Ist das Befahren von Waldwegen und Feldwegen erlaubt?
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Dürfen Sie mit dem Auto oder Motorrad Feldwege befahren?
Frische Luft schnappen, die Natur genießen: Viele Menschen suchen in Ihrer Auszeit gerne den Weg ins Grüne. Abseits der asphaltierten Straßen finden Sie Erholung und Ruhe. Ob mit dem Fahrrad, einem Motorrad oder dem Auto: Feldwege und Waldwege üben einen besonderen Reiz aus.
Allerdings sind sich viele nicht sicher, welche Regeln gelten, wenn sie einen sogenannten Wirtschaftsweg befahren wollen. Die scheinbar unbewachten Wege laden unternehmungslustige Fahrer zu hohen Geschwindigkeiten und abenteuerlichen Fahrweisen ein.
Doch dürfen Sie überhaupt mit dem Auto oder Motorrad Wald- und Feldwege befahren? Sieht die StVO besondere Verkehrsregeln vor? Ist eine bestimmte Geschwindigkeit auf einem Feldweg einzuhalten?
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Bußgelder drohen, wenn Sie sich beim Fahren auf Feldwegen nicht an die Bestimmungen halten. Vorschriften zu Vorfahrtsregelungen und Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Feldwegen finden Sie hier ebenfalls.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Befahren von Waldwegen
Das ist abhängig vom Bundesland. Ob das Befahren zulässig ist, wird im jeweiligen Landeswaldgesetz festgelegt. In der Regel werden Sie auf ein Verbot aber auch durch Verkehrszeichen hingewiesen.
Nein. Grundsätzlich gilt die Rechts-vor-links-Regel, wenn sich zwei Waldwege kreuzen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) legt kein grundsätzliches Tempolimit auf Waldwegen fest. Allerdings dürfen Sie auch hier nur so schnell fahren, dass Sie Ihr Fahrzeug jederzeit beherrschen können.
Wann droht wegen dem Befahren von Waldwegen eine Strafe?
Für diese Vergehen droht beim Fahren auf einem Feldweg eine Strafe:
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Beim Ausfahren von einem Feld- oder Waldweg die Vorfahrt eines bevorrechtigten Kfz missachtet - mit Behinderung | 25 Euro | - | eher nicht | |
Beim Ausfahren von einem Feld- oder Waldweg die Vorfahrt eines bevorrechtigten Kfz missachtet - mit Gefährdung | 100 Euro | 1 | Hier prüfen ** | |
Beim Ausfahren von einem Feld- oder Waldweg die Vorfahrt eines bevorrechtigten Kfz missachtet - mit Unfallfolge | 120 Euro | 1 | Hier prüfen ** |
Möchten Sie einen öffentlichen Wald- oder Feldweg befahren, gelten keine gesonderten Paragraphen oder Gesetze. Vorsicht ist bei Wegen geboten, welche als Privatweg gekennzeichnet sind. Hier kann das Betreten und Befahren verboten sein.
Allerdings stellt sich die Rechtslage in diesem Fall nicht ganz eindeutig dar. Stellt ein Wegeigentümer beispielsweise ein entsprechendes Schild auf, ist dieses nicht zwingend gültig. In den meisten Bundesländern bedarf es einer ausdrücklichen Genehmigung des Betretungsverbotes seitens der Behörden.
Welche Vorfahrtsregelungen gelten auf Waldwegen?
Die Schnittstelle zwischen Feld- und Waldwegen und regulären Straßen steht im Bußgeldkatalog im besonderen Fokus. Befahren Sie beispielsweise einen Feldweg, welcher in eine Straße mündet, müssen Sie den Kfz auf der Straße Vorfahrt gewähren.
Missachten Sie diesen Grundsatz, droht ein Bußgeld von mindestens 25 Euro. Gefährden Sie zudem das vorfahrtberechtigte Fahrzeug, erhöht sich die Summe auf 100 Euro – einen Punkt in Flensburg bekommen Sie ebenfalls.
