Grünes Kfz-Kennzeichen wegen Steuerbefreiung

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Was sie über das grüne Kennzeichen wissen sollten

Neben den regulären Zivilkennzeichen mit schwarzer Schrift auf weißem Grund gibt es in Deutschland auch ein grünes Nummernschild. Im Verkehr fallen sie eher selten auf, denn grüne Kennzeichen sind nur einer kleinen Gruppe von Haltern vorbehalten. Wer ein solches Autokennzeichen führt, ist von der Kraftfahrzeugsteuer nach § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) komplett befreit.

Das grüne Kfz-Kennzeichen kann grundsätzlich bei der örtlichen Zulassungsbehörde beantragt werden. Es müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Zulassung ist laut Steuer- und Verkehrsrecht abhängig von den Einsatzansprüchen an das Fahrzeug. Außerdem muss ein Antrag beim Zoll eingereicht werden. Wer ein grünes Kennzeichen bekommen hat, erhält neben der Steuerbefreiung aber auch strenge Auflagen.

FAQ: Grünes Kennzeichen

Was bedeutet ein Kennzeichen mit grüner Schrift?

Ein grünes Kennzeichen besagt, dass das Fahrzeug von der Kfz-Steuer befreit ist.

Was ist nötig, um ein grünes Kennzeichen zu erhalten?

Voraussetzung ist hierfür die Befreiung von der Kfz-Steuer. Dies kann z. B. Menschen mit Behinderung betreffen oder die Fahrzeuge von Schaustellern.

Wo kann ich ein grünes Kennzeichen beantragen?

Das Nummernschild können Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Grünes Kennzeichen: So sieht es aus

Ein grünes Kennzeichen gleicht den regulären Nummernschildern in nahezu allen Details. Am linken Rand befindet sich das Eurofeld mit Länderkennung gefolgt von der Kreis- bzw. Stadtkennung, Stempel- und TÜV-Plakette sowie einer Reihe aus Buchstaben und Zahlen. Mit einer maximalen Breite von 52 cm und einer maximalen Höhe von 13 cm haben grüne Nummernschilder dieselben Maße wie das klassische Eurokennzeichen. Einziger Unterschied ist die grüne Schrift.

So sieht ein grünes Kennzeichen aus
Das grüne Kennzeichen ist mit dem klassischen Zivilkennzeichen weitgehend identisch. Der einzige Unterschied ist, dass die Schrift grün ist.

Welche Fahrzeuge dürfen ein Grünes Kennzeichen führen?

Sind bestimmte Bedingungen erfüllt können fast alle Fahrzeugtypen ein grünes Kfz-Kennzeichen erhalten. Ausgenommen sind Krafträder und Busse, obwohl auch für diese eine Steuerbefreiung vorliegen kann.

Auf dem Land kann ein grünes Kennzeichen meist an einem Traktor oder an anderen forst- und landwirtschaftlichen Fahrzeugen gefunden werden. Auch an einem Hunde- oder Pferdeanhänger kann ein grünes Kennzeichen angebracht sein, wenn diese ausschließlich für sportliche Aktivitäten genutzt werden. Aber auch für andere Anhänger ist das Nummernschild zulässig.

Liegt ein Grund für eine Steuerbefreiung vor, kann ein grünes Kennzeichen für einen LKW mit oder ohne Anhänger, Auflieger bzw. Wechselbrücke gültig sein. Gleiches gilt für Baumaschinen, Kräne und Stapler.

Grünes Kennzeichen Traktor
Ein grünes Kennzeichen kann häufig an einem Traktor oder anderen forst- bzw. landwirtschaftlichen Fahrzeugen gefunden werden.

Ein grünes Kfz-Kennzeichen dürfen folgende Fahrzeuge führen:

  • LKW
  • Wechselbrücken für den Container-Transport
  • LKW-Anhänger und -Auflieger
  • PKW
  • PKW-Anhänger und Wohnwagen
  • selbstfahrende Arbeits- und Baumaschinen
  • Stapler
  • Traktoren
  • forst- und landwirtschaftlich genutzte Anhänger und Arbeitsgeräte

Voraussetzung für ein grünes Kennzeichen

Ein grünes Kennzeichen kann nahezu jedem Fahrzeug erteilt werden. Wichtig ist, dass bestimmte Kriterien für die Steuerbefreiung erfüllt sind. So sind beispielsweise eingetragene Hilfsorganisationen und Vereine dazu berechtigt, für zweckgebundene Fahrzeuge ein grünes Nummernschild zu verwenden.

Die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen für die Landwirtschaft sind nicht bundeseinheitlich. Eine Mindestvoraussetzung ist allerdings die Bewirtschaftung von einer Fläche größer als zwei Hektar.

Menschen mit Behinderung können ebenfalls ein grünes Nummernschild beantragen. Einen Steuererlass und somit das grüne Kennzeichen gibt es auch für die Fahrzeuge von Schaustellern. Bei außerordentlich hoher Besteuerung eines Zugfahrzeugs, kann auch ein LKW-Anhänger von der Steuer befreit werden.
Sie müssen auch keine Kfz-Steuer für Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren (für Sportzwecke) oder Rettungsboten zahlen, wenn diese ausschließlich dafür genutzt werden. Demnach ist es möglich, ein grünes Kennzeichen für den Bootstrailer oder Hunde- bzw. Pferdeanhänger zu beantragen.

Eine Voraussetzung für ein grünes Kennzeichen ist die Steuerbefreiung. Diese basiert auf dem § 3 KraftStG „Ausnahmen von der Besteuerung“. Der Paragraph besagt beispielsweise, dass alle Fahrzeuge, die vom Zulassungsverfahren ausgenommen sind, auch von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind.

Im § 3 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) werden die Ausnahmen des Zulassungsverfahrens beschrieben.

(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
1. folgende Kraftfahrzeugarten:
a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
b) einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
c) Leichtkrafträder,
d) zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
e) motorisierte Krankenfahrstühle,
f) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,
g) Elektronische Mobilitätshilfen […]
2. folgende Arten von Anhängern:
a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
b) Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
c) fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
d) Arbeitsmaschinen,
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
f) einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,
g) Anhänger für den Einsatzzweck der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes,
h) land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
i) hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.
[…]
(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.

Gibt es bei Steuerbefreiung immer ein Grünes Kennzeichen?

Kfz-Steuerbefreiung mit grünem Kennzeichen
Wer ein grünes Kennzeichen an seinem Fahrzeug hat, braucht keine Kfz-Steuer zu bezahlen.

Wie bereits beschrieben, müssen Sie für von der Zulassungspflicht befreite Fahrzeuge keine Kfz-Steuer bezahlen. Wenn Sie diese dennoch anmelden, erhalten die Fahrzeuge schwarze Nummernschilder und sind steuerpflichtig. Doch nicht alle Fahrzeuge, die steuerbefreit sind, erhalten das grüne Kennzeichen. Laut Paragraph 9 Abs. 2 FZV über besondere Kennzeichen sind davon folgende Fahrzeuge ausgenommen:

  1. Fahrzeuge von Behörden,
  2. Fahrzeuge des Personals von diplomatischen und konsularischen Vertretungen,
  3. Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit acht oder neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz sowie Anhänger, die hinter diesen Fahrzeugen mitgeführt werden, wenn das Fahrzeug überwiegend im Linienverkehr eingesetzt wird,
  4. Leichtkrafträder und Kleinkrafträder,
  5. Fahrzeuge von schwerbehinderten Personen im Sinne des § 3a Absatz 1 und 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes,
  6. besonders emissionsreduzierte Kraftfahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und
  7. (weggefallen)
  8. Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen nach § 8 Absatz 1a

Folglich erhalten alle anderen Fahrzeuge, die nach § 3 KraftStG von der Kfz-Steuer befreit sind und nicht durch § 9 FZV davon ausgeschlossen sind, ein grünes Kennzeichen:

Fahrzeuge, die ein grünes Kennzeichen führen dürfen:

  • Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h
  • Anhänger-Arbeitsmaschinen und Anhänger für Sportgeräte bzw. für Tiere zu Sportzwecken
  • Fahrzeuge, die ausschließlich im Winterdienst oder zur Straßenreinigung eingesetzt werden
  • Fahrzeuge für Feuerwehr, Luft- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Krankenbeförderung, Beförderung von Menschen mit Behinderung
  • Hilfsgütertransporte (nur anerkannte Körperschaften und Vereine)
  • Land- und Forstwirtschaft, Milchfahrzeuge (nur Zugmaschinen, Anhänger und Sonderfahrzeuge)
  • Schaustellergewerbe (nur Zugmaschinen, Packwagen über 2,5 t und Wohnwagen über 3,5 t)
  • Zustellung und Abholung im kombinierten Verkehr

Wie können Sie ein grünes Kennzeichen beantragen?

Beantragen können Sie das Nummernschild bei der zuständigen Zulassungsbehörde Ihres Bezirks. Dem Antrag für ein grünes Kennzeichen müssen Sie allerdings eine Bestätigung der Steuerbefreiung beifügen. Diese erhalten Sie auf Verlangen vom Finanzamt oder Zoll, der ebenfalls für die Kfz-Steuer zuständig ist.

Folgende Unterlagen benötigen Sie auf der Zulassungsstelle:

  • Bestätigung vom Finanzamt/Zoll
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • eine gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsschein Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
  • Kennzeichen (falls keine Neuzulassung)
  • ggf. Vollmacht und Personalausweis des zu Vertretenden, falls im Auftrag gehandelt wird
  • Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Vollmacht und Personalausweis/Reisepass des Geschäftsführers oder Prokuristen
  • Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister, Personalausweis/Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/der benannten Vertreter
  • GbR: Gesellschaftsvertrag, Vollmacht und Erklärung, auf wen das Fahrzeug zugelassen wird (Unterschrift aller Gesellschafter) und Personalausweis/Reisepass des Gesellschafters, auf den das Fahrzeug zugelassen wird
  • Minderjährige: Einwilligungserklärung und Personalausweis/Reisepass der Eltern
Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen
Wer an seinem Pferdeanhänger ein grünes Kennzeichen angebracht hat und den Hänger zweckentfremdet, begeht Steuerhinterziehung.

Grünes Kennzeichen und Versicherung

Die Befreiung von der Kfz-Steuer ist keine Befreiung von der Versicherungspflicht. Bei Anmeldung der grünen Kennzeichen müssen Sie zumindest eine Haftpflicht vorweisen können. Es gibt allerdings Ausnahmen bei der Versicherungspflicht. Gemäß § 2 Pflichtversicherungsgesetz (PflichtVG) müssen Halter von Anhängern, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen, keine Haftpflichtversicherung abschließen. Demnach wären beispielsweise Pferdeanhänger mit grünem Nummernschild von der Pflichtversicherung befreit.

Die Anhänger dürfen dann allerdings nur für den Transport von Tieren verwendet werden. Gleiches gilt für Bootstrailer. Wird das Fahrzeug für einen anderen Zweck verwendet, z. B. für einen Umzug, ist das ein Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und das Pflichtversicherungsgesetz.

Obwohl die Haftpflichtversicherung nicht zwingend zur Beantragung eines grünen Nummernschilds notwendig ist, bleibt es ratsam, dennoch eine abzuschließen. Normalerweise ist das Gespann durch das Zugfahrzeug mitversichert. Ist es allerdings nicht angekuppelt und rollt beispielsweise einen Hügel hinab, wodurch es zu Sachbeschädigung kommt, muss der Halter für den Schaden aufkommen.

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) wurde im Jahr 2002 dahingehend verändert, dass Anhänger neben dem Zugfahrzeug einer eigenständigen Gefährdungshaftung nach § 7 StVG unterliegen. Damit haftet auch der Halter eines Anhängers, wenn durch einen Unfall ein Dritter einen Sach- oder Personenschaden erleidet. Der Halter des PKW und der Halter des Anhängers haften gesamtschuldnerisch.

Einschränkungen durch ein grünes Kennzeichen

Wer ein Fahrzeug oder einen Anhänger mit grünem Nummernschild anmeldet, muss sich darüber im Klaren sein, dass er dadurch strenge Auflagen erhält. Denn wer das Kfz für einen anderen als für die Steuerbefreiung ursächlichen Zweck verwendet, z. B. mit einem Pferdewagen einen Umzug durchführt, begeht eine Steuerhinterziehung. Wenn Sie diese Einschränkungen nicht wollen, können Sie die Fahrzeuge auch regulär also mit schwarzer Schrift anmelden. Dann sind Sie allerdings steuer- und versicherungspflichtig.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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124 Kommentare

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  1. Merse
    Am 7. Februar 2019 um 21:22

    Hallo, ich habe das Kennzeichen bei meinem pferdeanhänger von schwarz auf grün ändern lassen. Muss ich jetzt noch einen Antrag stellen, damit ich die bereits gezahlten Steuern zurück bekomme? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Merse

  2. Dietmar
    Am 1. Januar 2019 um 19:08

    Hallo, kann ich einen Motorrad Anhänger, der drei Transportschienen hat, so mit grünem Kennzeichen zulassen, dass ich ein Motorrad und zwei Fahrräder transportieren darf? Ausserdem soll eine Box für Zubehör auf der Deichsel montiert werden.
    Vielen Dank für eine kurze Antwort
    Dietmar

  3. Christian C.
    Am 5. Dezember 2018 um 13:08

    Hallo,
    ich habe gerade auf einem landwirtschaftlichen Anwesen drei Anhänger mit grünem Kennzeichen gesehen, die absolut identisch waren, also mit der gleichen Buchstaben / Zahlenkombination. Alle drei hatten keinen Aufkleber der Zulassungsstelle. Ist es erlaubt, damit auf öffentlichen Straßen zu fahren?

  4. Manfred
    Am 22. November 2018 um 19:58

    Hallo zusammen,
    bezüglich dem grünen Kfz Kennzeichen habe ich eine Frage. Wir nutzen unseren Anhänger ausschließlich für landwirtschaftliche Arbeiten, transportieren jedoch gelegentlich Brennholz zum 10 km entfernt wohnenden Sohn. Ist dies legal oder benötigen wir dafür in schwarzes Kennzeichen?
    Liebe Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2018 um 11:45

      Hallo Manfred,

      bitte fragen Sie bei der Zulassungsstelle nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. ralf
    Am 10. Oktober 2018 um 10:11

    Es steht schon seit Juni ein Anhänger mit einem Segelboot bei uns in der Strasse auf dem Parkplatz und wird nicht bewegt,der nimmt allen Bewohner einen Parkplatz weg weil er auf dauer parkt, was kann man dagegen machen

  6. Robert
    Am 6. Oktober 2018 um 19:01

    Wir haben hier einen kleinen älteren Rasenmähtraktor stehen, laut Navi sollte die Höchstgeschw. nicht über 6kmh liegen, aber auf gar keinen Fall über 8kmh

    Muss ich das Ding anmelden? Ein paar Mal im Jahr muss es zum Mähen ein kurzes Stück über öff. Strassen. Es gibt keine ABE dafür, muss ich zum TÜV damit und eine teure Einzelabnahme machen? Muss ich steuern dafür zahlen weil mein Rasen kleiner als 2 ha ist?

    Ich bin nach Lektüre des Artikels und der Kommentare hier sehr verunsichert

  7. Dieter
    Am 17. September 2018 um 20:45

    sehr geehrte Damen und Herren,
    darf ich mit einem Pferdetransporter mit grünem Kennzeichen Heu und Stroh für die Pferde transportieren?
    und darf ich einen Anhänger ebenfalls mit Heu und Stroh für meine Sportpferde an den Pferdetransporter anhängen und ebenfalls mit Heu und Stroh transportieren ?

