LKW-Bußgeldkatalog Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Verstoß
Bußgeld
Fahrer hat nicht an der verpflichtenden Weiterbildung teilgenommen
bis zu 5.000 EUR
Arbeitgeber hat Fahrer ohne Nachweis einer Weiterbildung fahren lassen
bis zu 20.000 EUR
FAQ: Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Für wen ist eine Weiterbildung verpflichtend vorgeschrieben?
LKW-Fahrer, die Personen oder Güter gewerblich befördern, müssen gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) alle fünf Jahre eine Weiterbildung absolvieren. Das gilt für Inhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE. Ein Versäumen kann zu Bußgeldern zwischen 5.000 Euro und 20.000 Euro führen.
Wer darf Berufskraftfahrer weiterbilden?
Die notwendigen Module für die Weiterbildung von Berufskraftfahrern dürfen nur Einrichtungen anbieten, die dafür anerkannt bzw. qualifiziert sind. Das können Ausbildungsbetriebe, bestimmte Fahrschulen oder TÜV und DEKRA sein.
Mit welchen Kosten ist für die Weiterbildung zu rechnen?
Die Kosten für eine Berufskraftfahrer-Weiterbildung können sich regional stark unterscheiden. Durchschnittlich müssen Fahrer mit Ausgaben zwischen 300 Euro und 500 Euro rechnen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Inhaltsverzeichnis:
Weiterführende Informationen zum Thema “Berufskraftfahrer-Weiterbildung”:
EU-weite Vorschrift: Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Seit 2003 müssen Berufskraftfahrer (BKF) eine Weiterbildung absolvieren, um weiterhin Güter und Personen gewerblich auf öffentlichen Straßen in Deutschland und der Europäischen Union (EU) transportieren zu dürfen. Diese Fortbildung muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums absolviert sein, damit die notwendige Schlüsselnummer im Führerschein weiterhin gültig ist.
Diese Weiterbildung für LKW-Fahrer ist üblicherweise in Module unterteilt, die jeweils bestimmte Aspekte in Bezug auf den gewerblichen Transport von Gütern und Personen behandeln. Doch wann müssen LKW-Fahrer diese Weiterbildung grundsätzlich immer machen und welche rechtliche Grundlage gibt es dafür? Der folgende Ratgeber befasst sich näher mit diesen Fragen und geht ebenfalls auf die jeweiligen Module ein, die zu einer Weiterbildung für Kraftfahrer gehören.
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz regelt die Weiterbildung
In Deutschland sind Berufskraftfahrer in der Regel im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE. Für diese muss zunächst eine Grundqualifikation bestanden werden, bevor Berufskraftfahrer später eine Weiterbildung erfolgreich abschließen müssen.
Die rechtliche Grundlage bildet zuallererst die europäische Richtlinie 2003/59/EG aus dem Jahr 2003. Die Vorgaben bezüglich der Qualifikation von Kraftfahrern werden in Deutschland durch das „Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- und Personenverkehr“ (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz oder auch kurz BKrFQG) vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1958) umgesetzt.
Darüber hinaus ist auch die Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung, kurz: BKrFQV) vom 22.08.2006 (BGBl. I S. 2108) in diesem Zusammenhang wichtig.
Für Berufskraftfahrer ist die Weiterbildung also im BKrFQG geregelt. Konkret wird dies in § 5 BKrFQG definiert. Die Weiterbildung ist in 5 Module unterteilt und muss alle 5 Jahre absolviert werden. Ist der Nachweis einer Teilnahme erbracht, wird gemäß BKrFQG die Schlüsselnummer 95 in der Spalte 12 des Führerscheins verlängert.
Neben dieser Schlüsselnummer ist jeweils immer das Gültigkeitsdatum der Grundqualifikation beziehungsweise der Weiterbildung eingetragen. Berufskraftfahrer müssen eine Weiterbildung also rechtzeitig angehen, bevor die Gültigkeit abgelaufen ist und sie nicht mehr gewerblich unterwegs sein dürfen.
