Thomsen
        Am 3. August 2018 um 0:09

        Naja, die Aussage ist ja wohl frei erfunden.
        Ein Flugzeug ist also auch eine Gefährdung des Straßenverkehrs, wenn es eine Straße überfliegt und somit den Geräuschpegel des Straßenverkehrs mitanhebt.
        Genauso eine Hupe bedienen wo kein Bedarf war, eine Gefährdung?
        Da macht aber kein Richter mit das so zu unterschreiben.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. März 2017 um 10:26

      Hallo HamburgerJung,

      es obliegt uns nicht zu beurteilen, inwiefern dadurch eine Gefährdung vorliegt. Wenn Sie den db-eater verbauen können und das Fahrzeug somit den Betriebsbestimmungen entspricht, können Sie es auf öffentlichen Straßen führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Selim
    Am 21. Februar 2017 um 0:20

    Ich würde gerne wissen wie das ganze abläuft wenn ich meinen Endschalldämpfer abmontieren musste, da mir die Halterung durchgebrochen ist.

    Darf ich das Fahrzeug auch solange weiter bewegen bis der neue Endschalldämpfer da ist oder bekomme ich rechtlich gesehen auch ein/e Strafe/Bußgeld? Dadurch dass der Endschalldämpfer frei rumhängt, schlägt er mir auf den Querlenker jedes Mal und ich habe nun den Endschalldämpfer einfach entfernt aber darf ich noch so rumfahren?

    Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2017 um 13:00

      Selim,

      grundsätzlich sind Sie dazu verpflichtet, Ihr Fahrzeug in einem betriebssicheren Zustand zu halten. Wenn Sie ohne Reparatur weiterfahren, riskieren Sie eine Geldstrafe. Sie sollten als zügig die Reparatur veranlassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • S.K.
        Am 15. Juli 2017 um 18:02

        Oh na klar das Fahrzeug ist überhaupt nicht mehr in betriebssicherem Zustand der Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer werden sich schwer Verletzten sobald der Motor gestartet wird.😂😂

        Ps.: Nicht beleidigend gemeint nur ein kleiner Scherz

  17. Tom
    Am 22. Januar 2017 um 14:11

    Hallo,

    ich habe eine Frage zum “Fahren ohne Kat”. Ich habe vor ein paar Tagen gelesen, dass man, wenn man ohne Katalysator fährt bzw. mit Ersatzrohr keine Anzeige mehr wegen Steuerhinterziehung bekommt sondern nur noch ein Bußgeld. Ist da Was dran?

    Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2017 um 11:34

      Hallo Tom,

      das ist davon abhängig, wie bei der jeweiligen Fahrzeugart die Steuer berechnet wird. Bei einem Kraftrad wird diese beispielsweise nur nach dem Hubraum berechnet. Erhöhte Emissionen führen in diesem Fall nicht zu einer Steuerstraftat. Erkundigen Sie sich am besten direkt beim TÜV oder bei einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Ralf
    Am 17. Januar 2017 um 18:02

    Habe bei Barracuda für meine CBF:1000 Endtäpfe gekauft und keine ABE gutachten dazu bekommen sondern den Hinweis die auf dem Auspuff angebrachte Nummer wäre ausreichend???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2017 um 12:06

      Hallo Ralf,

      ist eine Teil ohne ABE verbaut, kann dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Sie sollten sich bezüglich der Zulassung des Bauteils an den TÜV wenden. Dieser kann Ihnen mitteilen, ob die Nummer für eine Zulassung ausreichend ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Roon
        Am 6. Mai 2017 um 16:01

        Hallo,
        eine E-Nummer am Endschalldämpfer ist vollkommen ausreichend, wenn dieser korrekt montiert wurde inklussive db-Killer. Die ABE dient lediglich zur Eintragung in den Fahrzeugschein sofern gewünscht.. Die E-Nummer sagt ja bereits aus, dass das Anbauteil an diesem Fahrzeug getestet wurde und für konform gilt. Du musst also keine ABE mitführen, da EU-Recht hier über der deutschen ABE steht. Oder hast du deine ganzen ABE’s für jeden einzelnen Scheinwerfer, Scheiben und die ganzen Dinge, die am PKW verbaut sind auch täglich mit???

