Ist das Befahren von Waldwegen und Feldwegen erlaubt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Dürfen Sie mit dem Auto oder Motorrad Feldwege befahren?

Was gilt es beim Befahren von Feldwegen zu beachten?
Was gilt es beim Befahren von Feldwegen zu beachten?

Frische Luft schnappen, die Natur genießen: Viele Menschen suchen in Ihrer Auszeit gerne den Weg ins Grüne. Abseits der asphaltierten Straßen finden Sie Erholung und Ruhe. Ob mit dem Fahrrad, einem Motorrad oder dem Auto: Feldwege und Waldwege üben einen besonderen Reiz aus.

Allerdings sind sich viele nicht sicher, welche Regeln gelten, wenn sie einen sogenannten Wirtschaftsweg befahren wollen. Die scheinbar unbewachten Wege laden unternehmungslustige Fahrer zu hohen Geschwindigkeiten und abenteuerlichen Fahrweisen ein.

Doch dürfen Sie überhaupt mit dem Auto oder Motorrad Wald- und Feldwege befahren? Sieht die StVO besondere Verkehrsregeln vor? Ist eine bestimmte Geschwindigkeit auf einem Feldweg einzuhalten?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Bußgelder drohen, wenn Sie sich beim Fahren auf Feldwegen nicht an die Bestimmungen halten. Vorschriften zu Vorfahrtsregelungen und Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Feldwegen finden Sie hier ebenfalls.

FAQ: Befahren von Waldwegen

Ist das Befahren von Waldwegen erlaubt?

Das ist abhängig vom Bundesland. Ob das Befahren zulässig ist, wird im jeweiligen Landeswaldgesetz festgelegt. In der Regel werden Sie auf ein Verbot aber auch durch Verkehrszeichen hingewiesen.

Gibt es ein allgemeines Vorfahrtsrecht für landwirtschaftliche Fahrzeuge auf Waldwegen?

Nein. Grundsätzlich gilt die Rechts-vor-links-Regel, wenn sich zwei Waldwege kreuzen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wie schnell darf ich auf einem Waldweg fahren?

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) legt kein grundsätzliches Tempolimit auf Waldwegen fest. Allerdings dürfen Sie auch hier nur so schnell fahren, dass Sie Ihr Fahrzeug jederzeit beherrschen können.

Wann droht wegen dem Befahren von Waldwegen eine Strafe?

Für diese Vergehen droht beim Fahren auf einem Feldweg eine Strafe:

BeschreibungBußgeldPunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
Beim Ausfahren von einem Feld- oder Waldweg die Vorfahrt eines bevorrechtigten Kfz missachtet - mit Behinderung25 Euro-eher nicht
Beim Ausfahren von einem Feld- oder Waldweg die Vorfahrt eines bevorrechtigten Kfz missachtet - mit Gefährdung100 Euro1Hier prüfen **
Beim Ausfahren von einem Feld- oder Waldweg die Vorfahrt eines bevorrechtigten Kfz missachtet - mit Unfallfolge120 Euro1Hier prüfen **

Möchten Sie einen öffentlichen Wald- oder Feldweg befahren, gelten keine gesonderten Paragraphen oder Gesetze. Vorsicht ist bei Wegen geboten, welche als Privatweg gekennzeichnet sind. Hier kann das Betreten und Befahren verboten sein.

Allerdings stellt sich die Rechtslage in diesem Fall nicht ganz eindeutig dar. Stellt ein Wegeigentümer beispielsweise ein entsprechendes Schild auf, ist dieses nicht zwingend gültig. In den meisten Bundesländern bedarf es einer ausdrücklichen Genehmigung des Betretungsverbotes seitens der Behörden.

Vorsicht: Nicht in jedem Bundesland ist es erlaubt, Waldwege zu befahren. Die Bestimmung kann je nach Landeswaldgesetz für Kfz-Fahrer und zu machen Zeiten auch für Radfahrer gelten. Erkundigen Sie sich bei dem Förster, ob das Befahren von bestimmten Forstwegen unter Strafe steht. In der Regel weisen allerdings entsprechende Verkehrszeichen auf das Verbot hin.

Welche Vorfahrtsregelungen gelten auf Waldwegen?

