Auto angefahren: Einen Zettel hinterlassen oder warten?
Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Nach dem Unfall: Ist ein Zettel am Auto Fahrerflucht?
Auf vielbenutzten Parkplätzen kracht es mitunter häufig. Beim Rangieren, Aus- und Einparken streift mehr als ein Fahrer unabsichtlich andere Fahrzeuge. Anschließend sind sich viele unsicher, wie zu reagieren ist. Nach einiger Wartezeit entschließen sich die meisten dazu, einen Zettel mit ihren Kontaktdaten hinter die Windschutzscheibe des beschädigten Kfz zu klemmen und weiterzufahren.
Gerade, wenn nur ein kleiner Schaden vorliegt, rechnen viele Unfallverursacher mit keinen schweren Konsequenzen, wenn sie ein Auto angefahren haben. Einen Zettel zu hinterlassen ist in dieser Situation Usus.
Doch ist dieses Vorgehen überhaupt zulässig? Reicht es wirklich aus, einen Zettel hinter die Windschutzscheibe zu klemmen, wenn Sie ein Auto angefahren haben? In diesem Ratgeber erfahren Sie, welches Verhalten in dieser Situation angebracht ist und wann eine Strafe wegen Fahrerflucht droht.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Auto angefahren und Zettel hinterlassen
Nein. Der Zettel könnte z. B. vom Wind weggerissen werden und der Kfz-Besitzer hätte keine Möglichkeit mehr, den Verursacher des Schadens zu finden.
Zunächst müssen Sie eine angemessene Zeit auf den Kfz-Besitzer warten. Danach kontaktieren Sie die Polizei und hinterlassen dort Ihre Daten.
Schon bei Bagatellschäden kann dies als Fahrerflucht gewertet und mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Die wichtigsten Ratgeber zur Verfolgung & Ahndung von Fahrerflucht
Ist das schon Fahrerflucht? Einen Zettel an der Windschutzscheibe hinterlassen
§ 142 des Strafgesetzbuches (StGB) hält fest:
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
- zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
- eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Auch bei einem Bagatellschaden hat per Definition ein waschechter Unfall stattgefunden. Obiger Paragraph wird also auch bei harmlosen Parkplatzunfällen angewandt.
Mehrere Urteile bestätigen, dass ein Zettel mit Kontaktdaten allein nicht ausreicht: Das Stück Papier kann durch Regen aufgelöst, von einem Windstoß davongetragen oder durch andere Umwelteinflüsse unleserlich werden. Ohne Meldung bei der Polizei liegt daher der Tatbestand der Unfallflucht vor.
Haben Sie ein Auto angefahren und nur einen Zettel hinterlassen, enden die teuren Konsequenzen nicht nur bei der Geldstrafe: Ihre Versicherung reguliert den Schaden am anderen Fahrzeug in der Regel, darf den entsprechenden Betrag jedoch zurückverlangen.
Die wichtigsten Ratgeber zum Verhalten direkt an der Unfallstelle:
Anzeige wegen Unfallflucht vermeiden: So verhalten Sie sich richtig
Haben Sie ein Auto angefahren, sind Sie dazu verpflichtet, am Unfallort einen angemessenen Zeitraum auf den Inhaber des beschädigten Kfz zu warten. Je nach Schwere des Schadens ist eine Wartezeit von 30 bis 90 Minuten angemessen.
Direkt anschließend muss eine Meldung bei der Polizeiwache erfolgen – ein Zettel hinter der Windschutzscheibe zu hinterlassen reicht nicht aus.
Haben Sie ein Handy, können Sie die Polizei sofort informieren, damit diese den Unfall aufnimmt. Müssen Sie sich für die Meldung von dem Unfallort entfernen, ist die Wartezeit abzuwarten.
Ihr Auto wurde angefahren und ein Zettel ohne Angabe hinterlassen? So können Sie reagieren!
Um den Anschein zu erwecken, er kümmere sich um die Schadensregulierung, hinterlässt manch ein Unfallverursacher einen Zettel ohne Angaben oder mit falschen Informationen. Eine Meldung bei der Polizei erfolgt in diesen Fällen auch nicht.
Wie reagieren Sie am besten auf einen solchen Zettel? Es empfiehlt sich zunächst, Fotos des Schadens, Ihres Autos und der Parksituation anzufertigen.
Kontaktieren Sie anschließend die Polizei und informieren Sie diese über den Vorfall. Diese leitet in der Regel eine Ermittlung ein. Unter Umständen wurde lediglich die Telefonnummer falsch geschrieben – steht auf dem Zettel der Name des Verursachers, können die Polizeibeamte diesen leicht ausfindig machen.
Hallo, ich wurde vor einem Monat beschuldigt, ein Auto auf dem Parkplatz angefahren zu haben, aber ich bin mir sicher, dass ich kein Auto angefasst habe, die Polizei hat mir einen Brief gebracht, den ich ausfüllen muss, und ich bin beschuldigt