        VG Roon

  19. Marvin
    Am 17. Oktober 2016 um 10:03

    Was mich in diesem Zusammenhang interessiert, ich aber nirgendswo was dazu finden konnte:
    Bei alten Fahrzeugen gab es ja nie Auspuffkomponenten mit Prüfzeichen oder ähnlichem. Diese sind aber auch selbst im originalen Zustand oft deutlich lauter als heutige Fahrzeuge. Mein Traktor von 1953 habe ich mit laienhaftem Messverfahren mit originalen Auspuff mal bei 106 dB gemessen. Was gibt es da jetzt für Richtlinien? Einer aus meiner Nachbarschaft hat mir jetzt schon gedroht die Polizei zu verständigen wenn ich ihn noch mal geräuschmäßig belästigen würde. Dabei ist wie gesagt der originale Auspuff montiert (aber ja nicht nachweisbar wegen keine Prüfnummer etc. und historisch) und zum anderen bin ich nur ganz normal einmalig auf der Durchgangsstraße unterwegs und nicht etwa 10 mal in einer Stunde hin und her.
    Wie verhält sich das alles?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Oktober 2016 um 13:12

      Hallo Marvin,
      wir würden Ihnen empfehlen, diesbezüglich beim TÜV nachzufragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Rüdiger S.
        Am 20. November 2017 um 7:47

        Hallo,
        es gibt so etwas ähnliches wie Bestandsschutz, das heißt man muss ältere Fahrzeuge nicht an neue Richtlinien anpassen. Bei Historischen Fahrzeugen sind aktuelle Vorschriften diesbezüglich sowieso nicht anwendbar.

  20. Daniel
    Am 1. August 2016 um 11:27

    Ich finde diese ganze etwas übertrieben. z.b. Die Harley machen Standard schon so ein lautes Auspuff Geräusch und ist zugelassen und keiner sagt was. Eine Rennmaschine die den DB-Killer entfernt und angehalten wird bekommt gleich ein Bußgeld. Dazu muss ich sagen das der Sound einer Rennmaschine ohne DB-Killer immer noch leiser ist als die von einer Harley.

    Darum verstehe ich nicht den ganzen Aufwand – wenn dann Fairness aber das besteht bei den Zweirädern schonmal durch den oberen Punkt nicht.

    Es gibt so viele Autos die ohne Kat und sonstiges rumfahren – dann ist das Entfernen von einem DB-Killer ja wirklich harmlos.

    ich finde man sollte die Strafen etwas überdenken, weil manchmal rettet der Auspuffgeräusch Leben – vor allem bei Motorradfahrer.

    • Wash76
      Am 9. Oktober 2018 um 21:44

      Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen: Meine HD RoadKing Bj.2010 ist mit 84db original in den Papieren eingetragen.
      Eine Gsxr K6 ist mit 98db Standgeräusch eingetragen. Das heißt, die ist im Leerlauf schon mehr als doppelt so laut, wie eine originale HD -Anlage.

    • Rocco_The_Rock
      Am 26. Oktober 2017 um 18:06

      Auch, wenn ich sagen muss, dass ich unserer Sportmotorräder lauter finde als Harleys und vor Allem schöner und besser im Klang. Das ist aber Geschmackssache. Mir gefällt eben der Sportklang und das “Schreien” :D

    • Rocco_The_Rock
      Am 26. Oktober 2017 um 18:01

      Wahre Worte!!! Respekt! Bin ganz deiner Meinung und feier dich!

    • David
      Am 13. Juli 2017 um 10:11

      Die Harleys sind bei weitem nicht so laut wie die “normalen” Motorräder. Kumpel von mir hat seine Aprilla mit 103db im Fahrzeugschein zugelassen. Harleys wirken evtl. lauter, da der Sound basslastiger ist als bei den Reiskochern ;)

    • Andreas
      Am 16. Juni 2017 um 11:16

      Für mich gibt es sehr große Unterschiede darin, ob ein Auspuffgeräusch lästig ist oder nicht – und das bei vermutlich gleich db-Zahl. Tiefe Frequenzen (z. B. das Bollern von Harleys oder Moto Guzzis bei niedrigen Drehzahlen) ist für mich weitaus angenehmer als das “Schreien” eines Sportmotors, der bei 5-stelligen Drehzahlen mit Vollgas beschleunigt oder gefahren wird.

  21. Alex
    Am 18. Juli 2016 um 8:46

    Hallo Micha,

    vielleicht solltest du mal deine fahrerischen Fähigkeiten überprüfen. Mir macht jemand im Straßenverkehr, der wegen lauten Geräuschen in der Umwelt fast einen Unfall baut, erheblich mehr sorgen als ein lauter Auspuff. Wahrscheinlich gehörst du auch zu denen, die Motorrädern die Vorfahrt nehmen und so Unfälle verursachen. Interessanterweise gibt es dabei oftmals die Aussage, dass die Geschwindigkeit nicht eingeschätzt werden konnte… Auf dem Motorrad ist ein lauterer Auspuff (sicherlich nicht schmerzhaft laut) ein gewisses Sicherheitsmerkmal, mit dem man vor Allem bei unsicheren Autofahrern auf sich aufmerksam machen kann. Man sollte nicht vergessen, dass ein Unfall für einen Motorradfahrer oft tödlich endet und in den meisten Fällen der Autofahrer schuld ist!

    • Marcel
      Am 25. September 2018 um 8:53

      Man muss auch keine Geschwindigkeit einschätzen. Das sind dumme Ausreden.
      Möchte ich auf eine Straße auffahren, so kann ich davon ausgehen, dass alles was ich sehe mit der erlaubten Geschwindigkeit unterwegs ist.
      Und wenn es dann, weil ein Fahrzeug 120 statt 100 fährt zum Unfall kommt, so ist der zu schnelle Verkehrsteilnehmer vielleicht selbst schuld, aber auch mit 100 wäre das eine verdammt knappe Angelegenheit, die auf einem Zweirad zum Sturz führen kann (auch ohne Zusammenstoß).
      Also wartet man doch lieber eine Lücke mehr ab, wenn man sich unsicher ist.

      Gar nicht verstehen kann ich die Autofahrer, die sich dann noch uneinsichtig zeigen.

      Ich war kürzlich auf der Autobahn mit 200+ unterwegs (eigenes Risiko…keine Frage)
      Da sehe ich wie ein Auto hinter einem LKW immer näher auffährt.
      Ich also vom Gas und einmal aufgeblendet, um auf mich aufmerksam zu machen. (Man kann ja auch übersehen werden) er zieht trotzdem raus.
      Nach einer starken Bremsung war ich sehr dicht hinter ihm (fast schon daneben).
      Diesen Abstand vergrößerte ich, bis er wieder einscherte und ich überholen konnte.

      Habe dann beim Überholen gesehen wie er den Kopf schüttelte und mit den Stinkefinger zeigte.

      Da fehlen mir die Worte.

      • Marc
        Am 9. November 2018 um 2:36

        Moin Marcel,
        Das Problem was du auf der Autobahn hattest musst du mal aus der Sicht des Autofahrers betrachten.
        Er sieht das du langsamer wirst und die Lichthupe machst, woraufhin er denkt das du ihm damit sagen möchtest das er ausscheren kann zum überholen. Und dann hat er dich auf einmal doch so dicht hinter sich. Das ist ein klassisches Missverständnis. Ich gebe in solchen Situationen die Lichthupe um ihm zu sagen das er aus- bzw. einscheren kann.

