Darf ich meine Autofenster mit einem Sonnenschutz versehen?
Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024
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Wie sorgen Sie effektiv für Schutz vor Hitze und UV-Strahlen?
Endlich steht der Sommer vor der Tür. Vor allem Familien blicken ausgiebigen Ausflügen mit dem Auto freudig entgegen. Wäre doch nur nicht die Hitze, die sich in Fahrzeugen ganz besonders stark staut. Leider hat nicht jeder Fahrzeugbesitzer eine Garage oder ein Carport, wo das Auto vor der Sonne geschützt abgestellt werden kann. Und auch unterwegs sind Parkplätze im Schatten oft rar gesät.
Und auch während der Fahrt ist der Schutz vor der Sonne nicht zu vernachlässigen. Besonders wenn ein Baby oder ältere Kinder mit an Bord sind, sollte das Auto zum einen gut temperiert sein. Zum anderen sollte die empfindliche Haut vor schädlichen UV-Strahlen geschützt werden.
Welche Möglichkeiten gibt es, um Autofenster mit einem Sonnenschutz zu versehen? Zwischen welchen Optionen kann unterschieden werden? Welche gesetzlichen Regelungen müssen beim Sonnenschutz für die Autoscheibe beachtet werden? Erfahren Sie hier mehr zum Thema, damit Sie Ihr Auto fit für den Sommer machen können.
Sie sind auf der Suche nach einem geeigneten Sonnenschutz fürs Auto? Tipps für den Kauf finden Sie in unserem Sonnenschutz-Vergleich.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Sonnenschutz fürs Auto
Sie können entweder eine Sonnenblende, ein Rollo oder eine Verdunklungsfolie verwenden, um im Sommer die Sonne draußen zu halten.
Nein, die Frontscheibe sowie die beiden vorderen Seitenfenster dürfen nicht getönt oder durch eine Sonnenblende verdeckt werden.
Wenn Schattenparkplätze dünn gesät sind, können Sie die Autofenster auch von außen mithilfe einer Sonnenblende abdunkeln.
Warum ist der Sonnenschutz für Autofenster so wichtig?
Zunächst sollte ein Autofenster über einen Sonnenschutz verfügen, damit sich die Luft im Fahrzeuginneren nicht zu stark aufheizt. Zu große Hitze kann beim Fahrer zu Konzentrationsschwierigkeiten führen und vor allem für ein Baby und andere Kinder zur großen Gefahr werden.
Der große Vorteil, wenn Sie Ihre Autoscheiben mit einem Sonnenschutz versehen: Die Luft im Auto ist weniger heiß, dadurch muss die Klimaanlage diese nicht allzu stark herunterkühlen. Das schont nicht nur Ihr Portemonnaie, sondern auch die Umwelt.
Ein Sonnenschutz für die Autoscheibe ist auch wichtig, damit die Insassen – egal ob Baby, ältere Kinder oder Erwachsene – vor schädlichen UV-Strahlen geschützt werden. Ein weiterer Faktor, der nicht vernachlässigt werden sollte, ist das Blenden durch die Sonne. Schauen Menschen zu lange ins Sonnenlicht oder ist die Intensität zu stark, drohen Horn- und Bindehautentzündungen.
Sonnenschutz für Autoscheiben – Welche Varianten gibt es?
Im Allgemeinen können Sie für Autofenster folgenden Sonnenschutz erwerben. Beim Kauf sollten Sie stets darauf achten, dass das jeweilige Produkt über einen ausreichenden UV-Schutz verfügt.
- Sonnenschutzblende: Dieser Sonnenschutz ist im Auto für die Seitenscheibe gedacht. Die etwa fenstergroßen Blenden werden meist mit Saugnäpfen am Seitenfenster angebracht. Sind Kinder mit an Bord, werden oft Modelle mit lustigen Motiven gewählt.
- Sonnenschutzrollo: Auch das Rollo dient beim Autofenster als Sonnenschutz und kann festgeklemmt oder mit Saugnäpfen befestigt werden. Es kann nach Belieben hoch und runter gezogen werden.
