Blitzerfoto anfordern: Wie gehe ich dabei vor?
Letzte Aktualisierung am: 11. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Fehlendes Erinnerungsfoto bei Verkehrsverstößen
Teilen sich mehrere Personen ein Fahrzeug, ist beim Eintreffen eines Bußgeldbescheides nicht immer sofort klar, wer nun tatsächlich hinter dem Steuer saß und für die Geschwindigkeitsüberschreitung verantwortlich ist. Das Blitzerfoto kann in diesem Fall aufschlussreich sein, allerdings ist dieses nicht auf allen Bescheiden abgedruckt.
Doch welche Möglichkeiten haben Fahrzeugbesitzer, um das Beweisfoto einzusehen? Können Sie sich einfach an die zuständige Bußgeldstelle wenden und das Blitzerfoto anfordern? Oder müssen Sie die Dienste eines Anwalts für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Blitzerfoto anfordern
Grundsätzlich ist ein Bußgeldbescheid auch ohne Foto gültig. Zwar müssen die Behörden im Schreiben bestehende Beweismittel aufführen, das Mitschicken ist hingegen nicht vorgeschrieben.
Vielerorts werden Blitzerfotos mittlerweile digital hinterlegt, sodass Sie diese mithilfe von Zugangsdaten aus dem Anhörungsborgen oder Bußgeldbescheid abrufen können. Alternativ dazu können Sie auch mithilfe der Akteneinsicht das von einem Blitzer geschossen Bild anfordern bzw. einsehen.
Mit einem formlosen Schreiben können Sie bei der Bußgeldstelle per Akteneinsicht das Blitzerfoto anfordern. Eine kostenlose Vorlage dafür stellen wir Ihnen hier bereit.
Im Video: Alles Wichtige zum Blitzerfoto
Blitzerfoto anfordern: Vorgehen und Kosten
Fehlt auf dem Bußgeldbescheid für eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder einen Rotlichtverstoß das Beweisfoto, lässt sich dieses mancherorts online abrufen. Dazu sind sowohl auf dem Anhörungsbogen als auch auf dem Bußgeldbescheid Zugangsinformationen für den Onlineauftritt der zuständigen Bußgeldstelle vermerkt.
Ist dies bei Ihrer Ordnungswidrigkeit nicht der Fall, gibt es noch einen anderen Weg, mit dem Sie das Blitzerfoto anfordern bzw. einsehen können: die Akteneinsicht. Um einen Einblick in die Akte zu erhalten, ist gemäß § 49 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) ein schriftlicher Antrag zu stellen. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, bedeutet dies allerdings nicht, dass Ihnen die Akte ausgehändigt wird, vielmehr können Sie diese bei der Bußgeldstelle oder auf der Polizeiwache begutachten.
Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn Sie mithilfe eines Anwalts die Akte bzw. das Blitzerfoto anfordern. Der Rechtsanwalt hat dann bis zu vier Wochen Zeit, um die Beweismittel umfassend zu prüfen und darauf basierend eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Gleichzeitig sind die Dienste eines juristischen Beistandes aber auch mit Kosten verbunden. Wie hoch das Honorar in einem solchen Fall ausfällt, lässt sich pauschal nicht benennen, da dieses individuell ausgehandelt wird.
Aber auch ohne einen Anwalt ist die Akteneinsicht mit Ausgaben verbunden. Diese belaufen sich gemäß § 107 Abs. 5 OWiG auf 12 Euro, wobei die Anfertigung von Kopien zusätzlich Kosten verursacht. Unter Umständen besteht auch die Option, eine Akte online einzusehen. In diesem Fall müssen Sie 5 Euro bezahlen.
Wichtig! Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist keine Voraussetzung für die Akteneinsicht. Überlegen Sie allerdings noch, ob Sie gegen den Bescheid vorgehen wollen und wollen daher die Ermittlungsakte prüfen, kann es sinnvoll sein, frühzeitig Einspruch einzulegen. Denn so stellen Sie sicher, dass Sie die 14-tägige Frist nicht versäumen.
Muster zur Einsicht der Akte
Sie wollen eine Akteneinsicht beantragen und auf diesem Wege Ihr Blitzerfoto anfordern? Das nachfolgende Muster kann Ihnen dabei helfen:
Muster eines Antrags auf Akteneinsicht zum Download
Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF- und Word-Format zum Download:
- Kostenloser Download
- Muster als PDF & Word-Dokument
- Vor Gebrauch überprüfen lassen