Droht eine Strafe? Auf einem Feldweg zu fahren, ist meist erlaubt.
Droht eine Strafe? Auf einem Feldweg zu fahren, ist meist erlaubt.

Die Schnittstelle zwischen Feld- und Waldwegen und regulären Straßen steht im Bußgeldkatalog im besonderen Fokus. Befahren Sie beispielsweise einen Feldweg, welcher in eine Straße mündet, müssen Sie den Kfz auf der Straße Vorfahrt gewähren.

Missachten Sie diesen Grundsatz, droht ein Bußgeld von mindestens 25 Euro. Gefährden Sie zudem das vorfahrtberechtigte Fahrzeug, erhöht sich die Summe auf 100 Euro – einen Punkt in Flensburg bekommen Sie ebenfalls.

Kreuzen sich zwei Feld- oder Waldwege, gilt an der Kreuzung die allgemeine Regel „Rechts vor Links“. Allerdings empfiehlt es sich, auf einem Wald- oder Feldweg nicht zu starr auf sein Recht zu pochen. Landwirte müssen oftmals große und unhandliche Maschinen führen. Treffen Sie auf ein solches Fahrzeug an einer Waldwegkreuzung, ist es sinnvoll, auf die eigene Vorfahrt zu verzichten, wenn der Traktorführer dadurch besser manövrieren kann.

Daraus lässt sich jedoch kein allgemeines Vorfahrtsrecht für landwirtschaftliche Fahrzeuge auf Feldwegen ableiten.

Welche Geschwindigkeit ist auf Feldwegen einzuhalten?

Grundsätzlich gilt keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Wald- und Feldwegen. Allerdings können Verkehrszeichen die zulässige Geschwindigkeit auf bestimmten Passagen begrenzen.

Dennoch gilt es, den Bestimmungen in § 3 der StVO zu befolgen:

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“

Diese sehr allgemeinen Vorschriften präzisiert die StVO mit folgender Ausführung:

Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.“ (§ 3 StVO)

Ein Verstoß gegen diesen Paragraphen kann teure Folgen nach sich ziehen: Fuhren Sie bei schlechter Sicht – etwa wegen Bäumen, scharfen Kurven oder wegen des aufgewirbelten Staubs auf einem Feldweg – zu schnell, droht ein Bußgeld von 100 Euro. Ein Punkt in Flensburg wird ebenfalls erteilt.

Gefährdeten Sie durch dieses Verhalten andere Verkehrsteilnehmer oder verursachten Sie gar einen Unfall, erhöht sich das fällige Bußgeld auf respektive 120 Euro und 145 Euro.

Seien Sie beim Befahren von Wald- oder Feldwegen besonders aufmerksam. Meist ist die Sicht eingeschränkter als auf regulären Straßen. Zudem müssen Sie mit unvorhergesehenen Ereignissen rechnen: Sei es eine Kindergruppe auf Fahrrädern, ein Wildtier oder ein Enduro-Fahrer, auf Wald- und Feldwegen sind unerwartete Zusammentreffen nicht selten.

Ist das Befahren von Waldwegen und Feldwegen mit nicht zugelassenen Kfz erlaubt?

Möchten Sie mit einem unzugelassenen Kfz auf einem Feldweg fahren, droht eine Strafe.
Möchten Sie mit einem unzugelassenen Kfz auf einem Feldweg fahren, droht eine Strafe.

Nicht jedes Sportmotorrad erfüllt die Bedingungen, um eine Straßenzulassung zu erlangen. Diese Fahrzeuge dürfen in der Regel nur auf Privatgrundstücken, z. B. bei Wettkämpfen gefahren werden. Nutzen Sie ein solches Kfz, um Forstwege zu befahren, droht allerdings ein Bußgeld.

Wald- und Feldwege gelten nämlich meist als öffentliche Wege. Diese dürfen nur mit ordnungsgemäß zugelassenen Motorrädern befahren werden. Bei einem Verstoß werden ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

Wer regelt und kontrolliert das Befahren von Feldwegen?

Verkehrskontrollierende Polizeibeamte sind nur selten in Wäldern oder auf Feldern zu sehen. Dies bedeutet aber nicht, dass die Einhaltung der StVO auf diesen Straßenabschnitten nicht gewährleistet ist.

Machen Sie Fehler beim Befahren von Wald- oder Feldwegen, liegt es in der Befugnis des Försters oder Jagdaufsehers, Ihre Personalien aufzunehmen und eine begangene Ordnungswidrigkeit zu ahnden. In seinem Revier verfügt ein Förster nämlich über dieselben Rechte und Pflichten wie Polizisten.

Wähnen Sie sich daher im Wald nicht allzu sicher vor Bußgeldern: Das Befahren von Waldwegen mit Kraftfahrzeugen unterliegt einem mitunter wachsamen Auge.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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71 Kommentare

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  1. Barbara R
    Am 20. Juli 2024 um 21:09

    Wir wohnen im Habichtwald Berlin Gatow. Der Aussenweg,der eine Verbindung mit der Potsdamer Chaussee hat wird seit 45 Jahren von uns genutzt und geht ein Teil durch ein Waldstück. Auf einmal ist der Förster aus Potsdam der Meinung, dass wir diesen Weg nicht mehr benutzen dürfen.Ist das rechtlich so in Ordnung? Es macht dann nämlich aus unserer Siedlung eine Enklave,was bei einem Waldbrand oder Notfall sehr gefährlich wäre.

  2. Michael W
    Am 15. Mai 2024 um 15:50

    Hallo, mal eine ganz andere Perspektive. Ich bin Waldbesitzer (also Privatwald). Darf ich dort mit meinen Kindern Motorrad fahren? Lärm machen wir kaum, da wir E-Motorräder nutzen. Mit meinem Jeep (der ist lauter) fahre ich ja auch oft durch den Wald (nicht nur aus Spass, sondern um dort zu arbeiten => Forstbetrieb). Nun möchten wir halt nach getaner Arbeit und mal ein wenig Spass haben und auf den vorhanden Wegen etwas rumfahren (nicht mitten durch, da geht der Boden kaputt) und auch noch gleichzeitig schauen, ob im Wald alles in Ordnung ist (der Wald ist sehr groß). Eigentlich kann ich doch in meinem Privatwald tun und lassen was ich will, solange ich keinen großen Lärm mache (Motorsäge mal ausgenommen) und nicht gegen Naturschutzgesetzt verstoße (wäre ja selbst blöd, wenn ich den ganzen Boden mit den Moppeds umackere..) Danke!

  3. Holger P.
    Am 19. April 2024 um 10:17

    Mal die ganzen Vorfahrts-, Geschwindigkeits- und Zulassungsfragen auf Wirtschaftswegen bei Seite:
    Was droht, wenn ich einen Wirtschaftsweg mit Zeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) mit Zusatzzeichen VZ 1026-38 (Land- und forstwitschaflicher Verkehr frei) befahre? Das dürfte die weitaus häufigste Problemstellung sein.
    Und: Darf das Ordnungsamt dafür ein Bußgeld verlangen, oder dürfen die nur den ruhenden Verkehr kontrollieren?

  4. Lukas
    Am 18. April 2024 um 13:05

    Hallo, ich bereite mich gerade auf einen Test im Jurastudium vor. Ich habe eine verkehrsrechtliche Frage bezüglich des Befahrens von Feld-und Waldwegen:

    Kann ich den Tatbestand des Paragrafen 316StGB erfüllen, wenn ich betrunken auf einem privaten Feld-/Waldweg mit meinem KFZ fahre? Der Weg hat keine Beschrankung.

    Da die Fragestellung im Test aus dem Vorjahr nicht ganz eindeutig war was das Merkmal „Privat“ betrifft, hier noch die Frage, wie ein Feld-/Waldweg gekennzeichnet sein muss, dass er als privat erkennbar ist? Habe ich generell dann keine Erlaubnis, den Weg zu befahren und kann somit auch den Tatbestand des 316 StGB nicht erfüllen?

    Vielen Dank für die Antwort!

