In der Binnenschifffahrt kann ein Führerschein notwendig sein
Gemütlich mit dem Motorboot auf dem See rumschippern oder die Segel setzen und auf dem Wasser durchs Land fahren – für nicht wenige gehört das zu einer schönen Freizeitgestaltung.
Ab einer bestimmten Leistung und Größe des Fahrzeugs ist jedoch ein sogenannter Binnenführerschein notwendig, damit diese geführt werden dürfen. Dabei gibt es einen Unterschied zwischen der Berufs- und Sportschifffahrt. Boote, die in der Freizeit verwendet werden, unterliegen anderen Regelungen als die gewerblich genutzten. Es sind verschiedene Fahrerlaubnisse notwendig.
Was Bootsfahrer beachten müssen, wenn sie einen Führerschein Binnen erwerben möchten, wird im folgenden Ratgeber näher betrachtet. Darüber hinaus wird der Unterschied zwischen einem Bootsführerschein für Binnen und für See ebenfalls erläutert.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Binnenführerschein
Was ist ein Binnenführerschein?
Hierbei handelt es sich um einen Sportbootführerschein, der zum Führen von Sportbooten auf Binnengewässern berechtigt.
Wo wird bestimmt, wann ein Binnenführerschein vorliegen muss?
Sowohl in der Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) als auch in Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) wird bestimmt, wann und für welche Fahrzeuge ein Binnenführerschein vorhanden sein muss.
Wer darf einen Binnenführerschein machen?
Für den Segelschein müssen die Anwärter mindestens 14 Jahre, für den Motorbootführerschein mindestens 16 Jahre alt sein. Ein ärztlicher Tauglichkeitsnachweis ist erforderlich. Weitere Voraussetzungen finden Sie hier.
Spezielle Informationen zum Thema Binnenführerschein:
Für bestimmte Boote benötigen Fahrern einen Führerschein, auch auf Binnengewässern. Dieser ist mit Kosten verbunden. Mit welchen Kosten Interessierte hier genau rechnen müssen und wie sich diese im Einzelnen zusammensetzen können, erläutert unser Ratgeber zum Thema. » Weiterlesen...
Was ist ein Führerschein für die Binnenschifffahrt?
Der umgangssprachliche Ausdruck Binnenführerschein bezeichnet einen Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen). Dabei handelt es sich um ein amtliches Dokument, welches zum Führen eines Sportbootes auf Binnengewässern der Bundesrepublik Deutschland befähigt. Gewässer sowie Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) dürfen damit befahren werden. Ausgestellt wird der Bootschein Binnen in der Regel vom Deutschen Motoryachtverband.
Wichtig ist, dass das Fahrzeug nicht gewerbsmäßig eingesetzt wird, sondern dass es sich um ein Sportboot handelt, welches für die Freizeit verwendet wird. Ein Sportboot ist ein Wasserfahrzeug, welches nicht länger als 20 m (auf dem Rhein 15 m) und eine Motorleistung von mehr als 15 PS oder ein Segel größer als 6 m² besitzt.
Von der Führerscheinpflicht ausgenommen, sind Fahrzeuge, die mit reiner Muskelkraft betrieben werden bzw. dessen Antriebsmaschine nicht mehr als 11,03 kW (15 PS) beträgt. Auf dem Rhein liegt diese Grenze bei 5 PS. Der Binnenführerschein wird in einen Schein für Segel und Antriebsmaschine Motor unterteilt, wobei beide in einem gemeinsamen Dokument bescheinigt werden. Liegt eine Fahrerlaubnis nicht vor, drohen Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog für die Binnenschifffahrt.
Für eine gewerbsmäßige Nutzung der Binnengewässer ist ein sogenanntes Befähigungszeugnis (Patent) notwendig, welches von den Außenstellen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) ausgestellt wird.
Unterschied zwischen Binnen- und See-Führerschein
Der Sportbootführerschein kann für verschiedene Geltungsbereiche erteilt werden. Wie bereits beschrieben, muss auf Binnengewässern ab einer bestimmten Motorleistung bzw. Segelfläche ein Führerschein vorliegen. Gleiches gilt jedoch auch, wenn ein Sportboot auf Wasserstraßen, die der Seeschifffahrtstraßen-Ordnung unterliegen, geführt wird.
