PoliScan-Speed: Sind die Messungen mit dem Blitzer häufiger ungültig?
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten
Messungen von PoliScan Speed häufig unzulässig
Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht. Punkte, Bußgelder und Fahrverbot sind gemäß Bußgeldkatalog die Folgen. Um diesem Trend entgegenzuwirken, steht der Polizei ein unterschiedliches Repertoire an Blitzern zur Verfügung.
Hierzu gehört unter anderem der PoliScan Speed. Bei diesem Blitzer handelt es sich um ein Lasermessgerät, das von der Firma Vitronic stammt und daher auch als „Vitronic PoliScan Speed“ bekannt ist.
Im Folgenden legen wir Ihnen dar, wie genau die Messungen mit diesem Laser-Blitzer funktionieren und worauf Sie als Fahrer achten müssen. Wurden Sie von einem Vitronic PoliScan Speed geblitzt? Dann erfahren Sie hier auch, welche Fehler bei den Messungen auftreten können und wann gegen gegen eine Messung durch den PoliScan Speed ein Einspruch sinnvoll erscheint. Denn die Erfolgschancen bei einem Einspruch sind, wenn der PoliScan Speed als Beweismittel dient, oftmals als “hoch” einzustufen.
Inhaltsverzeichnis:
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FAQ: PoliScan Speed von Vitronic
Das Gerät kann sowohl als stationäre als auch als mobiler Blitzer verwendet werden. Wie genau das System dabei arbeitet, lesen Sie hier.
Hier kommt die LIDAR-Technik zum Einsatz, die ähnlich funktioniert wie Lasersysteme und kann so die gefahrene Geschwindigkeit eines Kfz ermitteln.
Ein Sachverständigengutachten brachte 2016 ans Licht, dass bei zahlreichen Geschwindigkeitsmessungen mit dem PoliScan Speed der vorgeschriebene Mindestabstand unterschritten wurde, was zu Messabweichungen führen kann. Wann es noch beim PoliScan Speed zu einem Messfehler kommen kann, erfahren Sie hier. Wie Gerichte in der Vergangenheit zu dem Messgerät entschieden haben, lesen Sie hier.
Wie bei den meisten anderen Messgeräten, wird beim PoliScan Speed generell eine Toleranz von 3 km/h bzw. 3 % in Abzug gebracht. Diese kann sich aufgrund der Fehleranfälligkeit des Messgerätes im Einzelfall auch erhöhen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Bußgeldtabellen: Vom PoliScan Speed erwischt worden?
… außerhalb geschlossener Ortschaften
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
… bis 10 km/h | 20 € | eher nicht | ||
… 11 - 15 km/h | 40 € | Hier prüfen ** | ||
… 16 - 20 km/h | 60 € | Hier prüfen ** | ||
… 21 - 25 km/h | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
… 26 - 30 km/h | 150 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
… 31 - 40 km/h | 200 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
… 41 - 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 51 - 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 61 - 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. |
… innerhalb geschlossener Ortschaften
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
... bis 10 km/h | 30 € | eher nicht | ||
... 11 - 15 km/h | 50 € | Hier prüfen ** | ||
... 16 - 20 km/h | 70 € | Hier prüfen ** | ||
... 21 - 25 km/h | 115 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... 26 - 30 km/h | 180 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
... 31 - 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... 41 - 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... 51 - 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
... 61 - 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. |
Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsüberschreitung
Wie funktioniert das Messverfahren mit LIDAR-Technologie?
Den PoliScan Speed kann es sowohl als eine mobilen als auch einen stationären Blitzer geben. Als Letzterer ist er als „PoliScan Speed Tower“ zu erkennen. Dabei handelt es sich um diejenigen Säulen, die am Fahrbahnrand gelegentlich zu sehen sind.
Der PoliScan Speed arbeitet mit der laserbasierten LIDAR-Technologie und dient der Geschwindigkeitsmessung von Fahrzeugen. Diese erfolgt per Laufzeitmessung in einem bestimmten Messfeld. Anders als bei den Induktionsschleifen werden für die Messungen keine Bauteile in der Fahrbahn verlegt, sondern Säulen am Straßenrand aufgebaut.
Die mobile Messung erfolgt von einem Stativ aus. Das Gerät muss von einem dafür ausgebildeten Polizisten per Hand bedient werden.
Wie funktioniert das Lasermessgerät Vitronic PoliScan Speed?
Es werden vom Messgerät Laserstrahlen gesendet, die von den Fahrzeugen reflektiert werden. Der Vitronic PoliScan Speed ist in der Lage, mithilfe der Laserstrahlen die Geschwindigkeit vom Fahrzeug zu ermitteln. Dabei können auch mehrere Pkw gleichzeitig geblitzt werden. Dazu müssen sie sich allerdings in einem Messfeld von 20 bis 50 Meter vor dem Gerät befinden. So schreibt es die Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) vor.
