Beharrlichkeit: Welche Folgen haben beharrliche Pflichtverletzungen?
Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024
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Beharrliche Pflichtverletzung/Beharrlichkeit: eine Definition
Wenn jemand mit Beharrlichkeit agiert, dann handelt er starrsinnig und stur. Er beharrt auf seine Meinung, die er so bald auch nicht zu ändern beabsichtigt.
Im Gesetz kann der Term beharrliche Pflichtverletzung vorliegen, wenn ein Fahrer wiederholt gegen das Verkehrsrecht verstößt. Dann wird ihm nämlich vorgeworfen, dass ihm die für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderliche Rechtstreue fehlt.
Das bedeutet, ihm fehlt ebenfalls die Notwendigkeit, einzusehen, dass er einen Verkehrsverstoß begangen hat. Insbesondere, wenn zwei Zuwiderhandlungen zeitnah zueinander geschahen.
Daher kann eine beharrliche Pflichtverletzung auch nur angenommen werden, wenn ein Fahrer eine Verkehrsordnungswidrigkeit zum zweiten Mal begeht. Denn in diesem Moment kann die Behörde mutmaßen, dass der Betroffene das Fehlverhalten bei seinem ersten Verstoß gegen das Verkehrsrecht nicht eingesehen hat. Somit besteht die Annahme, dass der Autofahrer folglich immer wieder mit beharrlicher Handlungsweise dieses oder ein anderes Verkehrsvergehen ausüben würde.
Es liegt jedoch im Ermessen der Behörde, ob der zweite Verstoß unter Beharrlichkeit geschah. Grundsätzlich urteilen die Behörden stets per Einzelfallentscheidung über das jeweilige Vergehen, das im Straßenverkehr begangen wurde.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Beharrlichkeit
Beharrlichkeit bedeutet im Verkehrsrecht, dass jemand wiederholt ähnliche Verkehrsverstöße begeht, beispielsweise immer wieder zu schnell oder unter Alkoholeinfluss fährt. Der Betroffene zeigt dadurch, dass es ihm an der notwendigen Rechtstreue fehlt und an der Einsicht, sich unrecht verhalten zu haben.
Die Verkehrsbehörde kann hierfür mitunter ein Fahrverbot nach § 25 StVG anordnen, um den Verkehrssünder zu einer Verhaltensveränderung zu bewegen.
Wenn z. B. der zweite Geschwindigkeitsverstoß auf einem sogenannten Augenblicksversagen beruht, kann ein Einspruch Erfolg haben. Lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten, ob es Sinn macht, gegen den Vorwurf der Beharrlichkeit Einspruch zu erheben.
Beharrliche versus grobe Pflichtverletzung
Die deutsche Rechtsprechung unterscheidet die Begriffe Beharrlichkeit und grobe Pflichtverletzung. Diese liegt nämlich vor, wenn Verstöße passieren, die häufig als Ursache für schwere Unfälle angesehen werden können. Zudem beruht eine grobe Pflichtverletzung meist auf grobem Leichtsinn, grober Nachlässigkeit sowie auch auf Gleichgültigkeit.
Im Gegensatz dazu kann Beharrlichkeit auch bei leichteren Verstößen gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) vorliegen. Das bedeutet, dass die Rechtsprechung einen Fahrer genauso eine Strafe unter dem Verdacht der beharrlichen Pflichtverletzung verhängt bzw. verhängen kann, wenn dieser immer wieder falsch parkt.
Führt Beharrlichkeit zum Fahrverbot?
Wenn ein PKW-Führer eine Verkehrsordnungswidrigkeit wiederholt begeht, dann kann ihm unter dieser Prämisse, Beharrlichkeit vorgeworfen werden. Somit ist es möglich, dass diese beharrliche Pflichtverletzung zu einem Bußgeldbescheid mit Fahrverbot führt.
In der Regel kann dieses Fahrverbot neben einer Geldbuße eine Dauer von einem bis drei Monaten in Anspruch nehmen. Wird ein Vergehen gegen das Verkehrsrecht mehrmals beharrlich, mindestens zweimal, verübt, so gilt der Führer des Kraftfahrzeuges als sogenannter Wiederholungstäter.
Zum Fahrverbot mit Beharrlichkeit steht in § 25 Abs. 1 StVG dazu:
Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24, die er unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann ihm die Verwaltungsbehörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a eine Geldbuße festgesetzt, so ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen.
Dabei ist es gleich, welcher Art das Verkehrsdelikt ist. Lediglich die Schwere des Vergehens ist bei der Entscheidung des Strafmaßes von Bedeutung. Zu entscheiden ist also, ob das Delikt als beharrliche oder bereits als grobe Pflichtverletzung anzusehen ist.
Schon die Anhäufung kleinerer, leichterer Verstöße offenbart in einigen Fällen die mangelnde Rechtstreue und Hartnäckigkeit des Fahrers. Hier handelt der KFZ-Führer mit Beharrlichkeit. Er besitzt sozusagen eine für das Gemeinwohl schädliche Grundhaltung, wenn er mit Beharrung wiederholt zu schnell fährt, zum “hundertsten” Mal falsch parkt oder mehrfach den Mindestabstand nicht einhält.
Aus diesem Grund verhängen die Behörden für Wiederholungstäter, die mit Beharrlichkeit agierten, ein Fahrverbot. Hiermit soll den Betroffenen eine Art Lektion erteilt werden, mit dem sie ihr schuldhaftes Verhalten einsehen sollen. Auf diese Weise wollen die Behörden verhindern, dass der Fahrer die wiederholte Zuwiderhandlung nochmals betreibt.
Aber Vorsicht, bereits eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb von 12 Monaten von jeweils 26 km/h oder mehr führt normalerweise zur Verhängung oder Verlängerung eines Fahrverbotes.
Gegen Vorwurf der Beharrlichkeit Einspruch einlegen?
In der Regel besteht immer die Möglichkeit, Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzunehmen und gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben. Vor allem, wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wird, empfiehlt es sich, die denkbare Vorgehensweise samt Erfolgsaussichten durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Besonders für Berufskraftfahrer kann ein zeitlich begrenzter Entzug des Führerscheins eine existenzielle Gefahr darstellen. Deshalb sollte der Vorwurf der Beharrlichkeit nachgeprüft werden. Gesetzt dem Fall, dass die Zuwiderhandlungen länger als 12 Monate auseinander liegen, kann ein Fahrer den Versuch unternehmen, gegen das Fahrverbot vorzugehen.
In seltenen Fällen besteht zudem die Aussicht, dass die Behörden bei einer Erhöhung der Geldbuße vom Fahrverbot absehen. Wenn Sie dennoch unsicher sind, kann es hilfreich sein, speziell einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen. Ein Verkehrsanwalt erkennt formale Fehler der Behörden schneller und damit die Chance erhöhen, Ihren Bußgeldbescheid unwirksam zu machen.
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