Behindertenrabatt beim Autokauf: Welche Zuschüsse gibt es?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Rabatt für Schwerbehinderte beim Autokauf – Das ist zu beachten

Unter gewissen Voraussetzungen bekommen Sie einen Behindertenrabatt für den Autokauf.
Unter gewissen Voraussetzungen bekommen Sie einen Behindertenrabatt für den Autokauf.

Laut Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. In Absatz 3 dieses Gesetzes wird dies noch weiter definiert. So darf niemand beispielsweise wegen seines Geschlechtes oder Glaubens diskriminiert werden.

Außerdem wird ein weiterer, äußerst wichtiger Aspekt genannt:

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”

Damit auch Menschen mit Behinderung uneingeschränkt am alltäglichen Leben teilnehmen können, ist ihre Mobilität von besonders großer Bedeutung. Ein eigenes Auto bedeutet Freiheit und befähigt Menschen mit Handicap dazu, am Arbeitsleben teilnehmen und ein reges Sozialleben führen zu können.

Aus diesem Grund können Menschen mit einer Schwerbehinderung beim Autokauf von Rabatten und Zuschüssen profitieren. Welche Hersteller bieten einen Behindertenrabatt für den Autokauf? Wann bekommen Sie Zuschüsse für den Autokauf mit Schwerbehindertenausweis? Gibt es einen Behindertenrabatt nur beim Neuwagenkauf?

Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber geklärt, damit Sie trotz Handicap die Freiheit, die ein eigenes Auto bietet, genießen können.

FAQ: Behindertenrabatt beim Autokauf

Gibt es Zuschüsse für Gehandicapte beim Autokauf?

Ein Rabatt beim Autokauf sowie Zuschüsse sind in der Regel üblich, wenn Käufer die Voraussetzungen gemäß Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) erfüllen.

Welche persönlichen Voraussetzungen müssen für einen Zuschuss erfüllt sein.

In § 3 KfzHV wird bestimmt, wann Zuschüsse möglich sind. Unter anderem muss entweder fähig sein, das Fahrzeug zu führen oder ein Person benennen, die dies tut. Mehr zu den Voraussetzungen erfahren Sie hier.

Bieten auch Hersteller Rabatte?

Oft ist es möglich, beim Autokauf, durch die Vorlage des Behindertenausweises, auch beim Hersteller des Fahrzeugs Rabatte zu erhalten.

Kfz-Zuschuss für Behinderte – Wer hat ein Anrecht darauf?

Beim Neuwagen kann behinderten Personen ein Rabatt beim Autokauf  gewährt werden.
Beim Neuwagen kann behinderten Personen ein Rabatt beim Autokauf gewährt werden.

Die sogenannte Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) regelt, welche Zuschüsse zum Kauf und zur Umrüstung eines Fahrzeugs für Behinderte sowie für die Erlangung eines Führerscheins beantragt werden können.

Laut Paragraph 4 KfzHV setzt die Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs voraus, dass die Person nicht bereits über ein geeignetes Fahrzeug verfügt beziehungsweise dass die Benutzung des vorhandenen Kfz nicht mehr zumutbar ist.

Der Neuwagen muss sowohl nach Größe und Ausstattung den Anforderungen entsprechen, die durch die Behinderung gestellt werden. Des Weiteren muss die Möglichkeit bestehen, dass der Pkw, wenn dies nötig ist, ohne einen unverhältnismäßig großen Aufwand so umgebaut werden kann, dass er den Ansprüchen der gehandicapten Person genügt.

Nicht nur für einen Neuwagen, sondern auch für einen Gebrauchtwagen kann ein Zuschuss bzw. Behindertenrabatt beim Autokauf erreicht werden. Wichtig ist hierbei, dass das Fahrzeug die bereits genannten Anforderungen erfüllt und der Verkehrswert noch mindestens 50 Prozent des damaligen Neuwagenpreises beträgt.

Voraussetzungen für Zuschüsse beim Autokauf mit Schwerbehinderung

Welche persönlichen Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit der Zuschuss bzw. Schwerbehindertenrabatt beim Autokauf gewährt wird, ist in Paragraph 3 KfzHV geregelt.

Damit eine Bezuschussung bewilligt werden kann, muss der Behinderte zum einen dazu befähigt sein, ein Kraftfahrzeug zu führen oder, wenn dies nicht möglich sein sollte, muss sichergestellt sein, dass eine andere Person das Auto für ihn fährt.

