Police-Pilot: Blitzer zur Geschwindigkeitsmessung
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
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Police-Pilot – Wie funktioniert das Messsystem?
Police-Pilot ist der Name eines elektronischen Messgerätes.
Die Polizei benutzt Police-Pilot, um die Geschwindigkeit von Fahrzeugen im Straßenverkehr zu messen. Das Police-Pilot-System, welches dafür verwendet wird, wird auch als ProViDa 2000 oder ProViDa 200 Modular bezeichnet. Die Methode Police-Pilot beinhaltet eine Videoaufzeichnung. Laut eines Urteils der Oberlandesgerichtes (OLG) Hamm aus dem Jahr 2008 (3 Ss OWI 871/08) ist mit dem Police-Pilot-System ProViDa sowohl eine Geschwindigkeits- als auch eine Abstandsmessung zulässig.
Das Messgerät Police-Pilot befindet sich in einem Wagen der Polizei, welcher nach außen hin jedoch nicht als Polizeifahrzeug zu erkennen ist. An diesem Wagen wiederum sind zwei kleine Kameras angebracht, mit welchen das Video aufgenommen wird. Dadurch kann das observierte Fahrzeug während der Geschwindigkeitsmessung gefilmt werden.
Das Video ist im Fall einer Geschwindigkeitsüberschreitung, also einer Ordnungswidrigkeit (OWI) Teil der Beweislast gegen den betroffenen Fahrer.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Police-Pilot
Der Police Pilot kann sowohl aus einem stehenden Fahrzeug als auch als Videonachfahrsystem eingesetzt werden.
Bei mehr als 100 km/h beträgt der Toleranzabzug 5 Prozent, bei geringeren Geschwindigkeiten 5 km/h.
Ja, es gibt verschiedene Fehler, die bei der Messung passieren können, wie z. B. ein nicht konstanter Abstand beim Nachfahren.
Welche Messverfahren gibt es?
Es sind mehrere Arten der Messung mit Police-Pilot möglich. Diese unterscheiden sich unter anderem durch die Wahl der gemessenen Strecke und durch den Standort des Polizeiwagens.
- Messung aus einem stehenden Fahrzeug heraus: Der Polizeiwagen hat einen festen Standort. Gemessen wird eine vorher festgelegte Strecke, die von der Videokamera erfasst werden kann.
- Messung durch Nachfahren: Während der Verfolgung des betreffenden Kfz wird durch Police-Pilot dessen Geschwindigkeit gemessen. Eine Variante der Nachfahrmessung ist die Messung einer bestimmten Strecke. Diese kann in den Police-Pilot eingegeben werden, so dass dieser automatisch zu messen beginnt und am Ende der Strecke selbstständig damit aufhört. Das Police-Pilot-System gehört deshalb auch zu den Videonachfahrsystemen.
Die Beamten müssen in beiden Fällen darauf achten, dass der Abstand zwischen den Pkw gleich bleibt.
Eine weitere Abwandlung der Nachfahrmessung macht den konstanten Abstand überflüssig. Hierbei wird der Police-Pilot per Hand betätigt. Mit Hilfe einer Formel, die Weg und Zeit berücksichtigt, wird die Geschwindigkeit des vorausfahrenden Wagens in km/h berechnet.
Bei dieser Methode kann der Abstand zwischen den Fahrzeugen auch variieren.
Was ist ein Toleranzabzug?
Fahrern wird ein gewisser Toleranzrahmen zugestanden, das bedeutet, ihre ermittelte Geschwindigkeit kann etwas höher ausfallen, ohne dass sie deshalb bestraft würden. Die Geschwindigkeit, die dafür nicht miteingerechnet wird, ist als Abzug von der tatsächlichen Geschwindigkeit zu verstehen. Dieser Abzug wird Toleranzabzug genannt.
Generell gelten beim Police-Pilot-System:
- Bei bis zu 100 Km/h beträgt der Toleranzabzug 5 km/h.
- Bei mehr als 100 km/h beträgt der Toleranzabzug 5 Prozent.
Ein Verkehrsteilnehmer, der 85 km/h fährt, obwohl nur 80 km/h erlaubt sind, hat also unter Umständen noch nichts zu befürchten.
Der Toleranzabzug soll dazu dienen, eventuelle Fehler bei der Messung zuungunsten des observierten Fahrers auszugleichen.
Messfehler beim Police-Pilot-System
Das Messverfahren mit dem Police-Pilot ist anfällig für bestimmte Fehler. Daher kann ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid aufgrund einer solchen Geschwindigkeitsermittlung mit Police-Pilot in manchen Fällen möglicherweise Erfolg haben. Für ein Urteil im Bußgeldverfahren können verschiedene Aspekte ausschlaggebend sein. Folgende Fehler sind möglich:
Der Abstand ist nicht konstant: Bei den Messungen durch Nachfahren ist in einigen Fällen wichtig, dass der Abstand zwischen Polizeiauto und verfolgtem Fahrzeug gleich bleibt. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass ein Messfehler vorliegt.
Die Eichung fehlt: Das Messgerät Police-Pilot muss geeicht werden. Ansonsten ist die Messung womöglich nicht korrekt.
Die Eichung wurde nicht erneuert: Werden am Polizeiwagen die Reifen gewechselt, muss danach theoretisch eine neue Eichung vorgenommen werden. Wird diese Eichung versäumt, sind die Messdaten anfechtbar.
Fehlende Schulung der Beamten: Die Polizeibeamten, welche mit Police-Pilot arbeiten, müssen speziell geschult sein. Ist dies nicht der Fall, ist die Messung möglicherweise nicht korrekt vorgenommen worden.
Die gemessene Strecke entspricht nicht den Vorschriften: Es sind bestimmte Längen für die Strecken vorgeschrieben, für die Geschwindigkeitsermittlung auf der Autobahn muss diese mindestens 1000 Meter betragen.