Autounfall & Verkehrsunfall: Was tun, wenn es gekracht hat?
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 20 Minuten
Wissenswertes rund um den Verkehrsunfall
Die Zahl der in Deutschland zugelassenen Pkw steigt mit der Zeit kontinuierlich an. Im Jahr 1990 waren dem Statistik-Portal „Statista“ zufolge 30.685 Autos zugelassen. 2010 waren es 41.738 und 2016 bereits 45.071. Hinzu kommen die stetig wachsenden Anforderungen an die Fahrleistung. Dieser Kombination ist es möglicherweise zu verdanken, dass Verkehrsunfälle in Deutschland schon lange keine Seltenheit mehr sind.
Alle 13 Sekunden kam es im Jahr 2015 laut Statistischem Bundesamt durchschnittlich zu einem Unfall im deutschen Straßenverkehr. Damit wurde der Wert aus dem Vorjahr um 4,6 Prozent überboten.
Die meisten Kraftfahrzeuge sind zwar mittlerweile aufgrund von ABS (Antiblockiersystem), ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm), ASR (Antischlupfregelung) und Co. um einiges sicherer als noch vor einigen Jahren, allerdings sind unzählige Autounfälle in Deutschland schlichtweg mit dem Fehlverhalten der Fahrer zu begründen. Schwere Unfälle können dabei nicht nur zu langen Staus, sondern auch dem gänzlichen Erliegen des Verkehrs führen (Verkehrsinfarkt).
Um genau dieser Unfallursache zumindest ein wenig entgegenzuwirken, informieren wir Sie in diesem Ratgeber darüber, welche Definition für einen Verkehrsunfall maßgeblich ist, worin meist die Ursachen für einen Autounfall in Deutschland liegen und wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie in einen Unfall verwickelt wurden oder diesen sogar selbst verursacht haben.
Weiterhin erfahren Sie, wer im Verkehrsrecht als Unfallbeteiligter angesehen wird, ob Sie der Polizei jeden Verkehrsunfall melden müssen und ob Ihre Haftpflichtversicherung nach einem Autounfall die entstandenen Kosten übernimmt. Wir erklären Ihnen außerdem, wie das Prozedere mit der Versicherung genau abläuft, wann nach einem Verkehrsunfall ein Rechtsanwalt vonnöten ist und welche Anzeichen dafür sprechen, dass Ihnen Schmerzensgeld bei einem Autounfall zusteht.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Autounfall & Verkehrsunfall
Nach einem Autounfall sollten Sie zunächst einmal die Unfallstelle absichern und den Notarzt unter der Telefonnummer 112 verständigen. Anschließend sollten Sie Erste Hilfe leisten und verletzte Personen versorgen, bis die Rettungskräfte eintreffen.
In der Regel übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Reparaturkosten für Schäden am Kfz eines Dritten. Wurde der Schaden selbst verursacht, springt normalerweise die Vollkasko-Versicherung ein, sofern eine solche vorhanden ist.
Genaue Angaben dazu, wann Sie einen Unfall der Versicherung melden müssen, finden sich im Normalfall in Ihren Versicherungsunterlagen. Häufig gilt dabei jedoch eine Frist von einer Woche nach dem entstandenen Schaden.
Spezifische Ratgeber zu Verkehrsunfällen nach Fahrzeug & Art der Verkehrsbeteiligung
Spezielle Informationen zum Thema Verkehrsunfall
Welche Strafe droht, wenn sich Unfallverursacher der fahrlässigen Körperverletzung schuldig machen? Wann wird ein Fahrverbot verhängt und wie teuer fällt die Geldstrafe aus? Lesen Sie hier, welche Regelungen gelten und wie sich Betroffene am besten verhalten. » Weiterlesen...
Eine fahrlässige Tötung ist ein Straftatbestand, der oft in Bezug auf Unfälle im Straßenverkehr genannt wird. Geahndet wird er nach § 222 StGB. Aber welche Strafe können Angeklagte erwarten? Weichen die Strafen für eine fahrlässige Tötung im Straßenverkehr ab, wenn Alkohol im Spiel war? Lesen Sie im Ratgeber mehr zum Thema! » Weiterlesen...
In diesem Ratgeber stellen wir Ihnen die Unfallstatistik des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2015 vor: Welche Arten von Kraftfahrzeugen und Verkehrsteilnehmern waren besonders oft in Unfälle verwickelt? Variieren die Verkehrsunfälle je nach Altersgruppen oder Ortslagen? Gibt es eine Unfallstatistik nach Automarken? Fragen auf diese Antworten finden Sie hier. » Weiterlesen...
Was ist im Versicherungsbereich unter den Begriff Rettungskosten zu verstehen? Was gilt dabei zu beachten und werden diese von der Versicherungsgesellschaft übernommen? Diese Fragen beantworten wir Ihnen in dem folgendem Ratgeber. » Weiterlesen...
Lohnt es sich, nach einem Unfall einen Anwalt einzuschalten? Nahezu immer lautet die Antwort: ja. Immerhin sehen sich in diesem Fall Betroffene Versicherungen gegenüber, welche fachliche Experten beschäftigen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, inwieweit ein Anwalt nach einem Unfall weiterhelfen kann. » Weiterlesen...
Ein Verbandskasten muss in jedem Auto mitgeführt werden. In diesem Ratgeber lesen Sie, welches Verbandsmaterial im Erste-Hilfe-Koffer für das Kfz vorhanden sein muss, was es mit der DIN 13164 für den Verbandskasten auf sich hat, warum die Verbandsmaterialien ausgetauscht werden müssen und welche Bußgelder anfallen, wenn das Erste-Hilfe-Set im Auto nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. » Weiterlesen...
Nicht selten gibt es bei Verkehrsunfällen nicht nur Blech-, sondern auch Personenschäden. Doch wann und wie lange haben die Geschädigten Anspruch auf Schmerzensgeld? Im Text erfahren Sie wie hoch Schmerzensgeldzahlungen in Deutschland ausfallen können und bei welchen Verletzugen Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. » Weiterlesen...
Um wie viel sinkt der Wert eines Fahrzeugs nach einem Unfall? Im Ratgeber erfahren Sie, wie sich die Wertminderung bei einem Unfallfahrzeug errechnen lässt und wie Sachverständigung diese Wertminderung ermitteln. Anahnd eines Beispiels soll außerdem dargestellt werden, welche Faktoren bei der Berechnung der Wertminderung zu beachten sind. » Weiterlesen...
Video: Richtiges Verhalten beim Unfall
Verkehrsunfall: Eine Definition
Normalerweise sollte jedem Autofahrer klar sein, wie ein Unfall im Straßenverkehr definiert wird. Es handelt sich dabei um einen Vorfall, der
- entweder von beiden Parteien oder zumindest einer nicht angestrebt wurde,
- meist aus heiterem Himmel geschieht,
- in Relation zum öffentlichen Straßenverkehr und den damit verbundenen Risiken und Gefahren steht und
- einen Sach- oder Personenschaden nach sich zieht.
Verkehrsunfälle: Welche Ursachen gibt es?
Die Ursachen für einen Autounfall sind vielfältig. Meist spielen jedoch drei Aspekte eine entscheidende Rolle:
- Verstöße gegen das Verkehrsrecht und die damit verbundenen Regeln
- Falsche Einschätzung der vorliegenden Situation
- Versagen der Technik
Welche Unfallarten sind möglich? Wie entstehen Unfälle und welche Folgen können Verkehrsunfälle haben? Mehr dazu erfahren Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...
Weiterführende Ratgeber zu Unfallhergang & einzelnen Unfallarten
Dem Statistischen Bundesamt zufolge gab es im Jahr 2015 insgesamt 305.659 Unfälle mit Personenschaden. Folgende Tabelle fasst die Ursachen zusammen, die auf das Fehlverhalten von Autofahrern zurückzuführen sind:
Unfallursache | Zahl der Unfälle in Prozent |
---|---|
Falsches Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- oder Anfahren | 16 % |
Vorfahrt missachtet | 15 % |
Abstand nicht eingehalten | 14 % |
Geschwindigkeitsüberschreitung | 13 % |
Falsche Benutzung von Straßen | 7 % |
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängern | 5 % |
Falsches Überholen | 4 % |
Alkohol am Steuer | 3 % |
Sonstige Ursachen | 23 % |
Eine detaillierte Betrachtung der häufigsten Unfallursachen finden Sie in unserem Ratgeber “Unfallursachen in Deutschland: Fehlverhalten erkennen und ihm entgegensteuern”.
Obwohl Geschwindigkeitsüberschreitungen oft als Hauptursache für einen Autounfall angesehen werden, kam es zumindest im Jahr 2015 diesen Angaben zufolge zu mehr Unfällen aufgrund von falschem Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren. Wichtig ist jedoch, dass es sich hierbei lediglich um Verkehrsunfälle mit Personenschaden handelt. Außerdem sollte beachtet werden, dass längst nicht alle Unfälle im Straßenverkehr gemeldet werden. Die Dunkelziffer kann entsprechend noch um einiges höher sein.
Verhalten bei einem Autounfall
Bereits bevor zukünftige Kraftfahrer überhaupt den eigenen Führerschein in ihren Händen halten dürfen, wird ihnen die korrekte Verhaltensweise nach einem Autounfall eingeschärft. Befinden sie sich dann jedoch in einer solchen Lage, sind einige schlichtweg überfordert und wissen nicht, wie sie reagieren sollen.
Dabei ist es besonders wichtig, nach einem Autounfall eine bestimmte Vorgehensweise an den Tag zu legen, um nicht unnötig Zeit zu verschwenden. Gerade bei einem Verkehrsunfall mit verletzten Personen zählt jede Sekunde. Aus diesem Grund sollten Sie nach folgendem Schema vorgehen, wenn es im Straßenverkehr gekracht hat:
- Betätigen Sie die Warnblinkanlage Ihres Fahrzeuges, um andere Autofahrer rechtzeitig auf den Unfall hinzuweisen.
- Ziehen Sie eine Warnweste über, bevor Sie das Auto verlassen. So können Sie von anderen Verkehrsteilnehmern nicht übersehen werden. Gerade nach einem Verkehrsunfall auf der Autobahn sollte dies oberste Priorität haben. Es empfiehlt sich, die Weste im Handschuhfach und nicht im Kofferraum aufzubewahren, da sie so schneller griffbereit ist.
- Stellen Sie ein Warndreieck auf. Bei einem Autounfall innerhalb geschlossener Ortschaften sollten Sie dies in einer Entfernung von 50 Metern zum Unfallort tun, auf einer Landstraße sollten es 100 Meter und auf der Autobahn sogar 150 Meter sein.
- Machen Sie sich ein Bild von der Unfallstelle: Möglicherweise wurde jemand verletzt oder kann sich nicht selbst aus seinem Fahrzeug befreien.
- Verständigen Sie bei einem Autounfall mit Personenschaden in jedem Fall den Notarzt sowie die Polizei.
- Leisten Sie Erste Hilfe und kümmern sich um die Verletzten, bis die Rettungskräfte eintreffen und dies übernehmen. Die Polizei wird sich im Anschluss um die Unfallaufnahme kümmern.
Wichtig: Entfernen Sie sich als Unfallbeteiligter nach einem Autounfall vom Unfallort und fahren einfach weiter, handelt es sich um Fahrerflucht. Laut § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) sehen die Vorschriften dazu wie folgt aus:
Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
- zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
- eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Es macht dabei keinen Unterschied, welcher Schaden durch den Autounfall entstanden ist. Selbst wenn Sie ein anderes Fahrzeug beim Parken lediglich streifen oder leicht anrempeln, wird es als Unfallflucht gewertet, wenn Sie sich danach einfach aus dem Staub machen.
Weiterführende Infos zum Verhalten am Unfallort
Wann handelt es sich laut Gesetz um Fahrerflucht? Mit welcher Strafe muss ich rechnen, wenn ich mich nach einem Unfall unerlaubt vom Ort des Geschehens entferne? Was passiert, wenn ich die Fahrerflucht gar nicht bemerkt habe? Kommt meine Versicherung trotz Fahrerflucht für den Schaden auf? Antworten auf diese Fragen liefert Ihnen unser Ratgeber. » Weiterlesen...
Obwohl jeder Autofahrer bereits vor der Erteilung der Fahrerlaubnis über die Maßnahmen am Unfallort aufgeklärt wird, wissen viele nicht, wie sie sich verhalten sollten, wenn sie wirklich in eine solche Situation geraten. Dieser Ratgeber informiert zum richtigen Verhalten am Unfallort und erklärt, welche Aspekte dabei von besonderer Wichtigkeit sind. » Weiterlesen...
Autounfall passiert: Und nun? Viele Beteiligte sind sich unsicher, welche Schritte zuerst unternommen werden sollten und wie sie sich am Unfallort richtig verhalten. In der Tat gibt es einiges zu beachten. In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen zum richtigen Verhalten bei einem Unfall. » Weiterlesen...
Es hat gekracht: Jetzt gilt es zu verhindern, dass noch weitere Fahrzeuge in den Unfall verwickelt werden. Dafür muss die Unfallstelle schnellstmöglich abgesichert werden. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie am besten vorgehen und was dabei zu beachten ist. » Weiterlesen...
Hektische Fahrmanöver, wie angewurzelt stehen bleiben, lautes Hupen und Gestikulieren: Wenn sich ein Rettungswagen nähert, sind viele Fahrer überfordert. Dabei sind die Bestimmungen zum Bilden einer Rettungsgasse eindeutig. Hier finden Sie alle Informationen dazu! » Weiterlesen...
Wenn es zu einem Unfall kommt, kann Erste Hilfe lebensnotwendig sein! Doch wie ging nochmal die "stabile Seitenlage?" Welche lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort sollten die Ersthelfer einleiten? In unserem Ratgeber zur Ersten Hilfe informieren wir Sie darüber, welche Maßnahmen Ersthelfer und Notarzt am Unfallort einleiten sollten und wie Sie nach einem Unfall helfen können, z.B. mit einer Herzdruckmassage. » Weiterlesen...
Tödlicher Verkehrsunfall: Kommt fahrlässige Tötung infrage?
Dem Statistischen Bundesamt zufolge ereigneten sich im Jahr 2015 insgesamt knapp 3.500 tödliche Verkehrsunfälle. Die Ursachen dafür sind unterschiedlich: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahrten unter Alkoholeinfluss oder falsches Überholen sind nur einige Gründe. Auch die Leichtsinnigkeit und Unsicherheit von Fahranfängern in der Probezeit trägt ihren Teil dazu bei, dass immer wieder tödliche Autounfälle entstehen.
Doch kann den Schuldigen fahrlässige Tötung vorgeworfen werden, wenn ein Autounfall Todesopfer nach sich zog? Wann wird überhaupt von Fahrlässigkeit gesprochen? Dies ist relativ einfach zu erklären: Hätte der Unfall verhindert werden können, wenn der Fahrer ein sorgfältigeres Verhalten an den Tag gelegt hätte, handelt es sich um Fahrlässigkeit.
Wer sich beispielsweise von Gesprächen seiner Mitfahrer ablenken lässt, dadurch nicht mehr mitbekommen, was im Verkehr passiert, und einen Menschen überfährt, macht sich möglicherweise der fahrlässigen Tötung schuldig. Laut § 222 des Strafgesetzbuches (StGB) wird dies folgendermaßen geahndet:
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Mehr zur fahrlässigen Tötung im Video:
Autounfall ohne Führerschein: Und jetzt?
Hierbei muss zunächst differenziert werden, ob Sie lediglich Ihren Führerschein – also das Dokument – nicht dabei hatten, als Sie in einen Autounfall verwickelt wurden, oder ob Sie zum Unfallzeitpunkt über keine Fahrerlaubnis verfügten. War ersteres der Fall, müssen Sie in der Regel lediglich mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen.
Anders verhält es sich jedoch, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder Sie nie eine besessen haben. Sollten Sie sich trotzdem hinters Steuer gesetzt und obendrein einen Verkehrsunfall verursacht haben, fällt die Strafe um einiges höher aus. Gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) handelt es sich beim Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis nämlich um eine Straftat.
Je nachdem, ob fahrlässig gehandelt wurde oder nicht, ändert sich das Strafmaß. Eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten kommt bei Fahrlässigkeit auf Sie zu. Ansonsten wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis laut § 21 StVG mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.
Da es außerdem zu einem Autounfall kam, müssen Sie mit zusätzlichen Strafen rechnen. Ihre Versicherung wird den entstandenen Schaden zwar erst einmal übernehmen, kann sich die Kosten jedoch von Ihnen wiederholen. § 5 der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) zufolge handelt es sich beim Fahren ohne Fahrerlaubnis um eine sogenannte Obliegenheitsverletzung.
Nach einer solchen ist es durchaus möglich und rechtens, dass Ihr Versicherungsschutz entfällt – zumindest, bei (grober) Fahrlässigkeit. Insgesamt kann Ihre Versicherung jedoch maximal 5.000 Euro von Ihnen verlangen (§ 5 Abs. 3 KfzPflVV). Einen Autounfall zu verschulden und gleichzeitig nicht über eine Fahrerlaubnis zu verfügen, kann dementsprechend ziemlich teuer werden.
Welche Strafe erwartet „Gaffer“ bei einem Autounfall?
Sobald sich ein schwerer Verkehrsunfall ereignet hat, sind sie in der Regel diejenigen, die wie Pilze aus dem Boden schießen, um nichts zu verpassen – Schaulustige, die umgangssprachlich auch den Namen „Gaffer“ tragen. Dass sie die Arbeit der Rettungskräfte jedoch enorm erschweren, wenn sie sich allesamt am Unfallort versammeln oder sogar ihre Geschwindigkeit drosseln, wenn sie daran vorbeifahren, ist den meisten wahrscheinlich nicht klar.
Sind Krankenwagen, Polizei und Notarzt nach einem Autounfall nicht in der Lage, die Unfallstelle überhaupt zu erreichen, kann dies weitreichende Folgen haben. Schwere Verkehrsunfälle verlangen nach einer schnellen und präzisen Handlungsweise, um die Opfer bestmöglich versorgen zu können. Daher ist es nicht gerade verwunderlich, dass „Gaffer“ für ein solches Fehlverhalten entsprechende Strafen zu erwarten haben.
Diese sehen wie folgt aus:
- Das „Gaffen“ an sich wird als Ordnungswidrigkeit angesehen. Ein Bußgeld zwischen 20 und 1.000 Euro ist hier möglich. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Tat und den Folgen der selbigen.
- Kam es zu einem Autounfall auf der Autobahn und die Rettungskräfte können die Opfer nicht erreichen, da Gaffer den Seitenstreifen blockieren, müssen diese mit 20 bis 25 Euro rechnen.
- Viele Schaulustige ziehen es vor, das Unfallgeschehen zu beobachten, anstatt den Opfern ihre Hilfe anzubieten. Dies wird jedoch als unterlassene Hilfeleistung gewertet, was eine Straftat darstellt. Eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sind hier die Folge.
- Fotos oder Videos vom Unfallort oder den Opfern nach einem Autounfall zu machen, steht ebenfalls unter Strafe. Abgesehen von der Geschmacklosigkeit einer solchen Aktion werden hier eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren fällig.
Autounfall im Ausland: Das sollten Sie beachten
Möchten Sie mit dem Auto in den Urlaub fahren, sollten Sie sich bereits im Vorfeld auf alle Eventualitäten vorbereiten. Dazu gehört es beispielsweise, sich eine sogenannte „Grüne Versicherungskarte“ bei Ihrer Versicherung zu besorgen. Zwar wird diese nicht in jedem Staat anerkannt, jedoch können Sie sich zumindest innerhalb Europas auf diesen internationalen Versicherungsnachweis verlassen. Neben Ihrer Versicherungsnummer enthält sie außerdem Anschriften verschiedener ausländischer Gesellschaften, an die Sie sich nach einem Autounfall im Ausland wenden können.
Weiterführende Ratgeber über Verkehrsunfälle im Ausland & mit Beteiligung ausländischer Fahrer
Einen Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach zu verstauen, ist ebenfalls empfehlenswert. So gibt es bei der Unfallaufnahme keine Verständigungsprobleme, wenn jemand die Sprache des anderen nicht versteht. Im Anschluss an einen Verkehrsunfall sollten Sie in der Regel die Polizei informieren – auch, wenn es nur zu einem Blechschaden kam. Dadurch wird sichergestellt, dass eine weitere Stelle den Unfall zu Protokoll genommen hat. Fragen Sie am besten nach der Adresse der zuständigen Polizeistation sowie nach dem Aktenzeichen des Unfalls.
