Betriebserlaubnis verloren: Was müssen Sie nun tun?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

ABE verloren? Diese Möglichkeiten gibt es

Es macht in der Regel keinen Unterschied, ob vom Auto, dem Roller oder dem Mofa die Betriebserlaubnis verloren ging.
Es macht in der Regel keinen Unterschied, ob vom Auto, dem Roller oder dem Mofa die Betriebserlaubnis verloren ging.

Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird benötigt, um zu bestätigen, dass ein Kraftfahrzeug oder bestimmte Teile des Fahrzeugs den nationalen Vorschriften entsprechen und dieses daher im öffentlichen Verkehr geführt werden darf. Es gelten zwar unterschiedliche weitere Bedingungen für zulassungspflichtige oder zulassungsfreie Fahrzeuge, allerdings stellt die Betriebserlaubnis in beiden Fällen einen wichtigen Faktor im Straßenverkehr dar.

Sie wird in der Regel vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt und ist ausschließlich in Deutschland gültig. § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) besagt außerdem, dass weder Fahrzeuge noch Anhänger am deutschen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, wenn keine Betriebserlaubnis vorliegt.

Haben Sie Ihre Betriebserlaubnis verloren und sind dementsprechend ohne Papiere unterwegs, kann sich dies schnell zu einem teuren Spaß entwickeln. Das Fahren ohne Betriebserlaubnis wird mit einem Bußgeld von 50 Euro sanktioniert. Um dem aus dem Weg zu gehen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, welche in diesem Ratgeber erläutert werden.

FAQ: Betriebserlaubnis verloren

Was muss ich tun, wenn ich meine Betriebserlaubnis verloren habe?

Haben Sie Ihre Betriebserlaubnis verloren, müssen Sie sich um Ersatz kümmern. Sie benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die bestätigt, dass das Fahrzeug Ihnen gehört.

Wo bekomme ich eine neue Betriebserlaubnis her?

Sie können die neue Betriebserlaubnis entweder direkt beim Hersteller oder beim TÜV (bei nicht mehr vorhandenem Hersteller) erwerben. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie bei der Polizei oder der Zulassungsbehörde.

Wie viel kostet eine neue Betriebserlaubnis?

Eine neue Betriebserlaubnis kann je nach Hersteller 10 bis 50 Euro kosten. Beim TÜV kommen außerdem Kosten für den Rundum-Check hinzu. Das Fahren ohne Betriebserlaubnis kann ein Bußgeld von 50 Euro nach sich ziehen.

Bußgeldrechner zur erloschenen Betriebserlaubnis

Betriebserlaubnis verloren – was jetzt?

Wenn Sie Ihre Betriebserlaubnis verloren haben, gibt es gleich mehrere Möglichkeiten, wie Sie sich einen Ersatz besorgen können. Für welche Sie sich entscheiden, bleibt Ihnen selbst überlassen. Was Sie jedoch in jedem Fall benötigen, ist eine sogenannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“. Diese bestätigt, dass das Fahrzeug wirklich Ihnen gehört und nicht gestohlen wurde.

Um eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erlangen, brauchen Sie selbst ebenfalls ein Dokument, welches Ihre Aussage belegt. Dies kann beispielsweise der Kaufvertrag des Fahrzeugs sein. Ihre Beweise können Sie entweder bei der Polizei oder der zuständigen Zulassungsbehörde vorlegen. In manchen Fällen wird hier eine Gebühr fällig. Handelt es sich um Fahrzeugteile, wie z. B. Alufelgen, und die ABE ging verloren, können Sie einen Kaufbeleg bei der Polizei vorlegen und erhalten im Anschluss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Gerade bei Veränderungen an Auspuff, Federn oder Felgen: Ist die ABE verloren gegangen, muss schnell Ersatz her.
Gerade bei Veränderungen an Auspuff, Federn oder Felgen: Ist die ABE verloren gegangen, muss schnell Ersatz her.

