Blitzer und Radarfallen – Diese Messgeräte gibt es in Deutschland

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 23. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 17 Minuten

Alles rund um die Geschwindigkeitsmessung

Blitzer und Radarfallen werden in Deutschland zur Geschwindigkeitsmessung eingesetzt.
Blitzer und Radarfallen werden in Deutschland zur Geschwindigkeitsmessung eingesetzt.

Wenn der Wecker überhört wurde und die Zeit knapp wird, dann tritt der eine oder andere Autofahrer gern mal auf die Pedale, um noch rechtzeitig den gewünschten Ort zu erreichen. Wenn das Glück nicht auf der eigenen Seite steht, dann wird das schnell zu einem teuren Vergnügen, wenn ein Blitzer den Fahrer inmitten der Fahrt erwischt. Und dann heißt es, auf den Bußgeldbescheid mitsamt den Blitzer-Strafe warten.

Der folgende Artikel informiert Sie nicht nur über Bußgeld, Punkte und Fahrverbote, die Sie gemäß aktuellem Bußgeldkatalog bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu erwarten haben, wenn Sie von einem Blitzer erwischt wurden. Er stellt Ihnen auch umfassende Informationen in Bezug auf die Funktionsweise von einem Blitzer zur Verfügung.

Welche Regelungen finden sich im Rahmen der Geschwindigkeitsmessung in Deutschland? Welche Blitzer-Modelle gibt es? Wie verlässlich ist eigentlich ein Geschwindigkeitsmessgerät und wann lohnt sich ein „Blitzer-Einspruch beim Blitzer-Anwalt“? Ab wann schnappt ein Blitzer zu und wo liegt die Toleranz beim Blitzen? Und schlussendlich: Welche Blitzerwarner existieren für den Fahrer und welche davon sind legal und welche illegal?

Kosten für Blitzer

Die Kosten für Blitzer sind je nach Vergehen unterschiedlich. Wenn Sie geblitzt wurden und Näheres über die einzelnen Blitzer-Strafen wissen wollen, wählen Sie bitte hier die passende Kategorie aus:

Diese Blitzerarten gibt es

Verkehrs­radaranlagenMultanova 6F Digital, TRAFFIPAX Speedophot, TRAFFIPAX Micro-Speed 09, TRAFFIPAX Speedoguard, M5 Radar, Mesta 208, Radarfallen
Lichtschranken­messgeräteESO µP80, ESO ES 1.0, ESO ES 3.0, ESO LS4.0, ESO ES 8.0
Videonach­fahrsystemeProvida Vidista, Provida 2000, CG P50e (Videostoppuhr), VKS 3.0, Police-Pilot, VIDIT VKS 3.01
Geschwindigkeits­messgeräte mit Induktions­schleifen bzw. mit Koaxial­kabel­messungTruvelo M4², TRAFFIPAX TraffiPhot S, TRAFFIPAX TraffiStar S 330, VDS M5 Speed, Traffipax TraffiStar S 540
Section Control
LaserLaser Patrol, LAVEG, LTI 20.20 TS/KM, LR90-235/P, Riegl FG21-P, TraffiPatrol, TraffiPatrol XR, TraffiStar S350, Leivtec XV2, Leivtec XV3
Ampel­blitzerMultanova Multastar C
Abstands­messungVSTP, VAMA, Brückenabstandsmessung, Abstandskontrolle
LidarEnforcement Trailer (Blitzer-Anhänger), PoliScan Speed, PoliScan M1 HP, PoliScan F1 HP
Handy-BlitzerMonocam
AllgemeinBlitzer-Anhänger, Mobile Blitzer, Stationäre Blitzer, Schwarzlichtblitzer, Doppelblitzer, Lärmblitzer
Blaue Blitzer

Häufig gefragte Blitzer-Themen

Der Toleranzabzug soll mögliche Ungenauigkeiten bei der Geschwindigkeitsmessung kompensieren.

Auch die beste Technik kann theoretisch kleinere Fehler aufweisen. Das gilt insbesondere auch für die unterschiedlichen Messverfahren, die in der Verkehrsüberwachung zum Einsatz kommen. Um potentielle Messungenauigkeiten zu kompensieren, wird Betroffenen häufig ein Toleranzabzug gewährt. Doch wie hoch ist dieser? » Weiterlesen...

Ab wo darf geblitzt werden? Ein Mindestabstand zwischen Blitzer und Temposchild ist einzuhalten.

Geschwindigkeitsüberschreitungen gehört zur Normalität im Straßenverkehr. Nachdem Sie auf der Straße geblitzt wurden, fragen Sie sich sicherlich, darf dieser Blitzer hier stehen? Wo darf eigentlich innerorts und außerorts geblitzt werden? Antworten auf Ihre Fragen erfahren Sie hier! » Weiterlesen...

Meist funktioniert die Blitzer-App nicht ohne Internet.

Sind Blitzer-Apps illegal? Obwohl Geräte, die vor Radarfallen warnen, in Deutschland verboten sind, fehlt bisher eine letztinstanzliche Entscheidung. Wie funktionieren Blitzer-Apps und welche Strafen müssen Nutzer erwarten, wenn sie bei der Verwendung erwischt werden? » Weiterlesen...

Ab wann darf ein Autofahrer geblitzt werden?

In diesem Ratgeber erhalten Sie interessante Infos über die Umstände beim Blitzen. Ab welcher Entfernung wird man geblitzt? Wie viele km/h muss man mindestens zu schnell sein? Wann löst ein Ampelblitzer aus? Ab welcher Geschwindigkeit können Autofahrer möglicherweise nicht mehr geblitzt werden? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier! » Weiterlesen...

FAQ: Blitzer

Welche Verkehrsordnungswidrigkeiten können Blitzer aufdecken?

Radarfallen und Blitzer werden eingesetzt, um Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Abstandsunterschreitungen aufzudecken. Die Geräte werden sowohl mobil als auch stationär genutzt.

Liefern Blitzer immer richtige Messergebnisse?

Es kann vorkommen, dass ein Blitzer ein verfälschtes Messergebnis anzeigt. Daher sollten Sie jeden Bußgeldbescheid genau prüfen und ggf. gegen die Sanktionen vorgehen.

Wie kann ich gegen die falsche Messung eines Blitzers vorgehen?

Sie haben innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Zeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie hier.

Im Video: Wo darf geblitzt werden?

Video: Wo darf geblitzt werden?
In unserem Video erfahren Sie, wo geblitzt werden darf.

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Sinn und Zweck vom Blitzer

Blitzer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Blitzer sollen innerorts an Gefahrenstellen für Sicherheit sorgen

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt in §3 deutlich vor: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird“. Die Geschwindigkeitsmessung durch Blitzer soll genau hier einhaken. Ziel ist es, die Verkehrsteilnehmer auf das Einhalten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu überprüfen und im Notfall zu sanktionieren, um so die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten und eine Gefährdung durch eine erhöhte Geschwindigkeit zu mindern.

Tatsächlich gehört eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Deutschland laut dem Statistischen Bundesamt zu der Hauptunfallursache (die Hälfte der Todesopfer wegen unangepasster Geschwindigkeit kamen auf Autobahnen ums Leben) und gemäß der Statistik des Kraftfahrbundesamtes (KBA) zu der am häufigsten begangenen Ordnungswidrigkeit. Alleine im Jahr 2011 hat der Blitzer auf den deutschen Straßen rund 2,9 Millionen Mal zugeschlagen. Eine beachtliche Zahl, wenn man bedenkt, dass die Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgrund des hohen Gefahrenpotentials auch hohe Strafmaßnahmen vorsieht. Dabei muss bedacht werden, dass nach der Punktereform das Punktekonto insgesamt auf maximal 8 Punkte ansteigen kann und somit jeder Punkt umso schwerer wiegt.

Blitzen innerorts und außerorts – Mit diesen „Blitzer-Strafen“ müssen Sie rechnen

Zu schnell gefahren? Haben Sie einen Blitzer übersehen? Welche Strafe für zu schnelles Fahren kommt auf den Fahrzeughalter zu? Ist ein „Blitzer Autobahn“ günstiger als ein „Blitzer innerorts“?