    Vielen Dank für die Beantwortung

  8. Chrisi
    Am 27. August 2018 um 19:48

    Hallo,
    ich möchte einen Traktor kaufen und diesen auf meinen Bruder (Landwirtschaft) zulassen. Ist das möglich wenn ich als Fahrzeughalter im Brief stehe?

    Vielen Dank für die Auskunft.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Oktober 2018 um 17:19

      Hallo Chrisi,

      wenn Sie den Wagen auf jemanden zulassen, dann steht diejenige Person im Regelfall auch in den Papieren. Zumeist wird jedoch nur noch eine Person als Halter akzeptiert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Denise
    Am 23. August 2018 um 19:52

    Hallo, ich möchte meinen Hundeanhänger (grünes Nummernschild, Bj.2002) verkaufen. Ich habe keinen Kfz. Brief sondern nur die grüne Betriebserlaubnis. – grünes Nummernschild – Ich meine, ich hätte beim Neukauf damals auch keinen Brief erhalten. Gibt es Probleme für den Käufer, wenn er keinen Kfz.Brief erhält?
    Danke für eine Antwort.
    Viele Grüße
    Denise

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2018 um 14:20

      Hallo Denise,

      bitte erfragen Sie bei der Zulassungsstelle, ob ein Kfz-Brief benötigt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Hans
    Am 21. August 2018 um 13:03

    Hallo,
    Wir haben bis vor kurzem einen Landwirtschaftlichen Betrieb betrieben mit 7,2 ha und jetzt bis auf 1,15 ha verpachtet.
    Wir haben jetzt einen Schlepper ausgetauscht und beim Zoll möchten Sie uns das grüne Kennzeichen ablehnen. Es wird mit dem Schlepper die 1,15 ha bewirtschaftet und zusätzlich Feldränder, Feldwege usw gepflegt (für die Gemeinde unentgeltlich )
    Besteht die Möglichkeit das grüne Kennzeichen bei zu behalten?

    Gruß
    Hans

  11. Marvin
    Am 15. August 2018 um 13:24

    Hallo, ich besitze eine Sportboot Hänger für mein Segelboot, diesen kann ich ja demnach mit einem Grünen Kennzeichen zulassen.
    Der Haken ist, das ich für diesen leider momentan weder Papiere noch eine Gültige HU habe, da ich ihn nur als Slip wagen genutzt habe.
    Was muss ich tun um diesen wieder anzumelden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Oktober 2018 um 16:15

      Hallo Marvin,

      bitte wenden Sie sich an die Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Sven
    Am 6. August 2018 um 16:38

    Hallo,

    wenn ich mit einem Traktor (max. 25km/h) mit schwarzem Kennzeichen, einen Kipper mit grünem Anhänger ziehe, ist dies erlaubt?
    Wenn nicht, was kostet das Strafe?

    Wenn nicht erlaubt, was muss ich tun?
    Nur zur Zulassungsstelle gehen und ein schwarzes Kennzeichen holen (gleich wie Traktor) für den Anhänger?
    Oder muss ich da Papier (ich habe keine mehr) vorlegen, etc?

    Danke für eure Rückinfo.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. September 2018 um 12:20

      Hallo Aven,

      in der Regel sollte das erlaubt sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Daniel
    Am 20. Juli 2018 um 21:01

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich kann weder in der FZV, noch in der StVZO oder dem KraftStG geschrieben finden, dass Anhänger für Sportzwecke grüne Kennzeichen haben dürfen und von der Steuer befreit sind. Konkret geht es um einen Pferdeanhänger, der mit grünen Kennzeichen ausgestattet werden soll. Vielleicht können Sie mir eine Paragraphenkette nennen. Vielen Dank!

    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2018 um 10:13

      Hallo Daniel,

      mit einem grünen Kennzeichen ist der Einsatz des Pferdeanhängers auf Sportzwecke beschränkt. Laut § 3 Abs. 2 FZV sind “Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,” von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Patrick
    Am 14. Juli 2018 um 15:17

    Hallo,
    Darf man mit einer grünen Nummer am Traktor auf ein Oldtimertreffen fahren? Viele Meinungen gehen da auseinander. Habe auch ein Artikel im ADAC gelesen indem steht das es erlaubt ist usw.
    Wie sieht es aber tatsächlich aus?

