Wie können Sie die Betriebserlaubnis beantragen? So funktioniert es

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Darauf müssen Sie achten, wenn Sie die ABE beantragen

Eine Betriebserlaubnis ist zu beantragen, um im Straßenverkehr Deutschlands fahren zu dürfen.
Eine Betriebserlaubnis ist zu beantragen, um im Straßenverkehr Deutschlands fahren zu dürfen.

Damit Fahrzeuge auf den Straßen in Deutschland fahren dürfen, müssen sie und die an ihnen verbauten Teile zugelassen sein. So schreibt es die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) in § 19 vor. Schließlich muss alles seine Ordnung haben.

Entspricht das Fahrzeug den vorgegebenen nationalen Vorschriften, ist seine Inbetriebnahme im Straßenverkehr erlaubt, wenn auch die übrigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden.

Wollen Sie eine Betriebserlaubnis beantragen, sind Sie in der Regel beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) an der richtigen Adresse.

In diesem Ratgeber erklären wir, was es mit der Betriebserlaubnis auf sich hat und wie viel diese kostet.

FAQ: Betriebserlaubnis beantragen

Wie kann ich eine Betriebserlaubnis beantragen?

Sie können die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wann muss die Betriebserlaubnis neu beantragt werden?

Wenn am Fahrzeug Änderungen vorgenommen werden und dadurch die alte Betriebserlaubnis erlischt, muss eine neue beantragt werden.

Wie viel kostet es, eine Betriebserlaubnis zu beantragen?

Das KBA erhebt für die Beantragung einer Betriebserlaubnis eine Gebühr von 26,43 Euro pro Fahrzeug. Es kommen außerdem Portokosten und Nachnahmeentgelte hinzu.

Wann Sie die Betriebserlaubnis beantragen müssen

Die Betriebserlaubnis ist, gerade wenn Sie alte Kleinkrafträder kaufen, nicht zwingend mehr vorhanden, handelt es sich doch zum Teil noch um in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) hergestellte Modelle. In diesem Fall müssen Sie erneut für Simson und Co. die Papiere beantragen, um das Zweirad mit alle seinen Vorteilen zu genießen und die Umgebung zu erkunden.

Die ABE erhalten Hersteller von Serienfahrzeugen, wenn an ihnen alles vorschriftsgemäß ist. Achtung: Die Betriebserlaubnis wirkt nur in Deutschland und eventuell auch nur für eine gewisse Zeit.

Für Ihre Piaggio müssen Sie keine Betriebserlaubnis beantragen, wenn Sie das Dokument verloren haben.
Für Ihre Piaggio müssen Sie die Betriebserlaubnis nicht zwingend beantragen, wenn Sie das Dokument verloren haben.

Schrauben Sie an einem Fahrzeug herum, kann die Betriebserlaubnis erlöschen, da hierdurch potenziell Menschen im Straßenverkehr gefährdet werden können.

In diesem Fall müssen Sie ebenfalls eine neue Betriebserlaubnis beantragen.

Achtung: Wenn Sie die Betriebserlaubnis verloren haben, müssen Sie die Mofa-Papiere nicht neu beantragen. In diesem Fall hilft auch der Hersteller weiter, wenn Sie die Daten wie Fahrgestellnummer und Modell parat haben.

Als zweite Option steht der TÜV (Technischer Überwachungsverein) bereit; dieser führt jedoch einen kompletten Check durch, bevor die Betriebserlaubnis ausgestellt wird.

Unabhängig aus welchem Grund die Betriebserlaubnis nicht vorliegt: Wer ein Kraftfahrzeug ohne Betriebserlaubnis fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarngeld von 50 Euro geahndet wird.

Wie Sie Betriebserlaubnis beantragen und was das kostet

Wollen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer ABE (allgemeinen Betriebserlaubnis) stellen, hilft das KBA weiter. Es vergibt das entsprechende Dokument unter anderem für Fahrzeuge, die in der DDR produziert wurden – sofern der Registrierschein sich nicht mehr in Ihrem Besitz befindet.

Einbezogen werden dabei folgende Fahrzeuge:

  • Kleinkrafträder
  • Fahrräder mit Hilfsmotor
  • DDR-Leichtkrafträder (Inbetrieb genommen vor dem 1. März 1992)
  • motorisierte DDR-Krankenfahrstühle (Inbetrieb genommen vor dem 1. März 1991)
  • DDR-Anhänger, die keine Zulassung haben

Wenn Sie beim KBA die Betriebserlaubnis beantragen wollen, benötigen Sie folgende Angaben:

  • Um welchen Fahrzeugtyp handelt es sich?
  • Wie lautet die Fahrgestellnummer?
  • Aus welchem Baujahr stammt das Fahrzeug?
  • Wie lautet Ihre komplette Anschrift?
  • Unter welche Telefonnummer können Sie erreicht werden?

Auf Basis dieser Daten wird die Betriebserlaubnis ausgestellt.

Wollen Sie zum Beispiel Simson-Papiere beantragen, finden Sie beim KBA ein Formular zum Download. Das können Sie ausgefüllt per Brief, Fax oder E-Mail nach Flensburg oder Dresden schicken, wo das KBA seine Dienstsitze hat.

Und wie tief müssen Sie hierfür in die Tasche greifen? Egal ob Sie für eine Simson eine ABE beantragen oder für ein anderes der genannten Fahrzeuge: Das KBA verlangt für seine Dienstleistung einen Betrag von jeweils 26,43 Euro pro Fahrzeug. Dazu rechnen müssen Sie noch etwaige Portokosten und Nachnahmeentgelte.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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171 Kommentare

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  1. Selim B
    Am 14. Juli 2018 um 16:38

    hallo, ich habe einen Roller kymco dink 2 49ccm mit polnischen papieren gelauft! die originalrechnung vom Polnischen Verkäufer habe ich auch! desweiteren habe ich die papiere für eine 25km/h und 45km/ zulassung! in dieser iat auch eine e4* nummer angegeben! der roller wird in deutschland unter dem namen kymco yager gt 50 vertrieben! leider habe ich keine coc dokumente.
    wie müsste man da vorgehen? habe bei kba angefragt aber noch keine antwort bekommen!
    gruß und danke für ihre mühen..

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. August 2018 um 11:20

      Hallo Selim B,

      für eine Betriebserlaubnis müssen Sie sich im Normalfall an das KBA wenden. An den langen Bearbeitungszeiten können wir nichts ausrichten, da wir ein Informationsdienst und keine Behörde sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Andreas Z
    Am 6. Juli 2018 um 10:19

    Hallo und guten Tag

    Ich habe die Betriebserlaubnis von meinem Benelli mit gewaschen und habe jetzt nur noch eine Fotokopie wo bekomme ich eine neue und was brauche ich alles dafür
    Danke für die Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 14:49

      Hallo Andreas Z,

      wenden Sie sich an das KBA.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Antje
    Am 2. Juli 2018 um 19:07

    Hallo,

    ich habe eine Sachs speedjet R. Von 45 kmh auf 25 kmh in der Werkstatt drosseln lassen. Dort wurde auch gleich der TÜV abgenommen. In der neuen ABE steht jetzt allerdings, dass der Roller, welcher eindeutig 2 sitzig ist, mit extra Fußstützen und vorhandenen Haltegriffen, mittels eines Gurtes mit Ring auf einsitzig verkürzt werden muss. Meines Wissens wurde dieses Gesetz 2017 aufgehoben.

    Was passiert nun, wenn ich ohne diesen Gurt oder mit 2 Personen auf dem Roller von der Polizei angehalten werde. Macht es Sinn, dies beim TÜV zu reklamieren und eine neue ABE zu verlangen?? Die TÜVabnahme war erst letzte Woche.

    LG Antje

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juli 2018 um 10:24

      Hallo Antje,
      eine Einschätzung dazu ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich daher an die zuständige TÜV-Stelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Klaus
    Am 1. Juli 2018 um 17:42

    Guten Tag,
    ich habe vor eine App 50 zu kaufen, der als einziges Dokument eine Abmeldebescheinigung in italienischer Sprache beiliegt. Hier sind aber scheinbar alle Infos (Erstzulassung, Rahmennummer…) angegeben. Wie bitte kann ich diese in Deutschland zulassen?

    Vielen Dank im Voraus!
    Klaus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juli 2018 um 9:04

      Hallo Klaus,
      wenden Sie sich hierfür an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Frank
    Am 1. Juli 2018 um 12:19

    Hallo,
    habe mir einen neues Peugeot Roller 50ccm gekauft vom Peugeot Händler.
    Ist Versichert jedoch war beim kauf und Abholung die Zulassung noch nicht da.
    Darf ich mit dem Roller trotzdem fahren wenn ich den Kaufbeleg mit mir mitführe?

    Oder bekomme ich Probleme mit der Polizei wenn ich angehalten werden sollte?

    Mit freundlichen grüßen

    Frank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juli 2018 um 8:51

      Hallo Frank,
      haben Sie Ihre Papiere nicht dabei, riskieren Sie ein Verwarngeld von 10 Euro. In der Regel prüft die Polizei noch während der Verkehrskontrolle , ob das Fahrzeug registriert ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Joschi_211
    Am 30. Juni 2018 um 22:24

    Hallo

    Ich möchte gerne an mein Fahrrad ein Benzinmotor ranbauen (hilfsmotor) Brauch man dafür auch Papiere und wie viel würde mich das kosten
    Ich bedanke mich jetzt schon für die Antworten
    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juli 2018 um 15:43

      Hallo Joschi_211,

      bitte wenden Sie sich an den TÜV.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Simon
    Am 13. Juni 2018 um 3:20

    Hallo, ich bin am überlegen mir eine Simson s51 zu kaufen.Meine Frage: das Moped kommt aus Bulgarien und hat keine Papiere was muss ich machen um eine ABE zu bekommen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juli 2018 um 13:50

      Hallo Simon,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an den TÜV.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  8. philipp
    Am 11. Juni 2018 um 11:29

    Es ist nicht möglich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Polizei zu bekommen, die schauen nur verwirrt! man sollte sie beim Landratsamt KFZ zulassung beantragen!!

  9. Christian K.
    Am 4. Juni 2018 um 12:56

    Guten Tag,
    Ich besitze eine 50ccm Mofa der Niederländischen Marke Starflite von 1975.
    Die ABE (Papiere) sind nicht mehr vorhanden.
    Der Hersteller existiert nicht mehr worüber eine Zeitschrift zu erlangen wäre.

    Wie ist vorzugehen um eine ABE zu erhalten?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Christian K.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 14:17

      Hallo Christian K.,

      bitte setzen Sie sich mit dem TÜV/der Zulassungsstelle in Verbindung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Ralf
    Am 28. Mai 2018 um 11:52

    Hallo,
    ich besitze eine Zündapp ZD50 Bj 80. Leider habe ich beim Kauf vor mehreren Jahren keine Papiere dazubekommen (bei Ebay ersteigert). Um sie wieder auf die Straße zu bekommen brauche ich aber eine neue Betriebserlaubnis… Zur Geschichte: Polizeiauskunft, Mofa ist nicht gestohlen, TÜV Aussage, Unbedenklickeitsabescheiningung nur von Zulassungsstelle, Auskunft Zulassungststelle, geht nicht… kein Eigentumsnachweis, Kaufvertrag, Adresse vom Verkäufer usw…. Wie komm ich jetzt an eine Betriebserlaubnis?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 12:28

      Hallo Ralf,

      Sie können beim KBA einen entsprechenden Antrag stellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Helmut
    Am 23. Mai 2018 um 23:34

    Guten Tag!

    Ich würde gerne eine Betriebserlaubnis für ein importiertes eBike (mit 45km/h) beantragen.
    An wen muss ich mich da wenden und mit welchen Kosten ist zu rechnen?
    Können Sie mir da bitte weiterhelfen?

    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 11:13

      Hallo Helmut,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, sollten Sie sich zuerst mit dem KBA in Verbindung setzen. Für eine Betriebserlaubnis ist eine Pauschale von 26,43 Euro plus Porto und Nachnahmeentgelt vorgesehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Uwe
    Am 21. Mai 2018 um 22:23

    Hallo,
    ich habe einen Roller Explorer race GT 50,45kmh 49ccm er hat 45 kmh Papiere und ist Versichert mit 25 kmh Papiere.
    Da ich meine Papiere für 25 kmh (Teile Gutachten) verloren habe,wollte ich gerne wissen ob ich mit den Versicherungsschein
    25 kmh als Mofa Fahren darf.Reicht das bei einer Verkehrskontrolle aus oder muss ich ein neues Teile Gutachten haben?
    Danke im voraus.
    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 16:10

      Hallo Uwe,

      Fragen dieser Art beantwortet die zuständige Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Thomas
    Am 14. Mai 2018 um 18:07

    Hallo Redaktion,

    ich möchte gerne ein elektric Tricycle, besser bekannt als tuktuk importieren. Das Gewicht ist <200kg, Leistung <4kW, Geschwindigkeit <45km/h. Aus meiner Sicht also ein Leichtkraftfahrzeug. Da es auch einem nicht EU-Land kommt, stellt sich die Frage, wie ich an eine Betriebserlaubnis komme, zumal für die verbauten Bauteile vermutlich keine Unterlagen vorliegen.
    Haben Sie hierzu vielleicht auch eine geschätzte Größenordnung der Kosten, die dann auf mich zukommen könnte.

