Ist das eigene Auto plötzlich nicht mehr auffindbar, zweifeln viele Besitzer erst einmal an ihrem Gedächtnis: Haben sie ihren Wagen doch an anderer Stelle abgestellt? Erst nach und nach kommt der Verdacht auf, ein Autodiebstahl habe sich ereignet.
Die Aufregung der Autobesitzer ist an diesem Punkt verständlicherweise groß. Dabei gilt es in dieser Situation, ruhig und besonnen zu reagieren.
Was genau ist aber zu tun bei einem Autodiebstahl? Welche Maßnahmen sollten Sie unverzüglich ergreifen? In diesem Ratgeber erklären wir, wie Sie richtig auf einen Kfz-Diebstahl reagieren, welche Strafen für Autodiebe gelten und welche Leistungen Ihre Versicherung beim Diebstahl von Ihrem Auto gewährleisten sollte.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Autodiebstahl
Wie kann ich mein Auto vor einem Diebstahl schützen?
Eine Garage kann Autodieben die Arbeit extrem erschweren. Zudem können Sie beispielsweise eine Lenkradsperre verbauen. Achten Sie immer darauf, dass der Wagen richtig abgeschlossen ist.
Zahlt die Versicherung bei einem Autodiebstahl?
In aller Regel sind Sie durch eine Teilkaskoversicherung im Falle eines Autodiebstahls abgesichert,
Welche Strafe droht bei einem Autodiebstahl?
Gemäß § 243 StGB droht bei einem Autodiebstahl eine Freiheitsstrafe drei Monaten bis zu zehn Jahren.
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Den Autodiebstahl der Polizei melden?
Können Sie Ihr Kfz nicht mehr finden, keimt meist der erste Verdacht auf Autodiebstahl auf. Doch bevor Sie von dem Schlimmsten ausgehen, sollten Sie alle Personen kontaktieren, welche einen Schlüssel für das Fahrzeug besitzen. Vielleicht ist das Auto gerade in Benutzung.
Ergibt diese Nachforschung nichts, ist es an der Zeit, die Polizei zu informieren. Erkundigen Sie sich zuallererst, ob Ihr Pkw vielleicht abgeschleppt wurde, weil es falsch geparkt war oder den Verkehr behinderte. Halten Sie für das Telefonat alle Fahrzeugdaten bereit.
Ist diese Option ausgeschlossen, sollten Sie den Autodiebstahl schnellstmöglich anzeigen. Dies müssen Sie persönlich auf einer Polizeidienststelle erledigen. Der nächste Schritt führt Sie zur Zulassungsstelle: Dort können Sie Ihr Auto stilllegen lassen.
Lassen Sie sich für die Stilllegung einen Beleg ausstellen, dieser wird von Ihrer Versicherung benötigt. Der Schadensfall ist dort innerhalb einer Woche zu melden.
Diese Strafe droht für Autodiebstahl
Pkw-Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt. Laut Strafgesetzbuch (StGB) ist das Stehlen eines Autos als besonders schwerwiegender Diebstahl zu bewerten:
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält […]“ (§ 243 StGB, Abs.1, Satz 1)
Anders als beim „einfachen“ Diebstahl kommen Autodiebe nicht um eine Freiheitsstrafe herum. Das StGB legt das Strafmaß auf drei Monate bis zehn Jahre Haft fest – je nach Schwere des Vergehens. Es ist nicht möglich, nach einem Autodiebstahl die Strafe in eine reine Geldstrafeumzuwandeln. Diese Option besteht nur bei nicht schwerwiegenden Diebstählen.
Der Autodiebstahl in der Statistik
Wie viele Autos werden in Deutschland überhaupt geklaut? Seit 2011 sinkt die Anzahl geklauter Fahrzeuge kontinuierlich. 2014 wurden 17.895 Autos gestohlen. Folgende Marken klauten Diebe besonders oft:
Volkswagen
Audi
BMW
Mercedes-Benz
Toyota
Wann zahlt bei einem Autodiebstahl die Versicherung?
Wurde Ihr Auto gestohlen, sollten Sie dies innerhalb einer Woche bei Ihrer Kfz-Versicherung melden. Diese benötigt zur Schadensregulierung einen Beleg darüber, dass die Zulassungsstelle den Pkw stillgelegt hat. Eine Kopie der Strafanzeige ist meist ebenfalls vorzulegen.
Ein Auto ist für viele Menschen in Deutschland mehr, als ein einfaches Transportmittel. Viele messen ihrem Fahrzeug einen ideellen Wert bei und werden von einem Autoklau schwer getroffen. Denn die Versicherung erstattet grundsätzlich nur den reellen Wert – unter Umständen auch gar nichts.