    • faui
      Am 4. August 2017 um 11:53

      Typisches Motorradfahrer-Geschwafel ! Micha hat völlig recht. Viele Motoradfahrer meinen, die Strasse gehörte ihnen und diese Illusion muss man ihnen nehmen. Ausserdem ist klar, dass diejenigen, die mit einer überlauten Auspuffanlage unterwegs sind, auch genau die sind, welche sich auch nicht um Geschwindigkeitsbegrenzungen scheren. Sich nicht genieren, Kennzeichen notieren und weitergeben, damit diese Lärmbelästigungen zurückgehen.

      • RSV
        Am 15. Oktober 2017 um 13:18

        Naja ich finds selber nicht so schlimm da ich Motorrad fahre und in einem Punkt muss ich Alex recht geben.
        Den es gibt ja nicht nur Motorräder die im Straßenverkehr krach machen..

        Ich bin mit dem Motorrad hinter einen LKW gefahren da wo der Reifen geplatzt ist während der fahrt..
        Das macht wesentlich mehr Lärm als ein modifizierter Motorradauspuff..

        Deswegen unterstützte ich da Alex aussage… weil was machen sie dann wenn ein Reifen platzt oder ähnliches das von hier auf jetzt einen Knall verursachen kann.. Fahren sie dann plötzlich auf der Gegenfahrbahn ????

        Und faui bitte nicht mit so einem Klische ankommen es gibt solche und solche und man sollte nicht alle in einen Topf reinwerfen. Es gibt auch von euch Autofahrern welche die richtig unfreundlich sind und kein Verständnis für ihre Fehler haben..
        Wie gesagt es gibt solche und solche.

        • Thomsen
          Am 2. August 2018 um 23:58

          Frage:
          Was wird Micha tun wenn die Polizei nach dem lauten Motorradsound die Verfolgung aufnehmen möchte und das Martinshorn schlagartig neben ihn anstellt. Wird er das Lenkrad ebenso verreissen und ins nächste Straßenschild reindonnern? Ist dann die Polizei schuld weil sie so laute tröten hat(ca. 130db bei 1m Messabstand)? Wer im Straßenverkehr mitfährt sollte schon Lärm abkönnen können. Aber ja manche Motorradfahrer übertreiben schon gerne mal, besonders….*hust*chopperfahrer*hust*

          • Marc
            Am 9. November 2018 um 2:17

            Hallo Thomsen,
            Ich bin als Pannen- und Abschleppdienst Fahrer im/am Elbgebiet unterwegs und muss dir leider mitteilen das bei uns die Chopper und Cruser die besseren Fahrer sind. Denn ca. 85% der Unfälle mit Motorrädern in unserem Einsatzgebiet (Elbuferstraßen & CO) sind Sportbikes, Rennsemmeln oder diese sogenannten StreetFighter. Und von den 85% sind in 60% der Fälle keine PKW/LKW beteiligt. Ich hab schon zu häufig miterleben müssen wie auf dem hinweg zu einer Panne ein Motorrad an mir vorbei knallt das ich kurz darauf aus einer Leitplanke oder von einem Acker angeln darf. Klar es gibt auch Normale Motorradfahrer
            die sich an die STVo halten. Ich selber Fahre eine Honda XBR500 und genieße das Gefühl der Freiheit halte mich aber an die Geschwindigkeitsbegrenzungen und fahre nicht im obersten Drehzahlbereich durch die Ortschaft. Wenn man schnell fahren möchte kann man das gerne machen aber dann bitte auf der offenen Autobahn.

        • Ben
          Am 17. Juli 2018 um 15:38

          RSV… ein platzender Reifen ist doch eher ein Unfall anstatt eines Geräusches, welches bei der Fortbewegung entsteht. Wir können uns sicherlich darauf einigen welche Geräuschentwicklung von Micha gemeint ist.

