Begrenzungsleuchten beim Lkw: Welche Vorschriften gelten?
Letzte Aktualisierung am: 15. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
FAQ: Lkw-Begrenzungsleuchten
Gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen alle Kfz inkl. Lkw über Begrenzungsleuchten verfügen. Diese sollen dem nachfolgenden Verkehr die Breite des Wagens anzeigen. Dadurch soll sichergestellt werden das der Abstand, zum Beispiel beim Überholen, eingehalten werden kann.
Die Begrenzungsleuchten müssen bei einem Lkw als Beleuchtung vorne angebracht werden. Ist das Fahrzeug länger als sechs Meter, muss es zudem an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein.
Ist eine Lkw-Begrenzungsleuchte hinten oder vorne nicht funktionsfähig und Sie nehmen am Straßenverkehr teil, so begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße in Höhe von 15 Euro geahndet werden.
Lkw-Begrenzungsleuchten: Vorne Pflicht
Inhaltsverzeichnis:
Die Begrenzungsleuchten bei einem Lkw sind ein wichtiges Element, welches zur Verkehrssicherheit beiträgt. Dadurch können andere Verkehrsteilnehmer nämlich abschätzen, wie breit das Fahrzeug ist. Das ist gerade beim Überholen eine essentielle Information.
Die rechtlichen Vorgaben zur Nutzung der Begrenzungsleuchten bei Lkw und Co. sind in § 51 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) definiert. In Absatz 1 heißt es:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1 000 mm – müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. […]
Wichtig: Da die Begrenzungsleuchten am Lkw vorne angebracht sind, müssen diese in weiß leuchten. Nur so kann vermieden werden, das andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden und es zu schwerwiegenden Unfällen kommt.
Keine Begrenzungsleuchten am Lkw: Diese Sanktionen drohen
Die gesamte Beleuchtung eines Kraftfahrzeugs soll dazu beitragen, dass der Fahrer bei Dunkelheit ausreichend sieht und vor allem auch ausreichend gesehen wird. Sie dient der Verkehrssicherheit und sollte somit in regelmäßigen Abständen auf Funktionalität geprüft werden.
Werden Sie im Rahmen einer Verkehrskontrolle dabei erwischt, dass die Begrenzungsleuchten vom Lkw nicht funktionieren oder gar nicht erst vorhanden sind, müssen Sie mit einem Strafzettel oder einem Bußgeldverfahren rechnen.
Es handelt sich dabei nämlich um eine Ordnungswidrigkeit. Dafür wird gemäß Bußgeldkatalog eine Geldbuße in Höhe von 15 Euro fällig. Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche weiteren Bußgelder bei mangelnder Lkw-Beleuchtung ausgesprochen werden können:
Verstoß | Sanktion |
---|---|
Gegen die Beleuchtungsvorschriften verstoßen | 5 EUR |
Nicht zulässige Lichteinrichtungen am Fahrzeug angebracht | 20 EUR |
Ohne Betriebserlaubnis gefahren | 50 EUR |
Beleuchtung entgegen der Vorschriften genutzt | 20 EUR |
... andere dadurch gefährdet | 25 EUR |
... einen Unfall verursacht | 35 EUR |
Abgestelltes oder haltendes Fahrzeug nicht gemäß Vorschriften beleuchtet | 20 EUR |
... einen Unfall verursacht | 35 EUR |