Der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND): Funktion & Aufgaben
Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024
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BND – Die geheime Macht des Wissens
Es gibt Mütter, die von ihren Söhnen und Töchtern nicht wissen, wo sie arbeiten: Beim Geheimdienst, dem deutschen Bundesnachrichtendienst (BND). So manches Kind wollte schon einmal Agent oder Spion werden und seinem Vorbild 007 nacheifern.
Doch was genau macht der BND? Ist seine Arbeit tatsächlich mit der des Film-Agenten James Bond vergleichbar? Dieser Ratgeber beleuchtet das Thema „Geheimdienst BND“ genauer und erklärt die Aufgaben des Bundesnachrichtendienstes und das BND-Gesetz. Auch die Kritik der Medien am Bundesnachrichtendienst und Fragen zum Datenschutz werden näher beleuchtet.
Tatsache ist, dass nur wenige Mitarbeiter des BND namentlich bekannt sind. Vielmehr sind diese auf die Geheimhaltung ihrer Identität angewiesen, weil sie anderenfalls als Agenten kaum noch handlungsfähig wären. So ist nur die Identität der jeweiligen Präsidenten und ihrer Stellvertreter bekannt. Seit 2016 ist das Bruno Kahl (CDU).
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fragen zum BND
Der Bundesnachrichtendienst oder BND ist einer der drei Nachrichtendienste des Bundes. Ihm obliegen die zivile und die militärische Auslandsaufklärung. Die Behörde ist direkt dem Bundeskanzleramt unterstellt.
Ja. Er ist eine deutsche Behörde und somit an das geltende Recht gebunden. Aufgaben und Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes werden weiterhin im BND-Gesetz geregelt. Außerdem muss sich der BND an das Kontrollgremiumgesetz, das Artikel 10-Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses und an das Sicherheitsüberprüfungsgesetz halten.
Die Behörde besteht aus verschiedenen Abteilungen. Diese übernehmen beispielsweise Verwaltungsaufgaben, entwickeln und beobachten Technologien und beschaffen relevante Informationen. Mehr zu den Aufgaben und den Abteilungen des BND erfahren Sie hier.
Was ist der BND?
Der Bundesnachrichtendienst ist ein Geheimdienst und als solcher direkt dem Bundeskanzleramt unterstellt. Um genau zu sein: Beim BND handelt es sich um einen Auslandsgeheimdienst, dessen Mitarbeiter im Ausland Informationen sammeln, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung sind. Das Aufgabenspektrum ist weitreichend und umfasst die Untersuchung und Analyse folgender Bereiche:
- organisierte Kriminalität
- terroristische Aktivitäten
- organisierter Rauschgifthandel
- illegale Finanzströme
- ABC-Waffen und ähnliche militärische Waffen sowie deren Weitergabe
- Aktivitäten in Krisengebieten wie Afghanistan, Irak und Pakistan
Der Geheimdienst nutzt hierfür verschiedene Informationsquellen. Er fängt unter anderem die elektronische Kommunikation ab, beispielsweise E-Mails und SMS. Satellitenbilder und Luftaufnahmen werden ebenso genutzt wie offen zugängliche Quellen wie z. B. die Presse.
Der BND und seine Aufgaben?
Das Aufgabenfeld des BND reicht über den gesamten Globus. Sein Hauptanliegen ist es, die Bundesregierung und auch die Bundeswehr mit wichtigen Informationen zu versorgen und zwar zu den folgenden Themenbereichen:
- militärische Fragen
- politische und wirtschaftliche Entwicklungen auf der ganzen Welt
- mögliche Sicherheitsbedrohungen für Deutschland einschließlich seiner Bürger
Zu diesem Zweck stellt der BND der Regierung Informationen und Erkenntnisse aus dem Ausland zur Verfügung, um diese so bei ihren außen- und sicherheitspolitischen Entscheidungen zu unterstützen.