Für einen Sportbootführerschein See (SBF See) gilt ebenfalls, dass die Motorleistung bestimmt, wann ein solcher notwendig ist. Wie beim Binnenführerschein muss ab einer Leistung von mehr als 11,03 kW (15 PS) eine Fahrerlaubnis vorliegen. Im Gegensatz zum seinem Pendant gilt beim SBF See keine Längenvorgabe für die Fahrzeuge.
Rechtliche Grundlagen für den Binnenführerschein
Die Basis für die Erteilung von einem Bootsführerschein für See und Binnen ist in der Verordnung über das Führen von Sportbooten (Sportbootführerscheinverordnung – SpFV) zu finden. Diese Verordnung setzt sich aus insgesamt 20 Paragraphen und 9 Anlagen zusammen. In diesen wird definiert, wann ein Binnenführerschein (§ 3 SpFV) bzw. eine Fahrerlaubnis für Seeschifffahrtsstraßen (§ 4 SpFV) erforderlich ist.
Des Weiteren werden die Prüfungsbedingungen und Voraussetzungen für eine solche festgelegt. Auch welche Behörden zuständig sind und wo im Speziellen ein Bootsführerschein Binnen oder See benötigt wird, ist in der Verordnung festgehalten. Darüber hinaus gelten ebenfalls die Vorschiften der BinSchStrO, der SeeSchStro sowie desBundeswasserstraßengesetzes.
Für welche Fahrzeuge wird kein Binnenführerschein benötigt?
Sowohl See- als auch Binnenführerschein werden nicht benötigt, wenn die Leistung des Antriebs unter der oben benannten Grenze liegt bzw. die Segelfläche kleiner als 6 m² ist.
Für Segelboote (auch ohne Motor) muss allerdings auf bestimmten Wasserstraßen immer ein Binnenführerschein vorhanden sein. In der Anlage 8 der Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) sind diese Gewässer benannt, zu denen unter anderem die Havel-Oder-Wasserstraße, die Untere-Havel-Wasserstraße und die Spree-Oder-Wasserstraße gehören. Außerhalb dieser Wasserstraßen gibt es in Deutschland für Segelboote ohne Motor keine gesonderten Regelungen. Das kann sich regional jedoch unterscheiden.
So ist auf einigen Berliner Gewässern bei einer Segelfläche ab 3 m² ein Führerschein notwendig. Auch für motorisierte Sportboote kann es regionale Abweichungen geben, so muss ein Führerschein auf dem Rhein bereits ab einer Leistung von 5 PS vorhanden sein. Auf dem Bodensee muss ab 6 PS Leistung und einer Segelfläche ab 12 m² ein Bodenseeschifferpatent erworben werden.
Gemeinden und Eigentümer der Gewässer können zudem eine Führerscheinpflicht erlassen. Darüber hinaus können auch Bootsverleiher die Vorlage von einem Binnenführerschein für bestimmte Fahrzeuge verlangen, dies geschieht dann unabhängig von den gesetzlichen Regelungen.
Fahrzeuge, die nicht als Sportboote gelten, wie zum Beispiel ein Floss oder ein Ruderboot, sind von der Führerscheinpflicht befreit. Dies gilt seit dem 1. Mai 2012 auch für Surfbretter – diese sind führerscheinfrei.
Sind Boote allerdings zwischen 20 m bis 25 m lang reicht ein Binnenführerschein nicht mehr aus, hier ist dann das Sportschifferzeugnis erforderlich. Auf dem Rhein ist für Sportboote zwischen 15 m und 25 m das Sportpatent notwendig.
Voraussetzungen für den Bootsführerschein Binnen und See
Egal ob See oder Binnen – für einen Bootsführerschein müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind in der Sportbootführerscheinverordnung festgehalten und sind für alle Bootsführer gültig, die einen solchen Führerschein erwerben möchten.
Die Führerscheinanwärter müssen mindestens 14 Jahre (für den Segelführerschein) bzw. 16 Jahre (Motorboot) alt sein, um an der notwendigen Prüfung teilnehmen zu dürfen. Bei minderjährigen Bootsführern muss das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegen.
Sowohl für einen Führerschein für Binnengewässer als auch für Seeschifffahrtsstraßen muss ein Nachweis über die Tauglichkeit erbracht werden. In der Regel handelt es sich um ein ärztliches Zeugnis, welches ein ausreichendes Hör- und Sehvermögen sowie die körperliche und geistige Eignung bescheinigt.