Kreuzen sich zwei Feld- oder Waldwege, gilt an der Kreuzung die allgemeine Regel „Rechts vor Links“. Allerdings empfiehlt es sich, auf einem Wald- oder Feldweg nicht zu starr auf sein Recht zu pochen. Landwirte müssen oftmals große und unhandliche Maschinen führen. Treffen Sie auf ein solches Fahrzeug an einer Waldwegkreuzung, ist es sinnvoll, auf die eigene Vorfahrt zu verzichten, wenn der Traktorführer dadurch besser manövrieren kann.
Welche Geschwindigkeit ist auf Feldwegen einzuhalten?
Grundsätzlich gilt keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Wald- und Feldwegen. Allerdings können Verkehrszeichen die zulässige Geschwindigkeit auf bestimmten Passagen begrenzen.
Dennoch gilt es, den Bestimmungen in § 3 der StVO zu befolgen:
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“
Diese sehr allgemeinen Vorschriften präzisiert die StVO mit folgender Ausführung:
Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.“ (§ 3 StVO)
Ein Verstoß gegen diesen Paragraphen kann teure Folgen nach sich ziehen: Fuhren Sie bei schlechter Sicht – etwa wegen Bäumen, scharfen Kurven oder wegen des aufgewirbelten Staubs auf einem Feldweg – zu schnell, droht ein Bußgeld von 100 Euro. Ein Punkt in Flensburg wird ebenfalls erteilt.
Seien Sie beim Befahren von Wald- oder Feldwegen besonders aufmerksam. Meist ist die Sicht eingeschränkter als auf regulären Straßen. Zudem müssen Sie mit unvorhergesehenen Ereignissen rechnen: Sei es eine Kindergruppe auf Fahrrädern, ein Wildtier oder ein Enduro-Fahrer, auf Wald- und Feldwegen sind unerwartete Zusammentreffen nicht selten.
Ist das Befahren von Waldwegen und Feldwegen mit nicht zugelassenen Kfz erlaubt?
Nicht jedes Sportmotorrad erfüllt die Bedingungen, um eine Straßenzulassung zu erlangen. Diese Fahrzeuge dürfen in der Regel nur auf Privatgrundstücken, z. B. bei Wettkämpfen gefahren werden. Nutzen Sie ein solches Kfz, um Forstwege zu befahren, droht allerdings ein Bußgeld.
Wald- und Feldwege gelten nämlich meist als öffentliche Wege. Diese dürfen nur mit ordnungsgemäß zugelassenen Motorrädern befahren werden. Bei einem Verstoß werden ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.
Wer regelt und kontrolliert das Befahren von Feldwegen?
Verkehrskontrollierende Polizeibeamte sind nur selten in Wäldern oder auf Feldern zu sehen. Dies bedeutet aber nicht, dass die Einhaltung der StVO auf diesen Straßenabschnitten nicht gewährleistet ist.
Machen Sie Fehler beim Befahren von Wald- oder Feldwegen, liegt es in der Befugnis des Försters oder Jagdaufsehers, Ihre Personalien aufzunehmen und eine begangene Ordnungswidrigkeit zu ahnden. In seinem Revier verfügt ein Förster nämlich über dieselben Rechte und Pflichten wie Polizisten.
Meine bessere Hälfte und ich möchten Motorradwanderungen durch Wald und Forst in Hessen machen. Dabei kann es passieren, dass wir Forstwege nutzen, Wege, welche ausschließlich für Land- und Forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind.
Welcher Vergehen machen wir uns schuldig?
Und mit welchen Strafen haben wir ggfls. zu rechnen?