Danach haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Haben Sie die Betriebserlaubnis verloren, können Sie sich ein Ersatzdokument direkt beim Hersteller besorgen. Dies kann entweder per Telefon oder teilweise auch schon online abgewickelt werden. Nachdem Sie Angaben zu Fahrgestellnummer sowie Modell abgegeben haben, wird Ihnen eine neue Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug ausgestellt. Einige Hersteller stellen auf ihrer Internetpräsenz ein Formular zum Download zur Verfügung, welches Sie ausfüllen und im Anschluss direkt an den Hersteller senden müssen, um an Ersatz zu kommen.
  2. Die zweite Möglichkeit besteht darin, sich an den TÜV zu wenden, nachdem die Betriebserlaubnis verloren ging. Normalerweise ist diese Vorgehensweise jedoch nur gängig, wenn der Hersteller nicht mehr existiert. Der TÜV muss Ihr KFZ einem Rundum-Check unterziehen und alle Daten mit dem momentanen Zustand und der Beschaffenheit des Fahrzeugs vergleichen. Erst wenn alle Angaben übereinstimmen, wird eine neue Betriebserlaubnis erteilt. Vorher sollten Sie das betroffene KFZ besser stehen lassen, um keine Strafe zu riskieren.

Welche Kosten sind möglich, wenn die Betriebserlaubnis verloren ging?

Wenn Sie beispielsweise Ihre Betriebserlaubnis für das Mofa verloren haben und direkt beim Hersteller einen Ersatz bekommen können, spiegelt sich dies in der Regel auch in den Kosten wieder. Da im Gegensatz zum TÜV keine Überprüfung des Fahrzeugs stattfinden muss, bleiben auch die Kosten eher im Rahmen.

Es kann nicht genau gesagt werden, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie die ABE für Ihr Mofa, Ihren Anhänger, Ihr Leichtkraftrad oder die ABE für Ihre Felgen verloren haben. Es macht jedoch in der Regel keinen Unterschied, um welche Fahrzeugteile es sich handelt. Allgemein sind Kosten zwischen 10 und 50 Euro möglich.

Es ist dementsprechend kein Weltuntergang, wenn Sie Ihre Betriebserlaubnis verloren haben. Wichtig ist lediglich, dass Sie sich schnellstmöglich um Ersatz bemühen, damit Sie mit Ihrem KFZ nicht ohne Papiere unterwegs sind.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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22 Kommentare

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  1. Jankovics
    Am 30. November 2023 um 14:05

    Hallo Ich habe eine frage ein guter bekannter von mir hat exact das selbe mifa wie uch nur leider keine ABE mehr darf er theoretisch eine kopie von meinem machen aber alles von seinem darauf übertragen?

    • Mutschy
      Am 5. Juli 2024 um 10:07

      Natürlich NICHT. Schon allein, weil die Dokumente an die FIN gebunden sind. Jegliche Manipulation erfüllt mW den Tatbestand der Urkundenfälschung. Also: Finger weg und an den Hersteller wenden.

  2. Gerhild B
    Am 27. Juli 2022 um 8:46

    Ich habe meine Betriebserlaubnis verloren und habe nun in der Firma wo ich es gekauft habe eine Neue beantragt nun kam die Rechnung von 120€ ist das nicht Wucher ???

  3. Sonja
    Am 16. April 2021 um 14:20

    Hallo,
    ich habe letztes Jahr ein Fahrzeug gekauft und das Auto ist ein Importfahrzeug.
    Deshalb wurde für dieses vor meinem Kauf ein Vollgutachten nach §21 StVZO vom TÜV erstellt.
    Dieses habe ich auch bei der Zulassungsstelle vorgelegt und das Fahrzeug wurde angemeldet.
    Mitte März wurde ich von der Polizei aufgehalten, da die sie mir sagten, dass die mit dem Fahrzeug gekauften Felgen/Reifen nicht zulässig sind.
    Ich habe mir dann sofort eine neue Bereifung gekauft und montieren lassen.
    Jetzt nach 3 Wochen kam ein Schreiben von der Zulassungsstelle, dass ich nochmal ein Vollgutachten nach §21 StVZO vorlegen muss, da die Betriebserlaubnis entzogen wurde.
    Das verstehe ich nicht, denn jetzt ist ja die richtige Bereifung drauf und ich wollte diese nur noch in den KFZ-Schein eintragen lassen.
    Ist das rechtens, dass für die Betriebserlaubnis innerhalb eines Jahres nochmal ein Vollgutachten gefordert wird?
    Warum wurde mir bei der Zulassung nicht gesagt, dass die Felgen nicht zulässig sind? Ich verstehe dass nicht und hoffe, Sie können mir dies erklären. Vielen Dank im Voraus.