  5. Betroffener
    Am 4. Oktober 2023 um 15:36

    Heute selbst Bußgeldbescheid bekommen. Gut, bei mir ist der Fall etwas kompliziert. Ich bin Angler und fahre regelmäßig zum See. Dorthin führt eine ganz normale Straße hin wobei ein Stück davon durch den Wald geht. Bevor jedoch der Wald beginnt ist eine Mühldeponie, die ganz normal von jedem der sein Mühl loswerden will befahren wird. Man soll den Waldweg am Wald erkennen, aber so wären ja 50% der Straßen ein Waldweg den die Straße ist betoniert! Den Argument verstehe ich schon mal nicht! Dann ist aber auch der Bußgeldbescheid der sich auf § 16 Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen beruft:
    (1) Das Fahren mit sowie das Abstellen von Kraftfahrzeugen im Wald ist nur in dem für die Bewirtschaftung des Waldes und die Ausübung der Jagd erforderlichen Umfang sowie im Rahmen hoheitlicher Tätigkeiten erlaubt. Straßenrechtliche Regelungen bleiben unberührt.
    Mich Stört nun der Satz hier: “die Ausübung der Jagd erforderlichen Umfang”. Ich persönlich zähle das Angeln zu einer der Formen einer Jagd. Also wurde ich bestrafft ohne, dass die Behörde wusste ob ich jage oder nicht. Nun, ich empfinde es als reine Abzocke. Hier kann man gewollt Menschen täuschen und ohne Ende Geld kassieren denn ohne gültigen Straßenverkehrsschild ist ein Waldbesitzer klar in Vorteil gestellt.

  6. Wenninger
    Am 27. August 2023 um 9:13

    Hier parkt jemand einen Kleintransporter seit 4 Tagen auf dem Deich (Jacobsweg) Als einziger Anwohner fühlen wir uns ausspioniert.. Ist das zulässig?

    • Ossi
      Am 3. März 2024 um 20:51

      Guten Tag,

      Also das du das Angeln als eine Form der Jagd siehst ist zwar gut und Schön nun mal nicht richtig. Deswegen gibt es ja auch Jagdscheine und Fischerei Scheine.

      Im Deutschen Jagdgesetz ist das Wort Jagd klar Erklärt „ Jagd ist das Aufspüren, Verfolgen, Fangen und Erlegen von Wild durch Jäger“.

      Und Jeder Jäger darf auch nicht einfach in jeden Wald die Jagd einfach ausüben, dafür gibt es dann jagdausübungsberechtigte.

      In deinen Fall sollte man mit dem zuständigen Forstamt Bzw. Jagdausübungsberechtigten eine Einzel Vereinbarung treffen.

      Mit freundlichen Grüßen: Ossi

  7. Edeltraud D
    Am 23. Juni 2023 um 10:34

    Darf ich auf einem landwirtschaftlichen Wirtschaftsweg kurze Zeit bzw. wie lange seitlich parken, wenn ein Durchfahren möglich bleibt?

  8. S
    Am 1. März 2023 um 17:01

    Bin heute in Gernsheim durch den Feldweg gefahren und musste 50€ Ordnungswidrigkeit zahlen.
    Habe Nachhinein in die aktuelle Bußgeldkatalog 2023 durchrechechiert aber da fand ich nichts von 50€.

    • X
      Am 26. Mai 2024 um 9:41

      Hierzu kann ich nur sagen, steht am Anfang des Weges, also meisten direkt an der Strasse, dass Schild nur für Land und forstwirtschaftlichen Verkehr, kostet es mittlerweile 55 Euro in der Gemeinde Büttelborn

  9. Jürgen
    Am 2. Juli 2022 um 17:29

    Darf ich mit meinem Quad (LOF)-Zulassung im Bundesland Bayern auf Feld oder Waldwegen fahren?? Was kann im schlimmsten Fall passieren?

  10. Flo
    Am 26. April 2021 um 16:37

    Ich habe soeben die theoretischen Führerscheinfragen in- und auswendig gelernt und auch mit 0 Fehlerpunkten bestanden. Es gibt KEINE einzige Frage zum Verbot des befahrens von Waldstraßen (Bayern). In der Fahrschule gab es auch zu diesem Thema dazu keine Aufklärung, außer wie die Vorfahrtsregelung hierzu aussieht. Wenn man aber über Vorfahrtsregelung von Waldstücken lehrt, gehe ich konkludent davon aus dass ich diese auch befahren darf. Also ist die juristische Begründung “muss nicht darauf hingewiesen werden” in meinen Augen etwas schräg!

  11. Conny
    Am 18. Januar 2021 um 14:49

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich befinde mich in der Probezeit, und wurde auf einem Landwirtschaftlichen Weg geblitzt.
    Ich habe sogar von weitem den Blitzer gesehen und bin dementsprechend extremste langsam gefahren, dennoch wurde ich geblitzt (wahrscheinlich weil der Weg verboten ist).

    Mit welcher Strafe muss ich nun rechnen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Conny

  12. Ralf B.
    Am 10. Dezember 2020 um 10:31

    Mike sagt:8. September 2020 um 12:19 Uhr
    Darf der Besitzer eines privaten Feldwegs ( Landwirt), der öffentlich zugänglich ist und auch als asphaltierter Weg ausgebaut ist, mir das Befahren und das Parken am Rand untersagen?

    Meine Antwort dazu:
    Wenn der “Weg” asphaltiert ist, wird es sich um einen “Wirtschaftsweg” oder “Hauptwirtschaftsweg” handel. In der Regel ist es so, dass die Gemeinde über solche Wege das Hoheitsrecht hat, um Landwirten den freien Verkehr sicher zu stellen. Dadurch ist ein Behindern der Wege, unabhängig von Eigentumsrechten verboten. So ist es auch bei mir, auch über mein Eigentum läuft ein “Weg”, diesen darf ich nicht behindern oder versperren, da er für jedermann zugänglich und befahrbar ist. Dieses endet jedoch an der asphaltierten Kante, ab hier kann ich wieder mein Hausrecht ausüben und jegliches betreten, befahren oder parken untersagen. Und ein Fahrzeug auf einem 2,5m breitem Weg so zu parken, dass noch jemand vorbeikommt dürfte kaum möglich sein.
    Daher meine Antwort: Mit einer Wahrscheinlichkeit von 99% verhält es sich bei dem Landwirt ähnlich und demnach darf er das Parken untersagen, da ein parken am Rand auf seinem Eigentum wäre und er sein Hausrecht ausüben darf!

    Aber dazu eine Anmerkung: Vor kurzem kam ein Wanderer mit seinem Kind und fragte höflich ob er parken darf, natürlich habe ich es ihm gestattet. Dann gab es jedoch noch einen Arroganztypen der des öfteren am Haus vorbeiraste, parkte und grüssen nicht für nötig hielt. Nun, der parkt mittlerweile vor dem Dorf. Mein Fazit, wie man in den Wald schreit, so schallt es heraus.

  13. Mike
    Am 8. September 2020 um 12:19

    Darf der Besitzer eines privaten Feldwegs ( Landwirt), der öffentlich zugänglich ist und auch als asphaltierter Weg ausgebaut ist, mir das Befahren und das Parken am Rand untersagen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2020 um 11:47

      Hallo Mike,
      wir kennen die örtlichen Gegebenheiten nicht und können daher keine genaue Einschätzung geben. Wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten an die Behörden vor Ort.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Anke
    Am 31. August 2020 um 10:51

    Wie ist das in Sachsen-Anhalt?
    Der Revierjäger hier meinte gestern zu uns, dass wir die Feldwege nicht befahren dürfen…
    So, ich habe davon HIER noch nie gehört, u dich wohne mein ganzes Leben hier.
    Es gibt KEINERLEI Schilder als “Privatweg” oder “Land & Forstwirtschaft frei”.
    Nichts!
    Gab es auch nie, ich kenne mein Dorf wie meine Westentasche.
    Gehe ich Recht in der Annahme, dass WENN ein Jäger das Recht Und die Pflicht hat ie ein Polizist zu arbeiten, er mir das Ordnungsgeld einfach aufgebrummt hätte, anstatt mich vor “streifefahrenden Polizisten” zu warnen?!

    Sonst hätte er es doch ganz anders formulieren müssen.

    Wollte sich da wieder mal ein Jäger wichtig machen?

    BTW ich habe x Leute gefragt und NIEMAND sagt, dass Feldwege befahren bei uns pauschal verboten ist.

    Weiß jemand was?

