Auto verschrotten lassen: Was gilt bei der Kfz-Entsorgung?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Wie teuer ist die Autoentsorgung?

Wo können Sie Ihr Auto verschrotten lassen?
Wo können Sie Ihr Auto verschrotten lassen?

Nichts ist für die Ewigkeit – auch das bestgepflegte Auto wird irgendwann von der Zeit eingeholt und hisst die Fahne vor ihr. Ob nun Altersschwäche oder aber ein Totalschaden nach einem Unfall: Wohin mit dem Alten? Und wie teuer werden Entsorgung und Verschrottung? Können Sie für Ihr Auto vielleicht sogar noch ein paar Euro für Ersatzteile herausholen?

Jedenfalls sollten Sie den Wagen nicht einfach auf einer öffentlichen Standfläche stehen lassen. Fahrzeuge ohne Zulassung oder mit eindeutigen Schäden, die gegen eine Wiederinbetriebnahme sprechen, können allgemein Verkehrshindernisse darstellen. Stellen Sie einen Wagen ohne Zulassung bzw. ohne Kennzeichen auf öffentlichen Verkehrswegen oder Parkplätzen ab, drohen in aller Regel ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Schlimmer noch ist es dann, wenn Ihnen nachweislich illegale Abfallbeseitigung vorgeworfen wird. Abgestellte Altsfahrzeuge können auch schon 4.000 Euro und höhere Bußen nach sich ziehen. Wohin aber nun mit dem Altfahrzeug oder Schrottwagen? Erfahren Sie im folgenden Ratgeber, wie Sie Ihr gebrechliches Auto richtig entsorgen und wo sie es abgeben können.

FAQ: Auto verschrotten

Wo muss ich mein Auto verschrotten?

Entweder bei einem zugelassenen Entsorger, wie z. B. ein Wertstoffhof, oder aber direkt beim Hersteller. Dieser ist verpflichtet, Ihren alten Wagen zurückzunehmen und zu entsorgen.

Kostet es etwas, wenn ich meinen Wagen beim Hersteller verschrotten lasse?

Nein, die Entsorgung erfolgt kostenlos.

Was kostet die Verschrottung bei der Autoverwertung?

Die Grundgebühr beträgt hier ca. 100 Euro. Hat das Auto allerdings noch einen Restwert, wird dieser mit der Gebühr verrechnet. Unter Umständen machen Sie hier sogar noch Gewinn.

Spezifische Ratgeber zur Autoverschrottung:

Wo können Sie das Auto verschrotten lassen?

Nach der Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) ist der Halter eines Wagens, der als Abfall zu werten ist, dazu verpflichtet, für die Beseitigung und Verschrottung von seinem Auto selbst zu sorgen. Hierbei darf er sich allerdings auch nur an Betriebe und Unternehmen wenden, die grundsätzlich für die Rücknahme, Demontage und Verschrottung zugelassen sind (§ 4 Abs. 1 AltfahrzeugV).

Dabei stehen den Verbrauchern grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Entweder sie wenden sich direkt an einen zugelassenen Entsorger, der für die Demontage und Verschrottung der Restkarosserie sorgt. Gerade in den Ballungsgebieten finden sich zahlreiche Verwertungshöfe.

Darüber hinaus können die Verbraucher die Altfahrzeuge aber auch bei den Herstellern abgeben. Diese sind seit 2007 dazu verpflichtet, alte Wagen der eigenen Marke unentgeltlich entgegenzunehmen (§ 3 AltfahrzeugV). Dadurch werden die Hersteller selbst Letzthalter und sind nunmehr für die Entsorgung verantwortlich, müssen das entgegengenommene Auto verschrotten lassen – ordnungsgemäß und auf eigene Kosten.

Die Hersteller müssen die Fahrzeuge jedoch nicht unentgeltlich zurücknehmen, wenn

Unter Umständen können auch die Hersteller, die das Auto entsorgen, beim Halter Kosten geltend machen.
Unter Umständen können auch die Hersteller, die das Auto entsorgen, beim Halter Kosten geltend machen.
  • diese zuletzt nicht in der EU zugelassen waren
  • sie weniger als einen Monat zugelassen waren, bevor die Stilllegung erfolgte
  • diese bereits als Ersatzteillager herhalten mussten (wichtige Komponenten nicht mehr vorhanden sind)
  • zusätzliche Abfälle zur Karosserie hinzugefügt wurden
  • dessen Fahrzeugbrief verändert wurde

Das bedeutet, dass die Hersteller in diesem Fall auch Gebühren von den Haltern der Fahrzeuge verlangen können (§ 3 Absatz 4 AltfahrzeugV).

Also: Wer im Rahmen des Tunings umfangreiche Veränderungen an seinem Fahrzeug hat vornehmen lassen, die mit Änderungseinträgen in der Zulassungsbescheinigung einhergingen, müssen die Hersteller das Altfahrzeug nicht kostenlos zurücknehmen.

Achtung: Sie dürfen Altfahrzeuge nur an zertifizierte Annahmestellen, Demontagebetriebe oder den jeweiligen Hersteller weiterreichen. Es ist nicht gestattet, diese Wagen an nicht zulässige Betriebe zu veräußern, um ggf. mehr Geld zurückzuerhalten und die eigenverantwortliche Entsorgung zu umgehen. Zulässige Rücknahmestellen sind mitunter auch diverse Kfz-Werkstätten und Meisterbetriebe mit entsprechender Kennzeichnung (blaues Kfz-Meister-Siegel).

Wie läuft die Autoverschrottung ab?

Grundsätzlich ist der letzte Halter für die Autoentsorgung zuständig.
Grundsätzlich ist der letzte Halter für die Autoentsorgung zuständig.

In den letzten Jahrzehnten hat sich hinsichtlich der Müllverwertung viel getan. Das ging auch an der Kfz-Entsorgung nicht spurlos vorbei. Aber nicht nur der Umweltschutz steht hier im Zentrum des Interesses. Positiver Nebeneffekt bei der gewissenhaften Verwertung und Verschrottung von Auto, Lkw, Motorrad und Co.: Auch wirtschaftlich können Verwerter durch das achtsame Vorgehen profitieren, denn:

Ein als Abfall gewertetes Auto landet beim Verschrotten nicht in seiner Gesamtheit in der Autopresse. Vorher bauen die Verwerter die meisten Einzelteile aus – inklusive Verkabelung – lassen alle Flüssigkeiten ab und nehmen den Wagen damit weitgehend aus. Am Ende bleibt dabei größtenteils nur die leere Hülle über – die Karosserie.

Die ausgebauten Einzelteile werden je nach Zustand an Aufbereiter weiterveräußert oder als Ersatzteile auf den Markt gebracht. Die Pkw-Entsorgung ist also gänzlich auf Wiederverwertung und Recycling ausgerichtet.

Besonders interessant ist die “Organspende” bei Fahrzeugen, für die keine Ersatzteile mehr hergestellt werden, sodass vor allem Oldtimer von der Autoverwertung profitieren können. Die Originalbauteile sind zwar nicht immer billig, aber notwendig, um gerade solche Vehikel am Leben zu erhalten.

Das Recycling von Kfz vor dem Verschrotten ist gesetzlich durch § 5 Absatz 1 AltfahrzeugV vorgeschrieben. Nach diesem müssen seit dem 01. Januar 2015 bei der Verwertung

  1. mindestens 95 % des Gesamtgewichts des Fahrzeugs entsorgbar und
  2. mindestens 85 % des Gewichts sogar wiederverwertbar sein.

Hier sind also zunächst die Hersteller in der Pflicht. Aber auch die Verwerter müssen die angemessene Verarbeitung der Alt- und Schrottautos gewährleisten.

Ob Altfahrzeug oder komplett beschädigtes Auto: Es verschrotten zu lassen ist Pflicht.
Ob Altfahrzeug oder komplett beschädigtes Auto: Es verschrotten zu lassen ist Pflicht.

