Autofahren mit Sandalen – Darf ich das?
Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024
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Vorschriften und anwendbare Gesetzestexte zum Autofahren mit Sandalen
Wenn die Temperaturen steigen, die Sonne durch die Windschutzscheibe strahlt und dann vielleicht auch noch die Klimaanlage ausfällt, kann das Autofahren recht unangenehm werden. So mancher Autofahrer wird sich überlegen, wie er dem Leiden entgehen und sich an die hohen Temperaturen anpassen kann – vielleicht sogar auf Kosten der Verkehrssicherheit.
Eines steht nämlich fest: Festes Schuhwerk – so warm es auch sein mag – ist im Straßenverkehr die bessere Variante. Auch wenn sich viele nichts dabei denken, so kann der Fuß doch recht schnell aus den Riemchen einer Sandale hinausrutschen. Mit viel Pech führt es dazu, dass der Fahrzeugführer seinen Wagen nicht mehr ausreichend unter Kontrolle hat.
Wir gehen in diesem kleinen Ratgeber auf die Gesetzeslage zum korrekten Schuhwerk beim Fahren eines Kfz ein und erklären sorgfältig, wie ein Unfall mit Sandalen von der Versicherung und von dem Gesetz ausgelegt werden kann.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Autofahren mit Sandalen
Grundsätzlich ist es nicht verboten, Sandalen beim Autofahren zu tragen. Es handelt sich dabei also nicht um eine Ordnungswidrigkeit.
In diesem Fall kann Ihnen eine Teilschuld zugesprochen werden. Dabei handelt es sich jedoch um eine Einzelfallentscheidung.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie beim Autofahren geschlossene, feste Schuhe tragen, aus denen Ihr Fuß nicht so einfach herausrutschen kann.
Darf man mit Sandalen ein Auto fahren?
Laut Gesetz gibt es keine expliziten Vorschriften, in der das Autofahren mit Sandalen, Flip-Flops oder überhaupt einem bestimmten Schuhwerk verboten wird. Generell ist es dem Autofahrer laut Verkehrsrecht also erlaubt, sich mit den Schuhen seiner Wahl hinter das Steuer zu setzen. Genauso könnte er barfuß ein Auto fahren. Hinsichtlich dieses Themas gab es allerdings vermehrt Diskussionen. Zudem kam es vor, dass Autofahrer einen Bußgeldbescheid erhielten, weil sie mit Sandalen unterwegs waren. Wenn sie allerdings Einspruch erhoben, wurde diesem von den Gerichten in der Regel stattgegeben, sodass die Betroffenen ihr Bußgeld nicht zahlen mussten.
Anders verhält es sich jedoch, wenn ein Verkehrsunfall auf das Autofahren mit Sandalen zurückzuführen ist. Das Oberlandesgericht Bamberg entschied im November 2006 (Az: 2 Ss OWi 577/06), dass in diesem Fall der Verursacher eine Geldstrafe zu zahlen hat. Es verstieße gegen die stets anzusetzende Sorgfaltspflicht des Verkehrsteilnehmers, wie sie in Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschrieben ist.
Bei einem Unfall durch Autofahren mit Sandalen kommt es demzufolge darauf an, ob jemand tatsächlich gefährdet wurde – und auch dann kann es Einzelfallentscheidungen geben.
Mit Sandalen Auto fahren – Das sagt die Versicherung
Jede Versicherung hat im Versicherungvertrag Ausschlüsse festgelegt – bestimmte Fälle, in denen sie die Kostenübernahme verweigert. Die Kfz-Haftpflicht, die bei einem Unfall für Schädigungen anderer aufkommt, sollte dies im Normalfall auch unabhängig vom Schuhwerk des Verursachers tun.
Anders kann es sich bei der Vollkaskoversicherung verhalten, die sich normalerweise um alle Schäden kümmert, die an Ihrem eigenen Auto entstehen. In der Regel lehnt eine Vollkasko es allerdings ab, wenn bei einem Unfall “grobe Fahrlässigkeit” festgestellt werden kann.
Eine genaue Definition für “grobe Fahrlässigkeit” gibt es nicht. Im Paragrafen 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es aber:
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Dabei wird jedoch zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Im Verkehrsrecht handelt folglich derjenige grob fahrlässig, der die vorgeschriebene Sorgfaltspflicht hinter dem Steuer in einem besonders hohen Maße verletzt und nachlässig gegen den gesunden Menschenverstand handelt, ohne über die Folgen nachzudenken. Das ist oft der Fall, wenn es zur fahrlässigen Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall kommt.
Welche Form der Fahrlässigkeit bei einem Unfall tatsächlich vorliegt, wird von Einzelfall zu Einzelfall entschieden. Da ein Fahrer bereits aus dem gesunden Menschenverstand folgern kann, dass Autofahren mit festem Schuhwerk sicherer ist als das Autofahren mit Sandalen, könnte bei einem daraus resultierenden Unfall auf fahrlässiges Handeln hin untersucht werden.
Fazit
Zwar ist das Autofahren mit Sandalen nicht verboten – kein Bußgeldkatalog führt für unangemessene Schuhe beim Autofahren Bußgelder oder gar Punkte bzw. ein Fahrverbot auf. Dennoch kann das Fahren mit Sandalen beim Führen eines Kfz teure und schwere Folgen haben. Sollte das passieren, wird im Einzelfall entschieden, ob die in der StVO festgelegte Sorgfaltspflicht verletzt wurde und vielleicht doch eine Geldstrafe droht. Aus diesem Grund könnte auch die Vollkasko eine Kostenübernahme für die Schäden am Auto ablehnen.
Darf man mit Sandalen Pedelec fahren oder nicht.
Wir diskutierten hier im Bekanntenkreis darüber und es besteht Einigkeit (und Einsicht), dass das Tragen von bestimmten Schuhen (z.B. FlipFlops) beim Autofahren völlig unangberacht ist. Aber wie verhält es sich bei einem Rollerfahrer, denn der schaltet mit den Füßen nichts, gar nichts??
Tragen von festem Schuhwerk für Berufskraftfahrer:
Es ist zwar zutreffend das keine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO vorliegt, wenn ein Berufskraftfahrer und bei diesem Personenkreis handelt es sich nicht nur um LKW Fahrer, sondern um alle Personen, die berufsbedingt ein Fahrzeug führen vorliegt.
Allerdings wird das Tragen von festem Schuhwerk für Berufskraftfahrer durch die UVV (Unfallverhütungsvorschrift)der jeweiligen Berufsgenossenschaften vorgeschrieben. Ein Verstoß gegen diese Rechtsnorm ist bußgeldbewehrt und wird in der Regen mit einem Bußgeld in Höhe von 70,– Euro geahndet. Sollte die Polizei bei einer Verkehrskontrolle den o.a. Tatbestand feststellen, geht sie verstärkt dazu über eine entsprechende Kontrollmitteilung an die zuständige Berufsgenossenschaft zu übersenden.
Günther