  15. Waizenegger
    Am 26. August 2020 um 17:26

    Es gibt durchaus für den öffentlichen Verkehr zugelassene Straßen, deren Ausbauzustand nicht besser als der eines Feldweges ist. Auch gibt es Straßen, die Wirtschaftswegen vergleichbar sind und nur zeitweise befahren werden dürfen. Steht in der StVO nichts über eine Abgrenzung Wirtschaftsweg-Straße? Enthält die STVO keine Definition zu Forststraßen und Wirtschaftswegen? Kann ein Wirtschaftsweg zur Straße durch reinen Verwaltungsbeschluß heraufgestuft werden und ist auch der umgekehrte Weg möglich? Ist es der Ausbauzustand oder ein Fahrverbot, was einen Verkehrsweg als Straße oder als Wirtschaftsweg ausgibt?

  16. KTM
    Am 2. August 2020 um 17:10

    Bei der Frage ob Wald- und Wirtschaftswege befahren werden dürfen kommt es auf das Bundesland bzw die zuständigen Landesforsten an.

    Es hält sich leider die Meinung dass das Fahren auf Wegen abseits asphaltierter Straßen deutschlandweit grundsätzlich verboten ist. DAS STIMMT NICHT!

    In Niedersachsen z.B. darf jeder Fahrweg ohne Verbotsschild oder geschlossener Schranke grundsätzlich befahren werden. (Als Verbotsschild gilt auch das grüne dreieckige Schild “Waldweg” mit entsprechendem Hinweis.)

    “Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die von zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können.*

    Unabhängig vom Land gilt immer: Das KFZ (Auto, Quad, Motorrad, E-Bike über 25Km/h etc) muss angemeldet sein und der Straßenverkehrsordnung entsprechen! Eine gültige Fahrerlaubnis ist ebenfalls Pflicht! Nummernschild niemals abdecken!

    Mit diesen Vorraussetzungen wäre selbst das Fahren außerhalb der Fahrwege “nur” eine Ordnungswidrigkeit in Niedersachsen die 20€ kostet.

    Es gibt allerdings einige Förster und “Naturliebhaber” die auf so ein “Vergehen” lieber die Todesstrafe sehen würden. Mit entsprechendem Verhalten bei Erstkontakt. Darum: anhalten, Motor aus, Helm ab und sachlich argumentieren. Immer die Kontaktdaten austauschen und ggf. Fotos von der Situation machen. Bei einer Anzeige obwohl die Fahrwege nicht verlassen wurden immer einen Anwalt einschalten, bei Handgreiflichkeiten/Nötigung sowieso.

    Viele machen den Fehler und fahren abseits asphaltierter Straßen mit nicht zugelassenen Maschinen (Motorcross) und/oder ohne gültige Fahrerlaubnis (noch nicht 18 oder kein Führerschein fürs Motorrad). DANN wird es teuer und ungemütlich (Punkte, Fahrverbot, Verlängerung der Probezeit…)

    Außerdem sollte man sich von Wiesen, Äckern und auch Wasser- und Naturschutzgebieten fernhalten. Da kann es schnell richtig teuer werden, auch mit Führerschein und ordnungsgemäßem KFZ. Privatwege sind ebenfalls tabu.

  17. Michel
    Am 18. Juli 2020 um 9:59

    Ich pflege ehrenamtlich zwei Feldkreuze die, an gesperrten Straßen, mit dem Verweis “Forst- und Landwirtschaftlicher Verkehr frei” liegen.
    Darf ich diese mit meinem PKW befahren?

  18. Hansi
    Am 19. Juni 2020 um 22:18

    Unsere Kleingartenanlage ist nur über einen befestigten Feldweg zu erreichen. Zum Anliefern von Baumaterial oder zum Bringen von Gehbehinderten zu den Parzellen ist eine Toreinfahrt vorhanden. Die Toreinfahrt wird jedoch oft von Mitgärtnerautos teilweise zugeparkt, sodass eine Einfahrt nicht möglich ist. Die Parksünder sind der Meinung, auf Feldwegen gelte keine STVO. Ist das richtig, oder muss beidseits ein 5 Meterabstand eingehalten werden?