Des Weiteren gehört zu den Voraussetzungen für einen Binnenführerschein (für den Führerschein See ebenso), den Nachweis für die Zuverlässigkeit zu erbringen. Das kann entweder durch einen vorhandenen Kfz-Führerschein oder ein Führungszeugnis erfolgen. Bei Minderjährigen wird in der Regel darauf verzichtet.
Prüfungsinhalte beim Bootsführerschein für Binnengewässer
Wie bei einem Kfz-Führerschein ist auch die Prüfung für den Binnenführerschein in einen theoretischen und einen praktischen Teil unterteilt. Fahrstunden sind für einen Sportbootführerschein nicht vorgeschrieben. In der Theorie sind dann beispielsweise Fragen zum Schifffahrtsrecht, zur Wetterkunde und zur Seemannschaft enthalten. Beim Binnenführerschein kommen spezifische Fragen zu Binnengewässern hinzu, beim Segel dann spezifische Fragen zum Segeln. Gleiches gilt beim Sportbootführerschein See.
Aus dem Fragenkatalog werden Multiple Choice Fragebögen mit jeweils 30 Fragen zum SBF Motor und mit 25 Fragen zum SBF Segel erstellt. Zusätzliche sieben Fragen kommen hinzu, wenn eine Prüfung zu Motor und Segel abgelegt wird. Es dürfen maximal sechs bzw. acht Fragen (Prüfung für Motor und Segel) falsch beantwortet werden.
Der praktische Teil enthält Navigation, Fahrzeugkunde, Manöver und Knotenkunde. Zu den Manövern zählen in der Regel unter anderem das An- und Ablegen, Wenden, Beidrehen oder ggf. Segel setzen und bergen.
Auch das Fahren nach verschiedenen Kursen sowie das Beherrschen von verschiedenen seemännischen Knoten gehört zum Praxisteil der Prüfung bei einem Binnenführerschein. Das Ablegen der beiden Prüfungsteile kann sowohl gemeinsam als auch separat erfolgen. Allerdings dürfen nicht mehr als 12 Monate zwischen ihnen liegen.
Ist bereits ein Sportbootführerschein See vorhanden, wird die praktische Prüfung Motor erlassen, sowie auch ein Teil des Fragenkatalogs. Bei einem vorhandenen Sportküstenschifferschein oder einem Sportseeschifferschein wird die praktische Prüfung unter Segeln erlassen. Das Bodenseeschifferpatent A oder D können ohne weitere Prüfung umgeschrieben werden.
Bootsführerschein Binnen und See: Welche Kosten sind zu erwarten?
Für den See- und den Binnen-Bootsführerschein entstehen Kosten. Neben dem ärztlichen Attest, was etwa 25 Euro kostet, müssen hier die Prüfungsgebühren beachtet werden. Je nachdem welchen Binnenführerschein Bootsführer für Sportboote erwerben wollen, können sich die Kosten zwischen etwa 98 und 125 Euro bewegen.
Die Prüfungsgebühren für den Führerschein fürs Boot Binnen sind regional gleich festgelegt. Mitunter kann es preiswerter sein, wenn mehrere Bootsführerscheine geplant sind, dies bei der gleichen Prüfstelle abzulegen.
Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.
Interessanter dürfte der Umkehrschluß sein:
Bis zu 6 PS und 12 m² Segelfläche benötigt man demnach für den Bodensee keinen Segelschein. Im übrigen Binnenberiech wird in erster Linie auf die Bootslänge abgestellt. Analog dürfen Meere offensichtlich mit jedweder Bootslänge “scheinfrei” befahren werden, solage die Motorleistung 15 PS nicht übersteigt.
Ich habe SBF- Binnen Segel und Motor , ich mache jetzt SBF – See Theorie , muss ich wiederholen Motor Prüfung oder kann abgeschrieben werden ?
Interessanter dürfte der Umkehrschluß sein:
Bis zu 6 PS und 12 m² Segelfläche benötigt man demnach für den Bodensee keinen Segelschein. Im übrigen Binnenberiech wird in erster Linie auf die Bootslänge abgestellt. Analog dürfen Meere offensichtlich mit jedweder Bootslänge “scheinfrei” befahren werden, solage die Motorleistung 15 PS nicht übersteigt.
Hier wird das, im ersten Moment sehr verwirrende Thema, anschaulich dargestellt.