Außerdem wird vorausgesetzt, dass die Person auf Grund ihrer Behinderung ständig – und nicht nur vorübergehend – auf das Kfz angewiesen ist, um damit zur Arbeit bzw. zur Ausbildungsstelle zu gelangen.

Auch wenn der Behinderte zur Ausübung seines Berufs im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nicht nur vorübergehend auf ein Fahrzeug angewiesen ist, können Leistungen der Kraftfahrzeughilfe in Anspruch genommen werden.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass hierdurch gewährleistet sein muss, dass die dauerhafte berufliche Eingliederung nur auf diese Weise möglich ist und die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber nicht zumutbar ist.

Der Zuschuss bzw. Behindertenrabatt beim Autokauf gilt auch dann, wenn die behinderte Person Heimarbeit betreibt und ein Auto dafür benötigt, um die Ware beim Arbeitgeber abzuholen und die Arbeitsergebnisse dort wieder abzuliefern.

Schwerbehindertenausweis beim Autokauf – So wird der Zuschuss berechnet

Fürs Auto wird ein Behindertenrabatt gewährt, wenn Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Fürs Auto wird ein Behindertenrabatt gewährt, wenn Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Meist wird der Autokauf bis zu einem Betrag von 9.500 Euro gefördert. In Einzelfällen kann jedoch auch ein höherer Betrag angesetzt werden, wenn dies durch Art und Schwere der Behinderung nötig ist.

Wird ein Fahrzeug angeschafft, dessen Kaufpreis diese Grenze überschreitet, müssen die Mehrkosten von der behinderten Person getragen werden. Wichtig ist jedoch, dass die behinderungsbedingte Zusatzausstattung nicht bei der Ermittlung des Kaufpreises berücksichtigt wird.

In welcher Höhe die Zuschüsse gewährt werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig sind hier das monatliche Netto-Arbeitsentgelt, das Netto-Arbeitseinkommen sowie die vergleichbaren Lohnersatzleistungen der antragsstellenden Person.

Das monatliche Einkommen wird hierbei an einer jährlich neu festgesetzten Bezugsgröße (BG) gemessen. Diese wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt. Im Jahr 2016 beträgt sie im Westen monatlich 2.905 Euro, während die Bezugsgröße Ost bei monatlich 2.520 Euro liegt.

Der folgenden Liste können Sie entnehmen, wie hoch die Förderung in Ihrem Fall ausfällt:

EinkommenFörderung
Weniger als 40% der BG100 %
Weniger als 45% der BG88%
Weniger als 50% der BG76%
Weniger als 55% der BG64%
Weniger als 60% der BG52%
Weniger als 65% der BG40%
Weniger als 70% der BG28%
Weniger als 75% der BG16%

Laut Kraftfahrzeughilfe-Verordnung wird nicht nur der Fahrzeugkauf bezuschusst. Auch eine Fahrzeugumrüstung sowie der Führerschein können unter gewissen Umständen finanziell gefördert werden.

Autokauf mit Behindertenausweis – Diese Hersteller bieten Rabatte für Neuwagen an

Viele Hersteller bieten beim Autokauf einen Schwerbehindertenrabatt.
Viele Hersteller bieten beim Autokauf einen Schwerbehindertenrabatt.

Doch auch direkt bei den Autoherstellern können Sie von einem Behindertenrabatt beim Autokauf profitieren. Mittlerweile bieten diesen fast alle Hersteller auf dem deutschen Automobilmarkt für Neuwagen an. Hierzu gehören beispielsweise VW und Audi. Die Bedingungen für einen Behindertenrabatt fürs neue Auto unterscheiden sich meist nur geringfügig.

Jedoch können sich die Konditionen für den Schwerbehindertenrabatt bei einem Autokauf je nach Marke stark voneinander unterscheiden. Aus diesem Grund sollten Sie die Angebote stets vergleichen und sich im Vorhinein gut infomrieren.

Wenn Sie beim Autokauf einen Behindertenrabatt in Anspruch nehmen möchten, sind einige Dinge zu beachten:

  • Sie können meist nur für Neuwagen einen Behindertenrabatt bekommen. Ein Nachlass beim Gebrauchtwagenkauf oder für Vorführwagen sowie Tageszulassungen ist meist nicht möglich.
  • Der Rabatt für den Autokauf mit Schwerbehinderung gilt nur dann, wenn das Auto auf eine behinderte Person zugelassen wird.
  • Autorabatte für Schwerbehinderte beziehen sich grundsätzlich auf den Listenpreis des Pkw und nicht auf den eventuellen Hauspreis. In den meisten Fällen kann der Behindertenrabatt beim Autokauf auch nicht mit anderen Aktionen kombiniert werden.

