Begegnungszone: Regeln, Verkehrszeichen und Pläne in Deutschland
Letzte Aktualisierung am: 30. August 2024
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FAQ: Begegnungszone
Bei der Begegnungszone handelt es sich um eine Verkehrsfläche, welche die gleichberechtigte Fahrbahnbenutzung durch Fußgänger, Fahrrad und Kraftfahrzeuge ermöglicht. Das Konzept dafür stammt aus der Schweiz und wurde bereits in verschiedene andere Länder übertragen. Bislang gibt es Begegnungszonen in Deutschland nur im Zuge von Pilotprojekten.
In einer Begegnungszone dürfen Fußgänger die gesamte Fahrbahn nutzen, solange dabei der Fahrzeugverkehr nicht mutwillig behindert wird. Fahrzeugführer müssen hingegen sicherstellen, dass Passanten weder gefährdet noch behindert werden. Die Vorschriften ähneln darin den Regelungen zum verkehrsberuhigten Bereich. Zudem ist in Begegnungszonen das Parken ausschließlich an dafür gekennzeichneten Stellen gestattet.
In einer Begegnungszone gilt üblicherweise Tempo 20. Die reduzierte Höchstgeschwindigkeit soll der Verkehrssicherheit dienen und gleichzeitig für einen flüssigen Verkehr sorgen.
Begegnungszone: Was ist das?
Bei der Begegnungszone handelt es sich um eine Maßnahme der Verkehrsberuhigung, die ursprünglich in der Schweiz entwickelt und mittlerweile durch mehrere Länder übernommen wurde. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und gleichzeitig die Attraktivität des Straßenraums zu verbessern. Dafür wird die Funktion der Verkehrsfläche neu bewertet und die Fahrbahn auch für Fußgänger freigegeben.
In Deutschland sieht die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bislang keine Begegnungszonen vor. Für eine amtliche Definition des Begriffs werden daher die entsprechenden Gesetzestexte aus der Schweiz und aus Österreich herangezogen. Das Schweizer Verkehrsrecht besagt unter Art. 22b Abs 1. Signalisationsverordnung (SSV):
Das Signal «Begegnungszone» (2.59.5) kennzeichnet Strassen in Wohn- oder Geschäftsbereichen, auf denen die Fussgänger und Benützer von fahrzeugähnlichen Geräten die ganze Verkehrsfläche benützen dürfen.
Die Österreichische Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert die Begegnungszone unter § 2 Abs. 1 Ziffer 2a wie folgt:
Begegnungszone: eine Straße, deren Fahrbahn für die gemeinsame Nutzung durch Fahrzeuge und Fußgänger bestimmt ist, und die als solche gekennzeichnet ist;
Wie das Verkehrsschild zur Begegnungszone im Ausland aussieht, zeigen die nachfolgenden Grafiken:
Begegnungszone: Welche Regeln gelten dort?
Führen Staaten Begegnungszonen ein, orientieren sich die Behörden dabei größtenteils am Schweizer Beispiel und übernehmen die dort geltenden Verkehrsregeln. So dürfen Fußgänger und Fahrzeuge die gesamte Verkehrsfläche gemeinsam nutzen, die Passanten haben allerdings Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Wobei auch festgehalten ist, dass Fußgänger Fahrzeuge nicht unnötig behindern dürfen.
Zudem ist in der Begegnungszone die Geschwindigkeit üblicherweise auf 20 km/h begrenzt. In Österreich besteht zum Beispiel aber die Möglichkeit Tempo 30 anzuordnen, wenn gemäß § 76c Abs. 6 StVO „es der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs dient und aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs keine Bedenken dagegen bestehen“.
Außerdem erlauben SSV und Österreichischer StVO in der Begegnungszone das Parken ausschließlich an den dafür gekennzeichneten Stellen. Auch das Halten ist in der Regel nur dort gestattet, um unter anderem den Durchgangsverkehr nicht zu behindern.
Begegnungszonen in Deutschland: Gibt es sie?
Die Begegnungszone ähnelt vor allem im Aspekt der gemeinsamen Nutzung der Fahrbahn dem verkehrsberuhigten Bereich in Deutschland. Allerdings wird dieser in der Regel nur in Wohngebieten und Gebieten mit geringem Verkehrsaufkommen eingerichtet. Die Begegnungszone zeichnet sich hingegen durch vielfältige Einsatzmöglichkeiten – wie etwa Bahnhofsvorplätze, Geschäftsviertel, Schulbereiche sowie zentrale Plätze mit einem hohen Aufkommen von Fußgängern und Fahrradfahrern – aus.
Daher wird in Deutschland seit Jahren die Einführung einer Begegnungszone gefordert. So wurden unter anderem auf der Verkehrsministerkonferenz von 2021 konkrete Vorschläge für die Anpassung der StVO gemacht. So soll laut dem Bericht der Ad-hoc-AG Fußverkehrspolitik der Verkehrsministerkonferenz ein Schild für die Begegnungszone eingeführt werden, welches sich am österreichischen Verkehrszeichen orientiert. Darüber hinaus soll auf der Fahrbahn der Beginn der Begegnungszone ersichtlich sein. Hierfür wird eine „Karomuster-Markierung von vier Reihen versetzter weißer Quadrate mit einer Seitenlänge von 50 cm quer über die Fahrbahn“ vorgeschlagen.
Der Bericht hebt zudem hervor, dass sich Begegnungszonen ohne größere Umbaumaßnahmen umsetzen ließen. Entsprechende Anpassungen der StVO sind bislang aber noch nicht geplant. Es gibt aber unter anderem in Frankfurt und Berlin Pilotprojekte zur Begegnungszone. Allerdings handelt es sich dabei in der Regel um verkehrsberuhigte Bereiche oder verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche, die als Begegnungszonen ausgelobt werden. Da entsprechende Vorschriften in Deutschland bislang nicht existieren, ist die Errichtung einer Begegnungszone nach Schweizer Vorbild nicht möglich.
Quellen und weiterführende Links
- Art. 22b SSV (Schweiz) - Begegnungszone
- § 76c StVO (Österreich) - Begegnungszonen
- Bericht der Ad-hoc-AG Fußverkehrspolitik der Verkehrsministerkonferenz
Hallo, ich habe soeben Ihren Bericht gelesen. Entspricht dies einer Zone-20 in D? Ich hatte von einer Gemeinde (89269 Vöhringen) vor ein paar Jahren Diskussionen in den Medien gelesen, wo auch der Zebrastreifen entfernt werden musste. Ich finde aber nichts in der StVO. Ich suche die Regeln zu der Zone-20. an der besagten ist sogar 2 Meter vor dem 20erSchild ein Vorfahrtachten-Schild. Gilt da dies oder rechts vor links? Da blickt ja keiner mehr durch.