  4. Alexander
    Am 10. Januar 2020 um 18:26

    Habe meine Betriebserlaubnis beim Umzug verloren und fahre mein Roller schon über 6 Jahre. Der Witz ist, dass meine Betriebserlaubnis in Flensburg bzw. Zulassungsstelle als Kopie vorliegt. nun habe ich ohne den Verlust meinen Roller mit Kaufschein an meinen Kumpel weitergeben. Da er nicht die
    Betriebserlaubnis vorweisen kann,gibt es auch keine Zulassung. Alles ist digital erfasst. Am Besten wäre es, ich verliere meine Geburtsurkunde und ich
    kann jede Straftat ausführen. Habe ja meine Betriebserlaubnis verloren und bin somit nicht mehr vorhanden oder erfasst. Anrufe und Behördengänge haben nicht geholfen, da keiner mir sagen konnte wie ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten kann (weder Polizei wird nicht mehr gemacht, genauso Zulassungsbehörde oder Flensburg und Stuttgart) Alles verlorene Zeit. Mein Fazit VERSCHROTTEN !

  5. Dennis
    Am 20. August 2019 um 23:42

    Ich wahr heute (20.08.2019) bei der polizei und denen erklärt da ich mir ein kreidler mofa kegauft habe bei dem die abe bei einem hoch wasser vernichtet wurde ich habe denen meinen kaufvertrag und die fahrgestell nummer gegeben damit die des prüfen und mir diese unbedenklich keits bescheinugung ausstellen aber die sagten das die nicht wissen können ob des ding doch geklaut wurde und nicht zur anzeige gebracht wurde weshalb sie mir diese bescheinigung nicht ausstellten und jetzt stehe ich da wie der letzte depp mit nem mofa ohne abe!!!…

  6. Daniel
    Am 21. August 2018 um 11:00

    Hallo,

    ich habe mir gestern 2 Roller gekauft die länger schon stehen. (2011,2014)
    leider sind die Papiere nicht mehr beim Verkäufer vorhanden. Er versichert mir schriftlich das ich den Roller von Ihm abgekauft habe. Ist es damit möglich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu bekommen? Und ist es möglich den Roller wieder legal auf die Straße zu bekommen oder kann ich das komplett vergessen?

  7. Frederick D.
    Am 5. Mai 2018 um 0:01

    Hallo. Habe einen gebrauchten Fahrradträger bekommen. Leider waren keine Papiere vorhanden.
    Eine Nummer ist aber vorhanden.
    Sind die Papiere zwingend erforderlich oder reicht die leserliche Nummer am Fahrradträger?
    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Mai 2018 um 11:40

      Hallo Frederick,

      die Betriebserlaubnis müssen Sie in der Regel mit sich führen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem örtlichen Straßenverkehrsamt, wie Sie die Ersatzdokumente beantragen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Peter S.
    Am 15. März 2018 um 12:21

    10,50 € Gebühr und fertig

  9. Peter S.
    Am 15. März 2018 um 12:08

    Hallo Heiko M. Stimmt zumindest nicht bei uns, Kreis ***. Sitze gerade beim Straßenverkehrsamt, habe meine Bestätigung von der Polizei und warte auf die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung.

  10. Heiko M.
    Am 1. Februar 2018 um 13:22

    Ich möchte eine Zweitschrift meiner Rollerpapiere machen lassen. Anruf beim KBA Amt…machen wir nicht und Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es nicht mehr. Polizei macht auch keine. Bei der Zulassungsstelle angerufen, machen keine. Aussage: Roller 50cm3 sind nicht in der Datenbank. Also…keiner gibt eine derartige Bescheinigung.Ende der Geschichte, es wird keine Zeitschrift geben!

  11. Jan
    Am 12. November 2017 um 10:41

    …habe die Antwort gefunden.

    https://www.bussgeldkatalog.org/abe-betriebserlaubnis/

    Als Betriebserlaubnis kann beim Moped und anderen zulassungsfreien Fahrzeugen dienen:

    die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch als „Certificate of Conformity“ (COC) bekannt (EU-Betriebserlaubnis)
    die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
    von einer befugten Prüfstelle ausgestelltes Gutachten, das eine Einzelgenehmigung ermöglicht gemäß EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung)
    Erlaubnis zum Betrieb für Einzelfahrzeuge gemäß der Bestimmungen von § 21 StVZO

  12. Jan
    Am 12. November 2017 um 10:34

    Ist bei zulassungsfreie Fahrzeuge (z.B. Kleinkrafträder der Kategorie L1e) eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) zur Vorlage bei einer Kontrolle ausreichend bzw. einer ABE gleichwertig?

