Betreten der Eisfläche verboten: Was droht bei Zuwiderhandlung?
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
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Eisfläche betreten verboten! Was sagt die Parkordnung?
Wer seine Freizeit schon einmal in einem Park verbracht hat, dem sind an den Eingängen sicherlich Hinweisschilder aufgefallen, die bestimmte Aktivitäten innerhalb der Parkanlage untersagen. Häufig ist es untersagt, Fahrräder oder Inline-Skates zu fahren, oder auch einzelne Rasenflächen zu betreten. Auch gilt meist ein Hundeleinenzwang.
Die Regelungen, die in einem Park gelten, unterliegen keinen allgemein gültigen Bestimmungen, sondern werden vom Parkbetreiber festgelegt. So ist etwa nicht in allen Parks der Konsum von Alkohol untersagt. Gibt es aber einen Teich, einen Weiher oder einen See innerhalb des Parks, ist häufig neben dem Schwimmen im Sommer auch das Betreten der Eisfläche im Winter verboten. Ein entsprechendes Schild neben dem Gewässer weist in der Regel noch einmal zusätzlich zu den Schildern am Parkeingang hierauf hin.
Viele Gemeinden haben eine Gefahrenabwehrverordnung, in der auch das Betreten von Eisflächen generell untersagt sein kann.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Betreten der Eisfläche verboten
Ein bundesweites Verbot existiert nicht, häufig wird ein solches jedoch in der Parkordnung oder der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde festgehalten.
Aus Sicherheitsgründen. Auch im tiefsten Winter lässt sich meist nicht mit Gewissheit sagen, wie dick die Eisschicht ist und ob Einbruchsgefahr besteht.
Dies hängt von der Parkordnung bzw. der Gefahrenabwehrverordnung ab. Es können hier unterschiedlich hohe Bußgelder anfallen. Geschieht ein Unfall, müssen Sie außerdem selbst haften und z. B. die Kosten für einen Feuerwehreinsatz bezahlen.
Warum dürfen Sie eine Eisfläche nicht betreten?
Auch wenn tiefster Winter ist und ein Gewässer zugefroren scheint, können Laien in der Regel nicht erkennen, ob das Eis tatsächlich so dick ist, dass es auch tragfähig ist. Selbst wenn Sie sehen, dass sich bereits Personen auf dem Eis aufhalten, können Sie sich nicht allzu sicher sein: Eisflächen sind nicht an jeder Stelle gleich dick. Auch bei einer stellenweisen Dicke von 40 cm, ist es möglich, dass das Eis an einer anderen Stelle nicht tragfähig ist.
Ignorieren Sie die Parkregelung und wagen sich auf einen zugefrorenen Teich oder See, obwohl das Betreten der Eisfläche verboten ist, können Sie sich nicht nur ein Bußgeld einhandeln. Jedes Jahr kommt es zu teils tödlichen Unfällen, weil Menschen ins Eis einbrechen – nicht nur bei Seen, sondern auch bei kleinen Gewässern besteht dieses Risiko.
Betreten der Eisfläche verboten: Wer haftet?
Grundsätzlich erfolgt das Betreten der Eisfläche auf eigene Gefahr, wenn diese nicht freigegeben ist. Abgesehen davon, dass Sie damit eine Ordnungswidrigkeit begehen, kann der Parkbetreiber aber auch nicht verantwortlich gemacht werden, falls es zu einem Unfall hierdurch kommt. Die Kosten eines möglichen Rettungseinsatzes der Feuerwehr müssten Sie zudem selbst tragen.
Anders verhält es sich, wenn ein Teich oder See etwa zum Schlittschuhfahren freigegeben wurde. In diesem Fall muss der Besitzer vor der Freigabe feststellen lassen, dass das Eis tragfähig ist. Auch wenn er Schilder aufstellen lässt, die darauf hinweisen, dass das Betreten der Eisfläche auf eigene Gefahr geschieht, haftet er, wenn jemand in das Eis einbricht. Er hat seine Sicherungspflichten vernachlässigt, wenn die Eisstärke in diesem Fall nicht ausreichend war. Um sicherzustellen, dass die Eisdecke durchgehend tragfähig ist, muss sie von einem Fachkundigen über mehrere Tage hinweg beobachtet werden. Auch müssen mögliche Wetteränderungen berücksichtigt werden.
Heute hat mich ein Berliner Polizist vom Eis gescheucht.
Das kann doch nicht legal sein – oder?
Die Eisfläche (Königssee, Grunewald) war NICHT irgendwie offiziell „gesperrt“.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Auskunft.
Klaus-Peter L