Autoposer: Welches Bußgeld droht bei illegalem Tuning?
Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Auto-Protzer im Visier der Polizei
Wer sich einen schöner Sportwagen leistet oder besonders viel Liebe ins Tuning bzw. Umbauten investiert, möchte sein Fahrzeug nicht selten auch zur Schau stellen und die bewundernden Blicke ernten.
Die Suche nach Aufmerksamkeit kann dabei aber auch extreme Züge annehmen und dazu führen, dass sich Mitmenschen belästigt fühlen. Dies ist immer wieder der Fall, wenn sogenannte Autoposer in den Innenstädten unterwegs sind.
Doch was ist laut Definition ein Autoposer? Warum geht die Polizei gegen diese vor? Und welche Sanktionen können für Autoposer drohen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
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FAQ: Autoposer
Dabei handelt es sich um Autofahrer, die gemeinsam mit ihrem Fahrzeug auffallen wollen und dafür meist unnötigen Lärm erzeugen. Nicht selten ist dies auch mit Tuning-Maßnahmen verbunden.
Die Lärmbelästigung und auch das unnötige Fahren im Kreis sind vor allem für Anwohner eine Belastung. Zudem verstößt das Verhalten gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Verursachen Autoposer unnötigen Lärm bei der Nutzung ihres Fahrzeugs, müssen sie 80 Euro zahlen. Fahren sie innerorts unnütz mit ihrem Kfz hin und her und belästigen dabei andere Personen, werden 100 Euro fällig. Sind sie trotz erloschener Betriebserlaubnis mit ihrem Fahrzeug unterwegs und führen damit eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit herbei, müssen sie sich auf ein Bußgeld von 90 Euro sowie einen Punkt in Flensburg einstellen.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum Thema „Autoposer“
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Unnötiger Lärm bei der Nutzung eines Fahrzeugs | 80 € | |
Belästigung durch unnützes Hin- und Herfahren innerorts | 100 € | |
Autofahren trotz erloschener Betriebserlaubnis | 50 € | |
Autofahren trotz erloschener Betriebserlaubnis mit wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit | 90 € | 1 |
Autofahren trotz erloschener Betriebserlaubnis mit wesentlicher Beeinträchtigung der Umwelt | 90 € |
Autoposer – Eine Definition
Als Autoposer werden grundsätzlich Menschen bezeichnet, die mit ihren Fahrzeugen auffallen wollen. Die dafür genutzten Autos zeichnen sich in der Regel durch leistungsstarke Motoren und ggf. durch Tuning aus. Dabei wird das Auto fürs Posing allerdings nicht an einem malerischen Ort abgestellt. Stattdessen drehen Autoposer mit ihren Fahrzeugen in belebten Innenstädten ihre Runden und verursachen dabei absichtlich eine erhebliche Lärmbelästigung.
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Insbesondere der erzeugte Lärm, der wohl vor allem dazu dient, die Aufmerksamkeit der Passanten zu erregen, ist der Polizei mittlerweile ein Dorn im Auge. Aus diesem Grund haben sich in verschiedenen Städten mittlerweile Sonderkommissionen gebildet, die gezielt gegen Autoposer vorgehen. Wie diese zum Beispiel in Mannheim vorgehen, zeigt das nachfolgende Video:
Welche Sanktionen drohen für die Protzer?
In der StVO definiert der Gesetzgeber verschiedenste Regeln und Vorschriften für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. So besagen die Grundregeln aus § 1 StVO unter anderem, dass eine Belästigung der anderen Verkehrsteilnehmer zu vermeiden ist.
Halten sich Fahrzeugführer nicht an diesen Grundsatz, müssen diese daher mit Sanktionen rechnen. Diese Option besteht auch für Autoposer. Von Bedeutung können dabei unter anderem folgende Tatbestände aus dem Bußgeldkatalog sein:
- Lärmbelästigung
- Unnötiges Hin- und Herfahren
- Fahren ohne Betriebserlaubnis aufgrund von unerlaubtem Tuning
Ob der Bußgeldkatalog für diese Verfehlungen Verwarn- oder Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot vorsieht, verrät unsere Bußgeldtabelle. Diese finden Sie hier!
Allerdings beschränken sich die Verfehlungen der Autoposer nicht ausschließlich auf die zuvor aufgeführten Tatbestände. So stellten die Beamten der SoKo Autoposer in Hamburg bereits mehrere hundert Strafanzeigen. Zu den verfolgten Tatbeständen gehörten dabei unter anderem Drogen sowie Alkohol am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitungen und illegale Autorennen. Das Verhalten von Autoposern kann also im Einzelfall auch strafrechtlich relevant sein. Statt eines Bußgelds kann in diesen Fällen – etwa bei Trunkenheit oder Straßenrennen – dann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe drohen.
Neben den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog müssen Autoposer bei unerlaubtem Tuning unter Umständen auch damit rechnen, dass ihr Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen und stillgelegt wird.
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aus psychologischer Sicht kann ich autoposen nur verstehen, wenn die Fahrer sehr einsam sind oder sich nicht verstanden fühlen. Aber da helfen keine Lauten Fahrzeuge! sondern das gegenteil. ich fahre viel lieber mit leisen Fahrzeugen, dann habe ich weniger Stress. Laute Motoren sagen mir “ich muss wieder zur werkstatt, geld ausgeben”.
So richtig hilfreich war das jetzt nicht.
Denn das es SOKOS in einigen Großstädten und Ballungszentren gibt war mir bekannt.
Das diese auch eine Handhabe gegen die lärmenden Poser hat wusste ich aus diversen Dokus darüber.
Aber diese weitere Form der Verrohung ist längst nicht mehr bloß ein Problem in großen Städten.
Ich habe diverse Male unsere Kleinstadtpolizei kontaktiert um nicht bloß den Lärm zu melden, sondern auch die gefährliche Raserei, sogar Rennen innerorts.
Diese gaben stets bloß zur Auskunft, dass sie keine Handhabe hätten und mir nicht helfen können.
So bin ich hier gelandet, weil ich wissen möchte, welche legalen Mittel ich als geplagter Bürger habe um etwas zu tun.
Dazu kann ich hier leider nichts finden.
Das viele Menschen sich stark belästigt und sogar bedroht fühlen, war mir aus vielen Gesprächen bekannt und das ist auch durch die Kommentare hier noch einmal unterstrichen worden.
Die Frage ist doch, was kann ich tun um diesem Treiben Einhalt zu gebieten?
Welche Meldewege kann ich nutzen?
Welche Wege zur Datenerfassung sind legal?
Denn ich kann mich nicht den ganzen Tag an meine Ortsdurchfahrt stellen und Kennzeichen und Uhrzeiten zu notieren.
Wenn wieder einer mit knallenden Auspuff und V8-geröhre oder Burschi mit 125er ohne Flöte oder der möchte gern Mang im Drehzahlbegrenzer oder auch alte möchte gern Outlaws auf ihrer Chopper vorbei ballern und mir nicht bloß die Gartenruhe zerstören , sondern auf Grund der Häufigkeit echte gesundheitliche Schäden anrichten.
sollte auch für fußwegfahrer und parker gelten strengere strafen, ist nämlich ziemlich schlimm gworden.
@ Kommentarschreiber
Gut zu wissen, dass man damit nicht alleine ist, aber nicht nur im Ruhrgebiet ist das so, auch bei uns “auf dem Lande” hat sich das seit einigen Jahren geändert. Leider sind es auch nicht nur die von mir bereits erwähnten Aktivitäten allein, sondern regelrechter Psychoterror, auch Musik aus den Wohnungen in vollster Lautstärke, ständig die Wohnungstür zuknallen und vieles mehr gehören dazu.
Durch die Straße rasen und vom Parkplatz….
Gute Idee, vlt. sollte mehrmals die Autotür auf dem Parkplatz zudröhnen auch dazu gehören, nebst laute Musik in vollster Lautstärke aufdrehen, bleibt nur die Frage, wer die dann mal zur Anzeige bringt, wenn das über Jahre schon niemand macht.
