Wer ein rotes Kennzeichen beantragen darf
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten
Alles über rote Nummernschilder
Im Volksmund sind die roten Nummernschilder zum Synonym für Überführungkennzeichen geworden. Rote Kennzeichen dürfen allerdings nur von gewerblichen Verkäufern genutzt werden, für private Verkäufer sind diese nicht zugelassen.
Haben Sie ein neues Kfz erworben und wollen dieses nach Hause überführen, benötigen Sie eine passende Zulassung. Geschieht der Transport innerhalb Deutschlands ist dies ein Kurzzeitkennzeichen. Privatpersonen dürfen eine rote Nummer nicht alleine fahren. Auch bekommt nicht jeder gewerbliche Verkäufer ein rotes Nummernschild.
Dieser Artikel erklärt Ihnen die gesetzlichen Grundlagen für das rote Kfz-Kennzeichen. Welche Kosten auf Sie zukommen, wie Sie eine rote Nummer richtig beantragen und weitere allgemeine Informationen, erfahren Sie ebenfalls im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Rotes Kennzeichen
Es handelt sich dabei um ein Überführungskennzeichen und wird für den Transport nicht zugelassener Kfz verwendet. Das rote Kennzeichen darf jedoch nur von gewerblichen Verkäufern genutzt werden. Hierzu zählen in der Regel Autohändler bzw. Inhaber von Kfz-Werkstätten. Private Käufer müssen anstelle des roten Kennzeichens ein Kurzzeitkennzeichen benutzen. Die Checkliste informiert Sie darüber, welche Unterlagen für ein rotes Kennzeichen wichtig sind.
Die Kosten für rote Kennzeichen unterscheiden sich je nach Zulassungsstelle. Für die Prüfung der Zulassung können Kosten zwischen 25 und 250 Euro anfallen, hinzu kommen 10 bis 20 Euro für das Kennzeichen. Die Kfz-Steuer liegt dann bei 191,73 Euro pro Jahr, für Motorräder bei 46,02 Euro.
Nein. Hat ein Händler ein rotes Dauerkennzeichen erworben, kann er dieses für alle seine Verkaufsfahrzeuge verwenden. Und das nicht nur für Überführungs-, sondern auch für Probefahrten.
Die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Die Bestimmungen für die rote Kennzeichen sind seit 2007 in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgehalten. Zuvor regelte die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung die Erteilung der begehrten Nummernschilder. Gemäß § 16 FZV gilt:
Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und das Fahrzeug unbeschadet des § 16a ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führt.
Das farbige Nummernschild ist also für jene Fahrzeuge nützlich, die nicht angemeldet, bzw. nicht zugelassen sind. Da die Mehrheit der privaten Autoverkäufer ihr ehemaliges Kfz abmeldet, bevor sie es dem neuen Besitzer überreicht, erscheinen die roten Nummern angemessen. Dies ist aber ein Trugschluss. Private Käufer und Verkäufer benötigen hierfür ein Kurzzeitkennzeichen.
Kraftfahrzeughändler hingegen haben es oft mit einer ganzen Flotte unangemeldeter Kfz zu tun. Müssten sie für jedes einzelne Kfz eine separate Kurzzeitzulassung beantragen, gingen viel Zeit und Geld verloren. Gewerblichen Verkäufern sparen diese Nummernschilder also Kosten. Aus diesem Grund wird das rote Autokennzeichen umgangssprachlich auch Händlerkennzeichen genannt. Doch nicht nur gewerbliche Autoverkäufer dürfen rote Kennzeichen verwenden. Auch amtlich anerkannte Sachverständige, Prüfer und Autohersteller können sie benutzen.
Doch nicht jeder Autohändler bekommt die besonderen Schilder – er muss einige Voraussetzungen erfüllen, um ein rotes Dauerkennzeichen zu erhalten.
