Auf der Autobahn unterwegs: In Italien gibt es einiges zu beachten
Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Verkehrsbestimmungen für italienische Autobahnen
Autobahnen gehören in vielen Ländern zu den wichtigsten Verkehrsverbindungen, da sie in der Regel einen schnellen und ununterbrochenen Verkehrsfluss über längere Strecken ermöglichen. Um besser an sein Urlaubsziel zu kommen, ist es daher oft einfacher und weniger zeitaufwendig, eine Autobahn zu nutzen.
Italien beispielsweise hat ein gut ausgebautes Netz, welches sowohl Verbindungen in die typischen Urlaubsregionen als auch ins gesamte Land zur Verfügung stellt.
Dass in Italien auf der Autobahn die allgemeinen Verkehrsregeln zu beachten sind, sollte selbstverständlich sein. Doch müssen Reisende hier auch besondere Vorgaben einhalten? Der folgende Ratgeber informiert über die geltenden Vorschriften und befasst sich unter anderem auch mit der auf einer Autobahn in Italien gültigen Höchstgeschwindigkeit.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verkehrsregeln auf der Autobahn in Italien
Die Regeln ähneln denen in Deutschland, etwa die Anschnallpflicht, die 0,5 Promillegrenze und das Verbot, das Handy am Steuer zu benutzen.
Nein. Dort richtet sich die jeweilige Höchstgeschwindigkeit nach der Art des Fahrzeugs, wie Sie unserer Tabelle entnehmen können.
Ja, die Bußgelder für bestimmte Verstöße haben wir in unserer Bußgeldtabelle zusammengefasst. Diese finden Sie hier.
Bußgeldkatalog von Italien: Autobahnnutzung
Verstöße gegen die Verkehrsregeln werden gemäß dem italienischen Bußgeldkatalog geahndet. Die nachfolgende Tabelle bietet eine auszughafte Übersicht zu möglichen Sanktionen auf der Autobahn.
Verstoß | Sanktion |
---|---|
Alkohol am Steuer | ab 545 EUR |
Überschreitung mit bis zu 20 km/h | ab 175 EUR |
Überschreitung mit bis zu 50 km/h | ab 545 EUR |
Telefonieren am Steuer | ab 165 EUR |
Anschnallpflicht missachtet | ab 85 EUR |
Mautticket nicht gelöst | Strafgebühr je nach Strecke und Grund |
Welche Verkehrsregeln gelten auf der Autobahn in Italien?
Das Autobahnnetz in Italien verbindet neben Norden und Süden auch die wichtigsten Städte miteinander. Es stellt, wie erwähnt, für Urlauber, die mit dem Auto oder Motorrad unterwegs sind, oftmals die einfachste Möglichkeit dar, an ihr Ziel zu gelangen. Die geltenden Verkehrsregeln unterscheiden sich kaum von denen in Deutschland, sodass sich Reisende üblicherweise an ähnliche Vorgaben halten müssen.
So gelten auf der Autobahn in Italien genauso eine Gurtpflicht und ein Handyverbot hinterm Steuer wie auf allen anderen italienischen Straßen oder wie in Deutschland. Wer sich nicht anschnallt, muss mit Bußgeldern ab 85 Euro und bei einem Handyverstoß ab 165 Euro rechnen.
Abgesehen davon, dass die Handynutzung die eigene Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet, bringen Fahrer, die bei hohen Geschwindigkeiten aufs Handy schauen, auch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr.
Kommt es auf der Autobahn in Italien zu einem Unfall oder einer Panne, gelten auch hier die gleichen Vorschriften wie in Deutschland. Allerdings müssen alle Mitfahrer eine Warnweste anlegen, wenn das Auto außerorts verlassen wird. Warndreieck und Verbandskasten müssen zur Ausrüstung des Autos gehören, ein Feuerlöscher wird nur empfohlen. Die Polizei erscheint nur bei Personen- oder schweren Blechschäden. Handelt es sich im leichtere Blechschäden oder nur um Kratzer, wird in Italien in der Regel die Polizei nicht verständigt. Der Notruf ist unter der 112 erreichbar.
Welche Geschwindigkeiten erlaubt Italien auf der Autobahn?