    Herzlichen Dank für eine Rückmeldung.
    Viele Grüße
    Thomas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juni 2018 um 13:59

      Hallo Thomas,

      Sie sollten hierfür Ihre zuständige Zulassungsstelle befragen. Diese kann Ihnen eine genaue Auskunft zu Ihrem Anliegen erteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Jörg
    Am 13. Mai 2018 um 12:10

    Hallo,

    ich habe bis jetzt nur Kommentare für DDR Fahrzeuge gelesen, deshalb meine Frage. Ich habe eine tomos 14 m, leider ohne Papiere, nun wollt ich wissen ob ich die Papiere über sie bekomme und was mich der Spaß kostet.

    Gruß Jörg.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juni 2018 um 11:16

      Hallo Jörg,

      hier liegt ein Missverständnis vor. Wir bieten lediglich Ratgeber zu speziellen Themen an, stellen aber selber keine Papiere aus. Die im Text genannten Tipps sollten auch in Ihrem Fall helfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Stefan G.
    Am 5. Mai 2018 um 17:36

    Guten Tag,

    ich beabsichtige ein Moped mit folgenden Daten zu kaufen:
    Hersteller: Piaggio
    Modell: Ciao
    Baujahr: 2005
    Hubraum: 49 ccm
    Höchstgeschwindigkeit laut Papieren: 45 km/h
    Allerdings hat das Moped niederländische Papiere.

    Nun zu meiner Frage:
    Darf ich mit dieser niederländischen Betriebserlaubnis auch in Deutschland fahren?
    Oder muss ich eine neue, deutsche Betriebserlaubnis beantragen?
    Und wenn ich eine deutsche Betriebserlaubnis brauche – wo kann ich diese bekommen, bzw. beantragen?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung
    Stefan G.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 13:44

      Hallo Stefan G.,

      in der Regel dürfen auch Fahrzeuge, die in den Niederlanden zugelassen sind, auf deutschen Straßen gefahren werden. Wenden Sie sich am besten an die Zulassungsstelle, um zu erfahren, ob sie zusätzliche Papiere für die Ummeldung benötigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Norbert
    Am 4. Mai 2018 um 23:09

    Guten Tag.
    Ich habe mir einen gebrauchten Speedy Elektr2 gekauft.
    Eigentlich sollte der nur einen 6 Km/h Antrieb haben
    aber bei der 1. Probefahrt stellte ich fest, dass er den schnellen 15 Km/h Antrieb hat.
    Nun ist die Frage ob ich damit ohne weiteres fahren darf
    oder brauche ich irgend welche Papiere?
    Der Verkäufer hat leider auch keine ABE oder ähnliches dazu gegeben, da das Gerät von seinem verstorbenen Vater ist.
    Was brauche ich jetzt und wo bekomme ich des her?
    Wie hoch ist die Strafe wenn ich jetzt ohne Zulassung fahre?

    Danke im Vorraus für eine Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Mai 2018 um 11:18

      Hallo Norbert,

      erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem örtlichen Straßenverkehrsamt, wie Sie hier vorgehen müssen und welche Unterlagen Sie gegebenenfalls für eine (Ersatz-)Betriebserlaubnis benötigen. Das Fahren mit einem nicht zugelassenen Auto kann laut Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • Norbert
      Am 4. Mai 2018 um 23:11

      PS: Speedy Elektra2 ist eine Zugmaschine für den Rollstuhl ;-)

  17. Olaf W.
    Am 4. Mai 2018 um 12:50

    Hallo,

    mir wurde die Betriebserlaubnis meines 50 er Roller gestohlen. ich habe noch eine Kopie im Orden. Reicht es aus, diese mit sich zu führen? So wie ich gelesen habe würde bei Honda eine neue 120 € kosten. Das übersteigt ja fast den Wert des Rollers!
    Danke für die Info!
    Grüße
    Olaf

