Bekifft mit dem Fahrrad fahren: Welche Sanktionen drohen?
Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Darf ich unter dem Einfluss von Cannabis Radfahren?
Über die Legalisierung von Cannabis wird immer wieder hitzig diskutiert. Bis es aber tatsächlich soweit ist, handelt es sich bei dem Betäubungsmittel rechtlich um eine illegale Droge. Demnach sind sowohl der Besitz als auch der Erwerb von Cannabisprodukten in Deutschland verboten. Der Konsum an sich ist hingegen erlaubt, solange Sie unter dem Einfluss der Droge keine Fahrzeuge führen.
Doch was droht, wenn Personen bekifft mit dem Fahrrad fahren? Zieht dieses Verhalten ein Bußgeld nach sich oder liegt bereits eine Straftat vor? Und können Sie, wenn Sie high mit dem Fahrrad fahren, Ihren Führerschein verlieren? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
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FAQ: Bekifft Fahrrad fahren
Sowohl der Kauf als auch der Besitz von Cannabis ist in Deutschland gemäß Betäubungsmittelgesetz verboten. Wer bekifft mit dem Fahrrad fährt und dieses nicht mehr sicher führen kann, verstößt ebenfalls gegen das Gesetz.
In Deutschland kann das Führen eines Fahrrads unter dem Einfluss von Drogen eine Straftat darstellen. Für eine solche Gefährdung des Straßenverkehrs droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.
Wer bekifft ein Fahrrad fährt, muss grundsätzlich mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen. Die Sperrfrist beträgt dabei zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. Zudem kann die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zur Fahreignung verlangen.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum Thema „Bekifft Radfahren“
Tatbestand | Sanktion |
---|---|
Fahrrad unter dem Einfluss berauschender Mittel nicht sicher geführt | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren |
Als Nebenstrafe ist außerdem ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten oder die Entziehung der Fahrerlaubnis möglich. Straftaten im Straßenverkehr ziehen üblicherweise 2 Punkte nach sich, mit dem Entzug der Fahrerlaubnis 3 Punkte. |
Bekifft mit dem Fahrrad fahren: Liegt eine Straftat vor?
Wer sich in Deutschland dazu entschließt, bekifft mit einem Fahrrad zu fahren, verübt unter Umständen eine Straftat. Ausschlaggebend für eine entsprechende Bewertung sind dabei die Umstände der Tat. So heißt es unter § 315c Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) zur Gefährdung des Straßenverkehrs:
Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, […]
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Doch was besagt dieser Auszug nun konkret? Möchten Sie im öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug führen – wozu grundsätzlich auch das Fahrrad zählt –, ist dies an eine geistige und körperliche Eignung gebunden. Durch den Konsum von Drogen können allerdings Ausfallerscheinungen auftreten, wie zum Beispiel
- Halluzinationen,
- reduzierte Reaktionsfähigkeit,
- verminderte Aufmerksamkeit und
- Verhaltensveränderungen.
Solche oder ähnliche Symptome können die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen und ein Risiko für andere Verkehrsteilnehmer darstellen, wenn Personen bekifft mit dem Fahrrad fahren. Damit der Tatbestand „Gefährdung des Straßenverkehrs“ erfüllt ist, muss mindestens eine konkrete Gefahrensituation vorliegen, bei welcher die Vermeidung des Schadenseintritts nur noch auf einen Zufall zurückzuführen ist.
Zusätzlich dazu verlangt der Gesetzgeber bei den Beteiligten das Risiko einer körperlichen Beeinträchtigung. Alternativ dazu kann auch eine Sachbeschädigung von wertvollen Gegenständen ab einem Wert von 750 Euro vorliegen. In der Praxis handelt es sich dabei oft um das Fahrzeug der geschädigten Partei.
Radfahren unter Cannabis-Einfluss: Was droht?
Lassen sich alle Tatmerkmale nachweisen, wenn Personen bekifft mit dem Fahrrad fahren, droht gemäß StGB eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Darüber hinaus kann das Gericht als Nebenstrafe ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten verhängen oder den Entzug der Fahrerlaubnis anordnen. Für Straftaten im Straßenverkehr sieht der Gesetzgeber zudem 2 oder 3 Punkte in Flensburg vor, je nachdem, ob ein Fahrerlaubnisentzug erfolgt. Für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist unter Umständen eine MPU erforderlich. Nicht zuletzt kann unter Umständen durch das Gericht sogar das Radfahren verboten werden.
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