    Würde eh nur einmal im Jahr fahren!
    Danke im voraus

    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2018 um 11:54

      Hallo Patrick,

      unseres Kenntnisstandes nach ist die Teilnahme an Oldtimertreffen Sonn- und Feiertags mit grünem Kenzeichen möglich, wenn es sich um örtliche Brauchtumsveranstaltungen handelt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Thomas
    Am 3. Juni 2018 um 11:35

    Hallo,

    darf ich meinen Boots Anhänger mit grünem Kennzeichen an Sonn und Feiertagen benutzen?

    Danke im voraus.

    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 13:41

      Hallo Thomas,

      uns ist nicht bekannt, warum dies mit grünem Kennzeichen ein Problem sein sollte.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Tobias
    Am 5. Mai 2018 um 8:41

    Hallo,
    ich habe zum Transport meines Rennwagens einen speziell umgebauten 7,5t, incl. Wohnbereich. Momentan läuft das ganze als Wohnmobil über 3,5t. Gibt es eine Möglichkeit, auch für den gesamten LKW ein grünes Kennzeichen zu bekommen, da das ganze ja zweckgebunden und zum Transport von Sportgeräten ist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Mai 2018 um 13:15

      Hallo Tobias,

      aus der Ferne lässt sich Ihr spezieller Fall leider nicht abschließend beurteilen. Erkundigen Sie sich daher bei der örtlichen Zulassungsbehörde, ob die Voraussetzungen für das grüne Kennzeichen erfüllt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Andreas D.
    Am 4. Mai 2018 um 19:54

    Hallo,
    Ich möchte einen angemeldeten speziellen Motorradanhänger mit grünem Kennzeichen aber ohne Brief kaufen.
    Meine Zulassungsstelle sagt nun aber, normale also zugelassene Motorräder seien nicht für Sportzwecke. Daher muss das Gutachten des Hängers erst vom TÜV geändert werden und die Beschreibung für Sportzwecke gestrichen werden. Anschließend kann ein Brief erstellt werden und der Hänger zugelassen werden.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Mai 2018 um 10:14

      Hallo Andreas,

      in der Regel können Sie der Zulassungsstelle vertrauen. Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit der behördlichen Anweisungen, ziehen Sie bitte einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Jürgen
    Am 4. Mai 2018 um 7:38

    Hallo, ich besitze einen Dodge Ram (zulässiges GG 4,6t) und einen Sattelauflieger für Sportzwecke (zulässiges GG 3990kg) mit grünen Kennzeichen…zusammen also 8,59 Tonnen… bin ich damit mautpflichtig ??? (Privatperson) Danke und mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Mai 2018 um 15:52

      Hallo Jürgen,
      da uns nicht klar ist, auf welche Maut Sie sich beziehen, können wir Ihre Frage nicht beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Christian
    Am 30. April 2018 um 12:43

    Hallo,
    wir besitzen einen kleinen Trecker ,2 Gummiwagen und einen Miststreuer. Wir bewirtschaften damit zwei Weiden für Pferdehaltung. Des Weiteren wird er zum Stroh/ Heu holen und zum Mist abfahren benutzt. In der Winterzeit nutzen wir die Gerätschaften um aus dem Wald Holz zu holen. Da ich es nicht besser wusste, ist der Schlepper ist momentan mit schwarzen Nummern angemeldet.
    Besteht die Möglichkeit ein grünes Kennzeichen zu bekommen?
    Danke für die Antwort!!
    Mfg.
    Christian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 12:02

      Hallo Christian,

      Sie können ein grünes Nummernshcild erhalten, wenn das Fahrzeug allein für land- und forstwirtschaftliche Zwecke genutzt wird. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. daniel
    Am 23. April 2018 um 16:53