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Mai 2018 um 9:35

      Hallo Olaf,

      eine Kopie ist unter Umständen nicht ausreichend! Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Straßenverkehrsbehörde, welche Unterlagen in Ihrem Fall für ein Ersatz-Dokument notwendig sind und welche Gebühren tatsächlich anfallen. Die Kosten für die Ausstellung einer Ersatz-Betriebserlaubnis können nämlich je nach Aufwand unterschiedlich hoch ausfallen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Florian
    Am 4. Mai 2018 um 10:00

    Hallo miteinander
    Ich will nacher einen roller kaufen Pegasus rx50
    Leider sind dem Besitzer die Papiere abhanden gekommen .
    Ich habe ihm geschrieben das ich einen Kaufvertrag brauche wo Fahrgestell Nr usw aufgeführt ist .
    Was brauche ich noch ausser eine Unbedenklichkeitsbescheinigung um die Papiere neu zu beantragen ?
    Und muss ich da zum Vertragshändler oder geht es auch über das kraftfahr Bundes amt?
    Mit welchen kosten muss ich rechnen?
    Kann den roller ohne Papiere ja nicht versichern lassen.
    Danke im voraus für die Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Mai 2018 um 9:16

      Hallo Florian,

      um abhanden gekommene Fahrzeugpapiere neu zu beantragen, benötigen Sie unter anderem eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust und die Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung. Welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei Ihrer örtlichen Straßenverkehrsbehörde. Je nach Aufwand kann die Ersatzausfertigung der Papiere bis zu 50 Euro kosten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Sascha
    Am 23. April 2018 um 14:49

    Hallo zusammen,

    ich resatauriere eine Zündapp KS80 WC von 1981 und habe leider keine Betriebserlaubnis mehr.
    Allerdings liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vor.

    Im Rahmen der Restauration folgt auch ein Umbau auf einen anderen Motor (KS125 WC von 1982 mit 13kw)

    Wie bekomme ich jetzt die neue Betriebserlaubnis und wie läuft das mit dem Umbau auf 125ccm?

    Vielen Dank für eure Hilfe.
    Lieben Gruß Sascha

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 9:39

      Hallo Sascha,

      wenden Sie sich diesbezüglich an eine TÜV-Niederlassung in Ihrer Nähe. Hier erhalten Sie Auskunft, wie Sie eine Betriebserlaubnis für Ihre Zündapp erhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Markus
    Am 23. April 2018 um 2:45

    Ich hab ein Roller von aprilia und in den Papieren steht nix von kmh wie schnell der läuft sollte um den dem entsprechend anzumelden kann ich die Papiere neu beantragen der roller läuft 26kmh

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:44

      Hallo Markus,

      Sie können sich vom TÜV bestätigen lassen, wie schnell der Roller höchstens fahren kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Thomas
    Am 21. April 2018 um 11:30

    Hallo,
    da ich meine roller ABE nicht mehr finde möchte ich von einem baugleichen Roller die ABE verwenden und ggf. Ident- bzw. Motornr. anpassen. Ist das so ok. Danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 10:26

      Hallo Thomas,
      eine solche Vorgehensweise ist nicht erlaubt. Unter Umständen könnte dadurch sogar der Tatbestand der Dokumentenfälschung erfüllt sein. Haben Sie die ABE Ihres Rollers verloren, können Sie sich an den Hersteller oder die entsprechende Zulassungsstelle wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Thoma
    Am 18. April 2018 um 15:10

    Hallo,
    für meinen 50ccm Roller HER CHEE, Typ AT-50JT, ist mir die ABE verloren gegangen. Mein Bekannter hat den bau gleichen Roller. Frage:
    -darf ich seine ABE kopieren und verwenden
    -darf ich auf der Kopie die Fahrzeug-Identifizierung etc. aktualisieren.
    Danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Mai 2018 um 13:53

      Hallo Thoma,

      in der Regel muss die ABE im Original mitgeführt werden. Wenden Sie sich ggf. an den Hersteller.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Philipp
    Am 16. April 2018 um 11:27

    Hallo Bußgeldkatalog,
    ich habe mein Mountainbike mit einem 1000W Elektromotor in Form eines Frontnabenmotors eingebaut und wollte fragen, welche Möglichkeiten ich habe dieses öffentlich nutzen zu dürfen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Philipp