  13. Jan
    Am 9. November 2017 um 18:32

    Ist eine Übereinstimmungsbescheinigung, auch COC (Certificate of Conformity) genannt, bei zulassungsfreie Fahrzeuge (z.B. EG-Fahrzeugklasse L1e) zur Vorlage bei einer Kontrolle geeignet bzw. mit der ABE gleichwertig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2017 um 9:58

      Hallo Jan,

      fragen Sie bitte bei der Zulassungsstelle nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Herbert
    Am 16. April 2017 um 14:08

    Was sebastian sagt ist nicht ganz richtig. Sehrwohl ist es möglich durch die Polizei bei einer verkehrskontrolle festzustellen auf welchem Namen ein Zulassungsfreies kleinkraftrad Regitriert ist. Alle Versicherungen die Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder herusgeben müssen die Daten an die Zulassung weitergeben. Das macht auch Sinn. Wenn ein Rollerfahrer einer Verkehrsunfall erzeugt und sich vom Unfallort entfernt bekommt er kurze Zeit später Besuch von der Polizei. Das auch am Wochenende wenn Versicherungen geschlossen haben.

    • Sebastian
      Am 13. Dezember 2023 um 12:55

      @Herbert:
      Zulassungsfreie Fahrzeuge sind generell nicht namentlich registriert. Der einzige Hinweis wäre das Versicherungskennzeichen. Damit hat aber die Zulassungsstelle nichts zu tun, wozu auch, es ist ja ein zulassungsfreies Fahrzeug. Und der Versicherungsnehmer muss nicht automatisch der Fahrer oder der Eigentümer sein (ist beim Auto ja auch nicht anders). Die notfalls erforderlichen Daten bekommt die Polizei nicht von der Zulassungsstelle sondern vom GDV (Versicherungsverband). Und der ist wie der Zentralruf der Autoversicherer rund um die Uhr erreichbar.

  15. Sebastian
    Am 23. Februar 2017 um 0:11

    Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hat nichts mit dem Eigentum zu tun. Sie besagt lediglich dass die ABE nicht wegen technischer Mängel eingezogen wurde. Anderenfalls wäre die Erteilung einer ABE für ein altes Moped aus z.B. einer Erbschaft, bei der in der Regel Kaufbelege nicht mehr existent sind, überhaupt nicht möglich. Das Eigentumsrecht in Deutschland regelt das BGB, nicht die FZV oder StVZO. Eine ABE ist auch kein Eigentumsnachweis, ebensowenig wie ein KFZ-Brief ein Eigentumsnachweis ist. Die Kosten für die Erlangung einer neuen ABE sind auch deutlich höher. Die Hersteller lassen sich diesen Service mit gut 70,-EUR (zzgl. Kosten für die Unbedenklichkeitsbescheinigung) bezahlen. Existiert der Hersteller nicht mehr werden es beim TÜV aktuell knapp 110,-EUR (zzgl. der Kosten bei der Zulassungsstelle).

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2017 um 9:37

      Hallo Sebastian,

      bei der von uns gemeinten Unbedenklichkeitsbescheinigung handelt es sich um einen Auszug aus dem ZFZR (Zentralen Fahrzeugregister). Dort kann geprüft werden, auf wen ein Fahrzeug zugelassen wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Sebastian
        Am 24. Februar 2017 um 13:13

        Hallo Redaktion,

        letztlich ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auch nichts anderes als ein Auszug aus dem zentralen Fahrzeugregister. Das ist mir bekannt.
        Wir sprechen aber hier über zulassungsfreie Fahrzeuge. Es versteht sich von selbst das für ein zulassungsfreies Fahrzeug überhaupt nicht geprüft werden kann auf wen es zugelassen war. Eben genau deshalb weil es nie zugelassen war. Bei Zulassungsfreien Fahrzeugen gibt es keine Halterdaten, somit können diese auch nirgends erfasst werden.
        Und selbst wenn: Eine letzte Haltereintragung berührt nicht im geringsten das Eigentumsrecht. Das Eigentumsrecht spielt eine Rolle bei Fahrzeugen mit einer Zulassungsbescheinigung (KFZ-Brief) weil dies so im Zulassungsrecht verankert ist. Aber es versteht sich ebenso von selbst dass das Zulassungsrecht nicht auf zulassungsfreie Fahrzeuge angewendet werden kann.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 27. Februar 2017 um 11:03

          Hallo Sebastian,

          wir beziehen uns weder im Text noch im Kommentar auf zulassungsfreie Fahrzeuge.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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