Weihnachtsbaum & Rentier-Kostüm fürs Auto – Es weihnachtet sehr!
Letzte Aktualisierung am: 31. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Weihnachten ohne Weihnachtstanne und Rudolph? Unvorstellbar!
Jedes Jahr aufs neue steigt die Vorfreude auf das Weihnachtsfest mit den ersten bunten Lichtern, welche die Straßen säumen. Doch nicht nur beim Shoppen, Spazieren und zu Hause soll vorweihnachtliche Stimmung verbreitet werden: Auch Fahrzeugliebhaber wollen das Fest auf ihre Weise feiern und dem fahrbaren Untersatz das entsprechende Aussehen verleihen. So entscheidet sich der ein oder andere Fahrzeughalter, auf die zahlreichen Angebote für den passenden Autoschmuck zu Weihnachten zurückzugreifen.
Dabei erfreuen sich alle Jahre wieder besonders zwei Dauerbrenner größter Beliebtheit: der Weihnachtsbaum fürs Auto und die Rentier-Verkleidung. Was auf dem Markt frei verkäuflich ist, kann ja auch nur zulässig sein – oder etwa nicht? Viele Personen sitzen hier einem Irrglauben auf, denn nicht alles, was möglich ist, ist auch in jedem Fall erlaubt.
Erfahren Sie in unserem folgenden Weihnachtsspezial im Bereich Tuning, worauf Sie achten sollten, wenn Sie ein Rentier aus Ihrem Auto machen wollen und wann Sie den Miniatur-Weihnachtsbaum für Lkw und Pkw tatsächlich einschalten dürfen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Autodeko zu Weihnachten
Das Licht muss ausgeschaltet sein, denn für die Beleuchtung des Autos gelten bestimmte Vorschriften. Festliche Deko gehört nicht zur gesetzlich erlaubten bzw. vorgeschriebenen Beleuchtung.
Die Deko außen am Fahrzeug muss sicher befestigt sein und darf keine Gefährdung oder Sichtbehinderung darstellen.
Das kann durchaus möglich sein. Wie hoch Bußgelder ausfallen können und ob auch Punkte drohen, zeigt unsere Bußgeldtabelle hier.
♫ O Tannenbaum fürs Auto – Vorsicht bei Innenraumbeleuchtung
Kleines Geld, große Wirkung: Im Auto einen kleinen Weihnachtsbaum zu installieren, ist kaum mit hohen Ausgaben verbunden – schon ab 5 Euro sind die kleinen LED-Bäumchen zu haben. Da ist die Freude der Weihnachtsfans groß, begleitet sie der schöne Lichtschein doch auch im Auto Tag um Tag. Auch Lichterketten lassen sich kostengünstig erwerben, einfach im Fahrzeug anbringen und sorgen während der Fahrt direkt für festliche Stimmung.
Doch ganz so einfach ist das nicht. Denn gerade hinsichtlich der Innenraumbeleuchtung in Fahrzeugen ist den Festtagsfreuden durch die gesetzlichen Vorschriften häufig eine Grenze gesetzt. Grundsätzlich ist es zwar nicht verboten, im Auto einen Tannenbaum auf dem Armaturenbrett zu befestigen, aber:
Das bedeutet, dass in Pkw und Lkw ein Miniatur-Weihnachtsbaum nur dann angebracht werden darf, wenn er auch abschaltbar ist. Dies gilt im übrigen auch für jede andere Innenraumbeleuchtung in Fahrzeugen.
Licht aus! Warum der Weihnachtsbaum fürs Auto während der Fahrt ausbleiben muss
Dass während der Fahrt im Innenraum von Fahrzeugen keinerlei Zusatzbeleuchtung eingeschaltet sein darf, hat maßgeblich mit der Verkehrssicherheit zu tun. Es gibt grundsätzlich zwei Probleme, die sich ergeben können, wenn der Weihnachtsbaum fürs Auto auch während der Fahrt leuchtet:
- Sichteinschränkung für den Fahrer: Besonders bei Dunkelheit können sich die Augen des Fahrers durch das Licht im Innenraum des Fahrzeuges nicht an die Sichtverhältnisse anpassen. Der Fahrer wäre gewissermaßen geblendet. Sichteinschränkungen stellen jedoch stets ein enormes Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr dar. Zudem kann der Fahrzeugführer durch die zusätzliche Leuchte die Anzeigen der Armaturen schwerer erkennen.