Damit schwerbehinderten Personen ein Rabatt beim Autokauf gewährt werden kann, müssen diese ihren Schwerbehindertenausweis vorlegen. Je nach Hersteller wird ein Grad der Behinderung (GdB) ab 50 beziehungsweise eines der folgenden Merkzeichen gefordert: G, aG, H, Gl oder Bl.

Welche Anforderungen bezüglich der Schwere der Behinderung und welches Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis angegeben sein muss, um einen Behindertenrabatt fürs Auto zu bekommen, können Sie zum einen direkt beim Hersteller bzw. Händler anfragen.

Der Bund behinderter Autobesitzer (BbAB) bietet außerdem eine Liste für den Autokauf und den Rabatt bei einer Schwerbehinderung an, der Sie die wichtigsten Informationen entnehmen können.

Wird eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung für ein Fahrzeug benötigt, übernehmen die Renten- und Unfallversicherungsträger bzw. das Integrationsamt die Kosten in vollem Umfang. Diese Leistungen sind unabhängig vom Einkommen.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (392 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

148 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Holger J.
    Am 25. März 2017 um 8:18

    Hallo,
    wir haben uns ein neu Fahrzeug gekauft, ein Peugeot 2008.
    Nach dem Kauf ( nach einem Tag) wurden wir drauf Aufmerksam gemacht, das es ein sogenannten Behindertenrabatt gibt.
    Ich habe 60% und meine Frau 50 %.
    Nachdem wir uns im Internet schlau gemacht haben, haben wir den relativ grossen Autohändler Frau angesprochen, dieser streitet es ab und sagt das Software früher mal gab. Komischerweise war ich auch auf der Homepage von Peugeot Deutschland und hier steht es drin das es von Fahrzeug zu Fahrzeug verschieden ist wieviel Rabatt es gibt, aber auch das die Seite am 24.02.2017 aktualisiert worden ist….!
    Bei einen Peugeot 2008 gibt es 15 % vom Listenpreis, danach ca 2700 € Rabatt . Jetzt zur Frage, können wir vom Vertrag zurück treten, da es noch keine 14 Tage her ist? Das Fahrzeug aber schon auf unseren Namen angemeldet war/ist….
    Oder wie sollen wir uns verhalten…?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2017 um 10:30

      Hallo Holger,

      ein allgemeines Rücktrittsrecht gibt es beim Autokauf nicht. Vielmehr müssen gewisse Voraussetzungen bestehen, damit eine Rückabwicklung eingeleitet werden kann. Am besten sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht kontaktieren, dieser ist auch Experte für das Verkehrsvertragsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Manuela
    Am 23. März 2017 um 16:26

    Hallo, auch ich bin körperbehindert und habe mal eine Frage. Bei der Anschaffung meines ersten neuen Autos bekam ich einen Zuschuß von der Agentur für Arbeit, da ich zu der Zeit noch nicht sehr lange im Arbeitsverhältnis stand. Ab dem zweiten Wagen, war dann für den Zuschuß die Deutsche Rentenversicherungsanstalt zuständig. Nun bin ich leider aus gesundheitlichen Gründen und auch weil mich mein Arbeitgeber nach fast 20 Jahren wegen langer Krankheit entlassen hat, in Rente. Mein momentanes Auto ist jetzt 12 Jahre alt und ich wollte mir jetzt mal wieder ein neues Auto kaufen. Als ich auf der Rentenversicherungsanstalt angerufen habe, hieß es, nein es gibt keinen Zuschuß, weil ich ja jetzt in Rente sei. Ich arbeite aber immer noch auf 450,– Euro-Basis und brauche auch privat aufgrund meiner Behinderung das Auto. Kann mir jemand sagen, wo und ob ich noch Anrecht auf einen Zuschuß habe?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2017 um 8:39

      Hallo Manuela,

      in der Regel ist es so, dass Leistungen der Kraftfahrzeughilfe nur dann gewährt werden, wenn das Auto dafür benötigt wird, um zur Arbeit zu gelangen. Wie dies in Ihrem Fall gehandhabt wird – Sie sind jetzt in Rente und gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach – muss von der zuständigen Behörde entschieden werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Thomas
    Am 6. März 2017 um 12:16

