Autofahren nach einem Herzinfarkt: Risiken und Nebenwirkungen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Gilt ein Fahrverbot nach einem Herzinfarkt?

Ist das Autofahren nach einem Herzinfarkt erlaubt?
Ist das Autofahren nach einem Herzinfarkt erlaubt?

Der Herzinfarkt ist das Schreckgespenst vieler. Nicht selten erfolgt er unangekündigt und wirft das Leben des Betroffenen aus den gewohnten Bahnen. Tätigkeiten, welche zuvor zum Alltag gehörten, sind mitunter (vorerst) nicht mehr möglich – dazu gehört auch das Fahren mit dem Auto.

Ist das Autofahren nach einem Herzinfarkt grundsätzlich erlaubt? Müssen Betroffene eine gewisse Zeit verstreichen lassen, bevor sie sich wieder hinter das Steuer setzen?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Richtlinien gelten, wie sich Betroffene nach einem Herzinfarkt in Sachen Autofahren richtig verhalten und welche Strafen bei Fehlern drohen.

FAQ: Autofahren nach einem Herzinfarkt

Ist das Autofahren nach einem Herzinfarkt verboten?

Nein, ein generelles Fahrverbot gibt es nicht. Allerdings müssen Fahrer Auflagen gemäß Anlage 4 der FeV erfüllen, um wieder fahren zu dürfen.

Gibt es bestimmte Richtlinien, die für das Autofahren nach einem Herzinfarkt wichtig sind?

Ja, laut Anlage 4 FeV sind Vorgaben zur Herzfunktion zu beachten. Auch ärztliche Empfehlungen sind in diesem Zusammenhang wichtig. Wie diese aussehen, zeigen unsere Übersichten hier.

Kann das Autofahren nach einem Herzinfarkt rechtliche Folgen haben?

Ja, sind Fahrer durch den Infarkt beeinträchtigt und nicht fähig Fahrzeuge sicher zu führen, kann eine selbstverschuldeter Unfall zu Geld- und Freiheitsstrafen führen.

Nach einem Herzinfarkt ist das Autofahren nicht immer erlaubt

Bei einem Herzinfarkt wird das Herz schwer in Mitleidenschaft gezogen. Mindestens eine Woche lang müssen Betroffene im Krankenhaus verweilen, bis das Organ soweit gestärkt und erholt ist, dass sie den Alltag wieder bestreiten können.

Doch eine Entlassung aus der Klinik bedeutet mitnichten, dass die Patienten wieder vollkommen fit sind. Nicht immer sind sie in der Lage, ein Auto gefahrlos zu führen.

§ 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) hält fest:

(2) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen.“

Herzinfarkte sind in der Anlage 4 der FeV gelistet und sind somit explizit von obigem Passus betroffen. Die Anlage regelt, welche Auflagen nach einer Erkrankung bestehen und wann die Fahreignung in der Regel wieder gegeben ist.

Zwischen den rechtlichen Bestimmungen und ärztlichen Empfehlungen bestehen mitunter erhebliche Unterschiede.

Ärztliche Richtlinien und verkehrsrechtliche Bestimmungen zum Autofahren nach einem Herzinfarkt im Überblick

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der Vorgaben gemäß Anlage 4 FeV (Der EF-Wert – Ejektionsfraktions-Wert – ist das gängige Maß zur Einschätzung der Herzfunktion):

Füh­rer­schein­klas­sen A, A1, A2, B, BE, AM, L, TFüh­rer­schein­klas­sen C, C1, CE, C1E, D, D1,DE, D1E, P-Schein
Diag­noseFahr­eig­nungAuf­la­genFahr­eig­nungAuf­la­gen
- Ers­ter In­farkt
- EF-Wert über 35 %
Ja, ab Ent­las­sung aus der Kli­nik,
wenn kei­ne Kom­pli­ka­tio­nen auf­tre­ten
Kar­di­o­lo­gisch­e Un­ter­such­ungFrüh­es­tens nach sechs Wo­chenKar­di­o­lo­gisch­e Un­ter­such­ung
- Zwei­ter In­farkt
- EF-Wert unter 35 %
Früh­es­tens nach vier Wo­chen, so­fern
kei­ne Herz­in­suf­fi­zienz o­der Rhyth­mus­stö­run­gen
vor­lie­gen
Kar­di­o­lo­gisch­e Un­ter­such­ungNein-

Demgegenüber stehen unterschiedliche Empfehlungen seitens von Kardiologen (Quelle: Leitlinien der deutschen Gesellschaft für Kardiologie):

DiagnoseFahreignung
Ärzte-Empfehlungen für Privatfahrer
EF-Wert über 30 %Ja, nach zwei Wochen
EF-Wert unter 30 %Frühestens nach vier Wochen
Ärzte-Empfehlungen für Besitzer des P-Scheins
EF-Wert über 50 %Frühestens nach vier Wochen
EF-Wert über 40 % und HerzinsuffizienzFrühestens nach drei Monaten
EF-Wert zwischen 30 und 40 %Frühestens nach sechs Monaten
EF-Wert unter 30 %Ggf. nach zwölf Monaten
Ärzte-Empfehlungen für Bus- und LKW-Fahrer
EF-Wert über 50 %Frühestens nach drei Monaten
EF-Wert zwischen 40 und 50 %Frühestens nach sechs Monaten
EF-Wert über 40 % und HerzinsuffizienzNein
EF-Wert unter 40 %Nein

Wird das Autofahren nach einem Herzinfarkt bestraft?

Vorsicht beim Autofahren nach einem Herzinfarkt: Laut Gesetz müssen Sie fahrtüchtig sein, um Auto zu fahren.
Vorsicht beim Autofahren nach einem Herzinfarkt: Laut Gesetz müssen Sie fahrtüchtig sein, um Auto zu fahren.

In Deutschland besteht für Ärzte keine Pflicht, den Herzinfarkt eines Patienten den Behörden zu melden. Dennoch ist jeder Autofahrer grundsätzlich in der Pflicht, das Autofahren zu unterlassen, wenn er nicht mehr fahrtüchtig ist.

Das bedeutet: Auch wenn Sie nach einem Herzinfarkt keine Post der Fahrerlaubnisbehörde auf automatisiertem Wege erhalten, dürfen Sie nicht zwingend wieder Auto fahren.

Gefährden Sie durch die Fahrt den restlichen Verkehr, begehen Sie sogar eine Straftat! § 315c des Strafgesetzbuches (StGB) bestimmt:

(1) Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er […] infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen […] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Es ist daher sinnvoll, die Empfehlungen der Kardiologen zu befolgen und Ihren Arzt explizit nach Ihrer Fahreignung zu fragen. Sind Sie sich unsicher, können Sie Ihren Herzinfarkt bei der Behörde melden und sich einer kardiologischen Untersuchung durch einen Verkehrsmediziner unterziehen.

Es besteht aber auch Ihrerseits keine Pflicht, Erkrankungen zu melden. Widmen Sie sich allerdings zu früh dem Autofahren nach einem Herzinfarkt und verursachen dabei einen Unfall, kann Ihre Autoversicherung die Zahlung verweigern.

Autofahren nach einem Herzinfarkt: Kann sich die Versicherung querstellen?

Versicherungen können in der Regel die Begleichung der entstandenen Schäden verweigern, wenn der Fahrer grob fahrlässig agierte. Das Autofahren nach einem Herzinfarkt kann als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden, wenn Sie sich nicht an die Richtlinien halten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Ihr Arzt Ihnen vom Autofahren abgeraten hat.

In der Regel begleicht die Haftpflichtversicherung zunächst den Schaden Ihres Unfallgegners, nimmt Sie aber anschließend in Regress.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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4 Kommentare

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  1. Andreas O
    Am 24. September 2021 um 15:18

    Hallo,
    ich hatte im Juli 2020 einen Herzinfarkt, bekam 7 Stents gesetzt, war danach in der Reha. Man fragte mich dort, ob ich nach Gesundung wieder arbeiten gehen möchte, was ich bejahte. Im Abschlussbericht der Reha stand, dass ich wieder mit leichten Tätigkeiten 8 h arbeiten kann. Ein Verkehrsmediziner soll aber meine Berufsmöglichkeit einschätzen. Ich bin/war Busfahrer im Linienverkehr, Schülerverkehr.
    Ich war bis Mitte Juni 2021 krank geschrieben.
    Die Nachuntersuchungen in der Kardiologie der behandelnden Uniklinik ergab, dass meine Herzleistung 35% beträgt.
    Die dortigen Kardiologen rieten mir, mir einen anderen Beruf zu suchen, alleine schon aus versicherungsrelevanten Gründen. Ich werde 61 Jahre alt.
    Durch die Einschränkung wurde ich im Juli 2021 entlassen und arbeitslos, ALG 1.
    Das Arbeitsamt forderte, dass ich einen Antrag bei der Rentenversicherung auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen sollte.
    Das tat ich. Die RV forderte meines Wissens (vermutlich) beim Hausarzt und andere angegebene medizinischen Stellen, die Unterlagen ab.
    Heute bekam ich die Ablehnung, mit der der Begründung, …Zitat Nach unseren Feststellungen ist ihre Erwerbsfähigkeit nicht erheblich gefährdet oder gemindert, weil Sie in der Lage sind, eine Beschäftigung als Busfahrer/Fahrtätigkeit ohne Gepäckbeladung weiterhin auszuüben.
    Diese Beschäftigung ist für die Beurteilung maßgebend. Zitat Ende.

    Ich wurde wegen der Krankheit und der 35% Herzleistung entlassen. Habe mir einen Job auf 165 € Basis gesucht und hoffe, dass ich einmal dort einen Vollzeitjob bekomme.
    Jetzt das Ergebnis der Rentenversicherung. D.h. man wird mich wieder als Busfahrer vermitteln wollen, wo ich aber persönliche Bedenken habe.
    Ich nehme seit über 1 Jahr täglich mehr als 10 Tabletten, bin dazu auch noch Diabetiker Typ 2. Als Busfahrer fährt man keine Kartoffeln, sondern Menschen und viele Schulkinder. Ich habe da so meine Ängste diesbezüglich.
    Alle 5 Jahre muss man als Berufsfahrer zur verkehrsmedizinischer Untersuchung, was kostenintensiv ist und ich mir als Arbeitsloser jetzt eh nicht mehr privat bezahlt leisten kann.
    Welche Möglichkeiten stehen mir zu, um mich doch noch umschulen zu lassen. Ein Widerspruch an die Rentenversicherung schmettern die eh wieder ab und einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.
    Vielen Dank vorab.

  2. Michael
    Am 5. Oktober 2020 um 9:09

    Ich hatte Freitag Abend einen Hinterwandinfarkt. Im Krankenhaus wurde ein Stent gesetzt. Ich bin Berufskraftfahrer und wollte wissen wann ich wieder fahren darf

  3. Luis
    Am 24. April 2019 um 22:16

    Hallo
    Habe vor 4 Tagen abend zuhause einen Herzinfarkt beckommen.
    Dank meines kleinen Sohnes War der Notarzt sofort zur stelle.brachten mich rasch ins Krankenhaus wo diese auf mich warteten für die op.
    Bin berufkraftfahrer darf ich nach den 6 Wochen wieder auf dem Lkw fahren?
    Angst habe ich jezt schon das mir das wiederholt und das mit dem lkw?was kann ich machen ?
    Gruß Luis

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2019 um 14:02

      Hallo Luis,

      wir empfehlen Ihnen das mit einem Arzt zu besprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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