Weitere Ausführungen des Blitzers PoliScan Speed
Die Blitzer der Vitronic PoliScan-Reihe haben eines gemeinsam: Sie funktionieren alle über Lidar. Und dennoch werden alle unterschiedlich eingesetzt. Hier lesen Sie, was die Blitzersäule PoliScan F1 HP alles kann und wie sie eingesetzt wird. » Weiterlesen...
Heute gibt es eine Vielzahl an Blitzern. Jeder hat seine eigene Funktionsweise und bestimmte Einsatzgebiete. Hier lesen Sie alles über den PoliScan Speed M1 HP der Firma Vitronic. Wie zuverlässig ist das Geschwindigkeitsmessgerät? » Weiterlesen...
PoliScan Speed: Welcher Toleranzabzug wird bei der Auswertung berücksichtigt?
Viele Fahrer, die von einem solchen Gerät geblitzt wurden, fragen sich, ob beim von Vitronic hergestellten PoliScan Speed ein Toleranzabzug vorgenommen wird und wie hoch dieser ausfällt. In der Vergangenheit hat das Messgerät PoliScan Speed bereits mehrfach für Aufregung gesorgt. Verschiedene Gerichte urteilten, dass Messungen unter Umständen nicht oder nur in einem gewissen Rahmen verwertbar seien, weil technische bzw. rechtliche Probleme bestünden.
Das beeinflusst beim PoliScan Speed auch den Toleranzabzug. Das Amtsgericht Jena urteilte unter anderem, dass eine Toleranz von 20 Prozent zu berücksichtigen sei, weil das Messgerät nicht als geeicht angesehen werden könne (Az.: 260 Js 29690/16).
In einem anderen Urteil wurde beim PoliScan Speed ein Toleranzabzug von zehn Prozent festgelegt, weil das Netzteil des Geräts defekt war (AG Bad Kreuznach, Az.: 47 OWi 1022 Js 12238/15).
Über diese erhöhten Abzüge müssen jedoch im Einzelfall Gerichte entscheiden. Grundsätzlich wird beim PoliScan Speed keine höhere Toleranz als bei anderen Blitzern gewährt. Diese beträgt wie bei anderen Messgeräten
- 3 km/h bei gemessenen Geschwindigkeiten bis 100 km/h
- 3 % bei gemessenen Geschwindigkeiten über 100 km/h
Infos kompakt: Näheres zum Toleranzabzug erfahren Sie in unserem Video
Amtsgericht Mannheim: Beschluss zu PoliScan-Speed-Messungen
Am 29. November 2016 erging am Amtsgericht Mannheim ein richtungsweisender Beschluss zum PoliScan Speed und dem damit verbundenen Messverfahren. Grundlage war eine Klage gegen eine Geschwindigkeitsmessung. Als Beweismittel diente die Messung vom genannten Lasermessgerät.
Um eine fehlerhafte Messung nachzuweisen, wurde ein Sachverständiger beauftragt, der analysierte, welche Rohdaten für die Erstellung des Messwertes einbezogen wurden. Laut Nennbetriebsbestimmungen der PTB Bauartzulassung dürfen nämlich nur bestimmte Rohdaten dazu verwendet werden. Dadurch ist das Messfeld, in welchem Objektpunkte des Fahrzeugs aufgenommen werden können, klar vorgegeben. Nur Geräte, die diese Bestimmung einhalten, sollten eine Zulassung durch die PTB erhalten.
Werden Messdaten durch den PoliScan Speed erzeugt, sollen diese von einem Algorithmus verarbeitet werden, der die Objektpunkte außerhalb des zugelassenen Bereichs automatisch herausgefiltert. Durch das Gutachten des Sachverständigen konnte allerdings nachgewiesen werden, dass die Messungen vom PoliScan Speed nicht den Vorgaben der PTB entsprechen.
Diese sehen nämlich vor, dass nur Messwerte in das Ergebnis einfließen, bei welchen der Abstand zwischen Fahrzeug und Gerät 50 bis 20 Meter beträgt. Die Vorgabe gilt für alle möglichen Objektpunkte.
Der Sachverständige stellte allerdings deutliche Abweichungen fest: In 53 Prozent der Messungen wurden die 20 Meter Mindestabstand unterschritten. Das bedeutet, dass auch Objektpunkte außerhalb des Messbereichs in das Ergebnis einbezogen werden, was nicht den Nennbetriebsbedingungen entspricht. Ein Vertreter der Firma Vitronic gab die Möglichkeit von Messabweichungen vor Gericht sogar zu. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass diese fehlerhaften Daten zur Messwertbildung beitragen.
Auch der PTB ist dieser Umstand durchaus bekannt. Aus einem internen Schreiben an das Amtsgericht Mannheim geht hervor, dass die Bundesanstalt seit Juni 2016 bereits Kenntnis von möglichen fehlerhaften Messungen hatte. Die Zulassung für den PoliScan Speed wurde dennoch nicht entzogen. Daher steht die Bundesanstalt in der Kritik, ihrer Aufgabe als Prüforgan nicht vollumfänglich nachzukommen.
