ESO ES 3.0: Messfehler sind möglich!

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Messungen mit dem Lichtschrankensystem

Das Lichtschrankensystem ESO ist in Deutschland für die Geschwindigkeitskontrolle zugelassen.
Das Lichtschrankensystem ESO ist in Deutschland für die Geschwindigkeitskontrolle zugelassen.

Auch wenn sich Fahrer in der Regel an die erlaubte Geschwindigkeit halten, so können Umstände doch dazu führen, dass dieser schneller als gewohnt unterwegs ist. Wird der Fahrer geblitzt, kann der Verstoß gegen das Verkehrsrecht schnell mal mehrere hundert Euro an Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot kosten.

Einer der Blitzer, auf den die Polizei bei der Messung der Geschwindigkeit zurückgreift, ist der ESO ES 3.0. Dabei handelt es sich um das erweiterte Modell des ESO ES 1.0. Der ESO-Blitzer und seine Messung gilt allgemeinhin als zuverlässig. In einigen Fällen können gemessene Werte aber als nichtig betrachtet werden. Wann dies genau der Fall ist, wann es lohnend wäre, einen Rechtsanwalt einzuschalten und was Sie über den Einseitensensor ES 3.0 wissen sollten, darüber informieren wir Sie im Folgenden.

FAQ: ESO ES 3.0

Welches Messverfahren kommt beim ESO ES 3.0 zum Einsatz?

Der ESO ES 3.0 bedient sich Lichtschranken, um die Geschwindigkeit von Fahrzeugen messen zu können.

Inwiefern unterscheidet sich der ESO ES 3.0 vom Vorgängermodell ESO ES 1.0?

Im Gegensatz zum ESO ES 1.0 nutzt das neuere Modell fünf Sensoren statt nur drei, was genauere Messungen erlaubt.

Können bei der Messung mit dem ESO ES 3.0 Fehler unterlaufen?

Ja, dies kann nicht komplett ausgeschlossen werden. Messfehler können z. B. passieren, wenn zwei Fahrzeuge gleichzeitig durch die Lichtschranke fahren.

Das Messverfahren mit dem ESO 3.0 und seine Funktionsweise

Das Messgerät ESO 3.0 ist ein Lichtschrankensystem. Die Polizei nutzt es bei der mobilen Geschwindigkeitsmessung. Die Messungen laufen über Sensoren, welche eine Lichtschranke bilden. Anders als sein Vorgängermodell ESO 1.0 hat dieses Messgerät insgesamt fünf Sensoren. Drei der Helligkeitssensoren sind auf der einen Seiten der Fahrbahn in einem Abstand von 25 cm zu einer aufgelegt. Die anderen zwei Sensoren sind schräg versetzt angelegt. Sobald ein Fahrzeug die Lichtschranken der Sensoren durchfährt, fertigen diese jeweils ein Helligkeitsprofil an. Nachdem die Messungen an einen Rechner weitergeleitet wurden, ermittelt dieser mithilfe einer Weg-Zeit-Messung die Geschwindigkeit in km/h.

Bei der Messung wird zusätzlich ein Foto erstellt. Dieses erfolgt aber nicht dann, wenn das Fahrzeug die Lichtschranken durchfährt, sondern einige Meter nach der Messlinie.

ES 3.0 Messfehler – Worauf Sie beim Bußgeldbescheid achten sollten

ESO ES 3.0: Ein Anwalt kann Sie bezüglich der typischen Fehler dieses Blitzers beraten.
ESO ES 3.0: Ein Anwalt kann Sie bezüglich der typischen Fehler dieses Blitzers beraten.

Sollten Sie zu Hause mit einem Bußgeldbescheid überrascht werden, merken Sie sich, dass nicht jeder Bußgeldbescheid einwandfrei ist und auch das Messverfahren selbst, in unserem Fall mit dem Einseitensensor ES 3.0, verschiedenen Messfehlern unterliegen kann.

Gerade für Berufsfahrer und weil Geschwindigkeitsdelikte nach dem Verkehrsrecht und dem Bußgeldkatalog mit hohem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot einhergehen, kann sich eine Überprüfung als lohnend erweisen. Für jene, die auf den Führerschein angewiesen sind, kann unter Umständen auch ein etwaiges Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt werden. Im Folgenden einige Tipps, auf was Sie bei der Messung mit dem ESO-Blitzer achten sollten.

