Ist Autofahren nach einem Schlaganfall erlaubt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Darf man nach einem Schlaganfall noch Autofahren?

Sie erlitten einen Schlaganfall und möchten weiterhin Autofahren? Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich.
Sie erlitten einen Schlaganfall und möchten weiterhin Autofahren? Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich.

Von einem Schlaganfall betroffen zu sein, bedeutet unter Umständen mit großen Einschränkungen leben zu müssen. Dies ist sowohl für Betroffenen selbst, wie auch für Angehörige eine große Belastung. Nicht selten bleiben auch gesundheitliche Einschränkungen dauerhaft.

Kehrt nach Monaten wieder der Alltag ein und die Rehamaßnahmen sind abgeschlossen, möchte der ein oder andere gerne mobil sein und nicht den Angehörigen und Freunden zur Last fallen. In diesem Zusammenhang ist es des Meisten besonders wichtig wieder ein Auto fahren zu können und das trotz Schlaganfall.

Auch wenn dies mit vielen Hürden und Kosten verbunden ist, kann dies tatsächlich in manchen Fällen möglich gemacht werden. Dabei kommt es allerdings sehr darauf an, wie die gesundheitlichen Einschränkungen aussehen. Hier sind alle Verkehrsteilnehmer auf die Offenheit und Ehrlichkeit der Schlaganfall-Patienten angewiesen, denn führen die gesundheitlichen Probleme auch zu Einschränkungen im Auto, besteht eine Gefahr.

FAQ: Autofahren nach Schlaganfall

Darf ich nach einem Schlaganfall Auto fahren?

Nach einem Schlaganfall kann die Fahrtauglichkeit beeinträchtigt oder nicht mehr vorhanden sein. Kommt es zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen, darf kein Fahrzeug geführt werden.

Muss ich nach einem Schlaganfall meinen Führerschein abgeben?

Die Fahrerlaubnis wird Ihnen nach einem Schlaganfall nicht automatisch entzogen. Vielmehr sollte von einem Arzt abgeklärt werden, ob Sie noch zum Führen von Kfz im Straßenverkehr geeignet sind oder nicht.

Darf ich nach einem Schlaganfall Lkw fahren?

Nein, die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) legt fest, dass nach einem Schlaganfall kein Lkw und kein Bus mehr geführt werden darf. Die Fahrerlaubnis erlischt in diesem Fall.

Gibt es ein Fahrverbot nach einem Schlaganfall?

Grundsätzlich kann die Fahrtauglichkeit nach einem Schlaganfall eingeschränkt sein oder sogar nicht mehr vorhanden sein. Zuerst einmal liegt es in der Verantwortung jedes einzelnen, zu prüfen ob das Autofahren nach einem Schlaganfall noch möglich ist. Liegen Einschränkungen vor, sollte der Betroffene nicht darauf hoffen, dass alles gut läuft und die Fahrerlaubnisbehörde davon nichts erfahren würde.

Laut der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, ist nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet, wer neurologische und/oder neuropsychologische Ausfälle hat. Hierzu zählen beispielsweise Gesichtsfeldausfälle oder Lähmungen. Konnte der Schlaganfall hingegen vollständig kuriert werden, kann ein Kraftfahrzeug bedenkenlos gefahren werden.

Nach einer erfolgreichen Behandlung und in Abhängigkeit des Einzelfalls kann allerdings anders entschieden werden. Hierzu konkretisiert hierzu, dass ein ärztliches Gutachten vorgelegt werden muss, um den Führerschein nach einem Schlaganfall behalten zu dürfen. Darüber hinaus kann auch eine MPU angeordnet werden.

Der Arzt legen bei seiner Entscheidung verschiedene Faktoren zu Grund. Wie steht es um den Zustand des Patienten? Liegen Störungen vor, die das Autofahren nach einem Schlaganfall beeinträchtigen? Wie steht es um die Rückfallgefahr?

Lassen Sie Ihre Fahrtauglichkeit nach dem Schlaganfall überprüfen

Betroffenen dürfen den LKW nicht mehr fahren nach einem Schlaganfall.
Betroffenen dürfen den LKW nicht mehr fahren nach einem Schlaganfall.

Auch wenn die Fahrerlaubnisbehörde nicht automatisch über einen Schlaganfall informiert wird, sollte es im Interesse des Patienten sein, ein Gutachten anfertigen zu lassen. Liegen nur leichte oder gar keine Einschränkungen vor, ist eine Fahreignung auch nach einem Schlaganfall noch vorhanden.

Fallen Sie erst einmal auf und haben sich nicht prüfen lassen, ist es umso schwieriger die Behörde davon zu überzeugen, dass Sie trotz Schlaganfall Autofahren können.

Beachten Sie allerdings, dass sowohl das Gutachten um die Fahreignung nach einem Schlaganfall zu prüfen und ein eventueller Umbau des Autos viel Geld kosten kann. Unter Umständen kann eine Kostenbeihilfe beantragt werden.

Dies kann vor allem dann Erfolg haben, wenn Sie berufsbedingt auf Ihr Auto angewiesen sind.

Welche Kosten entstehen, um nach einem Schlaganfall Autofahren zu dürfen? In erster Linie ist ein ärztliches Gutachten relevant, welches zwischen 300 und 600 Euro kostet. Darüber hinaus kommt es sehr darauf an, ob ein Umbau des Autos nötig wird. Ist dies der Fall muss auch eine Fahrprobe nach dem Schlaganfall absolviert werden. Diese kostet zwischen 200 und 300 Euro. Hinzu kommt die Umrüstung des Autos, mit welchem ebenfalls Fahrstunden gefahren werden müssen.

LKW fahren nach einem Schlaganfall

Wie steht es um eine Fahrerlaubnis nach dem Schlaganfall für einen LKW? Hierzu hält die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in Anlage vier fest, dass ein LKW nach einem Schlaganfall nicht mehr geführt werden darf. Auch das Fahren von Bussen ist dann nicht mehr erlaubt. Die Fahrerlaubnis für die Klassen C, C1,CE, C1E, D, D1, DE, D1E, und FzF sind dann erloschen.

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (192 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

26 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Sascha
    Am 27. Oktober 2022 um 9:42

    Ich hatte Mai 2021 einen Schlaganfall.
    Wurde an der Halsschlagader operiert und ein Plaque entfernt.Nach 2 Wochen Krankenhaus könnte ich das KH ohne Nachwirkungen verlassen.
    Körperlich und Geistig habe ich keine Einschränkungen.
    So jetzt! ich bin LKW Fahrer und musste mit 50 Jahren die Ärztliche Untersuchung machen.
    Die Ärztin sagte zu mir ,ich dürfte keinen LKW mehr fahren oder Ihr ein Gutachten bringen,wo ein Neurologe bestätigt das ich Fahrtauglich bin.Kein Neurologe macht das!
    jetzt soll ich beim Landratsamt Vorsprechen und von dort ein Gutachten erstellen lassen.was kostet so was und wie lange dauert das,weil mein Chef sitzt mir im Nacken.

  2. Ralph
    Am 22. März 2022 um 14:57

    Bin grad in der Klinik, vor 6 Tagen hatte ich Anzeichen eines Schlaganfalls. Wurde hier aber nicht bestätigt. Also nur ein Verdacht !!! Jetzt wurde mir gesagt , dass ich einen Monat keinen PKW fahren darf und 3 Monate keinen LKW.
    Ich bin Berufskraftfahrer seit weit über 25 Jahren

    • udo
      Am 21. Dezember 2023 um 16:10

      Hallo Ralph

      Wie ist es ausgegangen. Habe das gleiche jetzt. 3Monate fahrverbot und Anfang Januar eine freiwillige Reha. Dann wird neu entschieden. Keine Ausfallstörungen.

    • JS
      Am 5. Dezember 2023 um 17:44

      Die Frage ist was danach nach 3 Monaten darfst du normal arbeiten gehen? bist du arbeiten gegangen?

  3. Tobias
    Am 19. Januar 2022 um 15:22

    Hallo,
    in meiner Strasse wohnt ein Mann der vor mehreren Jahren einen starken Schlaganfall hatte. Seither ist sein linker Arm unbrauchbar (ist immer an an seinem Körper) und sein linkes Bein zieht er hinterher. Seine Fahrweise wird nur mit dem rechten Arm ausgeführt, das Fahrzeug ist ein weißer Transit mit LKW-Zulassung. Da in unserer Gegend sehr viele Schulen und Kitas sowie stark befahrene Straßen sind macht man sich ernsthaft sorgen das es durch diese Behinderung irgendwann zu einen Unfall mit körper- sowie materielle Schäden kommen würde.

    Darf dieser Mann überhaupt noch Auto fahren?

  4. Bille
    Am 3. Mai 2021 um 22:48

    Hallo ihr Lieben,
    für mein Kumpel wollte ich fragen ob sich jemand auskennt, wenn man durch eine Krankheit (Aneurysma) das Gesichtsfeld beschränkt wurde. Quasi definitiv Führerscheinverbot weil beide Augen Schaden erlitten haben, und zwar die rechten Winkel fehlen komplett bei beiden Augen und somit Tunnelblick. Geradeaus schauen und die linke Winkel sind erhalten. Durch die OP wurde am Gehirn die Sehnerven durchtrennt. Ich weiß das es 50 % Behinderung sei. Was bedeutet das alles für die Lebensumstellung ? Bekommt man ein Behindertenausweis ? Welche Nachteile und Vorteile gibt es ? Wo darunter läuft diese Beschränkung ?

    Ich hoffe, jemand kann helfen um zu wissen was auf einem zu kommt. Man sitzt total in der Zwickmühle.

    Lieben Gruß
    Bille

  5. Martin
    Am 23. Juli 2020 um 14:01

    Sehr geehrte Damen und Herren.
    Hab da mal Fragen, hab angeblich einen
    Schlaganfall gehabt. Hab keine körperlichen
    oder Geistige Einschränkungen. Fühle mich fit.
    Untersuchung alle negativ keine
    Einschränkung,!!!! Alle Untersuchungen gemacht
    Beim Augenarzt, beim Hals Nasen Ohren Arzt. Und
    Und und, Auch beim Neurologen. Physiologie,
    Nichts fest gestellt.
    Ärzte habe ein Fach gemacht und gesagt ich darf
    1 Jahr kein Auto fahren. Jetzt sind 9 Monate Herr.
    Nichts Passiert.
    Muss ich die 12 Monate einhalten..
    Ob wohl der Befund nicht Eindeutig war v.
    Hatte keine OP v.
    Würde mich freuen von Ihnen zu hören.
    Mit freundlichen Gruß
    M.

  6. Martin
    Am 22. Juli 2020 um 17:03

    Habe im Oktober 2019 angeblch
    einen Schlaganfall gehabt.
    War an dem Tag im Krankenhaus
    wachgeworden. War etwas durcheinander. Aber sonst nichts
    Keine Lehmung! Nichts.!!! Ob es
    einer war keine Ahnung Ärzte haben
    es einfach behauptet. Nach 2 Wochen
    Krankenhaus wieder nach mehrfachen
    Untersuchung, Nichts gefunden!!
    Mir geht es gut!! Seit der Zeit ist
    Jetzt 9 Monate her. Ist es nicht
    mehr gewesen.!!! War bei allen Ärzten.
    Von A bis Augen Arzt bis Zahnarzt
    Nichts gefunden!!!
    Darf ich wieder Auto fahren. Würde mich freuen wenn sie mir kurz Bescheid geben könnten.

  7. Martin
    Am 22. Juli 2020 um 16:57

    Habe im Oktober 2019 angeblch
    einen Schlaganfall gehabt.
    War an dem Tag im Krankenhaus
    wachgeworden. War etwas durcheinander. Aber sonst nichts
    Keine Lehmung! Nichts.!!! Ob es
    einer war keine Ahnung Ärzte haben
    es einfach behauptet. Nach 2 Wochen
    Krankenhaus wieder nach mehrfachen
    Untersuchung, Nichts gefunden!!
    Mir geht es gut!! Seit der Zeit ist
    Jetzt 9 Monate her. Ist es nicht
    mehr gewesen.!!! War bei allen Ärzten.
    Von A bis Augen Arzt bis Zahnarzt
    Nichts gefunden!!!
    Darf ich wieder Auto fahren.

  8. klaus
    Am 15. Juli 2020 um 12:49

    wenn das alles so einfach wäre, hätte ich keine probleme mit der fahrerlaubnisbehörde, der dortige MA an den ich mich vertrauensvoll gewandt hatte interessiert überhaupt nicht, ob ich die faherlaubnis beruflich benötige oder nicht jetzt will er dass ich den führerschein abgebe, wenn ich das mache fehlt mir die wirtschaftliche grundlage, gutachten und atteste der ärzte haben da nix gebracht, ebensowenig der rechtsanwalt

  9. Günter H.
    Am 17. Dezember 2019 um 11:29

    Ich habe in Folge eines Schlaganfalls Gesichtsfeldausfälle im Quadranten rechts oben, ohne dass dort einzelne Felder funktionieren, rechts unten leichte Ausfälle, d.h. ich kann dort etwas wahrnehmen und die Tendenz zeigt Verbesserungen. Auch oben rechts gibt es Verbesserungen, in deren Folge die Ränder klarer werden, und das massive Feld, was ausgefallen ist, kleiner wird. Der Schlaganfall liegt fast 8 Monate zurück. Die Verbesserungstendenz wird flacher und langsamer. Motorisch bin ich okay. Die Ursache des Schlaganfalls wurde mit einem PFO-Verschluss behoben. Ich kann aus Anlage IV und VI der FeV nicht klar herauslesen, ob ich die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und FzF für mich nun erloschen sind, oder nicht.

    Mit freundlichen Grüßen!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2019 um 16:02

      Hallo Günter,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Sylvia
    Am 1. November 2019 um 15:35

    Guten Tag, mein Mann ist Schiffsführer, man hat bei einer Routineuntersuchung eine alte Folge von kleinen Schlaganfällen festgestellt. Er hat sie nicht bemerkt, wann, wieso, weshalb und hat keinerlei Einschränkungen, er ist auch eine Saison weiter gefahren, weil er ja auch nicht wusste. Darf er nun weiter fahren? Er ist 1961 geboren und muss somit immer zum Betriebsarzt. Ich bedanke mich im voraus für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Sylvia

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. November 2019 um 16:03

      Hallo Sylvia,

      die Beurteilung obliegt hier wohl dem zuständigen Arzt sowie dem Arbeitgeber. Eine Klärung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Heiko
    Am 6. September 2019 um 19:57

    Bin Kraftfahrer klasse 2 habe nur Verdacht auf schlaganfall es wurde nichts festgestellt wie gesagt nur Verdacht darf der Arzt trotzdem ein Fahrverbot aussprechen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2019 um 17:37

      Hallo Heiko,

      kommt ein Arzt aufgrund der gesundheitlichen Konstitution eines Patienten oder Untersuchungsergebnissen zu der Einschätzung, dass dieser zumindest vorübergehend nicht fahrtauglich ist, kann er ein ärztliches Fahrverbot aussprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Ute
    Am 14. Juli 2019 um 14:04

    Mein Mann hatte einen Schlaganfall, in der REHA wurden psychologische Test durchgeführt (Wiener Test) und er wurde für fahrtauglich erklärt. Er soll nur ein paar Fahrstunden machen. So gut, welcher Fahrlehrer macht dies, nicht jeder. Also haben wir gefragt, bei der Führerscheinstelle, welcher Fahrlehrer dies machen kann. Ja nun sind wir in der Geldvernichtungsmaschine angekommen. Gutachten für Gruppe 1/2 (Gruppe 2 ist LKW und als was dazu zählt) . Warum haben wir gefragt LKW, dies wollte er nicht mehr, keine Chance dort. Die Test von der REHA Klinik wurde auch nicht anerkannt. Also jetzt ein ärztliches Gutachten von einem Verkehrsmediziner (ca.550€), jetzt kommt noch das Gutachten von der Neurologin (?€) und zum Schluß darf er dann noch die Fahrprobe machen. (?€). Als ob die Leute eine Gelddruckmaschine haben. Vor allem es ist alternativlos und es wird noch geschrieben es wurde doch so zugesagt. Ja welche anderen Möglichkeiten hatten wir den. Es wird immer auf den Hinweis, nicht der behandelte Arzt, herumgeritten. Ist jetzt ein REHA als behandelnder Arzt anzusehen?

  13. karl
    Am 3. Mai 2019 um 15:51

    Oh Leute wenn ich das so lese macht es mir Angst.

    Klasse 2 sagt aus, das man nicht mehr fahren darf.

    Warum verlangt dann die Verkehrsbehörde “Führerscheinstelle” einen Verkehrsmedizinisch Neurologisches Attest hierbei? Warum reicht das Attest eines normalen Neurologen nicht aus?
    Der Unterschied zwischen den beiden Neurologen ist ca 350 Euro, die der normale Neurologe hinblättern muss, um einen neuen “Titel des Verkehrsmediziners” zu erlangen. Das Können ist eventuell das gleiche ;-)
    Ist es jetzt erst mal nur Geld machen, oder wie soll der Lizenzinhaber das verstehen?

  14. Monika
    Am 12. März 2019 um 15:04

    Kann jeder Fahrlehrer die Funktonsprüfung vornehmen, oder nur spezielle? Der Neurologe sagt, mein Mann darf (nach Schlaganfall) wieder fahren, ob er kann, müsse ein Fahrlehrer entscheiden.

  15. Franz
    Am 29. Oktober 2018 um 17:55

    Die Fahrerlaubnisbehörde hat keine Kenntnis über eine Fahruntauglichkeit. Das ist nur 30 Jahre in der Krankenakte abgelegt. Sollte man einen Unfall nach einem Schlaganfall haben ohne neurologische Tests und Fahrprobe kann es sehr teuer werden & Gefängnis droht, aber nur wenn die Gegenseite oder der Staatsanwalt die Krankenakte anfordert.
    LKW fahren und Personenbeförderung kann man übrigens nach einem Schlaganfall nicht mehr.
    Jeder Fahrzeugführer ist für seine Fahrtauglichkeit haftbar. Man fährt ja auch nicht betrunken nur weil man denkt es ist doch nicht so schlimm. Ich habe mich in der Reha testen lassen und habe nach 3 Monaten eine Fahrprobe bei einer Fahrschule dokumentieren lassen. Damit ist man 90% sicher. Perfekt ist der offizielle Weg, selber bei der Straßenbehörde melden und entsprechende Test bei einem unabhängigen Neurologen mit anschließender Fahrprobe beim Tüv.

  16. Dieter
    Am 16. Oktober 2018 um 20:57

    Hallo , momentan beschäftigt mich das Thema Führerschein Klasse 2 /CE , nach Schlaganfall ! Sie schreiben Entzug der Fahrerlaubnis!? Ich persönlich kenne 3 Personen ( (Klasse2) die alle einen Schlaganfall erlitten hatten …einer davon sogar mit dem Lkw auf der Autobahn . Es ist ihnen ja bekannt das Lkw Fahrer alle 5 Jahre ( ab dem 50 Lebensjahr) auf ihre Fahrtauglichkeit untersucht werden , haben die 3 geschummelt ,oder wie haben diese den Führerschein behalten !? Die 3 sind alle mittlerweile in Rente und fahren immer noch …