    Hallo. Ich hab einen Behinderungsgrad von 40 Prozent und eine Gleichstellung. Alles unbefristet. Besteht für mich auch die Möglichkeit auf diesen Rabatt zu hoffen? Oder gilt der Rabatt nur ab 50%? Gruß Thomas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2017 um 9:32

      Hallo Thomas,

      in der Tat greifen die Rabatte meist erst ab einem Behinderungsgrad von 50 %.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Sabine R.
    Am 5. Februar 2017 um 14:27

    Hallo zusammen. Ich habe beim Arbeitsamt einen Antrag auf den Zuschuss gestellt, der Antrag wurde abgelehnt weil die Reparatur meines Autos nichts mit meiner Behinderung zu tun haben. Mein Auto hat einen Wirtschaftlichen Totalschaden und ich benötige mein Auto um zur Arbeit zu kommen. 50% Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen G .

  5. Maria
    Am 9. November 2016 um 13:58

    Wie oft kann ich den Rabatt in Anspruch nehmen. Wenn ich nach 2 Jahren einen neuen Wagen kaufe, gilt dann auch der Nachlass??? Bitte um Info vielen Dank. Maria

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. November 2016 um 10:30

      Hallo Maria,

      der Rabatt wird vom Hersteller gewährt. Um sicher zu gehen, wie es sich mit einem erneuten Rabatt verhält, erkundigen Sie sich am besten direkt beim Hersteller.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Susanne
    Am 3. November 2016 um 19:56

    Hallo

    mich würde einmal interessieren von wem der Autohändler den gewährten Rabatt zurückbekommt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. November 2016 um 10:22

      Hallo Susanne,
      der Rabatt wird nicht vom Autohändler gewährt, sondern direkt vom Hersteller.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Karin
    Am 29. Oktober 2016 um 23:18

    Wenn ich Käfer eines GEBRAUCHTEN werden will, also Käufer bin, wo beantrage ich den Zuschuß?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Oktober 2016 um 11:02

      Hallo Karin,

      der Kostenträger hängt von verschiedenen Faktoren ab. Haben Sie weniger als 15 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt und sind arbeitslos, dann wenden Sie sich an das Arbeitsamt. Sind Sie schon lange berufstätig, ist die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte die richtige Adresse. Mehr dazu finden Sie in der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Andreas
    Am 18. Oktober 2016 um 0:07

    Und wo genau erhält man den Zuschuss, bzw. kann ihn für den Gebrauchtkauf beantragen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Oktober 2016 um 9:55

      Hallo Andreas,

      die Rabatte werden von den Herstellern gewährt. Es muss sich allerdings um den Kauf eines Neuwagens handeln.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Andreas
        Am 24. Oktober 2016 um 21:00

        Hallo. Ich habe nochmal Eure Ausführungen durchgelesen. Deswegen nochmal genauer gefragt. Bei Neuwagen über den Hersteller/Händler, bzw. BBaB.

        Wie ist das allerdings mit dem Zuschuss bei einem Gebrauchten Wagen. Wird der gewährte Zuschuss erst mit der Steuererklärung rückwirkend erstattet oder bekommt man den auf Antrag unmittelbar zum Kaufzeitpunkt. Bei der Steuererklärung ergibt sich das, aber wo muss man den Antrag stellen, falls der Zuschuss zum Kaufzeitpunkt gewährt wird.
        Besten Dank für die Antwort.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 27. Oktober 2016 um 9:18

          Hallo Andreas,

          diesbezüglich sollten Sie den Käufer genau befragen, ob dieser den Antrag einreicht und daher zum Kaufzeitpunkt benötigt oder ob Sie diesen selbst ausfüllen müssen und ggf. bei einer externen stell abgeben müssen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Klaus H.
    Am 12. September 2016 um 20:06

    Ist die Wartung des Neufahrzeugs nach Ablauf der Garantiezeit weiterhin an eine Markenwerkstatt gebunden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. September 2016 um 8:39

      Hallo Klaus,

      grundsätzlich dürfen Sie Inspektionen auch von freien Werkstätten durchführen lassen, wenn diese die Arbeiten gemäß den Vorgaben des Autobauers vornehmen. Doch gerade bei behindertengerecht umgebauten Fahrzeugen empfiehlt sich die Wartung in einem Fachbetrieb.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar