Behindertenrabatt beim Autokauf: Welche Zuschüsse gibt es?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Rabatt für Schwerbehinderte beim Autokauf – Das ist zu beachten

Unter gewissen Voraussetzungen bekommen Sie einen Behindertenrabatt für den Autokauf.
Unter gewissen Voraussetzungen bekommen Sie einen Behindertenrabatt für den Autokauf.

Laut Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. In Absatz 3 dieses Gesetzes wird dies noch weiter definiert. So darf niemand beispielsweise wegen seines Geschlechtes oder Glaubens diskriminiert werden.

Außerdem wird ein weiterer, äußerst wichtiger Aspekt genannt:

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”

Damit auch Menschen mit Behinderung uneingeschränkt am alltäglichen Leben teilnehmen können, ist ihre Mobilität von besonders großer Bedeutung. Ein eigenes Auto bedeutet Freiheit und befähigt Menschen mit Handicap dazu, am Arbeitsleben teilnehmen und ein reges Sozialleben führen zu können.

Aus diesem Grund können Menschen mit einer Schwerbehinderung beim Autokauf von Rabatten und Zuschüssen profitieren. Welche Hersteller bieten einen Behindertenrabatt für den Autokauf? Wann bekommen Sie Zuschüsse für den Autokauf mit Schwerbehindertenausweis? Gibt es einen Behindertenrabatt nur beim Neuwagenkauf?

Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber geklärt, damit Sie trotz Handicap die Freiheit, die ein eigenes Auto bietet, genießen können.

FAQ: Behindertenrabatt beim Autokauf

Gibt es Zuschüsse für Gehandicapte beim Autokauf?

Ein Rabatt beim Autokauf sowie Zuschüsse sind in der Regel üblich, wenn Käufer die Voraussetzungen gemäß Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) erfüllen.

Welche persönlichen Voraussetzungen müssen für einen Zuschuss erfüllt sein.

In § 3 KfzHV wird bestimmt, wann Zuschüsse möglich sind. Unter anderem muss entweder fähig sein, das Fahrzeug zu führen oder ein Person benennen, die dies tut. Mehr zu den Voraussetzungen erfahren Sie hier.

Bieten auch Hersteller Rabatte?

Oft ist es möglich, beim Autokauf, durch die Vorlage des Behindertenausweises, auch beim Hersteller des Fahrzeugs Rabatte zu erhalten.

Kfz-Zuschuss für Behinderte – Wer hat ein Anrecht darauf?

Beim Neuwagen kann behinderten Personen ein Rabatt beim Autokauf  gewährt werden.
Beim Neuwagen kann behinderten Personen ein Rabatt beim Autokauf gewährt werden.

Die sogenannte Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) regelt, welche Zuschüsse zum Kauf und zur Umrüstung eines Fahrzeugs für Behinderte sowie für die Erlangung eines Führerscheins beantragt werden können.

Laut Paragraph 4 KfzHV setzt die Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs voraus, dass die Person nicht bereits über ein geeignetes Fahrzeug verfügt beziehungsweise dass die Benutzung des vorhandenen Kfz nicht mehr zumutbar ist.

Der Neuwagen muss sowohl nach Größe und Ausstattung den Anforderungen entsprechen, die durch die Behinderung gestellt werden. Des Weiteren muss die Möglichkeit bestehen, dass der Pkw, wenn dies nötig ist, ohne einen unverhältnismäßig großen Aufwand so umgebaut werden kann, dass er den Ansprüchen der gehandicapten Person genügt.

Nicht nur für einen Neuwagen, sondern auch für einen Gebrauchtwagen kann ein Zuschuss bzw. Behindertenrabatt beim Autokauf erreicht werden. Wichtig ist hierbei, dass das Fahrzeug die bereits genannten Anforderungen erfüllt und der Verkehrswert noch mindestens 50 Prozent des damaligen Neuwagenpreises beträgt.

Voraussetzungen für Zuschüsse beim Autokauf mit Schwerbehinderung

Welche persönlichen Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit der Zuschuss bzw. Schwerbehindertenrabatt beim Autokauf gewährt wird, ist in Paragraph 3 KfzHV geregelt.

Damit eine Bezuschussung bewilligt werden kann, muss der Behinderte zum einen dazu befähigt sein, ein Kraftfahrzeug zu führen oder, wenn dies nicht möglich sein sollte, muss sichergestellt sein, dass eine andere Person das Auto für ihn fährt.

Außerdem wird vorausgesetzt, dass die Person auf Grund ihrer Behinderung ständig – und nicht nur vorübergehend – auf das Kfz angewiesen ist, um damit zur Arbeit bzw. zur Ausbildungsstelle zu gelangen.

Auch wenn der Behinderte zur Ausübung seines Berufs im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nicht nur vorübergehend auf ein Fahrzeug angewiesen ist, können Leistungen der Kraftfahrzeughilfe in Anspruch genommen werden.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass hierdurch gewährleistet sein muss, dass die dauerhafte berufliche Eingliederung nur auf diese Weise möglich ist und die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber nicht zumutbar ist.

Der Zuschuss bzw. Behindertenrabatt beim Autokauf gilt auch dann, wenn die behinderte Person Heimarbeit betreibt und ein Auto dafür benötigt, um die Ware beim Arbeitgeber abzuholen und die Arbeitsergebnisse dort wieder abzuliefern.

Schwerbehindertenausweis beim Autokauf – So wird der Zuschuss berechnet

Fürs Auto wird ein Behindertenrabatt gewährt, wenn Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Fürs Auto wird ein Behindertenrabatt gewährt, wenn Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Meist wird der Autokauf bis zu einem Betrag von 9.500 Euro gefördert. In Einzelfällen kann jedoch auch ein höherer Betrag angesetzt werden, wenn dies durch Art und Schwere der Behinderung nötig ist.

Wird ein Fahrzeug angeschafft, dessen Kaufpreis diese Grenze überschreitet, müssen die Mehrkosten von der behinderten Person getragen werden. Wichtig ist jedoch, dass die behinderungsbedingte Zusatzausstattung nicht bei der Ermittlung des Kaufpreises berücksichtigt wird.

In welcher Höhe die Zuschüsse gewährt werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig sind hier das monatliche Netto-Arbeitsentgelt, das Netto-Arbeitseinkommen sowie die vergleichbaren Lohnersatzleistungen der antragsstellenden Person.

Das monatliche Einkommen wird hierbei an einer jährlich neu festgesetzten Bezugsgröße (BG) gemessen. Diese wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt. Im Jahr 2016 beträgt sie im Westen monatlich 2.905 Euro, während die Bezugsgröße Ost bei monatlich 2.520 Euro liegt.

Der folgenden Liste können Sie entnehmen, wie hoch die Förderung in Ihrem Fall ausfällt:

EinkommenFörderung
Weniger als 40% der BG100 %
Weniger als 45% der BG88%
Weniger als 50% der BG76%
Weniger als 55% der BG64%
Weniger als 60% der BG52%
Weniger als 65% der BG40%
Weniger als 70% der BG28%
Weniger als 75% der BG16%

Laut Kraftfahrzeughilfe-Verordnung wird nicht nur der Fahrzeugkauf bezuschusst. Auch eine Fahrzeugumrüstung sowie der Führerschein können unter gewissen Umständen finanziell gefördert werden.

Autokauf mit Behindertenausweis – Diese Hersteller bieten Rabatte für Neuwagen an

Viele Hersteller bieten beim Autokauf einen Schwerbehindertenrabatt.
Viele Hersteller bieten beim Autokauf einen Schwerbehindertenrabatt.

Doch auch direkt bei den Autoherstellern können Sie von einem Behindertenrabatt beim Autokauf profitieren. Mittlerweile bieten diesen fast alle Hersteller auf dem deutschen Automobilmarkt für Neuwagen an. Hierzu gehören beispielsweise VW und Audi. Die Bedingungen für einen Behindertenrabatt fürs neue Auto unterscheiden sich meist nur geringfügig.

Jedoch können sich die Konditionen für den Schwerbehindertenrabatt bei einem Autokauf je nach Marke stark voneinander unterscheiden. Aus diesem Grund sollten Sie die Angebote stets vergleichen und sich im Vorhinein gut infomrieren.

Wenn Sie beim Autokauf einen Behindertenrabatt in Anspruch nehmen möchten, sind einige Dinge zu beachten:

  • Sie können meist nur für Neuwagen einen Behindertenrabatt bekommen. Ein Nachlass beim Gebrauchtwagenkauf oder für Vorführwagen sowie Tageszulassungen ist meist nicht möglich.
  • Der Rabatt für den Autokauf mit Schwerbehinderung gilt nur dann, wenn das Auto auf eine behinderte Person zugelassen wird.
  • Autorabatte für Schwerbehinderte beziehen sich grundsätzlich auf den Listenpreis des Pkw und nicht auf den eventuellen Hauspreis. In den meisten Fällen kann der Behindertenrabatt beim Autokauf auch nicht mit anderen Aktionen kombiniert werden.

Damit schwerbehinderten Personen ein Rabatt beim Autokauf gewährt werden kann, müssen diese ihren Schwerbehindertenausweis vorlegen. Je nach Hersteller wird ein Grad der Behinderung (GdB) ab 50 beziehungsweise eines der folgenden Merkzeichen gefordert: G, aG, H, Gl oder Bl.

Welche Anforderungen bezüglich der Schwere der Behinderung und welches Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis angegeben sein muss, um einen Behindertenrabatt fürs Auto zu bekommen, können Sie zum einen direkt beim Hersteller bzw. Händler anfragen.

Der Bund behinderter Autobesitzer (BbAB) bietet außerdem eine Liste für den Autokauf und den Rabatt bei einer Schwerbehinderung an, der Sie die wichtigsten Informationen entnehmen können.

Wird eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung für ein Fahrzeug benötigt, übernehmen die Renten- und Unfallversicherungsträger bzw. das Integrationsamt die Kosten in vollem Umfang. Diese Leistungen sind unabhängig vom Einkommen.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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150 Kommentare

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  1. Ünal
    Am 13. Mai 2020 um 14:58

    Guten Tag, bekomme noch nichtmal 1/3 von 2905 € (633 € ALG 2) vom Amt, habe 70 % mit G, würde mir gerne ein gebrauchtes Auto mit Handgas kaufen, es sollte nicht teuer als 5000 € sein, würde mir gehollfen vom Amt , bis wieviel Euro dürfte das Auto kosten.
    Mfg

  2. Wolter
    Am 11. Mai 2020 um 20:11

    Das Autohaus meines Vertrauens bietet mir eine Leasingvertrag über 24 Monate an. Mein Vater ist 90 % Behindert mit Merkzeichen G. Ein Behindertenrabatt ist bei diesem Vertrag einberechnet.
    Mein Vater soll das Fahrzeug erwerben und ich soll die Raten zahlen und Ihn dann zu seinen Ärzten und Krankenhaus fahren
    Besteht überhaupt diese Möglichkeit und wer soll das Fahrzeug versichern, mein Vater kann und will nicht mehr fahren.
    Ich bin auch bereit die Versicherung zu bezahlen – wenn dies möglich ist.
    Vielen Dank für Ihre Antwort

    • Joachim W
      Am 17. Februar 2022 um 10:50

      Hallo mein Damen und Herren,
      ich habe einen Schwerbehindertenausweis unbefristet 100% mit Merkzeichen B,meine Frau ist mein Betreuer die fährt auch das Auto was wir haben.Wir wollen uns jetzt ein neues Auto kaufen,ich selbst habe auch eine Fahrerlaubnis.Und wenn es mein Gesundheitszustand erlaubt fahre ich auch kurze Strecken,
      aber leider wird sich mein Gesundheitszustand nicht groß verändern eher verschlächtern,wir möchten jetzt ein Auto kaufen womit meine Frau auch später ,wen sie alleine ist gut zurecht kommt.Noch kann ich Ihr viel erklären,wir sind alle beide Rentner,und beziehen Altersrente für langjährige Versicherte.
      Ich habe folgende Fragen
      -kann die Autoversicherung des neuen Autos über meine Frau laufen,und in der
      Zulassung ich als Besitzer eingetragen bin, oder kann sie gleich als Besitzer eingetragen sein?
      -habe wir als Rentner überhaupt Anspruch ?
      -wir brauchen keine Sondereinbauten¹ oder Umrüstung am Auto!
      Was müssen wir noch alles machen ,damit wir die Förderung in unseren Fall bekommen?

      Viele Grüsse sendet Ihnen Fam W

  3. Öcal
    Am 10. Mai 2020 um 3:02

    Hallo Andreas, ich habe eine Frage, mein Vater ist 97 Prozent und kann er mit seinem Behindertenbericht aus dem Ausland ein Auto aus Deutschland fahren? Wohin sollen wir gehen? Danke für anwort

  4. Gerd U.
    Am 21. Februar 2020 um 13:53

    Es würde mich interessieren ob ich als Rentner mit 100% Behinderung G,aG und H Zuschüsse bekommen kann?
    Mit freundlichen Grüßen
    Gerd U.

  5. Jürgen
    Am 9. November 2019 um 18:53

    Guten Tag, ich bin der Betreuer meiner zu 100% geistig behinderten Schwester, die bei mir im Haushalt mit lebt! Da nun auch mein Auto in die Jahre gekommen ist und wir halt ein neueres Fahrzeug brauchen, wäre meine Frage ob in diesem Fall eine Förderung möglich ist. Sie ist Rentnerin und hat Pflegestufe 3 . Im Schwerbehindertenausweis steht GdB 100, Merkzeichen G H RF und auf der Vorderseite B. Ich Danke Ihnen jetzt schon für Ihre tolle Aufklärungsarbeit!
    Jürgen

  6. simone
    Am 4. September 2019 um 22:03

    Ich bin erfreut das es einen solche Stützung gib

  7. Ferenc
    Am 15. August 2019 um 19:52

    Bin ich eine behinderte Rentnerin mit 57 Jahren, die Unterstützung für Gebrauchtwagen bekommen kann? wo kann ich fragen
    Danke

  8. Timm
    Am 13. August 2019 um 8:42

    Guten Tag,

    meine Frage bezieht sich auf den Kauf eines Gebrauchtwagen. Dieser ist jetzt 4 Jahre alt, hat 18.000 Km gefahren und kostet 14,055,- Euro.
    Diesen wollen wir bei einem Gebrauchtwagenhändler kaufen. Mein Behindertenausweis hat den 50% Einstufung.
    Bekommt man auch bei einem Gebrauchtwagen Prozente beziehungsweise Zuschüsse ? Wenn ja, wo kann man diese Beantragen, der Händler sagt zu mir, erkann keinen Rabatt gewähren, da er dieses selber dann zahlen müsse. Gibt es irgentwo eine Stelle ???

    Mit freundlichen Grüßen

  9. Siegfried
    Am 31. Juli 2019 um 23:49

    Einen schönen guten Tag, mein Sohn 14 hat 100% Behinderung. Wirkt sich die Bezuschussung für mich auch? Wenn, ja dann bei welchem Kostenträger kann dies eingereicht werden? Danke im Voraus für Ihre Antwort.

  10. Villa
    Am 17. Juli 2019 um 21:06

    Hallo
    Ich bin selbstständig und habe 100% Behinderung. Ich bin darauf angewiesen das mich jemand bringt und Holz. Habe ich auch einen anspruch auf den Rabatt wenn ich ein Auto kaufe das aber auf meinen Mann angemeldet wird weil ich es selber nicht fahren kann? Danke im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2019 um 15:46

      Hallo Villa,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. GERHARD
    Am 15. Juli 2019 um 21:52

    Hallo wenn man einen Neuwagen kauft mit Schwerbehindertem Rabatt wie lange muß das Auto auf den Schwerbehinderten zugelassen sein ?

  12. miass
    Am 13. Juli 2019 um 10:46

    Meine Mutter 78 J. ist nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmt und kann nicht mehr alleine Ihre Arzt Termine war nehmen. Kann Sie eine Förderung für ein Auto bekommen dass dann auch mich zugelassen wird (ich wohne leider in einem anderen Bundesland – fahre Sie aber immer zu Ihren Arztterminen und zur Reha). Oder kann ein gefördertes Auto auf sie zugelassen werden und ich fahre es dann?

  13. Comann D.
    Am 15. Mai 2019 um 18:46

    Meine Frau hat einen GdB von 50%
    Sie bezieht seit ca. 6 Jahren Erwerbsunfähigkeitsrente und übt auch keinen Beruf aus.
    Hat sie Anspruch auf einen Rabatt beim Kauf eines Neuwagens,wenn ja,auf wieviel?
    Danke!

  14. Kerstin K.
    Am 8. Mai 2019 um 8:57

    Mein Ehemann hat einenSchwerbehindertenausweis Markenzeichen G GDB 100. Ich will mir einen Neuwagen kaufen um ihn zu chauffieren. Welche Rabattmöglichkeiten kann ich in Anspruch nehmen?

  15. S. A. Crist
    Am 29. März 2019 um 16:58

    Hallo ich hätte da mal ne Frage, ich bin 29Jahre alt und hab einen Behindertenausweis ohne Merkzeichen! Konnte bislang wegen Gesundheitliche Probleme nicht einer Arbeit nachgehen, im September werde ich eine Ausbildung beginnen. Habe ich ein anrecht auf einen Zuschuss für ein Autokauf? Danke

  16. Uwe
    Am 19. Februar 2019 um 21:45

    Ich habe einen 12jährigen Sohn, der von heute auf morgen schwerbehindert wurde. Er geht weiterhin zur Schule, muss nun aber morgens von mir hingebracht und mittags wieder abgeholt werden – und zwar mit einem Kfz. Was habe ich als Vater nun zu beantragen bzw. zu tun, um bei einem Kfz-Kauf Vergünstigungen zu bekommen ?

  17. Obi
    Am 19. Februar 2019 um 9:44

    Hallo,
    beim Kauf eines Neuwagens wurde mir jetzt vom Händler gesagt, dass der Hersteller keinen zusätzlichen Schwerbehindertenrabatt in Höhe von 3% in Kombination mit der Umtauschprämie gewährt. Also entweder oder.
    Das Inanspruchnehmen der Umweltprämie schliesst somit einen Schwerbehindertenrabatt aus.
    Ich das rechtlich ok?

    Danke und viele Grüße
    Obi

  18. Cornelia
    Am 18. Februar 2019 um 18:08

    Hallo, ich wende mich an Euch mit der Frage….. Mein Sohn 33Jahre alt, mehrfach Schwerstbehindert,, mein Mann 67 Jahre alt, Rentner auch mehrfach Schwerstbehindert,…..brauche finanzielle Hilfe, wie ich Zuschuss bekomme für einen großen neuen Bus mit absenkbarer Rampe, um Beide transportieren zu können. Könnt ihr mir einen Rat geben? Mein Sohn ist im Arbeitsverhältnis bei der Caritas Werkstatt und wird abgeholt, wieder gebracht. Wie leben hier im Dorf und kommen mit öffentliche Verkehrsmittel nirgends hin. Sind auf Auto angewiesen. Gerne höre ich von Euch und vorab schon mal ein Dankeschön mit LG. C.

  19. Jo
    Am 26. Januar 2019 um 12:25

    Ein Fahrzeug – Ford – soll wohl in der Familie ca. 2017 gekauft sein, mittels dieser Behindertenvergünstigung.
    Nun soll es aus dem Nachlass schnellstmöglich veräußert werden.
    Gibt es Fristen, dass der Hersteller den Schwerbehindertenrabatt zurück fordert ?
    Danke sehr – Josef

  20. Anatoli
    Am 17. Dezember 2018 um 16:03

    Hallo,
    ich bin Behindert habe GdB 100 mit Merkzeichen B, RF,H, aG, G und habe mir vor kurzen einen Umgebauten Gebrachten Ford gekauft beim Autohaus. Meine Frage ist wo und wie ich etwas von Kaufpreis zurück bekomme, wenn überhaupt. Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2019 um 11:01

      Hallo Anatoli,

      wenden Sie sich dazu am besten an die Deutsche Rentenversicherung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Anatoli
    Am 7. Dezember 2018 um 15:58

    Hallo,
    ich bin Behindert habe GdB 100 mit Merkzeichen B, RF,H, aG, G und habe mir vor kurzen einen Umgebauten Gebrachten Ford gekauft beim Autohaus. Meine Frage ist wo und wie ich etwas von Kaufpreis zurück bekomme, wenn überhaupt. Danke

  22. Fam. Babusch
    Am 28. November 2018 um 0:39

    Mein Sohn, 23 Autist, 60 % hat sich ein gebrauchtes Auto gekauft. Kann er nachträglich noch eine Förderung bekommen?
    Vor Monaten hatte ihm ein Mitarbeiter des Arbeitsamtes gesagt, dass sie einen Teil übernehmen würden. Jetzt wurde es abgelehnt mit der Begründung, dass er schon genug Zuschüsse erhalten habe: Übernahme des neurologischen Gutachtens u. Anteil zum Führerschein. Jetzt müsse er sich an eine andere Stelle wenden. An wen kann er sich wenden?
    Heute mußte er seinen Arbeitsplatz aufgeben, weil der Arbeitgeber, der ihn unbefristet einstellen wollte, weiterhin für eine bestimmte Zeit, eine Förderung vom Arbeitsamt haben wollte u. das Arbeitsamt abgelehnt hat. Der Arbeitgeber wird mit ihm dagegen angehen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2018 um 16:38

      Hallo Fam. Babusch,

      wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, wenn Sie die Ablehnung des Antrags anzweifeln. Ggf. kann auch eine Sozialberatungsstelle Hilfestellung leisten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Linda
    Am 15. November 2018 um 22:08

    Hallo,
    gibt es irgendwelche Beschränkungen, wenn man ein kürzlich mit Zuschüssen, Prozenten, Rabatten, etc. auf Grund einer Behinderung erworbenes Fahrzeug wieder verkaufen möchte?
    Oder andersherum gefragt kann ich ohne irgendwelche Bedenken ein solches Fahrzeug kaufen?
    Vielen Dank im Voraus
    Linda

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2018 um 10:33

      Hallo Linda,

      in der Regel sollte Eigentum problemlos verkauft werden können. Erkundigen Sie sich bei Zweifeln am besten zum konkreten Fall bei einem Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Familie Walter
    Am 14. November 2018 um 11:33

    Guten Tag, Mein Sohn ist 12 und ihm wurde 80 % + h zugesprochen. jetzt die wenn ich (Hausfrau) einen Pkw benötige um ihn zu einen Arztterminen/Therapien zu fahren. Kann ich für ihn en Rabatt in anspruch nehmen ?

    MFg Fam Walter

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 16:12

      Hallo Familie Walter,

      in der Regel gilt der Rabatt für Kfz, die ausschließlich für einen Menschen mit Handicap genutzt werden, möglich. Bitte wenden Sie sich zur Abklärung an die Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Halil
    Am 24. Oktober 2018 um 20:04

    Hallo,

    wir würden uns gerne ein Rollstuhlgerechtes Auto in Kauf nehmen.
    Jedoch würden wir gerne wissen, was die staatlichen Förderungen hierzu sind.
    Das Auto wird für meine Tochter, die selber beschränkt fürs Autofahren ist, auf dem Rollstuhl ist verwendet.
    Sie selber arbeitet bei der behinderten Werkstatt indem Sie täglich von zu Hause zur Arbeit von einem Taxi begleitet wird.
    Für unseren alltäglichen Bedarf benötigen daher wir ein Rollstuhlgerechtes Auto.
    Ich selber hatte schon eine Bandscheibenoperation hinter mir und daher ist es für mich selber sehr schwer Sie für unseren alltäglichen Bedarf mitzubegleiten. Genauso wurde meine Frau letztes Jahr von Ihren Schulter operiert und kann leider lebenslang keine schweren Sachen mehr heben.

    Ich hoffe Sie können mir dabei weiterhelfen.

    Vielen Dank vorab.

    Grüße
    Halil

  26. Claudia
    Am 21. Oktober 2018 um 16:36

    Hallo

    Mein Vater hat einen schwebehindertenausweis 60%, kann aber nicht mehr fahren.
    Wenn er das Auto kauft u es einige Zeit auf ihn zugelassen ist, darf ich damit fahren?

    Danke

  27. Dia
    Am 20. Oktober 2018 um 14:47

    Mich interessierte der Bericht sehr, doch eine Frage stellt sich mir;
    Schwerbehinder wäre meine 4j. Tochter.
    Die muss regelmässig zum Arzt bzw Klinikum.
    Auf mich ist bereits unser Privatauto zugelassen. Mit diesen fährt mein Mann und die weiteren Geschwister.
    Könnte ich trotzdem einen Zuschuss bzw Rabatt beim Kauf erhalten und das Auto auf meinen Namen zulassen?

  28. christian
    Am 9. Oktober 2018 um 19:38

    hallo an die redaktion,
    weil ich dem arbietsmarkt nicht mehr zur verfügung stehe, wegen meiner krankheit befinde ich mich in einer beruflichen reha. habe einen behindertenausweis mit gdb 50. jetzt ist mein auto mit 20jahren auf dem buckel schrott und ich habe kein geld um mir ein auto kaufen zu können. auch ist mein übergangsgeld von der rentenversicherung zu wenig, damit ich mir ein gebrauchtes kaufen könnte. sehe deswegen meine kinder nicht mehr, da ich nicht mehr heim komme ohne eigenen pkw.

    jetzt meine frage, habe ich anspruch auf einen zuschuss??
    von wem bekomme ich diesen dann?
    wenn ja, in welcher höhe wär dieser dann?
    wo bwantrage ich diesen?

    es wär schön, wenn ich eine antwort bekommen könnte.

    danke schon mal im voraus.

    grüße

    christian

  29. Reinhard F.
    Am 14. September 2018 um 10:45

    Hallo,

    mir ist noch unklar, ob dieser Behindertenrabatt grundsätzlich auch Altersrentnern gewährt werden kann?
    Wäre für schnelle Antwort sehr dankbar?

    Herzliche Grüße!

  30. Martina
    Am 22. August 2018 um 13:49

    Hallo,
    erstmal finde ich bemerkenswert, das Ihr auf jd.Frage eine kompetente Antwort habt. Toll.

    Kann ich auf den Namen meines 13jähr. Neffen (50% G) ein Neuwagen kaufen und auf meinen Namen zulassen um den Rabatt zu bekommen?
    Gruss Martina

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2018 um 12:53

      Hallo Martina,

      bezüglich des vom Hersteller gewährten Rabattes lässt sich Folgendes sagen: In der Regel muss das Fahrzeug auf die behinderte Person zugelassen werden. Ausnahmen machen nach Angaben des BbAB nur Citroën, Nissan, Peugeot und Renault.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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