Zunächst muss festgehalten werden, dass Bußgeld, Punkte und Ausmaß der Fahrverbote wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften strenger ausfallen als außerorts. Begründet wird dies mit der höheren Gefährdung, die innerorts entsteht. So sehen die Blitzer Kosten aus für:

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Wer innerorts geblitzt wurde, dessen Konto in Flensburg als auch das private Konto werden schwerer belastet. Innerorts sieht die StVO eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vor. Werden hier schöne Blitzer-Fotos vom Fahrer gemacht, kann der Ärger nach dem Einsehen vom Bußgeldbescheid sehr groß sein. Sind Sie mit über 20 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vom Blitzer erwischt worden, haben Sie bereits mit Blitzer-Kosten von einem Punkt und 115 Euro Bußgeld zu rechnen. Bei über 30 km/h sind es nicht nur zwei Punkte im Sündenregister, hier wird zusätzlich das erste Fahrverbot von einem Monat verhängt. Die Höchststrafe, die die Blitzer-Tabelle vorsieht, entsteht dann, wenn Sie innerhalb geschlossener Ortschaften über 70 km/h zu schnell gefahren sind. Das Resultat sind zwei Punkte, 800 Euro Bußgeld und ein Fahrverbot von drei Monaten.

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Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für ein Pkw gemäß der Straßenverkehrsordnung eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, auf Autobahnen ist eine so genannte Richtgeschwindigkeit von 130 km/h vorgesehen, wenn Schilder, Wetter- und Straßenverhältnisse oder ähnliches dem Fahrer nichts anderes nahe legen.

Wer hier mit über 20 km/h bis 25 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von einem der verschiedenen Blitzer-Typen geblitzt wird, hat hier bereits mit dem ersten Punkt in Flensburg zu rechnen sowie einem Bußgeld von 100 Euro. Bei über 40 km/h kommt neben dem Bußgeld von 320 Euro und zwei Punkten auch das erste Fahrverbot von einem Monat hinzu. Ein teurer schneller Spaß wird es für Bleifüße, die über 70 km/h unterwegs sind. Die Blitzer-Strafe hier ist: 2 Punkte in Flensburg, 700 Euro Bußgeld und 3 Monate Fahrverbot.

Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist stets auch von äußerlichen Gegebenheiten abhängig. So heißt es in §3 der StVO: „Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen“. Beträgt beispielsweise die Sicht bei Nebel lediglich 50 Meter, so darf der Fahrer auch nicht schneller als 50 km/h fahren. Es darf immer nur so schnell gefahren werden, dass der Autofahrer in der Lage ist, innerhalb der übersehbaren Strecke anzuhalten. Auch hier muss sonst mit Bußgeld, Punkte und Fahrverbote gerechnet werden.

Nach dem Blitzer: Punkte und Fahrverbot im Detail

Wurden Sie von einem Blitzer erwischt, drohen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.
Wurden Sie von einem Blitzer erwischt, drohen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

Wer zu schnell gefahren ist und geblitzt wurde, hat mit verschiedenen Kosten zu rechnen. Welche das sind, sehen Sie in unserem kurzen Überblick über alle Blitzer-Strafen in Form von ersten Punkten und Fahrverboten wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen:

  • 1 Punkt: Innerorts und außerorts ab 21 km/h
  • 2 Punkte: Innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h
  • 1 Monat Fahrverbot: Innerorts ab 21 km/h und außerorts ab 26 km/h
  • 2 Monate Fahrverbot: Innerorts ab 51 km/h und außerorts ab 61 km/h
  • 3 Monate Fahrverbot: Innerorts ab 61 km/h und außerorts ab 70 km/h

Erste Geschwindigkeitsbeschränkung bei 140 km/h
Zwischen Hannover und Braunschweig auf der Bundesautobahn 2 wurde für wenige Zeit ein Versuch gestartet, eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf 140 km/h festzulegen. Diese Strecke gilt als die erste Strecke, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorsah, die über der eigentlichen Richtgeschwindigkeit von 130 km/h liegt.

Geblitzt – Alles rund um Blitzer in Deutschland

Es war das Jahr 1959, als in Deutschland erstmalig die Geschwindigkeit auf den Straßen mittels technischer Mittel überwacht und sanktioniert wurde. Seitdem haben sich unterschiedliche Blitzer-Typen zur Geschwindigkeitsmessung entwickelt. Welches Geschwindigkeitsmessgerät findet sich im Blitzer Repertoire der Polizei? Im Folgenden stellen wir Ihnen die verschiedenen Geschwindigkeitsmessgeräte und ihre jeweilige Technik vor und sagen Ihnen, worauf Sie zu achten haben.

Mobiler Blitzer: Flexibel einsetzbar

Unter mobilen Blitzern werden diejenigen Blitzer aufgefasst, die mobil in einem Fahrzeug mitgeführt werden können und gern von der Polizei für kurzzeitige Einsätze genutzt werden. Stationäre Blitzer haben nämlich den Nachteil, dass Autofahrer nur im Sichtbereich des Geräts die Geschwindigkeit drosseln. Ein mobiler Blitzer soll hier Abhilfe schaffen und durch sein allgegenwärtiges Überwachungspotential einen erhöhten Druck ausüben. Auf diese Weise soll der Fahrzeugfahrer schließlich dazu angehalten werden, die Höchstgeschwindigkeit nicht nur bei einer Blitzergefahr einzuhalten, sondern nachhaltig. Unter diesem Gesichtspunkt wird bei der Polizei entsprechend vermehrt auf mobile Blitzer gesetzt. Diese bedienen sich der Radar- und Lasertechnik oder einer Lichtschranke. Im Zuge des technischen Fortschritts ist es diesen Blitzern möglich, mithilfe der Digitaltechnik als “Blitzer ohne Blitz” zu fungieren.

Welche Blitzer-Modelle bzw. Messgeräte mobiler Blitzer gibt es und wie funktionieren Sie? Welche Blitzer-Warner können bei welchem Geschwindigkeitsmessgerät helfen? Darüber erhalten Sie im Folgenden einen kurzen Überblick:

Die typische mobile Radarfalle

Mobile Blitzer - Fluch für Autofahrer und Segen für Behörden: Was können die Messgeräte?
Mobile Blitzer – Fluch für Autofahrer und Segen für Behörden: Was können die Messgeräte?

Als Deutschland mit der Überwachung der Geschwindigkeit auf den Straßen begann, bedienten sich die Behörden der Radartechnik. Auch heute noch stellt diese Radartechnologie einen festen Bestandteil der Blitzer zur Geschwindigkeitsüberwachung dar. Dabei befinden sich die Geschwindigkeitsmessgeräte entweder in einem mobilen Auto oder sind an einem Stativ am Fahrbahnrand befestigt. Die mobilen Radarmessungen stellen in Deutschland die am häufigsten verwendete Methode zur Geschwindigkeitsüberwachung dar.

  • Funktionsweise: Der Blitzer funktioniert mithilfe des sogenannten Doppler-Effekts, benannt nach seinem Entdecker, dem österreichischen Mathematiker und Physiker, Christian Doppler. Das Geschwindigkeitsmessgerät sendet Radarstrahlungen aus, die das Fahrzeug treffen und von diesem reflektiert werden. Diese Signale werden wiederum vom Radargerät aufgenommen und ermöglichen die Berechnung der Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Autos. Ist der Fahrer zu schnell gefahren, werden Blitzer-Fotos geschossen.
  • Mängel: Sind mehrere Fahrzeuge hintereinander unterwegs, die einen niedrigen Abstand zueinander aufweisen, kann die Messung nicht mehr gebraucht werden. Auch ist diese Methode der Geschwindigkeitsmessung nicht vor Fehlern gefeit, z.B ist der Winkel der Messung entscheidend. Auch können Reflexionen das Ergebnis verzerren. Daher lassen Sie im Zweifelsfall das Foto von einem Sachverständigen begutachten.
  • Abstand vom Blitzer: Die Reichweite beträgt bei diesem Blitzer etwa 40 Meter.
  • Toleranz vom Blitzer: Die Toleranz ist in der Regel 3 Prozent.
  • Blitzer-Kosten: Etwa 50 000 Euro
  • Blitzer-Warner: Schutz durch Radarwarner

Blitzen per Laser – die neueste Mode

Laserpistole, oder auch Laserfernglas genannt, ist ein Blitzer, der sich zur Geschwindigkeitsmessung dem Laser bedient.

  • Funktionsweise: Wie bei der Radartechnik wird auch hier gesendet und reflektiert. Dabei handelt es sich um Lichtimpulse, die das Auto treffen und reflektiert werden, wodurch schließlich die Geschwindigkeit des fahrenden Autos ermittelt werden kann. Die Laserpistole kann derweil von der Polizei auch in Verbindung mit einer Videokamera verwendet werden. Bei dieser Blitzer-Art wird das Auto von einem Beamten am Fahrbahnrand verfolgt.
  • Mängel: Auch dieses Geschwindigkeitsmessgerät ist fehleranfällig. Denn die Verlässlichkeit des Ergebnisses ist abhängig von der Haltung des Polizeibeamten. Ist der Winkel hierbei nicht richtig oder werden während der Geschwindigkeitsmessung Bewegungen gemacht, ist das Ergebnis bereits verzerrt. Da in der Regel keine Blitzer-Fotos gemacht werden, ist der Nachweis hier schwieriger. Meist wird das Auto nach der Geschwindigkeitsmessung angehalten.
  • Abstand vom Blitzer: Der Messbereich beträgt hier bis zu 300 Meter.
  • Toleranz vom Blitzer: Die Toleranz ist in der Regel 3 Prozent.
  • Blitzer-Kosten: Etwa 20 000 Euro
  • Blitzer-Warner: Schutz durch Radarwarner oder Laserstörer bzw. Laser Jammer

Lichtschrankenmessung und Helligkeitssensoren

Auch die Lichtschrankenmessung erfreut sich in Deutschland zunehmender Verbreitung.

  • Funktionsweise: Bei der Lichtschranke werden am Straßenrand jeweils an beiden Seiten der Fahrbahn ein Sender und ein Empfänger aufgestellt, die durch einen Lichtstrahl miteinander verbunden sind. Durchfährt ein Auto diesen Lichtstrahl, wird der Lichtstrahl unterbrochen. In der Regel durchfährt ein Auto mehrere Lichtstrahlen und durch eine Weg-Zeit-Berechnung wird letztlich die Geschwindigkeit des Autos berechnet. Bei den Helligkeitssensoren ist hingegen der Aufbau nur an einer Seite der Straße nötig. Dabei handelt es sich um eine graue flache Box mit fünf Linsen, die am Fahrbahnrand aufgestellt ist. Die verschiedenen Linsen errechnen dabei die Helligkeitsprofile eines vorbeifahrenden Autos und ermitteln anhand dieser Werte die Geschwindigkeit. Bei den Helligkeitssensoren handelt es sich um Geschwindigkeitsmessgeräte, die auf einer digitalen Messung beruhen, die sich gerade für Messungen in Kurven eignet. Dabei werden jeweils Blitzer-Fotos geschossen.
  • Mängel: Der wirkliche Schwachpunkt stellt hier die Funkverbindung zur Kamera dar. Sie kann eventuell durch einen Lichtschrankenstörer Blitzer-Fotos verhindern.
  • Toleranz vom Blitzer: Die Toleranz ist in der Regel 3 Prozent
  • Blitzer-Kosten: Etwa 170.000 Euro
  • Blitzer-Warner: Lichtschrankenstörer, Radarwarner hier nicht anwendbar

Police-Pilot-System als Polizei-Blitzer

Dabei handelt es sich um eine Messung mittels eines zivilen Polizeifahrzeugs, ein „Polizei-Blitzer“. Diese Geschwindigkeitsmessung wird meist auf Autobahnen angewandt.

  • Funktionsweise: Das Police-Pilot-System wird im Fahrzeug eingebaut und besitzt einen geeichten Tacho und eine Videokamera. Das Polizeiauto fährt dabei dem zu messendem Fahrzeug auf einer Strecke nach, die Verfolgung wird auf Video festgehalten und die Geschwindigkeit mittels Tacho errechnet.
  • Mängel: Das Amtsgericht Lüdinghausen hatte in einem Urteil vom 27. März 2007 festgestellt, dass das Gerät nicht korrekt geeicht war.
  • Toleranz vom Blitzer:Der Toleranzabzug beträgt hier in der Regel 10 Prozent bei einem gleichbleibenden Abstand zum gemessenen Auto. Wird der Abstand zum Auto vergrößert, beträgt der Toleranzwert 5 Prozent.
  • Blitzer-Kosten:Es entstehen hohe Kosten durch Anschaffung und Installation des Provida Systems. Außerdem müssen ausreichend Fahrzeuge vorhanden sein.
  • Blitzer-Warner:Höchstens am Fahrzeug erkennbar. Im Zweifelsfall kann ein Sachverständiger sich das Video anschauen und ggf. Besonderheiten beispielsweise wegen des Abstands oder etwaiger Bedienungsfehler feststellen. Ansonsten eine hohe Beweiskraft.

Messen mit der Stoppuhr?
Wie steht es eigentlich mit der Ermittlung der Geschwindigkeit von fahrenden Autos mittels einer Stoppuhr? Zugegeben, angesichts des modernen technischen Zeitalters hört sich die Methode veraltet und unzuverlässig an. Doch ist sie rechtlich zulässig. Findet sie in Deutschland im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung noch Verwendung? Die Antwort darauf: Tatsächlich ist diese Methode noch zulässig. Aber wegen der im Vergleich zwischen Mensch und Technik unzuverlässigen menschlichen Reaktionsfähigkeit, findet diese Methode kaum noch Verwendung.

Feste Blitzer bzw. stationäre Blitzer

Stationäre Blitzer sind Einheimischen meist schnell bekannt.
Stationäre Blitzer sind Einheimischen meist schnell bekannt.

Die Box am Straßenrand, die wie eine Ampel mit zwei Linsen aussieht, kann ein Starenkasten mit Radarstrahlen sein.

  • Funktionsweise: Der stationäre Blitzer funktioniert nach der oben bereits erläuterten Radarmethode, weist allerdings einen Wirkungsbereich von 40 Metern auf. Überschreitet ein Fahrzeug die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, werden Blitzer-Fotos vom Messgerät geschossen.
  • Mängel: Auch hier gelten die Mängel, die bei den mobilen Radarmessgeräten dargelegt wurden. Sind mehrere Autos hintereinander im kurzen Abstand unterwegs, ist die Messung nichtig.
  • Toleranz vom Blitzer:Die Toleranz beträgt hier zwischen 3 bis 5 Prozent.
  • Blitzer-Kosten: 65.000 Euro
  • Blitzer-Warner: Schutz durch Radarwarner

Induktionsschleifen

Zwar werden Induktionsschleifen vor allem im Rahmen eines Rotlichtverstoßes angewandt, aber das Messgerät im weiteren Sinne kann auch zur Geschwindigkeitsüberwachung genutzt werden.

  • Funktionsweise: Die Induktionsschleifen sind mehrere Zentimeter tief in der Erde angelegte Streifen. Durchfährt ein Auto die Induktionsschleifen, ändert sich die Magnetisierung der jeweiligen Induktionsschleifen. Aus den der zeitlichen Differenz der Schleifen kann der feste Blitzer schließlich die Geschwindigkeit ermitteln.
  • Mängel: Gilt als zuverlässig. Die Fahrbahn muss jedoch gut sein.
  • Toleranz vom Blitzer: Die Unsicherheit bei der mechanischen Einstellung der Länge der Messbasis (Abstände der Sensoren) darf nicht zu einem Fehler größer 0,5 % des richtigen Wertes führen (PTB).
  • Blitzer-Warner: Oft sind die Induktionsschleifen auf der Fahrbahn zu erkennen. Der Radarwarner funktioniert hier nicht.

Piezosensoren

Diese Messtechnik bedient sich der Piezoelektrizität, die durch Verformung und der Messung der Spannung funktioniert. Die bekanntesten Geräte, welche mit dieser Technik ausgerüstet sind, werden von der Firma Jenoptik GmbH hergestellt. Ein Beispiel hierfür ist der Traffipax TraffiStar S 540.

  • Funktionsweise: Bei diesem Blitzer zur Messung der Geschwindigkeit werden auf der Fahrbahn Piezo-Kabel angelegt mit einem Abstand von je einem Meter zueinander. Fährt ein Auto über diese Kabel, wird beim Auffahren und Runterfahren je ein Spannungsimpuls ausgelöst. Anhand aller drei Kabel kann der stationäre Blitzer schließlich die Geschwindigkeit des Fahrzeugs ermitteln.
  • Mängel: Gilt als zuverlässig. Einzig die Fahrbahn muss entsprechend gut sein.
  • Toleranz vom Blitzer: Die Bewegung des Kabels bei normalen Überfahrten darf die Messbasis höchstens um 0,5 % des Nennwertes verändern (PTB).
  • Blitzer-Kosten: Je nach Breite der Fahrbahn und der erforderlichen Länge ab 50.000 Euro bis 250.000 Euro
  • Blitzer-Warner: Oft sind die Induktionsschleifen auf der Fahrbahn zu erkennen

