Autoschmuck in schwarz-rot-gold – Sicher durch das Fußballjahr
Letzte Aktualisierung am: 11. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Autoflaggen & Co. – Was ist am Auto als Deko zulässig?
Die Fußball-Europameisterschaft steht in den Startlöchern und viele Autofahrer wünschen sich, Ihrer Liebe zum Fußball und der Unterstützung der heimischen Mannschaft Ausdruck zu verleihen.
Fähnchen, Wimpel, Flossen, Motorhaubenabdeckungen: Das schwarz-rot-goldene Paradies ist riesig, der Markt erscheint übersättigt. Autofahnen, Magnetflagge, Motorhaubenbezug, Autofinne: Kaum ein Wunsch bleibt da fürs Fanherz offen.
Doch was dürfen Sie tatsächlich an Ihrem Fahrzeug anbringen? Auf welche Deko für Ihr Auto sollten Sie verzichten? Dies und mehr wollen wir im folgenden Ratgeber zum Autoschmuck während der EM erläutern.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Autoschmuck
Die Frontscheibe und die vorderen Seitenscheiben dürfen nicht bedeckt werden, da Ihr Sichtfeld andernfalls eingeschränkt wird. Die freie Sicht nach hinten muss ebenfalls gewährleistet sein.
Das hängt davon ab, welchen Verstoß Sie mit dem Dekorieren Ihres Fahrzeugs begehen. Relevante Tatbestände und die zugehörigen Sanktionen finden Sie hier.
Das Anbringen von Fahnen kann mitunter dazu führen, dass die Fenster nicht mehr gänzlich abschließen. Das wird die Versicherung bei einem Diebstahl unter Umständen anmerken. Auch die Gefahr eines Unfalls erhöht sich, wenn Sie Autoschmuck nicht korrekt anbringen.
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Mit dem Auto Flagge zeigen – Worauf Sie bei der Anbringung achten müssen
Grundsätzlich sollte jedem noch so kleinen Accessoire fürs Auto eine Anleitung beigefügt sein, die vor allem auch Warnhinweise enthält. Diesen können Sie dann entnehmen, unter welchen Bedingungen Sie Fahne, Spiegelsocke & Co. anbringen dürfen – und wann dies untersagt ist!
Denn trotz aller Euphorie: Die Bestimmungen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen eingehalten werden, um die Verkehrssicherheit zu wahren und die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug nicht gar schlimmstenfalls zu verlieren.
Besonders wichtig ist, dass Sie Scheinwerfer, Blinker und Kennzeichen nicht abdecken. Auch durchsichtige Folien dürfen hier keine Verwendung finden. Durch das Abdecken und anderweitige Verändern von lichttechnischen Einrichtungen kann die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile) erlöschen und damit auch die Betriebserlaubnis für Ihren Wagen.
Das Fahren ohne Betriebserlaubnis zieht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro nach sich. Gefährden Sie durch die Veränderungen potentiell gar andere Verkehrsteilnehmer, kann das Bußgeld auf 90 Euro steigen und zusätzlich einen Punkt in Flensburg provozieren.
Darüber hinaus müssen alle Bauteile und zusätzlichen Anbringungen am Fahrzeug so befestigt sein, dass Sie nicht abfallen und dadurch nachfolgende Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden können.
Generell verweisen Sie Hersteller von Dekofähnchen, Fanflosse und Windhose darauf, welche Höchstgeschwindigkeiten mit dem entsprechenden Autoschmuck nicht überschritten werden sollten. Für die meisten Accessoires fürs Auto ist eine maximale Geschwindigkeit von 130 km/h angegeben. Bleiben Sie damit stets im Rahmen der vorgegebenen Richtgeschwindigkeit und angegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen, sind Sie in der Regel auf der sicheren Seite.
Bußgeldtabelle zum Autoschmuck: Welche Strafen können drohen?
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
kein ausreichendes Sichtfeld | 5 € | |
beeinträchtigte Sicht | 10 € | |
Rückspiegel entspricht nicht den Vorschriften | 15 € | |
Fahren mit abgedeckten Beleuchtungseinrichtungen ... mit Gefährdung ... mit Unfall | 20 € 25 € 35 € | |
Führen eines nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeugs ... mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit ... mit Unfall | 25 € 80 € 120 € | 1 1 |
Fahren ohne Betriebserlaubnis ... mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit | 50 € 90 € | 1 |
Kennzeichen abgedeckt durch Glas, Folie oder Ähnliches | 65 € |
Autoschmuck an den Fensterflächen – Nicht jede Deko am Auto erlaubt!
