Auto angefahren: Was bei Fahrerflucht als Strafe droht
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bei Fahrerflucht droht eine empfindliche Strafe
Das Strafgesetzbuch (kurz: StGB) normiert vielzählige Straftatbestände unterschiedlicher Art und Ausgestaltung. Je nachdem, welches Rechtsgut betroffen ist und welche Tathandlung dem Gesetz zugrunde liegt, können die Strafen mal mehr, mal weniger gravierender Natur sein. Neben der Geldstrafe kann einem Täter in bestimmten Situationen auch eine Freiheitsstrafe drohen.
Auch im Bereich des Straßenverkehrs kann es zusätzlich zu zahlreichen Ordnungswidrigkeiten auch zu Straftaten kommen. Neben der Trunkenheit im Verkehr gibt es beispielsweise das unter dem Begriff der Fahrerflucht (oder Unfallflucht) bekannte Delikt “unerlaubtes Entfernen vom Unfallort”. Diesem Thema wollen wir uns im Folgenden widmen.
Sie haben ein parkendes Auto angefahren? Ab wann Fahrerflucht vorliegt, welche Strafe droht und wie Sie im Falle einer Anzeige bei der Polizei vorgehen sollten, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Auto angefahren und Fahrerflucht begangen
Machen Sie sich einfach aus dem Staub, nachdem Sie ein Auto angefahren haben, ohne eine angemessene Zeit lang auf den Besitzer zu warten, handelt es sich normalerweise um Fahrerflucht.
Gemäß § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) liegt die Strafe bei einer Fahrerflucht bei einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Es kann nicht schaden, sich die Unterstützung eines Anwalts zuzusichern, nachdem Sie wegen Fahrerflucht angezeigt wurden. Was er in einem solchen Fall für Sie tun kann, erfahren Sie hier.
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Gesetzlichen Grundlage zur Fahrerflucht nach einem Unfall
Der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist in § 142 StGB geregelt. In Absatz 1 der Norm heißt es:
Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn Sie also den Unfallort verlassen, nachdem Sie in einen Unfall involviert waren und beispielsweise einen anderen Menschen mit dem Auto angefahren haben, liegt Fahrerflucht vor. Die Strafe liegt bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Mithin handelt es sich bei dem Delikt um ein sogenanntes Vergehen. Anders als ein Verbrechen, welches im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist, kann ein Vergehen auch mit geringeren Freiheitsstrafen oder mit Geldstrafen sanktioniert werden.
Brauche ich bei Fahrerflucht einen Rechtsanwalt?
Sie wurden angezeigt? Ihnen wird der Vorwurf gemacht, Sie hätten jemanden mit dem Auto angefahren und Fahrerflucht begangen? Eine Strafe wollen Sie nicht hinnehmen? Dann sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht bzw. Verkehrsrecht wenden.
Er kann Ihnen sagen, was zu tun ist, die dafür notwendigen Schritte in die Wege leiten und Ihnen zudem aufzeigen, welche Strafe für Sie persönlich in Betracht kommt. Zwar gibt das Gesetz den oben genannten Strafrahmen (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe) vor, eine Strafe ist jedoch stets an die individuellen Umstände einer Tat anzupassen.
Dabei spielen unterschiedliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Zu hinterfragen ist mitunter:
- Welche genauen Umstände liegen der Tat zugrunde?
- Wie gravierend sind die Schäden oder Verletzungen, die der Fahrer verursacht hat? Kam eine Person zu Tode?
- Welche Gesinnung hatte der Fahrer zum Tatzeitpunkt? Stand er unter Schock oder legt ein gewisses Maß an Gleichgültigkeit an den Tag?
- Ist der Fahrer bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten und wenn ja wegen ähnlicher Delikte?
- Wie sieht es mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters aus? Wie hoch ist sein monatliches Einkommen?
Wenn Sie also den Unfallort verlassen, nachdem Sie eine Person oder ein anderes Fahrzeug mit dem Auto angefahren haben und somit Fahrerflucht begehen, ist Strafe nicht gleich Strafe. Ihre persönliche und individuelle Situation kann ein erfahrener Anwalt jedoch im Vorfeld grob für Sie einschätzen.
Ferner kommt es immer wieder vor, dass Beschuldigte bzw. Angeklagte bei Vernehmungen zum Vorwurf “Unfallflucht” völlig unbedachte Äußerungen tätigen. Beim Vorwurf, Sie hätten jemanden mit dem Auto angefahren und begingen Fahrerflucht, kann die Strafe dadurch womöglich am Ende höher ausfallen, als bei gänzlichem Schweigen. Was hier sinnvoll ist, richtet sich immer nach dem jeweiligen Fall. Überlassen Sie den Ausgang des Verfahrens also nicht dem Zufall, sondern lassen Sie sich frühzeitig professionell beraten und vertreten.
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auch ich bin heute morgen aus der ausfahrt rausgefahren. ich soll ein auto angefahren haben leider habe ich das nicht mitbekommen die Polizei stand heute mittag vor meiner Haustüre . ich habe das nicht gemerkt das ich ein auto an Fahrer haben soll.
ich habe auf unserem hauseigenen Parkplatz im Rückwärtsgang ein fremdes dort parkendes Auto angefahren.Ich habe einen Zettel mit meinem Namen+Tel.an die Windschutzscheibe des Geschädigten geklebt und war 15 Stunden in meiner Wohnung danach in meiner Wohnung zu hören und zu erreichen.- Am nächsten morgen gegen 9Uhr verließ ich meine Wohnung.Der Kläger rief die Polizei wegen Fahrerflucht.-Der Schaden ist am linken Kotflügel,angeblich (meint die Polizei) 1300 Euro.-Soll ich mir einen Anwalt nehmen?Mit welcher ‘Strafe muß ich rechnen???Chris
Hallo Chris,
bitte beachten Sie, dass wir Ihnen keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir können Ihnen also nicht zu Schritten raten oder davon abraten.
Das Hinterlassen eines Zettels mit den Kontaktdaten wird in solchen Fällen meist nicht als eine “angemessene Wartezeit” angesehen, weshalb der Vorwurf mit der Fahrerflucht durchaus rechtens sein kann. Genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org