Somit lässt sich festhalten, dass das Gerät PoliScan Speed anders misst, als es die Bauartzulassung vom PTB vorschreibt. Daher ist nun bei jeder Messung zu prüfen, welche Daten zur Messwertbildung beitragen und inwiefern diese den Vorgaben entsprechen. Das beschriebene Bußgeldverfahren wurde eingestellt, da “das Gericht eine Ahndung für nicht geboten” hielt (21 OWi – 509 Js 35740/15).
PoliScan Speed-Messfehler: Fehlerquellen können nicht ausgeschlossen werden
Wie auch andere Blitzer kann der PoliScan Speed Fehler aufweisen, die auch in der Vergangenheit bereits mehrere Male erfolgreich angefochten wurden – unter anderem vom Amtsgericht Aachen wegen „nicht zu überwindenden Zweifeln an der Zuverlässigkeit der Geschwindigkeitsmessung“ (444 OWi – 606 Js 31/12-93/12). Dadurch ist auch die PTB in die Kritik geraten, da diese das Gerät, trotz bekannter Mängel, zugelassen hat. Aber welche Fehler sind zu finden beim PoliScan Speed?
Mögliche Fehlerquellen beim PoliScan Speed:
- Unsachgemäße Verwendung vom Messgerät: Das Lasermessgerät muss bei der , wie andere Blitzer auch, die folgenden Bedingungen erfüllen: Wie jeder andere Blitzer auch muss der PoliScan Speed also korrekt aufgebaut und verwendet werden. Des Weiteren muss das Messgerät geeicht sein und von einem entsprechend geschulten Polizisten bedient werden. Treffen diese Punkte nicht zu, kann es beim PoliScan Speed zu einem Messfehler kommen.
- Zweifelhafte Messwertbildung: Tatsächlich haben einige Gerichte schon früher in einer Reihe von Urteilen die technische Nachvollziehbarkeit des PoliScan Speed angezweifelt und klagenden Verkehrssündern Recht gegeben. Die Messwertbildung entspräche nicht der Bauartzulassung des Geräts. Mehrere Amtsgerichte (u.a. das Amtsgericht Aachen) zählen das Lasergerät nicht mehr zu den standardisierten Messgeräten und stellen damit die Geschwindigkeitsmessung insgesamt in Frage. Unstimmigkeiten wurden derweil bei älteren und neueren Softwareversionen festgestellt. Bei der Prüfung durch einen Sachverständigen im Jahr 2013 wurde der PoliScan Speed mit der Software 3.2.4. getestet und erreichte eine Fehlerquote von rund 20 %, was ein Bußgeldverfahren grundsätzlich in Frage stellt. So hat das Amtsgericht Rostock einen Raser freigesprochen, der gemäß des PoliScan Speed 30 km/h zu schnell gefahren sein soll.
- Falsche Zuordnung von Messung und Fahrzeug: Bei dem PoliScan Speed erfolgen die Messung der Geschwindigkeit und die Anfertigung vom Blitzerfoto nicht gleichzeitig. Daher ist auch auf eine richtige Zuordnung zu achten. Zweifel entstehen vor allem dann, wenn zum Beispiel mehrere Fahrzeuge auf dem Foto zu erkennen sind.
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen eine Geschwindigkeitsmessung?
Was tun, wenn Sie bei der Messung durch den von Vitronic hergestellten PoliScan Speed Fehler befürchten? Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und die Vermutung, dass bei der Geschwindigkeitsüberwachung durch den PoliScan Speed Messfehler aufgetreten sind? Dann sollten Sie einen Einspruch in Erwägung ziehen.
Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids Einspruch einzulegen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zu Ihren Möglichkeiten beraten. Insbesondere das Urteil vom November 2016 zeigt auf, dass die Chancen für einen Erfolg durchaus gegeben sind. Aber auch das Amtsgerichts Emmendingen (5 OWi 530 Js 17298/13) entschied bereits 2014 zugunsten eines mit einem PoliScan Speed M1 geblitzten Kraftfahrers.
Im Zweifel sollten Sie also den Gang zum Anwalt nicht scheuen. Dieser kann Sie bezüglich des Einspruchs beraten und gegebenenfalls Messprotokolle anfordern und prüfen. Aber auch wenn die gemessenen Werte korrekt sind, besteht häufig die Möglichkeit, ein Fahrverbot zu umgehen.
PoliScan Speed: Einzelfallprüfungen sind erforderlich
Durch den Beschluss vom Amtsgericht Mannheim kann nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass alle Messungen des PoliScan Speed falsch sind. Es sind vielmehr Einzelfallprüfungen erforderlich. Ein Sachverständiger muss die Rohdaten, welche zur Messwertbildung beigetragen haben, auswerten. Danach kann bestimmt werden, inwiefern diese mit der Bauartzulassung übereinstimmen oder nicht. Um Einsicht in die relevanten Daten zu erhalten, ist es allerdings notwendig, einen Anwalt zu beauftragen.
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Gibt es konkrete Vorschriften WO ein Blitzer stehen darf und wo nicht?
Ich wurde bereits 2017 auf einem Beschleunigungsstreifen geblitzt nach der Abfahrt von der Autobahn (A7 runter Richtung Fulda). Gleichzeitig höre ich immer wieder bei Hinweis auf Gefahr- und Unfallschwerpunkte, da könne und dürfe man nicht blitzen, da die Vorgaben nicht erfüllt werden (z.B. Kurve vor einem Kindergarten im 30er Bereich, Landstrasse mit Tempolimit 70 durch eine Allee usw.
Was stimmt den nun?
Ich bin auf einer Bundesstraße Tempolimit 100, mit einen 7,49t geblitzt worden.
der Vorwurf abzüglich der Toleranz 15 km/h zu schnell bei erlaubten 60 km/h .
da ich dort aber 80 km/h fahren darf, dürfte der vorwurf der geschwindigkeitsüberschreitung nicht zutreffen.
zudem ist dem Frontfoto zu entnehmen das ich keinen Sicherheitsgurt angelegt habe.
Frage Ist es erlaubt, das das durch die nicht richtige geschwindigkeitsmessung, das vorliegende Foto, für andere Verstöße verwendet werden darf ?
Es wurde eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt und keine, hat er den Gurt angelegt Messung.
mit freundlichen Grüßen Bernd W
Auf dem Blitzer (PS-955397) sind zwei Autos zu sehen, ist die Messung möglicherweise ungültig?
Mit freundlichen Grüßen
Luca. B
Hallo Luca,
eine pauschale Einschätzung dazu ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht, damit dieser den Sachverhalt prüft.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich bin letzte Woche in Luxemburg von einem Vitronic Polyscan geblitzt worden, es war außerorts erlaubt waren 70km/h angeblich bin ich mit 74 Km/h gefahren. Maßgebliche Geschwindigkeit 71 km/h ist. Jetzt muss ich 49€ für 1 km/h nach Abzug von 3 km/h. Kann ich was dagegen machen? Muss man das Geld überhaupt zahlen? Ich denke an die PoliScan Speed-Messfehler.
Danke
das OLG Dresden hat leider zu Gunsten des Gerätes entschieden. Wer also in Sachsen damit geblitzt wird, hat schlechte Karten
Moin ! Ich las mal im Internet das Vitronic Trailer in der Messung ungenau wären, das stimmt anscheinend. Ich wurde angeblich mit 42 kmh zu schnell (100 er Zone) geblitzt, GPS Daten im Auto sagen etwas anderes Mfg.
Blitz der PoliScaan Speed auch Ampeln? und sieht man wie bei anderen Blitzern ein rotes Licht?
Hallo Vane,
der PoliScan Speed findet in der Regel bei der Messung von Geschwindigkeitsüberschreitungen Anwendung. Dabei löst das Geräte meist mit einem roten Blitzlicht aus.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Gegen die Messung mit Poliscan Speed habe ich im März 2017 Einspruch eingelegt und mir einen Anwalt genommen. Es war ein mobiles Gerät in dem Heck eines VW Caddy. Der Einspruch wurde vom Amtsgericht Augsburg bestätigt wegen “erheblicher Zweifel an der Verwertbarkeit der Messdaten”. Das Verfahren wurde eingestellt, sämtliche Kosten trägt die Staatskasse. Es ist nicht zu tolerieren, dass die Behörden diese Gerät immer noch einsetzen und somit zahlreiche Autofahrer unrechtmäßig zur Kasse gebeten werden.
Hallo Zusammen,
bin in der Nacht von Samstag auf Sonntag eine mir bekannte Strecke gefahren.
100 km/h sind erlaubt. Als ich an den Säulenblitzer kam löste dieser aus obwohl ich, da ich den Blitzer kenne, exakt 100 km/h gefahren bin. Ich habe extra auf meinen Tacho geachtet. Wie weit geht der Erfassungsradius diese Blitzer? Besteht die Möglichkeit, dass ich 300 – 400 m vor dem Blitzer schneller war, diese Geschwindigkeit erfasst wurde und der Blitzer im nachhinein ausgelöst hat? Oder dass der Blitzer Fälschlicherweise ausgelöst wurde?
Liebe Grüße
ich korrigiere… Es kann sein, dass ich vielleicht 700 – 800 m vor dem Blitzer etwas schneller war.
Hallo Simon,
es kann natürlich auch eine Fehlfunktion sein. Am besten warten Sie ab, ob Sie ein Anhörungsbogen erreicht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Interessanterweise ist die Klarstellung der PtB, als zuständige Behörde, zu dem Mannheimer Urteil vom November 2016 nicht veröffentlicht worden. Sollte man sich auch mal zu Gemüte führen bevor man etwas unüberlegtes von sich gibt.
Genauso eine Stellungnahme der PtB zu einem Urteil des Amtsgericht Aachen wo Punkt für Punkt nach gewiesen wurden das die Gründe des Sachverständigen und Gericht, falsch sind. Eine schallende Ohrfeige für Sachverständige, Gericht und Anwälte!!!
Leider findet man so etwas nicht in speziellen Foren. Ein Schlimmer wer böses dabei denkt
Hallo,
ist es denn mal vorgekommen das eine Poliscan Speed (Säule) Fehlmessungen am Rotlichtverstoss gehabt hat?
Bin geblitzt worden aber war mir eigentlich ziemlich sicher das es noch Gelb war.
Gruss
Hallo,
auch das Überfahren einer Ampel bei Gelb ist verboten. Es ist daher durchaus möglich, dass der Blitzer Sie für genau diesen Verstoß geblitzt hat.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
In Bezug auf die Rohdaten.
Kommt man da auch ran als Normalsterblicher?
Ich habe durch einen Anwalt Akteneinsicht gefordert.
Sind da die Rohdaten drin oder muss ich diese Speziell anfordern?
Wie muss ich sie speziell anfordern?
Ich will alle Daten die sie haben!
Hallo MEier,
im Prinzip müssten Sie an die Messprotokolle anfordern. Dies gelingt am besten mit einem Anwalt, der in dieser Hinsicht auch erfahren ist und diese entsprechend interpretieren kann.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich wurde Herbst/2015 von einem mobilen PoliScanSpeed “gelasert”. Habe auch schon ein Aufbauseminar deswegen hinter mir und weitere 2 Jahre Porbezeitverlängerung. Damals schon hatten meine Eltern, die mit mir im Auto saßen, als ich gelasert wurden, und Ich, Zweifel daran, dass ich angeblich so viel schneller gefahren sein soll…
Bußgeld usw. habe ich ja schon bezahlt…Kann man da vielleicht trotzdem rückwirkend klagen ? :)
Freue mich auf eine Antwort
Mfg, Albo
Hallo Albo,
dar wir keine Rechtsberatung durchführen, würden wir Sie bitten sich in diesem Fall an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann die weitere Vorgehensweise und eventuelle Erfolgsaussichten mit Ihnen besprechen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
wurde bei Regen von einem Vitronic Poliscan Speed geblitzt. Sind bei Regen die Messungen denn überhaupt noch genau? Bzw. wie hoch ist hier die Fehlerrate der Messung (Reflexion durch Regen u.ä.)?
Hallo Miriam,
ob das verwendete Lasermessgerät beispielsweise durch Regen beeinträchtigt wurde, ist normalerweise eher eine physikalische Frage. Allein juristisch kann Ihre Frage daher nicht beantwortet werden. Überlegen Sie, Einspruch einzulegen, sollten Sie ggf. einen Anwalt konsultieren, der Sie besser über mögliche Fehlerquellen sowie die weitere Vorgehensweise informieren kann.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ich wollte mal fragen ob der poliscan speed cube nur in eine richtung blitzt und die autos erfasst. Dieses geraet stand an einem Baum auf einer zwei spurigen strasse in der 70er zone. Er wurde aber direkt in eine Richtung gestellt une ich war auf der anderen Seite und bin vorbei gefahren. Auf meinen dashcams sehe ich kein blitz jedoch wollt ich nachfragen ob diese geraet ueberhaupt in der lage ist beide seiten zu blitzen und auch von hinten blitzt. Mfg
Hallo Dustin,
dieser Blitzer erfasst in der Regel nur eine Fahrtrichtung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Auf der Autobahn wurde ich mit 124km/h bei zulässigen 100 km/h (per Lichtzeichenanlage) geblitzt. Vorher fuhr ich – weil alles frei war und es keine Geschwindigkeitsbeschränkung gab – deutlich über 200 km/h. Hätte es Sinn, es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, mit dem Argument, um an der “Blitzstelle” auf unter 100 km/h gelangt zu sein, hätte ich so heftig bremsen müssen, dass die Gefahr des Schleuderns bestanden hätte, was ich nicht riskieren wollte?
Hallo Britta,
diesbezüglich können wir Ihnen keinerlei Empfehlung geben, da es sich dabei um eine Rechtsberatung handelt. Daher sollten Sie sich mit dieser Frage an einen Rechtsberater wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Eigentlich ging es bei meiner Frage nicht um eine rechtsverbindliche Auskunft, sondern nur um eine Einschätzung, ob es überhaupt Sinn machen könnte, so zu argumentieren.
Hallo Britta,
eine diesbezügliche Einschätzung fällt unter den Begriff “Rechtsberatung”. Eine solche darf in Deutschland nur entgeltlich angeboten werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Welche Maßband Laser auf?
Ist der X – K und Ka-Band ???
10,500 10,550 GHz – X-Band
24,050 24,250 GHz – K-Band
33,400 36,000 GHz – Super Wideband Ka
Das Fahrzeug ist lt. Anhörungsbogen abzgl. Toleranz mit 74 km/h innerorts gemessen worden. Zum Zeitpunkt des Blitzes zeigte das headup-Display 73 km/h. Hier scheint ein deutl. Widerspruch zwischen angebl. gemessener Geschwindigkeit und tatsächlicher Geschwindigkeit vorzuliegen.
In der Vergangenheit bin ich bereits mit einem anderen Fahrzeug vom selben Blitzer erfasst worden. Damals waren es 61 km/h abzgl. Toleranz. Das damalige Fahrzeug speichert(e) meherer fahrdynamischen Daten. Die Auswertung damals hatte ergeben dass ich nur 58 km/h zum Zeitpunkt der Messung unterwegs war. Wegen des geringen Bußgeldes jedoch hatte ich von rechtlichen Schritten abgesehen. Nun jedoch erscheint mir die Diskrepanz zu groß. Es handelt sich um ein Poliscan Speed Frontfoto von der gegenüberliegenden Straßenseite aus einem PKW heraus. Leider zeichnet dieses Fahrzeug keine fahrdynamischen Daten auf.
Ich bin auf der Autobahn auf der dritten Spur mit angeblich 133 gelasert worden sind dann 130! Ich habe auf den Tacho geschaut und ich hatt so 120 drauf und es war mehr Verkehr.
Im Netz steht das der PoliScanSpeed PS 629690 nur für zwei Fahrspuren zugelassen sein soll.
Außerdem habe ich gelesen es gibt ein Urteil aus Berlin, das die Geräte nichts aufzeichnen um nachkontrollieren zukönnen, so genannte Blackboxen sind und das war auch eine der Begründungen für die Ablehnung des Bußgeldbescheides.
Ferner wird im Bussgeldfragebogen ein Zeuge (Polizeibeamter aufgeführt, da war aber nur die Säule.
Was macht hier Sinn zu tun? Reichte es den Einspruch mit dem Urteil anzuhängen?
LG Bernhard
Hallo Bernhard,
bezüglich Ihres weiteren Vorgehens und Ihres speziellen Falles können wir Ihnen keine Rechtsberatung oder Empfehlung geben. Daher sollten Sie sich dafür an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, welcher Sie zu ihrem Einzelfall genau berät und informiert.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hi,
das mit den max. 2 Spuren ist aber korrekt?
Hallo Egon,
laut ADAC können bis zu drei Fahrstreifen gleichzeitig überwacht werden, wenn es sich um fest installierte Geräte handelt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Innerhalb welchem Entfernungsbereiches werden beim mobilen Poliscann die Geschwindigkeiten ermittelt, welches anschließend zur Auslösung des beweiskräftigen Fotos führt?
Anmerkung: Wird das Foto eher ausgelöst, als eine Messsung stattfindet, wäre dies illegal.
Unbedenklich – weil verdachtsabhängig – sind danach Bildaufzeichnungen unter folgenden Voraussetzungen, die von verschiedenen Messgeräten unterschiedlich erfüllt werden müssen:
Es wird zunächst mechanisch z. B. die Geschwindigkeit der Fahrzeuge ermittelt. Irgendeine Individualisierung, etwa eine Zuordnung zu Personen oder Fahrzeugen bzw. Kennzeichen, findet dabei nicht statt. Erst wenn eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (maschinell) festgestellt worden ist, wird die fotografische Erfassung ausgelöst, die eine Zuordnung zu Fahrzeug und Fahrer ermöglicht.
Ich kenne nur ein anderes Lasemessgerät, welches innerhalb einer Entfernung zwischen 30 bis 50 Meter die Geschwindigkeit bei einer 8 Meter Fahrtstrecke ermittelt und danach das Foto auslöst. Sind beim mobilen poliscann daher Fotos direkt neben dem Gerät in kürstester Entfernung möglich und dem späteren zweiten Beweisbild mit hinterem Kennzeichen?