- Sonnenschutzfolie: Dieser Sonnenschutz kann im Auto an der Heckscheibe oder an den Seiten angebracht werden. Die Folie sorgt für eine dauerhafte Verdunkelung. Es empfiehlt sich die Anbringung durch einen Profi.
Fenster im Auto mit Sonnenschutz: Darf die Frontscheibe verändert werden?
Möchten Sie Ihre Autofenster mit einem Sonnenschutz versehen, müssen Sie die gesetzlichen Richtlinien befolgen. Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang § 40 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung – kurz StVZO genannt. Absatz 1 besagt Folgendes:
Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.
Eine Sonnenblende darf im Auto somit weder an der Frontscheibe noch an den beiden seitlichen vorderen Scheiben angebracht werden, da diese die Sicht des Fahrers einschränken können. Gleiches gilt für das Tönen von Scheiben mit Hilfe von Folien. Möchten Sie Ihre Autofenster mit einem Sonnenschutz in Form von Folie versehen, dürfen Sie diese nur auf die Scheiben ab der B-Säule – hierbei handelt es sich um die mittlere Fahrzeugsäule – anbringen.
Welche Sanktionen drohen, wenn Sie unerlaubt die Scheiben vor der B-Säule mit Folie oder anderen Materialen verdunkeln, verrät die nachfolgende Tabelle:
Beschreibung | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Fahren bei eingeschränkter Sicht | 10 Euro | |
Bauartgenehmigung nicht mitgeführt/vorgezeigt | 10 Euro | |
nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug | 25 Euro | |
... Verkehrssicherheit beeinträchtigt | 90 Euro | 1 |
Ich finde es unmöglich, dass man jedes Jahr nach einer optimalen Lösung suchen muss, nur weil die Gesetzeslage so schrecklich geregelt ist.
Ich für meinen Teil, möchte angenehm in den Urlaub reisen. Wenn meine Klimaanlage mir da auch nicht mehr helfen kann und ich weiß, dass eine UV-Folie sehr wohl sehr viel bringt, dann will ich diese auch anbringen dürfen. Der Gesetzesgeber sollte so langsam mal einlenken.
Viele andere Südstaaten lassen dies zu. Gerade aufgrund des Klimawandels sollte hier eine Lösung für alle angeboten werden.
Es gibt derzeit sogar Kristallklare Folien, die diesen Schutz anbieten. Auch wenn die Lichtdurchlässigkeit am Ende knapp unter dem Mindestwert liegt, sollte hier wirklich mal genauer hingeschaut werden und eine Ausnahme geschaffen werden, da sich die Regelung seit Jahren ja nicht geändert hat.
Es gibt einfach zu viel Bürokratie in der EU. Wobei wiederum andere EU-Staaten die total abgedunkelten Frontscheiben nicht mal bemängeln und diese auf unseren deutschen Straßen rollen und an der Ampel neben den Polizeiautos uns in Ihren Autos auslachen.
Es gibt doch bei einigen PKWs die Möglichkeit die Sonnenblende vorne zur Seite weg zu klappen, falls die Sonne von der Seite hinein kommt, in dem Moment hat man seitlich doch auch nur noch eine eingeschränkte Sicht, wieso ist dann eine Sonnenschutzblende für das Seitenfenster vorne dann nicht erlaubt, die wahrscheinlich durch eine transparente Ausführung die Sicht eher gewährt als die seitlich weg geklappte Sonnenblende des PKWs?
Hier gibt es sogar eine Art Fenster Strumpf, der über den gesamten Fensterrahmen der Türe übergezogen wird und selbst aber durchlässig für Sicht bleibt.
Kann das mit jemand plausibel erklären?
Hallo,
ich habe einen sehr guten passgenauen Sonnenschutz für meinen Seat Ibiza dieses Jahr gekauft. Damit ist meine Tochter hinten sehr gut geschützt und die Saugnäpfe fallen nicht ständig runter. Kann ich nur empfehlen.
