Breite vom Wohnmobil: Was ist erlaubt?
Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bußgeldkatalog zur Wohnmobil-Breite
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Die offizielle Breite Ihres Wohnmobils überschritt die zulässigen Maße gemäß StVZO (= 2,55 m). | 60 | 1 |
Sie parkten mit Ihrem Wohnmobil, obwohl das Fahrzeug laut Verkehrszeichen 264 zu breit für diesen Bereich war. | 20 | |
Sie befuhren mit Ihrem Wohnmobil eine Straße,obwohl das Fahrzeug laut Verkehrszeichen 264 zu breit für diesen Bereich war. | 40 |
FAQ: Breite vom Wohnmobil
§ 32 Abs. 1 StVZO gibt für ein Wohnmobil eine maximale Breite von 2,55 m vor. Dabei wird nicht die Breite der Außenspiegel berücksichtigt.
Die offiziellen Maße Ihres Wohnmobils können Sie den Zulassungspapieren entnehmen. Beachten Sie hierbei jedoch, dass es sich dabei in der Regel nicht um die tatsächlichen Maße handelt, weil z. B. die Außenspiegel, der Fahrradträger oder der Dachgepäckträger nicht berücksichtigt werden.
In diesem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld von 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Gleiches gilt, wenn Ihr Wohnmobil die zulässige Länge oder Höhe überschreitet.
Inhaltsverzeichnis:
Kennen Sie die Breite Ihres Wohnmobils?
Ein Wohnmobil ist gewissermaßen die Ferienwohnung auf Rädern und kann je nach Modell einigen Komfort bieten. Damit ausreichend Platz für Schlafstatt, Küchenzeile und Co. vorhanden ist, muss das Wohnmobil auch entsprechend groß sein. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass es in Deutschland Beschränkungen für die Maße eines Kraftfahrzeugs (oder Anhängers) gibt. Diese sind in § 32 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt.
Laut diesem darf die Breite vom Wohnmobil nicht mehr als 2,55 m betragen. Es handelt sich bei diesem Wert wohlgemerkt um die offizielle Breite des Fahrzeugs, wie sie auch in den Zulassungspapieren zu finden ist. Das ist deshalb wichtig, weil bei der Angabe der offiziellen Breite nicht die Außenspiegel berücksichtigt werden, selbst wenn diese fest montiert sind und nicht eingeklappt werden können. Der Wert, der in den Papieren angegeben ist, entspricht also nicht der tatsächlichen Breite vom Wohnmobil.
Ein Beispiel: Ist Ihr Wohnmobil laut den Zulassungspapieren 2,40 m breit und jeder Ihrer Außenspiegel wiederum 25 cm breit, beträgt die tatsächliche Breite Ihres Wohnmobils 2,90 m – also einen halben Meter mehr als offiziell angegeben! Messen Sie deshalb unbedingt mit einem Maßband nach, wie breit Ihr Wohnmobil wirklich ist.
Was passiert, wenn das Wohnmobil zu breit ist?
Überschreitet die offizielle Breite beim Wohnmobil die gesetzlich vorgeschriebenen 2,55 m, drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Doch selbst wenn Ihr Fahrzeug die Vorgabe der StVZO erfüllt, kann es in bestimmten Situationen zu breit sein.
Das ist vor allem dann der Fall, wenn Sie das Verkehrszeichen 264 erblicken. Dieses gibt ein Verkehrsverbot für Fahrzeuge ab einer bestimmten Breite vor. Überschreitet Ihr Wohnmobil den angegebenen Wert, dürfen Sie auf dieser Fahrbahn weder fahren noch parken. Beachten Sie hierbei, dass die Beschränkung auf dem Schild für die tatsächliche Breite eines Fahrzeugs, also einschließlich dessen Außenspiegeln, gilt.
Auch dazu ein Beispiel: Das Verkehrszeichen 264 legt ein Verkehrsverbot ab einer Breite von 2,30 m fest. Ihr Wohnmobil ist laut Papieren nur 2,25 m breit. Trotzdem gilt für Sie das Verkehrsverbot, weil Sie noch die Breite Ihrer Außenspiegel hinzurechnen müssen. Damit sind die 2,30 m zweifellos überschritten.
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte: