Erwischt vom Blitzer: Bescheid kostenlos prüfen lassen!
Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Kostenlose Ersteinschätzung zum Bußgeldbescheid kann Entscheidungshilfe sein
Ob Geschwindigkeitsüberschreitung oder Rotlichtverstoß: Mit Hilfe unterschiedlichster Messgeräte können die Behörden Verkehrssündern auf die Spur kommen, die Verstöße dokumentieren und ahnden.
Grundsätzlich jedoch steht es den Betroffenen immer offen, gegen einen erhaltenen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Aussichten auf Erfolg bestehen dabei allerdings regelmäßig nur, wenn Fehler bei der Messung, Auswertung oder im Bescheid selbst nachgewiesen werden können.
Aus diesem Grunde ist es ratsam, den Blitzer-Bescheid einer genaueren Prüfung zu unterziehen. Doch nicht alles können Sie als Betroffener selbst einsehen, umfassende Akteneinsicht erhalten zumeist nur Anwälte. Doch besteht die Möglichkeit, den Blitzer-Bescheid kostenlos prüfen zu lassen?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Blitzer-Bescheid kostenlos prüfen lassen
Ja, zumindest die Ersteinschätzung erfolgt in der Regel kostenlos. Diese kann oft dabei helfen zu entscheiden, ob sich der Einspruch lohnt. Für die weitere rechtliche Beratung bzw. die anwaltliche Vertretung vor Gericht fallen Kosten an.
Ein Anwalt kann prüfen, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Ihrem Fall Sinn machen würde bzw. wie die Erfolgsaussichten sind. Eine Ersteinschätzung kann als Entscheidungshilfe dienen.
Sie sollten in Erwägung ziehen, den Bußgeldbescheid prüfen zu lassen, wenn ein Fahrverbot oder ein hohes Bußgeld droht, wenn der Bußgeldbescheid formale Fehler aufweist oder Sie Messfehler vermuten.
In der Regel nur grobe Ersteinschätzung möglich
Es gibt unterschiedliche Anbieter und Blitzeranwälte, die Betroffenen die Möglichkeit bieten, einen erhaltenen Blitzer-Bescheid kostenlos vorab zu prüfen. Dabei erfolgt jedoch in aller Regel noch keine Einschätzung, die bis ins Detail geht. Auf Grundlage der Angaben im Bescheid selbst und den hierin genannten Beweismitteln bzw. genutzten Messgeräten können versierte Juristen einschätzen, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ggf. Chancen auf Erfolg hätte.
Dieses Wissen ergibt sich zumeist aus bekannten Fehlerquellen, die einzelne Messverfahren mit sich bringen können. Auch bestimmte Fehler im Bußgeldbescheid oder die mögliche Nichteinhaltung von vorgegebenen Fristen können einen erfolgreichen Einspruch begründen. Eine solche Vorabeinschätzung können Betroffene einholen, wenn sie ihren Blitzer-Bescheid kostenlos prüfen lassen.
Kostenlose Ersteinschätzung kann die Entscheidung erleichtern
Lassen Sie Ihren Blitzer-Bescheid kostenlos prüfen, erhalten Sie in der Regel zwar nur eine allgemeine Ersteinschätzung. Diese kann jedoch im Einzelfall bei der Entscheidungsfindung wesentlich helfen, indem wichtige Fragen geklärt werden:
- Sind Fehler im Verfahren oder Bußgeldbescheid in Ihrem Fall wahrscheinlich oder möglich?
- Lohnen Mandatierung und Einspruch angesichts der drohenden Sanktionen (Verhältnismäßigkeit)?
- Ist die juristische Vertretung erforderlich oder kann der Einspruch auch ohne anwaltlichen Beistand gelingen?
- Was könnte einen Einspruch begründen (Messfehler, Fehler bei der Protokollierung oder im Bußgeldbescheid selbst, Verjährung des Bescheids usf.)?
Guten Abend,
ich wurde am 12.12.23 außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Mietwagen geblitzt. Der Bescheid datiert vom 11.03.24, erreichte jedoch meinen Briefkasten erst am 14.03.24.
Meine Frage an Sie lautet: Ist der Bescheid nun verjährt?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Lopez
Was ist wenn man die Vollmacht unterschrieben hat und innerhalb der 14 Tage kündigigt? Kann man dann die Strafe ganz normal bezahlen, obwohl die Kanzlei schon Akteneinsicht angefordert hat und die Rs-Versicherung angeschrieben hat? Bleibt die Strafe dann gleich hoch, oder wird die höher ?
Mit freundlichen Grüßen