Toleranzabzug beim Blitzer

Wie bereits aufgefallen ist, ist die Toleranz beim Blitzen abhängig vom Messgerät. Verschiedene Blitzer weisen unterschiedliche Toleranzgrenzen auf. Dies hängt mit der unterschiedlich starken Genauigkeit und Zuverlässigkeit der jeweiligen Messgeräte zusammen. Die Toleranzgrenzen werden derweil von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt festgelegt. In jedem Fall handelt es sich bei dem jeweiligen Messgerät um ein geeichtes Messgerät. Dabei müssen Blitzer nach einiger Zeit nachgeeicht werden. Gemäß der Eichbehörden müssen nämlich rund 15 Prozent der Messgeräte wieder zur Reparatur. Innerorts und außerorts gelten allerdings immer dieselben Toleranzwerte. Der Toleranzabzug auf der Autobahn ist demnach genauso groß wie innerhalb einer Ortschaft. Damit Sie die verschiedenen Toleranzgrenzen im Überblick haben, stellen wir Ihnen diese im Folgenden zusammenfassend dar:

Blitzer Toleranz für Radar-, Laser- und Lichtschrankenmessverfahren

  • Hier werden 3 km/h für Geschwindigkeiten unter 100 km/h abgezogen
  • Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h werden 3 % von der Geschwindigkeit abgezogen

Blitzer-Toleranz für Provida

  • 5 %, mindestens 5 km/h

Zusammenfassung: Diese Toleranz wird bei einem Blitzer abgezogen

Die Grafik zeigt anhand von Rechenbeispielen welche Toleranzwerte verschiedene Methoden zur Geschwindigkeitskontrolle haben und wieviel Kilometer pro Stunde vom Messergebnis abgezogen werden können.
Die Grafik zeigt anhand von Rechenbeispielen welche Toleranzwerte verschiedene Methoden zur Geschwindigkeitskontrolle haben und wieviel Kilometer pro Stunde vom Messergebnis abgezogen werden können.

Können auch nicht-geeichte Messgeräte verwendet werden?

Auch nicht-geeichte Messgeräte können zur Geschwindigkeitsmessung verwendet und die Ergebnisse auch vor Gericht dargelegt werden. Allerdings gelten hier dann nicht die üblichen Toleranzgrenzen. Die Toleranzen sind in diesem Fall erheblich höher. Entscheidend ist hierbei das Urteil des Richters.

Abstand zum Blitzer: Wann darf geblitzt werden?

Sie fahren mit 130 km/h auf der Autobahn. Plötzlich taucht ein Schild oder Lichtsignal auf, das Ihnen eine weit geringere zulässige Höchstgeschwindigkeit vorschreibt. So schnell können Sie als Fahrer nicht auf die Pedale drücken, ohne eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darzustellen. Wie sehen in diesem Rahmen die Regelungen aus? Wie lange wird dem Fahrer die Zeit bzw. der Weg gewährt, um seine Geschwindigkeit an die Vorschriften anzupassen? Und wo darf schließlich der Blitzer stehen?

Abstand zum Blitzer: Die Richtlinien der Bundesländer in Deutschland sehen vor, dass dem Fahrer bis zur Anpassung seiner Geschwindigkeit ein Weg von mindestens 150 bis 200 Metern gewährt wird, und zwar ab dem Zeitpunkt der veränderten Geschwindigkeitsbeschränkung.

Blitzer von hinten – Wann gelten Blitzer-Fotos als ungültig?

Wenn der Blitzer ausgelöst hat und Blitzer-Kosten anstehen, muss die Geschwindigkeitsüberschreitung nachgewiesen werden. Dies geschieht anhand der verschiedenen Messgeräte und schließlich auch anhand der Fotos bzw. den Videosequenzen. Dabei reicht es nicht aus, wenn allein das Fahrzeug identifiziert wurde. Denn grundsätzlich haften bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht die Fahrzeughalter, sondern die Fahrzeugführer. Daher dienen die Blitzer-Fotos auch als Beweismaterial. Ein Blitzer von hinten, das heißt Blitzer-Fotos, die den Fahrzeugführer nicht erkennen lassen (Heckfoto), sind daher in Frage zu stellen und nicht mehr üblich, da sie den Fahrzeugführer nicht eindeutig identifizieren.

Dieser Umstand begünstigt insbesondere die Motorradfahrer. Da das Kennzeichen eines Motorrads hinten am Fahrzeug angebracht ist, können Motorradfahrer im Falle eines Blitzers nicht eindeutig identifiziert werden. Einen speziellen “Motorrad-Blitzer” gibt es derzeit noch nicht. Erst, wenn der Motorradfahrer auf frischer Tat ertappt und angehalten wird, kann er zur Verantwortung gezogen werden.

Gibt es eine Blitzer-Attrappe?

Blitzer-Attrappen existieren tatsächlich. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Attrappe, die von Privatpersonen aufgestellt wird, welche sich um die Einhaltung der Geschwindigkeit bemühen. Auf öffentlichen Plätzen ist eine solche Blitzer-Attrappe von Privatpersonen nicht erlaubt. Allerdings kann rechtlich nicht dagegen vorgegangen werden, wenn diese auf Privatgrundstücken aufgestellt werden.

Mehr dazu:

Ist es erlaubt, anstatt einer echten Radarfalle eine Attrappe aufzustellen?

Immer wieder berichten die Medien über Anwohner, die Raser in Wohngebieten auf eigene Faust abschrecken wollen und daher einen falschen Blitzer aufstellen. Aber ist eine solche Vorgehensweise überhaupt erlaubt oder machen sich die Verantwortlichen strafbar? In unserem Ratgeber erfahren Sie es! » Weiterlesen...

Blitzer-Warner – Welche Methoden sind für Autofahrer erlaubt und welche nicht?

Angesichts der technischen Entwicklungen unserer Zeit gab es nicht nur Fortschritte im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung und der Geschwindigkeitsmessung. Vielmehr ist auch ein technischer Fortschritt zu erkennen, der sich zum Nachteil der Messgeräte vollzogen hat und der die Fahrzeughalter davor schützen und den entsprechenden Blitzer melden oder stören soll. Auf diese Weise bleibt es dem Fahrer erspart, auf einem der Blitzer-Fotos abgebildet zu werden und er kann sich die Blitzer-Kosten sparen. Doch wo liegen hier die Grenzen? Welche Blitzer-Warner sind erlaubt und welche nicht? Gibt es hier eine rechtliche Grauzone, die gern genutzt wird? Im Folgenden werden wir Ihnen einige diese Blitzer-Warner vorstellen und ihren rechtlichen Status aufklären.

Die Blitzerwarner-App

Ein Handy kann als Radarwarner fungieren.
Ein Handy kann als Radarwarner fungieren.

Es existieren Apps für alle möglichen Dinge mit allen nur erdenklichen Funktionen. Auch eine Blitzer-App wird in den Stores angeboten. Die verschiedenen Blitzer-Apps werben damit, als Radarwarner zu fungieren und den Fahrer rechtzeitig vor einem Blitzer oder einer zivilen Polizeiüberwachung zu warnen. Wer die Blitzerwarner-App als einen verlässlichen Radarwarner verwenden möchte, der braucht vor allem eine Internetverbindung. Auf diese Weise werden die Daten über die verschiedenen Blitzer stetig aktualisiert. Die Meldungen werden derweil von der Internet-Community bekanntgegeben und es wird nur vor den Blitzern gewarnt, die für den eigenen Weg relevant sind. Praktisch und geldsparend.

Tests haben gezeigt, dass die Blitzerwarner-App sich vor allem für stationäre Blitzer eignet. Feste Blitzer werden schnell erkannt und dem Fahrer wird eine rechtzeitige Warnung durchgegeben. Ein mobiler Blitzer bereitet der Blitzerwarner-App allerdings mehr Probleme. Diese Schwäche hängt derweil mit der Struktur der Blitzer-App zusammen. Denn erst, wenn ein mobiler Blitzer rechtzeitig von der Community erkannt und durchgegeben wird, kann der Fahrer entsprechend handeln. Wie sieht es mit der Legalität der Blitzerwarner-App aus? Hier wird argumentiert, dass die App als Radarwarner angesehen wird und daher illegal ist.

Die Radarwarner

Radarwarnanlagen sind im Internet zugänglich. Der Blitzerwarner erkennt die Strahlung, die vom Geschwindigkeitsmessgerät gesendet wird und warnt den Fahrer entsprechend, wenn eine solche Strahlung registriert wird. Wie sieht es mit der rechtlichen Lage bei diesem Blitzerwarner aus?

Ein Radarwarner darf rechtlich gesehen gekauft werden, allerdings während der Fahrt nicht verwendet werden. Wird der Fahrer mit diesem Blitzer-Warner erwischt, drohen ihm Blitzer-Kosten in Höhe von 75 Euro und ein Punkt im Sündenregister von Flensburg.