Zahlt die Vollkasko bei Diebstahl?
Eine Vollkaskoversicherung sichert ein Auto am weitläufigsten ab. Nicht nur Unwetterschäden, auch eigens verursachte Beschädigungen werden meist von dem Versicherer übernommen. Doch wie sieht es bei Autodiebstahl aus?
Einen Monat lang wartet der Versicherer in der Regel, ob das gestohlene Fahrzeug wieder gefunden wird. Geschieht dies innerhalb der Frist, muss der Autobesitzer seinen Wagen wieder zurücknehmen.
Sind Reparaturen notwendig – etwa, weil das Autoschloss geknackt oder das Verdeck eines Cabrios aufgeschlitzt wurde – kommt eine Vollkaskoversicherung hierfür auf.
Taucht das gestohlene Auto jedoch nicht wieder auf, geht es nach einem Monat automatisch in den Besitz der Versicherung über. Dann zahlt sie in der Regel den Wiederbeschaffungswert an den Versicherten.
Die entsprechende Summe ist so bemessen, dass der Kauf eines gleichwertigen Autos möglich ist. War das Fahrzeug noch recht neu, bekommen Versicherte unter Umständen die volle Kaufsumme zurück.
Wie reagiert eine Teilkasko auf Diebstahl?
Eine Vollkasko ist nicht notwendig: Bei einem Diebstahl zahlt eine Teilkasko ebenfalls den Wiederbeschaffungswert an den Autoinhaber. Auch wenn eine Vollkaskoversicherung vorliegt, erfolgt die Schadensregulierung durch den Teilkasko-Part der Versicherung.
Dies bedeutet, dass die Schadensfreiheitsklassevon einem Autodiebstahl nicht negativ beeinflusst wird.
Übrigens: Je nach Versicherungsart bekommen Sie nicht den kompletten Wiederbeschaffungswert. Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von der Summe abgezogen.
Autodiebstahl: Die Versicherung zahlt nicht immer
Eine Haftpflichtversicherunggreift immer dann, wenn Sie als Fahrer anderen Verkehrsteilnehmern einen Schaden zufügen – etwa, indem Sie einen Auffahrunfall verursachen. Wird Ihr Auto gestohlen, ist der Schaden Ihnen entstanden. Aus diesem Grund greift eine Haftpflichtversicherung in diesem Fall nicht.
Sie erhalten auch bei einer Kaskoversicherung nicht unter allen Umständen Geld beim Diebstahl von Ihrem Auto. Manch eine Versicherung verweigert die Zahlung, wenn Sie als Besitzer grob fahrlässig gehandelt haben.
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie das Auto nicht abgeschlossen haben oder den Schlüssel haben stecken lassen. Kommt es in diesen Situationen zum Diebstahl, kann eine Kfz-Versicherung die Schadensregulierung verweigern.
Stellt sich heraus, dass keine Diebe das Fahrzeug gestohlen haben, sondern ein Versicherungsbetrug begangen wurde, drohen teure Konsequenzen.
Erstattet die Versicherung Anzeige gegen Sie wegen dem versuchten Betrug, droht Ihnen eine Haftstrafe von bis zu 10 Jahren – ein genauso hohes Strafmaß wie für Fahrzeugklau – oder eine entsprechend stattliche Geldstrafe.
Dies gilt im Übrigen nicht nur für die gewöhnliche Kfz-Versicherung. Auch, wenn Sie eine Diebstahlversicherung für Ihr Auto abschließen, ist grob fahrlässiges Verhalten leistungsmildernd.
Video: Autodiebstahl – so schützen Sie Ihren Wagen
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.
Mein VW T4 Wurde gestohlen.nach drei Wochen leer und offen am Straßenrand sichergestellt. Die [v. Red. editiert] (Teilkasko) will nicht zahlen da angeblich laut Gutachten keine Einbruchsspuren zu finden waren..Was kann ich tun.Auto war abgeschlossen ,Lenkradschloss eingerastet..zweitschlüssel Zuhause ..Ich bin echt enttäuscht von der [v. Red. editiert]..
Mein Auto wurde gestohlen und jetzt ist meine Frage
Wie und kann ich das Auto überhaupt abmelden?
Polizei sagte nein
Mein VW T4 Wurde gestohlen.nach drei Wochen leer und offen am Straßenrand sichergestellt. Die [v. Red. editiert] (Teilkasko) will nicht zahlen da angeblich laut Gutachten keine Einbruchsspuren zu finden waren..Was kann ich tun.Auto war abgeschlossen ,Lenkradschloss eingerastet..zweitschlüssel Zuhause ..Ich bin echt enttäuscht von der [v. Red. editiert]..