So sieht ein rotes Nummernschild aus
Größe und Form der Händlerkennzeichen entsprechen der gewohnten Norm. Allerdings ist die Schrift darauf nicht wie gewöhnlich schwarz, sondern rot. Zudem befindet sich eine gleichfarbiger Rahmen am Rand des Kennzeichens. Auf diesem Weg sind sie auch im fließenden Verkehr für Ordnungsbeamte schon von weitem als „besondere Kennzeichen“ einzustufen.
Wie bei normalen Kennzeichen beginnt die Zahlen- und Buchstabenfolge mit der jeweiligen Stadt- oder Landkreiskennung. Die folgenden Nummern beginnen immer mit 06. Aus diesem Grund werden die roten Nummern auch als 06-Kennzeichen bezeichnet. Maximal drei weitere Zahlen folgen der 06.
Diese Kennzeichen können mitunter eine sehr lange Laufzeit haben. Deshalb gibt es die roten Nummern in verschiedenen Ausführungen, die entsprechend unterschiedlich aussehen. Neuere haben am linken Rand einen Streifen, auf welchem die Europasterne und das Länderzeichen (D) zu sehen ist. Auf älteren Schildern ist dieser Balken nicht zu sehen. Sie sind dennoch gültig.
Rote Nummernschilder für Autohändler: Vorteile
Die roten Kennzeichen sind speziell für gewerbliche Verkäufer konfiguriert. Diese haben es mit einer großen Fluktuation verschiedener Kfz zu tun, die sie meist unangemeldet auf ihrem Gelände stehen haben.
Potenzielle Käufer möchten die Wagen selbstverständlich ausgiebig testen, bevor sie den Kaufvertrag unterschreiben. Dafür möchten sie auch im Straßenverkehr fahren, um ein realitätsnahes Gefühl für das neue Gefährt zu bekommen.
Es steht Händlern frei, für all ihre Fahrzeuge einzelne Zulassungen zu beantragen und zu bezahlen. Das farbige Kennzeichen punktet allerdings mit ein paar Vorteilen.
Die besonderen Schilder sind nicht fahrzeuggebunden. Das bedeutet, dass ein Verkäufer sie für all seine Verkaufswagen benutzen kann. Dadurch spart er viel Zeit, Nerven und Kosten.
Händlerkennzeichen sind speziell für folgende Verwendungen gedacht:
Probefahrten
Hierbei gilt es, eine feine Unterscheidung zu beachten. Probefahrten dienen dazu, einem Käufer die Funktionsfähigkeit des Autos zu beweisen. Diese Definition beinhaltet, dass eine Kaufabsicht auf Seiten des Probefahrers besteht.
Manche Hersteller oder gewerbliche Verkäufer bieten mitunter kostenlose Fahrproben in neuen Kfz an, um die Kauflust der Fahrer zu wecken. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entschied 2007, dass diese Fahrten nicht als Probefahrten gelten.
Die gewerblichen Kennzeichen sind in diesem Fall also unzulässig!
Prüfungsfahrten
Dabei handelt es sich nicht um Fahrten von Fahrschülern, die ihre Führerscheinprüfung ablegen möchten. Gemeint sind in diesem Zusammenhang Fahrten, bei welchen amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer die korrekte Funktionsweise des Kfz überprüfen. Dies ist zum Beispiel der Fall bei der Sicherheitsprüfung für Lkw. Die Hin- und Rückfahrt zum Prüfungsort – etwa zur Hauptuntersuchung – darf ebenfalls mit der roten Nummer erfolgen.
Überführungsfahrten
Nach dem Autokauf bieten viele Händler an, das Auto frei Haus zu liefern. Finden diese Auslieferungen innerhalb der Europäischen Union (EU) statt, dürfen sie mit rotem Kennzeichen erfolgen.
Fahrten gegen Vergütung sind, wenn ein rotes Kennzeichen am Fahrzeug montiert ist, unzulässig! Dies gilt ebenfalls für Nutz- und Zweckfahrten mit Ausnahme der oben genannten Verwendungszwecke. Gewerbliche Verkäufer dürfen also in Autos mit Händlerkennzeichen nicht Einkaufen fahren oder diese auf dem Weg zur Arbeit benutzen.