Da auch die Fahrerlaubnisklassen jeweils alle fünf Jahre verlängert werden müssen, sollten Kraftfahrer darauf achten, dass die Schlüsselnummer 95, sofern diese zuvor vorhanden war, auch wieder eingetragen wird. Die Befristung der Fahrerlaubnis sollte dann ebenfalls auf die Schlüsselnummer zutreffen.
Liegt bei einem Berufskraftfahrer die Weiterbildung mehr als sechs Monate vor dem Ablauf der Fahrerlaubnis, wird der Führerschein jedoch lediglich umgetauscht. Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis ist ein neuer Antrag notwendig, da diese nicht vorzeitig verlängert werden können.
Bei dieser Verlängerung können dann alle Weiterbildungen, die nicht älter als fünf Jahre sind, anerkannt werden. Die Gültigkeit der Schlüsselnummer wird im Regelfall dann mit dem der Fahrerlaubnis synchronisiert.
Fahren ohne Schlüsselzahl 95: Es drohen Konsequenzen
Berufskraftfahrer müssen ihre Qualifikation durch eine Weiterbildung in Form der Schlüsselnummer nachweisen. Absolvieren Berufskraftfahrer diese Weiterbildung jedoch nicht oder nicht rechtzeitig, erlischt die Gültigkeit der Schlüsselzahl 95. Ohne eine Weiterbildung alle fünf Jahre sind die gewerbliche Beförderung von Gütern und Personen auf öffentlichen Straßen untersagt.
Nutzen Berufskraftfahrer die Weiterbildungsmöglichkeiten nicht, drohen gemäß § 9 BKrFQG Bußgelder von bis zu 5.000 Euro, wenn Fahrten ohne eine gültige Schlüsselzahl 95 durchgeführt werden. Auch Unternehmer, die Fahrer ohne eine Weiterbildung nach BKrFQG fahren lassen, müssen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 20.000 Euro rechnen.
Berufskraftfahrer: Vor der Weiterbildung steht die Grundqualifikation
Bevor sich Berufskraftfahrer dem Thema Weiterbildung widmen können, müssen sie die Grundqualifikation durchlaufen, um überhaupt den notwendigen Eintrag im Führerschein zu erhalten. Alle Fahrer, die selbstständig oder angestellt gewerblich Güter und Personen transportieren, müssen eine Grundqualifikation sowie eine Weiterbildung für Berufskraftfahrer nach dem Qualifikationsgesetz durchlaufen.
Verpflichtet zur Teilnahme sind folgende Personen bzw. Personen, die folgende Fahrzeuge führen:
deutsche Staatsbürger, Bürger von EU- und EWR-Staaten (Europäischen Wirtschaftsraum)
Staatsangehörige anderer Staaten, deren Arbeitgeber ihren Sitz in der EU oder in EWR-Staaten haben und die dort eingesetzt werden
Fahrzeuge (gewerbliche Transporte auf öffentlichen Straßen): über 3,5 Tonnen mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE oder mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit den Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE
Die Grundqualifikation, die vor der Weiterbildung für einen LKW-Führerschein steht, kann entweder durch eine Ausbildung, z. B. zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“, oder durch eine theoretische und praktische Prüfung über 7 ½ Stunden bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) erworben werden.
Darüber hinaus kann an einer beschleunigten Grundqualifikation teilgenommen werden. Für eine solche ist die Teilnahme an Schulungen jedoch vorgeschrieben. Auch hier stehen theoretische und praktische Prüfung am Ende der Qualifikation. Themen der Schulungen sind zum Beispiel die Sicherheitsregeln für rationelles Fahren, Vorgaben zur richtigen Ladungssicherung oder auch die sozialrechtlichen Bedingungen für den Güterkraftverkehr. Auch die Risiken im Straßenverkehr und für Arbeitsunfälle werden in den Schulungen behandelt, ebenso wie das richtige Reagieren in Notfällen.