Der Laser Jammer

Laser Jammer sollen als Blitzerwarner gegen Geschwindigkeitsmessgeräte im Rahmen der Lasertechnik dienen. Den Laserpistolen soll es durch diese Geräte nicht möglich sein, die Geschwindigkeit zu messen, weil die Lichtstrahlen, die die Messgeräte aussenden, vom Laser Jammer gestört werden und auf diese Weise keine Geschwindigkeitsmessung erfolgen kann. Auch diese Methode ist rechtlich nicht erlaubt und hat sowohl Bußgeld als auch Punkte in Flensburg zur Folge.

Die Blitzer-Fotos verzerren oder unerkennbar machen

Da die Geschwindigkeitsüberschreitung nachgewiesen werden muss und dies in der Regel mittels Blitzer-Fotos geschieht, finden sich Maßnahmen, die dazu dienen, die Fotos der Blitzer nicht erkennbar zu machen. Dabei kann das Kennzeichen vom Fahrzeug unkennbar gemacht werden. Dies geschieht beispielsweise mithilfe einer reflektierenden Schicht am Kennzeichen selbst. Diese Methode ist nicht nur wenig effektiv, sondern fällt als “Kennzeichenmissbrauch” in Deutschland gemäß §22 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) unter einer Verkehrsstraftat. Außerdem sind Fälle bekannt, bei denen Personen mit einem Gegenblitz auf den Blitz reagierten. Auch diese Methode ist nicht erlaubt und ebenfalls wenig effektiv.

Das Navigationsgerät als Blitzer-Warner

Das Navigationsgerät kann ebenfalls wie die Blitzerwarner-App dazu verwendet werden, rechtzeitig vor Radarfallen zu warnen. Nicht nur feste Blitzer sind hier eingespeichert, sondern ebenfalls Plätze, an denen häufig mobile Blitzer stehen. Die Präventivfunktion ist nützlich und ideenreich. Allerdings fällt auch das Navi als Blitzer-Warner in den illegalen Bereich. Führen Sie ein Navigationsgerät mit sich im Fahrzeug, das als Blitzer-Warner dient, ist allein dies schon illegal.

Der Blitzer-Marathon wird eingeführt – Abzocke oder Geniestreich?

Wirtschaftlichkeit von Blitzern: Durch die Geschwindigkeitsmessung können hohe Einnahmen generiert werden.
Wirtschaftlichkeit von Blitzern: Durch die Geschwindigkeitsmessung können hohe Einnahmen generiert werden.

Der erste Blitzer-Marathon begann am 10. Oktober 2013 und wurde mit 14.700 Polizisten und 8500 Stationen zur Geschwindigkeitsmessung bundesweit eingeführt. Doch welchen Zweck verfolgt solch eine Aktion und erzielt sie die gewünschte Absicht?

Die Meinungen hierzu gehen in unterschiedliche Richtungen. Viele sehen in der Einführung des Blitzer-Marathons nur eine weitere Form wirtschaftlicher Abzocke der Fahrzeugführer. Und der Gedanke ist vielleicht gar nicht so weit hergeholt. Damit Sie eine ungefähre Vorstellung haben, wie viele Messgeräte in Deutschland im Einsatz sind und welche Gelder im Rahmen von Geschwindigkeitsüberschreitungen in den Kassen der Länder landen, hier ein kleiner Überblick:

  • Blitzer in Berlin: In Berlin sind 130 Blitzer im Einsatz, die jährlich eine Summe von etwa 700.000 Euro als Blitzer-Strafe einbringen.
  • Blitzer auf der A2: Auf der A2 wird fleißig geblitzt. Hier soll der Blitzer pro Tag etwa 660 Fotos schießen. Der Stadt Bielefeld bringt das jährlich fast 6 Millionen Euro Bußgelder ein.
  • Blitzer in München: Die Stadt München hat es geschafft, mit einem einzigen Blitzer – an der richtigen Stelle eingesetzt  – über 85.000 Geschwindigkeitsüberschreitungen zu ertappen und eine Summe von rund 1,74 Millionen in die Stadtkasse zu bringen.

Welchen Städten kommen Blitzer am meisten zu Gute?

Interessant ist ein Vergleich der unterschiedlichen Summen, die die jeweiligen Städte im Rahmen der Bußgelder wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen einnehmen konnten. Im Folgenden haben wir zehn Städte aufgelistet, welche 2011 folgende Summen aus Verwarn- und Bußgeldern erwirtschafteten:

  • Köln: 30,1 Millionen Euro
  • Hamburg: 30 Millionen Euro
  • Stuttgart: 15,2 Millionen Euro
  • München: 13,3 Millionen Euro
  • Bielefeld: 10,7 Millionen Euro
  • Leipzig: 10,4 Millionen Euro
  • Duisburg: 10,1 Millionen Euro
  • Lübeck: 4,1 Millionen Euro
  • Chemnitz: 3,6 Millionen Euro
  • Flensburg: 1,8 Millionen Euro

(Quelle: www.statista.de)

Was bedeutet Wirtschaftlichkeit tatsächlich?

Die Wirtschaftlichkeit in Bezug auf die Blitzer ist nicht nur am reinen Gewinn der Bußgelder festzumachen. Um die Frage nach der tatsächlichen Wirtschaftlichkeit sachgemäß zu beantworten, darf nicht nur der Bruttogewinn an Bußgeldern hinzugezogen werden. Zu bedenken ist weiterhin, dass Unfälle aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen die Nummer 1 der Unfälle auf den deutschen Straßen darstellen. Vielmehr errechnet sich die Wirtschaftlichkeit durch Einsparungen im Rahmen von Versicherungsgeldern, die aufgrund der Folgen eines Unfalls entstehen.

Helfen Blitzer dabei, die Autofahrer zu mäßigen?

Natürlich hängt die Effektivität der Blitzer und der Geschwindigkeitsüberwachung als solche auch von dem Benehmen und der Denkweise des Einzelnen ab. Wer nicht bereit ist, die Gefahr zu erkennen, die von seinem Verhalten ausgeht und sich regelmäßig vom Blitzer erwischen lässt, den wird man nur schwer bändigen können und vielmehr als das übliche Sanktionsrepertoire bleibt da nicht übrig. Daher bleibt dem Gesetzgeber keine allzu große Wahl als die Geschwindigkeitsüberwachung und die Technik der Geschwindigkeitsmessgeräte weiterhin voranzutreiben und auf diese Weise zu versuchen, die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten.

Lohnt sich nach dem Blitzer ein Einspruch?

Sie wurden geblitzt, wollen den Blitzer-Strafen entgehen und wissen nicht, ob sich ein Einspruch lohnt bzw. sinnvoll ist? Wann einen Blitzer anfechten? Ob Sie nach dem Blitzer einen Anwalt engagieren sollten, hängt von dem jeweiligen Fall ab. Je nach Geschwindigkeitsmessgerät und Umständen kann ein Einspruch da durchaus sinnvoll sein. Ahndungen im Rahmen von Geschwindigkeitsüberschreitungen gehen nicht nur mit einem hohen Bußgeld einher. Sie können außerdem bis 3 Punkte in Flensburg erhalten. Dabei ist zu bedenken, dass das gesamte Punktesystem nur 8 Punkte umfasst. Außerdem ist Fahrverbot in der Länge von drei Monaten zu befürchten. Gerade Fahrer, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, sollten sich ihre Chancen daher ausrechnen lassen und einen Einspruch in Betracht ziehen. Doch wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Ist bei der Messung durch einen Blitzer ein Einspruch möglich?
Ist bei der Messung durch einen Blitzer ein Einspruch möglich?

Im Folgenden fassen wir hilfreiche Hinweise für Sie zusammen:

  • Halten Sie sich vor Augen, dass auch die Beamten nicht fehlerfrei sind. Daher hinterfragen Sie jeden Bußgeldbescheid.
  • Tatsächlich wird jeder zehnte Bußgeldbescheid zu Unrecht ausgestellt
  • Zu den falsch ausgestellten Bußgeldbescheiden gehören viele, die Folge einer falschen Geschwindigkeitsmessung sind.
  • Gerade bei einem Blitzer von hinten, das heißt bei so genannten Heckfotos, sollten Sie eine Beratung in Betracht ziehen
  • Bedenken Sie, dass Sie für den Einspruch lediglich zwei Wochen Zeit haben. Achten Sie daher auf einen rechtzeitigen Einspruch.
  • Ideal ist es, wenn Sie rechtschutzversichert sind. Die Kosten können gerade dann in die Höhe steigen , wenn die Meinung eines Sachverständigen vonnöten ist.

