Verkehrsschild „bei Nässe“: Welche Vorschriften gelten?
Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024
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FAQ: „Bei Nässe“-Schild
Das Zusatzzeichen „bei Nässe“ gilt immer im Zusammenhang mit anderen Verkehrszeichen. Gemäß dem Urteil des BGH von 1977 muss die Straße mit einem Wasserfilm überzogen sein. Mehr dazu lesen Sie hier.
Nein. Ist kein entsprechendes Verkehrszeichen mit dem Zusatz „bei Nässe“ vorhanden, gelten keine besonderen Geschwindigkeitsbeschränkungen bei nasser Fahrbahn. Welche Verkehrsregeln Sie dabei dennoch beachten sollten, haben wir hier zusammengefasst.
Ja. Halten Sie sich nicht an die durch das Verkehrszeichen vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit, müssen Sie mit Sanktionen zwischen 20 und 800 Euro rechnen. Den Tabellen hier können Sie entnehmen, wann zudem Punkte und Fahrverbote drohen und wann Sanktionen bei Nässe auch ohne das Verkehrszeichen auf Sie zukommen.
Inhaltsverzeichnis:
Zusatzzeichen „bei Nässe“: Ist eine Definition von nass gesetzlich verankert?
Verkehrszeichen zur Geschwindigkeitsbeschränkung, die zusätzlich „bei Nässe“ aufweisen, sind nicht unbekannt, lösen bei nicht wenigen Verkehrsteilnehmern aber Stirnrunzeln aus. Klar ist, dass das angezeigte Tempolimit dann gilt, wenn Nässe auf der Fahrbahn vorhanden ist. Doch wann ist die Straße nass? Gibt es eine gesetzliche Grundlage für das „bei Nässe“-Schild? Welche Definition kommt hier zum Tragen?
Eine gesetzliche Definition dazu, beispielsweise in der Straßenverkehrsordnung (StVO), wann eine Fahrbahn als nass gilt, gibt es nicht. Allerdings hat der Bundesgerichtshof eine Grundsatzentscheidung diesbezüglich getroffen und das bereits 1977 (BGH, 20.12.1977, AZ: 4 StR 560/77). Gemäß dem Urteil gilt seitdem folgender Grundsatz:
Das Zeichen 274 StVO in Verbindung mit dem Zusatzschild “Bei Nässe” ordnet wirksam an, daß, solange die Fahrbahn naß ist, die angegebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden darf.
An diesem orientiert sich die Rechtsprechung, wenn es darum geht, ob Fahrer ein Tempolimit beim Zusatzzeichen „bei Nässe“ hätten beachten müssen oder nicht. Der BGH hat hier auch bestimmt, wann eine Fahrbahn als nass gilt, und zwar dann, wenn:
[…] sich auf ihrer Oberfläche erkennbar eine, sei es auch nur dünne, Wasserschicht gebildet hat. Die Fahrbahn muß insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen sein.
Ist die Fahrbahn feucht, also dunkel gefärbt und nicht mit Wasser überzogen oder haben sich nur vereinzelt Pfützen gebildet, findet das Zusatzschild „bei Nässe“ keine Anwendung. Damit verbundene andere Anordnungen wie ein Tempolimit gelten also dann nicht. Oftmals lässt sich Nässe auch daran erkennen, dass sich eine Sprühfahne um die Fahrzeuge herum bildet bzw. das Wasser auf der Fahrbahn aufgewirbelt wird.
Verkehrszeichen „bei Nässe“: Aussehen und Kombinationen
Beim Verkehrsschild „bei Nässe“ handelt es sich um das Zusatzzeichen 1053-35. Es ist ein weißes rechteckiges Schild mit schwarzem Rand. Auf dem Hintergrund ist ein schwarzes Piktogramm eines Fahrzeugs zu sehen, dessen Reifen auf welligem Untergrund stehen. Über dem Fahrzeug sind die Wörter „bei Nässe“ zu lesen.
Da es sich um im Zusatzzeichen handelt, wird es nie alleinstehend aufgestellt, sondern immer im Zusammenhang mit anderen Verkehrszeichen. Üblich ist die Kombination mit dem Zeichen 274 für die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Da Nässe das Unfallrisiko erhöht, werden Geschwindigkeitsbeschränkungen meist dort angeordnet, wo eine nasse Fahrbahn ein besonderes Risiko bedeuten kann. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn es schnell zu Aquaplaning kommt.
Daher ist es auch nicht selten, dass in diesem Zusammenhang vor Schleuder- oder Rutschgefahr gewarnt wird. Dieses Verkehrsschild kann aber ganz unabhängig von einem Tempolimit mit dem Zusatz „bei Nässe“ aufgestellt sein. Das entsprechende Zeichen 114 zählt zu den Gefahrenzeichen und wird in Anlage 1 zur StVO wie folgt erläutert:
- Schleuder- oder Rutschgefahr bei Nässe
- oder Schmutz
Nachfolgend finden Sie die wichtigen Verkehrszeichen im Zusammenhang mit Nässe im Überblick:
Geschwindigkeit bei Nässe: Welche Vorgaben sind hier wichtig?
Gemäß der StVO müssen Fahrzeugführer den Straßen- und Witterungsbedingungen angepasst fahren und wenn nötig auch die Geschwindigkeit reduzieren. Das ist bei Nässe auch dann der Fall, wenn kein Zusatzzeichen aufgestellt ist. Fahren Sie nicht den Verhältnissen entsprechend, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Vorsicht und vorausschauendes Fahren sind in jedem Fall angesagt. Konkrete Geschwindigkeitsvorgaben gibt es diesbezüglich allerdings nicht.
Anders sieht das aus, wenn ein Verkehrszeichen ein Tempolimit bei bestimmten Bedingungen anordnet. Ist ein Straßenschild mit Zusatz „bei Nässe“ aufgestellt, müssen sich Verkehrsteilnehmer bei den entsprechenden Straßenverhältnissen an diese Anordnungen halten. Handelt es sich also um eine Geschwindigkeitsbeschränkung, ist das Überschreiten von den beispielsweise angezeigten 100 km/h bei Nässe ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit und wird gemäß Bußgeldkatalog geahndet.
100 oder 80 bei Nässe: Überhöhtes Tempo kann Folgen haben
Missachten Sie eine Geschwindigkeitsbegrenzung bei Nässe und werden geblitzt, drohen die üblichen Bußgelder für einen Geschwindigkeitsverstoß. Je nachdem, ob dieser inner- oder außerorts erfolgt und wie hoch die Überschreitung ausfällt, müssen Sie mit Sanktionen zwischen 20 und 800 Euro rechnen. Fahrverbote und Punkte sind ebenfalls möglich. Darüber hinaus können auch Regressansprüche der Versicherung drohen, wenn Sie ein Verkehrszeichen mit dem Zusatz „bei Nässe“ ignorieren und es zu einem Unfall kommt.
Werden Sie geblitzt und ist bei Nässe kein entsprechendes Tempolimit per Verkehrszeichen angeordnet, sind dennoch Bußgelder zwischen 100 und 145 Euro möglich. Und zwar dann, wenn Ihnen ein nicht an die Wetterverhältnisse angepasstes Fahren vorgeworfen wird.
Bußgeldkatalog für nicht angepasste Geschwindigkeit
Passen Sie bei bestimmten Sicht- oder Wetterverhältnissen die Geschwindigkeit nicht entsprechend an, müssen Sie mit den folgenden Sanktionen rechnen:
Verstoß | Bußgelder | Punkte |
---|---|---|
Bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren | 100 EUR | 1 |
... mit Gefährdung | 120 EUR | 1 |
... mit Unfallfolge | 145 EUR | 1 |
Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen
Missachten Sie beim Zusatzzeichen „bei Nässe“ die entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung, drohen Sanktionen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung.
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
... bis 10 km/h | 30 € | eher nicht | ||
... 11 - 15 km/h | 50 € | Hier prüfen ** | ||
... 16 - 20 km/h | 70 € | Hier prüfen ** | ||
... 21 - 25 km/h | 115 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... 26 - 30 km/h | 180 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
... 31 - 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... 41 - 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... 51 - 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
... 61 - 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. |
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
… bis 10 km/h | 20 € | eher nicht | ||
… 11 - 15 km/h | 40 € | Hier prüfen ** | ||
… 16 - 20 km/h | 60 € | Hier prüfen ** | ||
… 21 - 25 km/h | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
… 26 - 30 km/h | 150 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
… 31 - 40 km/h | 200 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
… 41 - 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 51 - 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 61 - 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. |