Autofahren nach einem Herzinfarkt: Risiken und Nebenwirkungen
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Gilt ein Fahrverbot nach einem Herzinfarkt?
Der Herzinfarkt ist das Schreckgespenst vieler. Nicht selten erfolgt er unangekündigt und wirft das Leben des Betroffenen aus den gewohnten Bahnen. Tätigkeiten, welche zuvor zum Alltag gehörten, sind mitunter (vorerst) nicht mehr möglich – dazu gehört auch das Fahren mit dem Auto.
Ist das Autofahren nach einem Herzinfarkt grundsätzlich erlaubt? Müssen Betroffene eine gewisse Zeit verstreichen lassen, bevor sie sich wieder hinter das Steuer setzen?
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Richtlinien gelten, wie sich Betroffene nach einem Herzinfarkt in Sachen Autofahren richtig verhalten und welche Strafen bei Fehlern drohen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Autofahren nach einem Herzinfarkt
Nein, ein generelles Fahrverbot gibt es nicht. Allerdings müssen Fahrer Auflagen gemäß Anlage 4 der FeV erfüllen, um wieder fahren zu dürfen.
Ja, laut Anlage 4 FeV sind Vorgaben zur Herzfunktion zu beachten. Auch ärztliche Empfehlungen sind in diesem Zusammenhang wichtig. Wie diese aussehen, zeigen unsere Übersichten hier.
Ja, sind Fahrer durch den Infarkt beeinträchtigt und nicht fähig Fahrzeuge sicher zu führen, kann eine selbstverschuldeter Unfall zu Geld- und Freiheitsstrafen führen.
Nach einem Herzinfarkt ist das Autofahren nicht immer erlaubt
Bei einem Herzinfarkt wird das Herz schwer in Mitleidenschaft gezogen. Mindestens eine Woche lang müssen Betroffene im Krankenhaus verweilen, bis das Organ soweit gestärkt und erholt ist, dass sie den Alltag wieder bestreiten können.
Doch eine Entlassung aus der Klinik bedeutet mitnichten, dass die Patienten wieder vollkommen fit sind. Nicht immer sind sie in der Lage, ein Auto gefahrlos zu führen.
§ 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) hält fest:
(2) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen.“
Herzinfarkte sind in der Anlage 4 der FeV gelistet und sind somit explizit von obigem Passus betroffen. Die Anlage regelt, welche Auflagen nach einer Erkrankung bestehen und wann die Fahreignung in der Regel wieder gegeben ist.
Ärztliche Richtlinien und verkehrsrechtliche Bestimmungen zum Autofahren nach einem Herzinfarkt im Überblick
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der Vorgaben gemäß Anlage 4 FeV (Der EF-Wert – Ejektionsfraktions-Wert – ist das gängige Maß zur Einschätzung der Herzfunktion):
Führerscheinklassen A, A1, A2, B, BE, AM, L, T | Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1,DE, D1E, P-Schein | |||
---|---|---|---|---|
Diagnose | Fahreignung | Auflagen | Fahreignung | Auflagen |
- Erster Infarkt - EF-Wert über 35 % | Ja, ab Entlassung aus der Klinik, wenn keine Komplikationen auftreten | Kardiologische Untersuchung | Frühestens nach sechs Wochen | Kardiologische Untersuchung |
- Zweiter Infarkt - EF-Wert unter 35 % | Frühestens nach vier Wochen, sofern keine Herzinsuffizienz oder Rhythmusstörungen vorliegen | Kardiologische Untersuchung | Nein | - |
Demgegenüber stehen unterschiedliche Empfehlungen seitens von Kardiologen (Quelle: Leitlinien der deutschen Gesellschaft für Kardiologie):
Diagnose | Fahreignung |
Ärzte-Empfehlungen für Privatfahrer | |
EF-Wert über 30 % | Ja, nach zwei Wochen |
EF-Wert unter 30 % | Frühestens nach vier Wochen |
Ärzte-Empfehlungen für Besitzer des P-Scheins | |
EF-Wert über 50 % | Frühestens nach vier Wochen |
EF-Wert über 40 % und Herzinsuffizienz | Frühestens nach drei Monaten |
EF-Wert zwischen 30 und 40 % | Frühestens nach sechs Monaten |
EF-Wert unter 30 % | Ggf. nach zwölf Monaten |
Ärzte-Empfehlungen für Bus- und LKW-Fahrer | |
EF-Wert über 50 % | Frühestens nach drei Monaten |
EF-Wert zwischen 40 und 50 % | Frühestens nach sechs Monaten |
EF-Wert über 40 % und Herzinsuffizienz | Nein |
EF-Wert unter 40 % | Nein |
Wird das Autofahren nach einem Herzinfarkt bestraft?
In Deutschland besteht für Ärzte keine Pflicht, den Herzinfarkt eines Patienten den Behörden zu melden. Dennoch ist jeder Autofahrer grundsätzlich in der Pflicht, das Autofahren zu unterlassen, wenn er nicht mehr fahrtüchtig ist.
