Videonachfahrsysteme: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren – zuverlässiges Messverfahren oder anfechtbarer Beweis?

Die Ermittlung der Geschwindigkeit von Verkehrsteilnehmern kann auf die unterschiedlichsten Weisen erfolgen. Eine Methode, bei der kein Blitzer installiert werden muss, sondern Autofahrer bei Verdacht spontan auf ihr Tempo überprüft werden können, ist ein sogenanntes “Videonachfahrsystem”. Die Geschwindigkeitsmessung wird hier durch die Verfolgung eines verdächtigen Autos vorgenommen. Mit einer wilden Verfolgungsjagd hat das aber weniger zu tun, eher mit polizeilicher Routine-Arbeit und Technik. Trotzdem ist die Funktionsweise eines Videonachfahrsystems interessant, und gerade bezüglich der Anfechtbarkeit eines durch die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ermittelten Beweises sind die Messfehler, die auftreten können – beispielsweise bei der Messstrecke – zur Abwendung eines Bußgeldbescheids sicherlich von Interesse.

FAQ: Videonachfahrsysteme

Wie messen Videonachfahrsysteme die Geschwindigkeit?

Das System ist in einem Auto installiert, das einem verdächtigen Fahrzeug hinterherfährt. Dabei wird ein konstanter Abstand gehalten und das vorausfahrende Fahrzeug gefilmt. Der Tachowert des nachfahrenden Autos dient als Referenzwert für die gefahrene Geschwindigkeit.

Welche Messfehler können beim Videonachfahrsystem auftreten?

Den Polizeibeamten im nachfahrenden Fahrzeug können bei der Geschwindigkeitsmessung Fehler unterlaufen, wie z. B. eine zu kurze Messstrecke, ein nicht konstanter Verfolgungsabstand oder ein nicht geeichter Tacho des Polizeiautos.

Wie hoch ist der Toleranzabzug beim Videonachfahrsystem?

Der Toleranzabzug beträgt 5 km/h bei Geschwindigkeiten von bis zu 100 km/h bzw. 5 Prozent bei höheren Geschwindigkeiten.

Diese Videonachfahrsysteme gibt es in Deutschland:

Wie funktioniert die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren?

Im Fahrzeug (es muss nicht zwingend ein Polizeiauto sein) wird ein Videonachfahrsystem installiert. In Deutschland sind beispielsweise Geräte der Firma “Provida” im Einsatz. Dieses System macht eine Videoaufnahme von einem verdächtigen Fahrzeug, hinter dem der Fahrer des Polizeiautos mit etwas Abstand fährt. Die betroffenen Fahrzeuge bekommen von der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren oft nichts mit, da kein Blitzer auslöst.

Der Tachometer im Polizeiauto muss geeicht sein
Der Tachometer im Polizeiauto muss geeicht sein

Erst im Anschluss wird die Videoaufnahme ausgewertet, und die Feststellungen, ob eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorlag, können abgeschlossen werden. Der Tachometer des Polizeibeamten bietet zunächst einen Referenzwert der Geschwindigkeit. Abweichend von dieser Geschwindigkeit kann somit diejenige des Verdächtigen ermittelt werden. Soweit die Theorie. Doch diese Art der Messung des Tempos bringt zahlreiche Messfehler mit sich. Deswegen kann oft erfolgreich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhoben werden!

Mögliche Messfehler bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

Das Verfahren der Videonachfahrsystemen ist in Deutschland anerkannt. Es liefert verlässliche Daten über die Geschwindigkeiten von Fahrzeugen. Doch ein “Aber” gilt es zu beachten: Nur wenn die Polizeibeamten die Messung sorgfältig vorgenommen haben, kann sie als Beweis für einen Geschwindigkeitsverstoß herangezogen werden. Der Messvorgang beim Nachfahren ist zahlreichen Fehlerquellen unterworfen, gerade in Bezug auf die Messstrecke, weswegen es gar nicht selten vorkommt, dass die Messung als mangelhaft bezeichnet werden muss. Folgende Probleme bergen die Videonachfahrsysteme:

Die Messstrecke ist wesentlich bei der Ermittlung der Schnelligkeit eines Fahrzeugs. Gerichte haben hierzu entschieden, dass die Strecke gerade sein muss und über eine Mindestlänge verfügt, die abhängig ist von dem Tempo des vorausfahrenden Autos.