Wer Grund zu der Annahme hat, dass bei der Geschwindigkeitsmessung Fehler aufgetreten sind, kann mit einem Einspruch gegen den Blitzer eventuell Erfolg haben. Diesen muss er dann binnen 14 Tagen einreichen, da andernfalls der Bescheid rechtskräftig wird. Um Hilfe beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erhalten, können Sie jederzeit einen Anwalt einschalten. Sie können den Einspruch allerdings auch selbst einlegen.
  • Mehrere Fahrzeuge auf einem Bild: Wie bei seinem Vorgängermodell ist die Gültigkeit einer Messung der Schnelligkeit des Fahrzeugs vor allem dann gefährdet, wenn mehrere Fahrzeuge auf dem Foto abgebildet sind. Ist dies nämlich der Fall, kann der gemessene Wert nicht mehr eindeutig einem Fahrzeug zugeschrieben werden. In diesem Fall können die Betroffenen die Beratung vom Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.
  • Nicht sachgemäß durchgeführte Messung: Die Messung, die mit ESO-Blitzer erfolgt, kann auch dann zweifelhaft sein, wenn sie insgesamt nicht als ordnungsgemäß angesehen werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn zum Beispiel das Messverfahren nicht durch dafür geschulte Beamte durchgeführt wurde. Diese kennen in der Regel die genauen Anweisungen bzw. die Bedienungsanleitung vom Hersteller und achten entsprechend auf obligatorische Vortests. Auch kann der Bescheid wegen des Gebrauchs einer veralteten Software durch einen Rechtsanwalt erfolgreich angefochten werden. Der ESO 3.0 bedarf in der Regel aber keiner extra Eichung, weil es sich bei der Messung um ein standardisiertes Messverfahren handelt
  • Ungenaues Messprotokoll: Ist die gesamte Messung und sind all die notwendigen Angaben im Rahmen der Messung nicht im Messprotokoll dokumentiert, so kann auch hier unter Umständen erfolgreich gegen den Bußgeldbescheid angegangen werden, angefangen von der Eignung der Fahrbahn bis hin zur Auswertung der Fotolinie. Die Messung der Geschwindigkeit des Fahrzeugs muss detailliert protokolliert werden. Aus der Fotolinie und dem Protokoll muss hervorgehen, dass die Bedienungsanleitung des Herstellers befolgt wurde.

Gerichtliche Beschlüsse zu den Messungen des ESO ES 3.0

Zwar wird das Messverfahren der ESO-Blitzer gemeinhin als standardisiert angesehen, aber dem stimmen nicht alle Gerichte zu. Da der Hersteller bislang nicht die gesamte Funktionsweise vom Einseitensensor ESO ES 3.0 offengelegt hat, haben einige Gerichte die Messergebnisse entsprechend als nicht rechtlich verwertbar erachtet und den Betroffenen Recht zugesprochen. Hierzu gehören zum Beispiel die Amtsgerichte Saarbrücken (Urteil vom 20.09.2011), Kaiserslautern (14.03.2012) und Landstuhl (03.05.2012). Der zuständige Sachverständige konnte das Ergebnis aufgrund dieses Mangels nicht vollständig bestätigen. Ein genaues Messprotokoll und eine Fotolinie änderten nichts an dem Urteil.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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67 Kommentare

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  1. Michael
    Am 5. März 2016 um 9:52

    Hallo,

    hatte den Fall wie Sina, Blitz von links und von hinten, jedoch bekam ich nun einen Anhörungsbogen.

    ES3.0, Innerorts über die Gegenspur, Bild von links und von hinten.
    Das Gerät war so aufgestellt dass nur die Gegenspur frontal fotografiert werden konnten.

    Die Gegenspur war frei.

    Ist dies rechtens?

    Vielen Dank

    Michael

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. März 2016 um 12:04

      Hallo Michael,

      wenn Ihr Gesicht nicht auf dem Bild zu erkennen ist, können Sie den Bescheid anfechten. Die Geschwindigkeitsmessung über die Gegenspur ist aber erlaubt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Karl
    Am 4. März 2016 um 14:03

    Hallo,
    ich wurde mit eimen ES 3.0 geblitzt in einer Dreißzigzone mit angegebenen 54km/h nach Abzug 51km/h. Ist es möglich, dass Messungenauigkeit auch 4km/h Toleranz möglich wären und ein Widerspruch sinnvoll wäre?