Danach sollte der Autounfall der Versicherung gemeldet werden. Auch im Ausland haben Sie in der Regel ein Recht darauf, Schadensersatz zu fordern. Innerhalb der EU haben Sie die Möglichkeit, sich mithilfe eines Anwalts an die gegnerische Versicherung des ausländischen Unfallverursachers zu wenden, oder den Regulierungsbeauftragten der Versicherung im jeweiligen Land zu kontaktieren. Diesen erreichen Sie durch einen Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer (0800 25 026 00).
Wer ist Beteiligter an einem Verkehrsunfall?
§ 34 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschreibt genau, welche Personen nach einem Autounfall als Unfallbeteiligte angesehen werden:
Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jede Person, deren Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann.“
Dementsprechend gilt nicht ausschließlich der Verursacher als Unfallbeteiligter, sondern ebenfalls Verkehrsteilnehmer, die ihren Teil dazu beigetragen haben, dass es überhaupt erst zu einem Autounfall kam. Dies können andere Kraftfahrer, Fahrzeuginsassen, Radfahrer oder auch Fußgänger sein.
Weiterführende Infos zum Verhalten als Unfallbeteiligter:
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann Sie als Unfallbeteiligter angesehen werden und welche Definition die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu dem Thema vorsieht. Zudem informieren wir Sie über das korrekte Verhalten als Unfallbeteiligter am Unfallort sowie die Strafe für Unfallbeteiligte, die Fahrerflucht begehen. » Weiterlesen...
Es hat gekracht, und nun? Wie muss der anschließende Unfallbereicht gestaltet sein? Und was, wenn der Unfall im Ausland erfolgte? In diesem Ratgeber finden Sie Infos, Tipps und Tricks rund um das Unfallprotokoll. » Weiterlesen...
Autounfall der Polizei melden: Ja oder Nein?
Wenn die einzige Konsequenz aus einem Blechschaden besteht, kann ein Autounfall auch ohne Polizei abgewickelt werden. Ist beiden Parteien klar, weshalb es zum Unfall kam – die Schuldfrage dementsprechend eindeutig geklärt wurde – können sie ebenfalls darauf verzichten, die Polizei zu rufen.
Worauf Autofahrer jedoch in keinem Fall verzichten sollten, ist ein sogenannter Unfallbericht. Dieses Dokument ist vor allem dann von zentraler Wichtigkeit, wenn sie ihrer Versicherung den Schaden melden. Folgende Angaben sollte ein Unfallbericht beinhalten:
- Persönliche Daten beider Fahrer sowie die möglicher Zeugen
- Daten der beiden Fahrzeuge, die in den Unfall verwickelt waren (Fahrzeugart, Kennzeichen, Versicherungsdaten, etc.)
- Beschreibung des Unfallorts, besondere Verkehrs- oder Witterungsverhältnisse zum jeweiligen Zeitpunkt
- Beschreibung dazu, wie der Autounfall überhaupt entstanden ist (Welches Fahrzeug kam aus welcher Richtung? Wie schnell waren sie unterwegs? Wieso kam es dann zum Unfall?)
- Dokumentation der Schäden (Beweisfotos)
Unfallbericht zum Download
Hier finden Sie ein kostenloses Muster für einen Unfallbericht im PDF-Format, welches Sie sich ausdrucken und für den Notfall in Ihrem Fahrzeug deponieren können:
- Kostenloser Download
- Muster als PDF-Dokument
- Zum Ausdrucken und Mitnehmen
Stellt sich der Unfallgegner quer und möchte beispielsweise seine Daten nicht herausrücken, haben Sie auch bei einem Blechschaden die Möglichkeit, die Polizei hinzuzuziehen. Diese Entscheidung liegt stets in Ihrem Ermessen. Ist ein ziemlich hoher Unfallschaden entstanden, kann es ebenfalls nicht schaden, den Autounfall der Polizei zu melden. Diese kann dann nämlich der Versicherung den Schaden sowie den Unfallhergang bestätigen, was einen Versicherungsbetrug grundsätzlich ausschließt. Auch in Bezug auf Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall hat eine Unfallaufnahme durch die Polizei möglicherweise mehr Gewicht.
Verkehrsunfall: Wann die Polizei gerufen werden muss
Sobald Personen bei einem Autounfall zu Schaden gekommen sind – beispielsweise bei einem Unfall mit einem Fahrradfahrer – haben Sie hingegen die Pflicht, die Polizei über den Vorfall zu informieren. Wenn die Beamten an Ort und Stelle eintreffen, kümmern sie sich in der Regel um die Unfallaufnahme. Diese geht folgendermaßen vonstatten:
- Sichern von Beweisen (Dokumentationen von Unfallort, entstandenen Schäden an Fahrzeugen, Verletzungen der Opfer, etc.)
- Befragen von Unfallbeteiligten und möglichen Zeugen, um den Unfallhergang so genau wie möglich zu rekonstruieren
Diese Aufgabe verlangt zumeist eine Engelsgeduld von den Polizeibeamten. Je nachdem, wie es zum Autounfall kam, sind die Spuren so zahlreich, dass das Sammeln sowie die Sicherung dieser einige Stunden in Anspruch nimmt. Auch das Befragen von Zeugen oder Unfallbeteiligten gestaltet sich teilweise kompliziert, da diese möglicherweise verletzt sind oder unter Schock stehen.
Was Sie nach einem Verkehrsunfall machen oder klären sollten:
Kommt es zu einem Verkehrsunfall, ist es immens wichtig, dass die Unfallberichte stimmen. Denn nur so kann ermittelt werden, bei wem die Schuld liegt. Dieser Ratgeber klärt Sie zum Unfallhergang auf. Hier erfahren Sie, wie die ausführliche Schilderung eines Unfallhergangs ablaufen muss, was es mit Ihrem persönlichen Unfallbericht auf sich hat und vieles mehr zum Thema. » Weiterlesen...
Wo liegt der Unterschied zwischen einem Unfallschaden und einem Bagatellschaden? Welche Schadenspositionen können nach einem Verkehrsunfall geltend gemacht werden? Wer muss dafür aufkommen? Antworten auf diese Fragen und weitere interessante Informationen finden Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...
Mit einem Kostenvoranschlag gibt eine Autowerkstatt an, wie viel die Reparatur eines Unfallwagens voraussichtlich kosten wird. Er ist eine günstigere Alternative zu einem Kfz-Gutachter, den die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bei kleineren Schäden nicht übernimmt. Doch wie sieht ein Kostenvoranschlag aus und was kostet seine Erstellung selbst? » Weiterlesen...
Nach einem Unfall ist die Aufregung groß und gegenseitige Beschuldigungen zwischen den Unfallbeteiligten leider die Regel. Wie die Schuldfrage letztendlich geklärt wird, welche Rolle die Versicherung dabei spielt und welche Maßnahmen Sie ergreifen können, erfahren Sie im Artikel. » Weiterlesen...
