Messprotokoll von einem Blitzer – Was genau steht drin?
Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024
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Das Messprotokoll – Blitzer und die Datenaufzeichnung
Im Straßenverkehr in Deutschland bezeichnet ein Messprotokoll für Blitzer die Aufzeichnungen der zuständigen Behörde über die Messung der Geschwindigkeit. Dieses Protokoll wird ausgestellt, wenn ein Fahrer mit einer zu hohen Geschwindigkeit geblitzt worden ist.
Im Messprotokoll sind verschiedene Daten aufgeführt – unter anderem über den Blitzer selbst. Dazu zählen Angaben zum Fabrikat des Blitzergerätes, aber auch die Gerätenummer und die Angabe des Stichtages, bis zu dem der Blitzer geeicht ist. Hinzu kommen die Zeitangaben zum Beginn und zum Ende der Messung an dem betreffenden Tag. Protokolliert wird außerdem die Fahrbahnbreite, und zwar sowohl die des rechten als auch des linken Fahrstreifens. Sogar der Abstand der Verkehrssonde zum Fahrbahnrand wird erfasst, ebenso wie der Name des Messbeamten. Natürlich ist auch vermerkt, wie schnell der betreffende Fahrer im Auto unterwegs gewesen und wie hoch die zulässige Geschwindigkeit ist. Andere wichtige Daten sind das Datum und der Name der Straße, in welcher der Fahrer geblitzt worden ist. Außerdem ist angegeben, welche Maßnahmen, d. h. Sanktionen, verhängt werden.
In manchen Messprotokollen findet sich auch die Notiz darüber, in welchem Bereich das Fahrzeug geblitzt worden ist – also z. B. innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften. Das ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) wichtig für die Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Fahrer, die innerorts zu schnell mit dem Auto fahren, müssen mit einem höheren Bußgeld rechnen.
Inhaltsverzeichnis:
Kosten für Blitzer
Die Kosten für Blitzer sind je nach Vergehen unterschiedlich. Wenn Sie geblitzt wurden und Näheres über die einzelnen Blitzer-Strafen wissen wollen, wählen Sie bitte hier die passende Kategorie aus:
FAQ: Messprotokoll vom Blitzer
Dort sind alle relevanten Daten bezüglich der Messung enthalten. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung werden beispielsweise die zulässige und die gemessene Geschwindigkeit festgehalten. Zudem enthält es Informationen, wo das Gerät genau stand und wann es zuletzt geeicht wurde.
Durch Einsicht in das Messprotokoll können etwaige Messfehler des Blitzers aufgedeckt werden.
Typische Fehler sind beispielsweise, dass der Blitzer nicht korrekt aufgestellt oder nicht fristgerecht geeicht wurde.
Fehler bei Messungen
Ein Fahrer, der einen Bußgeldbescheid wegen zu hoher Geschwindigkeit erhält, muss, je nach der Höhe dieser Geschwindigkeit, mit bestimmten Sanktionen rechnen. Dazu gehören neben dem Bußgeld auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.
Nun ist es jedoch so, dass das Messprotokoll von einem Blitzer oft Fehler aufweist. Dieses Protokoll wird dem Betroffenen jedoch nicht ausgehändigt. Er erhält auch keine Einsicht. Erst wenn derjenige Einspruch (dieser muss innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Bescheides erfolgen) gegen den Bußgeldbescheid einlegt und einen Anwalt (möglichst einen Anwalt für Verkehrsrecht) beauftragt, ist eventuell Zugang zum Messprotokoll möglich.
Ein Anwalt kann nämlich Akteneinsicht beantragen. Die Bußgeldbehörde hat dem Anwalt daraufhin unter anderem das Messprotokoll für den Blitzer zu zeigen.
Ein Verteidiger, der sich im Verkehrsrecht auskennt, hat verschiedene Optionen, seinem Mandanten in dieser Situation zu helfen. Bei einem nicht ordnungsgemäß ausgefüllten Messprotokoll von einem Blitzer ist es möglich, dass das Bußgeldverfahren eingestellt wird.
Messprotokoll und Blitzer: Welche Arten von Blitzern gibt es?
Es gibt unterschiedliche Fabrikate von Blitzergeräten, für die ein Messprotokoll erstellt werden kann. Dazu gehören unter anderem
- ESO ES 3.0
- Provida 2000
- Leivtec XV 3
- Poliscan Speed
- Riegl LR90-235P
- Traffipax Speedophot
- Traffipax
Die Funktionsweise der verschiedenen Geräte ist sehr unterschiedlich. Manche arbeiten mit Laser (z. B. Riegl LR90-235P), manche mit Sensoren (z. B. Leivtec XV 3) oder Videoaufzeichnung durch ein nachfahrendes Fahrzeug der Polizei (wie bei Provida 2000).
Hallo,
ich habe eine Frage zum Messbeamten. Muss dieser vor Ort bleiben und ist er gleichzeitig der Zeuge?
Danke für die Beantwortung.
mit freundlichen Grüßen aus Berlin,
Dirk L