Welche Verkehrsregeln gelten auf Binnenwasserstraßen?
Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Schiffsverkehr im Inland: Es gelten bestimmte Regeln
Straßen gibt es nicht nur an Land – auch auf dem Wasser gelten schiffbare Verbindungen als Straßen. Befinden sich diese Verkehrswege nicht an den Küsten oder auf offener See, sondern im Inneren eines Landes, werden sie als Binnenwasserstraßen bezeichnet.
Egal ob privat, in der Freizeit oder beruflich – die Nutzung dieser Wasserwege unterliegt klar festgelegten Regeln und Verstöße werden gemäß eines Bußgeldkatalogs geahndet.
Wie die Binnenwasserstraßen der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich definiert sind und welche Bedeutung sie im Verkehrsnetz haben, betrachtet der nachfolgende Artikel näher. Darüber hinaus befasst er sich auch damit, wie die Nutzung von Binnenwasserstraßen geregelt ist und erklärt, welcher Bußgeldkatalog bei einer Missachtung der gültigen Verkehrsregeln überhaupt zum Tragen kommt.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Binnenwasserstraßen
Schiffbare Wasserstraßen auf innerhalb Deutschlands werden als Binnenwasserstraßen bezeichnet. Sowohl Landesschifffahrtsoprdnungen als auch die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) oder die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) können hier gelten.
Verstöße gegen geltende Verkehrsregeln werden gemäß dem Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (BVKatBin-See) geahndet.
Ja, die Wasserstraßen werden nach Schiffbarkeit klassifiziert. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Binnenwasserstraße: Was in Deutschland als solche definiert ist
Grundsätzlich sind Binnenwasserstraßen schiffbare Verkehrswege, die sich innerhalb eines Landes oder besser einer Landmasse befinden. Das können sowohl Flüsse als auch Binnenseen und Kanäle sein.
In Deutschland ist das Binnenwasserstraßennetz relativ ausgeprägt und ausgebaut, sodass es für die Berufsschiffer sowie für den Sport- und Freizeitbereich von wichtiger Bedeutung ist.
Eine Binnenwasserstraße ist allerdings nicht immer mit einer Binnenschifffahrtsstraße gleichzusetzen, da es auch Wasserwege gibt, auf denen die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) nicht gilt. Diese Wasserwege werden, wie zuvor erwähnt, durch die Berufsschifffahrt zum Transport von Gütern und Personen genutzt oder sie dienen der Freizeitgestaltung zu der auch der Wassersport gehören kann.
Um einen reibungslosen Verkehr zu ermöglichen, gelten auf den Binnenwasserstraßen, wie auf ihren asphaltierten Gegenstücken, Verkehrsregeln an die sich jeder auf dem Wasser halten muss. Je nachdem um welche Art von Binnenwasserstraße es sich handelt, kommen verschiedene Gesetze und Verordnungen zum Tragen.
Verkehrsregeln und Voraussetzungen zur Nutzung von Binnenwasserstraßen
Fahrzeugführer müssen sich also darüber informieren, welche gesetzlichen Regelungen für die befahrene Binnenwasserstraße gelten. Ist nichts anderes bestimmt bzw. keine gesonderte Ordnung vorhanden, gilt auf allen Flüssen, Kanälen und Seen im Land die BinSchStrO. Für Rhein, Mosel und Donau beispielsweise wurden bestimmte Verordnungen erstellt, die darüber hinaus auch in einer internationalen Schifffahrtspolizeiverordnung festgehalten sind.
Münden die Binnenwasserstraßen in die Nord- oder Ostsee ist die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung zu beachten. Gleiches gilt auch für den Nord-Ostsee-Kanal. Für die Emsmündung ist allerdings dann die Schifffahrtsordnung Emsmündung gültig. Dies bedeutet auch, dass Binnenschiffe, wenn sie die technischen Voraussetzungen erfühlen, Seeschifffahrtstraßen befahren dürfen bzw. Seeschiffe auf Binnenwasserstraßen unterwegs sein können.
Verstoßen Schiffsführer bzw. Wassersportler auf Binnenwasserstraßen gegen die Verkehrsordnung, kommt der Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (BVKatBin-See) zum Tragen. Ist die BinSchStrO die entscheidende Verordnung, wird ein Verstoß gemäß dem Bußgeldkatalog für die Binnenschifffahrt geahndet, bei Seeschifffahrtsstraßen kommt dann der Teil für die Seeschifffahrt zur Anwendung.
Binnenwasserstraßen: Auch in Europa von Bedeutung
Die deutschen Binnenwasserstraßen umfassen ein Netz von ungefähr 7.300 km. Laut Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) haben etwa 70 % dieser Wasserstraßen internationale Bedeutung, 17 % dienen ausschließlich dem nationalen Verkehr und ca. 13 % sind entweder nicht klassifiziert oder sind für den allgemeinen Verkehr nicht dienlich.
Anhand dieser Verteilung ist zu sehen, dass die Binnenwasserstraßen international vernetzt bzw. als Grenzflüsse und durch Zuflüsse mit den Nachbarländern und anderen Gebieten Europas verbunden sind. So ist es auch möglich, den internationalen Güterverkehr auf das Wasser zu verlegen. Ob Urlauber nun auf einem Donaukreuzfahrtschiff gen Ungarn schippern oder mit dem eigenen Boot über die Elbe zur Nordsee gelangen – die Binnenwasserstraßen haben in Europa nicht nur eine wichtige Funktion in Bezug auf den Güterverkehr, sondern auch für den Tourismus.
Klassifizierung der Binnenwasserstraßen
In Europa, also auch in Deutschland, werden Binnenwasserstraßen aufgrund ihrer Schiffbarkeit eingeteilt bzw. klassifiziert. Je nachdem welche Schiffe das Fahrwasser bzw. die Fahrrinne nutzen können, wird eine bestimmte Klasse zugeordnet. Die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (englisch: Economic Commission for Europe, ECE) hat diese Klassifizierung erarbeitet, welche 1993 durch das Bundesverkehrsministerium umgesetzt wurde. Somit sind diese internationalen Klassen auch in Deutschland maßgebend für die Einteilung von Binnenwasserstraßen.
Werden Wasserwege nicht klassifiziert, da sie nicht für den allgemeinen Verkehr ausgelegt sind, erhalten sie die Klasse 0, wenn dennoch eine regelmäßige Nutzung durch Wassersportler, Fähren oder Ausflugsschiffe erfolgt. Die Klassen 1 bis 3 beinhalten Wasserwege, die von Fahrzeugen mit den Maßen von maximal 38,5 m x 5,0 m befahren werden können. Die Klasse 4 der Binnenwasserstraßen ist für sogenannte Europaschiffe befahrbar. Diese Schiffe sind reine Binnenschiffe mit fest definierten Maßen. Die Länge beträgt 85 m, die Breite 9,50 m und der Tiefgang ist zwischen 2,50 und 3,00 m festgelegt.
In die Klassen 5 (a,b), 6 (a,b,c) und 7 werden dann alle Binnenwasserstraßen eingeteilt, die einen Schiffsverkehr zulassen und von größeren und großen Binnenschiffen sowie Tankern und Schubverbänden befahren werden können und dürfen.
Busgeldkatalog für Binnenwasserstraßen u. Seeschifffahrtsstraßen