LKW-Fahrer: Die Weiterbildung als Module
Haben Kraftfahrer die Grundqualifikation durchlaufen und die Schlüsselzahl 95 erhalten, müssen sie, wie bereits beschrieben, gemäß BKrFQG nach spätestens fünf Jahren eine Weiterbildung für LKW-Fahrer absolvieren. Module zu verschiedenen Gebieten sollen erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten festigen und auf den neusten Stand bringen.
So müssen sich Berufskraftfahrer in der Weiterbildung mit Themen wie dem Frachtwesen, der Ladungssicherung, den zulässigen Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten sowie der Vermeidung von Unfällen bzw. Arbeitsunfällen und der Gesundheit am Arbeitsplatz auseinandersetzen.
Für Kraftfahrer findet die Weiterbildung als Module in 35 Unterrichtsstunden statt, die jeweils 60 Minuten dauern. Diese darf nur in anerkannten Ausbildungsstätten, wie spezialisierten Fahrschulen, Ausbildungsbetrieben oder qualifizierten Bildungseinrichtungen erfolgen. So ist eine LKW-Weiterbildung bei der DEKRA oder auch dem TÜV möglich, wenn diese entsprechend qualifiziert sind.
Berufskraftfahrer, die ihre Weiterbildung als Module (Wochenseminar oder einzelne Blöcke) durchlaufen, müssen die Teilnahme an jedem Modul durch Teilbescheinigungen nachweisen, sofern dies nicht in einem Block erfolgt. Ein Einzelblock muss jedoch mindestens 7 Stunden umfassen.
Die folgenden Themenbereiche müssen in der EU in einer für Kraftfahrer gültigen Weiterbildung in den 5 Modulen abgedeckt sein:
Rationelles Fahren verbessern aufgrund der Vorgaben der Sicherheitsregeln
Sozialrechtliche Vorschriften und deren Anwendung im Güterverkehr
Verkehrs- und Umweltsicherheit, Logistik, Dienstleistung, Gesundheit am Arbeitsplatz
Fahrer als Imageträger und Dienstleister, Schaltstelle, Anwendung der Vorschriften
Verhalten bei einem Unfall bzw. Notfall, Vermeidung von Arbeitsunfällen
Um weiter ihrem Beruf nachgehen zu können, müssen Berufskraftfahrer die Weiterbildung durchlaufen, Ausnahmen gibt es zu diesem Zeitpunkt keine.
LKW-Weiterbildung: Module und deren Kosten
Je nach Ausbildungsstätte und Region können sich die Kosten für eine Weiterbildung für Berufskraftfahrer bzw. die Module unterscheiden. Im Regelfall setzt sich der Gesamtpreis der Weiterbildung aus den Kosten für jedes einzelne Modul sowie den Ausgaben für die Lehrmittel zusammen.
So kann es durchaus sein, dass für eine Weiterbildung für LKW-Fahrer ein Modul zwischen 50 und 70 Euro kostet. Auch das Ausbildungsmaterial kann preislich sehr unterschiedlich gelagert sein, sodass Teilnehmer mit 10 bis 30 Euro rechnen sollten.
Alles in allem kann einen Berufskraftfahrer die Weiterbildung um die 350 bis 450 Euro kosten. Arbeitgeber sind in Deutschland nicht verpflichtet, diese Kosten zu tragen, übernehmen diese jedoch oftmals im Rahmen der beruflichen Qualifikation. Kraftfahrer sollten diese daher mit ihrem Arbeitgeber abklären. Zudem können diese Ausgaben durch das Bundesamt für Güterverkehr im Rahmen eines Förderprogramms finanziell gefördert werden.
Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.
Servus
Sind die Module sofern sie Samstags gemacht werden als Arbeitszeit zu erfassen?