Von großer Bedeutung ist vor allem auch, dass die Fensterflächen, die im Sichtfeld des Fahrers liegen, nicht abgedeckt werden dürfen. Das Sichtfeld umfasst dabei mindestens einen 180-Grad-Winkel. Das bedeutet, dass Sie weder an der Frontscheibe, noch an den beiden vorderen Seitenscheiben Fensterfolien, Flaggen oder Aufkleber anbringen dürfen – unerheblich, ob von innen oder außen!
Ausnahmen bilden hier lediglich offizielle Anbringungen, wie Maut- oder Umweltplakette. Doch auch diese müssen unbedingt außerhalb des direkten Sichtfeldes des Fahrers angebracht werden – idealerweise in der unteren rechten Ecke der Windschutzscheibe.
Wollen Sie eine Fensterflagge an Ihrem Fahrzeug anbringen, ist dies damit lediglich an den an den Fenstern ab der B-Säule zulässig. Vorsicht gilt auch beim Heckfenster: Aufkleber, Folien und andere Anbringungen dürfen beim Blick in den Rückspiegel nicht die Sicht nach hinten versperren.
Ungünstige Autodekoration: Vorsicht bei der EM-Spiegelsocke
Ein besonderer Autoschmuck ist die schwarz-rot-goldene Spiegelsocke. Doch nicht an jedem Fahrzeug dürfen Sie diese Autodeko anbringen. Sobald sich in den Spiegeln Sensoren von Fahrsicherheitssystemen – zum Beispiel beim Totwinkel-Assistenten – oder Blinker befinden, dürfen Sie diese nicht abdecken. Die Sensoren könnten nicht mehr richtig arbeiten und die Blinker wären nicht mehr ausreichend erkennbar.
Die Fahrsicherheit ist dadurch stark beeinträchtigt. Zudem dürfen die Spiegelflächen ebenso wie Scheinwerfer & Co. nicht abgedeckt sein. Da das Zugsystem an den Accessoires fürs Auto jedoch dafür sorgt, dass an vielen Seitenspiegeln zumindest Teile der Spiegelfläche abgedeckt sind, ist die Sichteinschränkung für den Fahrer gegeben.
EM-Autodeko im Fahrzeuginnenraum
Auch wenn Sie das Auto innen schmücken wollen, gilt es grundsätzlich die Bestimmungen der StVZO zu beachten. Achten Sie zum Beispiel darauf, dass Anhänger an den Rückspiegeln nicht zu groß sind oder einen zu großen Bewegungsspielraum haben. Andernfalls kann im Auto am Innenspiegel angebrachte Deko den Fahrer während der Fahrt irritieren und das Sichtfeld einschränken.
Vorsicht ist auch bei Leuchtmitteln im Innenraum geboten. Ähnlich den kleinen Weihnachtsbäumchen auf dem Armaturenbrett dürfen keine Leuchtmittel im Fahrzeuginneren vorhanden und während der Fahrt eingeschaltet sein. Zum einen dürfen nur Beleuchtungseinrichtungen am und im Auto vorhanden sein, die nach StVZO zulässig sind. Zum anderen kann besonders beim Fahren in Dunkelheit die zusätzliche Lichtquelle für Irritationen sorgen.
Andere Verkehrsteilnehmer können das Fahrzeug eventuell nicht mehr eindeutig als Auto, Lkw oder Bus identifizieren oder gar durch die Leuchten geblendet werden. Darüber hinaus können sich auch die Augen des Fahrers nicht gut genug an die draußen herrschende Dunkelheit gewöhnen. Plötzlich auftretende Hindernisse könnten dann zu spät erkannt werden und die Fanfreude resultiert im schlimmsten Fall in einem Verkehrsunfall.
Fazit: Lesen Sie die Bedienungsanleitung!
Informieren Sie sich vor der Anbringung von EM-Autoschmuck. Die meisten Hersteller stellen hierzu eine Bedienungsanleitung zur Verfügung, der Sie im besten Fall auch Warnhinweise entnehmen können. Verlassen Sie sich aber nicht blind auf die Angaben! Liegen keine Bedienungsanleitung oder Warnhinweise vor, können Sie sich im Falle einer Verkehrskontrolle nicht einfach darauf berufen, dass Sie nicht um die Unzulässigkeit von dem Autoschmuck wussten.
Sitz alles fest und entspricht alles den Vorschriften, können Sie das kommende Fußballmärchen entspannt genießen – und mit der zulässigen Autodeko Flagge zeigen.
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