Wenn bei einem Unfall an Ihrem Fahrzeug ein Sachschaden entstanden ist, wollen Sie diesen sicherlich reparieren lassen. Schließlich muss der Unfallverursacher die Kosten für die Reparatur tragen. Doch welche Möglichkeiten haben Sie, um den Schaden an Ihrem Fahrzeug instand setzen zu lassen? Und wie können Sie die Kosten dafür als Schadensersatz einfordern? » Weiterlesen...
Ein Verkehrsunfall ist nicht gerade billig. Je nachdem, wie schwer die Kollision von zwei Fahrzeugen war, können hohe Reparaturkosten oder gleich die Anschaffung eines neuen Wagens anfallen. Doch welche Unfallkosten kommen zum eigentlichen Schaden noch hinzu? Und wer muss sie bezahlen? Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...
Ein Unfall ist passiert - und nun? Wie wird die Versicherung am besten über den Schaden informiert? Und was, wenn der Unfallgegner seine Versicherung nicht involvieren möchte? In diesem Ratgeber finden Sie alle Infos zur Schadensmeldung bei Kfz. » Weiterlesen...
Nach einem Unfall müssen Versicherungen meist einspringen, damit Reparatur und/oder Arztkosten bezahlt werden können. Doch wie läuft die Schadensregulierung ab und welche Beweise müssen die Geschädigten eines Unfall erbringen, um tatsächlich Geld zu bekommen? Mehr über die Schadensabwicklung und welche Schadenspositionen geltend gemacht werden können, lesen Sie hier! » Weiterlesen...
Wann haben Geschädigte nach einem Unfall Anspruch auf einen Mietwagen? Für wie lange besteht der Anspruch, wie lange dürfen Unfallgeschädigte mit dem Leihwagen fahren und wie viel darf das Ersatzauto kosten? Antworten auf diese Fragen finden Sie im Ratgeber zum Thema "Mietwagen nach Unfall". » Weiterlesen...
Nach dem Autounfall: Vorfall der Versicherung melden
Je nachdem, ob Sie den Autounfall selbst verursacht haben oder aufgrund des Fehlverhaltens eines anderen Fahrers darin verwickelt wurden, ist die Vorgehensweise eine andere, wenn Sie den Vorfall der Haftpflichtversicherung melden möchten. Ist letzteres der Fall, fällt diese Aufgabe nämlich Ihrem Unfallgegner zu.
§ 7 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (ABK) zufolge hat jeder Versicherte die Pflicht, einen Verkehrsunfall seiner Versicherung zu melden. Manchmal verhält es sich jedoch so, dass der Unfallverursacher sich weigert. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie verzweifeln müssen:
Unter der Nummer 0800 25 026 00 erreichen Sie den Zentralruf der Autoversicherer. Ein Anruf dort genügt und Sie erfahren, wo Ihr Unfallgegner sein Fahrzeug versichert hat. Folgende Angaben müssen Sie jedoch machen können:
- Name und Anschrift des gegnerischen Fahrers
- Kennzeichen seines Fahrzeugs
- Datum des Autounfalls
Dafür benötigen Sie folgende Informationen:
- Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, etc.)
- Ihre Versicherungsnummer
- Ihr Kennzeichen
- Beschreibung des Unfalls an sich (Wo, wann und wie hat er sich ereignet? Welcher Schaden ist daraus entstanden?)
- Daten des Unfallgegners
- Daten möglicher Zeugen
Meist können Sie Ihrer Versicherung diese Daten entweder telefonisch oder online auf der jeweiligen Internetpräsenz über ein dafür vorgesehenes Formular zukommen lassen. Das positive an der zweiten Möglichkeit ist, dass Sie so noch einmal alle gemachten Angaben überprüfen können, bevor Sie diese der Haftpflichtversicherung final mitteilen. Erst, wenn beide Beteiligten den Verkehrsunfall ihrer Versicherung gemeldet haben, kann die Schadensregulierung beginnen.
Autounfall mit einem Firmenwagen: Wer muss zahlen?
Wer beispielsweise als Taxifahrer arbeitet, wird jeden Tag mit dem Wahnsinn konfrontiert, der teilweise auf deutschen Straßen herrscht: Rote Ampeln werden überfahren, der vorgeschriebene Mindestabstand kaum eingehalten und die Geschwindigkeit so weit wie möglich ausgereizt. Da ist es nicht gerade verwunderlich, dass auch immer wieder Taxen in einen Autounfall verwickelt werden.
Dabei müssen jedoch einige Besonderheiten beachtet werden: Meist handelt es sich bei einem Taxi um ein Dienstfahrzeug. Demzufolge ereignen sich Unfälle oft während der Arbeitszeit. Nutzen Taxifahrer ihren privaten Pkw zu betrieblichen Zwecken, so gilt er ebenfalls als Firmenwagen. Müssen also Arbeitgeber oder Arbeitnehmer für Unfallschäden aufkommen?
Geschah der Autounfall innerhalb der Arbeitszeit sowie beim Ausüben einer betrieblichen Arbeit, muss der Schaden über die Versicherung des Arbeitgebers abgerechnet werden. Entstehen Schäden bei privaten Fahrten mit dem Dienstfahrzeug, haftet der Taxifahrer selbst.
Gut zu wissen: Legt der betroffene Fahrer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an den Tag, indem er beispielsweise eine rote Ampel überfährt und damit einen Verkehrsunfall provoziert, haftet er allein für die daraus resultierenden Schäden – auch dann, wenn sich der Unfall in der Arbeitszeit ereignete.
Was tun bei einem Autounfall ohne Versicherung?
Grundsätzlich haben Sie nach einem Autounfall als Geschädigter ein Anrecht darauf, den Ihnen entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Dies übernimmt normalerweise die Versicherung des Unfallverursachers. Verhält es sich jedoch so, dass dieser nicht versichert ist, tun sich automatisch eine Menge Fragen auf.
An und für sich ist die Regelung hier relativ einfach: Wurde im Vorfeld keine Versicherung abgeschlossen, haftet der betroffene Fahrer persönlich für die Schäden nach einem Autounfall. Doch was geschieht, wenn dieser nicht in der Lage ist, für Schäden am Fahrzeug, Schmerzensgeldforderungen oder anderweitig aus dem Unfall resultierende Kosten aufzukommen?
Autounfall ohne Versicherung: Was kommt nun auf mich zu?
Haben Sie es versäumt, Ihr Fahrzeug zu versichern bzw. ist dieses aufgrund eines Versicherungswechsels einige Tage lang nicht versichert, machen Sie sich strafbar, wenn Sie trotzdem damit fahren. Kommt es zusätzlich noch zu einem Autounfall, sitzen Sie richtig in der Tinte.
In Deutschland ist jeder Kraftfahrer gesetzlich dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abzuschließen. Verstoßen Sie gegen diese Vorschrift, müssen Sie laut § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
- Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
- Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.“
Wie läuft die Schadensregulierung nach einem Autounfall ab?