Der Lärm durch Autoposer und Motorräder ist auch im Ruhrgebiet ein großes Problem. Nicht jeder kann den Krach so leicht wegstecken, manche Menschen werden krank davon. Wir brauchen dringend strengere Gesetze und leisere Schalldämpfer. Dann funktioniert es auch mit der Rücksichtnahme. Übrigens: Klima und Umwelt haben eine starke Lobby viel nötiger als Autofahrer.
Ich wohne seit wenigen Monaten im Ruhrgebiet und wie an den vorherigen Wohnorten sind auch hier Autoposer ein großes Problem. Hinzu kommen rasende Motorräder und ständige Hupkonezerte. Ich wünsche mir von der neuen Bundeseregierung die Ablösung der Auto-Lobby durch eine Klima- und Umweltlobby. Dazu muss eine strengere Gesetzgebung gegen solches Rowdytum auf unseren Straßen gehören. Laute Auspuffanlagen gehören verboten und auch ein Hupverbot in Wohngebieten wäre zeitgemäß. Um von A nach B zu gelangen, muss ein Auto oder Motrrad fahren und keinen Lärm verursachen, von dem ich Panikattacken und Kopfschmerzen bekomme. Höhrere Strafen müssen her – viel höhere Strafen! Bis zu 5000 Euro bei Lärmbelästigung, bis zu 5 Punkte in Flensburg und bis zu 5 Monate Fahrverbot! Dann kapieren es diese Rowdys vielleicht mal! Jeder muss per Gesetz zum Klima- und Umweltschutz verpflichtet werden. Oder sollen unsere Kinder in so einer lauten und kaputten Welt leben?
Genauso sehe ich das auch. Das komplette vergangene Wochenende von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag war, wie jedes Wochenende, wie Krieg. Trotz geschlossener Fenster waren presslufthammerartige Geräusche + Lautstärke jenseits jeglicher Dezibelgrenze von zu Discos umfunktionierten Autos bis früh morgens zu vernehmen. Es kann doch nicht sein, dass asoziale Personen Macht über die Gesundheit von Anwohnern haben. Ich habe alles versucht…es wird vonseiten der Politik und damit natürlich auch vonseiten der Polizei nichts dagegen unternommen. In Mannheim zum Beispiel funktioniert es ja auch. Warum nicht auch in anderen Städten wie hier in Aachen?
Unnötiger Lärm bei der Nutzung des Fahrzeugs: !0 €. Das ist natürlich viel zu wenig, aber “nichtsdestotrotz”:
Durch eine kurzzeitige Unaufmerksamkeit übersah ich innerorts ein Tempo 30 – Schild mit dem Zusatz Lärmschutz.
Ich erhielt einen Bußgeldbescheid wegen Überschreitung der aus Lärmschutzgründen maximalen Geschwindigkeit von 30 km/h über ca. 70 € und einen Punkt in Flensburg.
Außerdem: Das Tempo 30 Schild wurde aufgestellt, um die Anwohner vor dem Lärm von außerordentlich vielen LKWs zu schützen, die dort aus einem Gewerbegebiet in Richtung Autobahn vorbeifahren. Es gibt zusätzlich noch ein Nachtfahverbot für LKWs über 7,5 t.
Eine besondere Verkehrsgefährdungssituation, die das Aufstellen eines Tempo 30 .- Schildes rechtfertigen könnte, liegt nicht vor.
Warum mußte ich statt 10 € gleich 70 € bezahlen, obwohl ich nach Lage der Dinge keine Verkehrsgefärdung begangen habe, sondern ausschließlich einen von der Höhe her vermeidbaren Lärmpegel verursacht habe?
Hier gilt leider die straßenverkehrsordnung, Augen auf im straßenverkehr es gibt da keine Gnade durch den Staat. wenn der Staat feilschen würde würde alles wieder sofort ausgehebelt also nächstes Mal Augen auf
mit der Neuen Novelle der StVO 2021, soll angeblich vor der Wahl in Kraft treten, kommt endlich ein ordentliches, wenn auch für mich immer noch zu niedriges Bußgeld: ● Auto-Posing, das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie belästigendes, unnützes Hin- und Herfahren kostet künftig nicht mehr 20 Euro, sondern bis zu 100 Euro.
Solange die “Strafen” so Erbärmlich “niedrig” sind, werden uns (nicht nur) die Invasoren, weiterhin “Legal” auf der Tasche liegen und verpönen dürfen.
Die Strafen sind noch immer lächerlich gering.
Manchmal wünsche ich mir hier rigorose Schweizer Gesetze und Ordnungshüter.
Dann zieh in die Schweiz. Problem gelöst.
@ Erik: typische Antwort auf dem Niveau eines Grundschülers …
1. Warum sollte jemand in ein anderes Land ziehen, wenn er sich rigorosere Gesetze bei klaren Missständen wünscht?
2. Das Problem ist nicht gelöst, wenn der Leidtragende verschwindet … wie kann man nur so töricht denken?
was hat optisches Autotuning mit Dezibel zu tun? bitte ab sofort nur noch Elektroautos fahren, ach nein, die dürfen ja mit einen Geräuschgenerator ausgestattet werden. Da werden wieder Begriffe erfunden um Leute die ihr Auto indivdualisieren wollen zu Straftätern zu machen, 90% aller lauten Autos sind teure “Nobelkarossen” mit semilegalen Klappenauspuffen ab Werk. Golf GTIs mit DSG und leerem KAT. aber gesucht und angehalten werden nur “Poser”. Als Besitzer eines japanisches Sportwagens aus Ende der 80er wurde mir bei einer Kontrolle folgendes von einem Polizisten gesagt: “Hätten sie sich mal lieber einen Golf gekauft” nachdem erfolglos 1,5h nach einer nicht vorhanden Lachgaseinspritzung gesucht wurde.
Mein Sohn hat leider auch mit so einer Sonderkommission machen dürfen – er fährt ein 3er Cabrio mit Performance-Abgasanlage. Diese ist Original von BMW mit E-Nummer (also für dieses Fahrzeug zugelassen), nicht manipuliert (war bei der Anschaffung Voraussetzung, damit es eben keine Probleme gibt). Jetzt wurde er aufgehalten und da bei der Geräuschmessung der Wert überschritten wurde ordneten die Beamten eine Messung beim TÜV an. Das Fahrzeug durfte aber nicht mehr gefahren werden (es wurde angeboten von uns, das Fahrzeug zur Polizei zu bringen und dort bis zur TÜV-Vorstellung unter Verwahrung zu nehmen) – stattdessen wurde es per Abschlepper zur Verwahrstelle und von dort zur TÜV-Begutachtung gebracht – jeweils Kosten von ca. 350 €.
Wer sich solche Fahrzeuge kauft, der tut das nicht um damit flüsterleises Fahren zu üben und eine SOKO ist auch nicht da, weil sie keiner braucht.
Schönheit und Ästhetik bei Fahrzeugen ist eine schöne Sache, sie sollte aber niemals auf Kosten der Umwelt oder ihrer Bewohner gehen.
Ich verlange wirklich nicht, dass alle É-Auto fahren, aber ich verlange, dass die Geräuschemission nicht über 60db geht, dass verlangt unsere Verkehrsdichte.
wie wird das geahndet wenn Autofahrer langsam an einen Anwohner ranfahren , das Fenster runterlassen das Radio voll aufdrehen und langsam weiterfahren, und was hat man für Möglichkeiten das abzustellen . Ansprechen und ermahnen hilft nichts.
Hier ist ausschließlich von Autoposern die Rede. Ich nehme an, das gilt auch für Motorräder,
die höllischen Lärm bei hohen Drehzahlen und bei Tuningmassnahmen am Auspuff machen.
Gelten die gesetzlichen Massnahmen auch für Motorräder?