Wer nun aber denkt, dass sich die Verwerter auf Kosten des ursprünglichen Halters bereichern, irrt. Wenn Sie Ihr Altfahrzeug oder Schrottauto entsorgen lassen, ist die Bemessung des Restwertes von Bedeutung.

Auto selbst verschrotten lassen: Welche Rolle spielt der Restwert?

Wenn Sie Ihren Pkw selbst verschrotten lassen wollen, sollten Sie zunächst den möglichen Restwert ermitteln. Dieser kann Ihnen dann bei seriösen Anbietern der Kfz-Verschrottung angerechnet werden. Sie müssen also nicht automatisch draufzahlen, wenn Sie Ihr Auto zum Verschrotten freigeben.

Von dem Zahlungsangebot der Annahmestelle erfolgt dann zumeist der Abzug der Kosten für die Demontage und Pressung, die dem Dienstleister in aller Regel entstehen. Müssen die Anbieter das Schrottauto selbst abholen, lassen sie sich diese Dienstleistung oft entlohnen.

Wenn für Ihr Fahrzeug kein Restwert mehr festzustellen ist, bietet es sich zumeist an, das Fahrzeug an den Hersteller zurückzugeben. Hier erhalten Sie zwar keine Zahlung, doch müssen im gleichen Zuge auch nichts bezahlen. Für die Kosten, das Auto verschrotten zu lassen, kommt der Hersteller als Letzthalter auf.

Was kostet es, das Auto verschrotten zu lassen?

Auto verschrotten lassen: Geld zurück dank höherem Restwert?
Auto verschrotten lassen: Geld zurück dank höherem Restwert?

Wenn Sie das Auto nicht an den Hersteller zurückgeben, sondern selbst zur Autoverwertung bringen, entstehen für die Autoentsorgung in aller Regel Kosten. Je höher dann der Restwert des nicht mehr fahrtüchtigen Autos, desto weniger werden Sie als Verbraucher dies jedoch zu spüren bekommen, denn mitunter kann sich hieraus sogar noch ein Plusgeschäft für Sie ergeben.

Wenn die Verwerter ein Auto verschrotten, sind die Kosten je nach Dienstleistung von dem Restwert in Abzug zu bringen. Dabei lässt sich gerade bei nicht mehr fahrtüchtigen Wagen kaum vermeiden, dass der Autoverwerter auch die zusätzliche Abholung in Rechnung stellt.

Folgende Gebühren können anfallen:

  • Grundgebühr fürs Verschrotten vom Auto: zirka 100 Euro
  • ggf. Kosten für die Abholung: zirka 100 Euro (fragen Sie bei dem jeweiligen Anbieter nach einem Kostenvoranschlag)
  • Abmeldung des Fahrzeugs: häufig inklusive

Diese Posten sind von dem Restwert in Abzug zu bringen, einen möglichen Überschuss erhalten Sie in aller Regel von der Annahmestelle oder dem Demontagebetrieb. Das Auto entsorgen zu lassen, kann so am Ende sogar noch Geld in die eigene Kasse spülen.

Es gibt auch zahlreiche Betriebe, die damit werben, dass Sie dort Ihr altes Auto kostenlos entsorgen lassen können. Aber auch dies lohnt sich in aller Regel nur dann, wenn Ihr Altfahrzeug kaum noch einen Restwert besitzt, denn dieser wird von den Anbietern häufig auch nicht angerechnet.

Können Sie das Auto verschrotten lassen ohne Kfz-Brief?

Wollen Sie das Auto entsorgen, haben aber keinen Kfz-Brief? Das ist nicht möglich.
Wollen Sie das Auto entsorgen, haben aber keinen Kfz-Brief? Das ist nicht möglich.

Klare Antwort: Nein. Ob nun bei der Rückgabe an den Hersteller oder aber der Abwicklung über eine offizielle Annahmestelle: Sie benötigen in jedem Fall den auf Sie lautenden Fahrzeugbrief. So soll Missbrauch vorgebeugt werden.