Außerdem unterstützt der BND die Bundeswehr im Bereich der Informationsbeschaffung und arbeitet im Krisenstab des Auswärtigen Amtes mit, das sich z. B. bei der Entführung deutscher Bürger im Ausland einschaltet. Der Bundesnachrichtendienst unterrichtet auch die Ministerien und Behörden zu verschiedenen Fragestellungen.
Mit der Agententätigkeit eines James Bond hat diese Arbeit nicht viel zu tun. Der „Auslandseinsatz“ vieler BND-Mitarbeiter beschränkt sich wohl eher auf die „Datenjagd“ im World Wide Web, das eine riesige Informationsquelle gerade für Geheimdienste darstellt.
Um diese zahlreichen Aufgaben koordinieren und lösen zu können, ist der Bundesnachrichtendienst in verschiedene Abteilungen untergliedert:
Abteilung | Aufgaben |
---|---|
Innerer Dienst (ID) | Dieser Bereich übernimmt verwaltungsnahe Aufgaben, wie z. B. das Transportwesen, das Liegenschaftsmanagement, das Vergabewesen, Beihilfen sowie die Aus- und Fortbildung. |
Gesamtumzug (UM) | Diese Abteilung organisiert den Umzug der BND-Zentrale in das neue Gebäude in Berlin. |
Zentralabteilung (ZY) | Die Zentralabteilung nimmt sämtliche Personal- und Verwaltungsaufgaben wahr. |
Informationstechnik (IT) | Die IT beschäftigt sich mit der Neuentwicklung und Beobachtung von Technologien in den Bereichen Datenverarbeitung, Telekommunikation, Nachrichtentechnik, Büro-Software, Softwareentwicklung sowie Chemie und Physik. |
Eigensicherung (SI) | Die Eigensicherung arbeitet im Aufgabenbereich Erhaltung und Prüfung der Sicherheit, Spionageabwehr, Abwehr von Lauschangriffen, Datenschutz, Sicherheitsberatung. Außerdem leistet sie Amtshilfe für das Bundesamt für Verfassungsschutz. |
Proliferation, ABC-Waffen und Wehrtechnik (TW) | Diese Abteilung beschafft Informationen über atomare, biologische und chemische Waffen und Technologien. Und sie beobachtet die weltweite Rüstungsentwicklung und –beschaffung. |
Regionale Auswertung und Beschaffung A/B (LA/LB) | Der Bereich LA/LB bereitet gewonnene Informationen aus aller Welt auf und stellt diese für ihre Auftraggeber bereit. Außerdem setzen die Mitarbeiter dieser Abteilung Aufklärungsaufträge um, indem sie z. B. Lagebilder von bestimmten Regionen erstellen. |
Internationaler Terrorismus und Internationale Organisierte Kriminalität (TE) | BND-Agenten dieser Abteilung beschaffen und verarbeiten Informationen über asymmetrische Bedrohungen. Sie kooperieren dabei mit Partnerdiensten. |
Technische Aufklärung (TA) | Die TA ist für die Fernmeldeaufklärung zuständig. Sie filtert die internationale Kommunikation. |
Einsatzgebiete/ Auslandsbeziehungen (EA) | Die Abteilung EA koordiniert die Außenbeziehungen über ihre Auslandsdienststellen und schützt die Bundeswehr im Ausland. |
Gesamtlage/ FIZ und Unterstützende Fachdienste (GU) | Der Bereich GU koordiniert alle Teilbereiche. Er dient als zentrale Schnittstelle und stellt Grundlageninformationen zur Verfügung. Hierzu wertet er Satellitenbilder, Karten und Daten aus öffentlichen Quellen wie Internet, Print und anderen Medien aus. |
Das BND-Gesetz
Dem Sicherheitsinteresse der Regierung und der Bundesrepublik steht das Interesse des Einzelnen an informationeller Selbstbestimmung gegenüber. Für einen entsprechenden Interessenausgleich sollen die geltenden Gesetze sorgen. Doch wie kann sichergestellt werden, dass sich die Nachrichtendienste an geltendes Recht halten?
Der BND ist als deutsche Behörde an geltendes Recht gebunden. Ein Gesetz, das dem BND und der Überwachung rechtliche Grenzen setzen soll, ist das BND-Gesetz, welches 1990 in Kraft trat. Dieses Gesetz regelt unter anderem Folgendes:
- Aufbau und Organisation des BND
- die Aufgaben und Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes
- die Vorgehensweise bei der Datenbeschaffung und Datenverarbeitung
Ein neues BND-Gesetz und seine rechtliche Brisanz
Im Oktober 2016 beschloss der Bundestag ein neues BND-Gesetz, welches seitdem in der Kritik steht, weil es einen größeren Zugriff auf Daten zulässt. Die Opposition stimmte geschlossen gegen diese Novellierung, weil sie einen Verfassungsbruch befürchtet. Trotzdem ist es im Januar 2017 in Kraft getreten.
Auslöser für die Gesetzesreform waren die sogenannten Snowden-Enthüllungen. Der deutsche Bundestag setzte einen NSA-Untersuchungsausschuss ein, der unter anderem prüfen sollte, ob und inwieweit der Bundesnachrichtendienst in die Abhörpraktiken der US-amerikanischen NSA verstrickt war. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der BND Überwachungsmethoden einsetzte, für die es teilweise keine Rechtsgrundlage gab.
In der Folge erklärte die Bundesregierung, dass sie den Nachrichtendienst besser kontrollieren und die rechtlichen Grundlagen seiner Arbeit überarbeiten wolle. Im Juni 2016 legte sie einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor, der in den Medien für zahlreiche kritische Schlagzeilen sorgte.
Journalisten, Reporter, aber auch Politiker befürchten massive Einschränkungen von Grundrechten wie der Presse- und Medienfreiheit. Aber auch das Fernmeldegeheimnis sei gefährdet.
So heißt es z. B. in § 6 Absatz 1 Nr. 1 BNDG:
“Der Bundesnachrichtendienst darf zur Erfüllung seiner Aufgaben vom Inland aus mit technischen Mitteln Informationen einschließlich personenbezogener Daten aus Telekommunikationsnetzen, über die Telekommunikation von Ausländern im Ausland erfolgt, […] erheben und verarbeiten (Auslands-Auslands-Fernmeldeaufklärung), wenn diese Daten erforderlich sind, um frühzeitig Gefahren für die … Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland erkennen und diesen begegnen zu können […]“
Auf dieser Grundlage darf der BND ganze Netze durchforsten und völlig legal die Kommunikation von Journalisten im außereuropäischen Ausland überwachen. Dies sorgte in den Medien für einen Aufschrei, weil das neue BND-Gesetz keine Schutzrechte für Journalisten und andere Träger von Berufsgeheimnissen vorsehe. Damit würden verfassungsrechtlich geschützte Menschenrechte wie die Meinungs- und Pressefreiheit für Ausländer gar nicht oder nur eingeschränkt gelten.
Journalisten kommt in der Demokratie jedoch eine besondere Bedeutung und Verantwortung zu: Sie kontrollieren den Staat durch ihre Recherchen und ihre kritische Berichterstattung, sodass auch die Öffentlichkeit von Missständen erfährt. Eine solche Aufklärung können Presse und Medien jedoch nur leisten, wenn sie einen besonderen Schutz genießen und wenn auch ihre Informationsquellen einem besonderen Schutz unterliegen.
Wenn der Staat Journalisten von seinem Geheimdienst überwachen lässt, ist diese Aufklärungsfunktion gefährdet. Presse und Medien verlieren ihre Handlungsfähigkeit und unter Umständen auch ihre Informationsquellen, die eine Überwachung fürchten.
Mit anderen Worten: Der BND darf nun ganz offiziell Ausländer im Ausland ohne rechtliche Schranken abhören und ausspähen. Auch diese weitreichende Befugnis wirft die Frage auf, ob das neue BND-Gesetz verfassungskonform ist. Der Streitpunkt lautet: Schützt Artikel 10 des Grundgesetzes (GG) auch das Fernmeldegeheimnis von Ausländern, die der BND im Ausland abhören möchte? Viele Rechtsexperten bejahen dies und halten die Abhörpraxis des BND für illegal und rechtswidrig.
Einige Juristen gehen sogar davon aus, dass ein einfaches Gesetz wie das BNDG nicht genügt, um Grundrechte und Menschenrechte so weitreichend einzuschränken.
Damit sind Bundesverfassungsbeschwerden gegen dieses Gesetz vorprogrammiert.
Neben dem BNDG muss sich der Dienst auch an die folgenden Regelungen halten:
- Gesetz über die Parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (PKGrG)
- Gesetz über die Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G10-Gesetz)
- Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
Wer kontrolliert den BND?
Wer kontrolliert die Einhaltung der Gesetze? Wie kann gewährleistet werden, dass sich der Bundesnachrichtendienst tatsächlich an Recht und Gesetzt hält?
§ 1 des BND-Gesetzes besagt, dass dieser Nachrichtendienst direkt dem Bundeskanzleramt unterstellt ist, was eine gewisse Kontrolle gewährleisten sollte.
Kontrollgremien
Außerdem unterliegt der BND als Bundesoberbehörde den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Gewaltenteilung. Dementsprechend kontrolliert der Deutsche Bundestag das Handeln aller deutschen Nachrichtendienste. Hierfür sind folgende Ausschüsse bzw. Gremien des Bundestags zuständig:
- das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr)
Das PKGr wacht übrigens auch über den Verfassungsschutz und den Militärischen Abschirmdienst. Die Bundesregierung ist verpflichtet, dieses Kontrollgremium umfassend über die Tätigkeiten des Bundesnachrichtendienstes und besonders bedeutsamer Vorgänge zu unterrichten. Außerdem kann das PKGr von der Regierung Berichte über sonstige Vorgänge verlangen. Geregelt ist dies im Kontrollgremiumgesetz. - die G10-Kommission
Die G10-Kommission befasst sich mit Einschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, welches durch Art. 10 GG geschützt ist. Sie entscheidet von Amts wegen, ob Maßnahmen der deutschen Geheimdienste, die in dieses Grundrecht eingreifen, notwendig und zulässig sind. Diese Kontrollinstitution ist an keine Weisungen gebunden. - das Vertrauensgremium
Dieses Gremium beschließt den Wirtschaftsplan des BND und prüft dessen Einhaltung.
Die vierte Kontrollinstanz nach dem BND-Gesetz
Seit 2017 gibt es noch eine vierte Kontrollinstanz, ein unabhängiges Gremium, das die sogenannte Auslands-Auslands-Fernmeldeaufklärung des BND überwachen soll. Dieses Gremium ist beim Bundesgerichtshof (BGH) angesiedelt und besteht aus zwei Bundesrichtern, einem Bundesanwalt und deren Vertreter. Es arbeitet weisungsfrei und unabhängig.
Es soll vorab prüfen, ob die Überwachung von Ausländern im Ausland zulässig und erforderlich ist. Nur in eiligen Fällen soll eine solche Überwachung ohne Vorprüfung durch das Gremium möglich sein. Wenn der Ausschuss zu dem Ergebnis kommt, dass diese Aufklärungsmaßnahmen des BND nicht zulässig und erforderlich sind, habe dieser bereits eingeleitete Maßnahmen sofort abzubrechen.
Laut Bundesregierung sind Maßnahmen des BND unzulässig, wenn davon auszugehen ist, dass hierdurch nur Erkenntnisse aus dem Bereich der privaten Lebensgestaltung gewonnen werden. Diese Informationen gehören zum Kernbereich der verfassungsrechtlich geschützten Privatsphäre. Sie dürften nicht verwendet werden und seien unverzüglich zu löschen.
Kritiker und Datenschützer bemängeln, dass die Kontrolle durch dieses neue Gremium unzureichend sei. Das BND-Gesetz erlaube dem Ausschuss keinen Zutritt zu den Räumen. Auch eine Kontrolle aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes sei dort nicht vorgesehen.
Weitere Institutionen zur Kontrolle des Geheimdienstes sind:
- Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) kontrolliert die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften.
- Der Bundesrechnungshof: Er prüft die Jahresrechnung und die Haushalts- und Wirtschaftsführung des BND.
Trotz aller Kontrollinstanzen gerät der BND immer wieder in die Schlagzeilen. Teile der Politik und die Medien, aber auch andere Organisationen wie die „Reporter ohne Grenzen“ fordern die Beschränkung der Befugnisse des BND.
Doch nicht nur die Ausweitung rechtlicher Befugnisse im neuen BND-Gesetz ist problematisch. In ihrem BND-Datenschutzprüfbericht aus dem Jahr 2016 hat die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff 18 gravierende Rechtsverstöße festgestellt. Sie hatte die Überwachung der Telekommunikationsdaten durch den BND unter die Lupe genommen.
Sie bilanziert hierzu:
„Der BND hat meine Kontrolle rechtswidrig mehrfach massiv beschränkt. Eine umfassende, effiziente Kontrolle war daher kaum möglich.“
„Der BND hat ohne Rechtsgrundlage personenbezogene Daten erhoben und systematisch weiterverwendet. Seine Behauptung, er benötige diese Daten, kann die fehlenden Rechtsgrundlagen nicht ersetzen. Eingriffe in Grundrechte bedürfen immer eines Gesetzes.”
Ein weiterer Kritikpunkt des geheimen Prüfberichts der Bundesbeauftragten für Datenschutz sei die Massenüberwachung unbescholtener Bürger mithilfe des NSA-Tools XKeyscore. Der BND habe dieses Tool zur Nachrichtengewinnung und Nachrichtenspeicherung eingesetzt. Außerdem gab er die überwachten Daten an den NSA weiter.
Nach Auffassung der obersten Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff müsse der BND große Teile seiner Überwachungsmaßnahmen einstellen und unzählige rechtswidrig gespeicherte Daten löschen.
Fazit: Eine Beschränkung und Kontrolle des Geheimdienstes BND ist und bleibt nur schwer möglich und umsetzbar.
Frühere BND-Skandale
Die jüngsten Skandale und Kritiken sind jedoch nicht die ersten ihrer Art. Schon seit den 50er Jahren ist die Geschichte dieses Nachrichtendienstes mit zahlreichen Skandalen verwoben.
Die Eichmann-Affäre
Adolf Eichmann war ein SS-Obersturmbannführer und während des Nationalsozialismus als Leiter des Eichmann-Referats maßgeblich mitverantwortlich für die Organisation der Vertreibung und Vernichtung der Juden. Nach dem Krieg floh er nach Südamerika und lebte unter dem Decknamen Ricardo Klement in Buenos Aires.
Der BND kannte den Aufenthaltsort dieses Kriegsverbrechers bereits 1952 und übermittelte diese Information im Jahre 1958 zusammen mit zahlreichen anderen Daten über die Aufenthaltsorte gesuchter deutscher Kriegsverbrecher an die CIA.
Diese Datenübermittlung hatte keine Folgen für Eichmann. Er wurde erst 1960 von israelischen Agenten entführt und für den sogenannten Eichmann-Prozess nach Israel gebracht.
Die Tatsache, dass der Aufenthaltsort Eichmanns dem BND und mutmaßlich auch der damaligen deutschen Regierung bekannt war, erweckte den Anschein, dass der BND Nazigrößen im Geheimen schützte.
Die Plutonium-Affäre
Im August 1994 wurden ein Kolumbianer und zwei Spanier in München festgenommen, weil sie radioaktives Plutonium und Lithium von Moskau nach Deutschland eingeschmuggelt hatten. Diese Stoffe werden für den Bau von Wasserstoffbomben benötigt. Die Schmuggler wurden wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz verurteilt.
Der Spiegel enthüllte vor Prozessbeginn im April 1995, dass dieser Schmuggel vom BND initiiert wurde. Ein Monat später wurde ein Untersuchungsausschuss eingesetzt. Vor diesem Ausschuss sagte ein Verbindungsmann des BND aus, dass das Plutonium geschmuggelt wurde, um die anschließende Festnahme als Fahndungserfolg im Wahlkampf zu nutzen.
1998 kam der Untersuchungsausschuss zu dem Entschluss, dass kein rechtswidriges Verhalten vorliege und der BND die Plutonium-Lieferung nicht eingefädelt habe.
Die Irak-Affäre
Die Mehrheit der deutschen Öffentlichkeit lehnte eine aktive Kriegsbeteiligung Deutschlands im Kampf gegen den Machthaber Saddam Hussein ab. Mit einem „Nein“ zum Irak-Krieg von Bundeskanzler Gerhard Schröder sicherte sich die damalige Rot-Grüne Koalition den Wahlerfolg bei der Bundestagswahl 2002.
Vier Jahre später stellte sich heraus, dass Mitarbeiter des BND im Irak Informationen sammelten, diese an die US-amerikanischen Streitkräfte weitergaben und so deren Kampfeinsätze steuerten.
Zu diesen Informationen zählten Truppenbewegungen und Stellungen der irakischen Armee sowie angezündete Ölfelder.
Der BND und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Ein Gesetz muss im Zusammenhang mit dem Geheimdienst noch erwähnt werden: das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Wie bereits erwähnt, kontrolliert die BfDI, ob sich der BND auch an dieses Gesetz hält.
Diese Kontrolle bezieht sich jedoch nur auf Regelungen, an die sich der BND auch halten muss. Wenn ein Gesetz oder einzelne Vorschriften auf den Dienst keine Anwendung finden, muss deren Einhaltung auch nicht kontrolliert werden.
Inwieweit das BDSG für den BND gilt, regelt das BND-Gesetz, und zwar in § 32. Danach finden zum Beispiel folgende Vorschriften keine Anwendung auf die Arbeit des Nachrichtendienstes:
- § 4 Abs. 2 und 3 BDSG
Diese Regel besagt, dass personenbezogene Daten nur bei der betroffenen Person selbst erhoben werden dürfen und diese über die Erhebung zu unterrichten ist. Diese Regel gilt nicht für den BND, weil sie anderenfalls jede Geheimhaltung aushebeln würde. Der Geheimdienst wäre handlungsunfähig und eine heimliche Überwachung quasi unmöglich. - §§ 10 und 13 bis 20 BDSG
Während sich die §§ 12 bis 18 BDSG mit den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung befassen, regelt § 20 BDSG die Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten sowie das Widerspruchsrecht des Betroffenen. - § 13 Abs. 2 BDSG erlaubt das Erheben besonderer personenbezogener Daten nur unter besonderen Voraussetzungen. Zu diesen besonderen Daten zählen nach § 3 Abs. 9 BDSG die rassische und ethnische Herkunft, politische Auffassungen, die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, religiöse und weltanschauliche Ansichten, aber auch die Gesundheit und das Sexualleben einer Person. Die strengen Voraussetzungen, unter denen eine Erhebung solcher Informationen zulässig ist, gelten nicht für den Bundesnachrichtendienst.
Ebenso wenig gelten die Regeln zur Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung aus dem BDSG für den BND. Hierfür sieht das BND-Gesetz besondere Regeln vor.