Nachdem beide Unfallbeteiligten den Unfall bei Ihrer Versicherung gemeldet haben, beginnt die eigentliche Schadensregulierung. Dazu korrespondieren die Versicherungen untereinander und prüfen die ihnen überlassenen Beweise, um so unter anderem die Schuldfrage zu klären.
Um die Höhe vom zu zahlenden Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall zu bestimmen, muss erst einmal geklärt werden, welche Schäden überhaupt am jeweiligen Fahrzeug entstanden sind. Bei einem Unfall mit einem LKW können diese besonders gravierend sein. Es ist durchaus möglich, dass nach dem Autounfall ein Gutachter beauftragt wird, der ein sogenanntes Kfz-Gutachten erstellt. Aus diesem wird dann ersichtlich, welche Entschädigung angemessen wäre.
Meist wird ein Gutachter bzw. Sachverständiger von der Haftpflicht des Unfallopfers gestellt, wobei die gegnerische Versicherung die Kosten dafür tragen muss. Im Folgenden erfahren Sie, wie ein solcher Gutachter in der Regel vorgeht und erhalten weitere Informationen zum Kfz-Gutachten nach einem Autounfall.
Was untersucht ein Gutachter nach einem Autounfall?
Es gibt einige Aspekte, auf die ein Gutachter bei seiner Arbeit besonderes achten sollte, da diese die Grundlage der Schadensregulierung für die Versicherung darstellen. Dazu zählen beispielsweise folgende Punkte:
- Zeit und Kosten, welche eine mögliche Reparatur mit sich bringen würde
- Festsetzung des Reparaturweges
- Technische Daten und Ausstattung des Fahrzeugs
- Dokumentation und Beschreibung der vorliegenden Schäden
- Schäden, die möglicherweise von einem früheren Unfall stammen
- Mit dem Autounfall verbundene Ausfallzeit
- Restwert und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs
- Wertminderung aufgrund des Unfalls
Weitere Ratgeber zur Schadensregulierung
Laut Gesetz geht von der Nutzung eines Kfz automatisch eine Gefahr für die Allgemeinheit aus. Juristen bezeichnen dies als Betriebsgefahr. Wie sich diese auf die Schadensregulierung auswirkt, erfahren Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...
Nach einem Unfall im Straßenverkehr kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Schäden der anderen Partei auf. Nicht selten machen Beteiligte jedoch falsche Angaben, um mehr Geld zu bekommen. Wann handelt es sich um Versicherungsbetrug und welche Strafe droht? » Weiterlesen...
In Deutschland besteht zwar das Pflichtversicherungsgesetz, Unfälle ohne Versicherungsschutz passieren jedoch trotzdem. Viele Betroffene sind zunächst ratlos. Kann ein Unfall überhaupt ohne Versicherung geregelt werden? Oder drohen horrende Kosten? Dieser Ratgeber hat die Antworten für Sie parat! » Weiterlesen...
Muss ein Auto nach einem Unfall zwingend repariert werden, damit die Versicherung zahlt? Ist es nicht auch möglich, den Unfallschaden auszahlen zu lassen? In diesem Ratgeber wird erklärt, welche Aspekte dabei je nach Versicherungsart zu beachten sind. » Weiterlesen...
Nach einem Unfall müssen Versicherungen meist einspringen, damit Reparatur und/oder Arztkosten bezahlt werden können. Doch wie läuft die Schadensregulierung ab und welche Beweise müssen die Geschädigten eines Unfall erbringen, um tatsächlich Geld zu bekommen? Mehr über die Schadensabwicklung und welche Schadenspositionen geltend gemacht werden können, lesen Sie hier! » Weiterlesen...
Nach einem Unfall können Geschädigte einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch nehmen. In diesem Ratgeber erfahren Sie wie lange für den Nutzungsausfall des Pkw gezahlt wird, welche Vorteile die Ausfallentschädigung hat und für welche Fahrzeuge Anspruch besteht. » Weiterlesen...
Wie berechnet sich der Restwert eines Fahrzeugs?
Um nach einem Autounfall feststellen zu können, wie viel ein Fahrzeug noch wert ist, müssen viele Faktoren miteinbezogen werden. Eine genaue Untersuchung des Kfz stellt dabei wohl den wichtigsten Aspekt dar. Des Weiteren können folgende Fragen einem Sachverständigen dabei helfen, den Restwert eines Autos zu bestimmen:
- Weshalb kam es zum Unfall?
- Wie viel war das Auto vor dem Unfall wert?
- Wie viel könnte die geschädigte Partei nach dem Unfall noch für das Auto verlangen?
Wann handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden?
Ob nach einem Autounfall ein Totalschaden vorliegt, hängt vom sogenannten „Schrottwert“ ab. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Sind die Reparaturkosten höher als der Schrottwert eines Fahrzeugs, kann von einem wirtschaftlichen Totalschaden gesprochen werden.
Eine Reparatur würde in einem solchen Fall – zumindest aus wirtschaftlicher Sicht – keinen Sinn ergeben, da die dafür veranschlagten Kosten in keiner Relation dazu stehen, wie viel das Auto noch wert ist. Eine Berechnung könnte beispielsweise folgendermaßen aussehen:
- Nach einem Autounfall wurden von einem Sachverständigen Reparaturkosten in Höhe von 7.000 Euro ermittelt.
- Für einen identischen Pkw würden die Kosten bei 4.000 Euro liegen (Wiederbeschaffungswert).
- Wenn der betroffene Fahrer das Auto in seinem jetzigen Zustand verkaufen würde, bekäme er noch 1.500 Euro dafür (Restwert).
- Sobald das Ergebnis aus der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert geringer ausfällt als die Reparaturkosten, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden.
- Berechnung: Wiederbeschaffungswert (4.000 Euro) – Restwert (1.500 Euro) = 2.500 Euro
Da 7.000 Euro für die Reparatur nach dem Autounfall errechnet wurden, steht der Aufwand in keinem Verhältnis. Es liegt also ein Totalschaden vor. In den meisten Fällen wird der betroffene Autobesitzer sein Fahrzeug dann nicht mehr reparieren wollen.
Er hat jedoch die Möglichkeit, sich die Differenz zum Wiederbeschaffungswert von der gegnerischen Haftpflicht zu besorgen. Wurde im Vorfeld eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen, können sogar bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes ausgezahlt werden. Dabei müsste dieser Betrag jedoch so hoch sein, dass damit die Kosten für die Reparatur komplett getilgt wären.
Wann liegt eine Wertminderung nach einem Autounfall vor?
Wurde ein Fahrzeug in einen Autounfall verwickelt, ist es nicht unüblich, dass es danach weniger wert ist. Es existieren dabei zwei Formen der Wertminderung:
- Merkantile Wertminderung: Um diese Art handelt es sich, wenn das jeweilige Auto verglichen mit einem identischen, unfallfreien Kfz aufgrund des vorliegenden Schadens bei einem möglichen Verkauf weniger abwerfen würde. In diesem Fall wird von einem „merkantilen Minderwert“ gesprochen.