Hallo Hans,
dies ist durchaus möglich bei den poliscans.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Sehr geehrte Damen und Herren! Nach Sichtung der Akte durch Weiterleitung des Anwaltes habe ich eine Tatortbegehung durchgeführt und konnte feststellen, dass standortbedingt die Messrichtungsentfernung nur 22 (bis Fahrzeugheck) bzw. bis 26 Meter (Fahrzeugfront) entfernt sein kann. Im Protokoll ließ sich nur entnehmen, das das Meßgerät 5,20 Meter vom Strassenrand entfernt stand. Bei der Tatortbegehung stellte ich fest, dass sich neben dem Aufbauort des Messgerätes ein mit Zaun abgegrenztes Grundstück befand. Anhand des Fotos mit Anhaltspunkten der Fahrbahnmarkierungen ließ sich somit die genannte maximale Entfernung recherchieren. Der Eigentümer des angrenzenden Grundstückes erklärte, das Hausverbot für Geschwindigkeitsmessungen auf seinem Grundstück schon immer bestünde. Die Messrichtungsentfernung ist aus der Ermittlungsakte nicht ersichtlich. Mit Abgleich der Internetrecherche zur Funktionsweise des mobilen Lasermessgerätes Poliscan Speed entstehen somit für mich viele Fragezeichen bezüglich der Meßentfernung. Die Funktionsweise ist demnach wie folgt: —” Der Erfassungsbereich liegt zwischen 10 und 75 Metern vor dem Gerät. Es werden Laserstrahlen im Infrarotbereich ausgesendet, 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s und mit einer Aufweitung auf 45 mal 140 Zentimeter auf 75 Meter. Fährt in diese Strahlaufweitung ein Fahrzeug hinein, startet eine Laser-Puls-Laufzeit-Messung. Die dabei durch das Poliscan Speed ermittelte Kontur (des Fahrzeuges) ergibt sich daraus, dass das Fahrzeug die Lichtimpulse mit verschiedenen Teilen reflektiert und zurücksendet, womit sich ein dreidimensionales Bild ergibt. Dieses wird in einem kartesischen System erfasst und mit einer Regressionsgeraden versehen, aus der sich letztlich die Durchschnittsfahrgeschwindigkeit ergibt, die auf einer Strecke zwischen 50 bis 20 Metern vor der Kamera errechnet wird. Diese Durchschnittsgeschwindigkeit darf nicht mehr als 10 % schwanken.” — Meine Frage: Wie sehen Sie dies anhand meiner Darlegungen?
Hallo Hans,
wir beschränken uns auf diesem Portal auf Informationsgebung – Meinungen oder Einzelfallberatungen können wir nicht bieten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Das Problem hierbei ist aber das der BGH aussagt, das erst die Geschwindigkeit ermittelt werden muss und dann das Foto gemacht werden darf, andernfalls beweiserhebungsverbot wegen verdachtsunabhängigem Foto. Also nochmals meine Frage. Foto von der Seite in Entfernung von 5,20 Meter Foto mit Kennzeichen dann von hinten in Entfernung von schätzungsweise 20 Meter was in Akte nicht drin steht. Meine Frage ist der Bereich wo die Geschwindigkeit ermittelt wird? Denn dieser entfernungsbereich ist der Knackpunkt wenn es um das verdschtsabhängige Foto geht
Hallo Hans,
die Rechtsprechung zu diesem Scantyp ist nicht eindeutig, da Gerichte die Zulässigkeit der Messung unterschiedlich bewerten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich wurde bei Orkanböen und Regen mit 21 km/h zu viel auf der Landstraße vom Poliscan Geschwindigkeitsmesser geblitzt.
Lohnt sich ein Widerspruch, oder gar eine Anfechtung auf juristischer Ebene?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
Gruß Volker
Hallo Volker,
leider dürfen wir keine Rechstberatung anbieten. Ob sich ein Einspruch lohnt, kann Ihnen ein Anwalt verraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
mich hat man nur von hinten geblitz und auf dem Bild ist nicht der Fahrer zusehn.
Muss ich den Bußgeldbescheid so hinnehmen?(15€)
Vielen Dank voraus
Hallo Jens,
ein Blitzerfoto, auf dem der Fahrer nicht eindeutig zu identifizieren ist, ist nicht beweiskräftig. Ein Widerspruch kann sich lohnen, da bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht der Fahrzeughalter, sondern der Fahrer haftet.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
gibt es Hinweise darauf, dass ggfs, aktive Abstandsradaranlagen in
PKW’s (z.B. Distronic von Daimler) zu Fehlmessungen führen?
Hallo Fritz,
ja, das ist möglich; dabei irrt sich aber nicht die Funktion. Bei BMW ist es beispielsweise möglich, die Abstandsregulierung stufenweise einzustellen. Manche Stufen davon sind nicht gesetzeskonform.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Das die einstellbaren Abstandsstufen nicht gesetzeskonform sind ist leider Quatsch. Der kürzeste einstellbare Abstandswert bei Distronic is 0,33 vom Tachowert. Das ist exakt der gesetzliche Grenzwert!
Hallo,
meine Frage greift die Frage von Fritz nochmal auf. Mich interessiert, ob eine aktive Distronic zu Fehlmessungen führen kann. Aber ich meine Fehlmessungen bezüglich der Geschwindigkeit und nicht bezüglich des Abstands.
Hallo Steffen,
wir konnten dazu keine Hinweise finden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
gibt es eine Gerichtsentscheidung darüber, wie alt die Schulung des Messbeamten für das Gerät PoliScan Speed max. sein darf? In meinem Fall war die einzige und letzte Schulung des Messbeamten über 7 Jahre her.