Wie lang muss die Messstrecke sein?

Gerichtliche Entscheidungen, beispielsweise vom OLG in Hamm, haben folgende Richtwerte für die Länge der Messstrecke ergeben, wenn die Messungen mit einem ungeeichten Tacho und ohne Videoaufzeichnung erfolgten:

  • bei 50 bis 70 km/h des verdächtigen Fahrzeugs: 300 bis 400 m
  • bei 71 bis 90 km/h des verdächtigen Fahrzeugs: 400 bis 600 m
  • bei 91 bis 120 km/h des verdächtigen Fahrzeugs: mindestens 500 m
  • bei über 120 km/h  des verdächtigen Fahrzeugs: 1.000 m

Der Verfolgungsabstand zum Polizeiauto kann die Genauigkeit der Messung beeinträchtigen. Der Abstand sollte möglichst gering sein, vor allem aber darf er nicht zu sehr schwanken. Je nach Geschwindigkeit des verdächtigen Autos sollte der Abstand nicht größer als 100 m sein (bei einem Tempo von bis zu 120 km/h). Wenn bei einem nicht gleichbleibenden Abstand gemessen wurde, können die Messfehler gravierend ausfallen.

Falls der Tachometer im Polizeiauto nicht regelmäßig geeicht wurde, können Sie sich einen größeren Toleranzabzug erstreiten. Das Fahrzeug, aus dem die Messung erfolgt, muss bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren die eigene Geschwindigkeit präzise dokumentieren, denn aus diesen Daten wird auch die Schnelligkeit des verdächtigen Fahrzeugs ermittelt.

Auch die Dokumentation der Geschwindigkeitsmessung kann fehlerhaft und damit nicht rechtskräftig sein. Wenn beispielsweise nur ein sehr ungefährer Wert bei der Länge der Messstrecke angegeben wurde, besteht die Chance, dass die Messung bei einem betroffenen Fahrzeug nicht anerkannt wird. Dann können Sie sich Bußgelder und Punkte oder sogar ein Fahrverbot möglicherweise sparen. Zumindest aber besteht immer die Chance, dass eine durch richterlichen Beschluß erhöhte abgezogene Toleranz Sie in der Bußgeldtabelle in eine geringere Kategorie der Strafe rettet.

Laut Verkehrsrecht ist es zulässig, auch in der Nachtzeit mit einem Videofahrsystem die Geschwindigkeit von Fahrzeugen zu ermitteln. Doch dann müssen bestimmte Vorkehrungen getroffen werden, so dass z.B. die Messstrecke aufgrund der Dunkelheit nicht falsch geschätzt wird. Die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren in der Nachtzeit ist häufig durch Messfehler beeinträchtigt.

Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit hohen Toleranzabzügen verbunden

Die oben erwähnten Messfehler sprechen eine klare Sprache: Da bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren viele Verfälschungen des objektiven Ergebnisses auftreten können, muss zu Gunsten des Fahrers ein erheblicher Toleranzabzug bei der ermittelten Geschwindigkeit erhoben werden. Von diesem Wert werden normalerweise  5 km/h bis 100 km/h bzw. 5% bei über 100  km/h abgezogen. Bei einer Radarmessung sind es im Normalfall nur 3 km/h bzw. 3 %!