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 11:44

      Hallo Philipp,

      Pedelecs mit einer Leistung von bis zu 4000 Watt bedarfen einen Führerschein der Klasse AM, der Fahrer muss also mindestens 16 Jahre alt sein. Zudem brauchen Sie ein Versicherungskennzeichen und eine Zulassung vom KBA. Auf Radwegen dürfen Sie hingegen nicht fahren, selbstverständlich gilt auch die Helmpflicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Wolfgang T.
    Am 27. März 2018 um 18:00

    Guten Tag,
    wo genau beantrage ich eine ABE für eine automobiltechnische Erfindung und wie teuer ist diese? (Gebrauchmusterschutz
    vorhanden)
    Danke für eine schnelle Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 14:43

      Hallo Wolfgang,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, ist in der Regel das Kraftfahrt-Bundesamt der zuständige Ansprechpartner.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Ben
    Am 27. März 2018 um 15:50

    Hallo,

    ich wollte mir ein altes Moped von 1975 aus Ungarn kaufen. Keine Papiere oder ABE vorhanden, nur ein Kaufvertrag mit einer eidesstattlichen Versicherung des Verkäufers.

    Das Fahrzeug hat keine Blinker, Hupe, Spiegel oder Batterie.

    Ich würde eine ABE beantragen, aber wie stehen die Chancen sie zu erhalten?

    Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 13:29

      Hallo Ben,

      leider können wir nicht einschätzen, wie hoch die Chancen hierbei stehen. Erkundigen Sie sich am besten direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Dominik B.
    Am 25. März 2018 um 9:36

    Ich hab einen E Scooter 1000W Modell FS 1000 und ich wollte Fragen wo ich die Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug herbekomme und ob ich einen Fùhrerschein dafür brauche wenn ich damit fahren möchte ich danke schonmal im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 10:54

      Hallo Dominik,

      erster Ansprechpartner sollte in der Regel der Hersteller sein. Ob Sie einen Führerschein benötigen, hängt davon ab, wie der Scooter eingestuft wird (unter anderem, wie schnell er fährt).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Jens
    Am 22. März 2018 um 15:53

    Hallo, ich habe ein Elektro-Krankenrollstuhl 15 km/h schnell mit TÜV-Gutachten von 2013 erworben. Der Vorbesitzer hat das Mobil nicht zugelassen bzw. hat keine ABE oder Einzelgenehmigung ausstellen lassen. Ist es richtig, dass das TÜV-Protokoll zur Vorlage bei der Verkehrsbehörde, nicht älter als 18 Monate sein darf? Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 11:07

      Hallo Jens,

      diesbezüglich ist uns leider nichts bekannt. Solch Einzelheiten sollten Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Gunter
    Am 19. März 2018 um 11:17

    Hallo, ich habe für unseren Verein einen mobilen Verkaufsstand gebaut. Er hängt an einem Traktor der 6 KMh nicht überschreitet. Kann ich auch hierfür eine Betriebserlaubnis beantragen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. April 2018 um 12:58

      Hallo Gunter,

      ob dies möglich ist, kann Ihnen auf Nachfrage sicher das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) sagen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Michael
    Am 16. März 2018 um 19:52

    Hallo,

    Ich habe eine Piaggio Vespa PK50 Bj 1990 mit italienischer Betriebserlaubnis. Die deutsche Versicherung würde mir so ein Versicherungskennzeichen geben. Darf ich so in Deutschland fahren oder benötige ich eine deutsche Betriebserlaubnis? Bekomme ich die auch beim KBA? Lt meiner Nachforschung war diese Vespa nicht für Deutschland bestimmt somit sollte das KBA wohl eher keine Infos haben?
    Danke
    Michael

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 14:48

      Hallo Michael,

      erkundigen Sie sich am besten direkt beim KBA. Dieses ist der richtige Ansprechpartner bei der Betriebserlaubnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Peter
    Am 9. Februar 2018 um 11:25

    Hallo Habe mir eine suzuki rb 50 gekauft war noch nie zugelassen bekomme ich nach dem neuen Gesetz überhaupt eine neue betriebserlaubnis für dieses moped Baujahr 1986 im voraus herzlichen dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 16:56

      Hallo Peter,

      erkundigen Sie sich direkt bei der örtlichen Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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