Außerdem wurde nicht die neueste Software verwendet. Besteht eine Verpflichtung seitens der Behörde, stets die neueste Software zu nutzen?
Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Antworten.
Hallo Enrico,
hierfür gibt es kein Ablaufdatum, ab dem die Schulung ungültig wird. Ein Urteil dazu gibt es bspw. vom Oberlandesgericht Düsseldorf (14.7.2014 – IV-1 RBs 50/14). Eine erneute Schulung ist wünschenswert, aber nicht vorgeschrieben. Genau das gleiche gilt auch für die Softwareaktualisierung. Im Internet finden Sie auch hierzu Rechtsprechungen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Was hat ein stationärer PoliScan denn für eine Reichweite? Und gelten die 150-200 m Karenz bis zur Messung auch am Ortseingang?
Vielen Dank vorab!
Hallo,
am Ortseingang müssen keine besonderen Vorschriften bezüglich der Messgeräte beachtet werden. Allerdings kann eine Messung immer fehlerhaft sein, weswegen Sie stets prüfen sollten, ob beispielsweise das Gerät zur Geschwindigkeitsmessung fachgerecht montiert und geeicht wurde.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wer kalibriert die Geräte eigentlich? Kann derjenige einen Kompetenznachweis zB durch eine Akkreditierung nach ISO 17025 nachweisen oder kann das jeder “beliebiger Teppichhändler”? Kann man einfordern dass einem ein Kalibriernachweis vorgelegt wird?
Hallo Marc,
im Streitfall kann ein Anwalt die Einsicht anfordern.
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Hallo,
zählt der MA der Stadtverwaltung Jena auch zum geschulten Berechtigten oder darf das Gerät nur ein Polizist bedienen?
Hallo Jörg,
dies ist davon abhängig, ob die betreffende Person eine entsprechende Schulung erhalten hat.
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Hallo,
sieht man als Fahrer eines PKW einen roten Blitz in der Nacht, wenn man von einem festinstallierten PoliScan Speed geblitzt wurde? Oder verwendet diese Anlage unsichtbares Schwarzlicht?
Vielen Dank
Hallo Stefan,
den “Blitzer” selbst sieht man nicht; eher wird ein Fahrer durch das auslösende Blitzlicht für das Beweisfoto auf den Blitzvorgang aufmerksam.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wird man auch von hinten oder nur von vorne geblitzt? Wie verhält sich ein Rotlicht Verstoß mit dem Motorrad?
Hallo Grams,
man wird von hinten und von vorne geblitzt, mit Hilfe des Kennzeichens werden dann die Ermittlungen aufgenommen. Hinter einem Motorradhelm erkennt man den Fahrer ja meist nicht.
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Guten Tag,
Macht es Sinn die Messung des PoliScan Speed anzufechten???
Hallo Dennis,
wir dürfen Ihnen hier leider keine Rechtberatung anbieten. Ob es Sinn macht, hängt beispielsweise von der Höhe des eingeforderten Bußgeldes ab.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo!
Ich bin ein Kunststudent in stuttgart.
diesmal habe ich die Idee organisiert, ein poliscan speed hinzustellen für öffentliche Kunst Projekt.
Ich stelle den Blitz in der Fußgängerzone und macht er blitzen, wer schnell läuft oder rennt. Und man kriegt die fotopapier.
Daher erstmal darf ich wissen? den Blitz kaufen soll oder ausleihen kann. Wenn Sie eine Ahnung hätten, sagen sie mir Bescheid.
Besten dank
Hallo.
Durch die Funktionsweise der Anlage ist die Erfassung von Fußgängern nicht möglich.
Es wird eine reflektierende Fläche benötigt. Glas, Metall, Kunststoff oder Reflektoren von Scheinwerfern sind da optimal.
Kleidung und Körperteile nicht.
Auch die Software würde es nicht mitmachen. Diese unterscheidet nur zwischen PKW oder LKW. Was zu klein ist, fliegt automatisch raus.
Die Anzahl der zu erfassenden Objekte ist durch die Mehrzielfähigkeit der PoliScan Speed kein Problem.
Der Preis für eine mobile Anlage mit Messeinrichtung, Blitzlicht, Stativ, Traverse, Akkus, Leitungen, Rechner und Software (Erfassung, Auswertung…) liegt bei etwa 67.000,- €. Dazu kommen dann noch die Kosten für Schulung, Wartung und Eichung.
Es ist also nichts für mittellose Schüler.
Ich hoffe geholfen haben zu können.
Hallo Sangyong,
die Stadtverwaltung Stuttgart kann Ihnen bestimmt hilfreiche Tipps geben, ob und welchem Rahmen Sie dieses Gerät aufstellen dürfen. Die herstellende Firma heißt Vitronic. Hier sollte es die Möglichkeit geben, nachzufragen, ob Sie ein solches Gerät ausleihen dürfen.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org