  19. Radfahrer
    Am 25. Februar 2020 um 22:20

    zu Torben S. https://www.bussgeldkatalog.org/befahren-von-waldwegen/#comment-56666

    Oh man, wie haben das nur die Generationen vor Euch bequemen, egoistischen Autofahrern gemacht? Die sind zu Fuß gegangen oder mit dem Rad gefahren! Aber der morderne Mensch benötigt heute seine völlig übermotorisierte umweltschädliche Stinkekarre, um von seiner Wohnungstür zum Eingang des Restaurants zu fahren. Und wehe er finden keinen Parkplatz neben der Tür. Fahren Sie doch einfach in eine Waldschänke neben der Kreis-, Landes- oder Bundesstraße, da stört nämlich auch der Lärm und Gestank nicht so, den Sie mit Ihrer Knatterkiste erzeugen.

  20. Latscha W.
    Am 10. Februar 2020 um 13:35

    Hollo
    Wer kann mir sagen wie eine Gemeinde umzugehen hat mit Landwirten die den Feldweg mit Dreck von den Äckern versauen ohne sich darum zu kümmern. Als Radfahrer muß man zum teil absteicken weil man darauf ausrutschen kann. Wenn Kinder dabei sind ist es noch schlimmer.

  21. lodewijk
    Am 8. Dezember 2019 um 21:02

    Ich wohne in einer Gemeinde im Land Brandenburg. 95% der Waldwege sind unbefestigt haben allerdings Straßennamen.
    wenn ich einen anderen Einwohner der Gemeinde besuche , muß ich dann zwingend rechts parken (also in der überwiegende Fahrtrichtung )
    oder darf ich auf den unbefestigten Wegen auch auf der anderen Seite parken ,wenn ich dabei niemanden behindere ? wenn nicht , dürfen den andere Kontrollen durchführen ? z.B. das übergeordnete Amt der Verwaltungsgemeinschaft, und Knöllchen ausstellen

  22. Hobbyendurist
    Am 14. Juni 2019 um 13:02

    Ich bin kürzlich mit einer Strassenzugelassenen Enduro (in NRW) über Feld- und Waldwege gefahren die nicht beschildert waren (Feldweg der in Wald übergeht), das Ganze im Wald dann im Schritttempo.

    Ist das in NRW auch generell verboten wie in Sachsen?

    Oder Grundsätzlich erlaubt (Motorrad zugelassen, angemeldet, rechts vor links, gemässigtes Tempo,… vorausgesetzt)?

  23. Torben S.
    Am 14. Januar 2019 um 0:26

    … ein Weg der in einen Wald führt darf nich befahren werden ? Dann würde doch so manches Waldcafe / Restaurant pleite gehen, oder !? Wo steht, dass eine Straße asphaltiert sein muss? Es gib doch auch Straßen, die geschottert sind, oder !?
    Wenn kein Schild oder Schranke vorhanden ist und die Straße von ihrer Beschaffenheit so ist, dass sie von einem normalen PKW befahren werden kann, dann erweckt sie für mich den Anschein einer öffentlichen Straße. Also warum sollte ich diese dann nich befahren dürfen!?
    Wie wären denn die Handwerker seinerzeit zu meinem Rohbau gekommen als wie im Baugebiet nur Schotter auf der Straße hatten … auch noch ein Jahr nach dem Einzug.
    Was ich sagen will… nur weil kein Asphalt oder Pflaster drauf ist kann ich nicht davon ausgehen dass ich die Straße nicht öffentlich ist, oder !?

  24. Heine
    Am 20. Dezember 2018 um 2:47

    Unser Traktor soll von grünen Kennzeichen auf “schwarze” umgestellt werden. Dürfen wir dann noch über Feldwege und Waldwege fahren?

  25. Heidi J.
    Am 26. November 2018 um 16:48

    Gutentag,
    Wir wohnen in einem Aussiedlerhof an einem Wirtschaftsweg/Feldweg in der Hunsrück.
    Unsere Nachbarin wohnt ins Dorf, ihr Garten liegt aber an der Feldweg. Sie parkt jetzt seit 1 Jahr ihre Anhänger genau gegenüber unsere ein- und ausfahrt auf der Grünstreife der Gemeinde. Meistens können wir gar nicht raus fahren weil den Anhänger im weg steht. Wir haben der Verbandsgemeinde, Ortsburgermeister und Polizei gefragt ober diese Anhänger da stehen darf, aber keiner weisst genau die regeln.
    Darf sie hier Parken ja oder nein?
    Sie verweigert die Anhänger auf ihr Eigenes Grundstuck hin zu stellen weil er ihr dann im Weg steht….. Aber jetzt ist er so, weil sie nur vorwarts fahren kann, wir ein Problem haben.
    Wir mussen standig Ihre Anhänger verschieben damit wir unsere Ausfahrt aus fahren können. Dann kam sie Böse an der Tür und sagte das wir der Anhänger nicht anfassen durfen und hat ein Kamera auf gehängt damit sie sehen kann ob wir die Anhänger verschieben?!?!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2018 um 16:08