Hallo Cellorist,
wenn Forstwege nicht für Sie freigegeben sind, ist Ihnen ihre Nutzung nicht erlaubt. Halten Sie sich daher an dieses Verbot, um Sanktionen zu vermeiden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wenn wir als begleitende Fahrer unser 17 jährige Kind beim Fahren begleiten und über Feldwege (landwirtschaftlicher Verkehr frei) fahren, gefährden wir ihren Führerschein auf Probe?
Hallo Sandra,
es ist nicht grundsätzlich verboten, über Feldwege zu fahren. Sollte es in konkreten Fall spezielle Einschränkungen geben, kann es bei einer Missachtung zu Sanktionen kommen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich muss beruflich öfter mal in Wäldern an Mobilfunkstandorten arbeiten.
Selbstverständlich fahre ich dort auch mit dem Firmenwagen hin.
Bisher war ich hauptsächlich im Westen Deutschlands unterwegs und muss in Zukunft aber auch rund um Berlin arbeiten.
Bisher hat nie ein Förster etwas gesagt. Wie sieht es in der Region rund um Berlin aus?
Benötige ich dort eine entsprechende Erlaubnis um an den Standorten im Wald arbeiten zu dürfen,
bzw. diese mit dem Auto anzufahren?
Gruß Marcus
Hallo Marcus,
ich habe selbst mehrere Windkraftanlagen und einen Funkmast in meinem Revier. Hier ist die Lage so, dass die Eigentümer oder Betreiber dieser Anlagen auch Eigentümer oder Pächter der entsprechenden Liegenschaften und der Zuwegungen sind. Diese sind auch entsprechend der betrieblichen Anforderungen der Anlagen (Wartung, Reparatur, Kran, Achslasten, Arbeitsbereiche) ausgebaut. Damit sind sie Betriebsgelände, auch wenn kein Schild angebracht ist. Auch für Mobilfunkanlagen im Wald gibt es solche geregelten Zufahrten. Wenn notwendig hast du einen Dienstauftrag oder einen Dienstausweis zum Vorzeigen. Der Förster ist übrigens froh, wenn zwei Augen mehr nach dem Rechten sehen.
Hallo Marcus,
wenden Sie sich mit dieser Frage am besten an die lokalen Stellen in Brandenburg.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Zu dieser ganzen Diskussion möchte ich auch mal eine andere Sichtweise erläutern.
Zunächst sieht man einen Feldweg, der an eine Straße anschließt und warum sollte ich darauf nicht fahren dürfen? Schließlich ist er als öffentlicher Weg ausgewiesen und ich bezahle mit meinem Fahrzeug auch z. B. auch KFZ-Steuer.
Soweit – sogut, allerdings wird die KFZ-Steuer nur für Gemeindestraßen und größer, bis hin zur Autobahn, verwendet. Baulastträger sind die, die den Weg nutzen, also die Landwirte in Form von Wegeverbünden, Jagdgenossenschaften oder ähnliches, meist bekommen sie noch ca. 30 % Zuschuss von der Gemeinde. Aber zunächst sind die Landwirte diejenigen, die ihre Wege pflegen und da werden z. B. in meiner Gemeinde mit ca. 2 Quadratkilometer Land jährlich ca. 6.000 € in die Pflege der Feldwege aufgewendet. Wenn dann mal ein Auto, Fahrrad oder Motorrad drüber fährt, stört das niemand.
Werden allerdings die, die für den Weg aufkommen, in ihrer Nutzung des Weges eingeschränkt (und landwirtschaftliche Fahrzeuge sind nun mal sehr groß) dann nehmen die das ein paar mal murrend zur Kenntnis, und wenn der Geduldsfaden reißt, dann gehen sie zum Bürgermeister und beschweren sich. Auch der Bürgermeister reagiert in der Regel nicht beim ersten mal und nach häufigeren Beschwerden folgt die Sperrung des Weges mit Hinweis “landwirtschaftlicher Verkehr frei”.
Darum mein Tipp: Auf sein Recht beharren ist die Rechnung ohne den Wirt zu machen.
