Verkehrskontrollsystem VKS 3.0: Ein zuverlässiger Blitzer?
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Messungen durch Abstandsermittlung
Ist man an einem Tag verspätet aufgestanden, dann kann es vorkommen, dass man etwas schneller mit dem Auto unterwegs ist. Doch bevor ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg und gar ein mehrmonatiges Fahrverbot in Kauf genommen werden, sollten nicht nur die finanziellen Konsequenzen in Betracht gezogen werden. Denn Geschwindigkeitsüberschreitungen stellen eine hohe Gefährdung der eigenen Sicherheit, aber auch der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer dar.
Sollte Sie ein Bußgeldbescheid erreicht haben, macht es durchaus Sinn, diesen durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Denn oftmals sind nicht nur die Bußgeldbescheide fehlerhaft, sondern die Messverfahren selbst können unter Umständen unzuverlässig oder nicht richtig sein. Rechtsanwälte können nämlich Einsicht in die Akten einfordern.
Im Folgenden stellen wir Ihnen das Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 vor. Wie das genau funktioniert und wie ein geblitzer Autofahrer erfolgreich Einspruch gegen den Blitzer erhob, darüber erfahren Sie hier mehr.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: VKS-3.0
Das VKS-3.0 kann sowohl die Abstände zwischen Fahrzeugen messen als auch deren Geschwindigkeiten.
Vier Punkte auf der Fahrbahn markieren ein Messfeld, das von einer Videokamera überwacht wird. Eine spezielle Software kann innerhalb dieses Feldes die Geschwindigkeiten und Abstände ermitteln.
Für eine Überwachung mittels Videokamera ohne Anlass fehlt es bislang an einer gesetzlichen Grundlage. Das Oberlandesgericht Oldenburg erklärte die Geschwindigkeitsmessung 2008 deshalb für rechtswidrig.
VKS 3.0: Abstandsmessung und Geschwindigkeitsmessung
Das Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 ist ein so genanntes Allround-Talent. Es ist nicht nur in der Lage, die Geschwindigkeiten zu ermitteln, sondern ebenso den Abstand zwischen zwei Fahrzeugen (für OWI gegen das Verkehrsrecht im Rahmen der Abstandsunterschreitung) und die Differenzgeschwindigkeit. Aber wie funktioniert das VKS 3.0 genau?
Auf einem Abschnitt einer Fahrbahn werden vier Punkte markiert, die auch genau abgemessen werden. Diese Punkte mit werden an einem Rechner weitergegeben und in ein virtuelles Messfeld gewandelt. Nun wird eine Videokamera angebracht, die das Geschehen aufnimmt. Durchfährt ein Fahrzeug die entsprechende Bahn, so ist der Computer bzw. die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassene Software in der Lage, Angaben über Geschwindigkeit und Abstand zu ermitteln. Dabei werden sowohl der Fahrzeughalter als auch das Kennzeichen aufgenommen.
Die physikalisch-Technische Bundesanstalt und ihre Aufgaben
Der Aufgabenbereich der PTB ist vielfältig. In Bezug auf das Verkehrsrecht regelt die PTB unter anderem die Zulassung der Geschwindigkeitsmessgeräte und die Voraussetzungen, unter denen die Messung erst zulässig wird, also Fragen, die die Eichung und Wartung der Geräte betreffen.
Oberlandesgerichts Oldenburg hat die Abstandsmessung durch das VKS 3.0 nicht anerkannt
Der Einsatz des Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 gilt im Allgemeinen als zuverlässig. Allerdings hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg die Messung als rechtswidrig bezeichnet. Dieses Urteil entspricht dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das eine Verkehrsüberwachung mit Kamera, ohne Anlass gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoße (Az. 2 BvR 941/08).
Ein geblitzer Autofahrer legte 2009 Einspruch gegen seinen Bußgeldbescheid ein und wurde wegen des Vorwurfes einer Abstandsunterschreitung freigesprochen. Das Amtsgericht Bersenbrück erließ dieses Urteil noch im selben Jahr.
Der Betroffene erhielt ein Bußgeldbescheid. Basis des Bescheides waren die gemessenen Werte der Videoaufzeichnung mit dem VKS 3.0. Bei der Aufzeichnung können wie bereits erwähnt, sowohl Fahrer als auch das Kennzeichen des Fahrzeugs eindeutig identifiziert werden. Allerdings können auch immer wieder Fehler auftreten:
- Videoüberwachung ohne gesetzliche Grundlage: Weil die gesetzliche Grundlage fehlt, erachtete das Gericht diese Art der Messung als rechtswidrig und als Verstoß gegen die institutionelle Selbstbestimmung. Dabei komme die Rechtswidrigkeit, so das Gericht, bereits dadurch zustande, dass bei der Messung auch andere Verkehrsteilnehmer überwacht werden würden, die sich rechtskonform verhielten, in deren Rechte mit dieser Art der Messungen mit dem VKS 3.0 ebenfalls eingegriffen werden würde (Beweisverwertungsverbot).
- Weitere mögliche Fehler: Darüber hinaus können noch weitere Umstände, zur Nichtigkeit oder Verzerrung der gemessenen Werte beitragen. Hierzu zählen, dass Kontrollpunkte nicht ordnungsgemäß vorgenommen wurden, ein Wackeln der Videokamera während der Geschwindigkeitsmessung, eine falsche Aufstellhöhe des Verkehrsüberwachungssystems VKS 3.0. Rechtsanwälte können Einsicht in die Akten fordern und diese Fehler ausschließen.