Rote Nummernschilder beantragen: Voraussetzungen
Nicht jeder Händler kann ein rotes Nummernschild beantragen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die besonderen Schilder. Die Zuteilung eines solchen Nummernschildes liegt im Ermessen der jeweiligen Sachbearbeiter.
Grundsätzlich gilt: Nur zuverlässige Gewerbebetreibende bekommen die Kennzeichen. Doch wie lässt sich „Zuverlässigkeit“ nachweisen? Ihnen stehen unter anderem folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister des KBA
- Auskunft aus dem zuständigen Gewerbezentralregister
Als Hinweise zur Unzuverlässigkeit gelten unter anderem folgende Tatbestände:
- Rückständige Gebühren aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen von über 20 Euro
- Rückständige Steuerzahlungen von über 5 Euro
Sie führen zur Ablehnung des Antrags. Zusätzlich müssen Händler ihren Bedarf an Händlerkennzeichen für den Betrieb nachweisen und belegen, dass Sie einen Kfz-bezogenen Gewerbebetrieb besitzen.
Diese Unterlagen sind zur erfolgreichen Beantragung notwendig:
- Zuverlässigkeitsnachweise
- Nachweis der Gewerbeanmeldung
- Formloser Antrag oder Formular (variiert je nach Behörde)
- Bedarfsnachweis (formlos oder im Formular beinhaltet)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsnachweis
Hier finden Sie die Checkliste der notwendigen Unterlagen, um ein rotes Kennzeichen zu beantragen, zum kostenlosen Download
Gerne können Sie diese Checkliste zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF-Format zum Download:
- Kostenloser Download
- Muster als PDF-Dokument
- Ausdrucken & Mitnehmen
- Stress beim Behördengang vermeiden!
Wenn Sie die rote Kennzeichen im Auftrag beantragen, benötigen Sie zusätzlich zu diesen Unterlagen eine unterschriebene Vollmacht sowie den Personalausweis oder den Reisepass des Auftraggebers.
Kosten bei der Beantragung roter Kennzeichen
Sowohl für die Überprüfung der Zulässigkeit als auch für das Nummernschild an sich fallen Kosten an. Hierbei sind regionale Unterschiede zu beachten.
Denn je nach Zulassungsstelle sind die Gebühren unterschiedlich hoch angesetzt. So kann die Prüfung bzw. die Bearbeitung des Antrags zwischen 25 und 250 Euro kosten.
Für das rote Nummernschild an sich liegen die Kosten etwa zwischen 10 und 20 Euro. Des Weiteren können Gebühren anfallen, wenn Sie bestimmt Nachweise anfordern um diese mit dem Antrag einreichen zu können.
Rotes Nummernschild: Versicherung und Steuer
Fahrzeuge, an denen rote Kennzeichen montiert sind, haben zwar keine anderweitige Zulassung, fahren dennoch im regulären Straßenverkehr. Aus diesem Grund müssen Sie versichert werden. Wie gewöhnliche Kfz können Händler das Kennzeichen lediglich über eine Haftpflichtversicherung oder über eine Teil- oder Vollkasko absichern.
Es empfiehlt sich, nicht voreilig zu agieren, sondern verschiedene Angebote einzuholen. Oft variieren die Kostenvorschläge der Versicherungsgesellschaften erheblich.
Erst wenn Sie auch entsprechende Steuern entrichten, bekommen Sie ein rotes Nummernschild. Die Kosten hierfür sind relativ überschaubar und passen sich den Fahrzeugtypen an. Für Motorradkennzeichen ist eine Summe von 46,02 Euro jährlich fällig – für alle anderen müssen 191,73 Euro pro Jahr bezahlt werden.
Bei roten Nummernschilder sind die Kosten für Autoverkäufer meist gering im Vergleich zu den möglichen Einsparungen.
Das spezielle Kennzeichen ist mit Auflagen verknüpft
Wer rote Kennzeichen besitzt, ist auch verpflichtet, deren korrekten Gebrauch nachzuweisen. Aus diesem Grund gehört zum roten Kennzeichen immer ein Fahrtenbuch und besonderes Fahrzeugscheinheft. Diese gehören sozusagen zum Zubehör des Kennzeichens. Gemäß seiner Sorgfaltspflicht muss der Kennzeichenbesitzer dafür sorgen, dass alle Fahrten im Fahrtenbuch aufgeführt werden.
Gemäß § 16 Absatz 2 der FZV:
Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
Folgende Daten sind dafür mindestens notwendig:
- Benutztes Kennzeichen
- Fahrzeugmarke
- Fahrzeughersteller
- Fahrzeugtyp
- Fahrgestellnummer
- Tag der Fahrt
- Start- und Endzeitpunkt der Fahrt
- Name und Anschrift des Fahrzeugführers
Diese Eintragungen müssen mindestens ein Jahr lang aufbewahrt und bei Anfrage den Behörden vorgelegt werden.
Die Laufzeit für Händlerkennzeichen
Beim ersten Antrag wird das Kennzeichen für ein Jahr lang zugeteilt. Nach Ablauf dieses Jahres besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen. Dazu legen Sie die ordnungsgemäß geführten Bücher sowie einen aktuellen Versicherungsschutz vor.
Haben Sie sich in der Erstlaufzeit als zuverlässig erwiesen, bekommen Sie die Verlängerung in der Regel. Diese kann auch unbefristet sein.
Die Zulassungsbehörde kann den korrekten Gebrauch für rote Kennzeichen jederzeit überprüfen – etwa in dem sie unangemeldet beim Kennzeicheninhaber vorstellig wird.
Dabei kontrolliert sie sowohl das Kennzeichen als auch die entsprechenden Papiere. So kann Sie genau einsehen, ob die Schilder ordnungsgemäß gebraucht werden oder ob der Besitzer es mit den Bestimmungen nicht ganz so genau nimmt.
Stimmt mit den Informationen etwas nicht, kann die Erteilung der roten Nummernschilder von der Zulassungsbehörde sofort widerrufen werden. Zudem kann eine Neuzuteilung ebenfalls ausgeschlossen werden.
Diese Kennzeichen zu missbrauchen wird als Straftat geahndet! Sind lediglich die Eintragungen im Fahrzeugscheinheft/Fahrtennachweisheft falsch, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.
Rote Nummernschilder ausleihen: Ist das erlaubt?
Es ist verführerisch, sich beim befreundeten Händler rote Kennzeichen zu leihen, um eine kurze Überführungsfahrt zu tätigen. So sparen Sie als Privatperson den Aufwand der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens. Möchten Sie rote Kennzeichen ausleihen, ist dies allerdings nicht erlaubt. Denn der Versicherungsschutz gilt nur für die zugelassenen Fahrten.
Privatfahrten entsprechen nicht dem Verwendungszweck, welchen ein rotes Kennzeichen erfüllen soll – die Fahrt ist also nicht versichert! Beim Fahren ohne Versicherung handelt es sich um eine Straftat!
Daraus ergibt sich: Rote Kennzeichen für privat sind nicht möglich!
Das besondere Kennzeichen richtig befestigen
Da sie häufiger das Fahrzeug wechseln, muss ein rotes Kennzeichen in der Regel nicht fest angebracht werden. Allerdings gehören sie gut sichtbar sowohl an die Vorder- als auch an die Rückseite des Kfz. Andere Schilder, die sich womöglich noch am Kfz befinden, müssen abgedeckt werden.
Kennzeichen, die für Krafträder zugeteilt wurden, dürfen auch nur an Krafträdern angebracht werden. Bei roten Nummernschildern für alle anderen Kfz dürfen Sie hingegen zwischen den Fahrzeugarten wechseln.