Hallo, marco hier, ich arbeite in der landwirschaft und habe quasi täglich mit feld/wirtschaftswegen zu tun, da gibt es ab und an mal “stress” mit spaziergängern …. die der meinung sind sie machen keinen platz und am ende kommt noch eine beschwerde, weil man “zu schnell” auf dem weg unterwegs war, jetzt meine Frage; was ist denn zu schnell?
Hallo Marco,
wie Sie dem obigen Text entnehmen können, gibt es keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf solchen Wegen, allerdings kann es im Einzelfall eine Regelung durch Verkehrszeichen geben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
Darf man auf Feldwegen/Landwirtschaftlichenweg mit einen angemeldet Auto, Verkehrssichern Auto lang fahren. Wenn man niemanden gefährtet und sich ordnungsgemäß verhält ( vorfahrt, Geschwindigkeit).
Hallo Marcel,
auf Feldwegen und Wegen für den landwirtschaftlichen Verkehr dürfen nur Fahrzeuge fahren, die landwirtschaftlich genutzt werden. Andere nicht.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
In unserer Umgebung wurden nach Übernahme der Wege durch eine Interressengmeinschaft Feld und Flur die Einfahrtverbotenschilder (Landwirtschaft- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei) näher an die darananschließende Bundesstraße gestellt. Jetzt können Sparziergänger nicht mehr am Rande dieser Wege parken – es gibt auch keine Alternative, z.B. eine ausgewiesene Fläche zum Parken. Muß das Versetzen der Schilder genehmigt werden und wenn “ja” von wem. Rechts von der Bundesstraße ist jetzt auf 5 km keine Möglichkeit mehr, an einem Feldwegrand zu parken. Einfach nur Rechtsbeugung ohne Alternative und Naherholung ade.
Hallo Tinta,
für das Aufstellen von Verkehrszeichen ist in der Regel der Stadt- oder Landkreis zuständig. Fragen Sie am besten bei der Straßenverkehrsbehörde nach.
Das Team von Bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe eine Frage die glaube viele Menschen Interessiert. Darf man mit einem Quad/ATV was eine VKP- oder LOF-Zulassungs besitzt auf Feldwegen/Waldwegen legal unterwegs sein?!
Mit freundlichen Grüßen
Dominik
Hallo Dominik,
ist Ihr Quad vorschriftsmäßig zugelassen, ist es grundsätzlich auch möglich, damit öffentliche Feld- und Waldwege zu befahren. Allerdings gilt es dabei insbesondere regionale Vorschriften zu beachten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
möchte mir ein versicherungspflichtiges e Bike mit einem 500W Motor kaufen. Gibt es hierfür Einschränkungen bei der Nutzung von Waldwegen?
Kleine Nebenfrage dazu noch: Will gerne meine Kinder im Anhänger mitfahren lassen. Dürfen solche Fahrradanhänger mit einem S Pedelec genutzt werden?
Vielen Dank und viele Grüße
Sebastian
Hallo Sebastian,
Sie sollten solche Fahrzeuge uneingeschränkt auf Waldwegen nutzen dürfen. Auch sollte nichts gegen die Nutzung eines Anhängers sprechen.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Hallo
S-Pedelecs sind Kraftfahrzeuge und dürfen weder auf Radwegen noch auf Wald- und Wirtschaftswegen gefahren werden. Es gelten alle Regeln wie für alle anderen Kraftfahrzeuge.
S-Pedelecs dürfen keine Anhänger ziehen, auch keine Kinderanhänger.
Die normalen Pedelecs (Motorunterstützung bis 25km/h) gelten als Fahrrad. Alles was ein Fahrrad darf und muss, trifft auch auf ein normales Pedelec zu.
Hallo
Frage 1.)
Wie ist es wenn man mit einen E Scooter (Höchstgeschwindigleit 40km) mit Strassenzulassung auf (asphaltierten, gespilleteten ) Waldwegen und Feldwegen ohne Fahrerlaubnis aber mit Kennzeichen zufahren ist das zulässig?