- für andere Fahrer und Verkehrsteilnehmer: Durch die Beleuchtung können auch andere Personen außerhalb des eigenen Fahrzeugs geblendet werden. Zudem kann die zusätzliche Leuchte hinter der Windschutzscheibe andere irritieren, denn die Beleuchtungseinrichtungen bei Lkw, Pkw und Co. sind auch deshalb festgeschrieben, um eine Identifaktion des Fahrzeuges im Dunkeln zu ermöglichen.
Das bedeutet im Endeffekt für alle Liebhaber von dem kleinen LED-Weihnachtsbaum fürs Auto: Sie können einen solchen Stimmungsmacher zwar grundsätzlich im Auto anbringen, während der Fahrt einschalten dürfen Sie ihn jedoch nicht.
♫ Rudolph, the Red-Nosed Car – Das Rentier-Kostüm fürs Auto
Nicht nur im Innenraum, auch für das Äußere des Wagens gibt es zahlreiche Verkleidungen und Anbringungen: Während Fußball-EM sind es Flaggen, im Winter ist es schon seit geraumer Zeit das Rentiergeweih fürs Auto – inklusive roter Nase für die Front. Die Rentier-Verkleidung am Auto ist mit durchschnittlich 10 Euro ebenfalls eine günstige Variante, anderen Verkehrsteilnehmern die eigene Freude über das nahende das Fest der Liebe zu zeigen.
Und ebenso wie beim Weihnachtsbaum fürs Auto ist die Kostümierung als Rentier am Auto als Deko grundsätzlich zulässig. Doch auch hierbei gilt es einiges zu beachten, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden und kein Bußgeld zu riskieren:
- Die Rentier-Deko muss am Auto sicher befestigt sein, das bedeutet: Die Geweihe, die in den Scheiben eingeklemmt sind, dürfen bei der Fahrt nicht herabfallen. Andernfalls könnten sie ein Verkehrshindernis für andere Fahrer darstellen oder zumindest den Hintermann erschrecken, wenn sie auf dessen Windschutzscheibe prallen. Die Absicherung vor dem Herunterfallen gilt selbstverständlich auch für Rudolphs Puschelnase, die am Fahrzeugkühler angebunden wird.
- Darüber hinaus darf besonders die rote Nase, die standardmäßig zum Rentier-Kostüm am Auto gehört, das vordere Kennzeichen nicht abdecken. Achten Sie also auf die korrekte und feste Anbringung der Autodeko, damit Weihnachten nicht mit bösen Überraschungen endet.
- Eine leuchtende Rentiernase ist in keinem Fall zulässig. Nach vorne sind zum einen keine roten Leuchten an Fahrzeugen zulässig, sondern nur weiße (§ 49a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Zum anderen könnten solche unzulässigen Leuchten ebenfalls andere Verkehrsteilnehmer blenden und/oder irritieren.
Fazit: Weihnachtsbaum & Rentier-Kostüm fürs Auto mit Vorsicht zu genießen!
Zwar sind die Ausgaben für die am Auto zu befestigende Deko zu Weihnachten relativ gering, doch kann der Spaß am Ende zum teuren Vergnügen werden, wenn Sie dadurch gegen gesetzliche Regelungen zur Beleuchtung verstoßen oder anderweitig die Verkehrssicherheit gefährden.
Die Hersteller sollten in aller Regel in Ihren Anleitungen auf die Umstände hinweisen, verpflichtend ist dies jedoch nicht in jedem Fall. Das bedeutet, dass Sie im Falle einer Polizeikontrolle nicht einfach darauf verweisen können, dass das ein Fehler des Herstellers sein muss, da nichts davon in den Hinweisen stand. Ahnungslosigkeit schützt vor Strafe nicht.
Tabelle: Mögliche Sanktionen bei entsprechenden Verstößen
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Allgemeiner Verstoß gegen die Beleuchtungsvorschriften | 5 € | |
Fahren trotz beeinträchtigter Sicht | 10 € | |
Anbringung einer unzulässigen Beleuchtungseinrichtung | 20 € | |
Fahren mit einem nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeug | 25 € | |
... und Verkehrssicherheit beeinträchtigt | 80 € | 1 |
... und Unfall verursacht | 120 € | 1 |
Kennzeichen ganz oder teilweise verdeckt | 65 € |