Geschwindigkeit ist ebenfalls ein Thema, das Urlauber auf der Autobahn auch in Italien nicht außer Acht lassen sollten. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in „Bella Italia“ keine Richtgeschwindigkeit. Das bedeutet, dass es sich bei den allgemein vorgeschriebenen Tempolimits um die maximal zulässigen Geschwindigkeiten handelt und daher nicht überschritten werden dürfen.
Je nach Fahrzeug gilt auf der Autobahn in Italien ein anderes Tempolimit. Die nachfolgende Tabelle beinhaltet eine Übersicht zu den zulässigen Geschwindigkeiten, welche gelten, wenn kein Verkehrsschild etwas anderes anzeigt:
Fahrzeug | Höchstgeschwindigkeit |
---|---|
PKW, Motorrad ab 149 ccm | 130 km /h (150 km/h nach Beschilderung) |
PKW-Gespann | 80 km/h |
Wohnmobil bis 3,5 t, LKW bis 3,5 t | 130 km/h |
Wohnmobil über 3,5 t, LKW über 33,5 t | 100 km/h |
Motorrad bis 149 ccm | auf der Autobahn nicht erlaubt |
Auf einer dreispurigen Autobahn kann in Italien auch eine Geschwindigkeit von 150 km/h erlaubt sein. Allerdings ist dies dann in der Regel immer ausgeschildert. Allgemein sollten sich Autofahrer an die 130 km/h halten bzw. an das Tempo, was für ihr Fahrzeug vorgeschrieben ist. Sind Reisende beispielsweise auf der Autobahn in Italien mit überhöhter Geschwindigkeit im PKW oder auf dem Motorrad unterwegs, kann das Bußgelder und Fahrverbote bedeuten.
Neben stationären und mobilen Blitzern gibt es auf einigen Abschnitten auf der Autobahn in Italien ein sogenanntes „Tutor System“, welches Geschwindigkeitsmessungen mit Hilfe von mehreren Überkopfmessstellen hintereinander durchführt. In der Regel sind diese Abschnitte durch Verkehrszeichen entweder mit “TUTOR ATTIVO PER CONTROLLO VELOCITA“ oder auch zusätzlich durch „SPEED CONTROL“ gekennzeichnet.
Achtung: Fahranfänger, die den Führerschein nicht länger als drei Jahre besitzen, dürfen auf der Autobahn in Italien höchstens 100 km/h schnell sein. Für diese Fahrer ist es unerheblich, ob Verkehrszeichen ein höheres Tempo erlauben. Sie dürfen die 100 km/h nicht überschreiten. Für italienische Fahranfänger gilt zudem auch, dass die Leistung des Fahrzeugs maximal 764 PS bzw. 55 kW betragen darf. Um allerdings Schwierigkeiten bei Verkehrskontrollen zu vermeiden, sollten auch Urlauber diese Regelung beachten.
Wichtig zu beachten ist auch, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen oder Einschränkungen bei der Sicht die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten reduziert werden. So ist beispielsweise die Höchstgeschwindigkeit für PKW bei 110 km/h festgeschrieben.
Autobahn im Winter sicher nutzen
Zusätzlich zu den reduzierten Geschwindigkeiten kann auch auf der Autobahn in Italien eine Winterreifenpflicht bestehen. Allerdings sind diese in der Regel nur regional angeordnet und gültig. Eine allgemeine Pflicht für Winterreifen besteht in Italien nicht. Je nach Wetterlage bzw. Jahreszeit können die Regionen entscheiden, ob sie eine Pflicht für die Situation oder für einen bestimmten Zeitraum verfügen. Üblicherweise wird dies dann durch entsprechende Beschilderung angezeigt.
In Südtirol beispielsweise besteht beispielsweise in Bozen und auf der Brennerautobahn vom 15. November bis 15. April eine vom Wetter unabhängige Winterreifenpflicht. Für die restlichen Straßen in diesem Gebiet wird situativ entschieden. Das ist für deutsche Urlauber zum Beispiel wichtig, wenn sie in diesem Zeitraum von Österreich aus via Südtirol nach Italien reisen. Motorradfahrer müssen zudem beachten, dass ihre Maschine bei winterlichen Witterungen und Schneefall in dieser Region nicht gefahren werden darf.