Frage 2.)
Wie ist es wenn man mit einen E Scooter (Höchstgeschwindigleit 40km) ohne Strassenzulassung auf (asphaltierten, gespilleteten ) Waldwegen und Feldwegen ohne Fahrerlaubnis und ohne Kennzeichen zufahren ist das zulässig?
vielen Dank im voraus für ihre Mühe
Hallo Karl L.,
zu Ihren Fragen:
1. Nein, das ist es nicht. Sie müssen immer eine Fahrerlaubnis für die von Ihnen bedienten Fahrzeugen besitzen.
2. Nein, auch das ist dementsprechend nicht zulässig.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Darf ein Auto, auf einem Radweg, das mit dem Schild 237, 240, 241 der StVO,
oder auch auf, mit Fahrrad symbol gekennzeichneten Strassenabschnitten Parken?
Und; warum gibt es keine, oder seltene Verkehrskontrollen, bei verkehrsberuhigten Straße
dem mit dem Schild 260 der StVO gekennzeichnet sind.
Für Land und Forstwirtschaftlichen Verkehr habe ich dabei volles Verständnis.
Sind die Bußgelder so niedrig weil sich da keiner vom Ordnungsamt hinstellt,
da es sich nicht lohnt, obwohl diese Straßen, täglich sehr viele von PKW’s, und LKW’s benutzt werden,
auch wenn neben heer eine Bundesstraße verläuft!!! Oder ist es Zuviel Arbeit?
Hallo Schorsch,
das Parken auf Radwegen ist verboten. Bei Fragen zu Verkehrskontrollen wenden Sie sich bitte an die örtlichen Behörden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
wie siehts bei nicht zugelassenen elektrorollern (bis 25km/h) auf (asphaltierten) waldwegen aus?
Hallo Mike,
handelt es sich um einen öffentlichen Weg, dürfen Sie dort Fahrzeuge, die eigentlich über eine Straßenzulassung verfügen müssten, jedoch nicht zugelassen sind, nicht führen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Meine Frau at sich ein Quad gekauft, da sie noch nicht so sicher in der Handhabung ist hab ich ihr den Vorschlag gemacht erst mal auf Feldwegen Routine im Umgang aufzubauen bevor sie sich im Straßenverkehr bewegt.
Da ich leidenschaftlicher Endurist bin habe ich sie mit meiner zugelassenen Sportenduro begleitet.
Also sind wir eine kleine Tour über geschotterte und grüne Feldwege gefahren mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von ca. 30Km/h. Wir haben die Wege nicht verlassen um durch Felder oder Wälder zu fahren.
Auf dem Rückweg wurden von einem wie er sich selbst bezeichnet “Förster” aufgehalten.
Der aufgebrachte Mann mit dem kein vernünftiges Wort zu reden war drohte die Polizei zu rufen und stand kurz davor uns körperlich anzugreifen. Mir ist schon bewusst, das der Jäger/Förster im Recht war, jedoch welchen Schaden haben wir angerichtet? Schaden an den Wegen? Wildtiere verschreckt?
Die Spur einer Enduromaschiene sind selbst bei sportlicher Fahrweise nach kürzester Zeit nicht mehr sichtbar.
Da wir nicht im kreis fahren und nach 2Minuten wieder weg sind dürfte die Lärmbelästigung der Wildtiere mit Sicherheit geringer ausfallen als die durch Landwirte, die Stundenlang mit ihrem Schlepper auf dem Feld arbeiten.
Nun meine Frage:
Wit welcher Strafe müssten wir rechnen, wenn der Förster die Polizei dazugerufen hätte?