Doch der Toleranzabzug (auch Sicherheitsabschlag genannt) kann bei diesem Messverfahren sogar noch auf bis zu 20 % erweitert werden.  So müssten von einer gemessenen Geschwindigkeit von 120 km/h immerhin 24 km abgezogen werden, so dass der endgültige Wert bei nur noch 96 km/h liegt. Der sachverständige Richter wird bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein Urteil über die Höhe vom Sicherheitsabschlag abgeben. Vielleicht ist diese Geschwindigkeit dann gar nicht mehr außerhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, in jedem Fall wird die Strafe laut Bußgeldtabelle aber deutlich geringer ausfallen als mit dem ursprünglichen Ergebnis. Lassen Sie deswegen einige Feststellungen, am besten von einem Sachverständigen, vornehmen: ob beispielsweise mit gleichbleibenden Abständen gemessen wurde und die Mindeststrecke lang genug vor – derartige Fehler sind nicht selten.

Konsequenzen einer Geschwindigkeitüberschreitung

Ein Überprüfen auf Messfehler ist bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren sinnvoll.
Ein Überprüfen auf Messfehler ist bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren sinnvoll.

Mit unserem Bußgeldrechner können Sie ermitteln, welche Strafen laut aktuellem Bußgeldkatalog bei einem Verstoß gegen die StVO auftreten werden. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind in Deutschland Grund Nr.1 für die Vergabe von Punkten in Flensburg. Dazu trägt die engmaschige Kontrolle der Geschwindigkeitsverstöße anhand der verschiedensten Methoden der Geschwindigkeitsmessung, in der Umgangssprache mit dem Begriff “Blitzer” zusammengefasst, sicher bei.

Wann kann sich ein Einspruch lohnen?

Am besten ist es also, sich immer an die Geschwindigkeitenlimits zu halten. Falls Ihnen doch einmal ein Geschwindigkeitsverstoß unterlaufen ist, so bedenken Sie stets, dass sämtliche Methoden zur Geschwindigkeitsermittlung nicht präzise Ergebnisse liefern. Oft ergibt sich ein Messfehler, und dann können Sie möglicherweise erfolgreich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, oder immerhin erreichen, dass bei Ihrer Messung ein höherer Abzug der Toleranz vorgenommen wird. Betroffene sind deswegen gut beraten, ihre Geschwindigkeitsüberschreitung erst einmal auf verschiedene Messfehler hin untersuchen zu lassen. Das OLG in Hamm hat beispielsweise bezüglich der Messgenauigkeit der Videofahrsysteme häufig ein Urteil zu Gunsten der Betroffenen gefällt, und z.B. eine Erhöhung vom Sicherheitsabschlag erreicht.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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18 Kommentare

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  1. Tomate
    Am 3. Oktober 2021 um 1:03

    Weiß jemand, ab wann die mobilen Kontrollen einen rauswinken? Ich könnte mir vorstellen, bei unter 20km/h zu schnell lohnt es kaum, Bußgeld gering, nicht mal Punkte…. Ist das schonmal wem passiert bei nur 10 oder 20km/h Überschuss rausgezogen worden zu sein? Danke.

  2. Yavuz
    Am 3. September 2020 um 21:10

    Hilfsreich

  3. D
    Am 16. Juni 2020 um 16:55

    Hallo.

    Kannst du mir sagen, was daraus wurde?

    Danke

  4. Debus
    Am 24. Januar 2020 um 1:25

    Ich wurde gerade angehalten. Mir wurde gesagt, dass ich deutlich schneller als 120km’h (Baustelle 50er Zone) drauf hatte. Als ich mir das Video ansehen wollte wurde mir gesagt, dass die Beamten kein Videowagen hätten und sie die 120km’h annehmen, da dies ihre Höchstgeschwindigkeit war. Mir wird also ein Verstoß ohne jegliche Beweise von 120km’h vorgeworfen. Ist das alles so richtig ? Ich habe mich dazu nicht geäußert, trotzdem gehen sie von einer vorsätzlichen Handlung aus …. Als ich mir die Dienstausweisnummer aufschreiben wollte, sind sie auch ziemlich frech geworden.

  5. Tim
    Am 12. Dezember 2019 um 20:10

    Moin ich wohne in Hamburg und fahre täglich durch den Elbtunnel. Letztens abends fuhr ich in den tunnel und da ich einen sportlichen wagen fahre hab ich tunnel einmal kurz draufgedrückt… hinter mir scherte ein geländewagen ein und machte nach einiger zeit einem tiefergelegten golf gti platz der mit nebelscheinwerfer n fuhr… was soweit ich weiss verboten ist… dieser fuhr fast auf stosstange hinter mir her, ca 5km, bis ich rechts rüber fuhr weil endlich mal ne lücke da war, der golf setzte sich vor mich und schaltete das blaulicht und bitte folgen an… ich wurde rausgewunken nach üblicher kontrolle haben sie noch irgendwas am heck meines wagens ausgemessen und mir erzählt das ich bald fussgänger bin, ohne mir das video zu zeigen etc.
    Fand ich schon etwas dreist… klar ich war definitiv mal kurz vlt 60kmh zu schnell ahf gerader freier spur. War dumm und verspielt klar aber alles danach finde ich reine schikane und belästigung… wenn die polizei durch dichtes auffahren auch noch dazu nötigt etwas schneller zu fahren. Falls sowas nochmal passiert latsch ich bei 80 voll in die bremse. Klar haben die jungs gewisse rechtliche freiheiten aber meines erachtens wenn man schon ständig erzählt bekommt sicherheitsabstände einzuhalten usw. Dann sollte sich auch die polizei durch eine defensive fahrweise daran halten

  6. Tim
    Am 7. September 2019 um 4:38

    Hallo Fred,
    Dein Kommentar ist ja schon einige Zeit her, bei mir war es genau so.. ich habe beschleunigt auf 90 innerorts und direkt wieder abgebremst und bin auf mein Grundstück gefahren, ich habe noch keine Post bekommen aber er meinte ich bin 90 gefahren, dabei war ich maximal 2 Sekunden auf 90.

    Vielleicht kannst du mir sagen was dabei raus gekommen ist.

    Lg Tim

  7. Fred
    Am 10. Mai 2019 um 22:56

    Wenn die Geschwindigkeit während der Aufnahme schwankt sprich der maximal wert bei 110 lag und dann verlangsamt wurde auf 90, wird dann ein Durchschnittswert errechnet oder legt man die 110 zu Grunde?

    Mit besten Grüßen

  8. Plumps
    Am 30. August 2018 um 0:35

    Heute erstmals vom Videowagen gefilmt worden. Angeblich 170 bei 130. Ich muss zugeben, dass ich geträumt habe. ABER. Woran ich mich erinnere ist, dass der Videowagen einige Zeit gedrängelt hat bis das Blaulicht an ging.

    Wenn es jmd hinter mir eilig hat suche ich mir i.d.R. eine schöne Lücke auf der rechten Spur, so dass niemand inkl. mir ausgebremst werden muss. Rechte Spur war aber voll. Und solange hab ich mich schön von hinten drängen lassen.

    Bei der Geschwindigkeit hab ich aber erhebiche Zweifel. Besonders im Berufsverkehr und der Dichte an Baustellen auf dieser zweispurigen Strecke. Von meinem 19 Jahre alten Fahrzeug mal abgesehen.

    Am Parkplatz hat einer der Beamten mir dann was von MPU erzählt, wenn man zu oft den Führerschein abgeben muss.
    Sicher. ich hab bisher dreimal abgegeben. Wegen Geschwindigkeit. Anfang letzten Jahres einen Monat und vor einigen Jahren auch zweimal einen. Ein oder zwei Punkte habe ich irgendwie immer in Flensburg. (40-50Tkm/Jahr) Aber mehr auch nicht.

    Dafür MPU oder Führerscheinentzug?

    Die Methode wie die mich erwischt hatten und die süffisante Art des Beamten haben mir zu denken gegeben.
    Zum einen bin ich die restlichen 500km übervorsichtig gefahren. Zum anderen werde ich erstmals einen Anwalt bemühen.

    Derartige Methoden sind meines Erachtens nach sittenwidrig. Verkehrsteilnehmer zu OWi‘s provozieren?! Das kann’s nicht sein.