Bezahlen ist Pflicht: Auf der Autobahn in Italien gilt ein Maut
Alle als Autobahn in Italien gekennzeichneten Straßen sind gebührenpflichtig. Das betrifft Straßen, die als Autostrada und mit dem grünen Verkehrszeichen für Autobahn ausgewiesen sind. Üblicherweise muss die Maut vor Ort gezahlt werden. Dass kann an den Kontrollstellen bar oder per Karte bzw. elektronischer Abbuchung erfolgen.
Fahrer sollten bei den Mautstellen auf der Autobahn in Italien darauf achten, dass sie sich in der richtigen Spur befinden. Die Beschilderung weist in der Regel recht eindeutig darauf hin, welche Zahlungsart möglich ist. Handelt es sich um eine unbemannte Mautstelle und ist der Automat defekt, sollte die Maut bei der nächsten Punto-Blu-Station bezahlt oder innerhalb von 15 Tag überwiesen werden.
Plane eine Italienreise. Meine Route verläuft durch Umweltzonen (z.B. Brennerautobahn A22 durch die Provinz Mantua). Darf ich die Autobahn befahren, wenn in dem Bereich hohe Emissionswerte (rote Zone) ausgerufen wurde und ich mit meinem Fahrzeug eigentlich nicht fahren dürfte. In den Beschreibungen zu den Umweltzonen wird immer nur von den Einfahrten in die Kommune gesprochen. Betrifft das Winterfahrverbot auch die Autobahnen?
Bei ADAC habe ich zwar gelesen, dass in der Regel die Autobahn nicht betroffen ist, aber wo wären die Ausnahmen?
Hat jemand Erfahrungen oder ein genaues Wissen über den Zusammenhang. Wäre dankbar für eine Antwort.
HAllo, Wir planen einen Roadtrip in die Toscana, und wenn ich mir unsere Route so ansehe, führt die durch einige Umweltzonen (auch Autobahnen), darf man die dann passieren (auf der Autobahn) bzw. wenn mein Hotel in so einer ZOne ist, darf ich dann immer nur zu bestimmten zeiten zufahren?
Wir dürfen mit unserem Wohnwagengespann auf der Italienischen Autobahn nur 80 km/h . LKW dürfen 90km/h fahren und es gilt ein Überholverbot. Mein Mann fährt immer vorschriftsmäßig . Uns wird von LKW gefährlich nahe aufgefahren es wird gehuppt und wir werden beschimpft. Vielleicht sollte man diese Regelung mal Überdenken.
LKW dürfen auch nur 80 km/h fahren. Da aber Zeit Geld ist, wollen alle die 90 km/h fahren, bei denen LKW abgeregelt sind.
Ganz entscheidend, und sicher für viele interessant wäre es wohl zu wissen, wie Italien in der Praxis agiert, wenn ein deutscher Autofahrer eine berechtigt / unberechtigt nachgeforderte Autobahnmaut nicht entrichtete hat und wieder nach Italien einreist. Geht die Schranke an der Autobahneinfahrt dann noch hoch? Oder wird er in das System eingelassen, um ihn dann zur berechtigten/ unberechtigten Nachzahlungen zu zwingen?
Hallo, stimmt es, dass ein Fahrverbot droht, wenn man in Italien auf der Autobahn mit dem Motorrad an einem Stau vorbei fährt?
Frage: Darf ich in Italien bei Stau vor einer Mautstelle (z.Bsp. oft Brenner/Sterzing), als Besitzer einer Videomaut, auf dem Pannenstreifen vorfahren? Danke für Feedback. VG Joachim
Fahrzeuge der Kategorie L5E also Dreiraeder sind auf italienischen Autobahnen nicht zugelassen !!!!!
Hallo Lisa
Es ist nur ein kleiner Tippfehler. Wenn das Komma richtig gesetzt wird, dann entsprechen die gemeinten 76,4 PS auch 55kW.
LG Carabineri
Auf [Link von der Redaktion entfernt] im Abschnitt Fahranfänger schreiben Sie: … gilt zudem auch, dass die Leistung des Fahrzeugs maximal 764 PS bzw. 55 kW betragen darf.
764 PS, das ist Formel-1-Niveau, und ich glaube nicht, dass man als Fahranfänger auch nur in Gedanken so ein Auto fahren wird.
mfg
Lisa