Der Geheimdienst BND und die Rechte des Einzelnen
Betroffene, deren personenbezogene Daten vom BND gespeichert wurden, können von diesem nach § 22 BNDG Auskunft verlangen. Auf Antrag des Betreffenden hat der Nachrichtendienst die nach § 19 BNDG zu seiner Person gespeicherten Daten anzugeben. Hierfür bedarf es jedoch eines berechtigten Interesses des Betroffenen oder eines Hinweises auf einen konkreten Sachverhalt, § 15 Bundesverfassungsschutzgesetz. Folglich muss der BND dann keine Auskunft erteilen, wenn dadurch z. B. seine Aufgabenerfüllung gefährdet wird.
Die Geschichte des BND in Deutschland
Der BND ging 1956 aus der „Organisation Gehlen“ hervor, welche nach dem früheren Wehrmachtsgeneral Reinhard Gehlen benannt wurde. Eine Historikerkommission, die sich mit der Geschichte des BND befasste, belegte im Jahre 2013, dass diese Vorgängerorganisation des Bundesnachrichtendienstes auch viele Nazis beschäftigte. Laut Aussage des Historikers Gerhard Sälter hätten sich in dieser Vorgängerorganisation „Netzwerke aus Funktionsträgern des Dritten Reiches dauerhaft etablieren können.“
So wurden viele ehemalige Mitarbeiter von SS, SA, SV und Gestapo sowie Mitglieder der Wehrmacht und der NSDAP aufgenommen. So gehörten z. B. folgende ehemalige Nazigrößen der Vorgängerorganisation des BND an:
- Nikolaus Barbie, der ehemalige Gestapo-Chef in Lyon
- Alois Brunner, ein enger Mitarbeiter von Adolf Eichmann, dem Mann, der als Leiter des Eichmann-Referats maßgeblich für die Organisation der Deportation der Juden verantwortlich war
- Franz Rademacher, der ehemals das „Juden-Referat“ im Auswärtigen Amt leitete und so mitverantwortlich war für die Planung und Umsetzung des Holocaust
- Walter Rauff, der ehemalige Gruppenleiter im Reichssicherheitshauptamt. Er erfand den Gaswagen für die mobile Vergasung von Menschen.
- Wilhelm Krichbaum, der ehemalige Leiter der Geheimen Feldpolizei und späterer stellvertretender Chef der Gestapo
Konrad Adenauer, der erste Bundeskanzler in der Bundesrepublik Deutschland, erklärte diese Alternativlosigkeit mit den Worten: „Man schüttet kein dreckiges Wasser aus, wenn man kein reines hat.“
Am 01.04.1956 wurde der BND in den Dienst der Bundesrepublik Deutschland gestellt. An diesem Tag ging die „Organisation Gehlen“ in den Bundesnachrichtendienst über.
Die BND-Zentrale – Das Schaltzentrum inmitten der Hauptstadt
Wer vor dem Gebäude in der Chausseestraße 96 in Berlin-Mitte wartet, steht vor verschlossener Tür. Es ist die neue Adresse des Bundesnachrichtendienstes. Die BND-Zentrale liegt mitten in der Stadt, ganz in der Nähe des Kanzleramtes.
Für den gewöhnlichen Bürger bleibt dieses Gebäude ein Tabu. Ausschließlich BND-Mitarbeiter haben hier Zugang. Und selbst sie können sich im Gebäude nicht völlig frei bewegen. Sie haben lediglich Zutritt zu ihrem eigenen Büro innerhalb ihrer Abteilung. Anstelle der Namensschilder gibt es dort nur Nummern – aus Sicherheitsgründen.
Ein Teil des BND soll in Pullach verbleiben, und zwar die Kommunikationsüberwachung, die Anfang des Jahres 2017 immer wieder in die Schlagzeilen geriet. In Pullach, nahe bei München, befand sich bis vor kurzem der Standort der Zentrale.
Doch die Zentrale ist selbstverständlich nicht der einzige Arbeitsort der deutschen Agenten. Ein Großteil der BND-Agenten arbeiten im Ausland, entweder an den dortigen deutschen Botschaften in sogenannten Residenturen oder unabhängig von den Botschaften.
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