    Danke!
    Karl

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. März 2016 um 12:30

      Hallo Karl,

      bei stationären Anlagen werden 3 Km/h Toleranz bei Messungen unter 100 Km/h abgezogen. Leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung geben. Um abzuklären, ob ein Widerspruch sinnvoll ist, können Sie einen Anwalt im Verkehrsrecht konsultieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Michael
    Am 11. Februar 2016 um 16:50

    Hallo!
    Ich wurde innerorts geblitz, mit 86 km/h, also abzüglich der Toleranz, 33 km/h zu schnell.
    Beim Blitzen wurde ich rechts überholt und dieser Verkehrsteilnehmer wurde 300 m weiter von
    der Polizei herausgewunken, ich konnte weiter fahren. Nun kommt das Foto und Beide Autos sind fast nebeneinander
    auf dem Foto und ich habe unmittelbar nach dem Blitzen auf meinen Tacho geschaut und bin 60 km/h
    gefahren! Ich werde einen Anwalt einschalten, weil ich wirklich Zweifel an der Messung habe!
    MfG Michael

  4. sina
    Am 12. Dezember 2015 um 17:38

    Hallo ich wurde von einem es 3.0 geblitzt. Ich weiß auch wo das war weil ich im Rückspiegel das rote Licht gesehen habe. Allerdings standen die nicht auf meiner fahrseite sondern genau auf der anderen. Mein foto ist von der seite und mein kennzeichnen von hinten. Ist das zu lässig? Ich hatte eher das Gefühl das es dem auto galt das mir entgegen kam. Lg sina

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2015 um 11:50

      Hallo Sina,
      möglicherweise galt der Blitz nicht Ihnen. Warten Sie erstmal ab, ob Sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Falls doch, können Sie ggf. immer noch Einspruch einlegen.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Ronny
    Am 5. Oktober 2015 um 13:42

    Hallo

    Ich wurde auf einer BAB in einer 60er Zone ( Baustelle ) mit 93Km/h geblitzt nach Abzug aller Toleranzen wurden mir
    als Ordnungswidrigkeit 90 km/h Angegeben.

    ich dachte es sind allgemein ca. 7% abzug ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2015 um 11:19

      Hallo Ronny,

      nein, es sind etwa 3 km/h. Ab einer Differenz von 100 km/h sind es 3 Prozent.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Wolf
    Am 13. August 2015 um 8:33

    Hallo zusammen,
    Messung auf einer 2 spurigen BAB mit normalem Seitenstreifen. Benutzt wurde die Fahrspur in Fahrtrichtung rechts, wobei mittig in dieser Fahrspur gefahren wurde.
    Abstand des ES3.0 zur Fahrbahn soll 7 Meter gewesen sein, zum Fahrzeug 12,20 Meter.
    Wie passt das zusammen? Der Seitenstreifen ist doch kaum über 2.50 Meter?
    Müssen beide Abstandsdaten schlüssig sein?
    Bitte um Info.
    Danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. August 2015 um 11:52

      Hallo,

      beide Abstandsdaten sind schlüssig. Das Gerät misst den Abstand zum Fahrzeug bis zur Mitte des Wagens. Zieht man also den Abstand zur Fahrbahn vom Abstand zum Fahrzeug ab, dazu noch den Seitenstreifen von etwa 3 Metern, kommt man auf 2 Meter, die nun von der Linie zwischen Seitenstreifen und der Mitte des Fahrzeugs berechnet werden. Jedoch kommt es darauf an, wie die genauen Größen des Seitenstreifens, des Wagens etc. sind. Hierbei kann Ihnen möglicherweise ein Anwalt helfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Jens
    Am 25. Juli 2015 um 15:56

    hi
    hab mal eine frage… muss das ES3.0 Messstelle mit dem Messwagen verbunden sein via Kabel?!?
    Ein Messwagen stand auf einem Parkplatz auf einer Kraftfahrstraße. Angeblich wurde 200 Meter hinter dem Parkplatz erst die Messung gemacht. also Entfernung zum Wagen ca 250m

    mfg Jens

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juli 2015 um 14:42

      Hallo Jens,

      hierbei kommt es auf das Modell an. Neue Blitzer dieser Einheit benötigen keine Kabel mehr.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Johann K.
    Am 15. Juli 2015 um 17:44

    Fahre seit 54 Jahren unfallfrei und noch nie eine Anzeige oder Punkte bekommen.
    30 Jahre LKW und den Rest als Busfahrer.
    Muß jetzt 98,00€ bezahlen und einen Punkt.
    Beweismittel: Gemessen mit ES3.0 Film-Nr.415_1 Bild-Nr.079.
    MfG.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juli 2015 um 11:42

      Hallo Johann,

      bei den Bußgeldern richtig es sich in der Regel nicht danach, ob Sie davor bereits durch Vergehen im Straßenverkehr aufgefallen ist. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, könnte es sich lohnen, Einspruch dagegen einzulegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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