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Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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144 Kommentare

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  1. Volker B.
    Am 1. Mai 2017 um 19:29

    Hallo, ich bin gestern mit meinem Motorrad außerorts geblitzt worden . Ich bin darauf hin nochmal zurück gefahren um mir den Blitzer genauer anzusehen . Es handelte sich um 2 mobile Geräte (graugrüne Boxen mit jeweils einer Linse), die auf einem dreibeinigen Stativ an beiden Straßenrändern, gegenüberliegend (also in beide Richtungen blitzend) aufgestellt waren .
    Schießen diese mobilen Blitzer ihre Fotos auch von hinten ?
    Geblitzt wurde ich jedenfalls von vorn .

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Mai 2017 um 9:43

      Hallo Volker,

      es gibt unterschiedliche Arten von Blitzern. Diese finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Jule
    Am 26. April 2017 um 15:04

    Guten Tag, ich wurde in einer Baustelle kurz hinter dem 80er Schild geblitzt. War unter 100 am ausrollen und einsortieren in die Spuren, was könnte da auf mich zukommen? Es hat 2 mal orange geblitzt, denn kurz hinter mir wechselte ein Auto die Spur. War der 2. Blitz dann von ihm? Oder blitzen die Geräte 2 mal?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2017 um 10:07

      Hallo Jule,

      warum das Gerät zweimal ausgelöst hat, lässt sich für uns nicht nachvollziehen. Mit 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit sind Sie im Bereich der Verwarnung. Sie werden vermutlich ein Verwarnungsgeld von 30 bis 35 Euro erhalten. Je nach Situation könnte aber auch ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt auf Sie zukommen. Dies ist der Fall, wenn die Behörden der Ansicht sind, dass Sie mit hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit trotz angekündigter Baustelle gefahren sind. Bei 20 km/h über dem Maximum ist dies aber eher unwahrscheinlich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Marko
    Am 24. April 2017 um 20:38

    Guten Tag,
    Ich wurde vor einigen Tagen geblitzt, erlaubt waren 70 kmh und ich bin mir unsicher ob ich wirklich zuschnell war
    Interessant dabei, der mobile Blitzer stand einem Auto, dieses Auto auf einer Wiese(unebener Untergrund)
    Kann man, sollte ein Bescheid realistisch betrachtet Einspruch einlegen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2017 um 9:41

      Hallo Marko,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Ob sich in konkreten Fällen ein Einspruch lohnt, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht einschätzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Vale
    Am 14. April 2017 um 14:24

    Hallo zusammen,

    ich wurde vorhin geblitzt und habe ein Problem bei der Berechnung des Bußgeldes. Ein Freund meinte, dass dies dann als innerorts gilt.
    Nun meine Frage: Gilt die Baustelle auf der Autobahn als innerorts oder außerorts?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. April 2017 um 9:13

      Hallo Vale,

      Autobahnen gelten als außerorts.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Abod
    Am 3. April 2017 um 6:23

    Ich bin in der porobezeit und wurde mit Geschwindigkeit von 59 km/h in einer 50 er Zone gepilizt. Ich habe habe die 15 € verwahrnungsgebühr überwiesen.
    Jetzt die Frage. Hat das eine Wirkung auf meine Probezeit? Wird diesen plizer bei Felsburg registriert?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. April 2017 um 8:32

      Hallo Abod,

      dieser Verstoß hat keine Auswirkung auf die Probezeit. Erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wäre dies der Fall.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Sand
    Am 18. Februar 2017 um 22:17

    Moin,

    bin Mitte Januar auf Landstr mit 42 km/h zu viel geblitzt worden, habe heute den Anhörungsbogen bekommen, es gibt darin drei Fotos, dass Kennzeichen, den Fahrer und das Auto. Alle Fotos sind total dunkel, obwohl es genau Mittag war, mein Auto ist nur ungefähr Dreiviertel zu sehen, Faher und Kennzeichen sind deutlicher. Keine Frage, war wohl viel zu schnell aber wie so oft, ich brauch den Lappen fürn Job. Macht da irgendwas Sinn?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2017 um 11:06

      Hallo Sand,

      ob sich ein Einspruch lohnt, besprechen Sie am besten mit einem Anwalt für Verkehrsrecht. Wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Rene
    Am 2. Februar 2017 um 13:42

    Hallo wurde am 18.01.2017 Geplitzt ich schreibe mal den Text rein.
    Sie Überschritten die zulässige Höchstgeschwindikeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 11 km/h. Zulässige Geschwinigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 61 km/h. Nun meine frage wo ist da der Toleranzabzug deute ich da was falsch oder können die nicht rechnen. Verwarnungsgeld sind 25,00 Euro.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2017 um 14:12

      Hallo Rene,

      die Behörden sind nicht dazu verpflichtet, die gemessene Geschwindigkeit ohne Toleranzabzug mitzuteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Franziska
    Am 30. Januar 2017 um 18:01

    Hallo,
    Ich wurde wohl gerade geblitzt,bin mir aber nicht sicher.außerorts war erst 80 und dann 60 km hab ich daran gehalten hinter mir führen auch Welche.kann es auch für den hinter mir gewesen sein?
    War ein rotes aufleuchten vom Blitzer.
    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Februar 2017 um 10:15

      Hallo Franziska,

      wir können Ihnen leider nicht sagen, ob Sie selbst geblitzt wurden oder das Fahrzeug hinter Ihnen. Sollten Sie geblitzt worden sein, wird die Behörde Sie darüber informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. BE
    Am 31. Dezember 2016 um 18:59

    Hallo,
    ich hätte gerne erfahren, ob ich zu Recht verwarnt wurde. Folgendes hat sich zugetragen. Ich fuhr auf einer Straße innerorts und bog von dieser in eine andere Straße nach links ab. Kein Verkehrsschild oder eine entsprechende Fahrbahnbeschriftung wies darauf hin, dass es sich bei der anderen Straße um eine 30 km/h-Zone handelte. Nachdem ich abgebogen bin, wurde ich nach ca. 50 – 100 Metern seitlich (von links) geblitzt. Ich war vollkommen überrascht, da ich davon ausgegangen bin, dass man hier 50 km/h fahren darf. Erst zum Ende der Straße hin, also ca. 200 – 300 Meter weiter, konnte ich das Schild wahrnehmen, welches die 30 km/h-Beschränkung aufhob. Am nächsten Tag bin ich dann die gleiche Strecke nochmals gefahren, um herauszufinden, ob ich womöglich doch etwas übersehen habe, aber da war definitiv nichts! Somit lautet meine Frage nun, ob ich hier in diesem Fall erfolgreich gegen das Verwarnungsgeld Einspruch einlegen kann. Es geht mir dabei weniger um die 15,– €, sondern vielmehr ums Prinzip. Was sagen Sie dazu?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2017 um 10:25

      Hallo BE,

      wir bieten keine Rechtsberatung an und können daher keine Aussagen über die Erfolgsaussichten eines Einspruchs machen. Sie haben immer die Möglichkeit, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Bezüglich der Frage, ob sich dies lohnt, empfehlen wir Ihnen einen Anwalt zu kontaktieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Dani
    Am 3. Dezember 2016 um 13:30

    Ist es zulässig das in einem Ort geblitzt wird in dem das Ortseingangsschild nicht einmal 200m vom Ortsausgangsschild entfernt ist ??
    Gibt es da einen Mindestabstand den die beiden Schilder einhalten müssen??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2016 um 11:00

      Hallo Dani,

      in diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Rat eines Anwalts einzuholen. Ohne die genauen Umstände der Messung zu kennen, können wir keine Aussagen treffen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Patrick
    Am 30. November 2016 um 20:53

    Warum darf die Firma Polizei eigens gedrehte Videos als ” Beweismittel ” verwenden, aber wenn man als Privatperson eine Straftat filmt, wird dieses vor Gericht nicht akzeptiert.
    Wo ist der Sinn?
    Wenn da zwei gelangweilte Beamte hinter mir fahren, die behaupten, ich sei zu schnell gefahren, ich kann aber anhand eines eigenen Filmnachweises beweisen ( man errechnet die Zeitabstände zwischen den Leitpfosten ) , dass ich kaum überhöht und dauerhaft, also mindestens fünf Minuten, zu schnell gefahren bin, der wer langsam fährt hat etwas zu verbergen, zu schnell gefahren bin, dann bekamen die Beamten Recht, da sie immerhin zu zweit waren und vier blinde Augen sehen bekanntlich mehr als ich mit meinen nur zwei Augen und einem Videobeweis.
    Dann bekommt man von denen erklärt, dass man doch dagegen angehen könnte, das sagen die einem mit einem verzückten Lächeln im Gesicht, mit dem Vermerk, dass dies wesentlich teurer werden wird als das zu erwartende Bußgeld und es sinnvoller wäre zu zahlen.
    So kommt man auch zu Geld

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Dezember 2016 um 10:23

      Hallo Patrick,

      für die Gültigkeit eines Videobeweises gibt es strenge Richtlinien, insbesondere beim Nachweis von Geschwindigkeitsverstößen durch Nachfahren. Sollten Sie sich ungerecht behandelt fühlen, ist natürlich der Weg zum Anwalt überlegenswert. Er kann Ihnen auch mitteilen, welche Aussichten auf Erfolg Sie haben. Fraglich ist noch, wie Sie zu Ihrem Video gekommen sind. Wurde dieses mit Dashcam aufgenommen, ist es wichtig, dass dazu die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Unter Umständen kann solch ein Video für weiteren Unmut sorgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Udo
    Am 16. November 2016 um 14:16

    Hallo!
    … das ist ja wirklich eine interessante und immer wieder aktuelle Seite ;-)
    Aktueller Anlass meines Kommentares: Ich bin gerade geblitzt worden. Zwar außerhalb einer Ortschaft, aber mit Wohnbebauung und 50km/h Beschränkung. Ich war mit ca. 60 unterwegs – also kein Drama. Aber:
    Die Radarfalle stand im Vorgarten hinter einem Zaun auf Privatgelände. Meine Frage dazu: Ist das erlaubt, dass die Verkehrsüberwachung des öffentlichen Verkehrs von einem Privatgelände gemacht wird??
    Beste Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. November 2016 um 10:00

      Hallo Udo,

      zu den Bestimmungen des Aufstellplatzes hat jedes Bundesland eigene Regelungen. In unserem Text zum Thema “Blitzer aufstellen” haben wir ein paar wesentliche Informationen zusammengetragen. Entscheidend sind vermutlich aber nicht die Besitzansprüche von dem Standort von dem aus geblitzt wird. Wichtig ist, dass der Vorfall beobachtet werden kann und es durch den Standort nicht zu verfälschten Ergebnissen kommt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Patrick
    Am 20. Oktober 2016 um 22:52

    Hallo ,
    Ich war auf der Autobahn unterwegs mit Ca 270 km/H . Dann wurde es auf 100 km/H begrenzt . Ich habe zügig und recht stark abgebremst (keine Vollbremsung) und wurde Ca laut Auto Tacho mit 152km/H geblitzt . Keine 50 m hinter dem Schild… Was auf mich zukommen wird weiß ich , habe es aber noch nicht amtlich . Habe ich eine changse dort raus zukommen bzw kein Fahrverbot zu bekommen ???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Oktober 2016 um 10:00

      Hallo Patrick,
      da es uns nicht erlaubt ist, eine Rechtsberatung zu erteilen, würden wir Ihnen empfehlen, sich in diesem Fall an einen Anwalt zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Azi
    Am 5. Oktober 2016 um 15:42

    Auf der BAB 7, die ich fast täglich fahre ist vor einer Baustelle die Geschwindigkeit zunächst von 120 auf 100 heruntergeregelt dann auf 80. An einem Tag wurde das 100 Schild ausgetauscht gegen ein 80 -er Schld und es wurde genau in dieser Zone geblitzt. Ist dies zulässig, den am nächsten Tag waren dort wieder 100 erlaubt!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Oktober 2016 um 8:54

      Hallo Azi,

      auch an eine temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung müssen Sie sich halten. Deshalb ist das Blitzen in der Regel auch hier gerechtfertigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. P.
    Am 16. September 2016 um 9:48

    Guten Tag!
    Ich bin am 14.7.2016 evtl. geblitzt worden (ich bin mir nicht sicher, ob ich überhaupt gemeint war, oder das KFZ neben mir) Wie lange darf max. ein Bußgeld erhoben werden, bzw. ab wann brauche ich nicht mehr mit einer Info rechnen? Oder gibt es da sogar Verjährungsfristen? (Mobiler Blitzer an Autobahnausfahrt)
    Bitte kurze Info an mich! Danke!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. September 2016 um 8:35

      Hallo P.,
      sollten Sie wirklich geblitzt worden sein, hat die zuständige Behörde nun drei Monate Zeit, um einen Bußgeldbescheid an Sie zu versenden. Tut sie dies nicht oder der Bescheid wird außerhalb dieser Frist verschickt, ist die Ordnungswidrigkeit in der Regel verjährt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Aris
    Am 17. August 2016 um 23:17

    Hallo zusammen,

    ich wurde heute in einer 70iger Zone außerorts mit 98 km geblitzter durch eine Laserpistole. Ich habe rotes reflektierendes Licht gespürt. Somit bin ich nochmal zurückgefahren. Der Blitzer stand in einem Gebüsch (nicht ersichtlich gewesen) und war noch mit einem Tarnnetz abgedeckt. Ist dies so zulässig? Lohnt sich ein Einspruch, weil ich kein Beweisfoto gemacht habe? Was kommt auf mich zu?

    Besten Dank
    Aris

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. August 2016 um 8:41

      Hallo Aris,

      sehr wahrscheinlich droht Ihnen ein Bußgeld von 70 Euro und es folgt der Vermerk von einem Punkt in Flensburg. Da wir keine Rechtsberatung anbieten, sollten sich wegen Ihrer weiteren Frage an einen Rechtsberater wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Hagenah
    Am 8. August 2016 um 10:16

    Guten Abend,

    welche Richtlinien gibt es für das sog. Dreibein?
    Muss es auf festem Grund sein? Mit oder ohne Tarnnetz? Darf es in einem Busch bzw auf Rasen platziert werden?

    Wie sind die Richtlinien für mobile Blitzer in Autos?

    Müssen die Räder gerade sein? Muss der Wagen parallel zum Bürgersteig stehen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. August 2016 um 8:45

      Hallo Hagenah,

      die Richtlinien werden von der Polizei mit einkalkuliert. Exakte Informationen können Sie diesbezüglich und dies wäre empfehlenswerter, wenn Sie diese bei der Behörde erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. SCGL
    Am 4. August 2016 um 1:03

    Hallo,
    wurde vor 8 Monaten auf der Autobahn geblitzt, folge 110 Euro und 1 Punkt. Heute wurde ich wieder geblitzt(innerhalb 1 Jahr), innerorts 34 kmh zu schnell gefahren ohne Tolleranzabzug, ist mit einem Fahrverbot zu rechnen?

    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. August 2016 um 8:54

      Hallo SCGL,

      wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt wurden, gelten Sie als Wiederholungstäter. Daher droht Ihnen sehr wahrscheinlich ein Fahrverbot.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. furosch
    Am 20. Juli 2016 um 18:13

    Ich wurde auf einer Landstraße ausserorts durch einen privaten Sicherheitsdienst geblitzt ( 9kmh zu schnell, Tempo 60).
    Der Bußgeldbescheid wurde vom Ordnungsamt der Gemeinde ausgestellt, als Bearbeiter im offiziellen Briefkopf ist der Mitarbeiter der Sicherheitsfirma aufgeführt.
    Frage:
    Dürfen private Sicherdienste im Auftrag der Gemeinde überhaupt Mesungen an Landstraßen ausserorts durchführen und die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma namens der Gemeinde Bußgeldbescheide ausstellen?
    Lt. Gemeindevertreteerbeschluss wurde die Sicherheitsfirma nur mit der Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs innerörtlich beauftragt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Juli 2016 um 9:25

      Hallo furosch,

      grundsätzlich darf jeder Bürger eine Ordnungswidrigkeit anzeigen, welche von den Behörden verfolgt werden muss.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • furosch
        Am 22. Juli 2016 um 22:55

        Ihre Antwort auf meine Frage vom 20.07.; 18:13 triffft nicht den Kern der Frage.
        m. w. ist die Verkehrsüberwachung auf überörtlichen Straßen eine hoheitliche Aufgabe und somit Sache der Polizei, es soll der Wegelagerei durch Privatunternehmen nicht Vorschub geleistet werden.
        Es gibt jedoch Bestrebungen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes dies zu ändern.
        Deshalb noch einmal die konkrete Frage:
        Dürfen private Sicherheitsunternehmen an überörtlichen Straßen Geschwindigkeitsmessungen durchführen?
        Gibt es eventuell zu diesem Thema Grundsatzurteile?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 25. Juli 2016 um 9:35

          Hallo Furosch,

          grundsätzlich wird das in jedem Bundesland individuell geregelt. Im Jahr 2014 gab es ein Urteil vom Amtsgericht Gelnhausen, in dem herauskam: Die elektronische Aufzeichung einer Privatfirma unterliegt dem Beweisverwertungsverbot. Das bedeutet, dass solche Unternehmen die Aufzeichnungen nicht selbst auswerten dürfen. Der von Ihnen benannte Gemeindevertreterbeschluss scheint auch gegen die Handlungen des Unternehmens zu sprechen. Ein Rechtsanwalt kann erwägen, ob sich in diesem Fall ein Einspruch lohnt.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Fuchs
    Am 13. Juli 2016 um 9:46