Haben Sie die Zulassungsbescheinigung lediglich verloren, können Sie dies bei der zuständigen Zulassungsbehörde an Eides statt erklären. Wurde die Bescheinigung gestohlen, bedarf es zusätzlich häufig einer polizeilichen Anzeige.

Nach Prüfung der Angaben kann Ihnen die Behörde eine neue Ersatzbescheinigung ausstellen. Dieser Vorgang ist in aller Regel aber mit zusätzlichen Kosten und Zeit verbunden. Bewahren Sie Ihre Unterlagen also stets sorgfältig auf. Spätestens für die Entsorgung von Ihrem Auto benötigen Sie diese wieder.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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18 Kommentare

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  1. Opamicha
    Am 8. September 2021 um 14:36

    Auf dem Nachbargrundstück werden seit längerem Fahrzeuge zerlegt. M.E. ohne irgendeine gewerbliche Genehmigung. Die Behörden (Ordnungsamt,
    Umweltamt usw.) scheint das nicht zu interessieren. Nach Lesart des entsprechenden Artikels hier ist diese Tätigkeit verboten. Wo kann man sich noch hinwenden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Oktober 2021 um 11:49

      Hallo Opamicha,

      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich am besten an Ihren Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Diana K
    Am 11. Januar 2021 um 21:16

    Hallo,

    ich möchte ein altes Auto verschrotten lassen beim Autohändler und dort ein anderes kaufen. Muss ich das zu verschrottende Fahrzeug abmelden bei der Zulassungsstelle oder der Autohändler?

    Danke.

  3. Dori
    Am 15. Dezember 2019 um 4:13

    Meine Frage ist, wer kommt für die Kosten auf bei Stilllegung und oder Verschrottung und restlichen Kosten. Das Auto gehört einem ehemaligen Partner, die Versicherung läuft auf mich. Vielen Dank für eure Antworten im voraus. MfG

  4. Jiri
    Am 11. September 2019 um 9:28

    Ich kann mein Fahrzeugbrief nicht finden, ist also weg. Abgemeldet ist das Fahrzeug und soll verschrottet werden.
    Aber zu Entsorgung brauche ich den Brief. Was kann ich jetzt tun? Kann ich den irgendwie beantragen oder bei Notar irgendwas tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2019 um 15:17

      Hallo Jiri,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Kassiani
    Am 10. Juli 2019 um 12:37

    Hallo,
    Ein bekannter lebt und arbeitet sein mehr als ein Jahr in Deutschland. Er hat August 2018 sein in Griechenlan zugelassenes Auto nach Deutschland das im aber nach zwei Monaten kaputt ging und es sich nicht mehr lohnte es zu reparieren.
    Er kaufte sich in Deutschland ein anderes Auto und das alte kaputte steht seit dem im Hinterhof. Jetzt ist in Griechenland die Versicherung abgelaufen und die Steuer ist auch fällig da er versäumt hat das Auto babzumelden. Meine Frage : kann er das Auto in Deutschland verschrotten lassen? und wenn ja was braucht er an papieren
    Danke im voraus für eine Antwort

    .

  6. Marcel
    Am 28. Juni 2019 um 17:49

    Hallo, ich besitze ein Motorrad (Klasse A1)
    Das seit 2-3 Jahren abgemeldet ist. Dieses möchte ich nun verschrotten lassen jedoch ist das Problem dass ich keine Papiere des Fahrzeugs oder über die Abmeldung mehr besitze. MEINE FRAGE: Darf bzw. kann ich dieses Motorrad trotzdem verschrotten?!?!?
    Lg Marcel

  7. Ling
    Am 24. Mai 2019 um 4:58

    Hallo,
    Ich habe ein Auto und dem Auto will ich verschrotten weil ich eine neues kaufe und wegen dem verschrottung bekomme ich Diselprämie. ßein Problem ist die folgende. Ich muß erst verschrotten und dann das neues abholen, aber nach der Verschrottung brauche noch mein Fahrzeug für zwei Tage. Darf ich das Auto mit Ausfuhrkennzeichen oder irgendwie anders weiter nutzen bis ich meine neues abhole?
    Danke!