  22. Micha
    Am 16. Mai 2016 um 11:37

    Der Spaß sollte dann enden, wenn er andere belästigt oder sogar gefährlich wird. Ich hätte im Stadtverkehr fast einen Unfall verursacht, wegen einem Krachmacher. Aufgrund eines lauten Motorradschalldämpfers bin ich in meinem Auto fahrend derart erschrocken, dass ich fast das Lenkrad verrissen hätte. Die Richtung aus der das Motorrad kam, konnte ich zunächst nicht feststellen, weil aufgrund des Lärms, vermutlich bedingt durch Reflexion an jeder Wandfläche im Ort, der Schall aus jeder Richtung kam. Am liebsten hätte ich diese Fahrzeug-Nummer aufgeschrieben und Anzeige wegen Lärmbelästigung erstattet. Mich würde die rechtliche Lage interessieren, ob man derartige Krachmacher ad hoc anzeigen kann. Fahrzeug, Nummer und Zeitpunkt des Feststellens an ein Ordnungsamt melden. Steter Tropfen höhlt den Stein. Vielleicht muss man das nur off genug machen, damit hier die Politik mal aufgerüttelt wird.

    • Louis
      Am 20. September 2018 um 16:41

      Hallo Alex,
      euer “anti-alles” was nicht dem Stereotypen entspricht gequatsche nervt mich. Dein Hobby ist die Selbstjustiz und Verbreitung eurer eigenen Unzufriedenheit.Eine Fahrwerksmodifikation ist mit Kosten, Arbeitsleistung und vor allem Leidenschaft verbunden. Du ahnst es schon – ich möchte die Hobby-Karte ziehen. Wenn eine Modifikation wie z.B. ein Sportauspuff zulässig ist (wegen vorhandener ABE, E-Prüfzeichen mit vorhandener Eintragung in der ZBII usw.) sehe ich keine Problematik. Am Ende des Tages hat ein verbeamteter Spießer / Spielverderber wie du schließlich die ABE Genehmigung zugelassen. Wenn jemand Spaß an lauten, schnellen, auffälligen Autos hat akzeptiere es! Legal ist Legal, hier appelliere ich an die Akzeptanz und Toleranz die du häufig predigen wirst. Deutschland ist ein Autoland. Unser Bruttoinlandsprodukt besteht überwiegend aus Fahrzeugexporten. Solche Fahrzeuge die du hier schlecht redest. Es ist wie mit dem gesamten Wirtschaftsmarkt: Wo keine Nachfrage, da kein Abnehmer. Somit ist es Fakt dass eine erhebliche Mehrheit aller Deutschen Freude an prolligen, dicken, lauten, schnellen Autos haben.

    • alex
      Am 7. Januar 2018 um 20:31

      also wenn sie wegen einem ploetzlichen knall fast das lenkrad verreisen sollten sie auch besser nicht auf der strasse rumfahren.

      • Thomsen
        Am 3. August 2018 um 0:13

        Mann muss nur mal neben einem LKW, auch gerne ein Baustellen-LKW im Tunnel fahren, dass sind Geräuschpegel die auf das Ohr gehen, gerade auch solche Frequenzen die fürs Ohr nicht erträglich sind. Dieses Heulen.

      • Ben
        Am 17. Juli 2018 um 15:31

        Alex… Ihrem Kommentar kann man leicht entnehmen wo bei Ihnen der Wind weht. Sicherlich ist ein lauter Auspuff nicht das geeignete Mittel um auf sich aufmerksam zu machen. Der gesamte Artikel “Tuning am Auspuff” beschreibt ganz freundlich, was zulässig ist und was nicht. Hält es sich im Rahmen von 75db ist alles okay!

        • Marcel
          Am 25. September 2018 um 8:40

          Wieso im Rahmen von 75 dB?
          Meine Maschine ist im Fahrzeugschein mit 99 dB eingetragen.

        • Anderer Alex
          Am 30. August 2018 um 22:16

          Loud Pipes Save Lives
          Ich muss dem anderen Alex recht geben. Wer so schreckhaft ist sollte kein Fahrzeug steuern!
          Als Motorradfahrer ist man darauf angewiesen wahrgenommen zu werden. Bei den ganzen Idioten die mit den Augen auf’s Handy gerichtet unterwegs sind notfalls eben auch durch Lärm. Fernlicht bringt ja auch nichts wenn der Fahrer nach unten guckt oder komplett abgelenkt ist durch WhatsApp oder Facebook.

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