    Meine Info im Krankenhaus /Reha war : Pkw fahren ab 3 Monate und Lkw ab 6 Monate (sollte! man sich durch einen Fahrlehrer attestieren lassen ) und zusätzlich steht jetzt ( noch 2 Monate ) bei mir die Gesundheitsprüfung an . ..kommt auch auf den jeweiligen Fall an , ich habe auch gelernt dass nicht jeder Schlaganfall gleich ist ! Gruß Dieter

  17. Ute
    Am 1. Oktober 2018 um 13:37

    Hallo und guten Tag,
    mein Mann hatte am 30.11.17 einen Schlaganfall. Bis zu diesem Zeitpunkt ist er mit seinem Führerschein Klasse 3 (von 09/1986, also inkl. Lkw bis 7,49 t) den Firmen-Lkw (bis 7,49 t) gefahren. Die Krankenkasse will ihn noch in die Reha schicken (sonst streichen sie das Krankengeld). Nun sagt die Neuropsychologin – er solle sich wiedereingliedern (ohne Reha) lassen, dann könnte er auch wieder arbeiten. Wenn der MDK oder die Reha-Ärzte in den Bericht schreiben, (warum auch immer) er dürfe nicht mehr in seinem Beruf arbeiten, verliert er seinen “Traumjob”. Er will nicht ins Lager bei seiner Firma, denn dann müsste er wieder Schichtdienst machen (auch nicht gesundheitsförderlich). Er befindet sich in der Zwickmühle. Er fährt privat wieder Auto und Roller – klappt gut. Aber er fühlt sich noch nicht in der Lage einen Arbeitstag zu bewältigen. Da braucht er einfach noch ein bisschen Zeit. Doch auf der anderen Seite steht er jetzt unter Druck nach der Ausssage der Neuropsychologin. Was kann er tun?? Wer kann ihm helfen bei der Entscheidungsfindung. Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen

    Ute

  18. Gilbert
    Am 10. August 2018 um 13:39

    Habe einmal eine Frage wo wird die Fahruntauglichkeit festgehalten

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 12:45

      Hallo Gilbert,

      im Regelfall sollte die Fahrerlaubnisbehörde durch ein Attest hierüber Kenntnis besitzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Franz F.
    Am 10. Juli 2018 um 18:44

    Ich habe Anfang Juli, während der Fahrt auf einer Autobahn, einen Schlaganfall erhalten. Den Wagen konnte ich sicher auf dem Parkplatz einer Raststätte anhalten. Meine anwesende Frau hat dann den Rettungsdienst über das Personal der Raststätte anrufen lassen. Nach kurzer Zeit wurde ich durch den Rettungsdienst in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Dieses Krankenhaus war mit einer s. g. „Stroke Unit“ ausgestattet, sodass mir innerhalb kürzester Zeit mittels Systemischer Lysetherapie medizinisch geholfen werden konnte. Durch diese, innerhalb kürzester Zeit, verabreichte Therapie sind bei mir neurologisch überhaupt keine körperlichen Ausfälle festzustellen. Diese Feststellung haben die behandelnden Krankenhausärzte (Neurologen) bzw. die nachuntersuchende Hausärztin bzw. die zu Rate gezogene Neurologin getroffen. Eine Reha steht von ärztlicher Seite aus nicht zur Debatte und wird auch nicht durchgeführt, da keine dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen festzustellen sind.
    Ich wurde aber über eine Fahruntauglichkeit für drei Monate aufgeklärt, die die zu Rate gezogene Neurologin bestätigt hat. Diese Tatsache ist auch so ok für mich und ich werde mich entsprechend daran halten.
    Meine Frage, wie sollte / könnte ich mich nach diesem z. g. Krankheitsverlauf bzgl. ein „Fahrverbotes“ verhalten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2018 um 10:54

      Hallo FRanz,

      nach Ablauf der drei Monate sollten Sie sich erneut ärztlich untersuchen und beraten lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar