Autopilot im Auto: Bereits in Deutschland unterwegs?
Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: Autopilot im Auto
Ein Autopilot übernimmt vollständig oder in bestimmten Situationen die Steuerung des Fahrzeugs. Es handelt sich dabei also um eine Art Fahrerassistenzsystem. Wird das Auto ausschließlich durch einen Autopiloten gefahren, ist vom autonomen Fahren die Rede.
Unter bestimmten Voraussetzungen darf ein Auto mit Autopilot im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Eine entsprechende Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 130 km/h gibt es seit Januar 2023. Welche Auflagen dabei gelten, lesen Sie hier.
Bislang sind ausschließlich Fahrzeuge mit Automatisierungsgrad 3 (Hochautomatisiertes Fahren) in Deutschland zugelassen. Mercedes bietet den sogenannten „DRIVE PILOT“ bei seinen Limousinen EQS und S-Klasse an. Auch die Fahrzeuge von Tesla besitzen eine Funktion namens „Autopilot“, diese entspricht aber nur der Autonomiestufe Level 2.
Inhaltsverzeichnis:
Autopilot für Autos: Was ist in Deutschland möglich?
Damit sich Fahrzeuge in Zukunft selbstständig und ohne Fahrer sicher im Verkehr bewegen können, laufen Forschung und Entwicklung bei Autoherstellern und Technologiekonzernen auf Hochtouren. Bis autonome Fahrzeuge mit Autopilot auf unseren Straßen unterwegs sind, werden allerdings noch ein paar Jahre vergehen. Experten rechnen damit in Deutschland frühestens 2030, was zum einen an der Technologie, aber auch an den gesetzlichen Rahmenbedingungen liegt.
Allerdings werden aktuell wichtige Weichen für diese Entwicklung gestellt und wichtige Meilensteine erreicht. So konnten bereits Fahrzeuge mit Automatisierungsgrad 3 eine Zulassung erhalten. Der Autopilot im Auto kann dabei in bestimmten Situationen selbstständig agieren und zum Beispiel folgende Aufgaben übernehmen:
Während der Autopilot im Auto aktiviert ist, darf sich der Fahrer für einen längeren Zeitraum vom Fahrgeschehen ablenken. Er kann also zum Beispiel Zeitung lesen oder ein Handy verwenden. Schlafen ist während der Fahrt hingegen nicht gestattet, da der Fahrer in der Lage sein muss, jederzeit die Kontrolle über das Kfz zu übernehmen.
Zudem hat sich das Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften der UN-Wirtschaftskommissionen (UNECE) 2022 auf einige Rahmenbedingungen geeinigt. So darf der Autopilot im Auto nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h und auf Strecken, die für Fußgänger und Radfahrer verboten sind, zum Einsatz kommen. Vorgeschrieben ist zudem eine physische Trennung der Fahrbahn zum Gegenverkehr. Nicht zuletzt muss sich der Autopilot im Auto an die geltenden Verkehrsregeln halten.
Wichtig! Verursacht der Autopilot einen Unfall, haftet in der Regel der Fahrzeughersteller. Ist das System nicht für die Kollision verantwortlich, muss der Fahrzeugführer für die Schäden aufkommen. Damit sich die Schuldfrage im Nachhinein klären lässt, speichert das Fahrzeug umfassende Daten zu Fahrten, Funktionen und Verhalten.
Unterwegs mit Autopilot: Welche Hersteller bieten solche Fahrzeuge an?
Der Autopilot im Auto klingt nach ferner Zukunftsmusik, allerdings macht die Entwicklung große Sprünge. Tatsächlich sind in Deutschland bereits entsprechende Fahrzeuge für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
Als erstes Serienfahrzeug mit Autopiloten gilt die Mercedes Benz S-Klasse und das entsprechende Elektroauto EQS. Beim sogenannten „DRIVE PILOT“ handelt es sich um einen Autobahn-Staupiloten, der auf Automatisierungsgrad 3 zeitweise autonom fährt. Das System regelt die Geschwindigkeit und den Abstand innerhalb der Fahrspur. Allerdings ist dies bislang nur auf der Autobahn und bis maximal Tempo 60 möglich.
Über eine Zulassung für die Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h beim automatisierten Fahren verfügt in Deutschland bislang nur BMW mit seiner 5er Limousine. Allerdings handelt es sich dabei „nur“ um ein Fahrzeug der Automatisierungsstufe 2. Da der Fahrer bei diesem Level ständig aufmerksam sein muss und die Hände nur kurz vom Lenkrad nehmen darf, kann die Funktion eigentlich nicht als Autopilot im Auto gelten.
Übrigens! Dass die Bezeichnung „Autopilot“ beim Auto bestimmte Assoziationen hervorruft, machte sich auch Tesla zunutze. So stattete das Unternehmen seine Fahrzeuge mit einer so bezeichneten Funktion aus, obwohl es sich auch in diesem Fall nur um ein Assistenzsystem der Stufe 2 handelte. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. klagte unter anderem gegen diese Bezeichnung, scheiterte aber in der zweiten Instanz.
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