Erwischt vom Blitzer: Bescheid kostenlos prüfen lassen!

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Kostenlose Ersteinschätzung zum Bußgeldbescheid kann Entscheidungshilfe sein

Keine ausreichenden Finanzen: Können Sie den Blitzer-Bescheid auch kostenlos prüfen lassen?
Keine ausreichenden Finanzen: Können Sie den Blitzer-Bescheid auch kostenlos prüfen lassen?

Ob Geschwindigkeitsüberschreitung oder Rotlichtverstoß: Mit Hilfe unterschiedlichster Messgeräte können die Behörden Verkehrssündern auf die Spur kommen, die Verstöße dokumentieren und ahnden.

Grundsätzlich jedoch steht es den Betroffenen immer offen, gegen einen erhaltenen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Aussichten auf Erfolg bestehen dabei allerdings regelmäßig nur, wenn Fehler bei der Messung, Auswertung oder im Bescheid selbst nachgewiesen werden können.

Aus diesem Grunde ist es ratsam, den Blitzer-Bescheid einer genaueren Prüfung zu unterziehen. Doch nicht alles können Sie als Betroffener selbst einsehen, umfassende Akteneinsicht erhalten zumeist nur Anwälte. Doch besteht die Möglichkeit, den Blitzer-Bescheid kostenlos prüfen zu lassen?

FAQ: Blitzer-Bescheid kostenlos prüfen lassen

Kann ich meinen Bußgeldbescheid kostenlos prüfen lassen?

Ja, zumindest die Ersteinschätzung erfolgt in der Regel kostenlos. Diese kann oft dabei helfen zu entscheiden, ob sich der Einspruch lohnt. Für die weitere rechtliche Beratung bzw. die anwaltliche Vertretung vor Gericht fallen Kosten an.

Was bringt es, den Bußgeldbescheid prüfen zu lassen?

Ein Anwalt kann prüfen, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Ihrem Fall Sinn machen würde bzw. wie die Erfolgsaussichten sind. Eine Ersteinschätzung kann als Entscheidungshilfe dienen.

Wann sollte ich einen Bußgeldbescheid prüfen lassen?

Sie sollten in Erwägung ziehen, den Bußgeldbescheid prüfen zu lassen, wenn ein Fahrverbot oder ein hohes Bußgeld droht, wenn der Bußgeldbescheid formale Fehler aufweist oder Sie Messfehler vermuten.

In der Regel nur grobe Ersteinschätzung möglich

Es gibt unterschiedliche Anbieter und Blitzeranwälte, die Betroffenen die Möglichkeit bieten, einen erhaltenen Blitzer-Bescheid kostenlos vorab zu prüfen. Dabei erfolgt jedoch in aller Regel noch keine Einschätzung, die bis ins Detail geht. Auf Grundlage der Angaben im Bescheid selbst und den hierin genannten Beweismitteln bzw. genutzten Messgeräten können versierte Juristen einschätzen, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ggf. Chancen auf Erfolg hätte.

Dieses Wissen ergibt sich zumeist aus bekannten Fehlerquellen, die einzelne Messverfahren mit sich bringen können. Auch bestimmte Fehler im Bußgeldbescheid oder die mögliche Nichteinhaltung von vorgegebenen Fristen können einen erfolgreichen Einspruch begründen. Eine solche Vorabeinschätzung können Betroffene einholen, wenn sie ihren Blitzer-Bescheid kostenlos prüfen lassen.

Aber: Die Vorabeinschätzung kann eine umfassende und detaillierte Rechtsberatung auf Grundlage der Mandatierung nicht ersetzen. Um abschließend verbindliche Aussagen zu treffen, ist es in aller Regel erforderlich, Akteneinsicht zu erhalten. Rechtsanwälte erhalten diese jedoch nur, wenn sie gegenüber den Behörden eine Vollmacht des Betroffenen nachweisen können, was eine Beauftragung erfordert. Für diese entstehen entsprechende Anwaltskosten.

Kostenlose Ersteinschätzung kann die Entscheidung erleichtern

Blitzer-Bescheid prüfen lassen: Kostenlos erhalten Sie in der Regel nur eine unverbindliche Ersteinschätzung.
Blitzer-Bescheid prüfen lassen: Kostenlos erhalten Sie in der Regel nur eine unverbindliche Ersteinschätzung.

Lassen Sie Ihren Blitzer-Bescheid kostenlos prüfen, erhalten Sie in der Regel zwar nur eine allgemeine Ersteinschätzung. Diese kann jedoch im Einzelfall bei der Entscheidungsfindung wesentlich helfen, indem wichtige Fragen geklärt werden:

  • Sind Fehler im Verfahren oder Bußgeldbescheid in Ihrem Fall wahrscheinlich oder möglich?
  • Lohnen Mandatierung und Einspruch angesichts der drohenden Sanktionen (Verhältnismäßigkeit)?
  • Ist die juristische Vertretung erforderlich oder kann der Einspruch auch ohne anwaltlichen Beistand gelingen?
  • Was könnte einen Einspruch begründen (Messfehler, Fehler bei der Protokollierung oder im Bußgeldbescheid selbst, Verjährung des Bescheids usf.)?
Die Inanspruchnahme entsprechender Beratungsangebote, die es Betroffenen ermöglichen, den Blitzer-Bescheid kostenlos prüfen zu lassen, kann also durchaus hilfreich sein. Die Ersteinschätzung gestattet es insbesondere juristischen Laien, eine fundiertere Entscheidung für und wider den Einspruch zu treffen. Eine umfassende Rechtsberatung ersetzt sie hingegen nicht.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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2 Kommentare

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  1. Alex L
    Am 22. März 2024 um 0:01

    Guten Abend,

    ich wurde am 12.12.23 außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Mietwagen geblitzt. Der Bescheid datiert vom 11.03.24, erreichte jedoch meinen Briefkasten erst am 14.03.24.
    Meine Frage an Sie lautet: Ist der Bescheid nun verjährt?

    Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Lopez

  2. Jewgeni M.
    Am 25. August 2020 um 6:34

    Was ist wenn man die Vollmacht unterschrieben hat und innerhalb der 14 Tage kündigigt? Kann man dann die Strafe ganz normal bezahlen, obwohl die Kanzlei schon Akteneinsicht angefordert hat und die Rs-Versicherung angeschrieben hat? Bleibt die Strafe dann gleich hoch, oder wird die höher ?

    Mit freundlichen Grüßen

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