    Ich bin in einer fremdem Stadt geblitzt worden und habe direkt die Bußgeldstelle besucht.
    Dort kann man die Daten des Halters angeben, der die Post erhalten soll…

  21. Luke
    Am 6. Juli 2016 um 18:59

    Hallo,

    zu meiner Vorgeschichte auf die ich wirklich nicht stolz bin
    2010 habe ich meinen Führerschein erworben
    2011 habe ich 4 Punkte bekommen (Probezeitverlängerung)überholen trotz verbot mit Gefährdung
    2012 habe ich 4 Punkte bekommen
    (1Monat Fahrverbot)
    Rote Ampel
    2013 habe ich 1 Punkt bekommen (Handy)
    So nun (Juli.2016) wurde ich Geblitzt
    Ich hatte bisher noch keinen geschwindigkeitsverstoß
    Habe außerorts auf der Autobahn nun 35KM/h zu viel und nun zu meiner Frage wovor ich Angst habe
    Mir wurde gesagt da ich schon Punkte habe kann es sein das die Strafe noch viel höher wird als die, die auf dem Zettel steht da ich ja erst bestätigen muss das ich gefahren bin und sie dann erst mein bisheriges Konto anschauen, Stimmt das ?
    Ich habe echt Angst das die Strafe noch viel höher wird ?
    Sorry für die Rechtschreibung

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juli 2016 um 14:52

      Hallo Luke,

      in der Regel dürfte Sie bei der von Ihnen angegebenen Geschwindigkeitsüberschreitung ein weiterer Punkt erwarten sowie ein Bußgeld und ggf. ein einmonatiges Fahrverbot. Zur Höhe des Bußgeldes können Sie sich in der Tabelle unter folgendem Link informieren:

      https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Max H.
    Am 6. Juli 2016 um 17:14

    Als was zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 kmh in der Probezeit?

    Ab wie vielen Geschwindigkeitsbegrenzung (bis 20kmh) in der Probezeit, wird die Probezeit verlängert?

    Mit freundlichen Grüßen
    Max H.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juli 2016 um 12:16

      Hallo Max,

      Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist während der Probezeit ein Vergehen der Kategorie A. Allerdings führt während der Probezeit erst eine Tempoüberschreitung von mehr als 20 km/h zu Probezeit verlängernden Maßnahmen. Sie wird dann um zwei Jahre verlängert und ein Aufbauseminar wird angeordnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Kate
    Am 3. Juli 2016 um 1:39

    Hallo,

    Wirkt ein Blitzgerät auf dem A11 Autobahn? Wie hoch ist die Buße für 36 km zuviel auf dem Autobahn?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juli 2016 um 8:48

      Hallo Kate,

      in der Regel werden Geschwindigkeitskontrollen auf der Autobahn genauso durchgeführt, wie auf allen anderen Straßen auch – entweder durch stationäre oder durch mobile Blitzgeräte. Lag die Überschreitung außerorts vor, ist bei 31 bis 40 km/h zu schnell mit einem Bußgeld von 120 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat zu rechnen. Passierte dies innerorts kommen in der Regel 160 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot auf Sie zu.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Jan M.
    Am 23. Juni 2016 um 22:21

    Hallo
    Ich bin am 09.09.15 mit 42km/h zuviel außerorts geblitzt worden. Der Fall ist erledigt und ich hab Strafe verbüßt.
    Nun bin ich am 28.05.16 mit 33km/h zuviel außerorts wieder geblitzt worden. Muß ich da mit einem Fahrverbot rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juni 2016 um 8:44

      Hallo Jan,
      ab zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26 km/h oder mehr innerhalb von 12 Monaten können Sie als Wiederholungstäter angesehen werden und müssen in der Regel mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Nicole
    Am 23. Juni 2016 um 12:31

    Hallo, in Stuttgart in den Cannstatter Strasse stehen 2 Laserblitzsäulen im Abstand von circa 300Meter. Es handelt sich um eine 3spurige Strasse auf welcher durchgehend 50Km/h erlaubt sind. Nun meine Frage: Sofern beide Säulen auslösen, zählt dies dann als ein oder zwei Vergehen? Die Geräte stehen wie gesagt keine halbe Minute Fahrweg auseinander

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juni 2016 um 9:27

      Hallo Nicole,
      in einem solchen Fall müsste in der Regel je nach Einzelfall entschieden werden, ob es sich um Tatmehrheit oder Tateinheit handelt. Bei letzterem wird nur ein Vergehen gewertet, bei Tatmehrheit wären es dementsprechend zwei.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Mathias
    Am 10. Juni 2016 um 1:06

    Hallo,hier in der Stadt wurden neue 50 bei nässe Schilder montiert, bin mir aber nicht sicher ob diese schon hingen, ich wurde innerorts bei erlaubten 7o km/h (50 km/h bei nässe) abzüglich der Toleranz mit 64 km/h von einem mobilen Blitzer-Fahrzeug geblitzt. Die Straße war zwar feucht, es hatte aber zu derzeit nicht geregnet. Gibt es eine Regelung wie stark die Fahrbahn durch Wasser beeinträchtigt sein muss, bevor der Blitzer auf 50 km/h eingestellt werden darf? ..und/oder wo informiere ich mich am besten über den Montage Zeitraum bezüglich der Schilder? LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juni 2016 um 12:17

      Hallo Mathias,

      ein “Bei Nässe” – Schild findet nur dann Anwendung, wenn die gesamte Fahrbahn mit Wasser bedeckt ist. Feuchte Straßen oder vereinzelte Pfützen zählen grundsätzlich nicht. Ziehen Autos eine Sprühfahne hinter sich her, deutet das aber definitiv auf Nässe hin.

      Zum Aufstelltag der Schilder können Sie sich bei dem zulässigen Ordnungsamt bzw. der Stadtbehörde informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Moritz
    Am 24. Mai 2016 um 14:47

    Hallo bin auf der Autobahn in Baustellenbereich(10km Länge & 3 Spurig) mit 15 km/h (~95 statt 80)zuviel geblitzt worden. Wie wird das geahndet? 100 Euro und ein Punkt oder normale 15 km/h außerorts?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Mai 2016 um 8:43

      Hallo Moritz,

      in der regel wird dies mit 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg belegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Chris
    Am 23. Mai 2016 um 13:47

    Hallo, ich wurde 3x innerhalb eines Monats geblitzt 2x 20 kmh zu schnell 1x 25 welche Folgen drohen mir ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Mai 2016 um 10:00

      Hallo Chris,

      das kommt drauf an, wo der Verstoß stattgefunden hat. innerorts oder außerorts. Entsprechend wären das zweimal 35 bzw. 30 Euro und einmal 80 bzw. 70 und ein Punkt. Da die Verstöße noch keine Rechtskraft haben, sollte Beharrlichkeit noch kein Thema sein. In diesem Fall wären auch höhere Strafen möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Sam
    Am 20. Mai 2016 um 13:48

    Hallo,

    Wie ist das wenn man auf der Autobahn in einer Baustelle mit 110 bis 120 geblitzt wird, bei 80. Dazu kommt das man nicht angeschnallt ist und gerade auf das Handy geguckt hat. Werden alle 3 Vergehen gewertet oder nur das schlimmste?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2016 um 9:33

      Hallo Sam,
      da Sie sich drei Vergehen geleistet haben, werden in der Regel auch alle drei Vergehen geahndet. Es wird nicht differenziert, bei welchem Vergehen es sich um das schlimmste handelt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Christoph
    Am 3. Mai 2016 um 20:52

    Hallo,
    habe bisschen recherchiert und herausgefunden, dass eignetlich alle mobile Blitzer in Berlin blitzen müssen. Gibt es auch Anlagen, die nicht blitzen? Ich meine von Typ Leivtec oder äquivalente? In der Homepage von Leivtec kann man unter “Referenzliste Deutschland” sehen, dass es keine Leivtec-Anlagen in Berlin gibt. Dann gibt es auch keine mobile Messungen ohne Blitz? Hier geht es nicht um Laser-Technologie, da man da sowieso die Strafe sofort von Polizisten kriegt.
    Vielen Dank im Voraus!
    MfG,
    Christoph

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Mai 2016 um 9:40

      Hallo Christoph,

      wir haben keine Informationen dazu, welche Blitzer und in welchem Umfang diese in Berlin eingesetzt werden. In der Regel wird es in Berlin aber wohl “blitzen”.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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