AXA-Verkehrsrechtsschutz: Leistungen, Kosten & Kündigung

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

FAQ: AXA-Verkehrsrechtsschutz

Bietet AXA einen Verkehrsrechtsschutz an?

In Deutschland können Sie bei der AXA keinen reinen Verkehrsrechtsschutz abschließen. Diesen gibt es nur als Teil von einem „Privat-Beruf-Verkehrs-Rechtsschutz“. Die Versicherung wird in Kooperation mit der „Roland Rechtsschutzversicherung“ angeboten.

Was ist durch die AXA-Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt?

Sie sind durch den Verkehrsrechtsschutz der AXA abgesichert, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr kommt. Hier können Sie nachlesen, welche Leistungen das konkret umschließt.

Wie kann ich meinen AXA-Verkehrsrechtsschutz wieder kündigen?

Die Kündigung von Ihrem AXA-Verkehrsrechtsschutz muss schriftlich erfolgen. Online haben Sie dazu keine Möglichkeit. Als Kündigungsfrist gelten drei Monate bis zum vereinbarten Vertragsende. Ein Sonderkündigungsrecht kann im Zuge einer von AXA angekündigten Beitragserhöhung gegeben sein.

AXA-Verkehrsrechtsschutz: Welche Leistungen sind inbegriffen?

Bietet AXA einen Verkehrsrechtsschutz an?
Bietet AXA einen Verkehrsrechtsschutz an?

Wer häufig am Straßenverkehr teilnimmt, kommt nicht selten irgendwann einmal in die Situation, dass es zu einem kleinen Unfall kommt oder ein Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit in den Briefkasten flattert.

Dann kann ein rechtlicher Rat vonnöten sein. Das gilt auch, wenn es um Kaufverträge, die Kfz-Steuer etc. geht. Es lässt sich also Festhalten, das in Bezug auf die Teilnahme am Straßenverkehr nicht selten Rechtsstreitigkeiten auftreten können.

Damit Sie dann die Kosten für einen Anwalt nicht selbst übernehmen müssen, empfiehlt sich ein Verkehrsrechtsschutz. Die AXA bietet einen solchen nicht als Einzeltarif an. Sie können die Police nur dazu buchen, wenn Sie einen privaten und einen beruflichen Rechtsschutz abschließen. Tun Sie dies, sind bezogen auf den AXA-Verkehrsrechtsschutz die folgenden Fälle abgedeckt:

  • Schadenersatz (beispielsweise bei einem Unfallschaden am Kfz)
  • Ordnungswidrigkeiten (rote Ampel überfahren, Geschwindigkeitsüberschreitungen etc.)
  • Private Verträge (zum Beispiel bei einem Fahrzeugkauf)
  • Rechtsstreitigkeiten mit Finanz- und Verwaltungsbehörden (beispielsweise Fahrerlaubnisentzug oder Einstufung in die Kfz-Steuer)

Dazu gibt es gegenüber vielen anderen Rechtsschutzversicherungen bei AXA eine Besonderheit: Halt- und Parkverstöße sind ebenfalls inkludiert, sofern diese einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen. Das ist bei solchen Verstößen meist nur der Fall, wenn der Betroffene das Knöllchen nicht (fristgerecht) bezahlt.

Gut zu wissen: Sie können sich bei einer Rechtsschutzversicherung der AXA zwischen verschiedenen Tarifen entscheiden. Im Basis-Tarif starten Sie mit einer Selbstbeteiligung (SB) von 300 Euro. Kommt es zu einem leistungspflichtigen Schadenfall innerhalb der ersten zwölf Monate des Vertragsjahres, steigt die SB auf maximal 500 Euro an.

Bei AXA den Verkehrsrechtsschutz kündigen: Diese Möglichkeiten haben Sie

Der Verkehrsrechtsschutz von AXA muss schriftlich gekündigt werden.
Der Verkehrsrechtsschutz von AXA muss schriftlich gekündigt werden.

Wollen Sie auf den AXA- Verkehrsrechtsschutz verzichten, müssen Sie die gesamte Police bei dem Anbieter kündigen. Sie verlieren somit auch den privaten und den beruflichen Rechtsschutz. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen.

Sie haben online bei diesem Unternehmen keine Möglichkeit, Ihre Kündigung einzureichen. Als Kündigungsfrist gelten in aller Regel drei Monate bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.

Kommt es allerdings zu einer Beitragserhöhung seitens des Versicherers, haben Sie meist ein Sonderkündigungsrecht. Dieses ist einen Monat gültig und gilt ab dem Zeitpunkt, zu welchem Sie Kenntnis von der Erhöhung erhalten haben.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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