    Meine Eltern haben seit Jahren Landwirtschaft und einen tracktor mit einen grünen Nummernschild . Seit Anfang des Jahres ist die Landwirtschaft an mich übergeben worden.vor ein paar Wochen mußte ich einen Antrag auf ein grünes Nummernschild ausfüllen obwohl eines schon am tracktor dran ist .jetzt habe ich Antwort bekommen und eine Zahlungsaufforderung und die grüne Nummer wird mir aberkannt.was kann ich jetzt noch tun um die Nummer zugehalten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 10:22

      Hallo Daniel,

      wenden Sie sich diesbezüglich bitte noch einmal an Ihre örtliche Zulassungsbehörde und erkundigen Sie sich dort, warum Ihr Traktor die Kriterien für das grüne Kennzeichen nicht (mehr) erfüllt. Ziehen Sie ggf. einen Anwalt zu Rate.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Maik S.
    Am 17. April 2018 um 11:38

    Hallo Zusammen,
    ich bewirtschafte unseren eigenen wald, habe dazu einen traktor etwa 3,5t schwer und einen anhänger mit 4t nutzlast.
    Wir haben versucht ein grünes Kennzeichen zu bekommen, haben wir auch bekommen, mussten aber nach einer Weile Steuern nach zahlen , da das Kennzeichen nicht rechtens wäre. Wir haben kein Gewerbe angemeldet, zahlen aber in die landwirtschaftliche BG ein. Kennt sich jemand aus mit so etwas ? bitte unbedingt mal meldne gern auch per Mail.
    Besten Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Mai 2018 um 12:47

      Hallo Maik S.,

      ggf. kann Ihnen die Rechtsberatung Ihrer Kfz-Versicherung weiterhelfen oder Sie wenden sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Daniel W.
    Am 27. März 2018 um 13:18

    Hallo,
    Ich habe einen Kranwagen, der als selbstfahrende Arbeitsmaschine eingetragen ist und somit auch berechtigt ist das grüne Kennzeichen zu “tragen”.
    Darf icht mit diesem Fahrzeug auch auf die Autobahn?
    Danke

    MfG Daniel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 14:38

      Hallo Daniel,

      wenn Sie das grüne Kennzeichen haben, dürfen Sie das Fahrzeug in dem Rahmen nutzen, der die Grundlage für die Steuerbefreiung ist. Geht die Verwendung darüber hinaus, ist ein reguläres Kennzeichen zu tragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Tamina T.
    Am 21. März 2018 um 14:10

    Hallo,
    Wir sind ein Reitverein und haben von einem anderen Reitverein übergangsmäßig ein Voltigierpferd mit unserem Anhänger (mit grünem Kennzeichen) abgeholt nun müssen wir die Ausrüstung für das Voltigierpferd auch mitnehmen Punkt dürfen wir das mit unserem Anhänger (grüne Kennzeichen) auch transportieren? Viele Grüße Reitverein Freystadt Kiesenhof

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2018 um 15:30

      Hallo Tamina T.,

      bitte erkundigen Sie sich bei der Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Martin
    Am 16. März 2018 um 13:46

    Hallo,

    ich habe einen Anhänger der nur zum Transport von Kajaks und Canadiern benutzt wird – aber gewerblich.
    Kann ich die grüne Nummer beantragen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 11:56

      Hallo Martin,

      Spezialanhänger, die lediglich zur Beförderung von Sportgeräten benutzt werden, können mit einem grünen Kennzeichen versehen werden. Ob dies bei Ihnen möglich ist, erfahren Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Thomas
    Am 13. März 2018 um 21:35

    Hallo, ich habe da auch einmal eine Frage.
    Mir ist bekannt, dass ich an einem Trecker mit schwarzem Kennzeichen keinen Anhänger mit grünem Kennzeichen hängen darf. Jetzt zu meiner Frage: Was ist denn wenn der Trecker das zulässige grüne Kennzeichen hat und ich dort einen Anhänger mit schwarzem Kennzeichen dran hänge? Ist dieser Fall zulässig oder wer ist mein eventueller Ansprechpartner?
    Danke für eine Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 16:00

      Hallo Thomas,

      fragen Sie ggf. bei der Zulassungsstelle nach.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  26. Christoph
    Am 21. Februar 2018 um 0:25

    Hallo, ich habe einen Bootstrailer für ein Motor-Schlauchboot. Nun möchte ich gerne zusätzlich Fahrräder auf der Deichsel vom Bootstrailer (auf einem speziellen Thule-Fahrradträger) transportieren, da ich sie ja nicht mehr auf der Anhänger-Kupplung transportieren kann weil die vom Bootstrailer belegt ist.