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Wir haben ein Fahrzeug gekauft und angemeldet.
Es war vereinbart, dass der Wagen mit roten Kennzeichen vom Händler angeliefert wird.
Jetzt behauptet der Händler er darf den Wagen mit roten Kennzeichen nicht mehr bewegen, da der Wagen bereits zugelassen ist.
Ist diese Behauptung korrekt?
Wie würde ein Verstoß geahndet?
Hallo, darf ich auf einem Auto Transport Anhänger mit rotem Nummernschild ein abgemeldetes Fahrzeug transportieren?
Hallo zusammen,
darf ich auch im öffentlichen Raum für längere Zeit parken?
Diese Frage bezieht sich nur auf Roten Nummernschilder mit 06 und 07 Bezeichnung
Danke für eure Antwort
Gruß
Claus
Hallo, unser Kfz.-Betrieb besitzt seit über 6 Jahren ein Kfz.-Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (rotes Händlerkennzeichen). Nun erkrankte die Inhaberin und Besitzerin der roten Nummer letztes Jahr für ca. 3 Monate schwer, übertrug alle Belange; auch die der roten Nummer betreffend ihrem Ehemann(Vollmacht). Das wurde der Kfz.-Zulassungsstelle auch korrekt mitgeteilt und bestätigt.
Nun verweigert die Behörde die Erteilung neuer Fahrzeugscheinhefte mit der Angabe das die Zuverlässigkeit der Inhaberin nicht mehr gegeben wäre, da sie hätte die vorrübergehende Betriebsübergabe der Behörde nochmals separat mitteilen müssen, also das sie auch für ca. 3 Monate nicht mehr Besitzerin der roten Nummer ist, sondern der Ehemann. Hier hätte angeblich ein komplett neuer Antrag gestellt werden müssen.
Die Kennzeichen sind nach wie vor versteuert und versichert; ihre Benutzung wurde nicht wiederrufen.
Darf die Nummer; welche noch nie zuvor negativ aufgefallen war, trotz fehlenden Fahrzeugscheinheftes, aber dann ebend mit korrekt geführten Fahrtenbuches verwendet werden?
Was würden Sie uns raten?
Wie lange darf ein Auto mit Rotem Kennzeichen auf der Strasse stehen?
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Wie ist es als junger Newcomer-Händler, der sich einen eigenen Standplatz ggf. noch net leisten kann und sich auch nur von Auto zu Auto hocharbeitet. Darf das Fahrzeug mit dem Roten Kennzeichen auch regulär parken bzw. ist es erlaubt im regulären Stand einzusetzen oder nur bei Mobilität, also wenn das KFZ fährt?
Wenn es erlaubt ist, wie lange darf das KFZ mit dem Händlerkennzeichen im öffentliche Verkehrsraum stehen, falls der Verkauf mal länger dauert?
Ja, Händler können Fahrzeuge ohne TÜV und auch ohne Papiere (Eigentumsnachweis reicht) überführen.
In Ihrem Artikel wird beschrieben dass die Kennzeichen die nicht speziell für Krafträder sind auch an diesen montiert bzw. verwendet werden dürfen. Laut §16 FZV und den Verweis auf Anlage 4 FZV darf ein Nummernschild an Krafträdern aber nur eine maximale Breite von 220mm haben. Wenn ich jetzt ein längliches Schild das eigentlich für ein PKW gedacht ist dort montiere würde ich meines Empfinden nach etwas falsch machen. Könne Sie diese Ansicht bestätigen oder widerlegen?
Sehr schöner ausführlicher Beitrag, viele meiner Fragen beantwortet.
Ich habe eine Frage, bitte antworten Sie nur wenn Sie mir helfen können.
Ich habe einen Caravan Hobby 720 mit dänischen KFZ Brief gekauft.
Der Wagen wurde ohne TÜV von Nord Deutschland in die nähe von Bonn mit roten Kennzeichen geliefert.
Ist die Überführung so korrekt.
Freundliche Grüße
Bernhard H.