Das bedeutet: Auch wenn Sie nach einem Herzinfarkt keine Post der Fahrerlaubnisbehörde auf automatisiertem Wege erhalten, dürfen Sie nicht zwingend wieder Auto fahren.
Gefährden Sie durch die Fahrt den restlichen Verkehr, begehen Sie sogar eine Straftat! § 315c des Strafgesetzbuches (StGB) bestimmt:
(1) Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er […] infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen […] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Es ist daher sinnvoll, die Empfehlungen der Kardiologen zu befolgen und Ihren Arzt explizit nach Ihrer Fahreignung zu fragen. Sind Sie sich unsicher, können Sie Ihren Herzinfarkt bei der Behörde melden und sich einer kardiologischen Untersuchung durch einen Verkehrsmediziner unterziehen.
Autofahren nach einem Herzinfarkt: Kann sich die Versicherung querstellen?
Versicherungen können in der Regel die Begleichung der entstandenen Schäden verweigern, wenn der Fahrer grob fahrlässig agierte. Das Autofahren nach einem Herzinfarkt kann als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden, wenn Sie sich nicht an die Richtlinien halten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Ihr Arzt Ihnen vom Autofahren abgeraten hat.
Hallo,
ich hatte im Juli 2020 einen Herzinfarkt, bekam 7 Stents gesetzt, war danach in der Reha. Man fragte mich dort, ob ich nach Gesundung wieder arbeiten gehen möchte, was ich bejahte. Im Abschlussbericht der Reha stand, dass ich wieder mit leichten Tätigkeiten 8 h arbeiten kann. Ein Verkehrsmediziner soll aber meine Berufsmöglichkeit einschätzen. Ich bin/war Busfahrer im Linienverkehr, Schülerverkehr.
Ich war bis Mitte Juni 2021 krank geschrieben.
Die Nachuntersuchungen in der Kardiologie der behandelnden Uniklinik ergab, dass meine Herzleistung 35% beträgt.
Die dortigen Kardiologen rieten mir, mir einen anderen Beruf zu suchen, alleine schon aus versicherungsrelevanten Gründen. Ich werde 61 Jahre alt.
Durch die Einschränkung wurde ich im Juli 2021 entlassen und arbeitslos, ALG 1.
Das Arbeitsamt forderte, dass ich einen Antrag bei der Rentenversicherung auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen sollte.
Das tat ich. Die RV forderte meines Wissens (vermutlich) beim Hausarzt und andere angegebene medizinischen Stellen, die Unterlagen ab.
Heute bekam ich die Ablehnung, mit der der Begründung, …Zitat Nach unseren Feststellungen ist ihre Erwerbsfähigkeit nicht erheblich gefährdet oder gemindert, weil Sie in der Lage sind, eine Beschäftigung als Busfahrer/Fahrtätigkeit ohne Gepäckbeladung weiterhin auszuüben.
Diese Beschäftigung ist für die Beurteilung maßgebend. Zitat Ende.
Ich wurde wegen der Krankheit und der 35% Herzleistung entlassen. Habe mir einen Job auf 165 € Basis gesucht und hoffe, dass ich einmal dort einen Vollzeitjob bekomme.
Jetzt das Ergebnis der Rentenversicherung. D.h. man wird mich wieder als Busfahrer vermitteln wollen, wo ich aber persönliche Bedenken habe.
Ich nehme seit über 1 Jahr täglich mehr als 10 Tabletten, bin dazu auch noch Diabetiker Typ 2. Als Busfahrer fährt man keine Kartoffeln, sondern Menschen und viele Schulkinder. Ich habe da so meine Ängste diesbezüglich.
Alle 5 Jahre muss man als Berufsfahrer zur verkehrsmedizinischer Untersuchung, was kostenintensiv ist und ich mir als Arbeitsloser jetzt eh nicht mehr privat bezahlt leisten kann.
Welche Möglichkeiten stehen mir zu, um mich doch noch umschulen zu lassen. Ein Widerspruch an die Rentenversicherung schmettern die eh wieder ab und einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.
Vielen Dank vorab.
Ich hatte Freitag Abend einen Hinterwandinfarkt. Im Krankenhaus wurde ein Stent gesetzt. Ich bin Berufskraftfahrer und wollte wissen wann ich wieder fahren darf
Hallo
Habe vor 4 Tagen abend zuhause einen Herzinfarkt beckommen.
Dank meines kleinen Sohnes War der Notarzt sofort zur stelle.brachten mich rasch ins Krankenhaus wo diese auf mich warteten für die op.
Bin berufkraftfahrer darf ich nach den 6 Wochen wieder auf dem Lkw fahren?
Angst habe ich jezt schon das mir das wiederholt und das mit dem lkw?was kann ich machen ?
Gruß Luis
Hallo Luis,
wir empfehlen Ihnen das mit einem Arzt zu besprechen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org