  8. aushelfer
    Am 11. Februar 2019 um 18:04

    Hallo ich habe da eine Frage
    eine Bekannte von mir hat wegen einer zwangsräumung mehrere alte schrottreife Fahrzeuge im Hof stehen. Da sie nicht die Halterin und Besitzerin ist und von den Fahrzeugen ist ist die Frage wie man diese Fahrzeuge entsorgen kann.
    Hoffentlich könnt ihr weiterhelfen
    Danke

  9. Johann
    Am 9. Januar 2019 um 22:04

    Durch Todesfall des Autobesitzers wurde uns bekannt,dass ein schrotreifes Auto nicht abgeldet wurde und wahrscheinlich durch die Nichtabmeldung die Autosteuer verrechnet wurde
    Fahrzeugbüchlein nicht vorhanden
    Kann das Schrottreife Auto mittels Todesfallbestätigung abgemeldet werden ?

  10. Silberhorn G.
    Am 11. August 2018 um 16:42

    Auf meinem Tiefgaragenstellplatz, mein Eigentum, steht seit ueber einem Jahr ein seit 6 Jahren abgemeldetes Schrottauto, nicht mehr fahrfähig, da versch. wichtige Teile fehlen.
    Habe über die FIN den letzten Besitzer ausfindig gemacht, der sagt er hat das Auto verkauft, hat aber keinen Kaufvertrag, und dass ihn der Schrott nichts mehr angeht.
    Er hatte aber mit einem anderen Stellplatzbesitzer einen Mietvertrag , welche Ende 2016 abgelaufen ist.

    Habe schon vor 6 Monaten Anzeige bei der Polizei gemacht, auch schon einen Anwalt eingeschaltet, aber Polizei und Anwalt ermitteln noch immer, ich frage mich nur gegen wen ?

    Ist nun der letzte Besitzer noch für seinen nicht mehr zulassungsfähigen Schrotthaufen verantwortlich ?

    Da offenbar weder Polizei noch Anwalt eine Lösung finden, muss ich nun diesen Schrott für ewig auf meinen Stellplatz lassen, kann diesen nicht mehr nutzen, aber als Eigentümer die laufenden Kosten bezahlen.

    Das kann doch in einem Rechtsstaat nicht möglich sein

    • Laura
      Am 9. Februar 2019 um 0:35

      Hi, habe eine Frage ich muss mein Auto mit deutschen Kennzeichen in Italien verschrotten lassen. Muss ich die Papiere übersetzen lassen oder werden sie in Deutschland auch auf italienisch akzeptiert?
      Danke

  11. Dimitris
    Am 4. August 2018 um 17:32

    ich bitte um hilfe, meine frage ist. am jahr 2014 bin nach Deutschland zur arbeit gegangen und hab auch mein motorrad mitgenommen,in Augsburg mein motorrad ein Suzuki gsxr 600, mit griechische nummernschilder,und angemeldet in griechenland, der ist immer noch in griechenland angemeldet jetzt 2018. Ich duerfte damals 2014 mein motorrad nicht auf deutsche strasse fahren,weil bei mein motorrad einiges gemacht werden mueste, z.b , auspuff wechseln,reifen,hohe machen,und so weiter. damit mein motorrad korekt ist fur die deutsche strassen und gesetze. damit ich es in Deutschland melden kann und fahren darf. dachte ich ok ich mache das. Und habe den auftrag bei koenigsbrunn zur machen alle aenderungen bei mein motorrad. Der preis mit ersatzteille und arbeit war uber 2000euro. Hab schon uber 1000euro vorbezahlt und haben sie angefangen umzubauen mein motorrad. Aber mein schicksal hat mir alles schlecht gebracht und schwierig in Deutschland und musste in griechenland wieder gehen,da ich kein job in Augsburg hate. Bin gegangen und dennen bescheid gesagt das ich gehe, und motorrad dort lasse weil ich dennen noch uber 1000euro schulde und das ich zeit brauchen werde bis ich geld besorge und mein motorrad abhollen kann. Das fahrzeug brief ist auf griechisch so der fahrzeugschein auch, ich hab dammals 20014 nicht in Deutschland gemeldet und hab ich bei mir. nur mein motorrad ist in Deutschland geblieben. am 2015 hab per email mit Suzuki fikls geschrieben und sie sagten das motorrad ist da noch. da ich leider problem gehabt habe in griechenland konnte nicht das geld sammeln damit ich mein motorrad aholen kann. aber 2014-2018 zahle ich weiter der griechische staat normal steuer weil ich mein motorrad will und brauch, . Jetzt habe ich das geld und habe kontakt gegommen per email das ich in Augsburg will und dennen bezahle so das ich mein motorrad abholen werde und wieder nach griechenland fahre. UND SIE SCHREIBTEN MIR,DAS MOTORRAD IST NICHT MEHR ZUR HABEN. WARUM SCHREIBTE ICH? ES WUERDE VERSCHRTTET. OHNE MICH EIN EMAIL ZUR SCHREIBEN UND BESCHEID ZUR SAGEN HABEN SIE MEIN MOTORRAD VERSCHROTTET. DARF MAN DAS TUN? JETZT DIE GRIECHISCHE STEUER VERLANGT VON MIR DIE NUMERNSCHILDER AUCH DAMIT ICH ES ABMELDEN KANN, SONST ZAHLE WEITER MEIN REST DES LEBENS STEUER OHNE DAS ICH MEIN MOTORRAD ZUR HABEN. NUR MIT FAHRZEUGBRIEF UND FAHRZEUGSCHEIN DER ICH ALLE BEIDE HAB,UND OHNE DIE GRIECHISCHE NUMMERNSCHILDER KANN MAN IN GRIECHENLAND NICHT DAS MOTORRAD ABMELDEN. JETZT SENDE ICH EMAILS UND BEKOMME KEIN ANDWORT ZURUECK. FRAGE,,, DARF MAN MEIN MOTORRAD IN DEUTSCHLAND VERSCHROTTEN DER NOCH MIT GRIECHISCHE NUMMERSCHILDER IST UND NOCH IMMER BIS JETZT IN GRIECHENLAND GEMELDET IST, UND OHNE FAHRZEUGBRIEF UND SCHEIN VERSCHROTTEN. UND OHNE DEN FAHRZEUG IHNHABER ZUR INFORMIEREN? BITTE ANTWORTE SIE MIR, SEIEN SIE SO NETT UND ANWORTEN BITTE. DANKE AN ALLE DIE MEIN SCHMERTZ LESEN WERDEN, GRUSSE AUS LARISSA

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2018 um 15:27

      Hallo Dimitris,

      Ihre Fragen kann nur ein Anwalt beantworten, bitte wenden Sie sich an diesen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Komninos A.
    Am 31. März 2018 um 0:24

    Ich besitze ein Auto mit ausländischen (EU Land) Kennzeichen.Darf ich mein Auto hier in Deutschland verschrottet lassen? Ich es möglich? Ich habe ein Auto hier in Deutschland gekauft, deswegen brauche ich es nicht mehr. Ich danke Ihnen im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 11:50

      Hallo Komninos,

      bevor das Auto verschrottet werden kann, muss es zunächst in dem Land, in dem es zugelassen ist, abgemeldet werden. Danach sollte eine Verschrottung in Deutschland möglich sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Marcus
    Am 6. Januar 2018 um 14:46

    “Haben Sie die Zulassungsbescheinigung lediglich verloren, können Sie dies bei der zuständigen Zulassungsbehörde an Eides statt erklären. Wurde die Bescheinigung gestohlen, bedarf es zusätzlich häufig einer polizeilichen Anzeige.”

    Das ist nicht korrekt.

    Entweder Verlust, dann ist die Abgabe einer gebührenpflichtigen Eidesstattlichen Versicherung notwendig.
    Oder Diebstahl, dann ist KEINE Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung notwendig, wohl aber eine polizeiliche Anzeige.

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