Wer einen Waldweg befährt mit einem Motorisierten Fahrzeug auch mit Elektrofahrzeugen aller Art, ausgenommen ,,Elektrofahrräder die nur mit Pedalkraft” funktionsfähig sind. Macht sich im Bundesland Sachsen laut WaldSpVO, SächsWaldG § 11 ABS 4 strafbar und wird wenn er Gesichtet wird zur Kasse gebeten. Eine Aufstellung von Schildern ist nicht Notwendig, dient nur dem Zusätzlichen Hinweis für alle jene die das gelernte in der Fahrschule und die Landesspezifische Gesetzgebung Ignorieren. So kann Jeder unabhängig eines Schildes geahndet werden. Was auch das Wilde Parken in den Waldwegen direkt neben dem öffentlichen Asphaltieren Straßen einschließt. Die Waldeigentümer sind berechtigt die Nummernschilder mit Tatzeit und Foto aufzunehmen und dies an die ausführenden Forstbehörden weiterzuleiten. Gleiches gilt für alle Waldeigentümer ob Privat oder Staatswald.
Hallo Endurist,
da es abhängig vom Bundesland, der Gemeinde sowie dem Vorwurf selbst ist, können wir pauschal nicht sagen, wie hoch die Strafe ausfallen würde.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
möchte mit senjoren der feuerwehr zum teil gehbehindert von der landwassereck zum
bannstein mit 4 autos und dann ins stenbachtal fahren ist das möglich.
Hallo Georg,
erkundigen Sie sich bei dem örtlichen Landesratsamt bezüglich der spezifischen Bestimmungen in diesem Abschnitt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Das Befahren mit Motorisierten Fahrzeugen ist auf Waldwegen im Bundesland Sachsen lt. WaldSpVO außer für die Waldparzellenanlieger und den Wegeeigentümer verboten. Da heißt Für alle Verkehrsteilnehmer oder Führer eines Kraftfahrzeug endet mit offensichtlicher Waldkante ( beginn Wald/-Bäume) das Recht zum Befahren der Wege oder Straßen, o befestigt oder nicht. Das SächsWaldG § 11 ABS 4 sagt ausdrücklich: Andere Benutzungsarten wie das Fahren mit Motorfahrzeugen, Fuhrwerken oder Kutschen, das Zelten, das Abstellen von Wohnwagen und Fahrzeugen sowie das Aufstellen von Verkaufsständen im Wald sind nicht Teil des Betretensrechtes; sie bedürfen unbeschadet eventuell erforderlicher Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften der besonderen Erlaubnis des Waldbesitzers. Sie dürfen die Funktionen des Waldes (§ 1 Nr. 1) nicht beeinträchtigen. Das gilt auch für organisierte Veranstaltungen, insbesondere Querfeldeinläufe, Volkswanderungen und Wintersportveranstaltungen.
Hingewiesen wird das die meisten Waldwege Privateigentum sind, ein Hinweis jedoch zum Benutzungsverbot nicht aufgestellt werden muss, da wie oben beschrieben das Betretungsverbot für Kraftfahrzeuge auch ohne Beschilderung mit beginn der Waldkante wirksam ist. Ausgenommen sind öffentliche Straßen die durch Wälder führen , welche dann aber Augenscheinlich anhand ihrer Struktur wahrzunehmen sind. Waldwege sind private Erschließungseinrichtungen und bedürfen noch einmal erwähnt keiner Beschilderung, da ein jeder die Optische Trennung zu einem Waldbeginn wahrnehmen kann. Eine Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit dem Befahren durch Unbefugte im Wald ist im SächsWaldG geregelt und wird auch Angewendet. Also Guter Rat, einfach keine Waldwege benutzen ob Beschildert oder nicht. Wer sich noch nicht Sicher ist auch das Bundeswaldgesetz §14 verweist auf alles was man wissen müsste in diesem Zusammenhang
Weiß jemand wie das in Hessen geregelt ist? Genauso wie in Sachsen oder gelten da andere Bestimmungen?
Hallo Cellorist,
fragen Sie am besten direkt bei den zuständigen Behörden in Hessen nach.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org