      Hallo Heidi J.,

      wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden. In der Regel darf nicht gegenüber von Ausfahrten geparkt werden, wenn dadurch eine Behinderung entsteht. Je nach Position und Aufnahmewinkel ist ggf. auch die Kameraüberwachung nicht rechtens.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Gerlinde
    Am 6. November 2018 um 3:48

    Wieso sollten die Waldwege nur den Forstbetrieben gehören, die dort Baumraubbau betreiben und den Wald schänden?
    Die Wälder sind mit Schotterwegen durchzogen – was soll das?!
    Es gibt wohl immer noch die feudalen Großgrundbesitzer, die 90 % des Landes und 100% des Waldes besitzen und die anderen Trottel müssen draussen bleiben. Was spricht dagegen mit einem Fahrrad auf solche Wegen zu fahren?
    Was passiert denn nun, wenn man mit einem Auto doch einen Weg befährt der ein Schild Nur für forstwirtschaftlichen Verkehr frei aufweist? Bußgeld oder was?
    Und wenn man Pech hat knallen einen noch die die wildernden Jäger ab, die auf Bambis schießen.

  27. Salva
    Am 10. Mai 2018 um 9:30

    Ich hätte da mal ne Frage. Wie ich gelesen habe, ist das Befahren von Feldwegen mit einem nicht zugelassenem Motorrad oder Auto verboten. Doch wie sieht es eigentlich mit einer motorisierten “Seifenkiste” oder einem Kart aus ?
    Gibt es da Unterschiede?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Juni 2018 um 10:48

      Hallo Salva,

      auch in diesem Fall sollte das Fahren verboten sein. Nur auf Privatgrundstücken dürfte das Fahren erlaubt sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Lucas
    Am 29. April 2018 um 16:19

    Darf ich mit 14 ein motorisiertes Kettcar auf einem Feldweg fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2018 um 15:01

      Hallo Lucas,

      dies sollte in der Regel nicht möglich sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Udo B.
    Am 28. April 2018 um 20:29

    Ich entwickle gerade ein Vierrädriges Elektromobil, dass mit Pedalantrieb,- Photovoltaik-Modulen Energie in die Batterie Speichert. Dieses Fahrzeug soll auf 45 Std/Km zugelassen werden (L6e) Es kann rein elektrisch fahren, bzw den Pedalantrieb unterstützen. Darf mit solchen Fahrzeugen auf Flurbereinigungswegen gefahren werden?
    Wie sieht es aus bei breiten Wegen z.B. um einen See, Fluß…z.B. An der Donau oder Altmühl entlang oder in großen Waldgebieten ???
    Oder gibt es beschränkungen bezüglich der Geschwindigkeit?

    Gruß Udo

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2018 um 14:41

      Hallo Udo B.,

      bitte wenden Sie sich direkt an einen Anwalt. In der Regel darf jedoch auch ein Leichtkraftrad nicht auf Waldwegen etc. fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Edwin
    Am 23. April 2018 um 19:44

    Dürfen Berufsfischer und Angler Waldwege benutzen die mit “Landwirtschaft- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei” gekennzeichnet sind befahren die zu einem Fischgewässer führen?
    Laut Landesfischereigesetz BW §16 besteht ein Uferbetretungsrecht für die Fischereiberechtigten.
    Bei welcher Distanz zum Fischgewässer ist ein Verbot der Zufahrt zumutbar?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 10:49

      Hallo Edwin,

      die Berufsfischerei wird überwiegend zur Landwirtschaft gezählt. Wer privat dem Angelsport nachgeht, erfüllt hingegen die Gewässer bewirtschaftende Funktion meist nicht. Befragen Sie im Zweifelsfall bitte Ihren Anglerverband vor Ort.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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