LG
Wenn eine Sonnenblende an Windschutzscheibe und vorderen Seitenscheiben unzulässig wäre, dann gäbe es kein einziges zulassungsfähiges Fahrzeug auf dem Markt, denn jedes Fahrzeug hat so etwas von Haus aus verbaut. Diese sind sogar fest mit dem Fahrzeug verbunden. Eine Sonnenblende wie sie für Kinder per Saugnäpfen befestigt werden kann, ist nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden und bedarf also auch keiner ABE. Sie verändern auch – genau wie auch die originalen Sonnenblenden – nicht die Klarheit, die Lichtdurchlässigkeit oder den Verzerrungsgrad der Scheiben (denn ausschließlich um die Scheiben geht es in dem von Ihnen zitierten Paragraphen), da sie im Gegensatz zur aufgeklebten Folie eben nicht mit den Scheiben verbunden sind und somit zu “einem Bauteil” verschmelzen. Selbst wenn ich eine getönte Plexiglasscheibe vor die Fenster Klemmen oder hängen würde (ohne einen festen Verbund mit dem Fahrzeug herzustellen), würde dieser Gesetzestext m.M.n. nicht greifen, da in ihm nur die Beschaffenheit des Sicherheitsglases beschrieben wird und die bleibt schließlich unverändert! Ich finde Ihre Argumentation rechtlich gesehen sehr zweifelhaft. Entstammt diese tatsächlich einem Juristen? Und wenn ja, ist dies der selbe Jurist, der Ihnen dazu geraten hat ein Cookie-Consent-Tool einzusetzen, bei dem alle Cookies bereits vorausgewählt sind? Denn dies ist im Vergleich zu Sonnenblenden im vorderen Autobereich tatsächlich gesetzlich unzulässig! Einwilligungen müssen proaktiv erfolgen – DSGVO und “privacy by default” ist hier das Stichwort!
Nichts für ungut, ich finde Ihre Seite toll aber man sollte sich auf solche Aussagen verlassen können. Der von Ihnen zitierte Gesetzestext passt hier jedoch irgendwie nicht.
Hallo
Aber irgend wo widerspricht sich alles , mit dem Sonnenschutz der dan vor der Scheibe befestigt wird , ändert doch nichts an der Scheibe selber , die Scheibe bleibt ja so wie die war und wie die ist !!!! Sonnenschutz ändern nichts an der Scheibe und nicht an der Sicht von ihnen nach außen.
Text: “Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.” (§ 40 Abs. 1 StVO)
Hallo,
mein Auto hat keinen Sonnenschutz an den Vorderscheiben links und techts verbaut.
Bei vielen Autos gibt es schon einen guten Sonnenschutz an den beiden Frontscheiben.
Wieso kann ich bei mir nicht auch eine Schutzfolie aufbringen, welche die Scheibe auf das gleiche Level töhnt?
Ich möchte gern auf die back fenster Sonnenschutzfolie machen wegen mein kinder.
Gibt’s Verdunkelung Prozent muss mann machen?
Tut mir leid mein Deutsch nicht so gut
MFG
“Eine Sonnenblende darf im Auto somit weder an der Frontscheibe noch an den beiden seitlichen vorderen Scheiben angebracht werden, da diese die Sicht des Fahrers einschränken können.”
Was ist das für ein Schwachsinn?!?!?!?!?!?!?!?!?!?
Wenn ich vorn geblendet werde, habe ich auch keine freie Sicht mehr!
Wenn ‘s mir vorn zu heiß ist , setz ich mich hinten hin und fahre rückwärts?! Was für eine Scheiße!
Ich brauche vorn (ringsrum) Sonnenschutz! Die Klimaanlage hilft nur bedingt. Außerdem könnte Klima-Kühlung eingespart werden, wäre die Frontscheibe + die vorden Seitensch. hitze-und blendschützend!
MfG…
Hallo Ralf,
die entsprechende gesetzliche Grundlage finden Sie im Text: “Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.” (§ 40 Abs. 1 StVO)
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org