Bagatellverletzung: Gibt es Schmerzensgeld bei leichten Blessuren?
Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024
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Auswirkungen von Bagatellverletzungen nach einem Unfall
Bei einem Verkehrsunfall können neben Sachschäden auch Personenschäden die Folge sein. Wenn Menschen zu Schaden kommen, ist es immer eine schockierende und besonders heikle Situation.
Der Schreck des Unfalls allein sitzt meist tief, dass aber Personen dabei verletzt wurden, wiegt dann häufig noch zusätzlich schwerer.
Je nachdem um was für einen Personenschaden es sich handelt und welche Umstände dabei einfließen, kann ein Schmerzensgeld von der geschädigten Person eingefordert werden.
Ob dieses Recht und der Anspruch für eine Entschädigungszahlung ebenfalls bei einem kleinen Schaden, also einer Bagatellverletzung, der Fall ist, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Bagatellverletzung
Eine Bagatellverletzung ist eine kleine Wunde, ein Kratzer, eine leichte Prellung oder ein blauer Fleck.
Das hängt immer vom Einzelfall ab. Aber bei kleinen Verletzungen besteht in der Regel kein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Nach einem Verkehrsunfall kann oft Schmerzensgeld beansprucht werden, wenn jemand einen größere körperlichen Schaden erlitten hat, wie bspw. ein gebrochenes Handgelenk.
Bagatellverletzung: Was ist das eigentlich?
Als eine Bagatellverletzung werden nicht grobe, keine schweren oder nicht lang anhaltende Verletzungen eines Menschen bezeichnet. Eine Bagatelle ist eine Kleinigkeit und ein Bagatelldelikt eine Straftat, welche von geringer Bedeutung ist. Ähnlich verhält es sich mit einer solchen Verletzung. Diese fällt eher minimal aus und sollte in der Regel nicht zu anhaltenden Schäden bei einem Menschen führen.
Unter eine Bagatellverletzung können die unterschiedlichen Arten von minimalen Verletzungen fallen, bei welchen kein Bedarf besteht und auch keine Notwendigkeit, dass eine umfangreiche ärztliche Behandlung in Frage kommt. Gemäß der Definition äußert sich eine solche Verletzung in Form einer Prellung, eines blauen Flecks, Kratzer oder einer kleinen Schnittwunde.
Für einige mag ein kleiner Kratzer nur eine Bagatelle sein und für die geschädigte Person könnte dieser weit größere Auswirkungen haben.
Besteht ein Schmerzensgeldanspruch bei Bagatellverletzungen?
Wenn nach einem Unfall bei einem Menschen minimale Verletzungen entstehen, stellt sich gerade für die betroffenen Personen die Frage, ob sie dennoch einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Bei Bagatellverletzungen, wie Prellungen durch beispielsweise einen Auffahrunfall, muss überprüft werden, wie drastisch oder auch gering die entstandene Schäden tatsächlich sind.
Gibt es im Nachhinein keine Beeinträchtigung in der Lebensqualität und kann die Wunde schnell versorgt werden, durch ein Pflaster oder eine Kühlkompresse und klagt die Person nicht über Schmerzen, dann handelt es sich um eine zu geringe Verletzung.
In der Regel gibt es kein Schmerzensgeld bei einer Bagatellverletzung. Sollte der Geschädigte dennoch seinen Schmerzensgeldanspruch geltend machen, wird dies gerichtlich geprüft. Die meisten Urteile allerdings sprechen sich entgegen einer Zahlung für Schmerzensgeld bei kleinen Kratzern und Prellungen aus.
Der Grund dafür ist, dass im alltäglichen Straßenverkehr wo zahlreiche Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sind, schnell und vermehrt eine Bagatellverletzung auftreten kann.
Daher wird bei geringfügigen Schnittwunden, bei denen keinerlei Verletzungsfolgen oder eine Arbeitsunfähigkeit resultiert ist, eher das Schmerzensgeld abgelehnt. Ob es sich um tatsächlich schnell abheilende Wunden und nur leichte Verletzungen handelt, kann vom Gericht überprüft werden, sofern eine Entschädigungssumme gefordert wird.
Wenn man aufgrund eines Sturzes auf 2 regennassen Gittern vor einer Apotheke eine größere Schürfwunde und ein kleines Hämatom erlitten hat, wo nichts weiter gegen Glätte oder rutschen gesichert war, bereits mehrere Kunden der Apotheke sowie Mitarbeiterinnen dort ausgerutscht sind und der Besitzer der Immobilie mehrfach darauf aufmerksam gemacht wurde, er müsse dort zwingend aus- bzw. nachbessern, dieser Aufforderung aber bewußt nicht nachkommt und Verletzungen somit billigend in Kauf nimmt, hat man mit einer Bagatellverletzung trotdem keinen Anspruch auf Schmerzensgeld?