    Für Blitzer habe ich noch halbwegs Verständnis. ABER: ich kenne keinen der an einem Kindergarten, einer Schule oder einem Altersheimen steht. Auf Autobahnen und Landstraßen wo z.B. keine Kinder sind, da ist mehr Blitzlicht als an einen roten Teppich.

  9. Chris
    Am 22. Juni 2018 um 12:15

    Hallo.

    Wurde eben gefilmt, Tacho des Fahrzeugs war angeblich geeicht. Allerdings betrug die (gerade) Messtrecke nur 180 Meter bei einer Vmax von 109 km/h.
    Sind die hier angegebenen Mindeststecken immernoch korrekt für die modernen Messysteme?

    Grüße Chris

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 15:33

      Hallo Chris,

      die Messstrecken sind unseres Wissens nach noch aktuell. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Uwe
    Am 1. November 2017 um 10:55

    In diesem Artikel werden wieder einmal viele verschiedene Messsysteme in einen Topf geworfen.
    Z.B.
    Provida – geeichtes System mit nachweisbarer Streckenlänge und der Zeit, die der Betroffene zum Durchfahren braucht :
    5 km/h Sicherheitstoleranz bis 100 km/h darüber 5%
    20 % bei einem nicht geeichten Tacho des Nachfahrenden bei festgelegten Mindestlängen der Strecke, wobei die geringste auf dem Tacho gezeigte Geschwindigkeit zu werten ist, es sei denn, der Abstand zwischen den Fahrzeugen vergrößert sich.

  11. Langsamfahrer
    Am 3. Dezember 2016 um 16:24

    Ich warte derzeit noch auf meinen bescheid
    Dennoch war es mir eine Lehre obwohl ich nun mich an das Tempolimit halte ist die Gegend dort menschenleer. keine Häuser nicht mal ein Fußgänger oder Fahrradweg ist dort. Trotzdem halt 50. Nun ist es so das ich mit vorkomme als wäre ich ein fahrendes Hindernis da ich häufiger nun Morgens überholt werde bzw. Auch nicht selten einen bösen Blick zugeworfen bekomme. Mein Appell mal an alle die hier lesen die Limits sind da und haben wahrscheinlich ihren Grund also bitte nehmt auch darauf mal Rücksicht wenn ein Auto vor euch 50 fährt wo 50 erlaubt sind nicht gleich zu drängeln. Über die Sinnhaftigkeit so manches Limits könnte Mann tagelang diskutieren mit einem Ergebnis: Bringt Nix!
    Im diesem Sinne Gute Fahrt

    • Robert
      Am 29. Juli 2017 um 8:10

      Genau dass ist das problem. Dann lässt Mann sich von denn drängeln beeinflussen und fährt in Ben Blitzer oder hat das Pech von der Polizei rausgezogen zu werden.

      Beispiel bei mir. Porsche Fahrer immer links Ei geschert und aisgebremst. Ich habe diesen dann schnell überholt und dannach normal weiter gefahren.

      Verdeckte Polizei hinter mir. Auf der Aufnahme noch zu sehen wie er vor mir gefährlich einschert und dann sogar noch bei der Polizei selbst und diese total ausbremst.

      Und mir wurde dann vorgeworfen gefährlich nah aufgefahren zu sein. Ist klar.

  12. GB
    Am 28. September 2016 um 11:18

    Ich frage mich, wem es nützen soll, wenn viele Presseerzeugnisse – darunter führend die … – den Menschen erklären, wie sie die Folgen einer festgestellten überhöhten Geschwindigkeit vermeiden oder abmildern können.

    Da werden seitenlang Toleranzen von Messverfahren untersucht. Da wird bei Anwälten Rat geholt, wie man seine eigene Unzulänglichkeit “verkleistern” kann. Zeitungen, die so etwas tun, arbeiten objektiv GEGEN die Interessen ihrer Leser! Die Leser wollen nämlich nur eines: Sicher ankommen! Und dazu müsste eben jeder die Regeln befolgen.