- Technische Wertminderung: Im Gegenzug liegt ein „technischer Minderwert“ vor, wenn der durch den Autounfall entstandene Schaden aus technischer Sicht zwar behoben werden könnte, der optische Zustand vor dem Unfall jedoch nicht mehr erreicht werden kann.
Wie viel kann ein Gutachter nach einem Autounfall kosten?
Der Preis für ein Kfz-Gutachten bzw. das Gehalt eines Gutachters orientiert sich normalerweise an der Höhe des Schadens nach einem Autounfall. Je komplexer der durch den Unfall entstandene Schaden, desto höher kann das Honorar des Sachverständigen ausfallen.
Bevor dieser mit seiner Arbeit beginnt, fertigt er jedoch im Regelfall einen Kostenvoranschlag an, in dem ein bestimmter Prozentsatz festgelegt wird, an dem sich die Menge der Schäden bzw. die Höhe dieser bemisst. Ein höherer Schaden bedeutet automatisch einen geringeren Prozentsatz.
Eine Beispielsrechnung könnte wie folgt aussehen: Wurde der durch den Autounfall entstandene Schaden vom zuständigen Gutachter mit 3.000 Euro bemessen und ein Prozentsatz von 25 Prozent festgesetzt, beträgt das Honorar 750 Euro. Bei einem Unfallschaden in Höhe von 20.000 Euro und einem Prozentsatz von 9 Prozent müssten 1.800 Euro für das Kfz-Gutachten berappt werden.
Kann ich das Kfz-Gutachten nach einem Autounfall anfechten?
Je nachdem, zu wessen Gunsten ein Kfz-Gutachten nach einem Autounfall ausfällt, kann dies dazu führen, dass eine Partei unzufrieden zurückbleibt und dem Sachverständigen Befangenheit vorwirft. Ist beispielsweise der Geschädigte mit dem Ergebnis zufrieden, der Unfallverursacher hält den veranschlagten Betrag jedoch für zu hoch, hat er die Möglichkeit, das Gutachten anzufechten.
In diesem Fall braucht es einen weiteren Unfallgutachter, der von der gegnerischen Versicherung gestellt wird. Dieser muss dann die vorliegenden Schäden erneut prüfen und ebenfalls ein Kfz-Gutachten erstellen. Ungültig kann das vorherige Gutachten beispielsweise sein, wenn Schäden miteingerechnet wurden, die von einem anderen Autounfall aus der Vergangenheit stammen.
Mehr zum Gutachten nach einem Unfall:
Was kostet ein Kfz-Gutachten nach einem Verkehrsunfall? Wer darf das Gutachten in Auftrag geben und wie erfolgt die Abrechnung nach dem Gutachten? Alle Informationen zum Kfz-Gutachten und wie Gutachter Fahrzeuge bewerten, erhalten Sie in unserem Gutachten-Ratgeber. » Weiterlesen...
Autounfall: Wann besteht Anspruch auf einen Mietwagen?
Nachdem ein Autounfall der Versicherung gemeldet wurde, muss erst einmal festgestellt werden, wie viel Zeit eine mögliche Reparatur in Anspruch nehmen würde, welche Kosten dabei entstehen und ob es sich überhaupt lohnt, den Wagen zu reparieren. Zu diesem Zweck wird ein Kfz-Gutachten erstellt.
Bestätigt dieses die Fahruntüchtigkeit des Autos, steht Ihnen ein Mietwagen zu. Der Anspruch auf diesen bleibt so lange bestehen, wie es dauert, die vorliegenden Schäden zu ermitteln bzw. Ihr Fahrzeug instand zu setzen. Haben Sie jedoch kein Interesse daran, einen Mietwagen zu nutzen, gibt es auch noch eine andere Möglichkeit.
Sind Sie auf Ihr Auto angewiesen und weder in der Lage auf öffentliche Verkehrsmittel noch auf das Fahrrad umzusteigen, können Sie eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Diese kann Ihnen von der gegnerischen Haftpflicht in Tagessätzen zwischen 23 und 175 Euro ausgezahlt werden.
Besorgen Sie sich einen Leihwagen nach einem Autounfall, können Sie den Namen der gegnerischen Haftpflichtversicherung direkt dem jeweiligen Anbieter mitteilen, damit die Kosten dafür übernommen werden. Sie sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, in Vorkasse zu gehen. Um einem Streit mit der Versicherung aus dem Weg zu gehen, sollten Sie sich nicht unbedingt das teuerste Modell aussuchen.
Weiterführendes über Ansprüche nach einem Autounfall:
Beschädigt ein anderer bei einem Unfall Ihr Eigentum, kann er womöglich zur Zahlung von Schadensersatzes herangezogen werden. Wie hoch dieser ausfällt, ist auch davon abhängig, ob Sie eine Mitschuld an den Ereignissen trifft. Wir erklären, was der Schadensersatz ist, welche Arten es gibt und was das Gesetz hierzu sagt. » Weiterlesen...
Wann erhalten Sie nach einem Unfall eine Entschädigung? Wofür darf eigentlich überhaupt eine Entschädigung verlangt werden und auf welcher Gesetzesgrundlage basiert dies? In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen rund um die Entschädigung nach einem Unfall. » Weiterlesen...
Was steht Ihnen nach einem Unfall zu? Welche Ansprüche können Sie nach einem Verkehrsunfall geltend machen? In diesem Ratgeber finden Sie eine Übersicht und detaillierte Informationen zu den Leistungen, die Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zustehen. » Weiterlesen...
Benötige ich nach einem Autounfall einen Anwalt?
Personen, die zwar in einen Autounfall verwickelt wurden, diesen jedoch nicht selbst verursacht haben, denken meist gar nicht erst darüber nach, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Schließlich haben sie sich ja nichts zuschulden kommen lassen. Oft wissen Betroffene jedoch gar nicht, welche Ansprüche nach einem Unfall genau geltend gemacht werden können. Ein Anwalt kann Sie dahingehend informieren und unterstützen.
Bleiben Sie beispielsweise auf den Kosten sitzen, weil die gegnerische Versicherung einfach nicht mit der Zahlung herausrückt, oder Sie wissen nicht genau, wie Sie nach einem Verkehrsunfall Schmerzensgeld beantragen können, ist ein Anwalt ebenfalls die richtige Adresse für Sie.
Auch als vermeintlicher Verursacher empfiehlt es sich in gewissen Fällen, einen Anwalt nach einem Verkehrsunfall zu konsultieren. Möglicherweise kann Ihnen lediglich eine Teilschuld nachgewiesen werden und Ihre Haftpflichtversicherung muss daraufhin nicht die gesamte Summe aus dem Kfz-Gutachten herausrücken. Ein Anwalt kommuniziert normalerweise mit Ihrer Versicherung sowie der der anderen Partei und versucht so, Sie in der Angelegenheit bestmöglich zu vertreten.