    Kann ich dann den Bootstrailer mit grünem Kennzeichen betreiben, oder muss ich wegen des zusätzlichen Fahrradtransports auf der Deichsel ein schwarzes Kennzeichen führen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. März 2018 um 13:43

      Hallo Christoph,

      fragen Sie am besten bei der Zulassungsstelle nach.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  27. DANIELA
    Am 31. Januar 2018 um 0:04

    Ich habe eine Frage:
    Dürfen wir Einsatzfahrzeuge, die dem DRK angehören und grüne Kennzeichen haben, AUSSCHLIESSLICH für den Zivil-und Katastrophenschutz nutzen?
    Konkret meine ich hier:
    Ein MTW (9-Sitzer) ist mit grünem Kennzeichen ausgestattet. Darf ich dieses Auto für Sanitäts-Dienste verwenden, die nicht vom Rettungsdienst angefordert werden? Speziell meine ich Fussball-Turniere, Faschingsumzüge, Sportveranstaltungen.
    Danke für eine Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2018 um 16:44

      Hallo Daniela,

      dies ist bei der zuständigen Zulassungsstelle zu erfragen. Grundsätzlich gilt, dass das Fahrzeug nur für den für die Steuerbefreiung ursächlichen Zweck verwendet werden darf.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Thomas E.
    Am 20. Januar 2018 um 13:29

    Hallo,
    wir haben einen Pferdeanhänger, zul. Ges.gew. 2000 kg mit Zulassung als “SDAH für Tiere zu Sportzwecken, Pferdetransporter” und grünen Kennzeichen erworben, würden diesen aber gerne mit schwarzen Kennzeichen zulassen.
    Die Zulassungsstelle verlangt von uns eine Umschlüsselung des Anhängers in den Fahrzeugpapieren als “Viehtransporter” oder “Anhänger Kasten geschlossen zu Pferdetransportzwecken geeignet”. Bei Dekra und TÜV tut man sich schwer damit, offensichtlich ist dieser Weg ungewöhnlich oder evtl. gar nicht notwendig? Welche Eintragung in den Papieren ist korrekt, wenn ich den Anhänger gelegentlich auch zu Transportzwecken für andere Dinge nutzen möchte?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2018 um 12:27

      Hallo Thomas,

      in Fällen dieser Art müssen wir Sie an die entsprechenden Behörden verweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Reinhard S.
    Am 19. Dezember 2017 um 0:04

    Hallo,
    wir haben als Naturschutzorganisation ein Fahrzeug mit grünem Kennzeichen.
    Darf man damit Feldwege benutzen, die nur für Land- bzw. Forstwirtschaft freigegeben sind?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 12:46

      Hallo Reinhard S.,

      das lässt sich leider nicht pauschal beantworten, da dies von Ort zu Ort variieren kann. Wenden Sie sich diesbezüglich am besten an ein örtliches Forst- bzw. Ordnungsamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Tanja H.
    Am 1. Dezember 2017 um 15:06

    Hallo, was muss ich denn genau tun wenn mein neu erworbener Pferdehänger bisher ein schwarzes Kennzeichen hatte, ich nun aber ein grünes möchte? Berechtigt ist er grundsätzlich, soweit ich weiß muss dafür dann aber in den Papieren “für Tiere zu Sportzwecken” umgetragen werden. Macht das die Zulassungsstelle?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Dezember 2017 um 13:01

      Hallo Tanja,

      die Zulassungsstelle sollte der erste Ansprechpartner sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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