    Wäre es nicht besser, die FahrerInnen aufzurufen, sich an die festgelegten Geschwindigkeiten zu halten?

    Zusätzlich wäre es noch wichtig, darauf hinzuweisen, das zum Beispiel eine zulässige Höchstgeschwindigkeit in einer Ortschaft unter GÜNSTIGSTEN UMSTÄNDEN gilt, also solange der Lenker ausreichende Sicht hat und NICHT, wenn die Strasse in einer Dorflage einige Haken schlägt. Hinter jeder dieser “Ecken” kann doch gerade eine Oma oder ein Kind versuchen, die Straße zu überqueren!

    Ich frage mich wirklich, was zum Teil auf den heutigen Fahrschulen gelehrt wird.

    • Sirius K.
      Am 28. Mai 2018 um 11:11

      Zum einen leben wir in der BRD – wie sich nicht zuletzt aus Art. 20 III GG und Art. 1 III GG, 103 GG ergibt – in einem Rechtsstaat. Dazu gehört eben, dass sich auch gerade die Exekutive (hier in Form der Polizei und und die Judikative in Form der Gerichte an geltendes Recht und Gerechtigkeit zu halten und zu messen haben. Wenn jetzt Bei der Messung schlampig und fehlerhaft gearbeitet wird oder die ermittelten “Beweise” nicht belastbar sind, ist es durchaus in JEDERMANNS interesse, dass dem Einhalt geboten wird. Das unterscheidet die BRD von einem Willkür und Polizeistaat, Ebenso wie Art. 19 IV GG, welcher den Rechtsschutz zusätzlich garantiert. Es ist auch gerade Aufgabe der Presse, dem Staate auf die Finger zu schauen, Missstände aufzudecken und anzuprangern sowie ihre Leser über deren Möglichkeiten zu informieren, insbesondere ihrem Recht, sich gerichtliches Gehör zu verschaffen.

      Und einmal zwei konkrete Beispiele:
      Einem guten Freund von mir hing die Polizei bei der Messung durch Nachfahren nur wenige Meter unter deutlicher Unterschreitung des gebotenen Mindestabstandes im Nacken. Dass man in einer solchen Situation Gas gibt um den Abstand zu vergrößern ist nicht ungewöhnlich, zumal das Verhalten der Poizisten u.U. sogar z.B. in den Bereich der §§ 240 I, 315b I Nr. 1, StGB kommen kann, jedenfalls aber nicht korrekt ist und sogar selbst Anlass für die verfolgte Ordnungswidrigkeit sein kann. Dass es bei einem Bußgeldverfahren oder Strafverfahren nicht auf das Bauchgefühl des “messenden” Beamten ankommen kann, sondern auf eine gewisse naturwissenschaftliche Sicherheit, ist selbsterklärend (:

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. September 2016 um 10:03

      Hallo GB,

      grundsätzlich haben Sie Recht. Unser Portal betreibt aber in dieser Hinsicht in vielzähligen Ratgebern Aufklärung. Neben der Verkehrssicherheit geht es aber auch um die Rechtssicherheit. Niemand ist dazu verpflichtet, unrechtmäßig verhängte Sanktionen in Kauf zu nehmen, weshalb wir auch Aufklärung zur Rechtslage bieten. Dazu gehören auch Toleranzen beim Messverfahren. Einem Einspruch gegen ein Bußgeld wird auch nur stattgegeben, wenn es Rechtsmängel bzw. Zweifel an der Korrektheit gibt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Werner Kulka
    Am 10. Januar 2015 um 16:15

    Hallo !

    Kurios war es bei einer Messung innerorts,der Videowagen kam von hinten mit überhöhter Geschwindigleit angerauscht
    und fuht auf einer anderen Spur als ich und zwischen mir und der Polizei war noch ein Auto,die Messtrecke war etwa 80 Meter

    1 Monat Fahrverbot und über 200.-Euro Strafe !

    Viele Grüße ! Werner Kulka

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