Wann steht mir Schmerzensgeld nach einem Autounfall zu?
Dass nach einem Verkehrsunfall ein Schadensersatz wie Schmerzensgeld das Ganze nicht ungeschehen machen kann, steht außer Frage. Es soll jedoch dafür sorgen, dass Geschädigte zumindest einen finanziellen Ausgleich erhalten, um sich gewisse Annehmlichkeiten leisten zu können. Es fungiert daher auch als Genugtuung.
Wann geschädigte Personen nach einem Autounfall Anspruch auf Schmerzensgeld haben, ist in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Dort heißt es:
- Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
- Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“
Hinzu kommen weitere Kriterien, die bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes eine Rolle spielen:
- Art, Intensität und Ausmaß der erlittenen Verletzungen
- Dauer der Heilbehandlung bzw. der Arbeitsunfähigkeit
- soziale oder psychische Folgen
- Alter des Unfallopfers
- Durch den Autounfall entstandene Folgeschäden oder bleibende körperliche Beeinträchtigungen (Narben, Entstellungen, Behinderungen)
- mögliches Mitverschulden (was für weniger Schmerzensgeld spricht)
Hallo, ich hatte vor 3Jahren einen Auffahrunfall mit Wirtschaftlichen, ich war an dem Tag nüchtern und wurde am nächsten Tag von der Polizei auf Drogen mit Urinprobe getestet, weil ich dem Polizist erzählte das mich der Unfall so sehr beschäftigt hatte das ich am Tag nach dem Unfall gekifft habe, obwohl ich am Unfalltag zu meiner Aufklärungsobliegenheitspflicht beitgetragen habe, möchte die Versicherung die Restforderung der Schadensregulierung nun von mir erstattet, weil die mir unterstellen wollten am Unfalltag mit Thc gefahren zu sein, was ich nicht habe, muss ich den Schadensfall der Versicherung ersetzen… obwohl ich am Unfalltag nüchtern war, schließlich hat die Polizei es ja versäumt mich am Unfallort zu testen, wo die genug Zeit dazu gebabt hätten…bitte um Rückmeldung
Bei uns gibt es eine schmale, teilweise unübersichtliche Kreisstraße. Ich darf sie tagtäglich fahren. Vor kurzem, als ich bergabwertsfahrend zu einer sehr unübersichtlichen Kurve kam, hab ich mich wie immer sehr langsam und ziemlich rechts fahrend der Kurve genähert. Plötzlich kam ein Auto um die Kurve und ich dachte noch, das wird jetzt aber eng. Ich bin sofort stehen geblieben und das entgegenkommende Auto fuhr an mir vorbei ohen seine Geschwindigkeit zu reduzieren. Natürlich hat es gekracht und mein Auto wurde beschädigt. Ich habe mal in der Fahrschule vor vielen Jahren gelernt wer bei so einer Situation stehen bleibt trifft keine Schuld. Der Gegner behauptet ich bin gefahren aber an meiner Zierblende vom hinteren Rad an der Fahrerseite habe ich nur an einem Punkt eine Beschädigung und nicht im ganzen Ring rum. Sehe ich da etwas falsch und trifft das noch zu was ich in der Fahrschule gelernt habe????
MfG Andrea S
Am 28.04.2020 um 17.20 Uhr 67112 muterstadt bin ich überzeugt, dass der von rechts kommende Fahrer 30-40 km / h über das Limit gefahren ist und stimme der Entscheidung des Gerichts über meine 100% nicht zu Schuld. Ich fuhr mit einer Geschwindigkeit von 20-25 km / h. Als ich die Kreuzung T betrat, schaute ich nach rechts und im Bereich von 5 bis 6 Metern zu meiner Rechten befand sich niemand und ich bewegte mich weiter. Als ich die Kreuzung passierte, bemerkte ich ein Fahrzeug, das sich mir mit hoher Geschwindigkeit zu meiner Rechten näherte und traf hinten in meinem Fahrzeug. Beim Aufprall warf er mein Heck des Fahrzeugs 1 Meter nach links. Das Fahrzeug, das mich traf, bremste nicht einmal 1 Zentimeter. Bitte beachten Sie, dass dies eine Straße mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km / h ist. Wenn Sie Ihre Entscheidung über meine 100% ige Schuld bestätigen, werde ich bei einem höheren Gericht Berufung einlegen und das Erscheinen eines verkehrsunfallsexperten beantragen. Ich stelle fest, dass das Gesetz besagt, dass alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet sind, die Geschwindigkeit ihres Fahrzeugs beim Betreten der Kreuzung anzupassen, um ihre Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, was der betreffende Herr nicht getan hat. Ich stelle fest, dass der Polizeibeamte, der die Untersuchung des Verkehrsunfalls durchgeführt hat, schwer gegen das Gesetz verstoßen hat, ohne alle Umstände zu berücksichtigen, die zum Verkehrsunfall geführt haben. Ich habe gefragt. einen Alkoholtest und einen Drogentest durchzuführen, die von dem Polizeibeamten, der die Untersuchung des Verkehrsunfalls durchgeführt hat, abgelehnt wurden. In der Geschwindigkeitsbegrenzungszone von 30 km / h erlitt mein Fahrzeug 100% Schaden.
Anto
[personenbeziehbare Daten von der Redaktion entfernt]
Hallo Anto,
bitte wenden Sie sich für eine Rechtsberatung an einen Anwalt. An dieser Stelle kann eine rechtliche Einschätzung zu Sonderfällen nicht erfolgen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ich habe beim Zurück fahren einem PKW eine kleine Beule gemacht. Habe es nicht gemerkt und weg gefahren.Die Polizei kam zu Mir nach Hause und hat Alles aufgenommen. Meine Frage .Was erwartet mich.
Wie oben beschrieben. Habe nach zurückfahren ein Auto hupen gehört und bin sofort stehen geblieben. Aber nichts gehört von Aufprall, deshal ruhig weiter gefahren. Polizei kam zu mir ins Haus und meldete das ich mich unerlaubt vom Unfallort entfernt habe. Kann 100% versichern das ich wirklich nichts wahrgenommen habe.
Hallo.
Was kommt auf einen zu, wenn man einen Unfall mit einem nicht angemeldeten Fahrzeug hatte. Und man nicht schuld dran ist?
Hallo Maxi,
Laut Bußgeldkatalog kann ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro verhängt werden. Weiterhin erhält der Fahrer einen Punkt in Flensburg.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo ich habe einen Unfall in einer 30er verursacht, bin einer anderen Person hinten auf gefahren. Was für eine Konsequenz würde auf mich zurück fallen?
Hallo Marvin,
es kommt auf viele Faktoren an, beispielsweise, mit welcher Geschwindigkeit Sie gefahren sind, ob Sie alkoholisiert sind usw.
Mit Hilfe unseres Bußgeldrechners können Sie schon mal ausrechnen, was auf Sie zukommt: https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldrechner/
Die Redaktion von Bußgeldkatalog.org