Ist ein Blitzerfoto von der Seite zulässig?
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Ein seitlich aufgenommenes Blitzerfoto macht einige Fahrer stutzig
Auf einen Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) folgt im Regelfall ein Bußgeldverfahren. Der erste Schritt dabei besteht im Versenden eines Anhörungsbogens an den Halter des Kraftfahrzeugs, mit dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Schließlich gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder er selbst ist gefahren, oder eine andere Person war mit seinem Auto unterwegs.
Ist der Fahrzeughalter unschuldig, kann er im Anhörungsbogen angeben, wer sein Kfz zum Tatzeitpunkt steuerte. Dabei handelt es sich jedoch um eine freiwillige Angabe. Benennt er den wahren Fahrer, erhält dieser einen Bußgeldbescheid, in dem ihm unter anderem mitgeteilt wird, mit welchen Ahndungen er zu rechnen hat.
Bei einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit beinhaltet ein solcher Bescheid häufig auch ein „Blitzerfoto“, das den Verstoß belegen soll. Bei einigen Fahrern sorgt es jedoch für Verwirrung, wenn dieses Blitzerfoto von der Seite und nicht von vorne
aufgenommen wurde. Ist der Bußgeldbescheid dann überhaupt gültig?
Kosten für Blitzer
Die Kosten für Blitzer sind je nach Vergehen unterschiedlich. Wenn Sie geblitzt wurden und Näheres über die einzelnen Blitzer-Strafen wissen wollen, wählen Sie bitte hier die passende Kategorie aus:
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Blitzerfoto von der Seite
Ja, wenn der Fahrer zu erkennen und zu identifizieren ist, kann ein Foto von der Seite im Bußgeldverfahren verwendet werden.
Wenn ein Fahrer auf dem seitlichen Foto nicht erkennbar ist und dadurch nicht identifizierbar, ist es üblicherweise nicht zulässig. Hier ist ein Einspruch oft sinnvoll.
Nein, denn ist der Fahrer zu erkennen, ist der Bußgeldbescheid in der Regel zulässig und ein Einspruch wenig erfolgversprechend. Ein Anwalt kann hier entsprechend beraten.
Macht es den Bußgeldbescheid ungültig, wenn das Blitzerfoto von der Seite aufgenommen wurde?
Bestimmte Aspekte sorgen dafür, dass ein Bußgeldbescheid seine Gültigkeit verliert, weil er schlichtweg fehlerhaft ist.
- eine falsch berechnete Frist,
- ein falsches Aktenzeichen,
- der fehlende Hinweis darauf, dass der Bescheid in Rechtskraft erwächst, wenn der Betroffene nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegt, oder
- die fehlende Belehrung, dass eine Erzwingungshaft möglich ist, wenn das Bußgeld nicht gezahlt wird.
Aber zählt auch ein Blitzerfoto, das von der Seite geknipst wurde, zu diesen Aspekten? Sind beispielsweise die Angaben zum jeweiligen Fahrer so fehlerhaft, dass dieser nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann, lässt dies den Bußgeldbescheid ebenfalls unwirksam werden. Wurde das Blitzerfoto seitlich aufgenommen und eine Identifizierung des Fahrers ist daher nicht mehr möglich, gilt laut Verkehrsrecht das Gleiche.
Grundsätzlich macht es keinen Unterschied, ob das Blitzerfoto von der Seite oder von vorne geschossen wurde. Von zentraler Wichtigkeit ist allerdings, dass der Fahrer auf der Aufnahme eindeutig zu identifizieren ist. Die Erfolgschancen stehen daher nicht besonders gut, wenn Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, nur weil das Blitzerfoto von der Seite aufgenommen wurde, Sie aber dennoch zu erkennen sind.
Wann kann sich ein Einspruch dennoch lohnen?
Verhält es sich hingegen so, dass eine zweifelsfreie Identifizierung ausgeschlossen ist, eben weil das Blitzerfoto von der Seite gemacht wurde, kann es durchaus empfehlenswert sein, Einspruch einzulegen. Um auf der sicheren Seite zu sein, haben Sie die Option, sich im Vorfeld an einen Anwalt zu wenden. Dieser ist mit den einzuhaltenden Fristen bestens vertraut und kann sich für Ihr Recht einsetzen.
Sind Blitzerfotos zulässig, wenn sie zb. aus einem Caddy gemacht wurden, der sich allerdings auf dem Bürgersteig befindet, und somit eine Behinderung für Fußgänger und Radfahrer darstellt, was meines Wissens auch im Bußgeldkatalog als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Also wenn quasi das Blitzerfoto von einem Standort aufgenommen wird,der rechtlich selbst als unzulässiges Parken definiert wird , kann sowas dann überhaupt zugelassen werden als Blitzerfoto??
Hallo Jonas L.,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an die Stadtverwaltung oder die Polizeibehörde.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo , ich bin kein Rechtsberater aber die Antwort ist eindeutig nein. Ich wurde bereits 2 Mal geblitzt und das Blitzerauto hat beim Blitzen eine Ordnungswidrigkeit begangen, in dem der Wagen in entgegengesetzter Richtung geparkt hat. In beiden Fällen waren meine Vergehen ungültig, aber auch das sollte dokumentiert werden !