Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung: Das Wichtigste zur BinSchStrO
Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024
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BinSchStrO: Für den Bußgeldkatalog eine wichtige Grundlage
Schiffbare bzw. befahrbare Flüsse, Kanäle oder Seen werden in der Regel auch als Wasser- oder Schifffahrtsstraßen bezeichnet. Wer auf diesen besonderen Verkehrswegen unterwegs ist, muss einiges beachten.
Wie im Straßenverkehr auch, gelten für das Verhalten und die Nutzung dieser Wasserwege bestimmte Vorschriften. Diese sind in Deutschland unter anderem durch die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) definiert.
Jeder Verkehrsteilnehmer, der auf deutschen Wasserstraßen mit einem Wasserfahrzeug fährt, sollte wissen, wie er sich zu verhalten hat. Dies ist insbesondere für einen reibungslosen Verkehr unerlässlich und auch zur Minimierung des Unfallrisikos wichtig. Wo die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt und was ihre wichtigsten Aufgaben sind, betrachtet der folgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
Die BinSchStrO bestimmt die Verkehrsregeln für die Binnenschifffahrt und bildet die Grundlage für den Bußgeldkatalog Binnenschifffahrt.
Grundsätzlich gilt die BinSchStrO auf allen Binnenwasserstraßen und auf den Wasserwegen, die explizit in ihr definiert sind. Mehr zum Geltungsbereich erfahren Sie hier.
Die Regelungen gelten für alle Verkehrsteilnehmer, die auf den definierten Wasserwegen unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern und weiteren Sanktionen geahndet.
Was ist die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung?
Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ist eine Anlage der Verordnung über Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrEV) und wird als solche durch den Gesetzgeber herausgegeben. Sie ist jedoch als Grundlage für den Bußgeldkatalog der Binnenschifffahrt sowie für die Vorgaben zum Verhalten auf den in ihr definierten Wasserstraßen als eigenständige Rechtsverordnung zu betrachten.
Die BinSchStrO enthält alle gültigen Rechtsvorschriften auf diesen bestimmten Wasserstraßen sowie auch in den an ihnen liegenden Häfen und Schleusen bzw. Schifffahrtsanlagen. Zuwiderhandlungen gegen die Regelungen können eine Ordnungswidrigkeit oder auch eine Straftat darstellen. Bußgelder sowie auch Geld- oder Freiheitsstrafen können die Folge sein.
Als Teil des deutschen Schifffahrtsrechts gehört sie mit anderen Rechtsverordnungen wie zum Beispiel der Seeschifffahrtstraßen-Ordnung und weiteren Gesetzen wie beispielsweise dem Bundeswasserstraßengesetz oder den Aufgabengesetzen zu den grundlegendsten Vorschriften in der Schifffahrt. Die Sanktionen im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (BVKatBin-See) beruhen unter anderem auch auf den Bestimmungen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
Grundsätzlich gelten die Vorgaben und Regelungen der Ordnung für alle, die auf den Wasserstraßen mit einem Fahrzeug unterwegs sind. Hierbei ist es unerheblich, ob das Fahrzeug motorisiert ist oder durch Muskelkraft oder Wind bewegt wird. Sportboote bis zu einer Länge von 20 m gelten auf den in der Verordnung definierten Wasserstraßen als Kleinfahrzeuge und müssen den Fahrzeugen der Berufsschifffahrt in der Regel ausweichen.
BinSchStrO: Geltungsbereich und Bedeutung
Gültig ist die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung auf allen in ihr aufgezählten Wasserstraßen. Für einige Wasserstraßen gelten eigene Regelungen, die durch eigene Ordnungen festgehalten sind. Darüber hinaus gilt auf einigen Teilen bestimmter Wasserstraßen die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung. Verkehrsteilnehmer sollten sich also vor jeder Fahrt gut informieren, welche Regelungen für sie wichtig und zu befolgen sind.
Ähnlich wie die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) an Land regelt die BinSchStrO den Verkehr auf den Wasserstraßen, die für die Binnenschifffahrt in Deutschland zugelassen sind. Im Zweiten Teil der Ordnung sind diese festgelegt, sodass Verkehrsteilnehmer in der Regel wissen, auf welchen Gewässern diese zur Anwendung kommen.
Da die BinSchStrO unter anderem, wie erwähnt, auch die Grundlage für den Bußgeldkatalog in der Schifffahrt ist, gelten die in diesem bestimmten Sanktionen also auch für Verstöße, die auf den Wasserstraßen begangen wurden.
Aufbau der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung besteht aus drei Teilen, die jeweils mehrere Kapitel und Abschnitte beinhalten. Auf diesen dritten Teil folgen 11 Anlagen, wobei einige aufgrund der Anpassung an Vorgaben der Europäischen Union keinen Inhalt mehr aufweisen, in der Aufzählung jedoch weiterhin enthalten sind.
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung Teil 1
Der erste Teil der BinSchStrO beinhaltet neben den allgemeinen Bestimmungen und Fahrregeln auch Ausrüstungs- und Kennzeichnungspflichten. Darüber hinaus sind auch die Bezeichnung, Beleuchtung sowie die zu verwendenden Schallzeichen enthalten. Teil 1 der Ordnung umfasst Kapitel 1 bis 9, welche die §§ 1 bis 9 (inklusive aller Unterpunkte) beinhalten.
Im Überblick sieht der Aufbau des ersten Teils wie folgt aus:
- Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen
- Kapitel 2: Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge; Schiffseichung
- Kapitel 3: Bezeichnung der Fahrzeuge
- Kapitel 4: Schallzeichen der Fahrzeuge; Sprechfunk; Radar
- Kapitel 5: Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße, siehe Bildtafel der Binnenschifffahrtszeichen in Deutschland
- Kapitel 6: Fahrregeln
- Kapitel 7: Regeln für das Stillliegen
- Kapitel 8: Zusatzbestimmungen
- Kapitel 9: Fahrgastschifffahrt
Neben diesen allgemeinen Vorschriften müssen Verkehrsteilnehmer jedoch auch regionale bzw. lokale Regelungen beachten. Je nachdem wo sie unterwegs sind, gelten verschiedene Vorgaben in Bezug auf die Nutzung der Wasserstraßen.
So können bestimmte Flüsse einen besonderen Tiefgang erfordern oder die Maße der Fahrzeuge regulieren. Auch die zulässigen Geschwindigkeiten können sich auf verschiedenen Gewässern unterscheiden. Um diese Unterschiede zu verdeutlichen und genau Regelungen festzuhalten, wurde der zweite Teil der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung verfasst.
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung Teil 2
Der zweiten Teil der Rechtsverordnung legt für 18 regionale Wasserstraßen Sondervorschriften fest. Diese beziehen sich beispielsweise auf die zulässigen Maße eines Fahrzeugs, wenn es auf diesen bestimmten Wasserwegen genutzt werden soll. Auch die jeweiligen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sowie begrenzte Tiefgänge sind in diesem Teil definiert. Teil 2 der BinSchStrO umfasst Kapitel 10 bis 27 (§§ 10 bis 27 inklusive deren Unterpunkte).
Im Zweiten Teil der Verordnung sind folgende Binnenwasserstraßen aufgeführt:
- Kapitel 10: Neckar
- Kapitel 11: Main
- Kapitel 12: Main-Donau-Kanal
- Kapitel 13: Lahn
- Kapitel 14: Schifffahrtsweg Rhein-Kleve
- Kapitel 15: Norddeutsche Kanäle
- Kapitel 16: Weserstromgebiet
- Kapitel 17: Elbe
- Kapitel 18: Ilmenau
- Kapitel 19 : Elbe-Lübeck-Kanal und Kanaltrave
- Kapitel 20: Saar
- Kapitel 21: Spree-Oder-Wasserstraße, Berliner und Brandenburger Wasserstraßen
- Kapitel 22: Untere Havel-Wasserstraße und Havelkanal
- Kapitel 23: Havel-Oder-Wasserstraße
- Kapitel 24: Obere Havel-Wasserstraße, Müritz-Havel-Wasserstraße und Müritz-Elde-Wasserstraße
- Kapitel 25: Saale und Saale-Leipzig-Kanal
- Kapitel 26: Grenzgewässer Oder, Westoder und Lausitzer Neiße
- Kapitel 27: Peene und Warnow
Alle Verkehrsteilnehmer auf diesen benannten Wasserstraßen unterliegen den Vorschriften, die hier definiert. Möchten Sie also auf den Flüssen unterwegs sein, müssen Sie sich an die einzelnen Vorgaben halten, um kein Bußgeld bzw. eine Geldstrafe zu riskieren.
Wie bereits erwähnt, ist es unerheblich, mit welcher Art von Fahrzeug diese Gewässer befahren werden. Die Regelungen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gelten für alle Fahrzeuge auf den Wasserwegen im Geltungsbereich der Rechtsverordnung.
Achtung: Für die hier nicht aufgeführten Gewässer können mitunter eigene Regelungen vorhanden oder die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung gültig sein. So haben beispielsweise die Flüsse Rhein, Mosel, Donau sowie der Bodensee eigene Schifffahrtsordnungen. Darüber hinaus gilt auf Teilen der Elbe, der Weser und der Ems sowie auch auf dem Nord-Ostsee-Kanal die SeeSchStro.
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung Teil 3 und Anlagen
Der dritte Teil der Verordnung befasst sich in Kapitel 28 mit den Vorschriften zum Gewässerschutz und der Abfallbeseitigung. Definiert sind unter anderem die Vorgaben wie mit Schiffsabfällen umzugehen ist und welche Vorkehrungen getroffen werden müssen, wenn Vorräte und Kraftstoffe gebunkert werden. Auch Regelungen zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten sowie zur Reinigung der Fahrzeuge sind festgehalten.
Guten Tag,
wenn ich auf der Stever (kleiner Fluß im Münsterland) ein Schiff mit Fahrgästen gegen Entgeld für die Stadt als Ehrenamtliche fahre, brauche ich welche Befähigungsnachweise? Gilt die Binnenschifffahrtsordnung oder nicht? Das Typenschild erlaubt max. 15 Personen. Ich dachte, es gibt eine Begrenzung auf 12 Personen.
Vielen Dank für Antworten
Hallo, ich hätte gerne diese Katalog, vielen Dank !
Klasse dass man bei Euch den Bußgeldkatalog downloaden kann. Bin schon ‘ne Weile am Suchen damit man in Corona-Zeiten vielleicht doch noch zu ‘nem Urlaub kommt.
DANKE
MfG Bernhard
Was für Ausbildung braucht mann um auf dei Deutsche Kanäle zu fahren? Ich meine Freizetsbote <12m länge.
Kann mann eine Schule auf distans (via Internet) besuchen?
Hallo habe eine Frage wo bekommt man die
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) als Broschüre oder Buch? Gibt es die Kostenlos oder gegen Gebühr?
Wie und wo bekomme ich z. B. für Ausländische Binnengewässer z. B. Europäische wie Holland oder Frankreich diese Unterlagen. Gibt es die EU mässig in deutsch abgefasst?
Unter welchen Anschriften sind diese abzufordern
Über eine Rückantwort würde ich mich freuen.
MfG
Michael